50.48.Bulletin advokacie - Česká advokátní komora
50.48.Bulletin advokacie - Česká advokátní komora
50.48.Bulletin advokacie - Česká advokátní komora
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
BULLETIN ADVOKACIE 7-8/2009<br />
Jiří Patera, Johan Justoň: Zur verabschiedeten Reform des<br />
Rechtsanwaltsgesetzes<br />
Der Artikel beschäftigt sich mit den wichtigsten Änderungen,<br />
die die jüngste Reform des Rechtsanwaltsgesetztes,<br />
Nr. 219/2009 Smlg., die am 1. 9. 2009 in Kraft<br />
tritt, mit sich bringt und mit den entsprechenden legislativen<br />
Begründungen.<br />
Vladimír Smejkal: Weitere Informationen zu Datenbanken und<br />
der Konvertierung von Dokumenten<br />
Der Autor schließt an seinen Artikel aus dem BA Nr.<br />
6/2009 mit dem Titel „Gesetz über elektronische Rechtsgeschäfte<br />
und die berechtigte Konvertierung von Dokumenten“<br />
an und erörtert und kommentiert kurz die Änderungen<br />
und Neuerungen, die die im Juni (also noch vor<br />
dem Inkrafttreten des Gesetzes) verabschiedete Reform<br />
des Gesetztes Nr. 300/2008 Smlg., über elektronische<br />
Rechtsgeschäfte und die berechtigte Konvertierung von<br />
Dokumenten, veröffentlicht in der Gesetzessammlung unter<br />
der Nr. 190/2009, gebracht hat. Als weiteres Thema<br />
behandelt der Autor anschließend detaillierter die Frage<br />
der Sicherheit des Systems der Datenbanken.<br />
Ladislav Krym: Einige Anmerkungen zur Bestellung von Rechtsanwälten<br />
durch das Gericht als „Betreuer von Zustellungen“<br />
Der Artikel reagiert auf die häufigen Anfragen von Rechtsanwälten,<br />
die im Rahmen von Zivilverfahren als Betreuer<br />
von Personen mit unbekanntem Aufenthalt bestellt<br />
werden. Der Autor deutet an, dass selbst als Folge der<br />
Verabschiedung der so genannten zusammenfassenden<br />
Reform der Zivilprozessordnung, die auch wesentlich die<br />
Arten der Zustellung betrifft, die Bedeutung des Instituts<br />
des bestellten Betreuers für Personen von unbekanntem<br />
Aufenthalt nicht verschmälert werden sollte. Er befasst<br />
sich mit den Pflichten der Rechtsanwälte bei der Ausübung<br />
der Rolle des Betreuers und mit der eventuellen<br />
Einreichung von Rechtsmitteln in Fällen, in denen der<br />
Rechtsanwalt keinen Kontakt zu dem Betreuten hat.<br />
Nicht zuletzt äußert der Autor seine Meinung über die<br />
Entlohnung des Rechtsanwalts für die Ausübung der<br />
Rolle des Betreuers und verweist auf die entsprechende<br />
Rechtsprechung für die Lösung dieses Problems.<br />
Stanislav Křeček: Die Quadratur des Kreises durch<br />
das Verfassungsgericht<br />
Lediglich die qualifizierte Mehrheit des Verfassungsgerichts<br />
verschiebt die Rechtsprechung im Bereich des<br />
Wohnrechts in Richtung einer Verpflichtung des Staates<br />
zur Entschädigung von Vermietern für einen Schaden,<br />
der diesen entstehen könnte, ohne dass der Schaden<br />
zwingend von der bloßen Regulierung des Mietzinses<br />
abgeleitet werden müsste. So werden den ordentlichen<br />
Gerichten Bedingungen für die Entscheidungsfindung<br />
auferlegt, die diese Gerichte nur schwerlich erfüllen<br />
werden können, ungeachtet der Tatsache, dass in den<br />
abweichenden Stellungnahmen der Minderheit von Verfassungsrichtern<br />
schwerwiegende Einwände gegen die<br />
Wirklichkeitsnähe und die Verfassungsmäßigkeit eines<br />
solchen Vorgehens aufgeführt werden.<br />
Dana Ondrejová: Die Ersitzung und die Abgabe der Erbschaft:<br />
Kann durch die so genannte Abgabeurkunde Vermögen<br />
abgegeben werden, das ersessen wurde?<br />
Der Beitrag behandelt ein mögliches Konkurrenzverhältnis<br />
und dessen Lösung im Falle des „Konfliktes“ des Instituts<br />
der Ersitzung als einer möglichen Art des Eigentumserwerbs<br />
und der Abgabe der Erbschaft durch die so genannte<br />
Abgabeurkunde (Institut des allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches<br />
aus dem Jahr 1811), der auch in der heutigen<br />
Zeit aktuell ist. Die Autorin führt in ihrem Beitrag Argumente<br />
an, die davon zeugen, dass bei einem eventuellen „Konflikt“<br />
der zwei angeführten Institute der Eigentumserwerb durch<br />
Ersitzung der stärkere rechtliche Titel ist.<br />
Martin Machač: Papier- oder elektronische Form von Unterlagen,<br />
die einem Antrag beigelegt werden im Lichte der<br />
Registerpraxis<br />
Inhalt des Beitrages ist die Problematik der Beilegung<br />
von Urkunden zum Antrag auf Eintragung bzw. Änderung<br />
WWW.CAK.CZ<br />
im Handelsregister mit Augenmerk auf die mögliche Papier-<br />
oder elektronische Form der beigelegten Urkunden.<br />
Der Autor beschäftigt sich zunächst mit einer kurzen<br />
Darlegung der rechtlichen Regelung der aufgeführten<br />
Problematik, liefert eine Auslegung des Gesetzestextes<br />
und im Anschluss an diesen auch der Verordnung über<br />
die Digitalisierung des Handelsregisters. Weiterhin<br />
beschreibt er ein Beispiel aus der Praxis, bei dem es<br />
seitens des Gerichts zu einer extensiven Auslegung des<br />
Gesetzestextes und de Verordnung gekommen ist und<br />
das Registergericht verlangt hat, dass Urkunden, durch<br />
welche einzutragende Tatsachen belegt werden sollten<br />
und die in Papierform vorgelegt wurden, in elektronischer<br />
Form eingereicht werden. Eine solche Verpflichtung des<br />
Antragstellers ergibt sich aus der geltenden gesetzlichen<br />
Regelung allerdings nicht.<br />
Jan Jirásek, Tomáš Kocourek: Verfassungsrechtliche<br />
Beschränkungen der Steuerverwaltung<br />
Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Artikel mit jüngeren<br />
Entscheidungen des Verfassungsgerichts, durch<br />
welche die bisherige Auslegung einiger Bestimmungen<br />
der Steuerprozessordnung und im Anschluss daran<br />
auch der Verwaltungsprozessordnung widerlegt wurde.<br />
Das Verfassungsgericht hat sich in erster Linie zur<br />
Berechnung der Frist zur Steuerveranlagung bzw. der<br />
Steuernachveranlagung geäußert, wobei es das Format<br />
„3+0“ als richtiges Format bezeichnet hat. Weiterhin<br />
hat es in einer Reihe von weiteren Beschlüssen den<br />
Verwaltungsgerichten auferlegt, die Präklusion des<br />
Rechts bezüglich der Veranlagung oder Nachveranlagung<br />
der Steuer auch ohne eine entsprechende Einwendung<br />
zu berücksichtigen. Gleichzeitig hat es sich<br />
gegen die unbegründete Durchführung von Steuerkontrollen<br />
ausgesprochen, in welcher es ein Element der<br />
Willkür seitens der Steuerverwaltung sieht. Die Autoren<br />
polemisieren mit Hilfe einer Reihe von Argumenten mit<br />
der Richtigkeit der Ausgangsprämissen und Folgeschlüssen<br />
des Verfassungsgerichts, die in diesen Beschlüssen<br />
enthalten sind.<br />
David Slováček: Verbraucherschutz und Schiedsklauseln<br />
Eine Schiedsklausel, die in Vertragsformularen bzw.<br />
in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist,<br />
ist eine unlautere Vereinbarung im Sinne des § 56<br />
Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Aus der Sicht<br />
der europäischen Richtlinie wurde sie nicht individuell<br />
vereinbart. Aus der Sicht der tschechischen Definition<br />
von unlauteren Bedingungen stellt dies dann einen<br />
Widerspruch mit der Anforderung des guten Glaubens<br />
dar (im Sinne der Angemessenheit und der Berücksichtigung<br />
der Interessen des Verbrauchers) und<br />
bedeutet die Benachteiligung des Verbrauchers (die<br />
Verschlechterung seiner rechtlichen Stellung im Falle<br />
eines Rechtsstreits). Ein wesentliches Ungleichgewicht<br />
zwischen den Rechten und Pflichten des Lieferanten<br />
und des Verbrauchers besteht dann in dem unverhältnismäßigen<br />
Ausschluss des Grundrechtes auf rechtliches<br />
Gehör, wodurch insbesondere der Verbraucher<br />
betroffen wird. Schiedsklauseln in Verbraucherverträgen<br />
stehen weiterhin auch im Widerspruch mit der<br />
allgemeinen Bestimmung des § 55 Abs. 1 des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches, da es sich um eine Abweichung<br />
vom Gesetz zum Nachteil des Verbrauchers handelt<br />
und der Verbraucher durch diese auf ihm, durch das<br />
Gesetz gewährte, Rechte verzichtet, wodurch sich seine<br />
Stellung verschlechtert.<br />
Tomáš Pelikán: Die einseitige Änderung von Vertragsbedingungen<br />
im Lichte des Entwurfes der neuen europäischen<br />
Richtlinie über Verbraucherrechte<br />
Die europäische Kommission hat im vergangenen Jahr<br />
die Vorbereitungen des Entwurf der neuen Richtlinie<br />
über Verbraucherrechte beendet, die in absehbarer<br />
Zeit die bisherigen Richtlinien Nr. 93/13/EWG, über<br />
missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, Nr.<br />
97/7/EG, über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen<br />
im Fernabsatz und Nr. 1999/44/EG, zu<br />
bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterverkaufs<br />
zusammenfassung<br />
und den Garantien für Verbrauchsgüter ersetzten<br />
soll. Der Entwurf der neuen Richtlinie hat in der juristischen<br />
Öffentlichkeit, bei den Gesetzgebern und den<br />
Interessengemeinschaften von Verbrauchern in der<br />
gesamten Europäischen Union eine heftige Diskussion<br />
hervorgerufen, und zwar insbesondere wegen dem geplanten<br />
Prinzip der so genannten vollständigen Harmonisierung.<br />
Der Autor des Beitrags, einer der führenden<br />
Experten auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts<br />
und Teilnehmer an zahlreichen internationalen Konferenzen<br />
zu diesem Thema stellt Erwägungen hinsichtlich<br />
der möglichen Auswirkungen der vollständigen<br />
Harmonisierung auf das tschechische Privatrecht an.<br />
Er bringt diese Auswirkungen in Zusammenhang mit<br />
der bestehenden Rechtslage und den anhaltenden<br />
Schwierigkeiten bei der Implementierung der bestehenden<br />
europäischen Verbraucherschutzrichtlinien in die<br />
tschechische Rechtsordnung, und zwar im konkreten<br />
Fall bei der Zulässigkeit der einseitigen Änderung von<br />
Verträgen, die ohne eine individuelle Vereinbarung mit<br />
den Verbrauchern geschlossen wurden.<br />
Michaela Strnadová: Schiedsklauseln – vereinbaren oder nicht?<br />
Die Autorin des Artikels reagiert auf die bestehende<br />
Entscheidungspraxis des Schiedsgerichts bei der<br />
Wirtschaftskammer und der Agrarkammer der Tschechischen<br />
Republik und als Beispiel führt sie einen konkreten<br />
Schiedsspruch auf, durch welchen im Schiedsverfahren<br />
einem Werk, das nie hergestellt wurde, ein Wert<br />
zugesprochen wurde.<br />
Jaromír Štůsek: Zu einigen Voraussetzungen für die Auferlegung<br />
eines Aufenthaltverbotes<br />
Ziel des Artikels ist es, auf gewisse Hindernisse im<br />
Zusammenhang mit der Auferlegung eines Aufenthaltverbotes<br />
hinzuweisen, wenn diese Auferlegung, selbst<br />
wenn sie im Einklang mit dem Gesetz steht, im Widerspruch<br />
mit dem Sinn und Zweck der Bestrafung der<br />
Täter steht.<br />
Jan Pichrt: Gehen durch den Tod eines Arbeitnehmers die Ansprüche<br />
auf Schmerzensgeld und auf eine Entschädigung wegen<br />
der Erschwerung von gesellschaftlichem Auftreten unter?<br />
Hinsichtlich der Frage, ob mit dem Tod eines Arbeitnehmers<br />
Ansprüche auf Schmerzensgeld und auf eine Entschädigung<br />
wegen der Erschwerung von gesellschaftlichem<br />
Auftreten untergehen (bzw. weiter bestehen),<br />
gibt es in der Fachliteratur im Zusammenhang mit der<br />
Regelung dieser Frage im neuen Arbeitsgesetzbuch (Gesetz<br />
Nr. 262/2006 Smlg.) verschiedene Ansichten. Der<br />
Autor untersucht diese, wobei er zu der Ansicht tendiert,<br />
dass ab dem 1. 1. 2007 mit Rücksicht auf die geltende<br />
rechtliche Regelung der arbeitsrechtlichen Beziehungen,<br />
Ansprüche auf Schmerzensgeld und auf eine Entschädigung<br />
wegen der Erschwerung von gesellschaftlichem<br />
Auftreten nicht untergehen.<br />
Oldřich Řeháček: Zum Konflikt zwischen dem Interesse des<br />
Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung nach einer<br />
unwirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem<br />
neuen arbeitsrechtlichen Verhältnis in der Rechtsprechung<br />
Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage des Bestehens<br />
oder Nichtbestehens eines Interesses des Arbeitnehmers<br />
an einer weiteren Beschäftigung beim Arbeitgeber,<br />
der das Arbeitsverhältnis unwirksam beendet hat. Dieses<br />
bestehende bzw. nicht bestehende Interesse steht im<br />
Zusammenhang mit der Begründung eines neuen arbeitsrechtlichen<br />
Verhältnisses. Das Hauptaugenmerk<br />
ist auf die Sicht der Rechtsprechung hinsichtlich der<br />
steuerrechtlichen Problematik der vorangehenden rechtlichen<br />
Regelung gerichtet, wobei die Möglichkeit der<br />
Ausnutzung von gerichtlichen Entscheidungen, die auf<br />
Grundlage des früheren Arbeitsgesetzbuches ergangen<br />
sind, für die Interpretation und Anwendung der entsprechenden<br />
Bestimmungen des bestehenden arbeitsrechtlichen<br />
Gesetzbuches, untersucht wird. Der Autor gelangt<br />
schließlich zu einem Schluss, der sowohl auf die frühere<br />
als auch auf die bestehende Rechtslage angewandt werden<br />
kann.<br />
107