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50.48.Bulletin advokacie - Česká advokátní komora

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BULLETIN ADVOKACIE 7-8/2009<br />

Jiří Patera, Johan Justoň: Zur verabschiedeten Reform des<br />

Rechtsanwaltsgesetzes<br />

Der Artikel beschäftigt sich mit den wichtigsten Änderungen,<br />

die die jüngste Reform des Rechtsanwaltsgesetztes,<br />

Nr. 219/2009 Smlg., die am 1. 9. 2009 in Kraft<br />

tritt, mit sich bringt und mit den entsprechenden legislativen<br />

Begründungen.<br />

Vladimír Smejkal: Weitere Informationen zu Datenbanken und<br />

der Konvertierung von Dokumenten<br />

Der Autor schließt an seinen Artikel aus dem BA Nr.<br />

6/2009 mit dem Titel „Gesetz über elektronische Rechtsgeschäfte<br />

und die berechtigte Konvertierung von Dokumenten“<br />

an und erörtert und kommentiert kurz die Änderungen<br />

und Neuerungen, die die im Juni (also noch vor<br />

dem Inkrafttreten des Gesetzes) verabschiedete Reform<br />

des Gesetztes Nr. 300/2008 Smlg., über elektronische<br />

Rechtsgeschäfte und die berechtigte Konvertierung von<br />

Dokumenten, veröffentlicht in der Gesetzessammlung unter<br />

der Nr. 190/2009, gebracht hat. Als weiteres Thema<br />

behandelt der Autor anschließend detaillierter die Frage<br />

der Sicherheit des Systems der Datenbanken.<br />

Ladislav Krym: Einige Anmerkungen zur Bestellung von Rechtsanwälten<br />

durch das Gericht als „Betreuer von Zustellungen“<br />

Der Artikel reagiert auf die häufigen Anfragen von Rechtsanwälten,<br />

die im Rahmen von Zivilverfahren als Betreuer<br />

von Personen mit unbekanntem Aufenthalt bestellt<br />

werden. Der Autor deutet an, dass selbst als Folge der<br />

Verabschiedung der so genannten zusammenfassenden<br />

Reform der Zivilprozessordnung, die auch wesentlich die<br />

Arten der Zustellung betrifft, die Bedeutung des Instituts<br />

des bestellten Betreuers für Personen von unbekanntem<br />

Aufenthalt nicht verschmälert werden sollte. Er befasst<br />

sich mit den Pflichten der Rechtsanwälte bei der Ausübung<br />

der Rolle des Betreuers und mit der eventuellen<br />

Einreichung von Rechtsmitteln in Fällen, in denen der<br />

Rechtsanwalt keinen Kontakt zu dem Betreuten hat.<br />

Nicht zuletzt äußert der Autor seine Meinung über die<br />

Entlohnung des Rechtsanwalts für die Ausübung der<br />

Rolle des Betreuers und verweist auf die entsprechende<br />

Rechtsprechung für die Lösung dieses Problems.<br />

Stanislav Křeček: Die Quadratur des Kreises durch<br />

das Verfassungsgericht<br />

Lediglich die qualifizierte Mehrheit des Verfassungsgerichts<br />

verschiebt die Rechtsprechung im Bereich des<br />

Wohnrechts in Richtung einer Verpflichtung des Staates<br />

zur Entschädigung von Vermietern für einen Schaden,<br />

der diesen entstehen könnte, ohne dass der Schaden<br />

zwingend von der bloßen Regulierung des Mietzinses<br />

abgeleitet werden müsste. So werden den ordentlichen<br />

Gerichten Bedingungen für die Entscheidungsfindung<br />

auferlegt, die diese Gerichte nur schwerlich erfüllen<br />

werden können, ungeachtet der Tatsache, dass in den<br />

abweichenden Stellungnahmen der Minderheit von Verfassungsrichtern<br />

schwerwiegende Einwände gegen die<br />

Wirklichkeitsnähe und die Verfassungsmäßigkeit eines<br />

solchen Vorgehens aufgeführt werden.<br />

Dana Ondrejová: Die Ersitzung und die Abgabe der Erbschaft:<br />

Kann durch die so genannte Abgabeurkunde Vermögen<br />

abgegeben werden, das ersessen wurde?<br />

Der Beitrag behandelt ein mögliches Konkurrenzverhältnis<br />

und dessen Lösung im Falle des „Konfliktes“ des Instituts<br />

der Ersitzung als einer möglichen Art des Eigentumserwerbs<br />

und der Abgabe der Erbschaft durch die so genannte<br />

Abgabeurkunde (Institut des allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches<br />

aus dem Jahr 1811), der auch in der heutigen<br />

Zeit aktuell ist. Die Autorin führt in ihrem Beitrag Argumente<br />

an, die davon zeugen, dass bei einem eventuellen „Konflikt“<br />

der zwei angeführten Institute der Eigentumserwerb durch<br />

Ersitzung der stärkere rechtliche Titel ist.<br />

Martin Machač: Papier- oder elektronische Form von Unterlagen,<br />

die einem Antrag beigelegt werden im Lichte der<br />

Registerpraxis<br />

Inhalt des Beitrages ist die Problematik der Beilegung<br />

von Urkunden zum Antrag auf Eintragung bzw. Änderung<br />

WWW.CAK.CZ<br />

im Handelsregister mit Augenmerk auf die mögliche Papier-<br />

oder elektronische Form der beigelegten Urkunden.<br />

Der Autor beschäftigt sich zunächst mit einer kurzen<br />

Darlegung der rechtlichen Regelung der aufgeführten<br />

Problematik, liefert eine Auslegung des Gesetzestextes<br />

und im Anschluss an diesen auch der Verordnung über<br />

die Digitalisierung des Handelsregisters. Weiterhin<br />

beschreibt er ein Beispiel aus der Praxis, bei dem es<br />

seitens des Gerichts zu einer extensiven Auslegung des<br />

Gesetzestextes und de Verordnung gekommen ist und<br />

das Registergericht verlangt hat, dass Urkunden, durch<br />

welche einzutragende Tatsachen belegt werden sollten<br />

und die in Papierform vorgelegt wurden, in elektronischer<br />

Form eingereicht werden. Eine solche Verpflichtung des<br />

Antragstellers ergibt sich aus der geltenden gesetzlichen<br />

Regelung allerdings nicht.<br />

Jan Jirásek, Tomáš Kocourek: Verfassungsrechtliche<br />

Beschränkungen der Steuerverwaltung<br />

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Artikel mit jüngeren<br />

Entscheidungen des Verfassungsgerichts, durch<br />

welche die bisherige Auslegung einiger Bestimmungen<br />

der Steuerprozessordnung und im Anschluss daran<br />

auch der Verwaltungsprozessordnung widerlegt wurde.<br />

Das Verfassungsgericht hat sich in erster Linie zur<br />

Berechnung der Frist zur Steuerveranlagung bzw. der<br />

Steuernachveranlagung geäußert, wobei es das Format<br />

„3+0“ als richtiges Format bezeichnet hat. Weiterhin<br />

hat es in einer Reihe von weiteren Beschlüssen den<br />

Verwaltungsgerichten auferlegt, die Präklusion des<br />

Rechts bezüglich der Veranlagung oder Nachveranlagung<br />

der Steuer auch ohne eine entsprechende Einwendung<br />

zu berücksichtigen. Gleichzeitig hat es sich<br />

gegen die unbegründete Durchführung von Steuerkontrollen<br />

ausgesprochen, in welcher es ein Element der<br />

Willkür seitens der Steuerverwaltung sieht. Die Autoren<br />

polemisieren mit Hilfe einer Reihe von Argumenten mit<br />

der Richtigkeit der Ausgangsprämissen und Folgeschlüssen<br />

des Verfassungsgerichts, die in diesen Beschlüssen<br />

enthalten sind.<br />

David Slováček: Verbraucherschutz und Schiedsklauseln<br />

Eine Schiedsklausel, die in Vertragsformularen bzw.<br />

in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist,<br />

ist eine unlautere Vereinbarung im Sinne des § 56<br />

Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Aus der Sicht<br />

der europäischen Richtlinie wurde sie nicht individuell<br />

vereinbart. Aus der Sicht der tschechischen Definition<br />

von unlauteren Bedingungen stellt dies dann einen<br />

Widerspruch mit der Anforderung des guten Glaubens<br />

dar (im Sinne der Angemessenheit und der Berücksichtigung<br />

der Interessen des Verbrauchers) und<br />

bedeutet die Benachteiligung des Verbrauchers (die<br />

Verschlechterung seiner rechtlichen Stellung im Falle<br />

eines Rechtsstreits). Ein wesentliches Ungleichgewicht<br />

zwischen den Rechten und Pflichten des Lieferanten<br />

und des Verbrauchers besteht dann in dem unverhältnismäßigen<br />

Ausschluss des Grundrechtes auf rechtliches<br />

Gehör, wodurch insbesondere der Verbraucher<br />

betroffen wird. Schiedsklauseln in Verbraucherverträgen<br />

stehen weiterhin auch im Widerspruch mit der<br />

allgemeinen Bestimmung des § 55 Abs. 1 des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches, da es sich um eine Abweichung<br />

vom Gesetz zum Nachteil des Verbrauchers handelt<br />

und der Verbraucher durch diese auf ihm, durch das<br />

Gesetz gewährte, Rechte verzichtet, wodurch sich seine<br />

Stellung verschlechtert.<br />

Tomáš Pelikán: Die einseitige Änderung von Vertragsbedingungen<br />

im Lichte des Entwurfes der neuen europäischen<br />

Richtlinie über Verbraucherrechte<br />

Die europäische Kommission hat im vergangenen Jahr<br />

die Vorbereitungen des Entwurf der neuen Richtlinie<br />

über Verbraucherrechte beendet, die in absehbarer<br />

Zeit die bisherigen Richtlinien Nr. 93/13/EWG, über<br />

missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, Nr.<br />

97/7/EG, über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen<br />

im Fernabsatz und Nr. 1999/44/EG, zu<br />

bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterverkaufs<br />

zusammenfassung<br />

und den Garantien für Verbrauchsgüter ersetzten<br />

soll. Der Entwurf der neuen Richtlinie hat in der juristischen<br />

Öffentlichkeit, bei den Gesetzgebern und den<br />

Interessengemeinschaften von Verbrauchern in der<br />

gesamten Europäischen Union eine heftige Diskussion<br />

hervorgerufen, und zwar insbesondere wegen dem geplanten<br />

Prinzip der so genannten vollständigen Harmonisierung.<br />

Der Autor des Beitrags, einer der führenden<br />

Experten auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts<br />

und Teilnehmer an zahlreichen internationalen Konferenzen<br />

zu diesem Thema stellt Erwägungen hinsichtlich<br />

der möglichen Auswirkungen der vollständigen<br />

Harmonisierung auf das tschechische Privatrecht an.<br />

Er bringt diese Auswirkungen in Zusammenhang mit<br />

der bestehenden Rechtslage und den anhaltenden<br />

Schwierigkeiten bei der Implementierung der bestehenden<br />

europäischen Verbraucherschutzrichtlinien in die<br />

tschechische Rechtsordnung, und zwar im konkreten<br />

Fall bei der Zulässigkeit der einseitigen Änderung von<br />

Verträgen, die ohne eine individuelle Vereinbarung mit<br />

den Verbrauchern geschlossen wurden.<br />

Michaela Strnadová: Schiedsklauseln – vereinbaren oder nicht?<br />

Die Autorin des Artikels reagiert auf die bestehende<br />

Entscheidungspraxis des Schiedsgerichts bei der<br />

Wirtschaftskammer und der Agrarkammer der Tschechischen<br />

Republik und als Beispiel führt sie einen konkreten<br />

Schiedsspruch auf, durch welchen im Schiedsverfahren<br />

einem Werk, das nie hergestellt wurde, ein Wert<br />

zugesprochen wurde.<br />

Jaromír Štůsek: Zu einigen Voraussetzungen für die Auferlegung<br />

eines Aufenthaltverbotes<br />

Ziel des Artikels ist es, auf gewisse Hindernisse im<br />

Zusammenhang mit der Auferlegung eines Aufenthaltverbotes<br />

hinzuweisen, wenn diese Auferlegung, selbst<br />

wenn sie im Einklang mit dem Gesetz steht, im Widerspruch<br />

mit dem Sinn und Zweck der Bestrafung der<br />

Täter steht.<br />

Jan Pichrt: Gehen durch den Tod eines Arbeitnehmers die Ansprüche<br />

auf Schmerzensgeld und auf eine Entschädigung wegen<br />

der Erschwerung von gesellschaftlichem Auftreten unter?<br />

Hinsichtlich der Frage, ob mit dem Tod eines Arbeitnehmers<br />

Ansprüche auf Schmerzensgeld und auf eine Entschädigung<br />

wegen der Erschwerung von gesellschaftlichem<br />

Auftreten untergehen (bzw. weiter bestehen),<br />

gibt es in der Fachliteratur im Zusammenhang mit der<br />

Regelung dieser Frage im neuen Arbeitsgesetzbuch (Gesetz<br />

Nr. 262/2006 Smlg.) verschiedene Ansichten. Der<br />

Autor untersucht diese, wobei er zu der Ansicht tendiert,<br />

dass ab dem 1. 1. 2007 mit Rücksicht auf die geltende<br />

rechtliche Regelung der arbeitsrechtlichen Beziehungen,<br />

Ansprüche auf Schmerzensgeld und auf eine Entschädigung<br />

wegen der Erschwerung von gesellschaftlichem<br />

Auftreten nicht untergehen.<br />

Oldřich Řeháček: Zum Konflikt zwischen dem Interesse des<br />

Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung nach einer<br />

unwirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem<br />

neuen arbeitsrechtlichen Verhältnis in der Rechtsprechung<br />

Der Artikel beschäftigt sich mit der Frage des Bestehens<br />

oder Nichtbestehens eines Interesses des Arbeitnehmers<br />

an einer weiteren Beschäftigung beim Arbeitgeber,<br />

der das Arbeitsverhältnis unwirksam beendet hat. Dieses<br />

bestehende bzw. nicht bestehende Interesse steht im<br />

Zusammenhang mit der Begründung eines neuen arbeitsrechtlichen<br />

Verhältnisses. Das Hauptaugenmerk<br />

ist auf die Sicht der Rechtsprechung hinsichtlich der<br />

steuerrechtlichen Problematik der vorangehenden rechtlichen<br />

Regelung gerichtet, wobei die Möglichkeit der<br />

Ausnutzung von gerichtlichen Entscheidungen, die auf<br />

Grundlage des früheren Arbeitsgesetzbuches ergangen<br />

sind, für die Interpretation und Anwendung der entsprechenden<br />

Bestimmungen des bestehenden arbeitsrechtlichen<br />

Gesetzbuches, untersucht wird. Der Autor gelangt<br />

schließlich zu einem Schluss, der sowohl auf die frühere<br />

als auch auf die bestehende Rechtslage angewandt werden<br />

kann.<br />

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