TÖNNERSJÖHEDENS FÖRSÖKSPARK . I HALLAND
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TöNNERSJöHEDENS FöRSöKSPARK I <strong>HALLAND</strong> 493<br />
die Waldbrände nahmen an dieser allmählichen Entwaldung des Gebiets teil. Auf<br />
diese \Veise entstanden die flir die halländische Landschaft langeZeit so charakteristischen<br />
H e ide ge biet e.<br />
Von den verschiedenen Waldtypen des Gebiets konnten sich die Buchen- und<br />
Eichenwälder unter Beibehaltung ihres ursprunglichen Charakters am erfolgreichsten<br />
behaupten. Der Grund hierzu ist in erster Linie darin zu suchen, dass<br />
die Eiche und Buche sowie auch die iibrigen sagenannten fruchttragenden Bäume,<br />
wie Apfel, schwedische Mehlbeere und Traubenkirsche, wegen ihrer Bedeutung<br />
fiir die Wirtschaft schon seit Jahrhunderten unter dem Schutz des Gesetzes<br />
standen. Da Bucheckern und Eicheln einen wichtigen Futterstoff fiir Schweine<br />
darstellten, spielte die Eiche, vor allen Dingen aber die Buche, eine grosse Rolle<br />
fiir die damalige Schweinezucht. Die Eiche war ferner fiir Schiffbau und gewisse<br />
militärische Bauzwecke sehr gesucht. Die fruchttragenden Bäume durften daher<br />
- ansgenommen auf Freiglitern - ohne Genehmigung der Staatsbehörden<br />
nicht gefällt werden; ansserdem war sowohl fiir Bauern- und Freigliter als<br />
auch fiir Domänen die Wiederaufforstungspflicht vorgeschrieben. An Stelle von<br />
jedem abgetriebenen Baume sollten zwei neue gepflanzt und solange geschiitzt<br />
werden, bis sie nicht mehr von weidenden Tieren besehärligt werden konnten.<br />
Näheres dartiber ist aus den Waldverordnungen vom Jahre 1647 und 1664 (BRUM<br />
MER 1787, S. 32-33 und 42) zu entnehmen. Diese Einschränkung im Verfiigungsrecht<br />
iiber die fraglichen Holzarten galt, obwohl mit gewissen Modifikationen von<br />
den Jahren 1742, 1752, 1762 und 1783, bis zum Jahre 1789, wo jedem Grundbesitzer<br />
gestattet wurde, iiber die Eichen und Buchen, die fiir den Staatsbedarf<br />
nicht anwendbar waren, frei zu verfiigen. Die letztgenannte Einschränkung wurde<br />
jedoch hinsichtlich der Buchennutzung durch die Waldverordnung 1793 aufgehoben.<br />
Da dies aber zu sehr umfangreichen Buchenabholzungen fiihrte, setzte man<br />
in der Verordnung vom Jahre 1805 fest, dass das freie Recht auf Buchennutzung<br />
nicht missbraucht werden durfte.<br />
Wie bereits friiller angedeutet, war es von grossem Interesse, näher zu erforschen,<br />
in welcher Ausdehnung die Wälder des Versuchsreviers unter dem Einfluss der<br />
Wirtschaft zuriickgingen oder sich im Laufe der Zeit veränderten.<br />
Will man sich Klarheit iiber diese Frage fiir die ältere Zeit verschaffen, so ist<br />
die bereits oben erwähnte Karte von Kr:ETELL CLAssoN FELTERUS vom Jahre<br />
1652 unentbeh lich. Auf dieser Karte, die fiir ihre Zeit aussergewöhnlich detalliert<br />
ist und von Kartenkennern wegen ihrer Zuverlässigkeit als sehr wertvoll betrachtet<br />
wird, ist der bewaldete Boden durch besondere Bezeichnung kenntlich gemacht.<br />
Ein Teil der KrETELL CLAssoNsellen Karte, der hier reproduziert ist (s. Fig. u),<br />
gibt uns folgende Auskunft ii ber die damaligen Bewaldungsverhältnisse im Ge biet<br />
des heutigen Versuchsreviers.<br />
Das ganze Skällåsgebiet war mit Ausnahme des dem Älvasjön benach-·<br />
barten Teiles mit Wald bedeckt. Dasselbe galt auch fiir das ganze Eriksköp. Dagegen<br />
war der grösste Teil der zu Ågarp, Bala (auf der Karte als Bool bezeichnet)<br />
und Jonstorp gellörenden Böden ganz oder fast baumlos. Es liegt daher nahe zu<br />
vermuten, dass diese Böden, wenn man von Acker- und Torfmooren absieht, von<br />
der Callunaheidevegetation . eingenommen waren.<br />
Auch aus dem Ende des 17. Jahrhundetts liegt eine Karte vor, aus der einiges<br />
ii ber die damaligen Bewaldungsverhältnisse in Tönnersjöheden entnommeri werden<br />
könnte. Es ist dies die von Landmesser JoHAN SöDERLINGH im Jahre 1691 angefertigte<br />
Karte iiber >>Hööks und Tönnersjö Härad>>. Diese Karteist in zwei Exem-