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Prospectus - Vastgoedvergelijker.nl

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2. Unterlagen<br />

Mit Auftragserteilung wurden seitens der Auftraggeberin folgende Objektunterlagen zur Verfügung gestellt:<br />

- Grundbuchauszug<br />

- Mieterliste / Mietaufstellung / erganzende Mietunterlagen<br />

- Baugenehmigung /-pläne<br />

- Versicherungsunterlagen<br />

Hieraus wurden soweit möglich die objektspezifischen Angaben entnommen.<br />

Die immobilienwirtschaftlichen Marktinformationen wurden - neben den sowieso beim Auftragnehmer vorhandenen Kenntnissen über den örtlichen und<br />

überregionalen Immobilienmarkt - durch Beschaffung von aussagefähigen Mietspiegel- und Marktdaten sichergestellt.<br />

Weitere Unterlagen standen der Auftragnehmerin nicht zur Vorfügung.<br />

2.1 Technische Angaben / Bauzahlen<br />

Da seitens der Auftraggeberin nur eine Feststellung des Objektwertes aus immobilienwirtschaftlicher Sicht beauftragt wurde, wurden die übergebenen technischen<br />

Angaben und Bauzahlen nur zur überschlägigen Plausibilitätsprüfung der ebenfalls ausgehändigten immobilienwirtschaftlichen Unterlagen herangezogen.<br />

Vor diesem Hintergrund erfolgte diese Bewertung unter der Fiktion, daß die den o.g. Unterlagen entnommenen Werte der Richtigkeit entsprechen.<br />

2.2 Bauschaden / Baumangel<br />

Eventuelle Bauschäden oder Mängel wurden seitens der Auftragnehmerin auftragsgemaß nicht ermittelt. Zur eindeutigen Feststellung von eventuellen<br />

Bauschäden- bzw. Mängeln wäre ein bautechnisches Schadensgutachten in Auftrag zu geben.<br />

Die Bewertung erfolgte unter der Fiktion eines bauschadensfreien und mängelfreien Zustandes, da erfahrungsgemäß die bauausführenden Firmen zu einer<br />

mängelfreien Objekterstellung vertragsgemäß verpflichtet sind und der jeweilige Eigentümer über entsprechende Gewährleistungsansprüche verfügt bzw.<br />

hierauf zurückgreifen kann.<br />

2.3 Altlasten<br />

Das Gutachten wurde unter der Fiktion einer Altlastenfreiheit erstellt.<br />

2.4 Sonstige Hinweise<br />

Es wird auftragsgemäß davon ausgegangen, daß die Gebäulichkeiten und auch deren Aufteilung baurechtlich und nutzungsrechtlich genehmigt sind.<br />

2.5 Erschließungskosten<br />

Die Bewertung erfolgte unter der Fiktion, daß keinerlei Erschließungskosten mehr nach §§ 127 BauGB sowie nach § 8 KAG anhängig sind und die gesamte<br />

A<strong>nl</strong>age als erschlossen gilt.<br />

2.6 Mietverträge<br />

Die Bewertung erfolgt ferner unter der Fiktion, dass die in der überlassenen Mieterliste aufgeführten Mietverträge rechtswirksam abgeschlossen worden sind<br />

und im Übrigen den branchenüblichen Standards entsprechen.<br />

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