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RICHTLINIEN Einstufung von Organismen Bakterien

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1. Einleitung<br />

Vorbemerkung<br />

Mit dem Erlass der Verordnung über den Umgang mit <strong>Organismen</strong> in geschlossenen<br />

Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) hat der Bundesrat das Bundesamt<br />

für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) beauftragt, Listen der zugeordneten<br />

<strong>Organismen</strong> und der biologischen Sicherheitssysteme zu führen (Art. 22 ESV). Mit<br />

diesen Listen soll der Vollzug der Einschliessungsverordnung und der mit dieser<br />

verknüpften Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) erleichtert und harmonisiert werden.<br />

Das BUWAL hat zu diesem Zweck ausgehend <strong>von</strong> bestehenden Listen im In- und<br />

Ausland einen Entwurf für eine schweizerische Liste zur Klassierung <strong>von</strong> <strong>Bakterien</strong><br />

entworfen und diesen zunächst der Eidgenössischen Fachkommission für biologische<br />

Sicherheit (EFBS) zur fachlichen Beurteilung vorgelegt. Anschliessend ist der<br />

überarbeitete Entwurf dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), dem Bundesamt für<br />

Veterinärwesen (BVET), dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), dem Staatsekretariat<br />

für Wirtschaft (seco) und der Schweiz. Unfallversicherungsanstalt (SUVA)<br />

zur Stellungnahme unterbreitet worden. Die vorliegende Veröffentlichung dieser<br />

Liste durch das BUWAL erfolgt im Einvernehmen mit den genannten Stellen.<br />

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