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Einstufung von Bakterien (Bacteria) und Archaebakterien (Archaea ...

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Anführungszeichen („...“)<br />

Ungültige Artbezeichnungen, soweit sie gebräuchlich waren <strong>und</strong> eindeutig eine<br />

existierende <strong>Bakterien</strong>art kennzeichneten, sind – neben der gültigen<br />

Bezeichnung wie bei Namensänderungen nach dem 1.1.1980 – in<br />

Anführungszeichen gesetzt.<br />

Beispiel: Actinomyces meyeri („Actinobacterium“ meyeri).<br />

In der Spalte „Bemerkungen“ verwendete Kennzeichnungen:<br />

+ In Einzelfällen als Krankheitserreger nachgewiesen oder vermutet, überwiegend<br />

bei erheblich abwehrgeminderten Menschen; Identifizierung der Art oft nicht<br />

zuverlässig. (Hinweis: Definition Opportunist siehe Glossar TRBA 450 [4])<br />

n Pathogen für Nichtwirbeltiere; die Kennzeichnung mit „n“ erhebt allerdings<br />

keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Spezies ohne diese Kennzeichnung<br />

können deshalb ggf. auch Stämme mit den Merkmalen „n“ vorkommen.<br />

p Pathogen für Pflanzen; als pflanzenpathogen werden ausschließlich <strong>Bakterien</strong><br />

bezeichnet, <strong>von</strong> denen bekannt ist, dass sie Pflanzenkrankheiten verursachen.<br />

<strong>Bakterien</strong>, die eine gutartige oder zuträgliche Assoziation zu Pflanzen haben,<br />

sind nicht mit „p“ gekennzeichnet. Die Kennzeichnung mit „p“ erhebt allerdings<br />

keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Spezies ohne diese Kennzeichnung<br />

können deshalb ggf. auch Stämme mit den Merkmalen „p“ vorkommen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> des Pflanzenschutzgesetzes können über die hier unter dem<br />

Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes vorgenommene <strong>Einstufung</strong> hinaus<br />

Maßnahmen erforderlich sein.<br />

t Pathogen für Wirbeltiere; der Mensch wird unter natürlichen Bedingungen nicht<br />

befallen. Wegen der geringen Wirtsspezifität pathogener <strong>Bakterien</strong> können<br />

allerdings auch <strong>von</strong> den meisten primär nur tierpathogenen Arten bei Arbeiten<br />

mit hohen Erregerkonzentrationen Infektionsgefahren für die Beschäftigten<br />

ausgehen. Solche Arten wurden deshalb der Risikogruppe 2 mit der<br />

Zusatzbemerkung „t“ zugeordnet. Ist ein Bakterium unter natürlichen<br />

Bedingungen sowohl human- als auch tierpathogen, wird die Kennzeichnung<br />

mit „t“ nicht verwendet.<br />

TA Arten, <strong>von</strong> denen Stämme bekannt sind, die langjährig sicher in der technischen<br />

Anwendung gehandhabt wurden. Diese bewährten Stämme können daher nach<br />

den <strong>Einstufung</strong>skriterien in die Risikogruppe 1 fallen. Die Kennzeichnung mit<br />

„TA“ erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Spezies ohne<br />

diese Kennzeichnung können deshalb ggf. auch Stämme mit den Merkmalen<br />

„TA“ vorkommen.<br />

T <strong>Bakterien</strong>, die zur Toxinbildung befähigt sind. Die Kennzeichnung mit „T“ erhebt<br />

allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit, d. h. auch in <strong>Bakterien</strong>arten<br />

ohne diese Kennzeichnung können ggf. Toxin bildende Stämme vorkommen.<br />

Die Kennzeichnung mit „T“ wurde aus Anhang III der EG-Richtlinie 2000/54/EG<br />

übernommen.<br />

V Wirksamer Impfstoff verfügbar. Die Kennzeichnung mit „V“ wurde aus Anhang<br />

III der EG-Richtlinie 2000/54/EG übernommen.<br />

4

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