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Einstufung von Bakterien (Bacteria) und Archaebakterien (Archaea ...

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chemischen Industrie [2] <strong>und</strong> der Liste risikobewerteter Spender- <strong>und</strong><br />

Empfängerorganismen für gentechnische Arbeiten [3].<br />

(2) Kriterien für die <strong>Einstufung</strong> biologischer Arbeitsstoffe sowie ein ausführliches<br />

Glossar enthält die TRBA 450 „<strong>Einstufung</strong>skriterien für biologische Arbeitsstoffe“ [4].<br />

(3) Für die <strong>Einstufung</strong> ist das <strong>von</strong> den <strong>Bakterien</strong> ausgehende Infektionsrisiko für den<br />

ges<strong>und</strong>en Beschäftigten maßgebend. Entsprechend erfolgt eine Zuordnung zu den<br />

Risikogruppen 2 bis 4. Die Liste der <strong>Einstufung</strong>en wurde ergänzt um <strong>Bakterien</strong>, bei<br />

denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Infektionskrankheit<br />

verursachen <strong>und</strong> deshalb der Risikogruppe 1 zugeordnet sind.<br />

Liste der <strong>Einstufung</strong>en der <strong>Bakterien</strong> <strong>und</strong> <strong>Archaebakterien</strong><br />

Vorbemerkungen<br />

(1) Die Legaleinstufungen nach Anhang III der Richtlinie 2000/54/EG sind in der<br />

nachfolgenden Liste durch Fettdruck hervorgehoben.<br />

(2) <strong>Archaebakterien</strong> sind in der Liste unter 3.2 kursiv ausgewiesen. Pathogene<br />

<strong>Archaebakterien</strong> sind bis heute nicht bekannt geworden, so dass alle Arten der<br />

Risikogruppe 1 zugeordnet werden.<br />

(3) Ist ein Stamm abgeschwächt oder hat er bekannte Virulenzgene verloren, so<br />

brauchen die aufgr<strong>und</strong> der <strong>Einstufung</strong> seines Elternstammes erforderlichen<br />

Sicherheitsmaßnahmen, vorbehaltlich einer angemessenen Bewertung des<br />

potentiellen Risikos am Arbeitsplatz, nicht unbedingt ergriffen zu werden. Dies ist<br />

beispielsweise der Fall, wenn ein solcher Stamm als Produkt oder Bestandteil eines<br />

Produktes zu prophylaktischen oder therapeutischen Zwecken verwendet werden<br />

soll.<br />

(4) Für <strong>Einstufung</strong>sfragen steht der Unterausschuss 4 „<strong>Einstufung</strong>“ des ABAS 1)<br />

beratend zur Verfügung.<br />

(5) Die umfangreiche Gruppe der Cyanobakterien wurde wegen der noch unklaren<br />

Klassifizierung <strong>und</strong> Nomenklatur nicht in die nachfolgende Liste übernommen.<br />

Es sind bisher keine Cyanobakterien bekannt, die beim Menschen<br />

Infektionskrankheiten verursachen können, so dass diese Arten der Risikogruppe 1<br />

zugeordnet werden können. Bei der Gefährdungsbeurteilung ist jedoch die<br />

Toxinbildung einiger Spezies zu berücksichtigen. [2]<br />

(6) Sollten <strong>Bakterien</strong>namen in der Liste nicht aufzufinden sein, handelt es<br />

sich dabei entweder um ungültige oder lange überholte Bezeichnungen oder um<br />

Namen <strong>von</strong> Cyanobakterien oder <strong>Bakterien</strong>arten, die erst kürzlich umbenannt<br />

oder neu beschrieben wurden.<br />

(7) Bei bestimmten biologischen Arbeitsstoffen, die in die Risikogruppe 3 eingestuft<br />

<strong>und</strong> in der Liste mit zwei Sternchen (**) versehen wurden, ist das Infektionsrisiko für<br />

Arbeitnehmer begrenzt, da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht<br />

erfolgen kann. Diese biologischen Arbeitsstoffe wurden inzwischen einer Prüfung<br />

1)<br />

Anschrift: Geschäftsführung des ABAS, B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz <strong>und</strong> Arbeitsmedizin,<br />

Nöldnerstr. 40/42, 10317 Berlin<br />

2

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