KOLUMNE RICCARDA VAN WINGERDEN 48 MOTOCROSS ENDURO 4/21
SINNVOLL ODER EHER NICHT? DIE PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG Hi zusammen, ich hoffe euch geht’s gut und ihr konntet, so wie ich, schon ein paar Sonnenstrahlen tanken. Der Frühling steht vor der Tür und Freizeitaktivitäten werden allmählich nach draußen verlagert und selbstverständlich öffnen auch viele Strecken ihre Tore. Für mich ein Anlass, mal ein paar Worte über die private Unfallversicherung zu verlieren. Meine Erfahrungen als Versicherungskauffrau im Außendienst zeigen, dass viele denken: Ich habe doch eine gesetzliche Unfallversicherung. Wofür brauche ich dann noch eine private Unfallversicherung? Grundsätzlich gilt: Der gesetzliche Unfallschutz greift ausschließlich auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit und auf dem Heimweg. Der Abstecher zum Supermarkt um schnell noch was zum Essen einzukaufen ist NICHT versichert. Anders bei der privaten Unfallversicherung. Hier gilt der Versicherungsschutz 24/7 an 365 Tagen im Jahr. Wenn wir uns jetzt mal vor Augen halten, dass wir mit einem 40-Stunden-Vollzeitjob inklusive Hinund Rückweg ungefähr 9 Stunden täglich verbringen und die verbleibenden 15 Stunden unseres Tages mit Freizeitaktivitäten verbringen, könnte man sich tatsächlich mal mit diesem Thema auseinandersetzen, oder? Nicht umsonst haben wir alle schon mal davon gehört, dass die meisten Unfälle in der Freizeit passieren. Doch was ist eigentlich ein Unfall? Pauke. Was? Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung erleidet. Das ist aber nicht alles. Darüber hinaus gibt es auch den erweiterten Unfallbegriff: Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Zum Beispiel beim Bergen einer Enduro. Doch warum erzähle ich euch das alles? Machen wir uns nichts vor: Es ist nun mal Fakt, dass wir als Motorradfahrer (gerade im Bereich des Motorsports) ein erhöhtes Unfallrisiko haben. Doch hier gibt es einiges zu beachten. Ihr solltet bei der Wahl eurer Unfallversicherung darauf achten, dass eine lebenslange, monatliche Unfallrente eingeschlossen wurde, denn diese leistet in den meisten Fällen bereits ab einer Invalidität von 50 % (beispielhaft: Bei einem Sturz wird eine eurer Hände voll funktionsunfähig). Dieses Szenario muss aber nicht zwangsläufig eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben. Eine vernünftige #Ricci405 Grundinvaliditätssumme zur Kapitalabfindung (ich weiß, scheiß Versicherungssprache :-D) im Falle eines schwerwiegenden Unfalls ist unerlässlich. Diese kann individuell verwendet werden, um Umbauten an Haus oder Wohnung vorzunehmen, zur Erhaltung der Mobilität oder aber auch für Therapien, erweiterte Behandlungsverfahren usw. Vorsicht, Falle! Bei den allermeisten auf dem Markt angebotenen Unfallversicherungen ist der Motorsport ausgeschlossen, wenn es um das Erzielen von Höchstgeschwindigkeit oder das Fahren auf Zeit geht. Ja, es gibt Versicherer, die das mitversichern, allerdings zum Teil ausschließen, sofern eine Lizenz vorhanden ist, was dann wiederum gegen einen Beitragszuschlag versichert werden kann. Viele Verbände inkludieren den Unfallschutz beim Kauf einer Lizenz und werben damit. Achtung! Die dort versicherten Summen (ihr erinnert euch ;-)) und Leistungen sind leider verschwindend gering, stellen meines Erachtens nicht mal den Grundschutz dar und sind alles andere als auf die Lebenssituation bedarfsgerecht angepasst. Natürlich gibt es einige weitere Bestandteile, die in der Beratung mit dem Versicherungsfuzzi eures Vertrauens definitiv besprochen werden müssen, aber ich wollte euch einfach mal grundlegend über die wichtigsten Punkte informieren. Wenn euch das Thema interessiert, dann schreibt mir gerne auch per Mail an: ricci@ricci405.de Bis dahin, unfallfreie Fahrt und sportliche Grüße Ricci 4/21 MOTOCROSS ENDURO 49
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