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LE-3-2021

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LOGISTIK express Ausgabe 3/2021

LOGISTIK express

LOGISTIK express 3/2021 | S42 Sehr gerne können Sie dem internationalen Netzwerk beitreten und mit uns den Markt aktiv gestalten. Für Hintergründe und Fragen steht Ihnen der Geschäftsführer Florian Seikel (Florian.Seikel@logistic-natives.com) sehr gerne zur Verfügung. Digitalisierung der Warenlieferketten Was mit dem finanzpolizeilichem Zoll-Datenmodel begonnen hat, führt zu einer Harmonisierung der digitalen Beschreibung der Einzelhandelswaren, als Voraussetzung der Zustellung, aber auch der Transportsicherheit, Produkthaftung und auch der Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft: 1..Warenbeschreibung: Harmonisierung der generischen (Zollkodex) und/oder der produktindividuellen (z.B. "Global Trad Item Number") Beschreibung; 2..Namen und Anschriften von Absendern, Empfängern und, soweit abweichend, von denjenigen Personen, welche die jeweilige Postsendung eingeliefert oder entgegengenommen haben; 3..Art des in Anspruch genommenen Postdienstes (digitale ID); 4..Maße und Gewicht der jeweiligen Postsendung; 5..die vom Postdienstleister zugeteilte Senungsnummer (eindeutige Transport-ID der jeweiligen Postsendung sowie, sofern der Empfänger eine Abholstation mit Selbstbedienungs-Schließfächern nutzt (Kennung),dessen persönliche Postnummer („Zugangseröffnung“); 6..Zeit- und Ortsangaben zum jeweiligen Postsendungsverlauf; sowie 7..zu Zwecken der Erbringung der Postdienstleistung erstellte Bildaufnahmen von der Postsendung. 8..Daten zu den Waren sind beim Verkauf vorhanden -> damit Zustellung nach den Präferenzen der Kunden. Starkes Volumenwachstum erfordert verbesserte Effizienz auf der letzten Meile Bis zu 1/3 aller Zustellkosten fallen auf der letzten Meile an. Die Digitalisierung des Einzelhandels erhöht die Effizienz in der Zustellung auf der letzten Meile wesentlich. Das Ziel ist eine „one-stop-delivery“, die ähnlich wie bei der Briefzustellung zu einer gesicherten Abgabe der Warensendungen an jeden Haushalt, über einen für alle Zusteller offenen Zustellkasten führt. Die heute bestehende Zustelladresse wird um eine „Zugangseröffnung“ nach den Präferenzen der Em-pfänger im Interesse aller erweitert (insb. des Handels, aber auch der Konsumenten). Heute passen nur zu < 50% aller Warensendungen in die bestehenden, normgerechten Postfachanlagen. Damit wird eine Neudefinition der notwendigen Infrastruktur, die jeder Haushalt haben sollte (nach bestehenden europäischen und/oder auf Deutschland zu konkretisierende Normen), oder auch der Allgemeinheit zugänglichen Hinterlegungsorten notwendig. Daten steuern die Zustellung von Waren – wem gehören die Daten? Die Sicherheit, damit das Vermeiden von Gefahr für Leib und Leben, und das Unterbinden einer kriminellen und verbrecherischen Nutzung einer solcherart neu aufzubauenden Infrastruktur ist bereits weit vorangeschritten. Der soziale Aspekt ist dringend zu berücksichtigen und damit für eine Barrierefreiheit zu sorgen. Umweltverträglichkeit der Konzepte ist zu gewährleisten. Damit ist die digitale Bemessung des CO² Verbrauchs der individuellen Einzelwarenzustellung, die Nachhaltigkeit und Vermeidung von sekundärem Abhol- oder Zustellverkehr, aber auch drohende Verkehrsbeschränkungen – die

in allernächster Zeit sogar zu Verkehrsverboten werden könnten zu berücksichtigen. Wettbewerbsgleichheit, das Ende der MwSt. Hinterziehung und des Zollbetrugs sowie Ende der Verletzung von Eigentumsrechten stehen heute im Vordergrund. Mit der Standardisierung der Daten gewinnt der Einzelhandel wieder die Hoheit über seine eigenen Daten. Diese Daten sind die Daten des Handels und sollten auch allen Wirtschaftsbeteiligten offensteht. Damit sind proprietäre Datensysteme, die heute große Teile des digitalen Handels beherrschen ungeeignet und werden auch durch offene Konzepte wie eben dem EU- Zoldatenmodel abgelöst. Gesetzliche Vorgaben, Normen Seit 1. Jänner 2021: Daten zu WarenPOSTsendungen (grenzüberschreitend) müssen vor dem Versand zwischen Postbetreibern ausgetauscht werden (Transport- und Konsumentenschutz; Zoll- und MwSt.). Seit 15. März 2021: Zu allen Warensendungen (KEP) vorab Datenaustausch bei einer geplanten Flugfracht. Bis 2025 gilt das für alle Transportkanäle. Bis Mitte 2024 Volldigitalisierung aller Frachtinformationen. Mit 1. Juli 2021: Daten zu allen Warensendungen müssen vor dem Versand ausgetauscht werden, trifft Importe in die EU, aber auch Intra-EU versandt. (Zoll- und MwSt.). Mandate der Europ. Kommission ermöglichen allen Wirtschaftsbeteiligten die konkrete Ausgestaltung der Normen (nach den gesetzlichen Rahmenvorgaben). Dazu gehören auch betreiberoffene, kontaktlose Übergabeeinrichtungen, sowie der notwendige Datenaustausch zwischen den Wirtschaftsbeteiligten. (Vermeidung von kriminellen oder verbrecherischen Tätigkeiten). Austrian Standards arbeitet an der Gestaltung der Europäischen Normen, als Spiegelgremium zu CEN und ist Wirtschaftsbeteiligten offen, Normen auch für Österreich zu konkretisieren. Der logistic-natives e.V. ist das internationale Netzwerk für Logistik & Infrastruktur des modernen Handels und repräsentiert über 30.000 Branchenunternehmen. Dabei unterstützen wir bei der Befähigung zur fortschreitenden Digitalisierung von Unternehmen und der Zustellung von Handelswaren durch digitale Kommunikationsmedien im Sinne der Zustellungsoptimierung, Nachhaltigkeit, lifecycle- & Retourenmanagements und der Kreislauf-logistik. (RED) IHR KOMPETENTER LOGISTIK- PARTNER IN EUROPA. DACHSER European Logistics www.dachser.at 190215_ANZ_EL_320_DE_186x90_V01.indd 1 18.02.19 10:10

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