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Guida alla pensione italiana e tedesca Ratgeber ... - Comites Colonia

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9 <strong>Ratgeber</strong> zur deutschen und italienischen Rente<br />

Internationale Regelungen<br />

VORAUsseTZUNG DeR<br />

MINDesTBeITRAGsZeIT<br />

Zur Ermittlung der zu zahlenden Rente ist eine Zusammenrechnung<br />

der Beitragszeiten nur dann möglich, wenn der Antragsteller<br />

eine Mindestbeitragszeit von 52 Wochen geltend<br />

machen kann.<br />

Die Zusammenrechnung (alle Zeiten, die Sie in anderen Mitgliedstaaten<br />

zurückgelegt haben): Die Vorschriften variieren<br />

von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Für den Rentenanspruch<br />

werden alle Zeiten, die Sie in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegt<br />

haben und die nicht mit deutschen Zeiten zusammentreffen,<br />

zusätzlich berücksichtigt.<br />

Das Pro-rata-Verhältnis: Das Europarecht kann die Berechnung<br />

Ihrer Rente beeinflussen. Es ist eine besondere Berechnung<br />

vorgesehen. Es ist aber nicht so, dass Ihnen allein ein<br />

Staat eine Rente aus allen Zeiten in den Mitgliedstaaten zahlt.<br />

Jeder Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, gewährt, berechnet<br />

und zahlt Ihnen nach seinen Vorschriften eine eigene<br />

Rente. Sie wird daher anteilige Leistung genannt.

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