Guida alla pensione italiana e tedesca Ratgeber ... - Comites Colonia
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9 <strong>Ratgeber</strong> zur deutschen und italienischen Rente<br />
Internationale Regelungen<br />
VORAUsseTZUNG DeR<br />
MINDesTBeITRAGsZeIT<br />
Zur Ermittlung der zu zahlenden Rente ist eine Zusammenrechnung<br />
der Beitragszeiten nur dann möglich, wenn der Antragsteller<br />
eine Mindestbeitragszeit von 52 Wochen geltend<br />
machen kann.<br />
Die Zusammenrechnung (alle Zeiten, die Sie in anderen Mitgliedstaaten<br />
zurückgelegt haben): Die Vorschriften variieren<br />
von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Für den Rentenanspruch<br />
werden alle Zeiten, die Sie in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegt<br />
haben und die nicht mit deutschen Zeiten zusammentreffen,<br />
zusätzlich berücksichtigt.<br />
Das Pro-rata-Verhältnis: Das Europarecht kann die Berechnung<br />
Ihrer Rente beeinflussen. Es ist eine besondere Berechnung<br />
vorgesehen. Es ist aber nicht so, dass Ihnen allein ein<br />
Staat eine Rente aus allen Zeiten in den Mitgliedstaaten zahlt.<br />
Jeder Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, gewährt, berechnet<br />
und zahlt Ihnen nach seinen Vorschriften eine eigene<br />
Rente. Sie wird daher anteilige Leistung genannt.