Guida alla pensione italiana e tedesca Ratgeber ... - Comites Colonia
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69 <strong>Ratgeber</strong> zur deutschen und italienischen Rente<br />
Italienische Rente Wohnortgebundene Leistungen<br />
leIsTUNGeN FÜR AUssChlIesslICh IN<br />
ITAlIeN leBeNDe PeRsONeN<br />
✎ ZIVILINVALIDITÄT<br />
✎ PFLEGEBEIHILFE<br />
✎ SOZIALRENTE<br />
✎ ERGÄNZUNG ZUM MINDESTEINKOMMEN<br />
(MINDESTLEISTUNG)<br />
Ausschließlich in Italien lebende Personen mit Einkommen unterhalb<br />
der gesetzlichen Grenze.<br />
Mindestrente<br />
Wenn die italienische Rentenquote und die ausländische Rentenquote<br />
zusammenaddiert einen Betrag ergeben, der niedriger<br />
als die Mindestrente ist, wenn der Rentner seinen Wohnsitz in<br />
Italien hat und sowohl sein Einkommen als auch jenes seines<br />
Ehepartners es ermöglichen, kann man bis zur Erreichung des<br />
gesetzlich festgelegten Mindestbetrags eine Ergänzung für<br />
die Rente vornehmen.<br />
Nichtexportierbarkeit<br />
Die Sozialversicherungsabkommen sehen die Möglichkeit vor,<br />
die von einem anderen Staat erbrachten Leistungen im Wohnland<br />
zu beanspruchen. Die Verordnung EWG 1247/92, abweichend<br />
von diesem Grundsatz, hat für die beitragsunabhängigen<br />
Sonderleistungen die Nichtexportierbarkeit in andere<br />
Mitgliedsländer der Europäischen Union festgelegt.<br />
Bei Wohnsitzwechsel verliert man Anrechte:<br />
✎ auf die Ergänzungsquote für die Mindestrente<br />
✎ auf die Ergänzungsleistungen zu der Invaliditätsrente<br />
✎ auf die monatlichen Beihilfen für die ständige persönliche<br />
Betreuung von pflegebedürftigen Personen<br />
✎ auf Sozialrente oder Sozialbeihilfe (Leistungen, die man<br />
nur bei Wohnsitz in Italien erhält)<br />
✎ auf die Zivilinvalidenrente