Guida alla pensione italiana e tedesca Ratgeber ... - Comites Colonia
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55 <strong>Ratgeber</strong> zur deutschen und italienischen Rente<br />
Italienische Rente<br />
ReNTe WeGeN INVAlIDITäT<br />
Voraussetzungen:<br />
✎ Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens ein Drittel<br />
wegen physischer oder psychischer Krankheit<br />
✎ 5 Jahre Beitragszeit<br />
✎ Mindestversicherungszeit von 36 Monaten in den letzten<br />
5 Jahren vor dem Eintreten der geminderten Erwerbsfähigkeit<br />
Die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses ist nicht zwingend.<br />
Wann sie einem zusteht<br />
Die Invaliditätsrente wird vom ersten Tag an bezahlt, der auf<br />
den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde, wenn alle<br />
Voraussetzungen, d.h. alle Gesundheits- und Verwaltungsanforderungen<br />
als erfüllt gelten.<br />
Es ist erlaubt, weiter zu arbeiten. Die Invaliditätsrente wird jedoch<br />
bei einem Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung<br />
oder einem Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen<br />
Tätigkeit um 25% bzw. 50% gekürzt.<br />
Die Invaliditätsrente wird auf drei Jahre befristet gewährt.<br />
Sie kann jedoch auf Antrag des Versicherten verlängert werden,<br />
wenn der Antrag vor der Ablauffrist gestellt wird. Nach<br />
dem sie drei Mal im Folge verlängert wurde, wird dem Versicherten<br />
die Rente bei fortbestehender Invalidität auf Dauer<br />
weitergezahlt.<br />
Mit Erreichen der Altersgrenze für die Altersrente wird die<br />
Rente wegen Invalidität – sofern die entsprechenden Voraussetzungen<br />
erfüllt sind – von Amts wegen in eine Altersrente<br />
umgewandelt.