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Guida alla pensione italiana e tedesca Ratgeber ... - Comites Colonia

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55 <strong>Ratgeber</strong> zur deutschen und italienischen Rente<br />

Italienische Rente<br />

ReNTe WeGeN INVAlIDITäT<br />

Voraussetzungen:<br />

✎ Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens ein Drittel<br />

wegen physischer oder psychischer Krankheit<br />

✎ 5 Jahre Beitragszeit<br />

✎ Mindestversicherungszeit von 36 Monaten in den letzten<br />

5 Jahren vor dem Eintreten der geminderten Erwerbsfähigkeit<br />

Die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses ist nicht zwingend.<br />

Wann sie einem zusteht<br />

Die Invaliditätsrente wird vom ersten Tag an bezahlt, der auf<br />

den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde, wenn alle<br />

Voraussetzungen, d.h. alle Gesundheits- und Verwaltungsanforderungen<br />

als erfüllt gelten.<br />

Es ist erlaubt, weiter zu arbeiten. Die Invaliditätsrente wird jedoch<br />

bei einem Arbeitsentgelt aus einer abhängigen Beschäftigung<br />

oder einem Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen<br />

Tätigkeit um 25% bzw. 50% gekürzt.<br />

Die Invaliditätsrente wird auf drei Jahre befristet gewährt.<br />

Sie kann jedoch auf Antrag des Versicherten verlängert werden,<br />

wenn der Antrag vor der Ablauffrist gestellt wird. Nach<br />

dem sie drei Mal im Folge verlängert wurde, wird dem Versicherten<br />

die Rente bei fortbestehender Invalidität auf Dauer<br />

weitergezahlt.<br />

Mit Erreichen der Altersgrenze für die Altersrente wird die<br />

Rente wegen Invalidität – sofern die entsprechenden Voraussetzungen<br />

erfüllt sind – von Amts wegen in eine Altersrente<br />

umgewandelt.

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