Guida alla pensione italiana e tedesca Ratgeber ... - Comites Colonia
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53 <strong>Ratgeber</strong> zur deutschen und italienischen Rente<br />
Italienische Rente<br />
BeITRAGsAlTeRsReNTe<br />
Seit dem 1.7.2009 wurde das sogenannte „Quotensystem“<br />
eingeführt, nach welchem sich der Rentenanspruch beim Erreichen<br />
einer Mindestsumme aus Lebensalter und Beitragsjahren<br />
(mindestens 35) ergibt (die sogenannte “Quote”).<br />
Der Anspruch auf die Beitragsaltersrente setzt die Beendigung<br />
der abhängigen Beschäftigung und der selbstständigen Tätigkeit<br />
voraus.<br />
Zeiten Abhängige Beschäftigte Selbstständige Beschäftigte<br />
Mindestalter Quote Mindestalter Quote<br />
2009 – 2010 59 95 60 96<br />
2011 - 2012 60 96 61 97<br />
2013 - 2014 61 97 62 98<br />
Achtung:<br />
Die Mindestbeitragszeit zur Erreichung der Quote berechnet<br />
man ohne Berücksichtigung der Zeiten wegen Krankheit oder<br />
Arbeitslosigkeit.<br />
Man kann unabhängig vom Lebensalter in Rente gehen wenn<br />
man eine Wartezeit von mindestens 40 Jahren vorweisen kann.<br />
In diesem Fall werden auch die Zeiten wegen Krankheit oder<br />
Arbeitslosigkeit berücksichtigt, wenn die Voraussetzung der effektiven<br />
Mindestbeitragszeit von 35 Jahren gegeben ist.<br />
Rentenbeginn – Renteneinstiegsfenster<br />
Ab dem 1. Januar 2011 werden sowohl für die Altersrente als<br />
auch für die Beitragsaltersrente die Renteneinstiegsfenster für<br />
Arbeitnehmer auf 12 Monate und für Selbstständige auf 18<br />
Monate ab Erreichen der Voraussetzungen erhöht. Das bedeutet,<br />
dass Versicherte, die ab dem 2. Januar 2011 die Voraussetzungen<br />
für den Rentenanspruch erreicht haben, ihre<br />
Rente 12 Monate nach Erreichen der Voraussetzungen, also<br />
ab dem 1. Februar 2012, ausgezahlt bekommen werden.