16.01.2013 Views

Guida alla pensione italiana e tedesca Ratgeber ... - Comites Colonia

Guida alla pensione italiana e tedesca Ratgeber ... - Comites Colonia

Guida alla pensione italiana e tedesca Ratgeber ... - Comites Colonia

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

31 <strong>Ratgeber</strong> zur deutschen und italienischen Rente<br />

Deutsche Rente<br />

ReNTeN WeGeN TODes<br />

DIe GROsse WITWeN-/ WITWeRReNTe<br />

Im Todesfall eines Ehepartners ist es möglich, eine Witwen-<br />

bzw. Witwerrente zu beantragen. Voraussetzung dafür ist,<br />

dass der verstorbene Ehepartner vor seinem Tod selbst eine<br />

Rente bezogen hat oder aber die Mindestbeitragszeit von 5<br />

Jahren erreicht hat.<br />

Um die Witwen-/ Witwerrente zu erhalten, muss zum Todestag<br />

des Ehepartners die Ehe mindestens ein Jahr bestanden<br />

haben.<br />

Die Witwen- oder Witwerrente kann als kleine oder große<br />

Rente gezahlt werden.<br />

Um die große Witwen-/ Witwerrente zu erhalten, muss der<br />

überlebende Ehepartner:<br />

✎ das 45. Lebensjahr vollendet haben oder<br />

✎ vermindert erwerbsfähig sein oder ein eigenes Kind oder<br />

ein Kind des Verstorbenen erziehen, das das 18. Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet hat, oder in häuslicher Gemeinschaft<br />

für ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen<br />

sorgen, das wegen körperlicher, geistiger oder<br />

seelischer Behinderung außerstande ist, selbst ein Einkommen<br />

zu erzielen<br />

Die große Witwen-/ Witwerrente wird für immer gewährt. Sie<br />

entspricht in der Regel 55 % der Rente des verstorbenen<br />

Versicherten.<br />

Das vorgeschriebene Alter um im Todesfall des Ehepartners<br />

eine große Witwen-/Witwerrente zu erhalten, wird vom<br />

31.12.2011 an schrittweise auf 47 Jahre angehoben.

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!