Guida alla pensione italiana e tedesca Ratgeber ... - Comites Colonia
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31 <strong>Ratgeber</strong> zur deutschen und italienischen Rente<br />
Deutsche Rente<br />
ReNTeN WeGeN TODes<br />
DIe GROsse WITWeN-/ WITWeRReNTe<br />
Im Todesfall eines Ehepartners ist es möglich, eine Witwen-<br />
bzw. Witwerrente zu beantragen. Voraussetzung dafür ist,<br />
dass der verstorbene Ehepartner vor seinem Tod selbst eine<br />
Rente bezogen hat oder aber die Mindestbeitragszeit von 5<br />
Jahren erreicht hat.<br />
Um die Witwen-/ Witwerrente zu erhalten, muss zum Todestag<br />
des Ehepartners die Ehe mindestens ein Jahr bestanden<br />
haben.<br />
Die Witwen- oder Witwerrente kann als kleine oder große<br />
Rente gezahlt werden.<br />
Um die große Witwen-/ Witwerrente zu erhalten, muss der<br />
überlebende Ehepartner:<br />
✎ das 45. Lebensjahr vollendet haben oder<br />
✎ vermindert erwerbsfähig sein oder ein eigenes Kind oder<br />
ein Kind des Verstorbenen erziehen, das das 18. Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet hat, oder in häuslicher Gemeinschaft<br />
für ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen<br />
sorgen, das wegen körperlicher, geistiger oder<br />
seelischer Behinderung außerstande ist, selbst ein Einkommen<br />
zu erzielen<br />
Die große Witwen-/ Witwerrente wird für immer gewährt. Sie<br />
entspricht in der Regel 55 % der Rente des verstorbenen<br />
Versicherten.<br />
Das vorgeschriebene Alter um im Todesfall des Ehepartners<br />
eine große Witwen-/Witwerrente zu erhalten, wird vom<br />
31.12.2011 an schrittweise auf 47 Jahre angehoben.