Beiblatt Nr. 1 - Regione Autonoma Trentino-Alto Adige
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Supplemento n. 1 al B.U. n. 44/I-II del 29/10/2013 / <strong>Beiblatt</strong> <strong>Nr</strong>. 1 zum Amtsblatt vom 29/10/2013 <strong>Nr</strong>. 44/I-II 25<br />
BILDUNGSBEREICH<br />
KOMMUNIKATION<br />
Das Anforderungsprofil des Bildungsbereichs am Ende des vierten Jahres versetzt die Schülerin/den<br />
Schüler in die Lage<br />
- die Kommunikation abzuwickeln und dabei jene Formen und Strukturen auszuwählen, die für den<br />
jeweiligen Kontext (persönliches und geschäftliches Umfeld, Kommunikation im Alltag) angemessen<br />
sind,<br />
- auf die Bedürfnisse von Kunden und Auftraggeber einzugehen, indem die verfügbaren technischen und<br />
technologischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.<br />
BILDUNGSPROFIL<br />
KOMPETENZEN<br />
Am Ende des vierten Jahres ist die Schülerin/der Schüler in der Lage:<br />
AUF DEUTSCH UND ITALIENISCH<br />
- die Kommunikation abzuwickeln und dabei jene Formen und Strukturen auszuwählen, die für den<br />
jeweiligen Kontext (persönliches und geschäftliches Umfeld, Kommunikation im Alltag) angemessen<br />
sind,<br />
AUF ENGLISCH<br />
- mündlich und schriftlich mit anderen Personen zu interagieren, und zwar in Alltagssituationen, welche<br />
sowohl die persönlichen als auch beruflichen Interessen betreffen. (**)<br />
GRUNDKENNTNISSE<br />
FERTIGKEITEN<br />
(*) (*)<br />
(*) Die Grundkenntnisse und Fertigkeiten zu den Kompetenzen am Ende des vierten Jahres sind Teil der<br />
Leitlinien, die den Schulen als Grundlage für die curriculare Planung in den Sprachen Deutsch und<br />
Italienisch zur Verfügung gestellt werden.<br />
(**) Am Ende des vierten Jahres muss die Schülerin/der Schüler auf Englisch wenigstens die<br />
Kompetenzstufe B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR, 2001)<br />
erreichen. Dieser Referenzrahmen bildet auch die Grundlage für die Festlegung der Kenntnisse und<br />
Fertigkeiten laut Schulcurriculum.<br />
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