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14933595<br />

Die Jahreshauptversammlung wird nach Maßgabe des Luxemburger Rechts am<br />

eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft in Luxemburg am dritten Freitag im<br />

Januar um 11.15 Uhr abgehalten. Wenn dieser Tag ein gesetzlicher oder Bankfeiertag<br />

in Luxemburg ist, findet die Jahreshauptversammlung am nächstfolgenden Werktag<br />

statt.<br />

Weitere Hauptversammlungen können zu einer Zeit und an einem Ort abgehalten<br />

werden, wie in der entsprechenden Einladung näher beschrieben.<br />

Die Anleger treten auf Einladung des Verwaltungsrats, aus der die Tagesordnung<br />

hervorgehen muss und die mindestens acht Tage vor der Hauptversammlung an jeden<br />

Inhaber von Namensante<strong>il</strong>en an dessen im Ante<strong>il</strong>register eingetragene Adresse versandt<br />

werden muss, zusammen.<br />

Ein Nachweis über die tatsächliche erfolgte Mitte<strong>il</strong>ung an die Inhaber von<br />

Namensante<strong>il</strong>en muss auf der Versammlung nicht geführt werden. Die Tagesordnung<br />

wird vom Verwaltungsrat vorbereitet, außer in den Fällen, in denen die Versammlung<br />

auf schriftlichen Antrag der Anleger zusammentritt; in letzterem Falle kann der<br />

Verwaltungsrat eine zusätzliche Tagesordnung vorbereiten.<br />

Sofern Inhaberante<strong>il</strong>e ausgegeben wurden, wird die Einladung zu der Versammlung<br />

zusätzlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Mémorial "Recue<strong>il</strong> des<br />

Sociétés et Associations", in einer oder mehreren Luxemburger Tageszeitungen und,<br />

auf Beschluss des Verwaltungsrats, in anderen Tageszeitungen veröffentlicht.<br />

Wenn sämtliche Ante<strong>il</strong>e als Namensante<strong>il</strong>e ausgegeben wurden und wenn keine<br />

Veröffentlichungen vorgenommen werden, kann die Einladung an die Anleger<br />

ausschließlich per Einschreiben erfolgen.<br />

Sofern sämtliche Anleger anwesend oder vertreten sind und sich selbst als<br />

ordnungsgemäß eingeladen und über die Tagesordnung in Kenntnis gesetzt erachten,<br />

kann die Hauptversammlung ohne vorherige Einladung stattfinden.<br />

Der Verwaltungsrat kann anderweitige Bedingungen festlegen, die von den Anlegern<br />

erfüllt sein müssen, um an einer Hauptversammlung te<strong>il</strong>zunehmen.<br />

Auf der Hauptversammlung werden lediglich solche Themen behandelt, die auf der<br />

Tagesordnung stehen (die Tagesordnung wird sämtliche gesetzlich zwingenden<br />

Themen enthalten) sowie Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit diesen Themen.<br />

Nach Maßgabe des Luxemburger Rechts und dieser Satzung berechtigt jeder Ante<strong>il</strong>,<br />

unabhängig von der Ante<strong>il</strong>klasse, zu einer Stimme. Ein Anleger kann sich bei jeder<br />

Hauptversammlung durch eine schriftliche Vollmacht an eine andere Person, die kein<br />

Anleger sein muss und die Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft sein kann,<br />

vertreten lassen.<br />

Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen von Gesetzes wegen oder aufgrund dieser<br />

Satzung werden die Beschlüsse auf der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der<br />

anwesenden oder vertretenen Anleger gefasst.<br />

Art. 23. Hauptversammlungen in einem Te<strong>il</strong>fonds oder einer Ante<strong>il</strong>klasse. . Die<br />

Anleger der Ante<strong>il</strong>klassen eines Te<strong>il</strong>fonds können zu jeder Zeit Hauptversammlungen<br />

abhalten, um über Vorgänge zu beschließen, die ausschließlich diesen Te<strong>il</strong>fonds<br />

betreffen.<br />

Darüber hinaus, können die Anleger einer Ante<strong>il</strong>klasse zu jeder Zeit<br />

Hauptversammlungen im Hinblick auf alle Fragen, die diese Ante<strong>il</strong>klasse betreffen,<br />

abhalten.<br />

Die Bestimmungen in Artikel 22 dieser Satzung finden auf solche<br />

Hauptversammlungen entsprechende Anwendung.<br />

NEUTROV - D05 pagina 57 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />

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