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14933595<br />
Die Jahreshauptversammlung wird nach Maßgabe des Luxemburger Rechts am<br />
eingetragenen Geschäftssitz der Gesellschaft in Luxemburg am dritten Freitag im<br />
Januar um 11.15 Uhr abgehalten. Wenn dieser Tag ein gesetzlicher oder Bankfeiertag<br />
in Luxemburg ist, findet die Jahreshauptversammlung am nächstfolgenden Werktag<br />
statt.<br />
Weitere Hauptversammlungen können zu einer Zeit und an einem Ort abgehalten<br />
werden, wie in der entsprechenden Einladung näher beschrieben.<br />
Die Anleger treten auf Einladung des Verwaltungsrats, aus der die Tagesordnung<br />
hervorgehen muss und die mindestens acht Tage vor der Hauptversammlung an jeden<br />
Inhaber von Namensante<strong>il</strong>en an dessen im Ante<strong>il</strong>register eingetragene Adresse versandt<br />
werden muss, zusammen.<br />
Ein Nachweis über die tatsächliche erfolgte Mitte<strong>il</strong>ung an die Inhaber von<br />
Namensante<strong>il</strong>en muss auf der Versammlung nicht geführt werden. Die Tagesordnung<br />
wird vom Verwaltungsrat vorbereitet, außer in den Fällen, in denen die Versammlung<br />
auf schriftlichen Antrag der Anleger zusammentritt; in letzterem Falle kann der<br />
Verwaltungsrat eine zusätzliche Tagesordnung vorbereiten.<br />
Sofern Inhaberante<strong>il</strong>e ausgegeben wurden, wird die Einladung zu der Versammlung<br />
zusätzlich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Mémorial "Recue<strong>il</strong> des<br />
Sociétés et Associations", in einer oder mehreren Luxemburger Tageszeitungen und,<br />
auf Beschluss des Verwaltungsrats, in anderen Tageszeitungen veröffentlicht.<br />
Wenn sämtliche Ante<strong>il</strong>e als Namensante<strong>il</strong>e ausgegeben wurden und wenn keine<br />
Veröffentlichungen vorgenommen werden, kann die Einladung an die Anleger<br />
ausschließlich per Einschreiben erfolgen.<br />
Sofern sämtliche Anleger anwesend oder vertreten sind und sich selbst als<br />
ordnungsgemäß eingeladen und über die Tagesordnung in Kenntnis gesetzt erachten,<br />
kann die Hauptversammlung ohne vorherige Einladung stattfinden.<br />
Der Verwaltungsrat kann anderweitige Bedingungen festlegen, die von den Anlegern<br />
erfüllt sein müssen, um an einer Hauptversammlung te<strong>il</strong>zunehmen.<br />
Auf der Hauptversammlung werden lediglich solche Themen behandelt, die auf der<br />
Tagesordnung stehen (die Tagesordnung wird sämtliche gesetzlich zwingenden<br />
Themen enthalten) sowie Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit diesen Themen.<br />
Nach Maßgabe des Luxemburger Rechts und dieser Satzung berechtigt jeder Ante<strong>il</strong>,<br />
unabhängig von der Ante<strong>il</strong>klasse, zu einer Stimme. Ein Anleger kann sich bei jeder<br />
Hauptversammlung durch eine schriftliche Vollmacht an eine andere Person, die kein<br />
Anleger sein muss und die Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft sein kann,<br />
vertreten lassen.<br />
Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen von Gesetzes wegen oder aufgrund dieser<br />
Satzung werden die Beschlüsse auf der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der<br />
anwesenden oder vertretenen Anleger gefasst.<br />
Art. 23. Hauptversammlungen in einem Te<strong>il</strong>fonds oder einer Ante<strong>il</strong>klasse. . Die<br />
Anleger der Ante<strong>il</strong>klassen eines Te<strong>il</strong>fonds können zu jeder Zeit Hauptversammlungen<br />
abhalten, um über Vorgänge zu beschließen, die ausschließlich diesen Te<strong>il</strong>fonds<br />
betreffen.<br />
Darüber hinaus, können die Anleger einer Ante<strong>il</strong>klasse zu jeder Zeit<br />
Hauptversammlungen im Hinblick auf alle Fragen, die diese Ante<strong>il</strong>klasse betreffen,<br />
abhalten.<br />
Die Bestimmungen in Artikel 22 dieser Satzung finden auf solche<br />
Hauptversammlungen entsprechende Anwendung.<br />
NEUTROV - D05 pagina 57 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />
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