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Nach Übermittlung der Kaufmitte<strong>il</strong>ung und entsprechend dem vorerwähnten<br />
Verfahren steht dem früheren Eigentümer kein Anspruch mehr im<br />
Zusammenhang mit diesen Ante<strong>il</strong>en oder einem Te<strong>il</strong> derselben zu, und der<br />
frühere Eigentümer hat auch keinen Anspruch gegen die Gesellschaft oder das<br />
Gesellschaftsvermögen im Zusammenhang mit diesen Ante<strong>il</strong>en, mit Ausnahme<br />
des Rechts, den Kaufpreis zinslos nach tatsächlicher Übergabe des bzw. der<br />
Ante<strong>il</strong>zertifikate(s) wie vorerwähnt von der genannten Bank zu erhalten.<br />
Alle Erträge aus Rücknahmen, die einem Anleger nach den Bestimmungen<br />
dieses Absatzes zustehen, können nicht mehr eingefordert werden und verfallen<br />
zugunsten der jewe<strong>il</strong>igen Ante<strong>il</strong>klasse(n), sofern sie nicht innerhalb einer Frist<br />
von fünf Jahren nach dem in der Kaufmitte<strong>il</strong>ung angegebenen Datum abgefordert<br />
wurden. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, sämtliche jewe<strong>il</strong>s notwendigen<br />
Schritte zu unternehmen, um die Rückführung solcher Beträge umzusetzen und<br />
entsprechende Maßnahmen mit Wirkung für die Gesellschaft zu genehmigen.<br />
4. Die Ausübung der Befugnisse nach Maßgabe dieses Artikels durch die<br />
Gesellschaft nach diesem Artikel kann in keiner Weise mit der Begründung in<br />
Frage gestellt oder für ungültig erklärt werden, dass das Eigentum an Ante<strong>il</strong>en<br />
unzureichend nachgewiesen worden sei oder das tatsächliche Eigentum an<br />
Ante<strong>il</strong>en nicht den Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der<br />
Kaufmitte<strong>il</strong>ung entsprochen habe, vorausgesetzt, dass die vorbenannten<br />
Befugnisse durch die Gesellschaft nach Treu und Glauben ausgeübt wurden.<br />
"Nicht-erwerbsberechtigte Personen" im Sinne dieser Satzung sind weder<br />
Personen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesellschaft Ante<strong>il</strong>e für<br />
die Dauer ihres Ante<strong>il</strong>besitzes zeichnen, noch Wertpapierhändler, die im<br />
Zusammenhang mit dem Vertrieb Ante<strong>il</strong>e an der Gesellschaft zeichnen.<br />
Art. 11. Berechnung des Nettoinventarwerts pro Ante<strong>il</strong>. TDer Nettoinventarwert<br />
pro Ante<strong>il</strong> einer Ante<strong>il</strong>klasse wird in der Basiswährung des Te<strong>il</strong>fonds (entsprechend<br />
der Bestimmung in den Verkaufsunterlagen) berechnet und, sofern an einem Te<strong>il</strong>fonds<br />
Ante<strong>il</strong>klassen mit anderen Referenzwährungen ausgegeben wurden, in der Währung,<br />
auf die die jewe<strong>il</strong>ige Ante<strong>il</strong>klasse lautet, ausgedrückt.<br />
Er wird an jedem Bewertungstag, beziehungsweise zu jedem Bewertungszeitpunkt<br />
während eines Bewertungstags durch Division des auf die jewe<strong>il</strong>ige Ante<strong>il</strong>klasse<br />
entfallenden Nettovermögens der Gesellschaft, das heißt der ante<strong>il</strong>ig einer solchen<br />
Ante<strong>il</strong>klasse zuzuordnenden Vermögenswerte abzüglich der ante<strong>il</strong>ig dieser Ante<strong>il</strong>klasse<br />
zuzuordnenden Verbindlichkeiten an diesem Bewertungstag beziehungsweise zu diesem<br />
Bewertungszeitpunkt an dem Bewertungstag, durch die Zahl der im Umlauf<br />
befindlichen Ante<strong>il</strong>e der entsprechenden Ante<strong>il</strong>klasse gemäß den nachfolgend<br />
beschriebenen Bewertungsregeln berechnet.<br />
Der Nettoinventarwert kann gemäß Entscheidung des Verwaltungsrats auf die nächste<br />
Einheit der jewe<strong>il</strong>igen Währung auf- oder abgerundet werden.<br />
Bei Geldmarkt-Te<strong>il</strong>fonds kann der Nettoinventarwert pro Ante<strong>il</strong> einer Ante<strong>il</strong>klasse<br />
unter Hinzurechnung bzw. Abzug der Ertrags- und Aufwandsabgrenzungen ermittelt<br />
werden, die voraussichtlich pro Ante<strong>il</strong> bis einschließlich des Kalendertages vor dem<br />
Valutatag anfallen.<br />
Sofern seit Bestimmung des Ante<strong>il</strong>werts wesentliche Veränderungen in der<br />
Kursbestimmung auf den Märkten, auf denen ein wesentlicher Ante<strong>il</strong> der, der<br />
jewe<strong>il</strong>igen Ante<strong>il</strong>klasse zuzuordnenden Vermögensanlagen gehandelt oder notiert sind,<br />
erfolgten, kann die Gesellschaft im Interesse der Anleger und der Gesellschaft die erste<br />
Bewertung annullieren und eine weitere Bewertung vornehmen.<br />
NEUTROV - D05 pagina 39 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />
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