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14933595<br />

Nach Übermittlung der Kaufmitte<strong>il</strong>ung und entsprechend dem vorerwähnten<br />

Verfahren steht dem früheren Eigentümer kein Anspruch mehr im<br />

Zusammenhang mit diesen Ante<strong>il</strong>en oder einem Te<strong>il</strong> derselben zu, und der<br />

frühere Eigentümer hat auch keinen Anspruch gegen die Gesellschaft oder das<br />

Gesellschaftsvermögen im Zusammenhang mit diesen Ante<strong>il</strong>en, mit Ausnahme<br />

des Rechts, den Kaufpreis zinslos nach tatsächlicher Übergabe des bzw. der<br />

Ante<strong>il</strong>zertifikate(s) wie vorerwähnt von der genannten Bank zu erhalten.<br />

Alle Erträge aus Rücknahmen, die einem Anleger nach den Bestimmungen<br />

dieses Absatzes zustehen, können nicht mehr eingefordert werden und verfallen<br />

zugunsten der jewe<strong>il</strong>igen Ante<strong>il</strong>klasse(n), sofern sie nicht innerhalb einer Frist<br />

von fünf Jahren nach dem in der Kaufmitte<strong>il</strong>ung angegebenen Datum abgefordert<br />

wurden. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, sämtliche jewe<strong>il</strong>s notwendigen<br />

Schritte zu unternehmen, um die Rückführung solcher Beträge umzusetzen und<br />

entsprechende Maßnahmen mit Wirkung für die Gesellschaft zu genehmigen.<br />

4. Die Ausübung der Befugnisse nach Maßgabe dieses Artikels durch die<br />

Gesellschaft nach diesem Artikel kann in keiner Weise mit der Begründung in<br />

Frage gestellt oder für ungültig erklärt werden, dass das Eigentum an Ante<strong>il</strong>en<br />

unzureichend nachgewiesen worden sei oder das tatsächliche Eigentum an<br />

Ante<strong>il</strong>en nicht den Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der<br />

Kaufmitte<strong>il</strong>ung entsprochen habe, vorausgesetzt, dass die vorbenannten<br />

Befugnisse durch die Gesellschaft nach Treu und Glauben ausgeübt wurden.<br />

"Nicht-erwerbsberechtigte Personen" im Sinne dieser Satzung sind weder<br />

Personen, die im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesellschaft Ante<strong>il</strong>e für<br />

die Dauer ihres Ante<strong>il</strong>besitzes zeichnen, noch Wertpapierhändler, die im<br />

Zusammenhang mit dem Vertrieb Ante<strong>il</strong>e an der Gesellschaft zeichnen.<br />

Art. 11. Berechnung des Nettoinventarwerts pro Ante<strong>il</strong>. TDer Nettoinventarwert<br />

pro Ante<strong>il</strong> einer Ante<strong>il</strong>klasse wird in der Basiswährung des Te<strong>il</strong>fonds (entsprechend<br />

der Bestimmung in den Verkaufsunterlagen) berechnet und, sofern an einem Te<strong>il</strong>fonds<br />

Ante<strong>il</strong>klassen mit anderen Referenzwährungen ausgegeben wurden, in der Währung,<br />

auf die die jewe<strong>il</strong>ige Ante<strong>il</strong>klasse lautet, ausgedrückt.<br />

Er wird an jedem Bewertungstag, beziehungsweise zu jedem Bewertungszeitpunkt<br />

während eines Bewertungstags durch Division des auf die jewe<strong>il</strong>ige Ante<strong>il</strong>klasse<br />

entfallenden Nettovermögens der Gesellschaft, das heißt der ante<strong>il</strong>ig einer solchen<br />

Ante<strong>il</strong>klasse zuzuordnenden Vermögenswerte abzüglich der ante<strong>il</strong>ig dieser Ante<strong>il</strong>klasse<br />

zuzuordnenden Verbindlichkeiten an diesem Bewertungstag beziehungsweise zu diesem<br />

Bewertungszeitpunkt an dem Bewertungstag, durch die Zahl der im Umlauf<br />

befindlichen Ante<strong>il</strong>e der entsprechenden Ante<strong>il</strong>klasse gemäß den nachfolgend<br />

beschriebenen Bewertungsregeln berechnet.<br />

Der Nettoinventarwert kann gemäß Entscheidung des Verwaltungsrats auf die nächste<br />

Einheit der jewe<strong>il</strong>igen Währung auf- oder abgerundet werden.<br />

Bei Geldmarkt-Te<strong>il</strong>fonds kann der Nettoinventarwert pro Ante<strong>il</strong> einer Ante<strong>il</strong>klasse<br />

unter Hinzurechnung bzw. Abzug der Ertrags- und Aufwandsabgrenzungen ermittelt<br />

werden, die voraussichtlich pro Ante<strong>il</strong> bis einschließlich des Kalendertages vor dem<br />

Valutatag anfallen.<br />

Sofern seit Bestimmung des Ante<strong>il</strong>werts wesentliche Veränderungen in der<br />

Kursbestimmung auf den Märkten, auf denen ein wesentlicher Ante<strong>il</strong> der, der<br />

jewe<strong>il</strong>igen Ante<strong>il</strong>klasse zuzuordnenden Vermögensanlagen gehandelt oder notiert sind,<br />

erfolgten, kann die Gesellschaft im Interesse der Anleger und der Gesellschaft die erste<br />

Bewertung annullieren und eine weitere Bewertung vornehmen.<br />

NEUTROV - D05 pagina 39 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />

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