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14933595<br />

Durch Beschluss des Verwaltungsrats kann die Gesellschaft bevollmächtigt werden,<br />

den Rücknahmepreis an jeden Anleger, der dem zustimmt, in specie auszuzahlen,<br />

indem dem Anleger aus dem Portfolio, welches der/den entsprechenden Ante<strong>il</strong>klasse(n)<br />

zuzuordnen ist, Vermögenswerte zugete<strong>il</strong>t werden, die dem Wert der<br />

zurückgenommenen Ante<strong>il</strong>e am jewe<strong>il</strong>igen Bewertungstag oder Bewertungszeitpunkt<br />

entsprechen (berechnet gemäß der Bestimmungen gemäß Artikel 11).<br />

Art und Natur der zu übertragenden Vermögenswerte werden in einem solchen Fall<br />

auf einer angemessenen und sachlichen Grundlage und ohne Beeinträchtigung der<br />

Interessen der anderen Anleger der entsprechenden Ante<strong>il</strong>klasse(n) bestimmt, und die<br />

angewandte Bewertung wird durch einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers<br />

bestätigt. Die Kosten einer solchen Übertragung trägt der Empfänger der Leistung.<br />

Alle zurückgenommenen Ante<strong>il</strong>e werden entwertet.<br />

Jeder Antrag auf Rückgabe von Ante<strong>il</strong>en ist unwiderruflich, außer - jewe<strong>il</strong>s während<br />

dieser Aussetzung - in den Fällen einer Aussetzung der Berechnung des<br />

Nettoinventarwerts nach Artikel 12 dieser Satzung und im Fall der Aussetzung der<br />

Rücknahme nach Maßgabe dieses Artikels.<br />

Art. 9. Umtausch von Ante<strong>il</strong>en. Ein Anleger kann die von ihm gehaltenen Ante<strong>il</strong>e<br />

einer Ante<strong>il</strong>klasse eines Te<strong>il</strong>fonds ganz oder te<strong>il</strong>weise in Ante<strong>il</strong>e der entsprechenden<br />

Ante<strong>il</strong>klasse eines anderen Te<strong>il</strong>fonds umtauschen; ein Umtausch zwischen<br />

unterschiedlichen Ante<strong>il</strong>klassen des gleichen oder eines anderen Te<strong>il</strong>fonds ist nicht<br />

erlaubt.<br />

Abweichend hiervon kann der Verwaltungsrat in den Verkaufsunterlagen bestimmen,<br />

dass ein Umtausch von Ante<strong>il</strong>en auch in einem weiteren Umfang als vorge hend<br />

zugelassen möglich ist.<br />

Der Verwaltungsrat kann einen Umtausch von Ante<strong>il</strong>en von weiteren Bedingungen<br />

abhängig machen.<br />

Ein Umtauschantrag wird als Antrag zur Rücknahme der vom Anleger gehaltenen<br />

Ante<strong>il</strong>e und als Antrag zu gleichzeitigem Erwerb (Ausgabe) der zu erwerbenden<br />

Ante<strong>il</strong>e behandelt. Dieser Umtausch wird auf Basis des Nettoinventarwerts pro Ante<strong>il</strong><br />

der jewe<strong>il</strong>igen Ante<strong>il</strong>klasse abgerechnet, wobei eine Umtauschgebühr anfallen kann.<br />

Bei der Einschaltung von Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen in eine Transaktion<br />

können weitere Gebühren anfallen. Die dem Umtausch zugrundezulegenden Preise<br />

können auf die nächste Einheit der entsprechenden Währung auf- oder abgerundet<br />

werden, je nach Vorgabe des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat kann bestimmen,<br />

dass aus dem Umtausch resultierende Restbeträge, die unter einem vom<br />

Verwaltungsrat festzulegenden angemessenen Betrag liegen, den Anlegern nicht<br />

ausgezahlt werden.<br />

Grundsätzlich sollen sowohl der Rücknahme- als auch der Erwerbste<strong>il</strong> des<br />

Umtauschantrags auf Basis der Werte ein und desselben Bewertungstages abgerechnet<br />

werden. Bestehen hinsichtlich der betroffenen Te<strong>il</strong>fonds unterschiedliche<br />

Oderannahmeschlusszeiten, kann die Abrechnung - insbesondere in Abhängigkeit vom<br />

Vertriebsweg - hiervon abweichen. Insbesondere können entweder<br />

der Verkaufste<strong>il</strong> bereits nach den allgemeinen Regeln der - eventuell im Verhältnis<br />

zu den allgemeinen Regeln der Ante<strong>il</strong>sausgabe früheren - Ante<strong>il</strong>srücknahme, der<br />

Kaufte<strong>il</strong> jedoch erst zu den allgemeinen (späteren) Regeln einer Ante<strong>il</strong>sausgabe oder<br />

der Verkaufste<strong>il</strong> erst zu einem gegenüber den allgemeinen Regeln der<br />

Ante<strong>il</strong>srücknahme späteren Zeitpunkt zusammen mit dem Kaufte<strong>il</strong> nach den<br />

allgemeinen, im Verhältnis zum Verkaufste<strong>il</strong> späteren Regeln der Ante<strong>il</strong>sausgabe<br />

abgerechnet werden.<br />

NEUTROV - D05 pagina 36 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />

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