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Durch Beschluss des Verwaltungsrats kann die Gesellschaft bevollmächtigt werden,<br />
den Rücknahmepreis an jeden Anleger, der dem zustimmt, in specie auszuzahlen,<br />
indem dem Anleger aus dem Portfolio, welches der/den entsprechenden Ante<strong>il</strong>klasse(n)<br />
zuzuordnen ist, Vermögenswerte zugete<strong>il</strong>t werden, die dem Wert der<br />
zurückgenommenen Ante<strong>il</strong>e am jewe<strong>il</strong>igen Bewertungstag oder Bewertungszeitpunkt<br />
entsprechen (berechnet gemäß der Bestimmungen gemäß Artikel 11).<br />
Art und Natur der zu übertragenden Vermögenswerte werden in einem solchen Fall<br />
auf einer angemessenen und sachlichen Grundlage und ohne Beeinträchtigung der<br />
Interessen der anderen Anleger der entsprechenden Ante<strong>il</strong>klasse(n) bestimmt, und die<br />
angewandte Bewertung wird durch einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers<br />
bestätigt. Die Kosten einer solchen Übertragung trägt der Empfänger der Leistung.<br />
Alle zurückgenommenen Ante<strong>il</strong>e werden entwertet.<br />
Jeder Antrag auf Rückgabe von Ante<strong>il</strong>en ist unwiderruflich, außer - jewe<strong>il</strong>s während<br />
dieser Aussetzung - in den Fällen einer Aussetzung der Berechnung des<br />
Nettoinventarwerts nach Artikel 12 dieser Satzung und im Fall der Aussetzung der<br />
Rücknahme nach Maßgabe dieses Artikels.<br />
Art. 9. Umtausch von Ante<strong>il</strong>en. Ein Anleger kann die von ihm gehaltenen Ante<strong>il</strong>e<br />
einer Ante<strong>il</strong>klasse eines Te<strong>il</strong>fonds ganz oder te<strong>il</strong>weise in Ante<strong>il</strong>e der entsprechenden<br />
Ante<strong>il</strong>klasse eines anderen Te<strong>il</strong>fonds umtauschen; ein Umtausch zwischen<br />
unterschiedlichen Ante<strong>il</strong>klassen des gleichen oder eines anderen Te<strong>il</strong>fonds ist nicht<br />
erlaubt.<br />
Abweichend hiervon kann der Verwaltungsrat in den Verkaufsunterlagen bestimmen,<br />
dass ein Umtausch von Ante<strong>il</strong>en auch in einem weiteren Umfang als vorge hend<br />
zugelassen möglich ist.<br />
Der Verwaltungsrat kann einen Umtausch von Ante<strong>il</strong>en von weiteren Bedingungen<br />
abhängig machen.<br />
Ein Umtauschantrag wird als Antrag zur Rücknahme der vom Anleger gehaltenen<br />
Ante<strong>il</strong>e und als Antrag zu gleichzeitigem Erwerb (Ausgabe) der zu erwerbenden<br />
Ante<strong>il</strong>e behandelt. Dieser Umtausch wird auf Basis des Nettoinventarwerts pro Ante<strong>il</strong><br />
der jewe<strong>il</strong>igen Ante<strong>il</strong>klasse abgerechnet, wobei eine Umtauschgebühr anfallen kann.<br />
Bei der Einschaltung von Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen in eine Transaktion<br />
können weitere Gebühren anfallen. Die dem Umtausch zugrundezulegenden Preise<br />
können auf die nächste Einheit der entsprechenden Währung auf- oder abgerundet<br />
werden, je nach Vorgabe des Verwaltungsrats. Der Verwaltungsrat kann bestimmen,<br />
dass aus dem Umtausch resultierende Restbeträge, die unter einem vom<br />
Verwaltungsrat festzulegenden angemessenen Betrag liegen, den Anlegern nicht<br />
ausgezahlt werden.<br />
Grundsätzlich sollen sowohl der Rücknahme- als auch der Erwerbste<strong>il</strong> des<br />
Umtauschantrags auf Basis der Werte ein und desselben Bewertungstages abgerechnet<br />
werden. Bestehen hinsichtlich der betroffenen Te<strong>il</strong>fonds unterschiedliche<br />
Oderannahmeschlusszeiten, kann die Abrechnung - insbesondere in Abhängigkeit vom<br />
Vertriebsweg - hiervon abweichen. Insbesondere können entweder<br />
der Verkaufste<strong>il</strong> bereits nach den allgemeinen Regeln der - eventuell im Verhältnis<br />
zu den allgemeinen Regeln der Ante<strong>il</strong>sausgabe früheren - Ante<strong>il</strong>srücknahme, der<br />
Kaufte<strong>il</strong> jedoch erst zu den allgemeinen (späteren) Regeln einer Ante<strong>il</strong>sausgabe oder<br />
der Verkaufste<strong>il</strong> erst zu einem gegenüber den allgemeinen Regeln der<br />
Ante<strong>il</strong>srücknahme späteren Zeitpunkt zusammen mit dem Kaufte<strong>il</strong> nach den<br />
allgemeinen, im Verhältnis zum Verkaufste<strong>il</strong> späteren Regeln der Ante<strong>il</strong>sausgabe<br />
abgerechnet werden.<br />
NEUTROV - D05 pagina 36 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />
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