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14933595<br />

Die Gesellschaft kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Luxemburger<br />

Rechts, die insbesondere ein Bewertungsgutachten durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

("réviseur d'entreprises agréé") zwingend vorsehen, Ante<strong>il</strong>e gegen Lieferung von<br />

Vermögenswerten unter der Bedingung ausgeben, dass diese Vermögenswerte dem<br />

Anlageziel und der Anlagepolitik des jewe<strong>il</strong>igen Te<strong>il</strong>fonds entsprechen. Jegliche<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Sacheinbringung von Vermögenswerten trägt der<br />

entsprechende Anleger.<br />

Jeder Antrag auf Zeichnung ist unwiderruflich, außer in den Fällen einer Aussetzung<br />

der Berechnung des Nettoinventarwerts nach Artikel 12 dieser Satzung während dieser<br />

Aussetzung.<br />

Art. 8. Rücknahme von Ante<strong>il</strong>en. Jeder Anleger kann die Rücknahme aller oder eines<br />

Te<strong>il</strong>s seiner Ante<strong>il</strong>e durch die Gesellschaft gemäß den Bestimmungen und dem<br />

Verfahren, welche vom Verwaltungsrat in den Verkaufsunterlagen für die Ante<strong>il</strong>e<br />

festgelegt wurden, und innerhalb der vom Gesetz und dieser Satzung vorgesehenen<br />

Grenzen verlangen.<br />

Vorbehaltlich der Bestimmungen gemäß Artikel 12 dieser Satzung wird der<br />

Rücknahmepreis pro Ante<strong>il</strong> innerhalb einer vom Verwaltungsrat festzulegenden Frist,<br />

die fünf (5) Werktage ab dem entsprechenden Bewertungstag nicht überschreiten wird,<br />

gemäß dem vom Verwaltungsrat jewe<strong>il</strong>s festzulegenden Verfahren unter der<br />

Voraussetzung ausgezahlt, dass gegebenenfalls ausgegebene Ante<strong>il</strong>zertifikate und alle<br />

sonstigen zur Übertragung von Ante<strong>il</strong>en erforderlichen Unterlagen bei der Gesellschaft<br />

eingegangen sind.<br />

Der Rücknahmepreis pro Ante<strong>il</strong> für Ante<strong>il</strong>e einer Ante<strong>il</strong>klasse eines Te<strong>il</strong>fonds ergibt<br />

sich, indem von dem Nettoinventarwert pro Ante<strong>il</strong> der jewe<strong>il</strong>igen Ante<strong>il</strong>klasse ein ggf.<br />

anfallender Rücknahmeabschlag abgezogen wird. Bei der Einschaltung von<br />

Vertriebsgesellschaften und Zahlstellen in eine Transaktion können weitere Gebühren<br />

anfallen. Der Rücknahmepreis kann auf die nächste Einheit der entsprechenden<br />

Währung auf- oder abgerundet werden, je nach Vorgabe des Verwaltungsrats.<br />

In zeitlicher Hinsicht erfolgt die Rücknahme von Ante<strong>il</strong>en eines Te<strong>il</strong>fonds nach einem<br />

Verfahren, das vom Verwaltungsrat festgelegt und in den Verkaufsunterlagen<br />

beschrieben wird.<br />

Fällt aufgrund eines Rücknahmeantrags die Anzahl oder der Wert der Ante<strong>il</strong>e, die von<br />

einem bestimmten Anleger in einer bestimmten Ante<strong>il</strong>klasse gehalten werden, unter<br />

eine bestimmte Anzahl oder einen bestimmten Wert, die bzw. der - falls von den<br />

Rechten nach diesem Satz Gebrauch gemacht werden können soll - dann vom<br />

Verwaltungsrat in den Verkaufsunterlagen festgelegt wird, kann die Gesellschaft<br />

bestimmen, dass dieser Antrag als Antrag auf Rücknahme des gesamten Ante<strong>il</strong>besitzes<br />

des Anlegers in dieser Ante<strong>il</strong>klasse behandelt wird.<br />

Wenn des weiteren an einem Bewertungstag oder zu einem Bewertungszeitpunkt<br />

während eines Bewertungstags die Rücknahmeanträge im Sinne dieses Artikels und die<br />

Umtauschanträge im Sinne von Artikel 9 dieser Satzung einen bestimmten Umfang,<br />

der vom Verwaltungsrat im Verhältnis zu den innerhalb einer bestimmten Ante<strong>il</strong>klasse<br />

ausgegebenen Ante<strong>il</strong>en festgelegt wurde, übersteigen, kann der Verwaltungsrat<br />

beschließen, daß ein Te<strong>il</strong> oder die Gesamtheit der Rücknahme- und Umtauschanträge<br />

für einen Zeitraum und in einer Weise ausgesetzt wird, wie dies vom Verwaltungsrat<br />

im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft für erforderlich gehalten wird.<br />

Grundsätzlich sollte dieser Aufschub jedoch zwei Bewertungstage nicht überschreiten.<br />

Am nächstfolgenden Bewertungstag nach dieser Frist werden diese Rücknahme- und<br />

Umtauschanträge vorrangig gegenüber anderen Anträgen abgewickelt.<br />

NEUTROV - D05 pagina 35 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />

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