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Vor Ausgabe von Inhaberante<strong>il</strong>en und vor Umwandlung von Namensante<strong>il</strong>en in<br />

Inhaberante<strong>il</strong>e kann die Gesellschaft den Nachweis zur Zufriedenheit des<br />

Verwaltungsrats verlangen, dass die Ausgabe oder der Umtausch nicht zur Folge<br />

haben, dass derartige Ante<strong>il</strong>e durch eine Nicht-erwerbsberechtigte Person gehalten<br />

werden.<br />

Ante<strong>il</strong>zertifikate werden durch zwei Verwaltungsratsmitglieder unterzeichnet. Die<br />

Unterschriften können handschriftlich erfolgen, gedruckt werden oder als Faksim<strong>il</strong>e<br />

erstellt werden.<br />

Eine dieser Unterschriften kann durch eine hierzu ordnungsgemäß durch den<br />

Verwaltungsrat ermächtigte Person geleistet werden; in diesem Fall muss sie<br />

handschriftlich geleistet werden. Die Gesellschaft kann vorläufige Ante<strong>il</strong>zertifikate<br />

in einer vom Verwaltungsrat zu beschließenden Form ausgeben.<br />

2. Sofern Inhaberante<strong>il</strong>e ausgegeben werden, erfolgt die Übertragung von<br />

Inhaberante<strong>il</strong>en durch Übergabe entsprechender Ante<strong>il</strong>zertifikate. Die Übertragung<br />

von Namensante<strong>il</strong>en erfolgt,<br />

(i) sofern Ante<strong>il</strong>zertifikate ausgegeben wurden, durch Übergabe des Zertifikats oder<br />

der Zertifikate, die diese Ante<strong>il</strong>e gegenüber der Gesellschaft vertreten, zusammen<br />

mit anderen Unterlagen, die die Übertragung der Gesellschaft gegenüber in<br />

zufriedenstellender Weise nachweisen, und,<br />

(ii) sofern keine Ante<strong>il</strong>zertifikate ausgegeben wurden, durch eine schriftliche<br />

Erklärung der Übertragung, die in das Ante<strong>il</strong>register einzutragen ist und von dem<br />

Übertragenden und dem Empfänger oder von entsprechend bevollmächtigten<br />

Personen datiert und unterzeichnet werden muss.<br />

Jede Übertragung von Namensante<strong>il</strong>en wird in das Ante<strong>il</strong>register eingetragen; diese<br />

Eintragung wird durch ein oder mehrere Mitglieder des Verwaltungsrats oder durch<br />

eine oder mehrere sonstige ordnungsgemäß vom Verwaltungsrat hierzu ermächtigte<br />

Person(en) unterzeichnet.<br />

3. Anleger, die berechtigt sind, Namensante<strong>il</strong>e zu erhalten, müssen der Gesellschaft<br />

eine Adresse mitte<strong>il</strong>en, an die sämtliche Mitte<strong>il</strong>ungen und Ankündigungen gerichtet<br />

werden können. Diese Adresse wird ebenfalls in das Ante<strong>il</strong>register eingetragen.<br />

Sofern ein Anleger keine Adresse angibt, kann die Gesellschaft zulassen, dass ein<br />

entsprechender Vermerk in das Ante<strong>il</strong>register eingetragen wird, und die Adresse<br />

des Anlegers wird in diesem Falle solange am Sitz der Gesellschaft oder unter einer<br />

anderen, von der Gesellschaft jewe<strong>il</strong>s einzutragenden Adresse geführt, bis der<br />

Anleger der Gesellschaft eine andere Adresse mitte<strong>il</strong>t.<br />

Ein Anleger kann zu jeder Zeit die im Ante<strong>il</strong>register eingetragene Adresse durch<br />

eine schriftliche Mitte<strong>il</strong>ung an den Sitz der Gesellschaft oder an eine andere<br />

Adresse, die von der Gesellschaft jewe<strong>il</strong>s festgelegt wird, ändern.<br />

4. Sofern ein Anleger zur Zufriedenheit der Gesellschaft nachweisen kann, dass sein<br />

Ante<strong>il</strong>zertifikat abhanden gekommen ist, beschädigt oder zerstört wurde, kann auf<br />

Antrag des Anlegers ein Duplikat nach den Bedingungen und unter Stellung der<br />

Sicherheiten, wie dies von der Gesellschaft festgelegt wird, ausgegeben werden;<br />

die Sicherheiten können in einer von einer Versicherungsgesellschaft ausgegebenen<br />

Schuldverschreibung bestehen, sind aber auf diese Form der Sicherheit nicht<br />

beschränkt. Mit Ausgabe des neuen Ante<strong>il</strong>zertifikats, das als Duplikat<br />

gekennzeichnet wird, verliert das ursprüngliche Ante<strong>il</strong>zertifikat, das durch das neue<br />

ersetzt wird, seine Gültigkeit.<br />

Beschädigte Ante<strong>il</strong>zertifikate können von der Gesellschaft für ungültig erklärt<br />

werden und durch neue Zertifikate ersetzt werden.<br />

NEUTROV - D05 pagina 33 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />

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