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14933595<br />

Die Gesellschaft wird die Inhaber von Inhaberante<strong>il</strong>en durch eine Mitte<strong>il</strong>ung, die in<br />

vom Verwaltungsrat festzulegenden Tageszeitungen veröffentlicht wird,<br />

benachrichtigen, sofern diese Anleger und ihre Adressen der Gesellschaft unbekannt<br />

sind. Die Verkaufsunterlagen für Ante<strong>il</strong>e der Gesellschaft geben die Laufzeit jedes<br />

Te<strong>il</strong>fonds bzw. gegebenenfalls dessen Verlängerung an.<br />

Zur Bestimmung des Gesellschaftsgrundkapitals werden die jeder Ante<strong>il</strong>klasse<br />

zuzuordnenden Nettovermögen in Euro umgerechnet, soweit sie nicht bereits auf Euro<br />

lauten; das Gesellschaftsvermögen entspricht den Nettovermögen aller Ante<strong>il</strong>klassen.<br />

Art. 6. Ante<strong>il</strong>e.<br />

1. Es können Einzel-, Sammel- sowie Globalurkunden ausgegeben werden; der<br />

Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke kann auch ausgeschlossen werden.<br />

Der Verwaltungsrat beschließt, ob die Gesellschaft Inhaber- und/oder<br />

Namensante<strong>il</strong>e ausgibt.<br />

Sofern Zertifikate über Inhaberante<strong>il</strong>e ausgegeben werden, werden sie in der<br />

Stückelung ausgegeben, wie dies der Verwaltungsrat bestimmt, und sie können auf<br />

dem Zertifikat den Vermerk tragen, dass sie nicht auf eine<br />

Nicht-erwerbsberechtigte Person (wie nachfolgend in Artikel 10 definiert) oder auf<br />

ein Unternehmen übertragen werden dürfen, das von einer<br />

Nicht-erwerbsberechtigten Person oder für sie gegründet wurde;<br />

für die Anwendbarkeit der Regeln des Artikel 10 kommt es aber nicht darauf an,<br />

dass Zertifikate einen solchen Vermerk tragen.<br />

Alle ausgegebenen Namensante<strong>il</strong>e der Gesellschaft werden in das Ante<strong>il</strong>register<br />

eingetragen, das bei der Gesellschaft oder bei einer oder mehreren hierfür von der<br />

Gesellschaft bezeichneten Personen geführt wird, und dieses Register enthält die<br />

Namen jedes Inhabers von Namensante<strong>il</strong>en, seinen ständigen oder gewählten<br />

Wohnsitz entsprechend den Angaben gegenüber der Gesellschaft und die Zahl der<br />

von ihm gehaltenen Namensante<strong>il</strong>e.<br />

Der Eintrag des Namens des Anlegers in das Ante<strong>il</strong>register dient als Nachweis der<br />

Berechtigung des Anlegers an solchen Namensante<strong>il</strong>en. Die Gesellschaft beschließt,<br />

ob ein Zertifikat über einen solchen Eintrag an den Anleger ausgestellt werden soll<br />

oder ob der Anleger eine schriftliche Bestätigung über sein Ante<strong>il</strong>besitz erhält.<br />

Sofern Inhaberante<strong>il</strong>e ausgegeben werden, können auf Antrag des Anlegers<br />

Namensante<strong>il</strong>e in Inhaberante<strong>il</strong>e und Inhaberante<strong>il</strong>e in Namensante<strong>il</strong>e umgetauscht<br />

werden.<br />

Ein Umtausch von Namensante<strong>il</strong>en in Inhaberante<strong>il</strong>e erfolgt durch die<br />

Ungültigkeitserklärung der gegebenenfalls über die Namensante<strong>il</strong>e ausgestellten<br />

Zertifikate nach Bestätigung, dass der Umtausch nicht zugunsten einer<br />

Nicht-erwerbsberechtigten Person erfolgt, und durch Ausgabe eines oder mehrerer<br />

Inhaberante<strong>il</strong>zertifikate, die die ungültig erklärten Namenszertifikate ersetzen; der<br />

Vorgang wird im Ante<strong>il</strong>register zum Nachweis dieser Ungültigkeitserklärung<br />

eingetragen.<br />

Der Umtausch von Inhaberante<strong>il</strong>en in Namensante<strong>il</strong>e erfolgt durch<br />

Ungültigkeitserklärung der Ante<strong>il</strong>zertifikate über die Inhaberante<strong>il</strong>e und<br />

gegebenenfalls durch Ausgabe von Ante<strong>il</strong>zertifikaten über Namensante<strong>il</strong>e an deren<br />

Stelle; zum Nachweis dieser Ausgabe erfolgt ein Eintrag im Ante<strong>il</strong>register. Nach<br />

Ermessen des Verwaltungsrats können die Kosten eines solchen Umtauschs dem<br />

antragstellenden Anleger belastet werden.<br />

NEUTROV - D05 pagina 32 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />

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