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Art. 4. Gesellschaftszweck. Ausschließlicher Zweck der Gesellschaft ist die Anlage<br />
des Gesellschaftsvermögens in übertragbaren Wertpapieren und anderen gesetzlich<br />
zulässigen Vermögenswerten nach dem Grundsatz der Risikostreuung und mit dem<br />
Ziel, den Anlegern die Erträge aus der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens -<br />
durch Ausschüttung oder Thesaurierung - zukommen zu lassen.<br />
Die Gesellschaft kann jegliche Maßnahmen ergreifen und Transaktionen durchführen,<br />
die sie für die Erfüllung und Umsetzung dieses Gesellschaftszwecks für nützlich<br />
erachtet, und zwar im weitesten Sinne des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über<br />
Organismen für gemeinsame Anlagen sowie dessen Abänderungen und<br />
Nachfolgegesetzen.<br />
Titel II. - Gesellschaftskapital, Ante<strong>il</strong>e, Netto Inventarwert<br />
Art. 5. Gesellschaftskapital, Ante<strong>il</strong>klassen. Das Kapital der Gesellschaft wird durch<br />
voll eingezahlte Ante<strong>il</strong>e ohne Nennwert vertreten und wird jederzeit dem gesamten<br />
Nettovermögen der Gesellschaft gemäß Artikel 11 dieser Satzung entsprechen. Das<br />
Mindestkapital wird sich auf das gesetzliche Mindestkapital von einer M<strong>il</strong>lion<br />
zweihundertfünfzigtausend Euro (EUR 1.250.000,-) belaufen.<br />
Die Ante<strong>il</strong>e, die gemäß Artikel 7 dieser Satzung ausgegeben werden, können auf<br />
Beschluss des Verwaltungsrats in Form von mehreren Ante<strong>il</strong>klassen ausgegeben<br />
werden.<br />
Der Erlös aus der Ausgabe von Ante<strong>il</strong>en einer Ante<strong>il</strong>klasse wird abzüglich einer<br />
anfallenden Verkaufsprovision (Ausgabeaufschlag) in jede Art von übertragbaren<br />
Wertpapieren und anderen gesetzlich zulässigen Vermögenswerten angelegt, nach<br />
Maßgabe der Anlagepolitik, wie sie vom Verwaltungsrat für einen Te<strong>il</strong>fonds (gemäß<br />
nachstehender Definition) im Hinblick auf die jewe<strong>il</strong>ige(n) Ante<strong>il</strong>klasse(n) festgelegt<br />
wird, unter Berücksichtigung der gesetzlichen oder vom Verwaltungsrat beschlossenen<br />
Anlagebeschränkungen.<br />
Der Verwaltungsrat wird ein Portfolio aus Vermögenswerten einrichten, das einen<br />
Te<strong>il</strong>fonds (nachfolgend der "Te<strong>il</strong>fonds") im Sinne des Artikels 133 des Gesetzes vom<br />
20. Dezember 2002 sowie dessen Abänderungen und Nachfolgegesetzen darstellt und<br />
für eine oder mehrere Ante<strong>il</strong>klassen in der in Artikel 11 dieser Satzung beschriebenen<br />
Art geb<strong>il</strong>det wird. Im Verhältnis der Anleger untereinander wird jedes Portfolio<br />
ausschließlich zugunsten der jewe<strong>il</strong>igen Ante<strong>il</strong>klasse(n) angelegt werden.<br />
Die Gesellschaft b<strong>il</strong>det eine einzige juristische Einheit. Gegenüber Dritten,<br />
insbesondere Gläubigern der Gesellschaft, und abweichend von Artikel 2093 des<br />
Luxemburger Ziv<strong>il</strong>gesetzbuchs ist jeder Te<strong>il</strong>fonds nur für Verbindlichkeiten<br />
verantwortlich, die ihm zuzurechnen sind.<br />
Der Verwaltungsrat kann jeden Te<strong>il</strong>fonds auf unbestimmte oder bestimmte Zeit<br />
errichten; im letzteren Fall kann der Verwaltungsrat die Laufzeit des entsprechenden<br />
Te<strong>il</strong>fonds nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit einmal oder mehrere<br />
Male verlängern. Nach Ablauf der Laufzeit eines Te<strong>il</strong>fonds nimmt die Gesellschaft alle<br />
Ante<strong>il</strong>e der entsprechenden Ante<strong>il</strong>klasse(n) gemäß Artikel 8 dieser Satzung und<br />
ungeachtet der Bestimmungen gemäß Artikel 24 dieser Satzung zurück.<br />
Bei jeder Verlängerung der Laufzeit eines Te<strong>il</strong>fonds werden die Inhaber von<br />
Namensante<strong>il</strong>en durch eine Mitte<strong>il</strong>ung an ihre im Ante<strong>il</strong>register der Gesellschaft<br />
eingetragene Adresse ordnungsgemäß schriftlich benachrichtigt.<br />
NEUTROV - D05 pagina 31 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />
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