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14933595<br />

Art. 4. Gesellschaftszweck. Ausschließlicher Zweck der Gesellschaft ist die Anlage<br />

des Gesellschaftsvermögens in übertragbaren Wertpapieren und anderen gesetzlich<br />

zulässigen Vermögenswerten nach dem Grundsatz der Risikostreuung und mit dem<br />

Ziel, den Anlegern die Erträge aus der Verwaltung des Gesellschaftsvermögens -<br />

durch Ausschüttung oder Thesaurierung - zukommen zu lassen.<br />

Die Gesellschaft kann jegliche Maßnahmen ergreifen und Transaktionen durchführen,<br />

die sie für die Erfüllung und Umsetzung dieses Gesellschaftszwecks für nützlich<br />

erachtet, und zwar im weitesten Sinne des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über<br />

Organismen für gemeinsame Anlagen sowie dessen Abänderungen und<br />

Nachfolgegesetzen.<br />

Titel II. - Gesellschaftskapital, Ante<strong>il</strong>e, Netto Inventarwert<br />

Art. 5. Gesellschaftskapital, Ante<strong>il</strong>klassen. Das Kapital der Gesellschaft wird durch<br />

voll eingezahlte Ante<strong>il</strong>e ohne Nennwert vertreten und wird jederzeit dem gesamten<br />

Nettovermögen der Gesellschaft gemäß Artikel 11 dieser Satzung entsprechen. Das<br />

Mindestkapital wird sich auf das gesetzliche Mindestkapital von einer M<strong>il</strong>lion<br />

zweihundertfünfzigtausend Euro (EUR 1.250.000,-) belaufen.<br />

Die Ante<strong>il</strong>e, die gemäß Artikel 7 dieser Satzung ausgegeben werden, können auf<br />

Beschluss des Verwaltungsrats in Form von mehreren Ante<strong>il</strong>klassen ausgegeben<br />

werden.<br />

Der Erlös aus der Ausgabe von Ante<strong>il</strong>en einer Ante<strong>il</strong>klasse wird abzüglich einer<br />

anfallenden Verkaufsprovision (Ausgabeaufschlag) in jede Art von übertragbaren<br />

Wertpapieren und anderen gesetzlich zulässigen Vermögenswerten angelegt, nach<br />

Maßgabe der Anlagepolitik, wie sie vom Verwaltungsrat für einen Te<strong>il</strong>fonds (gemäß<br />

nachstehender Definition) im Hinblick auf die jewe<strong>il</strong>ige(n) Ante<strong>il</strong>klasse(n) festgelegt<br />

wird, unter Berücksichtigung der gesetzlichen oder vom Verwaltungsrat beschlossenen<br />

Anlagebeschränkungen.<br />

Der Verwaltungsrat wird ein Portfolio aus Vermögenswerten einrichten, das einen<br />

Te<strong>il</strong>fonds (nachfolgend der "Te<strong>il</strong>fonds") im Sinne des Artikels 133 des Gesetzes vom<br />

20. Dezember 2002 sowie dessen Abänderungen und Nachfolgegesetzen darstellt und<br />

für eine oder mehrere Ante<strong>il</strong>klassen in der in Artikel 11 dieser Satzung beschriebenen<br />

Art geb<strong>il</strong>det wird. Im Verhältnis der Anleger untereinander wird jedes Portfolio<br />

ausschließlich zugunsten der jewe<strong>il</strong>igen Ante<strong>il</strong>klasse(n) angelegt werden.<br />

Die Gesellschaft b<strong>il</strong>det eine einzige juristische Einheit. Gegenüber Dritten,<br />

insbesondere Gläubigern der Gesellschaft, und abweichend von Artikel 2093 des<br />

Luxemburger Ziv<strong>il</strong>gesetzbuchs ist jeder Te<strong>il</strong>fonds nur für Verbindlichkeiten<br />

verantwortlich, die ihm zuzurechnen sind.<br />

Der Verwaltungsrat kann jeden Te<strong>il</strong>fonds auf unbestimmte oder bestimmte Zeit<br />

errichten; im letzteren Fall kann der Verwaltungsrat die Laufzeit des entsprechenden<br />

Te<strong>il</strong>fonds nach Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit einmal oder mehrere<br />

Male verlängern. Nach Ablauf der Laufzeit eines Te<strong>il</strong>fonds nimmt die Gesellschaft alle<br />

Ante<strong>il</strong>e der entsprechenden Ante<strong>il</strong>klasse(n) gemäß Artikel 8 dieser Satzung und<br />

ungeachtet der Bestimmungen gemäß Artikel 24 dieser Satzung zurück.<br />

Bei jeder Verlängerung der Laufzeit eines Te<strong>il</strong>fonds werden die Inhaber von<br />

Namensante<strong>il</strong>en durch eine Mitte<strong>il</strong>ung an ihre im Ante<strong>il</strong>register der Gesellschaft<br />

eingetragene Adresse ordnungsgemäß schriftlich benachrichtigt.<br />

NEUTROV - D05 pagina 31 di 65 stampata in data: 17/04/2008 **/**/****<br />

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