Leibniz, Akademie-Ausgabe, 1704--1716

Leibniz, Akademie-Ausgabe, 1704--1716 Leibniz, Akademie-Ausgabe, 1704--1716

bobson.ludost.net
from bobson.ludost.net More from this publisher
25.01.2013 Views

206 transkriptionen 1703–1716 N. 169 avant l’age de vingt ans, Mad e de Wehy se trouve fort mal de ses douleurs mais il y a à esperer qu’elle se remettra en santé. Conservéz moy l’honneur de Vos bonnes Graces et me Croyez avec une passion egale au respect avec lequel Je suis Monsieur Vostre tres humble et tres obeissant Serviteur Nota manus 5 169. LEIBNIZ AN WINDISCHGR ÄTZ Wien, 23. Juli 1714. Überlieferung: L Konzept: Hochgebohrner Graf und ReichsHofrahts Praesident, gnädiger Herr 10 Ich habe mit meiner anstalt zur abreise auf E. Hochgräfl. Excellenz rückkunfft gewartet; denn weil ich zu dem Collegio gehöre, worinn Sie löblichst praesidiren, werde ich nach Dero befehl und guthfinden mich hauptsächlich zu richten haben. Es haben Kayserl. M t mich längst zu einem würklichen ReichsHofraht allergd st angenommen und declariret. Weil aber meine introduction in das Collegium so gleich nicht 15 veranstaltet werden können; so habe zuförderst dahin zu sehen, daß mir durch solche moram daran ich nicht schuldig, kein praejudiz zugezogen werden möge, und wäre solches auf gewiße Maaße festzustellen billig. Und weil ich schohn vorlängst Kayserl. M t und dem Publico mit vielfältigen laboribus circa jura et Historiam Imperii gedienet und noch beständig darinn begriffen, auch 20 allerhand dienliches dießfals ohne maaßgebung vorzuschlagen habe, so zweifle ich nicht, es werde die mir allergd st bestimt ordinari besoldung ihre richtigkeit haben, ich seye hier oder nicht Wenn ich aber alhier mich niederlaßen soll, würde zu gnugsamer subsistenz über solche besoldung eine Additional Pension nöthig seyn, welche zu Kayserl. M t allergd sten 25 willen ich stelle, doch hoffe daß solche anständig und zulänglich auch wenigstens eventualiter per decretum vor meiner abreise festzustellen seyn werde, damit ich meine anstalt danach machen könne. Und damit E. Excellenz beßer überlegen mögen, wozu ich vielleicht extra ordinem zu gebrauchen seyn möchte, habe folgendes anfügen sollen Es ist bekand daß andere Länder und Nationen sonderlich aber Franckreich und 30 England vortrefliche wercke haben, dadurch ihre jura vera vel praetensa auch außerhalb 1. 9. 2005

N. 169 transkriptionen 1703–1716 207 Landes sehr gelehrt außgeführet werden; wie denn sonderlich les Droits du Roy et de la Couronne de France des Freres Du Puis davon ein herrliches zeigniß geben. nicht weniger als das große von Thomas Rymero aus dem Englischen Archivo gezogene werck; die Teutsche Nation aber so die grösten rechte und ansprüche in Europa hat, und jura Romani Imperii auf sich bracht, also in Italien und anderswo ihre herrschaft und bothmäßigkeit 5 sehr weit erstrecket; findet an einem solchen Hauptwerck mangel Und habe ich vielleicht in meinem Codice juris Gentium diplomatico solche notitias und monumenta zu erst beybracht dergleichen sonst nicht gesehen worden habe auch noch keinen geringen apparatum übrig, und würde ferner ein mehrers an Hand schaffen können Ob nun schohn nicht nöthig ist, daß alles dergleichen mit dem Druck gemein gemacht 10 werde, so wäre doch billig, daß alles ad perpetuam rei memoriam zusammenbracht und beygeleget, alleine aber dasjenige so unverfänglich davon publiciret würde. Und weil schwehrlich iemand in Teutschland sich mehr mühe in dergleichen gegeben als ich, so würde vielleicht mit raht und thaht ich darinn nützlich an hand gehen können Weil auch jura Germanicae nationis praesertim extra Germaniam von Historia Impe- 15 rii nicht zu trennen, und wir noch keine rechte Annales Imperii aufweisen können; so habe ich bereits etliche secula cum Historia Brunsuicensi (da Carolina, Witikindea, Ottonum, Guibelingorum, Guelforum Gesta in Germania et Italia einfließen müßen), ausgearbeitet, und bin noch ferner damit begriffen, und hoffe einen guthen grund zu einem größern vollständigen werck gelegt zu haben, so mit der zeit von mehr als einem außzuführen. 20 Ob nun Kayserl. M t unserm allergd sten Herrn einzurathen auf dergleichen dinge zu Dero Glori und des Reichs besten zu gedencken, werde E. Excellenz hocherleuchteten Urtheil ich anheimgeben, und hierüber Dero befehl erwarten; Gleichwohl unterthänig bitten, weil meine abreise dießmahl nicht lange verschoben werden kan, daß ich förderlichst, wornach mich zu achten, vernehmen möge. Und ich verbleibe mit schuldigsten 25 respect E. Hochgräfl. Excellenz unterthäniger Diener G. W. v. Leibniz. Wien den 23 julii 1714. An des Herrn ReichsHofrahtsPraesidenten Hochgräfl. Excellenz unterthänig Suchen Mein G. W. v. Leibniz. die hiesige subsistenz betr. 30 1. 9. 2005

206 transkriptionen 1703–<strong>1716</strong> N. 169<br />

avant l’age de vingt ans, Mad e de Wehy se trouve fort mal de ses douleurs mais il y a à<br />

esperer qu’elle se remettra en santé. Conservéz moy l’honneur de Vos bonnes Graces et<br />

me Croyez avec une passion egale au respect avec lequel Je suis<br />

Monsieur Vostre tres humble et tres obeissant Serviteur Nota manus<br />

5 169. LEIBNIZ AN WINDISCHGR ÄTZ<br />

Wien, 23. Juli 1714.<br />

Überlieferung: L Konzept:<br />

Hochgebohrner Graf und ReichsHofrahts Praesident,<br />

gnädiger Herr<br />

10 Ich habe mit meiner anstalt zur abreise auf E. Hochgräfl. Excellenz rückkunfft gewartet;<br />

denn weil ich zu dem Collegio gehöre, worinn Sie löblichst praesidiren, werde ich<br />

nach Dero befehl und guthfinden mich hauptsächlich zu richten haben.<br />

Es haben Kayserl. M t mich längst zu einem würklichen ReichsHofraht allergd st angenommen<br />

und declariret. Weil aber meine introduction in das Collegium so gleich nicht<br />

15 veranstaltet werden können; so habe zuförderst dahin zu sehen, daß mir durch solche moram<br />

daran ich nicht schuldig, kein praejudiz zugezogen werden möge, und wäre solches<br />

auf gewiße Maaße festzustellen billig.<br />

Und weil ich schohn vorlängst Kayserl. M t und dem Publico mit vielfältigen laboribus<br />

circa jura et Historiam Imperii gedienet und noch beständig darinn begriffen, auch<br />

20 allerhand dienliches dießfals ohne maaßgebung vorzuschlagen habe, so zweifle ich nicht,<br />

es werde die mir allergd st bestimt ordinari besoldung ihre richtigkeit haben, ich seye hier<br />

oder nicht<br />

Wenn ich aber alhier mich niederlaßen soll, würde zu gnugsamer subsistenz über<br />

solche besoldung eine Additional Pension nöthig seyn, welche zu Kayserl. M t allergd sten<br />

25 willen ich stelle, doch hoffe daß solche anständig und zulänglich auch wenigstens eventualiter<br />

per decretum vor meiner abreise festzustellen seyn werde, damit ich meine anstalt<br />

danach machen könne. Und damit E. Excellenz beßer überlegen mögen, wozu ich vielleicht<br />

extra ordinem zu gebrauchen seyn möchte, habe folgendes anfügen sollen<br />

Es ist bekand daß andere Länder und Nationen sonderlich aber Franckreich und<br />

30 England vortrefliche wercke haben, dadurch ihre jura vera vel praetensa auch außerhalb<br />

1. 9. 2005

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!