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Leibniz, Akademie-Ausgabe, Bd. I, 22 - Gottfried Wilhelm Leibniz ...

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694 ii. allgemeiner und gelehrter briefwechsel 1703 N. 407<br />

Urtheil, aus vielen Büchern, eine Anzeigung der merckwürdigsten Geschäffte, von Jahr<br />

zu Jahr, zusammen bringet, und, welches sonderlich zu loben, auf die Quellen zeiget,<br />

daraus er seine Nachrichtungen hergeleitet; also, daß man bey den, von Ihm angeführten<br />

Scribenten, nach Belieben, ein mehrers finden, und den Erzehlungen den Glauben<br />

5 beymessen kan, welchen der Urheber verdienet.<br />

Es ist nicht ohne, daß viele vermeinen, es sey nicht artig, oder, wie sie es lächerlich<br />

nennen, nicht galant geschrieben, wenn man Zeugen anführet: aber, wie weit sie hierinn<br />

irren, weiset so wohl die Vernunfft, als das Urtheil berühmter und hochverständiger<br />

Leute unserer Zeiten; weilen ja jederzeit besser ist, daß man den Grund wisse, darauff ein<br />

10 Geschicht-Schreiber bauet, als daß man traue auf sein blosses Wort. Und, ob schon die<br />

uhralten Römer und Griechen dergleichen nicht beobachtet, so wird doch billig hierinn<br />

jetzo von ihnen abgewichen, und ist die jetzige Weise unter die jenige Stücke zu rechnen,<br />

worinn man heut zu Tag den Alten vorgehet, und deßwegen auch der Nachwelt gewissere<br />

Nachricht hinterlassen kan, als offt von ihnen geschehen. Wenn Wissenschafften beschrie-<br />

15 ben werden, so in Vernunfft-Schlüssen bestehen, brauchet man nicht die Vorgänger zum<br />

Beweiß, sondern nur, zur Danckbarkeit und wohlverdienten Lob, anzuführen. Aber Geschichte,<br />

die man nicht selbst gesehen, oder in gläublichen Urkunden gefunden, oder<br />

durch gemeinen Ruff erfahren, erfordern anderer Bezeugung, von denen zu vermuthen,<br />

daß sie einige Kundschafft von der Sache erlangen können. Daher auch der Cardinal<br />

20 Baronius, und andere trefliche Männer, auf solche Weise verfahren.<br />

Es thut auch Mein Hochgeehrter Herr sonderlich wohl, in dem Er je zu Zeiten<br />

in strittigen Sachen, auf die Acten und Scripturen weiset, welche von Leuten, so der<br />

Sache kündig, an den Tag gegeben; Auch auf Müntzen, Grab-Schrifften, Sinn-Bilder,<br />

6 f. artig . . . nennen erg. L 1 9 unserer Zeiten erg. L 1 11 uralten (1 ) Romischen und<br />

Griechischen Scribenten (2 ) Römer und Griechen L 1 14 kan, (1 ) als von ihnen zu zeiten (2 ) als offt . . .<br />

geschehen L 1 16 und . . . Lob erg. L 1 17 f. oder in . . . erfahren erg. L 1 19 einige (1 ) wißenschafft<br />

(2 ) kundschafft L 1 23–695,4 sich auff Münzen, (1 ) bildniße, und dergleichen denckmahle beziehet,<br />

welche die Histori gleichsam unterstüzen, und (a) es (b) wird es | sonderlich gestr. | sehr angenehm seyn,<br />

wenn er auch künfftig die Medaillen, (2 ) Statuen, Grabschriften und ander dergleichen denckmahle<br />

beziehet, welche die Histori gleichsam unterstüzen, und wird es sehr angenehm seyn, wenn er auch künfftig<br />

die Medaillen und Uberschrifften (a) der begrabniße großer Leute, Sinnbilder, und bildniße (b) hoher<br />

Personen, und beruhmter Leute | großer gestr. Personen versehentlich nicht gestr. | bewahret, und wo sie<br />

zu finden anweißet. (3 ) bildniße, Grabschrifften, Sinnbilder, und andere dergleichen denckmahle beziehet,<br />

welche die Histori gleichsam unterstüzen, (a) und wo sie zu finden andeutet. zumahl (b) zumahl wenn<br />

er andeutet wo sie anzutreffen . . . konnen L 1<br />

20 Baronius: vgl. C. Baronio (SV.).

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