3-4/2005 UINL - Notarius International

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232 J. A. Márquez González, Länderbericht Mexiko Notarius International 3-4/2005 ción de dominio). Cela vaut également pour les transmissions d'immeubles pour cause de mort, les apports pour des sociétés, la transmission de droits réels, les adjudications, les prescriptions positives, les échanges, les fiducies, la division de copropriété ou la dissolution d'une société conjugale – pour la part excédante. Pour calculer cet impôt, on prend comme base une valeur estimée par un expert. Les tarifs varient selon les entités de la République. Cependant, ils se situent entre 0.50 et 2 % de la valeur. Le délai pour le paiement de l'impôt est également variable. Le délai le plus long est de 30 jours. Les notaires et le contribuable sont solidairement responsables pour le calcul et l'entière obligation. 7.5. Inscription des documents dans le registre Finalement, l'inscription des documents dans le livre foncier (Registro Público de la Propiedad) fait naître des droits à condition qu'ils portent sur des immeubles ou des droits réels. Les tarifs varient notablement dans chacune des entités selon que s'il s'agit de taxes fixes, en pour-cent ou de salaires minimums. Il est également possible de fixer des tarifs minimum et maximum. 7.6. Impôts sur les successions et sur les donations Les successions et les donations ne sont pas assujetties à un impôt spécial. Pour cette raison, il faut renvoyer à la règle générale mentionnée dans les paragraphes précédents qui dispose que sont exempts d'impôts sur le revenu les donations entre conjoints ou parents en ligne directe – sauf quelques exceptions – et, en général, toute sorte de donations, en fixant un maximum pour la valeur totale des donations qu'on reçoit au cours d'une année (art. 109 frac. XIX de la LISR). 8. Bibliographie voir page 199. Länderbericht Mexiko* Inhalt Seite 1. Notarrecht 232 2. Zivilrecht 235 3. Familienrecht 237 4. Erbrecht 240 5. Gesellschaftsrecht 244 6. Internationales Privatrecht 247 7. Steuerrecht 248 Dargestellt ist die Rechtslage zum 1. Juni 2005. 1. Notarrecht 1.1. Geschichte Schon vor der Eroberung Mexikos durch die Spanier gab es tlacuilos genannte Staatsbeamte, deren Aufgabe es war, geschichtliche Ereignisse und wichtige Begebenheiten niederzuschreiben. Doch das Notariat im eigentlichen Sinn wurde erst mit der Entdeckung Amerikas und der darauf folgenden Unterwerfung seiner Urbewohner im Gebiet des heutigen Mexiko eingeführt. So weiß man, dass HERNÁN CORTÉS, der Eroberer Mexikos, von einem Urkundsbeamten namens DIEGO DE GODOY begleitet wurde. Noch im Hafen von Veracruz wurde im Jahre 1519 die erste notarielle Urkunde des amerikanischen Kontinents abgefasst. Während der dreihundertjährigen spanischen Kolonialherrschaft folgten die Urkundsbeamten des Vizekönigreiches in ihrer Tätigkeit in allem dem Vorbild der Rechtsordnung Spaniens, mit Ausnahme des als Gesetzsammlung für die Indianischen Gebiete bezeichneten Partikularrechtes. Mit Beginn der Unabhängigkeitsbewegung der amerikanischen Kolonien im zweiten und dritten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts, erfuhr das Notariat große Veränderungen durch die – wenn auch schrittweise – Ablösung von der spanischen Gesetzgebung. Dennoch blieben die Grundstrukturen des Berufes bestehen und die notarielle Praxis spiegelt weiterhin eindeutig die spanische Tradition wider. Die Rechtsquellen dieser Zeit finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen, insbesondere der Gesetzessammlung für die Indianischen Gebiete (Recopilación de Leyes de los Reinos de las Indias), der Neuen Gesetzessammlung (Novísima Recopilación), dem Königlichen Erlass (Fuero Real) und den Sieben Hauptstücken (Siete Partidas). 1.2. Notariatsformen Welche Notariatsformen gibt es in Mexiko? Genau genommen gibt es in jedem Notariat jeweils nur einen Notar, den das Gesetz als Notar (notario) oder öffentlichen Notar (notario público) bezeichnet. * von JOSÉ ANTONIO MÁRQUEZ GONZÁLEZ, Notar in Orizaba, Mexiko.

Notarius International 3-4/2005 J. A. Márquez González, Länderbericht Mexiko 233 In Yucatán besteht außerdem eine weitere Form des Notars, der öffentliche Urkundsbeamte (escribano público). Auch diese Amtsträger werden durch die Landesregierung ernannt, aber nur für eine Amtsperiode von drei Jahren. Sie müssen nicht notwendig Rechtsanwälte sein. Auch die Urkunden der escribanos públicos genießen ebenso wie die der eigentlichen Notare öffentlichen Glauben, sofern der Geschäftswert nicht den gesetzlichen Mindestlohn für 500 Arbeitstage übersteigt (d. h. 22.025.- mexikanische Pesos, was etwa 2.000.- US- $ entspricht). Für den Notarvertreter/Notarassessor gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Bezeichnungen in den verschiedenen mexikanischen Bundesstaaten, so etwa Notarvertreter (suplente), assoziierter Notar (asociado), adskribierter Notar (adscrito), Notariatsanwärter (interino), stellvertretender Notar (supernumerario), Hilfsnotar (auxiliar), Provisor (provisional), Substitut (sustituto) etc. Zurzeit gibt es in Mexiko etwa viertausend Notare bei einer Bevölkerung von über 100 Millionen. 1.3. Rechtsquellen Mexiko besteht aus insgesamt 32 föderierten Einheiten (Bundesstaaten), einschließlich des Bundesdistrikts (Mexiko-Stadt). Diese regeln ihre inneren Verhältnisse selbst und haben daher auch jeweils eigene Zivilgesetzbücher (die sich aber meist nicht sehr voneinander unterscheiden). Ebenso gibt es je eigene Notar- und Registergesetze. So setzt sich der gesetzliche Rahmen für das mexikanische Notariat mosaikartig aus 32 Zivilgesetzbüchern (plus einem Bundeszivilgesetzbuch), 32 Notargesetzen und 32 Registergesetzen zusammen. Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist jedoch Bundesrecht und daher in einem einzigen Handelsgesetzbuch sowie in einem einzigen Handelsgesellschaftsgesetz (des Bundes) geregelt. Dieser Artikel konzentriert sich im folgenden auf das Zivilgesetzbuch von Mexiko-Stadt aus dem Jahr 1932 (Código Civil – CCDF) und die Notarordnung von Mexiko-Stadt aus dem Jahre 2000 (Ley del Notariado – LNDF), erwähnt daneben aber auch Besonderheiten der anderen Bundesstaaten 1 . Alle Landesrechte sind berükksichtigt; um eigene Nachforschungen des Lesers zu erleichtern, ist jeweils die einschlägige Gesetzesnorm zitiert. 1.4. Berufszugang 1.4.1. Notarlaufbahn Das Notargesetz für den Bundesdistrikt (Ley del Notariado para el Distrito Federal, LNDF) regelt die sogenannte Notarlaufbahn (Carrera Notarial – oder Ausbildung zum Notar), indem es in Art. 49 bestimmt: “Die Vorbereitung auf das Notaramt, die Unterweisung in rechtlicher Unparteilichkeit sowie Kenntnisse zum Nutzen des Rechtsverkehrs werden durch dieses Gesetz sichergestellt, die Notarlaufbahn vermittelt die hierfür erforderlichen Voraussetzungen an theoretischer und praktischer Ausbildung, an berufsständischer und persönlicher Ausbildung, damit mittels öffentlicher Prüfungen durch besonders qualifizierte Prüfungsausschüsse für den Notarberuf geeignete Juristen unter bestmöglichen Bedingungen hinsichtlich des Dienstes und der Zugangsgleichheit den Beruf ergreifen können, zum Nutzen der Stadt (Mexiko Stadt) und für eine gute Weiterentwicklung des Notariats.” Dabei bestimmt sich Notarausbildung nach acht Grundprinzipien, nämlich hervorragende Leistungen, Spezialisierung, Legitimität, Objektivität, Professionalität, Unparteilichkeit, Abwägung und Unabhängigkeit (Art. 50 LNDF, Art. 53 LNNAY – Notargesetz von Nayarit). 1.4.2. Auswahlexamen Der Zugang zum Beruf erfolgt ausnahmslos durch ein Auswahlexamen (wobei dies nicht für ganz Mexiko gilt) und unter einer ganzen Reihe von Voraussetzungen nach Art. 54 LNDF. Im Wesentlichen bestehen diese Voraussetzungen darin, von Geburt an mexikanischer Staatsangehöriger zu sein, eine abgeschlossene juristische Ausbildung sowie ein mindestens zwölfmonatiges Praktikum im Notariat ohne Unterbrechung absolviert zu haben. Ein Auswahlexamen als Zugangsvoraussetzung zum Notarberuf findet zunehmend Verbreitung. Zurzeit erfordern 27 Bundesstaaten ein Auswahlexamen als Zugangsvoraussetzung – wobei jedoch in den Staaten Coahuila und Querétaro nach einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in bestimmten Fällen vom Erfordernis eines Examens Ausnahmen gemacht werden können. Die Notargesetze der Bundesstaaten Hidalgo, Puebla und Yucatán sehen nur ein Examen für Notaranwärter vor, jedoch nicht für die Ernennung zum Notar. Das Notargesetz des Staates Puebla erlässt Rechtsanwälten auch das Anwärterexamen, wenn sie den akademischen Abschluss als “Notar” erworben haben. In diesem Staat sowie im Staat Veracruz können Notaranwärter das Amt ihres Ausbildungsnotars sogar ohne Auswahlexamen übernehmen (Art. 65 LNPUE und Art. 55 LNVER). Die Bundesstaaten Aguascalientes und Michoacán sind die einzigen, die gar kein Auswahlexamen vorsehen – weder für Notare noch für Notaranwärter. 1.5. Zuständigkeiten der Notare 1.5.1. Erstellung öffentlicher Urkunden Im Allgemeinen besteht die Aufgabe des Notars darin, Urkunden mit öffentlichem Glauben zu errichten, die den Rechtsgeschäften, in denen er auf Antrag der Beteiligten tätig wird, den Beweis der Echtheit und Rechtssicherheit verleihen. 1 Die mexikanischen Gesetze kann man einsehen unter http://www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/gobiernos.htm. Die Notargesetzgebung ist auf dem folgenden Stand: Tabasco hat ein Gesetz von 1976 und Yucatán von 1977. Diese sind die ältesten in Mexiko. Die neuesten Notargesetze haben die Bundesstaaten Campeche (2000), der Bundesdistrikt (2000), Veracruz (2004), Chiapas (2005) und Nayarit (2005).

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In Yucatán besteht außerdem eine weitere Form des<br />

Notars, der öffentliche Urkundsbeamte (escribano público).<br />

Auch diese Amtsträger werden durch die<br />

Landesregierung ernannt, aber nur für eine Amtsperiode<br />

von drei Jahren. Sie müssen nicht notwendig<br />

Rechtsanwälte sein. Auch die Urkunden der escribanos<br />

públicos genießen ebenso wie die der eigentlichen Notare<br />

öffentlichen Glauben, sofern der Geschäftswert nicht den<br />

gesetzlichen Mindestlohn für 500 Arbeitstage übersteigt<br />

(d. h. 22.025.- mexikanische Pesos, was etwa 2.000.- US-<br />

$ entspricht).<br />

Für den Notarvertreter/Notarassessor gibt es eine<br />

Vielzahl unterschiedlicher Bezeichnungen in den verschiedenen<br />

mexikanischen Bundesstaaten, so etwa<br />

Notarvertreter (suplente), assoziierter Notar (asociado),<br />

adskribierter Notar (adscrito), Notariatsanwärter (interino),<br />

stellvertretender Notar (supernumerario), Hilfsnotar<br />

(auxiliar), Provisor (provisional), Substitut (sustituto) etc.<br />

Zurzeit gibt es in Mexiko etwa viertausend Notare bei<br />

einer Bevölkerung von über 100 Millionen.<br />

1.3. Rechtsquellen<br />

Mexiko besteht aus insgesamt 32 föderierten<br />

Einheiten (Bundesstaaten), einschließlich des<br />

Bundesdistrikts (Mexiko-Stadt). Diese regeln ihre inneren<br />

Verhältnisse selbst und haben daher auch jeweils eigene<br />

Zivilgesetzbücher (die sich aber meist nicht sehr<br />

voneinander unterscheiden). Ebenso gibt es je eigene<br />

Notar- und Registergesetze. So setzt sich der gesetzliche<br />

Rahmen für das mexikanische Notariat mosaikartig aus<br />

32 Zivilgesetzbüchern (plus einem Bundeszivilgesetzbuch),<br />

32 Notargesetzen und 32 Registergesetzen zusammen.<br />

Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist jedoch<br />

Bundesrecht und daher in einem einzigen Handelsgesetzbuch<br />

sowie in einem einzigen Handelsgesellschaftsgesetz<br />

(des Bundes) geregelt.<br />

Dieser Artikel konzentriert sich im folgenden auf das<br />

Zivilgesetzbuch von Mexiko-Stadt aus dem Jahr 1932<br />

(Código Civil – CCDF) und die Notarordnung von<br />

Mexiko-Stadt aus dem Jahre 2000 (Ley del Notariado –<br />

LNDF), erwähnt daneben aber auch Besonderheiten der<br />

anderen Bundesstaaten 1 . Alle Landesrechte sind berükksichtigt;<br />

um eigene Nachforschungen des Lesers zu erleichtern,<br />

ist jeweils die einschlägige Gesetzesnorm zitiert.<br />

1.4. Berufszugang<br />

1.4.1. Notarlaufbahn<br />

Das Notargesetz für den Bundesdistrikt (Ley del<br />

Notariado para el Distrito Federal, LNDF) regelt die sogenannte<br />

Notarlaufbahn (Carrera Notarial – oder<br />

Ausbildung zum Notar), indem es in Art. 49 bestimmt:<br />

“Die Vorbereitung auf das Notaramt, die Unterweisung<br />

in rechtlicher Unparteilichkeit sowie Kenntnisse zum<br />

Nutzen des Rechtsverkehrs werden durch dieses Gesetz<br />

sichergestellt, die Notarlaufbahn vermittelt die hierfür erforderlichen<br />

Voraussetzungen an theoretischer und praktischer<br />

Ausbildung, an berufsständischer und persönlicher<br />

Ausbildung, damit mittels öffentlicher Prüfungen<br />

durch besonders qualifizierte Prüfungsausschüsse für den<br />

Notarberuf geeignete Juristen unter bestmöglichen<br />

Bedingungen hinsichtlich des Dienstes und der<br />

Zugangsgleichheit den Beruf ergreifen können, zum<br />

Nutzen der Stadt (Mexiko Stadt) und für eine gute<br />

Weiterentwicklung des Notariats.”<br />

Dabei bestimmt sich Notarausbildung nach acht<br />

Grundprinzipien, nämlich hervorragende Leistungen,<br />

Spezialisierung, Legitimität, Objektivität,<br />

Professionalität, Unparteilichkeit, Abwägung und<br />

Unabhängigkeit (Art. 50 LNDF, Art. 53 LNNAY –<br />

Notargesetz von Nayarit).<br />

1.4.2. Auswahlexamen<br />

Der Zugang zum Beruf erfolgt ausnahmslos durch ein<br />

Auswahlexamen (wobei dies nicht für ganz Mexiko gilt)<br />

und unter einer ganzen Reihe von Voraussetzungen nach<br />

Art. 54 LNDF. Im Wesentlichen bestehen diese Voraussetzungen<br />

darin, von Geburt an mexikanischer<br />

Staatsangehöriger zu sein, eine abgeschlossene juristische<br />

Ausbildung sowie ein mindestens zwölfmonatiges<br />

Praktikum im Notariat ohne Unterbrechung absolviert zu<br />

haben.<br />

Ein Auswahlexamen als Zugangsvoraussetzung zum<br />

Notarberuf findet zunehmend Verbreitung. Zurzeit erfordern<br />

27 Bundesstaaten ein Auswahlexamen als<br />

Zugangsvoraussetzung – wobei jedoch in den Staaten<br />

Coahuila und Querétaro nach einer ausdrücklichen gesetzlichen<br />

Regelung in bestimmten Fällen vom<br />

Erfordernis eines Examens Ausnahmen gemacht werden<br />

können.<br />

Die Notargesetze der Bundesstaaten Hidalgo, Puebla<br />

und Yucatán sehen nur ein Examen für Notaranwärter<br />

vor, jedoch nicht für die Ernennung zum Notar. Das<br />

Notargesetz des Staates Puebla erlässt Rechtsanwälten<br />

auch das Anwärterexamen, wenn sie den akademischen<br />

Abschluss als “Notar” erworben haben. In diesem Staat<br />

sowie im Staat Veracruz können Notaranwärter das Amt<br />

ihres Ausbildungsnotars sogar ohne Auswahlexamen<br />

übernehmen (Art. 65 LNPUE und Art. 55 LNVER).<br />

Die Bundesstaaten Aguascalientes und Michoacán sind<br />

die einzigen, die gar kein Auswahlexamen vorsehen –<br />

weder für Notare noch für Notaranwärter.<br />

1.5. Zuständigkeiten der Notare<br />

1.5.1. Erstellung öffentlicher Urkunden<br />

Im Allgemeinen besteht die Aufgabe des Notars darin,<br />

Urkunden mit öffentlichem Glauben zu errichten, die den<br />

Rechtsgeschäften, in denen er auf Antrag der Beteiligten<br />

tätig wird, den Beweis der Echtheit und Rechtssicherheit<br />

verleihen.<br />

1 Die mexikanischen Gesetze kann man einsehen unter http://www.diputados.gob.mx/LeyesBiblio/gobiernos.htm.<br />

Die Notargesetzgebung<br />

ist auf dem folgenden Stand: Tabasco hat ein Gesetz von 1976 und<br />

Yucatán von 1977. Diese sind die ältesten in Mexiko. Die neuesten<br />

Notargesetze haben die Bundesstaaten Campeche (2000), der<br />

Bundesdistrikt (2000), Veracruz (2004), Chiapas (<strong>2005</strong>) und Nayarit<br />

(<strong>2005</strong>).

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