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Sozialalmanach - Caritas Luxembourg

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Mehreinnahmen durch gezielte Steuererhöhungen. Die angepeilte Herabsenkung<br />

des Steuersatzes für Betriebe auf 25,50% ist genauso in Frage zu stellen, wie die<br />

Tatsache, dass Verheiratete (oder als Paar zusammen lebende) nach der Splitting-<br />

Tabelle versteuert werden. Wenn diese vorteilhafte Besteuerung dazu gedacht<br />

war, Familien zu entlasten, weil diese dadurch, dass sie Kinder bekommen einen<br />

Beitrag leisten, dann mag dies damals in dem Sinne gerechtfertigt gewesen sein,<br />

dass Heiraten praktisch automatisch mit Kinder bekommen gleich gesetzt werden<br />

konnte. Dies ist aber heute nicht mehr der Fall, im Gegenteil, die so genannten<br />

DINK’ies (double income, no kids) lassen es sich gerne gut gehen und empfinden<br />

oft genug die zu zahlenden Steuern noch als zu hoch, obwohl es ringsherum die<br />

niedrigsten sind. Das würde für eine Anwendung der Splitting-Tabelle nur noch<br />

im Falle des Vorhandenseins von Kindern sprechen, was gleichzeitig ein Beitrag zu<br />

deren Besserstellung 11 wäre. Sodann wäre die Anhebung der Solidaritätssteuer als<br />

weitere Möglichkeit zu nennen, die Einführung einer Börsentransaktionssteuer 12 und<br />

letztendlich der viel besprochene ökologische Umbau des Steuersystems überhaupt<br />

mit der Einführung weiterer ökologischer Steuern im Sinne des Verursacherprinzips<br />

und der Steuerung der Verbrauchsgewohnheiten.<br />

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Zusätzlich sollte, wie ebenfalls in Kapitel 5 dargelegt 13 ein Bündel von möglichen<br />

Politiken vorbereitet werden, die dann je nachdem wie die nähere Zukunft aussehen<br />

wird, einzusetzen sind ohne sich bereits jetzt festzulegen.<br />

3. Die drei Pfeiler des von der EU-Kommission entwickelten Ansatzes der Aktiven<br />

Inklusion 14 sollten konsequent gestärkt werden:<br />

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Mindesteinkommen zur Sicherung der Lebensgrundlagen: die im Regierungsprogramm<br />

angekündigte Reform des RMG 15 sollte zu einem den tatsächlichen Bedürfnissen besser<br />

angepassten Mindesteinkommen führen. Dazu gehört einerseits eine Dreiteilung<br />

des Betrages (allgemeine Lebenshaltungskosten, tatsächlicher Aufwand für Wohnen<br />

und Heizen, Sonderbedarf), sowie die Revision der Zuerteilungskriterien und der<br />

Probleme beim Übergang vom RMG zum SSM 16 . In diesen Bereich passt auch<br />

die langjährige <strong>Caritas</strong>-Forderung nach einem Wohngeld (allocation au loyer) 17 .<br />

11 Vgl. Kapitel 3 in diesem Band: „Armut und soziale Gerechtigkeit“, Urbé (2010a).<br />

12 Vgl. Kapitel 4 in diesem Band: „La crise économique et la place financière“, Urbé (2010b).<br />

13 Siehe Urbé (2010d).<br />

14 Siehe Europäische Kommission (2008a).<br />

15 Revenu Minimum Garanti, garantiertes Mindesteinkommen.<br />

16 SSM = Salaire Social Minimum, sozialer Mindestlohn. Siehe dazu den Beitrag „Le Revenu Minimum<br />

Garanti: quelles réalités pour les bénéficiaires?“ in diesem Band, Georges & Urbé (2010).<br />

17 Vgl. Z.B. Urbé (2007).<br />

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