Sozialalmanach - Caritas Luxembourg
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Mehreinnahmen durch gezielte Steuererhöhungen. Die angepeilte Herabsenkung<br />
des Steuersatzes für Betriebe auf 25,50% ist genauso in Frage zu stellen, wie die<br />
Tatsache, dass Verheiratete (oder als Paar zusammen lebende) nach der Splitting-<br />
Tabelle versteuert werden. Wenn diese vorteilhafte Besteuerung dazu gedacht<br />
war, Familien zu entlasten, weil diese dadurch, dass sie Kinder bekommen einen<br />
Beitrag leisten, dann mag dies damals in dem Sinne gerechtfertigt gewesen sein,<br />
dass Heiraten praktisch automatisch mit Kinder bekommen gleich gesetzt werden<br />
konnte. Dies ist aber heute nicht mehr der Fall, im Gegenteil, die so genannten<br />
DINK’ies (double income, no kids) lassen es sich gerne gut gehen und empfinden<br />
oft genug die zu zahlenden Steuern noch als zu hoch, obwohl es ringsherum die<br />
niedrigsten sind. Das würde für eine Anwendung der Splitting-Tabelle nur noch<br />
im Falle des Vorhandenseins von Kindern sprechen, was gleichzeitig ein Beitrag zu<br />
deren Besserstellung 11 wäre. Sodann wäre die Anhebung der Solidaritätssteuer als<br />
weitere Möglichkeit zu nennen, die Einführung einer Börsentransaktionssteuer 12 und<br />
letztendlich der viel besprochene ökologische Umbau des Steuersystems überhaupt<br />
mit der Einführung weiterer ökologischer Steuern im Sinne des Verursacherprinzips<br />
und der Steuerung der Verbrauchsgewohnheiten.<br />
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Zusätzlich sollte, wie ebenfalls in Kapitel 5 dargelegt 13 ein Bündel von möglichen<br />
Politiken vorbereitet werden, die dann je nachdem wie die nähere Zukunft aussehen<br />
wird, einzusetzen sind ohne sich bereits jetzt festzulegen.<br />
3. Die drei Pfeiler des von der EU-Kommission entwickelten Ansatzes der Aktiven<br />
Inklusion 14 sollten konsequent gestärkt werden:<br />
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Mindesteinkommen zur Sicherung der Lebensgrundlagen: die im Regierungsprogramm<br />
angekündigte Reform des RMG 15 sollte zu einem den tatsächlichen Bedürfnissen besser<br />
angepassten Mindesteinkommen führen. Dazu gehört einerseits eine Dreiteilung<br />
des Betrages (allgemeine Lebenshaltungskosten, tatsächlicher Aufwand für Wohnen<br />
und Heizen, Sonderbedarf), sowie die Revision der Zuerteilungskriterien und der<br />
Probleme beim Übergang vom RMG zum SSM 16 . In diesen Bereich passt auch<br />
die langjährige <strong>Caritas</strong>-Forderung nach einem Wohngeld (allocation au loyer) 17 .<br />
11 Vgl. Kapitel 3 in diesem Band: „Armut und soziale Gerechtigkeit“, Urbé (2010a).<br />
12 Vgl. Kapitel 4 in diesem Band: „La crise économique et la place financière“, Urbé (2010b).<br />
13 Siehe Urbé (2010d).<br />
14 Siehe Europäische Kommission (2008a).<br />
15 Revenu Minimum Garanti, garantiertes Mindesteinkommen.<br />
16 SSM = Salaire Social Minimum, sozialer Mindestlohn. Siehe dazu den Beitrag „Le Revenu Minimum<br />
Garanti: quelles réalités pour les bénéficiaires?“ in diesem Band, Georges & Urbé (2010).<br />
17 Vgl. Z.B. Urbé (2007).<br />
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