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Sozialalmanach - Caritas Luxembourg

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Das ONE könnte im Sinne der Armutsprävention dafür Sorge tragen, dass<br />

Armutsprävention ein integraler Bestandteil neuer Konzepte und Ansätze wird. Neue<br />

präventive Hilfen könnten auf die Bedürfnisse der Kinder aus benachteiligten armen<br />

Familien ausgerichtet sein und gezielt die Teilhabechancen der Kinder verbessern sowie<br />

die Benachteiligungen hinsichtlich Bildung und Gesundheit vermindern 39 . Somit wäre ein<br />

aktiver Beitrag zur Gewährleistung der Kinderrechte geleistet.<br />

Es gilt zudem den Kontakt zu Kindern aus Haushalten herzustellen, die unter der<br />

Armutsschwelle leben und von den Folgen der Armut stärker betroffen sind. Dies erfordert<br />

jedoch eine pro-aktive Haltung der Akteure aus dem sozialen Sektor 40 . Damit Kinder zu<br />

ihren Rechten kommen und durch Prävention das Auftreten von Benachteiligungen verhindert<br />

wird, kann man nicht auf die Anfrage des Kindes oder seines Erziehungsberechtigten<br />

warten. Die Koppelung des ‚Zwanges‘ der halbjährlichen Kontrollbesuche als Bedingung<br />

für die Rückerstattung der Zahnarztkosten zeigt den Grad der Bereitschaft des Klienten ein<br />

präventives Verhalten an den Tag zu legen 41 . Dass Kinder oder deren Erziehungsberechtigte<br />

von sich aus, die ihnen widerfahrene Benachteiligung oder gefährdete Lebenslage erst<br />

selbst erkennen und im Anschluss bei einer Behörde einen Antrag auf Hilfe einreichen,<br />

scheint daher wenig Erfolg versprechend. Soll präventiv gearbeitet werden, kann man nicht<br />

warten bis das Kind auffällig wird und von einer dritten Person der Behörde „gemeldet“<br />

wird. Für präventive Arbeit ist es zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät. Das ONE oder auch<br />

andere Dienste des sozialen Sektors müssten niedrigschwellig und aufsuchend arbeiten,<br />

ohne dabei die Rechte, Privatsphäre und Würde der Familie zu verletzen. So könnten den<br />

Eltern Hilfestellungen angeboten bekommen, deren Zustandekommen jedoch immer einer<br />

Einwilligung der Kinder oder der Erziehungsberechtigten bedarf. Dies könnte z.B. bereits<br />

mit einer ersten Kontaktaufnahme vor der Geburt eines Kindes erfolgen. Erste Kontakte<br />

werden hergestellt, die Berührungsängste der Erziehungsberechtigten werden abgebaut<br />

und eine gute Basis für eine gelingende Kooperation wäre gelegt.<br />

In 2009 hat die Kinderrechtskonvention sein 20jähriges Bestehen gefeiert. Viel wurde mit<br />

den Kindern und über die Kinderrechte gesprochen. Die Umsetzung der Kinderrechte gilt es<br />

besonders für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten voranzutreiben.<br />

39 Der Artikel 13 des AEF-Gesetzes könnte festschreiben, dass die Träger der Dienstleistungen verpflichtet<br />

werden den Aspekt der Armutsprävention bei den Dienstlesitungen zu berücksichtigen. Die Bereiche<br />

Gewalt-, Sucht- und Suizidprävention wurden z.B. in diesem Artikel explizit genannt.<br />

40 Damit sind gleichermaßen die Akteure aus Bildung, Erziehung, Soziales und Gesundheit gemeint. Dies<br />

wird umso wichtiger nach der Reform des „office social“; durch die Auflösung des „service de proximité“<br />

geht eine allgemeine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger verloren, die für alle Nöte und Probleme<br />

zuständig war.<br />

41 Ähnlich ist es bei der „allocation de naissance“. Die Auszahlung der Geldbeträge verpflichtet das Neugeborene<br />

an einer bestimmten Anzahl an Untersuchungsterminen teilzunehmen.<br />

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