Sozialalmanach - Caritas Luxembourg
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Das ONE könnte im Sinne der Armutsprävention dafür Sorge tragen, dass<br />
Armutsprävention ein integraler Bestandteil neuer Konzepte und Ansätze wird. Neue<br />
präventive Hilfen könnten auf die Bedürfnisse der Kinder aus benachteiligten armen<br />
Familien ausgerichtet sein und gezielt die Teilhabechancen der Kinder verbessern sowie<br />
die Benachteiligungen hinsichtlich Bildung und Gesundheit vermindern 39 . Somit wäre ein<br />
aktiver Beitrag zur Gewährleistung der Kinderrechte geleistet.<br />
Es gilt zudem den Kontakt zu Kindern aus Haushalten herzustellen, die unter der<br />
Armutsschwelle leben und von den Folgen der Armut stärker betroffen sind. Dies erfordert<br />
jedoch eine pro-aktive Haltung der Akteure aus dem sozialen Sektor 40 . Damit Kinder zu<br />
ihren Rechten kommen und durch Prävention das Auftreten von Benachteiligungen verhindert<br />
wird, kann man nicht auf die Anfrage des Kindes oder seines Erziehungsberechtigten<br />
warten. Die Koppelung des ‚Zwanges‘ der halbjährlichen Kontrollbesuche als Bedingung<br />
für die Rückerstattung der Zahnarztkosten zeigt den Grad der Bereitschaft des Klienten ein<br />
präventives Verhalten an den Tag zu legen 41 . Dass Kinder oder deren Erziehungsberechtigte<br />
von sich aus, die ihnen widerfahrene Benachteiligung oder gefährdete Lebenslage erst<br />
selbst erkennen und im Anschluss bei einer Behörde einen Antrag auf Hilfe einreichen,<br />
scheint daher wenig Erfolg versprechend. Soll präventiv gearbeitet werden, kann man nicht<br />
warten bis das Kind auffällig wird und von einer dritten Person der Behörde „gemeldet“<br />
wird. Für präventive Arbeit ist es zu diesem Zeitpunkt bereits zu spät. Das ONE oder auch<br />
andere Dienste des sozialen Sektors müssten niedrigschwellig und aufsuchend arbeiten,<br />
ohne dabei die Rechte, Privatsphäre und Würde der Familie zu verletzen. So könnten den<br />
Eltern Hilfestellungen angeboten bekommen, deren Zustandekommen jedoch immer einer<br />
Einwilligung der Kinder oder der Erziehungsberechtigten bedarf. Dies könnte z.B. bereits<br />
mit einer ersten Kontaktaufnahme vor der Geburt eines Kindes erfolgen. Erste Kontakte<br />
werden hergestellt, die Berührungsängste der Erziehungsberechtigten werden abgebaut<br />
und eine gute Basis für eine gelingende Kooperation wäre gelegt.<br />
In 2009 hat die Kinderrechtskonvention sein 20jähriges Bestehen gefeiert. Viel wurde mit<br />
den Kindern und über die Kinderrechte gesprochen. Die Umsetzung der Kinderrechte gilt es<br />
besonders für Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen Haushalten voranzutreiben.<br />
39 Der Artikel 13 des AEF-Gesetzes könnte festschreiben, dass die Träger der Dienstleistungen verpflichtet<br />
werden den Aspekt der Armutsprävention bei den Dienstlesitungen zu berücksichtigen. Die Bereiche<br />
Gewalt-, Sucht- und Suizidprävention wurden z.B. in diesem Artikel explizit genannt.<br />
40 Damit sind gleichermaßen die Akteure aus Bildung, Erziehung, Soziales und Gesundheit gemeint. Dies<br />
wird umso wichtiger nach der Reform des „office social“; durch die Auflösung des „service de proximité“<br />
geht eine allgemeine Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger verloren, die für alle Nöte und Probleme<br />
zuständig war.<br />
41 Ähnlich ist es bei der „allocation de naissance“. Die Auszahlung der Geldbeträge verpflichtet das Neugeborene<br />
an einer bestimmten Anzahl an Untersuchungsterminen teilzunehmen.<br />
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