directives de l'entreprise - Forever Living Products (Switzerland ...
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Unternehmensrichtlinien Forever Living Products Germany/Austria/Switzerland GmbH gesponsert werden oder zumindest für die Zwecke des Marketingplans als direkt gesponserte Manager gelten. 2.19 UNRECOGNIZED MANAGER Unrecognized Manager sind alle Manager, die nicht Recognized Manager sind. 2.20 VERRECHNUNGSEINHEIT Eine Verrechnungseinheit (CC = Case Credit) ist eine den FOREVER-Produkten zugeordnete Messgröße. Jedem FO- REVER-Produkt ist ein bestimmter CC- Wert zugeordnet. Im Marketingplan ist festgelegt, wie und unter welchen Voraussetzungen dem Distributor CC zugerechnet bzw. gutgeschrieben werden und welche Zahl von CC der Distributor jeweils für Beförderungen, Bonuszahlungen, Qualifizierungen, Auszeichnungen etc. benötigt. 2.21 WHOLESALE PRICE Ein Distributor erhält 30% Rabatt auf den empfohlenen Endkundenpreis, wenn er innerhalb von zwei aufeinander folgenden Monaten persönlich FOREVER Produkte für insgesamt 2 CC von FOREVER erwirbt. 3BEDEUTUNG DIESER UNTERNEHMENSRICHTLINIEN 3.1 Diese Unternehmensrichtlinien dienen dazu, Beschränkungen, Vorschriften und Rahmenbedingungen für ordnungsgemäße und einheitliche Verkaufs- und Marketingverfahren gemäß den Vorgaben von FOREVER aufzustellen. Sie sollen missbräuchliche, unzulässige und rechtswidrige Handlungen verhindern. 3.2 FOREVER behält sich vor, diese Unternehmensrichtlinien jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen wird FOREVER dem Distributor spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail, oder in sonstiger Form übersendet. Widerspricht der Distributor der Geltung der geänderten Unternehmensrichtlinien nicht innerhalb von einem Monat nach Zugang der Benachrichtigung von FOREVER über die Änderung dieser Unternehmensrichtlinien, so gelten die geänderten Unternehmensrichtlinien als vom Distributor akzeptiert. FOREVER verpflichtet sich, den Distributor in der Benachrichtigung über die Änderung dieser Unternehmensrichtlinien auf die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinzuweisen. 8
Unternehmensrichtlinien Forever Living Products Germany/Austria/Switzerland GmbH 3.3 Alle Distributoren verpflichten sich, sich mit diesen Unternehmensrichtlinien vertraut zu machen. 3.4 Mit Stellung des Antrages auf Zulassung als Distributor verpflichtet sich der Antragsteller, diese Unternehmensrichtlinien einzuhalten, so wie dies in dem Antrag auf Zulassung als Distributor nochmals ausdrücklich vorgesehen ist. Mit jeder Bestellung von FOREVER-Produkten bei FOREVER wird diese Verpflichtung nochmals bestätigt. 4ZULASSUNG ALS DISTRIBUTOR, NICHTÜBERTRAGBARKEIT DER DISTRIBUTORENSCHAFT 4.1 Ein Distributor ist berechtigt, als solcher zu arbeiten, wenn • er ein Antragsformular auf Zulassung als Distributor vollständig ausgefüllt und unterzeichnet hat und • sein Antrag auf Zulassung als Distributor angenommen wurde, was dadurch geschieht, dass der Antrag von einer von FOREVER dazu autorisierten Person gegengezeichnet und damit genehmigt wurde. Ein Distributor soll vor Aufnahme seiner Tätigkeit an einer von FOREVER durchgeführten Schulungsveranstaltung teilgenommen haben. 4.2 Eine Distributorenschaft ist nicht übertragbar. Distributorenschaften können auf Dritte nur im Wege der Erbfolge bzw. aufgrund von testamentarischen Verfügungen übergehen, soweit dies in diesen Unternehmensrichtlinien vorgesehen ist. 9
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Unternehmensrichtlinien<br />
<strong>Forever</strong> <strong>Living</strong> <strong>Products</strong> Germany/Austria/<strong>Switzerland</strong> GmbH<br />
3.3<br />
Alle Distributoren verpflichten sich, sich mit diesen Unternehmensrichtlinien<br />
vertraut zu machen.<br />
3.4<br />
Mit Stellung <strong>de</strong>s Antrages auf Zulassung als Distributor verpflichtet<br />
sich <strong>de</strong>r Antragsteller, diese Unternehmensrichtlinien<br />
einzuhalten, so wie dies in <strong>de</strong>m Antrag auf Zulassung<br />
als Distributor nochmals ausdrücklich vorgesehen ist. Mit je<strong>de</strong>r<br />
Bestellung von FOREVER-Produkten bei FOREVER wird<br />
diese Verpflichtung nochmals bestätigt.<br />
4ZULASSUNG ALS DISTRIBUTOR, NICHTÜBERTRAGBARKEIT DER<br />
DISTRIBUTORENSCHAFT<br />
4.1<br />
Ein Distributor ist berechtigt, als solcher zu arbeiten, wenn<br />
• er ein Antragsformular auf Zulassung als Distributor vollständig<br />
ausgefüllt und unterzeichnet hat und<br />
• sein Antrag auf Zulassung als Distributor angenommen<br />
wur<strong>de</strong>, was dadurch geschieht, dass <strong>de</strong>r Antrag von einer<br />
von FOREVER dazu autorisierten Person gegengezeichnet<br />
und damit genehmigt wur<strong>de</strong>.<br />
Ein Distributor soll vor Aufnahme seiner Tätigkeit an einer<br />
von FOREVER durchgeführten Schulungsveranstaltung teilgenommen<br />
haben.<br />
4.2<br />
Eine Distributorenschaft ist nicht übertragbar. Distributorenschaften<br />
können auf Dritte nur im Wege <strong>de</strong>r Erbfolge bzw.<br />
aufgrund von testamentarischen Verfügungen übergehen,<br />
soweit dies in diesen Unternehmensrichtlinien vorgesehen<br />
ist.<br />
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