directives de l'entreprise - Forever Living Products (Switzerland ...
directives de l'entreprise - Forever Living Products (Switzerland ...
directives de l'entreprise - Forever Living Products (Switzerland ...
Create successful ePaper yourself
Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.
Unternehmensrichtlinien<br />
<strong>Forever</strong> <strong>Living</strong> <strong>Products</strong> Germany/Austria/<strong>Switzerland</strong> GmbH<br />
24<br />
DISTRIBUTORENSCHAFT VON EHEPAAREN UND EHEÄHNLICHEN<br />
LEBENSGEMEINSCHAFTEN, HEIRAT UND SCHEIDUNG<br />
24.1<br />
Ein Ehepaar kann gemeinsam in einer Distributorenschaft<br />
tätig sein; die Distributorenschaft besteht in diesem Fall<br />
aus <strong>de</strong>m Distributor und <strong>de</strong>m Ehepartner <strong>de</strong>s Distributors.<br />
Eheähnliche Lebensgemeinschaften können ebenfalls gemeinsam<br />
in einer Distributorenschaft tätig sein, wenn bei<strong>de</strong><br />
Lebensgefährten <strong>de</strong>n gleichen Wohnsitz haben.<br />
Lebensgefährten zuzurechnen sind, die gegen die vom<br />
Distributor übernommenen vertraglichen Verpflichtungen<br />
verstoßen.<br />
24.4<br />
Eheschließungen zwischen zwei Distributoren und Scheidungen<br />
sind FOREVER anzuzeigen. Das gleiche gilt für die<br />
Eingehung und Beendigung eheähnlicher Lebensgemeinschaften,<br />
wenn die Lebensgefährten einen gemeinsamen<br />
Wohnsitz haben.<br />
24.2<br />
Ehepaare o<strong>de</strong>r eheähnliche Lebensgemeinschaften können<br />
nur gemeinsam (d. h. zusammen auf <strong>de</strong>mselben Antragsformular)<br />
gesponsert wer<strong>de</strong>n. Sie können sich nicht gegenseitig<br />
sponsern.<br />
24.3<br />
Wenn ein Ehepartner o<strong>de</strong>r Lebensgefährte nicht mit seinem<br />
Ehepartner bzw. Lebensgefährten in einer Distributorenschaft<br />
gemeinsam tätig sein möchte, kann gegebenenfalls<br />
<strong>de</strong>r Distributorenvertrag <strong>de</strong>s als Distributor tätigen Ehepartners<br />
bzw. Lebensgefährten von FOREVER gekündigt<br />
wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>m als Distributor tätigen Ehepartner bzw.<br />
Lebensgefährten Handlungen seines Ehepartners bzw.<br />
24.5<br />
Distributoren, die einen an<strong>de</strong>ren Distributor heiraten, können<br />
getrennte Distributorenschaften unterhalten, die bereits<br />
vor ihrer Eheschließung bestan<strong>de</strong>n haben. Das Gleiche gilt<br />
für die Lebensgefährten einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft,<br />
die bereits vor Aufnahme ihrer eheähnlichen Lebensgemeinschaft<br />
getrennt als Distributoren tätig waren.<br />
24.6<br />
Falls ein Distributor einen Nicht-Distributor heiratet und <strong>de</strong>r<br />
Nicht-Distributor <strong>de</strong>r Distributorenschaft beitreten will, so<br />
muss dieser Distributor eine stan<strong>de</strong>samtliche Heiratsurkun<strong>de</strong><br />
einreichen. Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben<br />
die Eingehung ihrer eheähnlichen Lebensgemeinschaft<br />
50