directives de l'entreprise - Forever Living Products (Switzerland ...
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Unternehmensrichtlinien<br />
<strong>Forever</strong> <strong>Living</strong> <strong>Products</strong> Germany/Austria/<strong>Switzerland</strong> GmbH<br />
Lieferungen per Post, muss er diese bei Entgegennahme<br />
zu<strong>de</strong>m auf äußere Schä<strong>de</strong>n prüfen.<br />
b) Zeigt <strong>de</strong>r Distributor FOREVER offensichtliche Min<strong>de</strong>rlieferungen<br />
o<strong>de</strong>r offensichtliche Mängel nicht innerhalb<br />
von zwei Wochen nach Erhalt <strong>de</strong>r Lieferung schriftlich<br />
an (maßgeblich ist das Datum <strong>de</strong>r Absendung <strong>de</strong>r Anzeige),<br />
ist die Geltendmachung solcher offensichtlicher<br />
Min<strong>de</strong>rlieferungen o<strong>de</strong>r offensichtlicher Mängel ausgeschlossen<br />
(Ausschlussfrist). Insoweit können spätere<br />
Reklamationen nicht mehr berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />
c) Bei <strong>de</strong>r Entgegennahme von Paketen ist zu prüfen, ob<br />
das Paket äußere Beschädigungen aufweist. Ist das Paket<br />
äußerlich stark beschädigt, sollte <strong>de</strong>r Distributor die<br />
Annahme verweigern. In diesem Fall wird das Paket<br />
komplett an FOREVER zurückgesandt. Nach Eingang<br />
dieser Sendung wird von FOREVER umgehend die<br />
Nachlieferung <strong>de</strong>r betroffenen FOREVER-Produkte veranlasst.<br />
Ist das Paket nur leicht beschädigt o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r<br />
Mangel <strong>de</strong>r gelieferten Ware von außen nicht zu<br />
erkennen, kann <strong>de</strong>r Distributor das Paket entgegennehmen.<br />
Jedoch muss <strong>de</strong>r Distributor in diesem Fall innerhalb<br />
von zwei Wochen nach Erhalt <strong>de</strong>r Lieferung<br />
(Ausschlussfrist) das Paket mit seinem vollständigen<br />
Inhalt <strong>de</strong>r zuständigen Filiale <strong>de</strong>r Deutsche Post AG/<br />
Österreichische Post AG/Schweizerische Post vorlegen,<br />
um von dieser eine Nie<strong>de</strong>rschrift über die entstan<strong>de</strong>nen<br />
Schä<strong>de</strong>n erstellen zu lassen. Diese Nie<strong>de</strong>rschrift muss<br />
FOREVER in Kopie unter Angabe <strong>de</strong>r Or<strong>de</strong>rnummer<br />
vorgelegt wer<strong>de</strong>n. Die weitere Scha<strong>de</strong>nsabwicklung<br />
wird von FOREVER übernommen. Ziffer 22.2 (b) bleibt<br />
hiervon unberührt.<br />
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