directives de l'entreprise - Forever Living Products (Switzerland ...

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22.01.2014 Views

Unternehmensrichtlinien Forever Living Products Germany/Austria/Switzerland GmbH 8INTERNATIONALES SPONSORING 8.1 Wenn ein Distributor Distributoren in einem anderen Land als seinem Heimatland sponsert („Ausland“), erfolgt das Sponsoring im Ausland nach den dort geltenden Unternehmensrichtlinien und Gesetzen und nach Maßgabe des aufgrund der ausländischen Unternehmensrichtlinien anwendbaren Rechts. Beispiel: Möchte ein ursprünglich in Deutschland gesponserter Distributor auch in den USA tätig werden, gelten für seine Tätigkeit in den USA die in den USA geltenden Unternehmensrichtlinien und Gesetze, während für seine Tätigkeit in Deutschland weiterhin diese Unternehmensrichtlinien gelten. 8.2 FOREVER bietet Distributoren die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeit in alle Länder auszudehnen, in denen FOREVER offiziell eine Niederlassung eröffnet hat (sog. „internationales Sponsoring“). 8.3 Voraussetzung des internationalen Sponsoring ist, dass der Distributor einen Antrag auf Freischaltung des internationalen Sponsoring ausfüllt und per Telefax oder E-Mail bei FO- REVER einreicht. Der Antrag muss den Namen, die Adresse und die Distributor-ID des den Antrag
stellenden Distributors enthalten. Der Antrag muss datiert und unterzeichnet sein. Wenn FOREVER den Antrag angenommen hat und die Angaben in die Datenbank von FOREVER eingegeben worden sind, erscheinen innerhalb von 24 Stunden der Distributor und die ihm vorgeordneten Distributoren („Upline“) in der bzw. den ausländischen Datenbanken. Die Distributor-ID des Heimatlandes gilt für alle Länder, in denen der Distributor internationales Sponsoring betreibt. 8.4 Der Distributor beginnt als Sponsor im Ausland automatisch auf der von ihm zu dieser Zeit jeweils in seinem Heimatland erreichten Position des Vergütungsplans. 8.5 Manager, die in ihrem Heimatland die monatlichen Mindestanforderungen zur Aufrechterhaltung ihres aktiven Status erfüllen (4 CC), werden im Folgemonat für das Ausland 16

Unternehmensrichtlinien Forever Living Products Germany/Austria/Switzerland GmbH von den monatlichen Mindestanforderungen für die Qualifizierung für den Mengenbonus befreit. Ländern, in denen er internationales Sponsoring betreibt, ebenfalls für einen Leadership-Bonus. Beispiel: Ist ein Manager im Januar in Deutschland aktiv, so bekommt er im Februar im Ausland (z. B. in der Frankreich, wenn er dort Distributoren sponsert) den Mengenbonus, auch wenn er dort nicht „aktiv“ ist (4 CC). Beispiel: Wenn sich ein Manager in seinem Heimatland im Monat Januar für einen Leadership-Bonus qualifiziert, so erhält er im Februar den Leadership-Bonus auch im Ausland. 8.6 Distributoren, die in ihrem Heimatland noch nicht die Position eines Managers erreicht haben, müssen in allen anderen Ländern, in denen sie Distributoren sponsern, ihren aktiven Status nachweisen, um Anspruch auf Bonuszahlungen aus diesem Land zu haben. 8.7 Für einen ausländischen Bonus qualifiziert sich ein Distributor, vorausgesetzt dass er aktiv ist, am 15. des Monats, der auf denjenigen Monat 
folgt, in dem die Gruppe des Distributors im Ausland aktiv war. 8.8 Die Qualifikation für einen Leadership-Bonus in seinem Heimatland qualifiziert ihn für den Folgemonat in allen anderen 17

Unternehmensrichtlinien<br />

<strong>Forever</strong> <strong>Living</strong> <strong>Products</strong> Germany/Austria/<strong>Switzerland</strong> GmbH<br />

von <strong>de</strong>n monatlichen Min<strong>de</strong>stanfor<strong>de</strong>rungen für die Qualifizierung<br />

für <strong>de</strong>n Mengenbonus befreit.<br />

Län<strong>de</strong>rn, in <strong>de</strong>nen er internationales Sponsoring betreibt,<br />

ebenfalls für einen Lea<strong>de</strong>rship-Bonus.<br />

Beispiel: Ist ein Manager im Januar in Deutschland aktiv, so<br />

bekommt er im Februar im Ausland (z. B. in <strong>de</strong>r Frankreich,<br />

wenn er dort Distributoren sponsert) <strong>de</strong>n Mengenbonus,<br />

auch wenn er dort nicht „aktiv“ ist (4 CC).<br />

Beispiel: Wenn sich ein Manager in seinem Heimatland im<br />

Monat Januar für einen Lea<strong>de</strong>rship-Bonus qualifiziert, so erhält<br />

er im Februar <strong>de</strong>n Lea<strong>de</strong>rship-Bonus auch im Ausland.<br />

8.6<br />

Distributoren, die in ihrem Heimatland noch nicht die Position<br />

eines Managers erreicht haben, müssen in allen an<strong>de</strong>ren<br />

Län<strong>de</strong>rn, in <strong>de</strong>nen sie Distributoren sponsern, ihren aktiven<br />

Status nachweisen, um Anspruch auf Bonuszahlungen aus<br />

diesem Land zu haben.<br />

8.7<br />

Für einen ausländischen Bonus qualifiziert sich ein Distributor,<br />

vorausgesetzt dass er aktiv ist, am 15. <strong>de</strong>s Monats, <strong>de</strong>r<br />

auf <strong>de</strong>njenigen Monat 
folgt, in <strong>de</strong>m die Gruppe <strong>de</strong>s Distributors<br />

im Ausland aktiv war.<br />

8.8<br />

Die Qualifikation für einen Lea<strong>de</strong>rship-Bonus in seinem Heimatland<br />

qualifiziert ihn für <strong>de</strong>n Folgemonat in allen an<strong>de</strong>ren<br />

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