directives de l'entreprise - Forever Living Products (Switzerland ...

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22.01.2014 Views

Unternehmensrichtlinien Forever Living Products Germany/Austria/Switzerland GmbH g) Physiotherapiepraxen, h) Räume von staatlich anerkannten Gesundheits- und Ernährungsberatern, i) Chiropraktikerpraxen. Soweit ein Distributor einen gastronomischen Betrieb betreibt, ist der Distributor berechtigt, die FOREVER-Produkte in seinem gastronomischen Betrieb portionsweise anzubieten und zu servieren. 6.3 Der Erwerb von FOREVER-Produkten im Namen für oder auf Rechnung eines anderen Distributors und der Erwerb größerer Mengen als zur Deckung des unmittelbaren Absatzbedarfs erforderlich, ist nicht zulässig. Diese Praktiken führen zum Verlust der Qualifikation oder zur Kündigung des Distributorenvertrages. 6.4 Das Geschäft von FOREVER beruht auf der Qualität der FO- REVER-Produkte und ihrem Verbrauch durch den Endkunden. Es ist den Ditributoren strengstens verboten, FOREVER- Produkte direkt oder indirekt zu dem Zweck zu erwerben, sich für Boni oder Incentives zu qualifizieren oder andere hierzu aufzufordern. Gleiches gilt für jegliche Form des Kaufs von FOREVER-Produkten zum Zweck der Maximierung von 12 Provisionen, Incentives oder Boni. In diesem Fall ist FORE- VER zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Distributorenvertrages berechtigt. 6.5 Zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Distributors ist es dem Distributor untersagt, übermäßige Lagerbestände an FOREVER-Produkten aufzuhäufen. Damit FOREVER insoweit ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Distributoren nachkommen kann, ist der Distributor im Fall von Nachbestellungen verpflichtet, mit Abgabe der Bestellung gegenüber FOREVER wahrheitsgemäß zu versichern, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung bereits 75% der früheren Bestellung des jeweiligen FOREVER-Produktes verkauft oder, verbraucht hat. 6.6 FOREVER-Distributoren sind verpflichtet, sich in Bezug auf FOREVER-Produkte oder von FOREVER angebotene Leistungen, den Vergütungsplan (Marketingplan) oder die Mitarbeiter von FOREVER stets sachlich und wahrheitsgetreu zu äußern und keine unwahren Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Dies gilt sowohl gegenüber anderen Distributoren, als auch gegenüber Dritten. Wenn ein Distributor insoweit Fragen, Anregungen oder Kommentare hat, sind diese schriftlich an die Geschäftsleitung von FOREVER zu richten.

Unternehmensrichtlinien Forever Living Products Germany/Austria/Switzerland GmbH 6.7 Der Distributor ist nicht berechtigt, Dritten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FOREVER Prognosen zur Einkommensentwicklung eines Distributors zugänglich zu machen. Die Verbreitung potenziell irreführender Darstellungen des Einkommens oder des Einkommenspotenzials eines Distributors sind strengstens untersagt. Derartige Darstellungen müssen stets konservativ und wahrheitsgetreu sein. Der finanzielle Erfolg eines Distributors hängt ausschließlich von seinem persönlichem Einsatz und Engagement ab, mit dem er sich dem FOREVER-Geschäft widmet. Hierbei spielt insbesondere die Intensität und Qualität des Trainings und der Betreuung, die er seiner Downline zukommen lässt, eine entscheidende Rolle. b) die tatsächliche oder versuchte Anmeldung einer Person als Distributor in betrügerischer Absicht; c) die tatsächliche oder versuchte Anmeldung einer fiktiven (nicht existierenden) Person als Distributor oder Kunde. 6.8 Folgende Verhaltensweisen sind jedem Distributor strengstens verboten und führen zur unmittelbaren außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Distributorenvertrages: a) die tatsächliche oder versuchte Anmeldung einer Person als Distributor, die der Einschreibung nicht ausdrücklich durch Unterzeichnung des Antrages auf Zulassung als Distributor zugestimmt hat; 13

Unternehmensrichtlinien<br />

<strong>Forever</strong> <strong>Living</strong> <strong>Products</strong> Germany/Austria/<strong>Switzerland</strong> GmbH<br />

g) Physiotherapiepraxen,<br />

h) Räume von staatlich anerkannten Gesundheits- und<br />

Ernährungsberatern,<br />

i) Chiropraktikerpraxen.<br />

Soweit ein Distributor einen gastronomischen Betrieb betreibt,<br />

ist <strong>de</strong>r Distributor berechtigt, die FOREVER-Produkte<br />

in seinem gastronomischen Betrieb portionsweise anzubieten<br />

und zu servieren.<br />

6.3<br />

Der Erwerb von FOREVER-Produkten im Namen für o<strong>de</strong>r<br />

auf Rechnung eines an<strong>de</strong>ren Distributors und <strong>de</strong>r Erwerb<br />

größerer Mengen als zur Deckung <strong>de</strong>s unmittelbaren Absatzbedarfs<br />

erfor<strong>de</strong>rlich, ist nicht zulässig. Diese Praktiken<br />

führen zum Verlust <strong>de</strong>r Qualifikation o<strong>de</strong>r zur Kündigung <strong>de</strong>s<br />

Distributorenvertrages.<br />

6.4<br />

Das Geschäft von FOREVER beruht auf <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r FO-<br />

REVER-Produkte und ihrem Verbrauch durch <strong>de</strong>n Endkun<strong>de</strong>n.<br />

Es ist <strong>de</strong>n Ditributoren strengstens verboten, FOREVER-<br />

Produkte direkt o<strong>de</strong>r indirekt zu <strong>de</strong>m Zweck zu erwerben,<br />

sich für Boni o<strong>de</strong>r Incentives zu qualifizieren o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re<br />

hierzu aufzufor<strong>de</strong>rn. Gleiches gilt für jegliche Form <strong>de</strong>s Kaufs<br />

von FOREVER-Produkten zum Zweck <strong>de</strong>r Maximierung von<br />

12<br />

Provisionen, Incentives o<strong>de</strong>r Boni. In diesem Fall ist FORE-<br />

VER zur außeror<strong>de</strong>ntlichen und fristlosen Kündigung <strong>de</strong>s<br />

Distributorenvertrages berechtigt.<br />

6.5<br />

Zur Sicherung <strong>de</strong>r finanziellen Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s Distributors<br />

ist es <strong>de</strong>m Distributor untersagt, übermäßige Lagerbestän<strong>de</strong><br />

an FOREVER-Produkten aufzuhäufen. Damit<br />

FOREVER insoweit ihrer Fürsorgepflicht gegenüber <strong>de</strong>n<br />

Distributoren nachkommen kann, ist <strong>de</strong>r Distributor im Fall<br />

von Nachbestellungen verpflichtet, mit Abgabe <strong>de</strong>r Bestellung<br />

gegenüber FOREVER wahrheitsgemäß zu versichern,<br />

dass er zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bestellung bereits 75% <strong>de</strong>r früheren<br />

Bestellung <strong>de</strong>s jeweiligen FOREVER-Produktes verkauft<br />

o<strong>de</strong>r, verbraucht hat.<br />

6.6<br />

FOREVER-Distributoren sind verpflichtet, sich in Bezug auf<br />

FOREVER-Produkte o<strong>de</strong>r von FOREVER angebotene Leistungen,<br />

<strong>de</strong>n Vergütungsplan (Marketingplan) o<strong>de</strong>r die Mitarbeiter<br />

von FOREVER stets sachlich und wahrheitsgetreu zu<br />

äußern und keine unwahren Tatsachenbehauptungen aufzustellen.<br />

Dies gilt sowohl gegenüber an<strong>de</strong>ren Distributoren,<br />

als auch gegenüber Dritten. Wenn ein Distributor insoweit<br />

Fragen, Anregungen o<strong>de</strong>r Kommentare hat, sind diese<br />

schriftlich an die Geschäftsleitung von FOREVER zu richten.

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