07.10.2013 Views

Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

Volume 2080, 1-36116<br />

Beziehungen der Staat beziehungswcise die Organisationverantwortlich ist. Die ErklArnngwird<br />

zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Vertrag fit die betreffende Vertragspartei in Kraft tritt.<br />

(2) Jede Vertragspartei kann sich zu einem spdteren Zeitpmkt dureh eine beim Verwahrer<br />

hinterlegte Erklgrung im Rahmen dieses Vertrags in bezug auf weitere in der Erkldrung<br />

genannte Gebiete binden. Der Vertrag tritt fAir ein soiches Gebiet am neunzigsten Tag nach<br />

Eingang der Erldlaung beim Verwahrer in Kraft.<br />

(3) Eine nach den Absgtzen I und 2 abgegebene Erldgrnmg in bezug auf ein in der<br />

Erkl§rung genanntes Gebiet kann durch ,ine Notifikation an den Verwahrer zurilckgenonunen<br />

werden. Die Rtlcknahine wird vorbehaltlich der Anwendbarkeit <strong>des</strong> Artikels 47 Absatz 3 nach<br />

Ablauf eines Jabres nach Eingang der Notifikation beim Verwahrer wirksamn.<br />

(4) Der Begriff"Gebiet' in Artikel I Nummer 10 ist so auszulegen, daB er auch in bezug<br />

aufjede nach diesem Artikel hinterlegte Erklirung gilt.<br />

ARTIKEL 41<br />

BEITRIT<br />

Dieser Vertrag steht fAr Staaten und flr Organisationen der regionalen Wirtschafisintegration,<br />

welche die Charta unterzeicinet haben, von dem Tag an, an dem die Unterzeichnung <strong>des</strong> Vertrags<br />

beendet ist, unter den von der Chartakonferenz zu genehmigenden Bedingungen zum<br />

Beitrit offen. Die Beitrittsmkmden werden beim Verwahrer hinterlcgt.<br />

ARTIKEL 42<br />

ANDERUNGEN<br />

(1) Jede Vertragspartei kanm Anderingen dieses Vertrags vorschlagen.<br />

(2) Der Wortlaut jeder vorgeschlagenen Andenmg dieses Vertrags wird den Vertragsparteien<br />

vom Sekretariat min<strong>des</strong>tens drei Monate vor dem Tag fibermittelt, an dem er zur<br />

Annahme dutch die Chartakonferenz vorgescihlagen wird.<br />

(3) Anderungen dieses Vertrags, deren Wortlaut von der Chartakonferenz angenormen<br />

worden ist, werden vore Sekretariat dem Verwasrer fibernittelt; dieser leg( sie alien Vertragsparteien<br />

zur Ratifikation, Annahme oder Genehmigung vor.<br />

(4) Die Ratifikations-, Annahene- oder Genehmigungsurkunden von ,nderungen dieses<br />

Veetrags werden beim Verwahrer hinterlegt. Die Andenngen treten zwislehn den Vertragsparteien,<br />

die sie ratifiziert, angenommen oder genehmigt haben, am neunzigsten Tag nach dem Tag<br />

in Kraft, an dem die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkumden von min<strong>des</strong>tens<br />

drei Viertein der Vertragsparteien beim Verwahrer hinterlegt worden tind. Danach treten die<br />

Andeningen Air jede weitere Vertragspartei am neunzigsten Tag nach Hinterlegung ihrer<br />

Urkmnde der Ratifikation, Annahme oder Genchmigung der Aandenmgn in KrafL<br />

ARTIKEL 43

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!