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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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) nicht diskriminierend sind,<br />

Volume 2080, 1-36116<br />

c) nach einem ordnnmgsgemAien Rechtsverfahren erfolgen und<br />

d) mit einer umgehenden, angernessenen und wirksamen Entschidigung cinhergehen.<br />

Die H6he der Entschlidigung muO dem angemessenen Marktwert der enteigneten Investition<br />

entsprechen, den sic unmittelbar vor dem sich auf den Wert der Investition auswirkenden<br />

Bekanntwerden der Enteignung oder bevorstehenden Enteignung hatte (im folgenden als<br />

"Bewertungstag" bezeichnet).<br />

Dieser angemessene Marktwert wird auf Antrag <strong>des</strong> Investors in einer frei konvertierbaren<br />

Wahrmg auf der Gmndlage <strong>des</strong> am Bewertungstag am Markt geltenden Wechselkurses der<br />

betreffenden Wdhrung errechnet. Die Entsch~digung umfaBt auch Zinsen zu cinem marktgerechten,<br />

handelsilblichen Zinssatz fir die Zcit yom Tag der Enteignung bis zum Tag der<br />

Zahlung.<br />

(2) Der betroffene Investor hat das Recht, nach den Gesetzen der die Enteignung vomehmenden<br />

Vertragspartei, seinen Fall, die Bewertung seiner Investition und die Entschgdigungszahlung<br />

von einem Gcricht oder einer anderen zustindigen unabhIngigen Beh6rde dieser<br />

Vertragspartei im Einldang mit den in Absatz I aufgestellten Gnmdsdtzen umgehend<br />

fiberprlfen zu lassen.<br />

(3) Enteignung umfaft zweifelsfrei auch den Sachverhalt, in dem eine Vertagspartei die<br />

Vern6genswerte einer Gesellschaft oder eines Untemehmens in ihrem Gebiet enteignet, an<br />

denen ein Investor einer anderen Vertragspartei, insbesondere dutch Aktienbesitz, beteiligt ist<br />

ARTIKEL 14<br />

TRANSFERS IM ZUSAMMENHANG MIT INVESTTIONEN<br />

(1) Jede Vertragspartei gewAhrleistet im Zusammenhang mit Investitionen in ihrem<br />

Gebiet, die von Investoren einer anderen Vertragspartei getatigt werden, die Freiheit <strong>des</strong><br />

Transfers zu und von ihrem Gebiet; der Transfer bezieht sich auf folgen<strong>des</strong>:<br />

a) das Anfangskapital und je<strong>des</strong> weitere Kapital zur Wartung und Entwicklung einer<br />

Investition;<br />

b) Ertrige;<br />

c) Zahlhngen im Rahmen eines Vertrags, einschlieBlich der Tilgung von Kapital und<br />

aufgelaufenen Zinsen aufgrund cines Darlehensvertrags;<br />

d) nicht ausgegebene Eimahmen und sonstige Vergtitungen <strong>des</strong> Personals, das ia<br />

Zusammenhang mit der Investition aus dem Ausland angeworben wurde;<br />

e) Erl6se aus dem Verkauf oder der Liquidation einer Investition oder eines Teiles derselben;<br />

f) Zahlungen infolge der Beilegung ciner Streifigkeit und

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