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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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Volume 2080, 1-36116<br />

gebhrigen Beschlfisse, Erldgrnmgen und Vereinbarungen in ihren spater berichtigten,<br />

geAnderten oder ergnten Fassungen;<br />

12. umfa~t "geistiges Eigentum" Urheberrechte und verwandte Rechte, Warenzeichen, geographische<br />

Bezeichnungen, Gebrauchsmuster, Patente, SMtuk aordnungen integrierter<br />

Schaltungen und den Schutz nicht preisgegebener Informationen;<br />

13. a) bedeutet "Energiechartaprotokoll" oder "Protokoll" einen Vertrag, <strong>des</strong>sen Aushandlung<br />

die Cbartakonferenz genchrnigt und <strong>des</strong>sen Wortlaut sic angenomnen hat und<br />

den zwei oder mehr Vertragsparteien geschlossen haben, ur die Bestimmungen dieses<br />

Vertrags in bezug auf einzelne unter diesen Vertrag fallende Ttigkeitsbereiche oder<br />

-arten oder der unter Titel [] der Charta genannten Bereiche der Zusarnenarbeit zu<br />

vervollstAndigen, zu erganzen, auszudehnen oder zu erweitern;<br />

b) bedeutet "Energiechartaerklgng" oder "Eddorung" ein nicht binden<strong>des</strong> Rechtsinstrument,<br />

<strong>des</strong>sen Aushandlung die Chartakonferenz genehnigt und <strong>des</strong>sen Wortlaut<br />

sic gebilligt hat und das von zwei oder meby Vertragsparteien zur Erginzung oder<br />

Vervoltfndigung dieses Vertrags geschlossen wurde;<br />

14. bedeutet "frei konvertierbare WArung" eine Wibnmg, die weithin an den interationalen<br />

Devisennirktengehandeltundweithinbei itenationalenTransaktionenverwendetwird.<br />

ARTIKEL 2<br />

ZWECK DES VERTRAGS<br />

Dieser Vertrag schaffi denrechtlichen Rahmr fil- die F6rdenmg langfristiger Zusammenarbeit<br />

im Energiebereich aufder Grundlage der gegenseitigen Erginzung und <strong>des</strong> gegenseitigen Nutzens<br />

im Einklang mit den Zielen und Grnmdsitzen der Charta.<br />

TEIL U<br />

HANDEL<br />

ARTIKEL 3<br />

INTERNATIONALE MARKTE<br />

Die Vertragsparteien setzen sich dafdr ein, den Energicerzesgnissen inter marktlblichen<br />

Bedingungen Zugang zu den intenatiomlen MAMrkten zu gewfahren and ganz allgernein einen<br />

offenen und wettbewerblicben Energiemarkt zu gestalten.<br />

ARTIKEL 4<br />

NICHTBEEINTRACHTIGUNG DES GAT UND DER DAZUGEHORIGEN<br />

RECHTSINSTRUMENTE

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