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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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Volume 2080, 1-36116<br />

Obertragung, Verteilung von Energiceerzeugnissen sowie den Handel damit und die Vermarktwng<br />

oder den Verkauf dieser Erzeugnisse mit Ausnahme derjenigen, die in<br />

Anlage NI enthalten sind, oder betreffend die Verteilhng von Wine auf Geblude mit<br />

Mehrfachabnehmem;<br />

6. bedeutet "Investition" jede Art von Verm6genswert, der einem Investor unmittelbar oder<br />

mittelbar geh6rt oder von ibm kontrolliert wird und folgen<strong>des</strong> umfalt:<br />

a) materielle und immatenelle, bewegliche und unbewegliche Verm6gensgegenstinde<br />

sowie Eigentunsrechte wie Pacbvertrige, Hypothekendarlehen und Pfandrechte;<br />

b) eine Gesellschaft oder cin gewerbliches Untemehmen oder Aktien oder sonstige<br />

Formen der Kapitalbeteiligung an einer Gesellschaft oder einern gewerblichen Unternehmen,<br />

Schuldverschreibungen und sonstige Forderungen an eine Gesellschaft oder<br />

ein gewerbliches Unternehmen;<br />

c) Geldforderungen und Ansprlche aufvertraglich begrlindete geldwerte Leistungen, die<br />

mit einer Investition zusammenbAngen;<br />

d) geistiges Eigentum;<br />

e) Ertrfge;<br />

i) je<strong>des</strong> kraft Gesetzes oder eines privatrechtlichen Vertrags oder aufgrund gesetzlich<br />

zugelassener Lizenzen end Genehmigungen verliehene Recht auf Austibung einer<br />

Wirtschaftstltigkeit im Energiebereich.<br />

Eine Andenamg der Form, in der Vermbgenswerte angelegt werden, Andert nichts am<br />

Wesen der Investition; der Begriff "Investition" schlieBt alle Investitionen ein, die an dern<br />

Tag, an dem dieser Vertrag in Kraft teitt, bereits vorgenommen sind oder nach dem spateren<br />

der Tage vorgenommen werden, an denen dieser Vertrag fur die Vertragspartei <strong>des</strong><br />

Investors, der die Investition vornimmt, beziehungsweise ftir die Vertragspartei, in deren<br />

Gebiet die Investition vorgenornmen wird, in Kraft tritt (im folgenden als "Tag <strong>des</strong><br />

Inkrafttretens" bezeichnes); der Vertrag giltjedoch nur fir Angelegenheiten, die nach dem<br />

Tag <strong>des</strong> Inkrafiretens entstanden sind und solche Investitionen betreffen.<br />

"Investition" bezieht sich aufjede Investition im Zusarrnmenhang mit ciner WirtschaftstItigkeit<br />

im Energiebereich und auf Investitionen oder Klassen von Investitionen, die von<br />

einer Vertragspaei in ihrem Gebiet als "Charta-Effrzienzvorhaben" bezeichnet und als<br />

solche dem Seluetariat notifiziert werden;<br />

7. bedeutet "Investor"<br />

a) in bezug aufeine Vertragspaei<br />

i) eine natarliche Person, die nach den Gesetzea der Vertragspartei die Staatsangeh6figkeit<br />

diescr Vertragspartei besitzt oder doet ihre stindigen Aufenthalt hat;<br />

ii) cine Gesellschaft oder cine andere Organisation, die in Obereinstimrnung mitdcm<br />

in dieser Vertragspartei geltenden Recht gegnandet ist;

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