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Treaty Series Recueil des Traites - United Nations Treaty Collection

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288 <strong>United</strong> <strong>Nations</strong> - <strong>Treaty</strong> <strong>Series</strong> 1956<br />

"1. Headquarters USAREUR beauftragt hiermit die zustandigen Beh~rden der<br />

Bun<strong>des</strong>republik, nach den geltenden besatzungsrechtlichen Vorschriften und ohne Einschaltung<br />

einer amerikanischen Dienststelle sarmtliche Antrage zur Geltendmachung<br />

von Anspriichen der nachstehend genannten Art entgegenzunehmen und zu bearbeiten<br />

und die betreffenden Anspriiche abzugelten :<br />

(a) Anspriiche wegen Schaden, die durch im Gebiet der Bun<strong>des</strong>republik und der<br />

Westsektoren von Berlin wdhrend der Zeit vom 1. August 1945 bis einschliesslich 30. Juni<br />

1947 begangene Handlungen oder Unterlassungen der amerikanischen Streitkrafte und<br />

Behbrden sowie sonstiger Personen, Dienststellen und Organisationen, die in ihrem<br />

Auftrag oder auf Grund ihrer Ermachtigung gehandelt haben oder fiir deren Handlungen<br />

oder Unterlassungen die Vereinigten Staaten die Verantwortung iibernommen haben,<br />

entstanden sind ;<br />

(b) Anspriiche wegen rickstdndiger Mietvergiitungen fir den gleichen Zeitraum;<br />

(c) Anspriiche wegen Schdden an persbnlichem, nicht der Requisition unterliegendem<br />

Eigentum im Zusammenhang mit Grundstiicken, welche zwischen dem 30. Juni 1947<br />

und dem 1. Oktober 1952 freigegeben worden sind.<br />

2. FUr die Abgeltung der Anspriiche der vorstehend genannten Art gelten die Grundsatze<br />

der USAREUR-Rundschreiben Nr. 37, 57, 75 und 187.<br />

3. Headquarters USAREUR stellt den zustd.ndigen Behrden der Bun<strong>des</strong>republik<br />

einen Betrag in H6he von 6 400 000 DM fir die Abgeltung der unter Ziffer 1, Buchst. a,<br />

b und c genannten AnsprUche zur Verfiigung.<br />

Der zur Abgeltung der vorgenannten Ansprfiche erforderliche zusdtzliche Betrag<br />

wird ohne Belastung <strong>des</strong> Besatzungskostenhaushalts von den zustandigen Beh6rden der<br />

Bun<strong>des</strong>republik aus Mitteln <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>haushalts zur Verfiigung gestellt, und die zustandigen<br />

Beh6rden der Bun<strong>des</strong>republik werden den amerikanischen Behrden und Streitkraften<br />

gegeniiber fUr jeden Betrag aufkommen, der den ffir die genannten Anspriiche<br />

zur Verfigung gestellten Betrag von 6 400 000 DM Ubersteigt. Die zustandigen Behirden<br />

der Bun<strong>des</strong>republik erklaren, dass die amerikanischen Streitkrdfte hinsichtlich der<br />

durch diese Vereinbarung erfassten Anspriiche keine weiteren Verpflichtungen haben."<br />

Auf Grund der mit meinem Amt verbundenen Befugnisse darf ich Ihnen<br />

versichern, dass alles unternommen wird, urn eine umgehende Regelung der unter<br />

diese Vereinbarung fallenden Anspriiche herbeizufiihren.<br />

Eine Obersetzung dieses Schreibens in die englische Sprache fige ich bei.<br />

Genehmigen Sie, sehr geehrter Mr. Wolfe, den Ausdruck meiner vorziiglichen<br />

Hochachtung.<br />

SCHAFFER<br />

No. 3310

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