408 - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek

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462 ii. allgemeiner und gelehrter briefwechsel 1699 N. 282 282. LEIBNIZ AN JOHANN CHRISTOPH VON LIMBACH [Hannover, 1. (11.) September 1699]. [215. 324.] 5 Tit. Überlieferung: L Konzept: LBr. 562 Bl. 69–70. 1 Bog. 4 o . 4 S. Mit zahlreichen Korrekturen. reine abzuschreiben durch Bartheln Insonders hochg. H. Gesandter werther Gonner Wenn meine schuldigste bereitwilligkeit zu allen in meiner macht stehenden ob schohn an sich geringfügigen Diensten dem H. Baron von Seilern zu angenehmen gefallen gereichet, erfreue ich mich deßen nicht wenig und wundsche gelegenheit die worthe 10 in der that zu erfullen[;] in zwischen bitte mich in dießes vortreflichen Ministri geneigten andencken zu erhalten. Ich halte dafur daß es wohl gethan geweßen, den jungen herrn Vetter erst nach Strasburg zuschicken; Herr Schilter ist ein hauptgelehrter Mann von dem viel zu erlernen, und Strasburg ist gleichsam die Pforte von Franckreich; und vor Catholische beßer zu gebrauchen als Genf vor andere. 15 Den mir communicirten Extract auß Meines hochg. H. Gesandten Schrifft de Exclusione filiarum a palatinatu, ist mit ungemeiner Erudition angefullet, und von tieffer erforschung; und bin wegen deßen mittheilung sehr verbunden und weil ein und anders darin so auch res nostras zu illustriren dienen kan, verlange zu wißen ob ihn unsern Herrn Ministris communiciren dürffe; Was meine wenige gedancken betrifft, ob schohn in mei- 12 zuschicken; (1 ) denn er (a) zu (b) bey | zu gestr. | Herr Schiltern (aa) zu 〈seinem〉 (bb) denke (cc) Teutschland nutzl bricht ab (dd) mehr zu Teutschen Gebrauch wird erfahren können, als von den gelehrtesten Franzoßen. doch kan man hernach auf den wohlgelegten Stand desto besser bauen 〈—〉 bey Herr Schiltern wol zu lohnen (2 ) Herr L Zu N. 282: Die nicht gefundene Abfertigung antwortet auf N. 178 und N. 214 mit der Beilage N. 215 und wird beantwortet durch N. 324. Dieser Antwort entnehmen wir unser Datum. Das Konzept L sollte wohl nicht nur als Vorlage für den Abschreiber dienen, sondern dürfte, wie Leibniz’ zusätzliche Bemerkungen vermuten lassen, auch als mögliche Grundlage für die weitere Beschäftigung mit einzelnen Aspekten des Themas gedacht gewesen sein. 4 Bartheln: wohl Bartholomaeus Knoche. 11 f. herrn Vetter: J. F. de Keuckelier, seit 1697 Freiherr v. Seilern. 15 Extract: N. 215.

N. 282 ii. allgemeiner und gelehrter briefwechsel 1699 463 nem vermögen nicht ist von einer so wichtigen Sach etwas gründtliches zu sagen, weilen dazu sowohl mehr liecht und nachricht, als auch mehr zeit, und zur untersuchung gelegenheit gehöhret, so habe doch einiges beyfalliges berühren, und dero hochvernünfftigen urtheil unterwerffen wollen. (1) 1 Ich solte meynen der Palatinatus Rheni, sey der palatinatus Franciae orienta- 5 lis geweßen, gleich wie auch Bavaria, Saxonia, Burgundia, und andere große lande ihre palatinatus gehabt Aber Francia orientalis nostra ist von dem heutigem Franckenland so man Franconiam nennet ganz unterschieden[.] (2) Der palatinatus an sich selbst ist außer zweifel ein Feudum Imperii und zwar ursprunglich masculinum geweßen, man ist aber allmahlig und zwar schohn seculo undecimo 10 von den alten Regeln zuzeiten abgangen, wie aus dem Exempel Mathildis abzunehmen, welche den Ducatum Thusciae verwaltet. 1 〈Bemerkung von L e i b n i z ’ Hand am Rande von Bl. 69 v o , zusammen mit den Bemerkungen zu n o 6 und n o 8 umrahmt und mit dem Hinweis ” außzulaßen‘‘ versehen:〉 Palatinatus Rheni, fuit palatinatus Regni Austrasiae, ut Palatinatus superior, fuit Regni Bavariae palatinatus; ita et qui vulgo Francus Comitatus dicitur, fuit palatini Comitis Regni Burgundiae. Sed inquies etiam Saxonia habuit palatinos. Sed sciendum est etiam Saxoniam postea instar regni habitam, ut ostendi alibi ex Ditmaro et aliis. Videndum an non duo palatinatus Austrasiae et Lotharingiae in palatinatu Rheni confusi, vel an non ambo idem, dum initio Austrasia utrumque comprehendebat. 7 f. gehabt. (1 ) Franconiam nennen es etliche per abusum. (2 ) Aber . . . Franckenland | so . . . nennet erg. | ganz unterschieden L 11 f. Exempel | Beatricis und gestr. | Mathildis abzunehmen, welche | beyde gestr. | L 12 verwaltet. | Gleichwohl aber ist praesumtiv pro statu naturali et antiquo, donec contrarium probetur gestr. | Absatz (1 ) Was die connexa palatinatus betrifft, so sind solche zweyerley feudalia et (2 ) (3) weil L 11 Mathildis: Mathilde Markgräfin von Tuscien. Mit der in der Variante genannten Beatrix ist wohl ihre Mutter gemeint. 15 Palatinatus superior: Zur tatsächlichen Herleitung des Namens ” Oberpfalz‘‘ vgl. W. Volkert, Oberpfalz in: Handbuch der bayerischen Geschichte III. 2, München 1979, S. 1252 f. 18 alibi: nicht gefunden. 18 Ditmaro et aliis: möglicherweise Bezug auf Thietmar von Merseburg, Chronicon, lib. II. cap. 3 ad ann. 953, hrsg. v. J. J. Mader, 1667, S. 21 (MGH Scriptores rer. Germ. N. S. 9, 1935, II. 6, S. 44). Hier wird das Herzogtum Bayern als ” regnum‘‘ bezeichnet.

462 ii. allgemeiner und gelehrter briefwechsel 1699 N. 282<br />

282. LEIBNIZ AN JOHANN CHRISTOPH VON LIMBACH<br />

[Hannover, 1. (11.) September 1699]. [215. 324.]<br />

5 Tit.<br />

Überlieferung: L Konzept: LBr. 562 Bl. 69–70. 1 Bog. 4 o . 4 S. Mit zahlreichen Korrekturen.<br />

reine abzuschreiben durch Bartheln<br />

Insonders hochg. H. Gesandter werther Gonner<br />

Wenn meine schuldigste bereitwilligkeit zu allen in meiner macht stehenden ob<br />

schohn an sich geringfügigen Diensten dem H. Baron von Seilern zu angenehmen gefallen<br />

gereichet, erfreue ich mich deßen nicht wenig und wundsche gelegenheit die worthe<br />

10 in der that zu erfullen[;] in zwischen bitte mich in dießes vortreflichen Ministri geneigten<br />

andencken zu erhalten. Ich halte dafur daß es wohl gethan geweßen, den jungen herrn<br />

Vetter erst nach Strasburg zuschicken; Herr Schilter ist ein hauptgelehrter Mann von<br />

dem viel zu erlernen, und Strasburg ist gleichsam die Pforte von Franckreich; und vor<br />

Catholische beßer zu gebrauchen als Genf vor andere.<br />

15 Den mir communicirten Extract auß Meines hochg. H. Gesandten Schrifft de Exclusione<br />

filiarum a palatinatu, ist mit ungemeiner Erudition angefullet, und von tieffer<br />

erforschung; und bin wegen deßen mittheilung sehr verbunden und weil ein und anders<br />

darin so auch res nostras zu illustriren dienen kan, verlange zu wißen ob ihn unsern Herrn<br />

Ministris communiciren dürffe; Was meine wenige gedancken betrifft, ob schohn in mei-<br />

12 zuschicken; (1 ) denn er (a) zu (b) bey | zu gestr. | Herr Schiltern (aa) zu 〈seinem〉 (bb) denke<br />

(cc) Teutschland nutzl bricht ab (dd) mehr zu Teutschen Gebrauch wird erfahren können, als von den<br />

gelehrtesten Franzoßen. doch kan man hernach auf den wohlgelegten Stand desto besser bauen 〈—〉 bey<br />

Herr Schiltern wol zu lohnen (2 ) Herr L<br />

Zu N. 282: Die nicht gefundene Abfertigung antwortet auf N. 178 und N. 214 mit der Beilage N. 215<br />

und wird beantwortet durch N. 324. Dieser Antwort entnehmen wir unser Datum. Das Konzept L sollte<br />

wohl nicht nur als Vorlage für den Abschreiber dienen, sondern dürfte, wie <strong>Leibniz</strong>’ zusätzliche Bemerkungen<br />

vermuten lassen, auch als mögliche Grundlage für die weitere Beschäftigung mit einzelnen<br />

Aspekten des Themas gedacht gewesen sein. 4 Bartheln: wohl Bartholomaeus Knoche. 11 f. herrn<br />

Vetter: J. F. de Keuckelier, seit 1697 Freiherr v. Seilern. 15 Extract: N. 215.

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