408 - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek
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722 ii. allgemeiner und gelehrter briefwechsel 1699 N. 423 terminantibus, einig, wie solchen seinen schönen locum man in unsrer Antwort auf das unvorgreif. Bedencken anführen wird): so will hingegen D. Spener den Particularismum mit einander ausgemustert haben, ehe an einen Frieden zu gedencken wäre; und müste ich an aller Hoffnung einiges guten Successes seinethalb verzweifeln, wenn er uns nicht 5 damit eine rimam offen gelassen, daß er die, die in des sel. Lutheri moderation sich halten, dennoch nicht ausschliessen wolle etc. Daß aber die Reformirten solches thun, ist offenbahr, und von denen Herrn Rintelern selbst unwiedertreiblich erwiesen. Meines hochgeehrten Herrn hochweises Bedencken, wegen der vorgeschlagenen Conferentz hat der bekannte Estaats-Minister allerdings wohlgegründet gefunden, und hat 10 man dieses Orts alle Gedancken davon (in so weit es eine Irenische Conferentz seyn sollen) beyseit geleget. Jedoch hält man nützlich zu seyn, daß die drey bishero in Schrifften kämpfende Theologi, Pictetus, Stercky, und Scultetus, welche von denen hiesigen Irenischen Handlungen ohnedem nichts wissen, ohne anderer Beyseyn, nicht zwar Friedes, aber doch Streits halber zusammen kommen; wiewohl auch dieses incognito und ohne 15 eclat geschehen muß. Es geruhe mein hochgeehrter Herr nur beygehenden Brief Herrn Sculteti an Herrn Stercky zu erwegen, und wie nahe die guten Herren schon vermeinen zusammen gekommen zu seyn; aber in einem andern Schreiben acht Tage später datiret, sind sie wieder so weit von einander, als jemahlen; davon Copiam nicht nöthig achte zu schicken, weil es lauter Controvers, und drey mahl länger, als beygehendes. So war auch 20 das Examen modestae Defensionis ein solch Manuscriptum, daß es in Druck bey zwey Alphabeth ausmachen solte. Wenn nun Herrn Stercky wieder hierauf antworten, wenn Herr Pictet den Kampf von neuem anfangen solte, so weiß nicht, was endlich aus dem allem werden, und wenn man zu Ende kommen wolle. Unterdeß ist unumgänglich nöthig, daß die Herrn Schweitzer ihre Formulam Consensus aufheben, und daß das Certamen 25 Picteto-Scultetianum hiezu die Bahn mache; und daß solches je eher je besser geschehe. Wenn wir, wie ich hoffe, diese Frucht von ihrer Conferenz erhalten, haben wir ein vieles erhalten: Und werde ich meines hochgeehrten Herrn Meinung hierüber mit Verlangen erwarten. Ich will hoffen, mein jüngstes vom 25 Nov. werde nebst der Beylage wohl überkom- 30 men seyn. Der Herr D. Götze, da mit meiner Antwort etwas säumig war, hat durch einen 7 Rintelern: vgl. N. 404 Erl. 9 Estaats-Minister: P. v. Fuchs. 15 Brief: nicht ermittelt. Zur Korrespondenz zwischen Pictet, Sterky und Scultetus vgl. Schrecker, Lettres el fragments, 1934, S. 43. 24 Formulam Consensus: die maßgeblich von J. H. Heidegger und F. Turretini verfaßte ” Formula Consensus Ecclesiam Helveticarum Reformatarum‘‘ von 1675. 29 jüngstes: N. 401. 30 Götze: Zum Schreiben M. Götzes an D. E. Jablonski vom 18. (28.) November 1699 vgl. N. 401.
N. 424 ii. allgemeiner und gelehrter briefwechsel 1699 723 sichern Freund mich dazu anhalten lassen, und dadurch seinen Eifer zu diesem Werck erwiesen. Ich habe demselben vermeldet, daß dessen Project nicht allein meine Wenigkeit, sondern auch des Herrn von Fuchs Excell. und selbst S e Churfürstl. Durchl. sonderlich vergnüget habe, und würde man sothane Vorschläge hiesiges Orthes ad deliberandum nehmen: nur weil beym 4 ten Punct die größte Schwürigkeit zu erwarten stünde, ersuchte 5 ich Ihn, für sich selbst, und in aller Stille, einige derer fürnehmsten, Ihme bekannten Sächsischen Theologen zu sondiren, wie sie in negotio Irenico gesinnet etc. damit hieselbst die mesures darnach nehmen könne. Aus Engeland habe noch nichts, erwarte aber täglich etwas von Wichtigkeit. Der Herr von Opdam ist die gantze Zeit über in Dreßden bey dem König gewesen, auch noch 10 nicht revertiret. Nebst treuster Empfehlung in göttl. gnädige Obhut verharre 〈...〉 Berlin, den 17 Dec. 1699 424. JOHANN FABRICIUS AN LEIBNIZ Helmstedt, 18. (28.) Dezember 1699. [419. 428.] Überlieferung: K Abfertigung: LBr. 251 Bl. 73–74. 1 Bog. 4o . 4 S. — Oben auf Bl. 73 vo L2 von N. 428. Helmstadt d. 18. Dec. 1699. Multis aliis beneficiis etiam hoc addere voluisti, quod non tantum consilio, sed et reipsa me juvare haut gravatus es inter tot alia et tam gravia negotia. Pro quo Exc. Tuae gratias ago habeoque maximas, et ita, ut decet, formatam epistolam ad Ill mos Dn. Au- 20 licos transmisi, ac perillustri Dn. V. C. rem omnem commendavi. Videbimus, quem illa exitum sit habitura. Utcunque ceciderit, constabit deinceps, an injuria mihi facta fuerit, 10 Opdam: J. Wassenaer, heer van Obdam. Zu N. 424: K antwortet auf N. 419 und wird beantwortet durch N. 428. Beilagen waren Leibniz’ Beitrag zu Fabricius’ geplanter Eingabe (Beilage zu N. 419) u. das erste Blatt von N. 419 zum selben Thema (vgl. S. 724 Z. 1 f.) sowie das in S. 724 Z. 4 genannte Werk. 20 f. Ill mos Dn. Aulicos: der Hof in Hannover. 21 Dn. V. C.: L. Hugo. 15
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722 ii. allgemeiner und gelehrter briefwechsel 1699 N. 423<br />
terminantibus, einig, wie solchen seinen schönen locum man in unsrer Antwort auf das<br />
unvorgreif. Bedencken anführen wird): so will hingegen D. Spener den Particularismum<br />
mit einander ausgemustert haben, ehe an einen Frieden zu gedencken wäre; und müste<br />
ich an aller Hoffnung einiges guten Successes seinethalb verzweifeln, wenn er uns nicht<br />
5 damit eine rimam offen gelassen, daß er die, die in des sel. Lutheri moderation sich halten,<br />
dennoch nicht ausschliessen wolle etc. Daß aber die Reformirten solches thun, ist<br />
offenbahr, und von denen Herrn Rintelern selbst unwiedertreiblich erwiesen.<br />
Meines hochgeehrten Herrn hochweises Bedencken, wegen der vorgeschlagenen Conferentz<br />
hat der bekannte Estaats-Minister allerdings wohlgegründet gefunden, und hat<br />
10 man dieses Orts alle Gedancken davon (in so weit es eine Irenische Conferentz seyn sollen)<br />
beyseit geleget. Jedoch hält man nützlich zu seyn, daß die drey bishero in Schrifften<br />
kämpfende Theologi, Pictetus, Stercky, und Scultetus, welche von denen hiesigen Irenischen<br />
Handlungen ohnedem nichts wissen, ohne anderer Beyseyn, nicht zwar Friedes,<br />
aber doch Streits halber zusammen kommen; wiewohl auch dieses incognito und ohne<br />
15 eclat geschehen muß. Es geruhe mein hochgeehrter Herr nur beygehenden Brief Herrn<br />
Sculteti an Herrn Stercky zu erwegen, und wie nahe die guten Herren schon vermeinen<br />
zusammen gekommen zu seyn; aber in einem andern Schreiben acht Tage später datiret,<br />
sind sie wieder so weit von einander, als jemahlen; davon Copiam nicht nöthig achte zu<br />
schicken, weil es lauter Controvers, und drey mahl länger, als beygehendes. So war auch<br />
20 das Examen modestae Defensionis ein solch Manuscriptum, daß es in Druck bey zwey<br />
Alphabeth ausmachen solte. Wenn nun Herrn Stercky wieder hierauf antworten, wenn<br />
Herr Pictet den Kampf von neuem anfangen solte, so weiß nicht, was endlich aus dem<br />
allem werden, und wenn man zu Ende kommen wolle. Unterdeß ist unumgänglich nöthig,<br />
daß die Herrn Schweitzer ihre Formulam Consensus aufheben, und daß das Certamen<br />
25 Picteto-Scultetianum hiezu die Bahn mache; und daß solches je eher je besser geschehe.<br />
Wenn wir, wie ich hoffe, diese Frucht von ihrer Conferenz erhalten, haben wir ein vieles<br />
erhalten: Und werde ich meines hochgeehrten Herrn Meinung hierüber mit Verlangen<br />
erwarten.<br />
Ich will hoffen, mein jüngstes vom 25 Nov. werde nebst der Beylage wohl überkom-<br />
30 men seyn. Der Herr D. Götze, da mit meiner Antwort etwas säumig war, hat durch einen<br />
7 Rintelern: vgl. N. 404 Erl. 9 Estaats-Minister: P. v. Fuchs. 15 Brief: nicht ermittelt.<br />
Zur Korrespondenz zwischen Pictet, Sterky und Scultetus vgl. Schrecker, Lettres el fragments, 1934,<br />
S. 43. 24 Formulam Consensus: die maßgeblich von J. H. Heidegger und F. Turretini verfaßte ” Formula<br />
Consensus Ecclesiam Helveticarum Reformatarum‘‘ von 1675. 29 jüngstes: N. 401. 30 Götze: Zum<br />
Schreiben M. Götzes an D. E. Jablonski vom 18. (28.) November 1699 vgl. N. 401.