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N. 381 ii. allgemeiner und gelehrter briefwechsel 1701–1702 675 Son Altess et de Madam sa mere dont je suis le fidel serviteur. Nous commencons à esperer de voire bien[tôt] à Londres le Prince Electorale d’Hanover. je vous prie de me faire scavoire le temps positivement qu’il doit arriver, vous pouvez addresser vostre Lettre pour moy chez M r Bernarde proche de la Maisone du Duke de Shomberge dans le Pelmell à Londres[.] je suis avec respect 5 vostre tres humble serviteur de Londres 15 de e nevûe Sti. 1701. Peter Fraiser. A Monsieur Monsieur de Levenitz Consillier d’Estate de son Altess Serenissime Le Prince d’Hanover à Hanover 381. LEIBNIZ AN WOLFGANG GABRIEL PACHELBL VON GEHAG 10 [Hannover, 1. Hälfte Dezember 1701]. [201.] Überlieferung: L Konzept: LBr. 707 Bl. 1 u. 4. 1 Bog. 2 o . 3/4 S. auf Bl. 4 v o . — Auf Bl. 1 u. 4 r o K von N. 201. HochEdler, Vest und Hochgelahrter Herr, und werther gönner Desßelben sehr verbindtliches schreiben vom 27 Julii dieses Jahres samt dem bey- 15 gelegten sehr gelehrten werck die Brandenb. jura und zollgerechtigkeit betr. habe iezo erst zu recht erhalten, und bedancke mich zum höchsten, wegen einer so nach druckung bezeigung dero gewogenheit gegen mich; welche zu erwiederen zu konnen und gelegenheit dazu zu finden wündsche. Daß die alte teutsche Herrn von denen die iezigen hehrzukommen pflegen schohn vor 20 1 Son Altess: Kurfürst Georg Ludwig. 1 Madam: Kurfürstin Sophie. 2 Prince: Georg August. Zu N. 381: L antwortet auf N. 201. Ob eine Abfertigung erfolgte bzw. diese den Empfänger erreichte, ist fraglich, da Pachelbl von Gehag in seinem nächsten Schreiben vom 1. Mai 1705 (LBr. 707 Bl. 5) anfragt, ob Leibniz seine mit N. 201 übersandte Schrift Brandenburgische allgemeine Zoll-Vertheidigung, 1699, erhalten habe. Die Datierung unseres Briefes stützt sich auf Leibniz’ Angabe S. 676 Z. 21, er sei erst vor wenigen Tagen aus Berlin zurückgekommen, was auf ein Datum nach dem 5. und vor dem 22. Dezember (erneute Ankunft in Berlin) schließen läßt. 16 werck: W. G. Pachelbl von Gehag, Brandenburgische allgemeine Zoll-Vertheidigung, 1699. 17 nach druckung: lies ” nachdrücklichen‘‘? 20–676,1 Herrn . . . gehabt: vgl. ebd., S. 4. 18. 7. 2005

676 ii. allgemeiner und gelehrter briefwechsel 1701–1702 N. 382 Caroli M. zeiten und hernach Erblande und Herrschafften gehabt, also nicht vor bloße bedienten wie die Römische obrigkeiten zu halten, hat mein Hochg. H. bestens begriffen, und wohl bestärcket. Und was die Verjahrung betrifft, so stehe ich in dem gedancken, daß solche ob sie schohn von undencklichen jahren seyn solte, so schlechterdings dem 5 Volcker-recht nicht gemaß, gleich als ob darauß eine Verlaßung des rechten zu folgern, sondern daß man gemeiniglich dem jenigen der in Zeiten zu sprechen unterläßet, entgegen zu sezen hat, es seyen die Sachen mit der länge der Zeit verdunckelt worden. Wie dann ein praetendent hierinn gefahrligkeit brauchen, seine beweisgründe mit fleiß verwahren, und die gelegenheit erwarten oder durch seine nachkommen abwarten laßen kann, da daß 10 gegentheil oder deßen nachkommen, die sich vor dergleichen streichen nicht leicht hüten konnen, der iezo etwa habenden gegenbeweißmittel durch die menschliche veranderungen beraubet seyn mögen. Sonsten muß bekennen, daß das Zollwesen, und zumahl deßen erweiterung an sich selbst und insgemein nicht alzu viel gunst verdiene; sondern seinen besondern grund aus dem Nuzen derer so handeln und vorsorge des Zoll Herrn billig 15 zu hohlen habe. Doch muß gestehen daß gewiße wahren vor andern beschwehret werden konnen, darunter der Tabac zu zehlen. Was aber insonderheit die streitigkeit mit Nurnberg betrifft, gebuhret mir gar nicht etwas dazu zu sagen, habe auch das werck noch nicht durchgehn, noch den Nuzen so mir daher zu erlangung eines mehrern liechts verspreche, bereits daraus ganzlich ziehen 20 können. Zu mahlen ich eine geraume Zeit an den Konig. Preußischen Hof gewesen, und kaum vor wenig tagen wieder zuruck kommen. Solte ich wieder eine reise dahin zu thun haben wozu es sich anläßet, werde bey guther gelegenheit nicht ermangelen, gegen die Konig. Herrn Ministris, (welche zwar sonst zur gnüge informiret seyn werden), von meines hochg. H. verdiensten gebuhrende erinnerliche meldung zuthun. Der ich jederzeit seyn 25 und verbleiben werde 382. LEIBNIZ AN JOHANN JOACHIM R ÖBER Hannover, [1. Hälfte] Dezember 1701. [367.] Zu N. 382: Die nicht gefundene Abfertigung antwortet auf N. 367. Die Datierung ergibt sich aus Leibniz’ Reisen (am 5. Dezember abends Ankunft in Hannover, am 7. für 1–2 Tage nach Celle, am 22. Rückkehr nach Berlin). Der nächste Brief der Korrespondenz (Röber an Leibniz) datiert vom 29. Juli 1704 (LBr. 398 Bl. 45–46). 18. 7. 2005

676 ii. allgemeiner und gelehrter briefwechsel 1701–1702 N. 382<br />

Caroli M. zeiten und hernach Erblande und Herrschafften gehabt, also nicht vor bloße<br />

bedienten wie die Römische obrigkeiten zu halten, hat mein Hochg. H. bestens begriffen,<br />

und wohl bestärcket. Und was die Verjahrung betrifft, so stehe ich in dem gedancken,<br />

daß solche ob sie schohn von undencklichen jahren seyn solte, so schlechterdings dem<br />

5 Volcker-recht nicht gemaß, gleich als ob darauß eine Verlaßung des rechten zu folgern,<br />

sondern daß man gemeiniglich dem jenigen der in Zeiten zu sprechen unterläßet, entgegen<br />

zu sezen hat, es seyen die Sachen mit der länge der Zeit verdunckelt worden. Wie dann<br />

ein praetendent hierinn gefahrligkeit brauchen, seine beweisgründe mit fleiß verwahren,<br />

und die gelegenheit erwarten oder durch seine nachkommen abwarten laßen kann, da daß<br />

10 gegentheil oder deßen nachkommen, die sich vor dergleichen streichen nicht leicht hüten<br />

konnen, der iezo etwa habenden gegenbeweißmittel durch die menschliche veranderungen<br />

beraubet seyn mögen. Sonsten muß bekennen, daß das Zollwesen, und zumahl deßen<br />

erweiterung an sich selbst und insgemein nicht alzu viel gunst verdiene; sondern seinen<br />

besondern grund aus dem Nuzen derer so handeln und vorsorge des Zoll Herrn billig<br />

15 zu hohlen habe. Doch muß gestehen daß gewiße wahren vor andern beschwehret werden<br />

konnen, darunter der Tabac zu zehlen.<br />

Was aber insonderheit die streitigkeit mit Nurnberg betrifft, gebuhret mir gar nicht<br />

etwas dazu zu sagen, habe auch das werck noch nicht durchgehn, noch den Nuzen so<br />

mir daher zu erlangung eines mehrern liechts verspreche, bereits daraus ganzlich ziehen<br />

20 können. Zu mahlen ich eine geraume Zeit an den Konig. Preußischen Hof gewesen, und<br />

kaum vor wenig tagen wieder zuruck kommen. Solte ich wieder eine reise dahin zu thun<br />

haben wozu es sich anläßet, werde bey guther gelegenheit nicht ermangelen, gegen die<br />

Konig. Herrn Ministris, (welche zwar sonst zur gnüge informiret seyn werden), von meines<br />

hochg. H. verdiensten gebuhrende erinnerliche meldung zuthun. Der ich jederzeit seyn<br />

25 und verbleiben werde<br />

382. LEIBNIZ AN JOHANN JOACHIM R ÖBER<br />

Hannover, [1. Hälfte] Dezember 1701. [367.]<br />

Zu N. 382: Die nicht gefundene Abfertigung antwortet auf N. 367. Die Datierung ergibt sich aus<br />

Leibniz’ Reisen (am 5. Dezember abends Ankunft in Hannover, am 7. für 1–2 Tage nach Celle, am 22.<br />

Rückkehr nach Berlin). Der nächste Brief der Korrespondenz (Röber an Leibniz) datiert vom 29. Juli<br />

1704 (LBr. 398 Bl. 45–46).<br />

18. 7. 2005

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