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8 Die Steuern beim Kauf, Besitz und Verkauf einer Immobilie Von Dipl. jur., Ass. jur. Lutz Minkner, CEO von Minkner & Partner Allgemeines Bei dem Kauf, Besitz und Verkauf einer Immobilie in Spanien fallen einmalig oder jährlich fällig werdende Steuern an. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen kurzen Überblick der Gesetzeslage ab 1. Januar 2013 zur Erstinformation. Wegen detaillierter Auskünfte können Sie sich an das Kompetenzteam von Minkner & Partner oder einen Steuerberater Ihres Vertrauens wenden. Steuern beim Kauf einer Spanienimmobilie 1. Die Mehrwertsteuer (IVA) Die Mehrwertsteuer (IVA) fällt nur bei einem Kauf von einem Unternehmer (z.B. Bauträger) an. Sie beträgt beim Kauf von Bauland und Geschäftsgrundstücken 21 %. Beim Kauf einer neu erbauten Eigentumswohnung und eines Ein- oder Mehrfamilienhauses beträgt die Mehr- wertsteuer (IVA) lediglich 10 %. Bei allen Käufen, die der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegen fällt zusätzlich eine Stempelsteuer in Höhe von 1,2 % an. 2. Die Grunderwerbsteuer (ITP) Bei allen Verkäufen, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, also insbesondere bei Käufen von Privaten und Zweithandverkäufen, fällt Grunderwerbsteuer (ITP) an. Die Grunderwerbsteuer ist eine Regionalsteuer, die in den einzelnen autonomen Regionen unterschiedlich hoch ist. Auf den Balearen berechnet sich ab 1. Januar 2013 die Grunderwerbsteuer (ITP) wie folgt: - Die ersten 400.000 € vom Kaufpreis werden mit 8 % versteuert - Zwischen 400.000,01 € und 600.000 € beträgt die Grunderwerbsteuer 9 % - Der Restbetrag ab 600.000,01 € wird mit 10 % besteuert. Laufende Steuern (jährlich fällig werdend) 1. Grundsteuer (IBI) Die Grundsteuer (IBI) wird auf den Wert von Land- und Stadtgrundstücken auf der Basis des Katasterwertes von der zuständigen Gemeinde erhoben und ist jährlich zu entrichten. Die Höhe der Grundsteuer STEUERN (IBI) ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 0,3 % und 0,4 % des Katasterwertes. 2. Einkommensteuer (IRPF) Nichtresidente, die eine Spanienimmobilie selbst nutzen, müssen diesen Eigennutzungswert als Einkommen versteuern. Die Steuer berechnet sich wie folgt: 1,1 % des Katasterwertes – auf den so ermittelten Betrag werden 24,75 % Steuern fällig. 3. Vermögensteuer Durch Gesetz vom 23.12.2008 wurde die Vermögensteuer in Spanien „ausgesetzt“, und zwar rückwirkend zum 01.01.2008. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 wurde die Vermögensteuer wieder „in Vollzug“ gesetzt. Der Steuersatz liegt zwischen 0,2 % und 2,5 % für alle in Spanien befindlichen Güter. Es gibt einen Freibetrag von 700.000 € pro Steuerschuldner. Steuern beim Verkauf einer Spanienimmobilie 1. Gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia) Die Plusvalia besteuert den Wertzuwachs von Grund und Boden seit dem letzten Übertragungsvorgang: Der Betrag richtet sich nach dem Katasterwert, der sich aus der Gemeindesteuerquittung ergibt. Während die Plusvalia nach dem Gesetz der Verkäufer zu entrichten hat, wird in der Praxis häufig versucht, sie auf den Käufer abzuwälzen. 2. Gewinnsteuer / Einkommensteuer Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie unterliegt der Einkommensteuer. Der Steuersatz beträgt für Residente 27 %, für Nichtresidente 21 %. Der Gewinn errechnet sich aus der Differenz zwischen Anschaffungspreis (+ Erwerbsnebenkosten, + Wertverbesserungen) und Verkaufspreis. Die Abschreibung wird mittels eines Koeffizienten berücksichtigt. Ist der Verkäufer Nichtresident, muss der Käufer 3 % des Kaufpreises einbehalten und als A- Conto-Zahlung auf die Steuern des Verkäufers an das Finanzamt zahlen. 3. Körperschaftsteuer Steht die Immobilie im Eigentum einer Gesellschaft (z.B. S.L.) und wird sie aus der Gesellschaft heraus verkauft (asset deal), hat die Gesellschaft Körperschaftsteuer in Höhe von 30 % zu zahlen.
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Die Steuern beim<br />
Kauf, Besitz und Verkauf<br />
einer Immobilie<br />
Von Dipl. jur., Ass. jur.<br />
Lutz <strong>Minkner</strong>, CEO von<br />
<strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong><br />
Allgemeines<br />
Bei dem Kauf, Besitz und Verkauf<br />
einer Immobilie in Spanien fallen<br />
einmalig oder jährlich fällig werdende<br />
Steuern an. Die nachfolgenden<br />
Ausführungen geben einen<br />
kurzen Überblick der Gesetzeslage<br />
ab 1. Januar 2013 zur Erstinformation.<br />
Wegen detaillierter Auskünfte<br />
können Sie sich an das Kompetenzteam<br />
von <strong>Minkner</strong> & <strong>Partner</strong> oder<br />
einen Steuerberater Ihres Vertrauens<br />
wenden.<br />
Steuern beim Kauf einer<br />
Spanienimmobilie<br />
1. Die Mehrwertsteuer (IVA)<br />
Die Mehrwertsteuer (IVA) fällt nur<br />
bei einem Kauf von einem Unternehmer<br />
(z.B. Bauträger) an. Sie beträgt<br />
beim Kauf von Bauland und<br />
Geschäftsgrundstücken 21 %. Beim<br />
Kauf einer neu erbauten Eigentumswohnung<br />
und eines Ein- oder Mehrfamilienhauses<br />
beträgt die Mehr-<br />
wertsteuer (IVA) lediglich 10 %. Bei<br />
allen Käufen, die der Mehrwertsteuer<br />
(IVA) unterliegen fällt zusätzlich eine<br />
Stempelsteuer in Höhe von 1,2 % an.<br />
2. Die Grunderwerbsteuer (ITP)<br />
Bei allen Verkäufen, die nicht der<br />
Mehrwertsteuer unterliegen, also<br />
insbesondere bei Käufen von Privaten<br />
und Zweithandverkäufen, fällt<br />
Grunderwerbsteuer (ITP) an. Die<br />
Grunderwerbsteuer ist eine Regionalsteuer,<br />
die in den einzelnen autonomen<br />
Regionen unterschiedlich<br />
hoch ist. Auf den Balearen berechnet<br />
sich ab 1. Januar 2013 die<br />
Grunderwerbsteuer (ITP) wie folgt:<br />
- Die ersten 400.000 € vom Kaufpreis<br />
werden mit 8 % versteuert<br />
- Zwischen 400.000,01 € und 600.000 €<br />
beträgt die Grunderwerbsteuer 9 %<br />
- Der Restbetrag ab 600.000,01 €<br />
wird mit 10 % besteuert.<br />
Laufende Steuern<br />
(jährlich fällig werdend)<br />
1. Grundsteuer (IBI)<br />
Die Grundsteuer (IBI) wird auf den<br />
Wert von Land- und Stadtgrundstücken<br />
auf der Basis des Katasterwertes<br />
von der zuständigen Gemeinde<br />
erhoben und ist jährlich zu entrichten.<br />
Die Höhe der Grundsteuer<br />
STEUERN<br />
(IBI) ist von Gemeinde zu Gemeinde<br />
unterschiedlich und liegt in der<br />
Regel zwischen 0,3 % und 0,4 %<br />
des Katasterwertes.<br />
2. Einkommensteuer (IRPF)<br />
Nichtresidente, die eine Spanienimmobilie<br />
selbst nutzen, müssen diesen<br />
Eigennutzungswert als Einkommen<br />
versteuern. Die Steuer berechnet<br />
sich wie folgt: 1,1 % des Katasterwertes<br />
– auf den so ermittelten<br />
Betrag werden 24,75 % Steuern<br />
fällig.<br />
3. Vermögensteuer<br />
Durch Gesetz vom 23.12.2008<br />
wurde die Vermögensteuer in Spanien<br />
„ausgesetzt“, und zwar rückwirkend<br />
zum 01.01.2008. Für die<br />
Jahre 2011, 2012 und 2013 wurde<br />
die Vermögensteuer wieder „in Vollzug“<br />
gesetzt. Der Steuersatz liegt<br />
zwischen 0,2 % und 2,5 % für alle in<br />
Spanien befindlichen Güter. Es gibt<br />
einen Freibetrag von 700.000 € pro<br />
Steuerschuldner.<br />
Steuern beim Verkauf<br />
einer Spanienimmobilie<br />
1. Gemeindliche<br />
Wertzuwachssteuer (Plusvalia)<br />
Die Plusvalia besteuert den Wertzuwachs<br />
von Grund und Boden seit<br />
dem letzten Übertragungsvorgang:<br />
Der Betrag richtet sich nach dem<br />
Katasterwert, der sich aus der<br />
Gemeindesteuerquittung ergibt.<br />
Während die Plusvalia nach dem<br />
Gesetz der Verkäufer zu entrichten<br />
hat, wird in der Praxis häufig versucht,<br />
sie auf den Käufer abzuwälzen.<br />
2. Gewinnsteuer /<br />
Einkommensteuer<br />
Der Gewinn aus dem Verkauf einer<br />
Immobilie unterliegt der Einkommensteuer.<br />
Der Steuersatz beträgt<br />
für Residente 27 %, für Nichtresidente<br />
21 %. Der Gewinn errechnet<br />
sich aus der Differenz zwischen Anschaffungspreis<br />
(+ Erwerbsnebenkosten,<br />
+ Wertverbesserungen) und<br />
Verkaufspreis. Die Abschreibung<br />
wird mittels eines Koeffizienten berücksichtigt.<br />
Ist der Verkäufer Nichtresident,<br />
muss der Käufer 3 % des<br />
Kaufpreises einbehalten und als A-<br />
Conto-Zahlung auf die Steuern des<br />
Verkäufers an das Finanzamt zahlen.<br />
3. Körperschaftsteuer<br />
Steht die Immobilie im Eigentum<br />
einer Gesellschaft (z.B. S.L.) und wird<br />
sie aus der Gesellschaft heraus verkauft<br />
(asset deal), hat die Gesellschaft<br />
Körperschaftsteuer in Höhe<br />
von 30 % zu zahlen.