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Frankfurter Allgemeine Zeitung/ - Politik, Qua, 16 de Maio de <strong>2012</strong><br />

CLIPPING INTERNACIONAL (Europäischen Gerichtshof )<br />

Klage von Anlegern abgewiesen<br />

Der Verkaufsprospekt der Telekom für den dritten<br />

Börsengang im Jahr 2000 enthielt keine juristischen<br />

Fehler. Das hat das Frankfurter Oberlandesgericht<br />

entschieden und damit die Klage von rund 17.000<br />

Anlegern abgewiesen. Die Anleger könnten keinen<br />

Schadensersatz geltend machen.<br />

Von Joachim Jahn, Frankfurt<br />

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat die Klage<br />

von rund 17.000 Telekom-Aktionären auf<br />

Schadensersatz abgewiesen. Der Verkaufsprospekt<br />

für den Börsengang im Jahr 2000 habe keine Fehler<br />

aufgewiesen, sagte die Vorsitzende Richterin Birgitta<br />

Schier-Ammann am Mittwoch. Der Telekom-Anwalt<br />

Bernd-Wilhelm Schmitz zeigt sich zufrieden über den<br />

Ausgang des Verfahrens: „Alle Vorwürfe haben sich<br />

als haltlos erwiesen.“ Rechtsanwalt Andreas Tilp legte<br />

für die Kläger des Pilotverfahrens Rechtsmittel beim<br />

Bundesgerichtshof ein.<br />

Die ersten Klagen waren vor mehr als <strong>10</strong> Jahren<br />

eingereicht worden. Das Frankfurter Landgericht<br />

setzte diese dann aus, damit das OLG die<br />

Grundsatzfragen vorab klärt. Der Bundestag hatte<br />

speziell dafür das<br />

„Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz“ (KapMuG)<br />

verabschiedet. Die Richter vernahmen hochrangige<br />

Telekom-Manager und flogen sogar zur<br />

Beweisaufnahme in die Vereinigten Staaten. Dennoch<br />

lag das Verfahren allein ein Jahr lang brach, weil der<br />

Vorsitzende Richter in Pension ging und seine<br />

Nachfolgerin wegen der Klage eines Konkurrenten um<br />

den Posten ihr Amt nicht antreten konnte. Der<br />

Bundestag ist gerade dabei, das Gesetz zu<br />

reformieren, weil sich das Verfahren als zu langwierig<br />

erwiesen hat.<br />

Ob der Bundesgerichtshof noch dieses Jahr<br />

entscheidet, ist nicht sicher. Selbst danach kann es<br />

dauern: In einer anderen Musterklage von<br />

Daimler-Aktionären hoben die Karlsruher<br />

Bundesrichter zweimal nacheinander Entscheidungen<br />

des OLG Stuttgart auf – und verwiesen den Fall dann<br />

weiter an den Europäischen Gerichtshof, wo er<br />

derzeit in der Warteschleife ist.<br />

Telekom-Aktie hat massive Kursverluste erlitten<br />

Der größte Anlegerprozess hatte vor vier Jahren beim<br />

Oberlandesgericht begonnen. Die ersten Klagen<br />

stammen aus dem Jahr 2001. Die Kläger hatten von<br />

der Telekom, der Bundesrepublik und ihrer KfW-Bank<br />

zusammen rund 80 Millionen Euro Schadensersatz<br />

verlangt wegen ihrer Meinung nach fehlerhaften<br />

Angaben im Börsenprospekt. Sie seien nicht<br />

ausreichend über wirtschaftliche Risiken für den<br />

Konzern informiert worden. Die Telekom hat stets die<br />

Rechtmäßigkeit des Prospekts betont.<br />

Die Anleger haben massive Kursverluste erlitten. Beim<br />

sogenannten dritten Börsengang waren die mehrfach<br />

überzeichneten Aktien zu einem Kurs von 63,50 Euro<br />

vor allem an Privatanleger ausgegeben worden.<br />

Danach stürzte der Kurs ab und liegt aktuell bei rund 9<br />

Euro. Bund und KfW halten gemeinsam immer noch<br />

32 Prozent der Aktien an dem ehemaligen<br />

Staatsunternehmen. Der Konzern war durch den Kauf<br />

des Mobilfunkunternehmens Voicestream im Sommer<br />

2000 in den amerikanischen Markt eingestiegen. Das<br />

Geschäft in den Vereinigten Staaten macht der<br />

Telekom bis heute massive finanzielle Probleme.<br />

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