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Der_Augenoptiker_1957_04

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DEUTSCHE OP T ISCHE MONATSSCHRI FT<br />

1 2 • J a h r g a .n g<br />

25. April <strong>1957</strong><br />

AMTLICHES ORGAN DES ZENTRALVERBANDES DER AUGENOPTIK&R (B I V)<br />

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1<br />

1<br />

DEUTSCHE OPTISCHE MONATSSCHRIFT<br />

Heft 4 Düsseldorf, 25. April <strong>1957</strong> 12. Jahrgang<br />

Amtliches Organ<br />

des Zentralverbandes der ,<strong>Augenoptiker</strong> (BIV)<br />

Mitteilungsblatt<br />

der Wissenschaftlichen Vereinigung der <strong>Augenoptiker</strong><br />

der Deutschen Gesellschaft für Optometrie .<br />

des Bundesverbandes Nichtselbständiger <strong>Augenoptiker</strong><br />

1 N HALT :<br />

Seite<br />

Fragen um den Nahsdleitelbrechwert . . . . , 5<br />

Brillenglasbestimmung durch den <strong>Augenoptiker</strong> 8<br />

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5c,,Lll!IJ,_,J llil1Llllll Heft 4/<strong>1957</strong>


Prof. Dr. Th. G raff, Frankfurt a. M.<br />

Fragen um den Nahscheitelbrechwert<br />

„Wenn man·s nicht so genau nimmt", ist die Brillenoptik<br />

eine ziemlich einfache Sache. Will man aber nur etwas genau<br />

arbeiten, so sieht man, es ist eine richtige Wissenschaft -<br />

wenn das auch manche Leute nicht gern hören.<br />

Hierzu ein ausgesucht einfaches Beispiel: Wir wollen uns<br />

die Aufgabe stellen, ein Normalsichtiger wolle eine Brille<br />

haben, mit der er ¼ m vom Auge (genauer: vom vorderen<br />

Augenhauptpunkt) Entferntes ohne Akkommodation scharf<br />

sieht.<br />

Nehmen wil's „nicht so genau", so werden wir sofort sagen,<br />

wir brauchen dazu ein Brillenglas von + 4.0 dptr. Zwar wissen<br />

wir, das gilt eigentlich nur für ein Glas von der Dicke null<br />

und auch das nur, wenn es im vorderen Augenhauptpunkt angeordnet<br />

ist. Aber wir glauben auch zu wissen: bei 4 dptr spielt<br />

die Dicke noch keine erhebliche Rolle, und auch der Scheitelabstand<br />

ist erst bei mehr als 6 dptr von Belang.<br />

Wir .wollen aber trotzdem einmal sehen, welcher Scheitelbrechwert<br />

herauskommt, wenn wir statt jenes geisterhaften<br />

Brillenglases ein richtiges im Normalabstand nehmen.<br />

<strong>Der</strong> ganz elementare und doch ganz strenge Gang ist der<br />

folgende. Da das Auge auf unendlich eingestellt sein soll, muß<br />

das vom Dingpunkt auf der Achse ausgehende Strahlenbüschel<br />

das Brillenglas achsenparallel verlassen. Wir brauchen also das<br />

Glas im umgekehrten Strahlengang nur von unendlich durchzurechnen<br />

und den Radius der letzten Fläche dann so zu<br />

wählen, daß sich die Strahlen in jenem Dingpunkt schneiden.<br />

So haben wir das gesuchte Brillenglas gefunden und können<br />

seinen Scheitelbrechwert ausrechnen. Da dieser in der Nähe<br />

von 4 dptr liegt, dürfen wir von der Mittendicke eines Glases<br />

von 4 dptr ausgehen; sie mag 3,1 mm betragen. Dann muß der<br />

Di'ngpunkt, da er 250 mm vor dem vorderen Augenhauptpunkt<br />

liegen soll, 250,0- 3,1 - 12,0-1,5 mm sich vor dem vorderen<br />

Glasscheitel befinden. Bei jener umgekehrten Durchrechnung<br />

muß also eine Schlußschnittweite von 233,4 mm herauskommen.<br />

Schon hier ist der wissenschaftliche Weg der weitaus einfachere;<br />

wir wollen deshalb ihn gehen, wenn wir nun den<br />

gesuchten Scheitelbrechwert ausrechnen. Ist - A der Dioptrienbetrag<br />

des Dingabstandes (von E. Weiss .Dingnähe" genannt)<br />

vom Augenhauptpunkt, N die Eigenvergrößerung des Brillenglases,<br />

so ist dessen Scheitelbrechwert W mit dem zugehörigen<br />

Nahscheitelbrechwert P'2 durch die Formel<br />

(18) p• 2<br />

N 2 A w<br />

1 + cA<br />

und dieser mit dem Hauptpunktbrechwert A des Auges durch<br />

die Formel<br />

116)<br />

p,<br />

2<br />

A<br />

1 + eA<br />

verknüpft, wie ich 1952 in der .Optik" Bd. 9, S. 130 gezeigt<br />

habe. Wie nach dem heutigen Sprachgebrauch (nicht nach M. v .<br />

Rohrs ursprünglicher Definition!) der Scheitelbrechwert der<br />

Kehrwert des Abstandes des Brennpunktes vom hinteren Glassdleitel<br />

ist, so ist der Nahscheitelbrechwert definiert als der<br />

Kehrwert des Abstandes des Bildpunktes des abgebildeten<br />

Dingpunktes auf der Achse vom hinteren Glasscheitel. Dieser ist<br />

für die Nahkorrektion des Auges bestimmend. In Formel (18) ist<br />

t8a) c = e + k = e + d (1- N/n),<br />

wo .e• der Abstand des hinteren Brillenglasscheitels vom<br />

Augenhauptpunkt, .d" seine Mittendicke und .n• der Glasindex<br />

ist. In unserer Aufgabe soll der Nahscheitelbrechwert P'2<br />

null sein, so daß (18) für den gesuchten Scheitelbrechwert W<br />

einfach ergibt<br />

w<br />

N 2 A<br />

c:A<br />

wo in unserem Fall A = -4,0 dptr und c = 13,5+3,1 (1-N/ 1,523)<br />

mm ist. die Eigenvergrößerung N entnehmen wir für +4 dptr<br />

dem NCrHilfsbüchlein für die Augenoptik, obwohl sie für die<br />

heutigen Gläser etwas anders sein dürfte (aber die optischen<br />

Fumen haben ihre Eigenvergrößerungen noch immer nicht bekanntgegeben)<br />

: N = 1,0<strong>04</strong> beim Biglas, N = 1,020 beim Punkti.9-<br />

kus. Dann ist<br />

c - 14,55 bzw. c 14,52 mm<br />

und<br />

W _ 1,008 • 4,0<br />

- 1 - 0,01455 · 4,0 1- 0 01452 • 40 ptr<br />

bzw. w<br />

t,<strong>04</strong>0 · 4,0 d<br />

I 1<br />

4,032<br />

4,160<br />

0,05820 1 - 0,05808<br />

bzw.<br />

dptr<br />

4,28 dptr bzw. + 4,41 dptr,<br />

wie man leicht und genau genug mit dem Rechenschieber ausrechnet.<br />

Man kann sich durch erneute · Durchrechnung unter<br />

Verwendung der zu + 4,25 bzw. + 4,5 dptr gehörenden Dicken<br />

und Eigenvergrößerungen von der Endgültigkeit der gewonnenen<br />

Scheitelbrechwerte überzeugen.<br />

Bei unserer Uberschlagsrechnung hatten wir also einen Fehler<br />

von einer halben Dioptrie gemacht, wenn wir einen Meniskus<br />

verwenden wollen! Vielleicht lag das aber an dem Abstand<br />

des Glases vom Auge? Nun haben wir ja gelernt: ein Plusglas<br />

muß bei Entfernung vom Auge abgeschwächt, ein Minusglas<br />

verstärkt werden; dann müßten wir statt unseres Uberschlagswertes<br />

von 4,0 dptr , einen noch kleineren Wert bekommen,<br />

der Unterschied gegen unseren genauen Wert also<br />

noch größer werden.<br />

Auszurechnen brauchen wir diesen Wert allerdings nicht<br />

denn diese letzte Uberlegung war auch falsch, weil sie di~<br />

Verhältnisse, die beim Fernbrillenglas vorliegen, einfach aufs<br />

Nahg)?s übertrug. Die bekannte Regel für die Berücksichtigung<br />

von Änderungen des Scheitelabstandes gilt nämlich für nahe<br />

Objekte nicht immer, wie der bekannte Wiener Ophthalmologe<br />

K. Lindner auf der vorjährigen Tagung der Deutschen Ophthalmologischen<br />

Gesellschaft gezeigt hat. In unserem Beispiel ist<br />

das besonders leicht einzusehen: da das dem Auge vom Brillenglas<br />

dargebotene Bild im Unendlichen liegen soll, müßte eine<br />

Änderung des Scheitelabstandes ohne jeden Einfluß sein. Aber<br />

auch das ist nicht ganz richtig; denn mit dem Scheitelabstand<br />

ändert sich bei nahem Objekt ja auch die Dingweite!<br />

Um das ganze hier vorliegende Problem ·besser zu durchschauen,<br />

wollen wir uns noch eine Aufgabe stellen. Es sei ein<br />

Auge in festgehaltenem Akkommodationszustand vorgelegt.<br />

Sein Hauptpunktbrechwert möge A = + 2,5 dptr sein, wobei<br />

es belanglos ist, ob dieser mit oder ohne Akkommodation<br />

zustande gekommen ist. Auch die Dingnähe sei fest: A = - 2,0<br />

dptr. Wir wollen den Scheitelbrechwert des berichtigenden<br />

Glases für die Scheitelabstände von O bis 20 mm ausrechnen.<br />

Das können wir, wie oben, elementar, aber auch wissenschaftlich<br />

machen. Ich zeige das letztere: man berechnet mit (16)<br />

erst einmal den zu A = + i,o gehörenden Nahscheitelbrechwert<br />

P'2, um zu wissen, wo das Bild des nahen Objektes entstehen<br />

müßte. Den Scheitelbrechwert W des Brillenglases, das<br />

dieses dorthin bringt, gewinnt man dann ~it Hilfe von (18).<br />

Wieder mögen Menisken verwendet werden. Es ergeben sich<br />

für e = 0 ein W = + 4,60, für e = 10 ein W = + 4 58<br />

und für e = 20 ein W = + 4,56 dptr. Wir sehen: mit zunehm~ndem<br />

Scheitelabstand .e• muß auch der Scheitelbrechwert W<br />

kleiner gemacht werden, ganz wie wir das gewohnt sind. Daß<br />

bei dem gewählten schwachen Glas diese Änderung von W<br />

geringfügig ist, ist für den vorliegenden Zweck belanglos.<br />

Nun rechnen wir dasselbe für die Dingnähe A = - 2,5 dptr<br />

aus und bekommen da für alle drei Scheitelabstände . e• denselben<br />

Scheitelbrechwert W = + 5,14 dptr. Gehen wir zu A =<br />

- 3,0 dptr über, so kommen wir für die Scheitelabstände<br />

e = 0, 10 und 20 mm auf die Scheitelbrechwerte W = + 5,60,<br />

+ 5,64 und + 5,68 dptr und sehen, daß entgegen dem bisher<br />

Gewohnten der Scheitelbrechwert nun mit wachsendem Scheitelabstand<br />

größer gemacht werden muß.<br />

Und nun möchten wir doch wissen, wann unsere gewohnte<br />

Abstandsregel ins Gegenteil umschlägt. Sie gilt,· wenn mit<br />

v.:achsendem ''.e• die positiven Werte W absinken; sie gilt<br />

nicht, wenn sie dann _2unehmen. Offenbar tritt der Umschlag<br />

ein bei der Dingnähe A, bei der W von . e• unabhängig wird.<br />

~ Heft 4/19S7 5


Um diese zu finden, verbinden wir (16) und (18):<br />

A N 2 A<br />

w<br />

1 + eA 1 + cA<br />

Das ist a~er noch zu kompliziert, um daraus die Abhängigkeit<br />

von .e• zu erkennen. Nun muß aber „e" in Metern gemessen<br />

werden, wenn A, A und W in Dioptrien gemessen<br />

werden. Dann ist nicht nur e und k, sondern auch eA und<br />

(e+k)A viel kleiner als eins. Bekanntlich kann man aber statt<br />

1: (1,01) setzen 0,99, und nach demselben Rezept hier in guter<br />

Näherung<br />

W -<br />

A(1 - eA)<br />

- A<br />

und das ist dann und nur dann unabhängig von .e•, wenn<br />

sein Faktor A 2 - N 2 A 2 = 0, also wenn A = ± N~<br />

Setzen wir das in unsere Nä 1 herungsformel für W ein, so<br />

sehen wir: der Umschlag muß für W = N (± 1-N) A + kA 2 N2<br />

eintreten. Da N nicht viel größer ist als 1, so ergibt sich für den<br />

Fall des Pluszeichens in der Klammer ein Scheitelbrechwert W,<br />

der sehr nahe bei Null liegt und uns daher wenig interessiert.<br />

Aus dem gleichen Grund ergibt das Minuszeichen in der<br />

Klammer einen Scheitelbrechwert W, der nahe bei -<br />

2 A liegt.<br />

Damit haben wir die Regel gewonnen: die Dingnähe, bei der<br />

die bekannte Regel für die Berücksidltigung des Scheitelabstandes<br />

ins Gegenteil umsdllägl, liegt beim halben Scheitelbrechwert<br />

des Nahglases. <strong>Der</strong> Umschlag tritt, wie man aus den<br />

Formeln ebenfalls erkennt, nur bei Plusgläsern zwischen O und<br />

10 dptr auf, und das bei um so größerer Dingentfernung, je<br />

schwächer das Glas ist. Ob das Auge dabei akkommodiert<br />

oder nidlt, ist ohne Bedeutung, ebenso auch der Betrag des<br />

Scheitelabstandes des Glases.<br />

Das ist nun freilidl auch wieder eine von den Regeln, die<br />

nur genähert gelten. In aller Strenge liefert die Mathematik den<br />

Umschlag der Abstandsregel bei einer Dingnähe<br />

w<br />

A - N (N + 1) + cW .<br />

Ich habe sie in der Abbildung 1 graphisch für NG-Busch­<br />

Punktisken dargestellt. Die Umrechnung aber, die wir eingangs<br />

an den .Scheitelbrechwert schlechthin" geknüpft hatten, war<br />

darum falsch, weil sie beim Nahglas auf den Nahscheitelbrechwert<br />

bezogen werden muß. <strong>Der</strong> .Scheitelbrechwert schlechthin"<br />

ist ja darum das geeignete Maß für die Stärke des Brillenglases,<br />

weil ganz verschiedene Brillengläser gleichen Scheitelbrechwertes<br />

doch die gleiche Berichtigung des in die Feme<br />

sehenden Auges bewirken, wenn sie normgerecht vor ihm sitzen;<br />

denn dann nur und nur dann fallen Brennpunkt des Brillenglases<br />

und Fernpunkt des Auges zusammen. Aber nur für fernes<br />

Objekt! Beim Nahsehen lautet die Bedingung für die Berichtigung<br />

entsprechend: der Punkt, in den das Brillenglas den<br />

angeblicx.ten nahen Dingpunkt abbildet, und der Punkt, auf<br />

den das Auge akkommodiert, müssen zusammen fallen. Also<br />

können verschiedene Ne.hgläser nur dann die gleiche Berichtigung<br />

bewirken, wenn (bei im übrigen gleichem Sitz) sie<br />

diesen Dingpunkt an die Stelle abbilden, die den gleichen Abstand<br />

vom hinteren Glasscheitel hat. <strong>Der</strong> Kehrwert (Dioptrienwert)<br />

dieses Abstandes p'2 ist der Nahscheitelbrechwert P'2, Er<br />

ist bei allen Nahkorrektionen sinngemäß anstelle des Scheitelbrechwertes<br />

W zu verwenden, also auch bei der Berücx.sichtigung<br />

der Folgen einer Abstandsänderung.<br />

A 1<br />

-1<br />

-2<br />

-J<br />

-5<br />

-6<br />

rlptr<br />

1~<br />

1 2 J<br />

•<br />

'----- ....._____<br />

!"-.<br />

.......<br />

5 6 7 8 9<br />

' ""'-- ~ ~<br />

Abb. 1<br />

w­<br />

10 II 12 dptr<br />

----=:<br />

~<br />

~2<br />

10<br />

<strong>Der</strong> Nahscheitelbrechwert hängt aber u. a. ·von der Dingnähe<br />

(P1 dptr, gerechnet vom vorderen Glasscheitel und stets negativ;<br />

nach E. Weiss, C. Z. 1925, ist genähert P' 2 = N 2 P1 + W) ab. Um<br />

eine feste Maßzahl für die Nahwirkung eines Brillenglases zu<br />

haben, scheint daher nur übrig zu bleiben, sich auf eine bestimmte<br />

Dingnähe festzulegen. Andererseits wird man diese<br />

Maßzahl nur brauchen können, wenn man aus ihr auch bequem<br />

und hinreichend genau für andere Dingnähen den Nahscheitelbrechwert<br />

gewinnen kann. Für das Nahteil des Zweistärkenglases<br />

hat W. Roos (Südd. Opt, Z, 1953) eine solche Maßzahl<br />

angegeben, Beim einfachen Nahglas ergibt sich analog (wie ich<br />

ebenda 1954 gezeigt nabe) eine Maßzahl W, die nur ein wenig<br />

kleiner ist als der Scheitelbrechwert W desselben Glases:<br />

W = W + ,1, Sie ist für die zugehörige Dingnähe definiert als<br />

die Zahl, die um den Betrag dieser Dingnähe größer ist als der<br />

zugehörige Nahscheitelbrechwert. Da sie nur für eine bestimmte<br />

Dingnähe genau gilt, wollen wir sie für drei Dioptrien Dingnähe<br />

. Dreiwert" nennen, für vier Dioptrien .Vierwert"· usw.<br />

w-<br />

.11 -15 10 5 0 5 10 15 +20dptr<br />

0.00 l===F==~~k:::--+--+--+------1<br />

-0.10<br />

-010<br />

-0.30<br />

-0.40<br />

-0.50<br />

-0.60<br />

-0.70<br />

-1.00 1-----1----1---~---+---+----f-----+I<br />

Abb. 2<br />

Demnach ergibt sich der Dreiwert W (3) aus dem Nahscheitelbrechwert<br />

P'!J3) für die Dingnähe 3 dptr aus<br />

W (3) = P'2 (3) + 3,0<br />

und allgemein<br />

W (Pi) = P'2 (P1) - P1,<br />

Erfreulicherweise braucht man aber i. a. nur den Dreiwert,<br />

denn ich konnte zeigen, daß die Korrektion ,1, um die sich<br />

W von W unterscheidet, wohl für ein Biglas eine andere ist<br />

als für einen Meniskus gleichen Scheitelbrechwertes W. Das<br />

sieht man aus der Abbildung 2 (entnommen aus Heft 6 der Optometrie<br />

1955 und berechnet aus der genauen Formel<br />

Nl P1<br />

,1=<br />

1 - N 1l P 1<br />

),<br />

in der das obere schraffierte Feld für Oculus-Breitrand-Probiergläser,<br />

das nächste für gewöhnliche Bigläser und das letzte<br />

für gewisse Menisken (NG-Busch) gilt; aber innerhalb jedes<br />

Feldes sind die Unterschiede gegenüber der Kurve in seiner<br />

Mitte, die für eine Dingnähe von 3 cJ,ptr gilt (während die<br />

obere und die untere für 2 und für 4 dptr gelten), für alle<br />

· Minusgläser und für die meisten Plusgläser ersichtlich zu vernachlässigen.<br />

Gibt also der Fabrikant, wie ich empfehle, von nun an außer<br />

dem Scheitelbrechwert W zu jedem stärkeren Plusglas, insbesondere<br />

bei den Probiergläsern, noch dessen Dreiwert W (3)<br />

an, so -ist damit auch dessen Wirkung, wenn es als Nahglas verwendet<br />

wird, insofern festgelegt, als für alle normalen Dingnähen<br />

zwei Gläser (im gleichen Sdleitelabsland) dann und nur<br />

dann die gleiche Berichtigung ergeben, wenn sie den gleidlen<br />

Dreiwert haben. Den Nahscheitelbrechwert, den man vor allem<br />

dann noch braucht, wenn der Scheitelabstand ein anderer werden<br />

soll, findet man, wie gezeigt, aus dem Dreiwert genau genug<br />

· durch Abziehen des Betrages der Dingnähe, wenn dieser zwischen<br />

zwei und vier Dioptrien liegt.<br />

6 6/ugelWfllUM Heft 4/<strong>1957</strong>


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tih'l"o OPTISCHE GESELLSCHAFT M. B. H.<br />

S O t I N G E N


Brillenglasbestimmung durch den <strong>Augenoptiker</strong><br />

Am 7. Februar fand in Mönchen-Gladbach vor dem örtlichen<br />

Schöffengericht jener Pra:r;eß. statt, van dem ea im Mitteilungsblatt<br />

des Berufsverbandes der Augenärzte Deutsd,lands (Nr. 12, November<br />

1954) geheißen hatte: .,So haben wir in einem Fall.. . einen<br />

Muster pro:,; e ß eingeleitet".<br />

Von Seiten der Augenärzte wurde diesem Prozeß offenbar er•<br />

hebliche Bedeutung zugemessen. Die Zuhörerbänke waren voll besetn.<br />

Man aah u. a. den Sonderbeauftragten des Berufsverbande,<br />

der Augenärzte, Herrn Dr. Richter, den Herausgeber des „Augen•<br />

spiegel" (Zeitschrift für den deutschen Augenarzt), Herrn Dr. Bruens,<br />

das V arstandsmitglied Dr. Krückels und andere.<br />

Schon am 15. Februar berichtete der „Augenspiegel" über das noch<br />

nicht rechtskräftige Urteil.<br />

Das Ermittlungsverfahren war bereits seit 1954 anhängig. Im<br />

Herbst 1956 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. <strong>Der</strong> erstmals für<br />

den 30. Oktober 1956 anberaumte Termin wurde wegen Erkrankiing<br />

des vom Gericht geladenen Sachverständigen Prof. Dr. med. Engel•<br />

king (Leiter der Universitäts-Augenklinik Heidelberg) verlegt.<br />

Am 7. Februar fungierten als amtlich geladene Sachverständige<br />

die Herren Prof. Dr. med. K. Müller (Direktor der Universitäts•<br />

Augenklinik Bonn) und Dr. med. Femmer (Regierungs• und Medizi•<br />

nalrat bei der Bezirksregierung Düsseldorf). Auf Antrag der Ver•<br />

teidigung wurden in der Verhandlung Herr Prof. Dr. Hartinger und<br />

- Ein Urteil -<br />

der Direktor der Fachschule für Optik und Fototechnik in Berlin,<br />

Herr Dr. Thiele, gehört.<br />

Dem Verfahren lag - reduziert auf die wesentlichen Merkmale -<br />

folgender Tatbestand :,;ugrnnde:<br />

Eine staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong>in hatte, unter Verwendung van<br />

Sehproben. und einer Probierbrille, eine siibjektive Aiigenglasbestimmiing<br />

bei einer alterssichtigen Kundin vorgenommen. Das betrachtete<br />

die Staatsanwaltschaft als Verstoß gegen § 1,2 in Verbindung mit<br />

§ 5 des Heilpraktikergeset:r;es vom 17. Februar 1939.<br />

lnteresaant sind zunächst die Hintergründe zu diesem Prozeß. Wie<br />

kam es :,;ur Anklage? Leider wurde darüber im Verfahren selbst<br />

nichts gesagt. Eine entsprechende Anfrage seitens der Verteidigung<br />

der staatl. geprüften <strong>Augenoptiker</strong>in an die Staatsanwaltschaft wurde<br />

nicht zugelassen.<br />

Wir haben, wie unser ganzer Berufsstand, :,;u dem hier anstehenden<br />

Problemen und :,;u diesem Prozeß selbst unsere eigene, begründete<br />

Meinung. Sie soll hier nicht wiederholt werden. Man könnte<br />

uns entgegenhalten, wir seien Partei und nicht genügend objektiv.<br />

Es ist besser, wenn wir nachstehend das Urteil aus M.Gladbach wiedergeben<br />

und wenn ein Vertreter des hier zuständigen Faches - ein<br />

Jurist - dazu gehört wird.<br />

Prof. D r. ju r. Bocke l man n, ein bekannter Sachkenner<br />

dieses Rechtsgebietes, wird weiter unten zu dem Urteil aiisführlich<br />

Stellung nehmen.<br />

Urteil des Amtsgerichts (Schöffengericht) M.Gladbach vom 7. Febr. <strong>1957</strong> (5 Ms 24/5.6) (Auszug)<br />

-<strong>Der</strong> Angekla•gten wird zum Vorwurf gemacht, dadurch gegen<br />

die §§ 1 Abs. 1 und 2, 5 des Heilpraktikergesetzes (HPG) vom<br />

11. Februar 1939 verstoßen zu haben, daß sie bei der Zeugin M.<br />

durch Aufsetzen des Probiergestells und Einfügen verschiedener<br />

Gläser zur Ermittlung der optimalen Sehschärfe sich verbotswidrig<br />

der Ausübung der Heilkunde schuldig gemacht hat.<br />

Gern. § 5 HPG ist zu bestrafen, wer, ohne Arzt oder Heilpraktiker<br />

zu sein, die Heilkunde .im Sinne des HPG ausübt. Ausübung<br />

der Heilkunde im Sinne des HPG ist gern. § 1 Abs. 2 dieses<br />

Gesetzes jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit<br />

zur ,Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten,<br />

Lei.den oder Körperschäden bei Menschen. Es bedarf keiner weiteren<br />

Erörterung, daß die Angeklagte .berufs- oder gewerbsmäßig"<br />

gehandelt hat, da sie die in Rede stehende Tätigkeit im<br />

Rahmen ihres Berufs und Geschäfts vorgenommen hat.<br />

Von entscheidender Bedeutung ist aber, ob sie diese Tätigkeit<br />

.zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten,<br />

Leiden oder Körperschäden• vorgenommen hat. Die Zeugin war<br />

fehlsichtig, d. h. ihre Augen wiesen nicht die volle, normale,<br />

sondern nur eine mindere Sehschärfe auf. Ob diese Minderleistung<br />

der Augen als Krankheit oder als Leiden oder als Körper-schaden<br />

angesprochen werden muß oder ob sie von keinem<br />

dieser Begriffe erfaßt wird, kann ,allein durch eine dem Sinn und<br />

Zweck des HPG entsprechende Auslegung festgestellt werden.<br />

<strong>Der</strong> Gesetzgeber hat den von ihm verfolgten Zweck in der Begründung<br />

des HPG - Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 50 vom<br />

28. Februar 1939, Seite 2-klar und unmißverständlich bezeichnet<br />

•... Kam es im Jahre 1869 ,im Zuge der Einführung allgemeiner<br />

Gewerbefreiheit in Deutschland auch zur Einführung der allgemeinen<br />

Kurierfreiheit. Diese Kurierfreiheit war eine nahezu unbeschränkte;<br />

fast jede praktische Betätigung auf dem Gebiet<br />

der Heilkunde war für jedermann möglich. Es konnte dabei nicht<br />

ausbleiben, daß sich auch fachlich unfähige und charakterlich<br />

minderwertige Per,sonen auf diesem Gebi-et betätigten und durch<br />

unzweckmäßige Behandlungsmethoden gesundheitlichen Schaden<br />

anrichteten. Die hierzu berufenen Stellen haben daher ... Mittel<br />

und Wege geprüft, um diese Mißstände zu beseitigen und dem<br />

Deutschen Volke eine einwandfreie gesundheitLiche Betreuung<br />

sicherzustellen ... Das vorUegende Gesetz soll daher auf Grund<br />

der zur Zeit gegebenen Verhältnisse die berufsmäßige Ausübung<br />

!!er Heilkunde ohne ärztliche Bestallung endgültig regeln , .. "<br />

Daraus erfolgt eindeutig, daß der Gesetzgeber alle Fälle erfassen<br />

wollte, die auch nach dem normalen Sprachgebrauch im<br />

weitesten Sinne als .Ausübung der Heilkunde bei Menschen" anzusehen<br />

sind; denn nur so konnte die bis dahin bestehende und<br />

al-s unzuträglich empfundene Kurierfreiheit wirklich beseitigt<br />

werden. Es k-ann daher kein Zweifel daran bestehen, daß es bei<br />

der Aus1'egung der vom Gesetzgeber verwandten Begriffe<br />

.Krankheiten, Leiden oder Körperschäden" nicht auf medizinisch<br />

strenge Begr,iffsbestimmungen ankommt, daß es ferner nicht<br />

darauf ankommt, im Einzelfall präzis zu sagen, ob es sich um eine<br />

Krankheit oder ein Leiden oder einen Körperschaden handelt. Es<br />

ist vielmehr ,davon auszugehen, daß die vom Gesetzg,eber gewählte<br />

Aneinanderreihung der Begriffe .Krankheit, Leiden oder<br />

Körperschaden" ganz allgemein alle Beeinträchtigungen der<br />

menschlichen Gesundheit einschließlich der Unversehrtheit des<br />

menschlichen Körpers, die eine Abweichung vom Normalzustand<br />

und Beschwerden oder Minderungen der Leistungsfähigkeit des<br />

Menschen im allgemeinen oder auch nur in irgend einer Hinsicht<br />

zur !Folge haben, umfassen soll, deren Behebung ja auch nach allgemeinem<br />

Sprachgebrauch als .Heilung" oder .Linderung• angesehen<br />

und mit der .Heilung• in Verbindung gebracht wird. Sinn<br />

und Zweck des HPG lassen es als völlig unerheblich erscheinen,<br />

auf welchen Ursachen die .Krankheiten, Leiden ode1 Körperschäden"<br />

beruhen. Es genügt ihr Vorhandensein, d. h. das Vorhandensein<br />

irgendwelcher Beeinträchtigungen der menschlichen<br />

Gesundheit, verbunden mit Beschwerden oder Leistungsminderungen.<br />

Es unterliegt keinem Zweifel, daß eine Fehlsichtigkeit<br />

ohne Rücksicht auf ihre Ursache als eine solche Beeinträchtigung<br />

des normalen Zustandes der menschlichen Gesundheit, die Verminderungen<br />

der Leistungsfähigkeit zur Folge hat, zu bezeichnen<br />

ist, und zwar als ein .Körperschaden" im Sinne des Gesetzes. Die<br />

Fehlsichtigkeit kann im Einzelfall durchaus auch eine .Krankheit"<br />

oder ein .Leiden" im Sinne des Gesetzes s-ein, aber ein .Körperschaden•<br />

im Sinne des Gesetzes ist sie in jedem Fall, da ein Teil<br />

des Körpers, nämlich das Auge oder die Augen, nicht den normalen<br />

Zustand und die normale Leistungsfähigkeit aufw,eisen,<br />

also normale Sehkraft ,besitzt, sondern aus irgendeinem Grunde<br />

in -seiner Zweckerfüllung hinter dem Normalen zurückbleibt.<br />

Diese Minderung. der Leistungsfähigkeit, zurückzuführen auf irgendeine<br />

Störung, ·ist auch nach allgemeinem Sprachgebrauch als<br />

ein .Schaden" zu bezeichnen. Das empfindet der Fehlsichtige<br />

auch selbst. Wenn er sich entschließt, sich eine Sehhilfe, also eine<br />

Brille, zu beschaffen, dann tut er das, um die mindere Leistung<br />

des fehlsichtigen Auges auszugleichen. <strong>Der</strong> Optiker, der dem<br />

Fehls-ichti,gen die Brille verpaßt, indem er mit den ihm zur Verfügung<br />

-stehenden Hilfsmitteln die Sehschärfe des fehlsichtigen<br />

Auges bestimmt, wie es die Angeklagte getan hat, tut das mit<br />

dem gleichen Ziel, nämlich die f'ehls-ichtigkeit des Auges des<br />

Fehlsichtigen auszugleichen. Von einer .Heilung• im Sinne des<br />

Gesetzes kann dabei freilich keine Rede sein, denn die Fehlsichtigkeit<br />

des Auges bleibt nach wie vor bestehen. Aber es wird<br />

durch die Bestimmung der Fehlsichti,gkeit und die Verabfolgung<br />

des sie ausgleichenden Glases erreicht, daß die Leistungsminderung<br />

des Aug,es bei Benutzung des festgestellten Glases mehr<br />

oder weniger aufgehoben wird. Da-s aber erfüllt den Begriff des<br />

.Linderns• im Sinne des Gesetzes. Das ergfüt sich zwanglos und<br />

zwingend aus der vom Gesetzgeber klar ausgespromenen Zweckbestimmung<br />

des HPG, die eine einengende Auslegung der vom<br />

Gesetzgeber verwandten Begriffe .Krankheit, Leiden oder Körperschaden"<br />

und .Feststellung, Heilung oder Linderung• verbietet.<br />

Damit erg-ibt sich eindeutig, -aus einer von der vom Gesetzgeber<br />

klar umrissenen Zweckbestimmung des HPG ausgehenden,<br />

aUgemeinem Sprachgebrauch folgenden Auslegung des § 1 Abs. 2<br />

HPG, daß die von der Angeklagten vorg,enommene Sehschärfenbestimmung<br />

eine Ausübung der Heilkunde im Sinne des HPG<br />

darstellt und somit unter das Verbot des HPG fällt. -Diese Auffassung<br />

wird vollauf bestätigt durch den _Gesetzgeber selbst: In<br />

§ 6 Abs. 1 HPG ist ausgesprochen,_ daß di-e Ausübung der Zahn-<br />

8 ~ Heft 4/<strong>1957</strong>


heilkunde nicht unter die Bestimmungen des HPG falle. Abs. 2<br />

dieser Bestimmung hat folgenden Wortlaut:<br />

.<strong>Der</strong> Reichsminister des Innern kann im Einvernehmen mit<br />

dem Stellvertr,eter des. Führers auch andere heilkundliche<br />

Verrichtungen von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnehmen."<br />

In der Begründung zum HPG heißt es zu § 6:<br />

„Die Berufsverhältn,isse auf dem Gebiet der Zahnheilkunde<br />

sind als grundsätzlich so verschieden von denen der allgemeinen<br />

Heilkunde anzusehen, daß für sie eine besondere<br />

Regelung vorbehalten bleibt. Es ist weiter beabsichtigt, bestimmte<br />

heilkundliche Verrichtungen mehr technischer und<br />

handwerklicher Art, wie Feststellung der Sehschärfe durch<br />

einen Optiker, ... von den Bestimmungen dieses Ges-etzes<br />

auszunehmen.• ·<br />

Diese Ausnahme ist seither nicht erfolgt.<br />

<strong>Der</strong> Wortlaut des HPG läßt keinen Zweifel daran zu, daß es<br />

für den Begriff .Ausübung der Heilkunde" im Sinne des § 1<br />

Abs. 2 des Gesetzes auch nicht darauf ,ankommt, inwieweit die<br />

ausgeübte Tätigkeit technisch-handwerklichen Charakter besitzt,<br />

sondern es kommt allein auf das Ziel der Tätigkeit an. Unter<br />

diesen Umständen erübrigt es sich, in diesem Zusammenhang<br />

näher auf die Ausführungen der Sachverständigen einzugehen.<br />

Die Sachverständigen Prof. Dr. M. und Reg.- u. Med.-Rat Dr. F.<br />

haben übereinstimmend den medizinischen Charakter der Sehschärfenprüfung<br />

unterstrichen, während die Sachverständigen<br />

Prof. Dr. H. und Dr. Th. ebenso übereinstimmend den physikalischtechnischen<br />

und handwerklichen Charakter der Sehschärfenbestimmung<br />

herausg-estellt haben. Es ,ist nicht Aufgabe des Gerichts,<br />

sich mit den von• den Sachverständigen ins Feld geführten Argumenten<br />

auseinanderzusetzen oder sich der einen oder anderen<br />

Auffassung anzuschließen. Für das Gericht ist alJ.ein das geltende<br />

Gesetz, also das HPG, maßgebend. Dieses erfaßt die von der<br />

Angeklagten vorgenommene Sehschärfenbestimmung eindeutig<br />

als eine .Ausübung der Heilkunde" gern. § 1 Abs. 2, ohne auf<br />

das Uberwiegen des medizinischen oder des physikalisch-technisch-handwerklichen<br />

Charakters dieser Täfigkeit abzustellen, so<br />

daß also für die Frage der Anwendbarkeit der §§ 1, 5 HPG die<br />

Ausführungen der Sachverständigen als ohne jede Bedeutung<br />

anzusehen 5ind.<br />

Für die Prüfung der Schuldfrage dagegen gewinnen die Ausführungen<br />

der Sachverständigen außerordentliche Bedeutung.<br />

Aus ihnen ergibt sich klar, daß zwischen der Ärzteschaft und<br />

der Optikerschaft ernste Auseinanderaetzungen über den Charakter<br />

der Sehschärfenbestimmung als .Ausübung der Heilkunde"<br />

außerhalb des Begriffsbereichs des HPG im Gange sind, die von<br />

beiden Seiten unter lnsfeldführung sehr gewichtiger Argumente<br />

geführt werden. Diese beiderseits mit höchstem wissenschaftlichen<br />

Ernst und Verantwortungsbewußtsein geführten Auseinandeisetzungen<br />

haben offensichtlich einen weitreichenden Irrtum<br />

über den Ausdehnungsbereich des Verbots der §§ 1, 5 HPG zur<br />

Folge gehabt, der möglicherweise auch noch dadurch gefördert<br />

worden sein kann, daß der Gesetzgeber selbst in seiner Begründung<br />

zu § 6 HPG die Sehschärfenbestimmung durch einen Optiker<br />

als eine .heHkundliche Verrichtung mehr technischer und<br />

handwerklicher Art• bezeichnet und die - allerdings bisher<br />

nicht verwirklichte - Absicht zum Ausdruck gebracht hat, sie<br />

von den Bestimmungen des HPG auszunehmen. Es kann der<br />

Angeklagten daher nicht widerlegt werden, daß sie ebenfalls<br />

dem Irrtum über äen heilkundlichen Charakter der Sehschärfenbestimmung<br />

nach dem HPG zum Opfer gefallen ist, und angesichts<br />

der weiten Verbreitung dieser umzutr-effenden Auffassung<br />

erscheint der Irrtum der Angeklagten ohne weiteres auch entschuldbar.<br />

Sie war daher freizusprechen. Es konnte aber nicht<br />

davon ausgegangen werden, daß die Angekla,gte unter allen<br />

Umständen als gut.gläubig angesehen werden mußte. Denn daß<br />

immerhin eine gewisse Unklarheit darüber, ob neben den Augenärzten<br />

die <strong>Augenoptiker</strong> zu selbständigen Sehschärfenbestimmungen<br />

befugt -sind, seit langer Zeit bestanden hat, ist auch außerhalb<br />

der mit diesen Dingen unmittelbar befaßten Berufsstände<br />

der Augenärzte und der <strong>Augenoptiker</strong> bekannt. Beispielsweise<br />

die Krankenkassen, sei es Orts- oder Ersatzkrankenkassen oder<br />

auch Privatkrankenkasen, haben in durchaus nicht seltenen Fällen<br />

Brmenverordnungen durch Optiker beanstandet und ihre<br />

Mitglieder veranlaßt, vor einer Brillenbeschaffung einen Augenarzt<br />

,aufzusuchen. Es muß davon ausgegangen werden, daß das<br />

auch ,der Angeklagten bekannt gewesen ist, so daß sie Veran-·<br />

lassung gehabt haben mußte, sich über das Vorhandensein oder<br />

Nichtvorhandensein eines Verbots der Sehschärfenbestimmung<br />

durch einen Optiker zu informieren. Ihre Schuldlosigkeit konnte<br />

daher nicht festgestellt werden, sondern es konnte lediglich nicht<br />

widerlegt werden, daß sie sich in einem Irrtum befand, der aber<br />

als entschuldbar anzusehen ist.<br />

Dem Urteil ist sicherlich darin zuzustimmen, daß die Angeklagte<br />

freigesprochen werden mußte. Aber die Begründung, auf<br />

die der Freispruch gestützt wird, halte ich für falsch.<br />

Anmerkungen von Prof. Dr. Bockelmann<br />

I. Zunächst bedarf es - für den Nichtjuristen - der Klarstellung,<br />

wie sie überhaupt gemeint ist. Das Gericht vertritt die Auffassung,<br />

daß die von einem Optiker im Rahmen seines Gewerbebetriebes<br />

vol'g-enommene Sehschärfenprüfung zwecks Brillenbestimmung<br />

den gesetzlidien Begriff .Ausübung der Heilkunde",<br />

wie er in § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes vom 17. !Februar<br />

1939 (HPG) definiert ist, auf alle Fälle erfüllt und daß es über<br />

diese juristische Qualifikation der Refrakitions'bestimmung keinen<br />

Zweifel geben -darf. Es stellt aber in Rechnung, daß die Sehschärfenprüfung<br />

vom medizinischen oder naturwissenschaftlichen<br />

Standpunkt aus möglich,erweise anders, d. h. nidtt als heilkundliche<br />

Maßnahme, zu beurteilen i,st, daß jedenfalls über ihre<br />

medizinische Wertung Meinungsve11schiedenheiten bestehen. Aus<br />

ihnen könne sich für den Laien ein • weitreichender Irrtum" über<br />

den Anwendungsbereich des HPG el'geben. In der Tat wird, wer<br />

der Ansicht ist, daß die Sehschärfenprüfung ärztlich oder naturwissenschaftlich<br />

betrachtet, kein Akt der Heilkunde ist, zugleich<br />

annehmen, daß sie es auch im Rechtssinn nicht rst. Die Tatsache,<br />

daß der Rechtsbegriff eines Gegenstandes sich von dem korrespondierenden<br />

Begriff unterscheiden kann, mit dem eine nichtjuristische<br />

Betrachtungsweise dimselben Sachverhalt erfaßt, hat<br />

für jeden Nichteingeweihten etwas Verblüffendes. Es ist darum<br />

sehr wohl möglich - so meint ,da:s .Schöffengericht - daß ein<br />

Optiker, der bei Prüfung der Frage, ob ihm die Sehschärfenprüfung<br />

erlaubt ist, von den ihm geläufigen Anschauungen über<br />

ihren vorwiegend physikalisch-technischen Charakter ausgeht,<br />

die Reichweite des HPG verkennt. Dies·er Irrtum betrifft den<br />

Inhalt des in § 5 HPG -aufgestellten Verbots, die Heilkunde ohne<br />

Erlaubnis auszuüben. Er kann die rechtliche Folge haben, daß<br />

dem, der das Verbot übertritt - was der Optiker nach der Ansicht<br />

des Gerichts mit der Refraktionsbestimmung tut - gleichwohl<br />

kein Schuldvorwurf gemacht werden darf. Ob der Irrtum<br />

diese Wirkung hat, hängt davon ab, ob er seinerseits verzeih•<br />

lich, entschuld!bar ,ist. Darüber, wenn er das ist, trifft das Gericht<br />

keine allgemeine Feststellungen, und allerdings hängt die Entscheidung<br />

dieser Frag,e immer von den Umständen des einzelnen<br />

Falles ab; ob jemand in bestimmter Weise geirrt hat, kann eben<br />

nur von Mal zu Mal entschieden werden. Immerhin führt das<br />

Gericht aus, daß die Praxis der Krankenkassen, Bri1lenverordnungen<br />

von Optikern zu beanstanden und ihre Mitglieder zur Konsultation<br />

des Augenarztes anzuhalten, den Optikern Anlaß geben<br />

müsse, sich über ihre Befugnisse zu -informieren. Es geht weiter<br />

davon aus, daß die in dem vorliegenden Prozeß angeklagte<br />

Optikermeisterin jene Ubung der Krankenkasse gekannt habe.<br />

Es hat sich deshalb nicht davon überzeugen können, daß die<br />

Angeklagte sich wirklich in einem die Schuld ausschließenden<br />

Irrtum befunden hat. Aber es hat sich auch nicht vom Gegenteil<br />

überzeugen können, und es hat die Angekilagte deshalb mangels<br />

Beweises, nämlich mangels Schuldbeweises, freigesprochen. Dies<br />

ist, wiewohl die Wendung .mangels Beweises" in den Gründen<br />

der Entscheidung nicht auftaucht, der eigentliche Sinn des Urteils.<br />

<strong>Der</strong> lfreispruch ist also auf die schmalste Basis gestützt, die<br />

eine solche Erkenntnis gerade noch tragen kann. Er ist außerdem<br />

so motiviert, daß er in künftigen FäMen kaum wiederholt werden<br />

kann. Denn das Urteil erklärt ja, daß die Meinungsdifferenzen<br />

darüber, ob die Sehschärfenprüfung eine vorwiegend ärztliche<br />

oder eine vorwiegend physikalisch-technische Verrichtung<br />

sei, für ihre rechtliche Beurteilung keine Bedeutung hätten, daß<br />

die Refl'aktionsbestimmung in juristischem Sinne unter allen Umständen<br />

Ausübung der Heilkunde sei. ·wer dies Urteil vernimmt,<br />

kann sich in Zukunft nicht mehr darauf berufen, daß er sich über<br />

die rechtliche Bedeutung der Sehschärfenprüfung ~eirrt habe.<br />

II. Das gilt aber natü11lich nur dann, wenn die Auslegung des<br />

§ 1 HPG durch das Schöffengericht richtig ist, und das ist sie nach<br />

meiner Uberzeugung nicht.<br />

1. Richtig ist allerdings der Grundgedanke des Urteils, daß der<br />

Begriff .Ausübung der Heilkunde" ein Rechtsbegriff ist, dessen<br />

Inhalt allein aus Wortlaut, Sinn und Zweck des HPG zu ermitteln<br />

ist. Was die Medizin, aber auch was andere Rechtsgebiete, z. B.<br />

was das Sozialvers-icherungsrecht darüber und unter den einzelnen<br />

Merkmalen des Begriffs verstehen (Krankheit, Leiden, Körperschaden,<br />

Feststellung, Heilung, Linderung usw.), ist für die Interpretation<br />

des HPG gewiß nicht gleichgültig, aber es ist nicht maßgeblich.<br />

Trifft § 1 Abs. 2 HPG auf die Sehschärfenprüfung zwe~s<br />

Brillengiasbestimmung zu, so ist diese „Ausübung der Heilkunde",<br />

auch wenn sie es für -die-Medizin nicht ist, und trifft§ ·1<br />

Abs. 2 nicht zu, so ,ist die Refraktionsbestimmung nicht Ausübung<br />

der Heilkunde, auch wenn die Medizin oder das Sozialversicherungsrecht<br />

sie als solche betrachten. Wenn das HPG seine Legaldefinition<br />

der Heilkundeausü:bung auf die jeweiligen medizinischen<br />

Ansc:hauungen hätte stützen wollen, so hätte es die zu<br />

§ 56 a der Gewerbeordnung von der Rechuiprechung entwickelte<br />

6/ugencplil{ot Heft 4/ <strong>1957</strong> 9


Begriffsbestimmung aufnehmen müssen. Danach war unter Aus•<br />

übung der Heilkunde .im gewerbepolizeilichen Sinne• zu verstehen:<br />

.Jede nach ,allgemeiner Auffassung eine besondere<br />

ärztliche Famkenntnis voraussetzende TäUgkeit, welche auf Feststellung<br />

oder Heiilung oder Linderung von Krankheiten bei Menschen•<br />

(und Tieren) gerichtet ist1). Aber diese Anknüpfung an<br />

das Erfordernis besonderer ärztlicher Fachkenntnis hat das HPG<br />

gerade vermieden. Daraus folgt, daß eine Tätigkeit Ausübung<br />

der Heilkunde im Sinne des HPG auch dann sein kann, wenn sie<br />

solche Fachkenntnis nicht voraussetzt, und daß eine andere Tätig•<br />

keit nicht Ausübung der Heilkunde zu sein braucht, auch wenn<br />

sie ärztliche !Fachkenntnis erfordert. Entscheidend ist ,also allein,<br />

was § 1 Abs. 2 HPG sagt und meint.<br />

2. Daß er über die Sehschärfenprüfung zwecks Brillenbestim•<br />

mung nichts Besonderes sagt, zeigt sein Wortlaut. Er erwähnt<br />

weder sie noch die Körperbescha.ffenheit, die sie veranlaßt, nämlich<br />

die Fehlsichtigkeit. Die Auslegung des Gesetzes ist also<br />

nicht in der einfachen Lage, d ie, für seinen Geltungsbereich,<br />

das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde von 1952<br />

geschaffen hat. Dort ist nicht generell von .Krankheiten, Leiden<br />

oder Körperschäden", sondern speziell von . Zahn-, Mund- und<br />

Kieferkrankheiten• die Rede, und der Krankheitsbegriff ist überdies<br />

näher erläutert durch eine gesetzliche Definition, welche als<br />

. Krankheit" .jede von der Norm abweichende Erscheinung•<br />

bezeichnet und außerdem noch die Anomalien der Zahnstellung<br />

und das Fehlen von Zähnen ausdrücklich in den Krankheitsbegriff<br />

einbezieht und damit zu Gegenständen der Zahnheilkunde<br />

erklärt. So deutlich ist das HPG nicht und kann es nach Lage<br />

der Sache auch gar nicht sein. Wie weit sein Anwendungsbereich<br />

sich erstreckt, ist mit den allgemeinen Mitteln der juristischen<br />

Interpretation auszumachen.<br />

3. Dabei ist dem vorHegenden Urteil darin zu folgen, daß es<br />

auf den Wortlaut und auf den Zweck des Gesetzes ankommt,<br />

nicht aber darin, wie es beide miteinander in Verbindung bringt.<br />

Erstaunlicherweise nämlich sucht das Gericht nicht, wie es üblich<br />

und richtig ist, ein aus dem Wortlaut gewonnenes Ergebnis<br />

am Gesetzeszweck zu überprüfen. Vielmehr leitet es umgekehrt<br />

aus dem Zweck des Gesetzes - kr-anke Menschen vor fachlich<br />

unfähigen und charakterlich minderwertigen Heilbehandlern und<br />

vor unzweckmäßigen Behandlungsmethoden zu schützen - die<br />

Folgerung ab, daß der im Sinn der in § 1 Abs. 2 gegebenen<br />

Legaldefinition aus dem all,gemeinen Sp-rachsinn der in ihr gebrauchten<br />

Worte zu erschließen sei, die dabei .im weitesten<br />

Sinne• verstanden werden müßten. Es soll also nichts weiter ent·<br />

scheiden als der bloße Wortlaut.<br />

Wie verfehlt das ist, zeigt sich schon darin, daß bei reiner<br />

Wortinterpretation die Reichweite des HPG geradezu verhängnisvoll<br />

beschränkt werden würde. Die normale Schwangerschaft<br />

z. B. ist ganz sicherlich im aHgemeinen Sprachsinn weder Kr-ankheit<br />

noch Leiden noch Körperschaden. Vom Standpunkt des Schöffengerichts<br />

aus würde daraus folgen, daß die, selbst berufs- oder<br />

gewerbsmäßig vorgenommene, Beratung von Schwangeren über<br />

Ernährung und Lebensweise nicht Ausübung der Heilkunde wäre,<br />

daß von Heilkunde vielmehr erst da die Rede sein könnte, wo<br />

der Behandelnde sich um Linderung einzelner mit der Schwangerschaft<br />

verbundener Beschwerden (Leiden) bemüht. Oder: Gewöhnliche<br />

Schönheitsmängel - eine Himmelfu.hrts- oder Hakennase -<br />

sind nach alilgemeinem Sprachgebrauch nicht Krankheit, nicht<br />

Leiden und nicht Körperschaden (die meisten sind häßlich, und<br />

man leidet nicht • an•, sondern "unter" seiner Häßlichkeit) - soll<br />

das bedeuten, daß die kosmetische Chirurgie nicht Ausübung der<br />

Heilkunde ist? Und vor allem: Das schwindelhafte Gebaren des<br />

Wunderdoktors, Heilapostel-s, Kurpfuschers, ist im gewöhnlichen<br />

Sprachsinn ganz sicherlich nicht etwa eine auf Feststellung, Heilung<br />

oder Linderung von Krankheiten usw. gerichtete Tätigkeit,<br />

sondern das gerade Gegenteil d-avon - soll es deshalb nicht<br />

unter das Verbot des § 5 HPG fallen? Mit Recht hat der Bundesgerichtshof<br />

anders entschieden 2 ). Schon diese E-rwägungen zeigen,<br />

daß eine Auslegung des HPG, die sich lediglich auf den allgemeinen<br />

Sprachg.ebrauch stützt, gar nicht weit genug führt.<br />

Aber umgekehrt fährt sie in anderer Richtung viel zu weit, und<br />

insofern bedarf das Gesetz einer ei1;1schränkenden Interpretation.<br />

Darin liegt nicht Befremdliches. Daß ein Gesetz restriktiv ausgelegt<br />

werden muß, ist, und gar bei einem Strafgesetz, eine alltägliche<br />

Erscheinung. Wer sich am bloßen Sprachsinn orientiert,<br />

geht in die Irre. Was verbindet der Sprachgebrauch z. B. nicht<br />

-alles für Bedeutungen mit dem Wort . Sache"! Er verwendet es<br />

als Bezeichnung für alle möglichen Gegenstände, körperlicher und<br />

nicht körperlicher Art; das Wort deckt unter Umständen Gefühle<br />

und Gedanken, es .dient zur Abweisung unerwünschter Einmischungen<br />

(Das ist meine Sache!), zur Kennzeichnung von Prozeßakten<br />

(In der Sache Müller gegen Schulze), es gibt .eine feine"<br />

und .eine ernste Sache", aber es ,gibt auch .dunkle", • trübe"<br />

Sachen, und der Idealist verficht eine wgroße" Sache. Von all<br />

1 ) RGSt. Leipziger Zeitschrift IX Sp. 1541 - Goltdammer's Archiv Bd. 62<br />

Seite 475<br />

2) BGH St. 8/231<br />

diesen Bedeutungen kommt .für den Tatbestand der Sachbesdlä•<br />

digung natürlich nur eine einzige in Betracht. Sache im Sinne des<br />

§ 303 StGB ist nur ein körperlicher Gegenstand. Oder: § 266 StGB<br />

bedroht mit Strafe jeden, der die ihm auf Grund eines Treueverhältnisses<br />

obliegende Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen<br />

verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen<br />

er zu betreuen hat, Nachteile zufüge (Untreue). Nimmt<br />

man das wörtlich, so ist das Dienstmädchen wegen Untreue strafbar,<br />

das, in Voraussicht der Folgen, di,e seiner Obhut anvertraute<br />

Wohnung ohne Aufsicht läßt, so daß ein aufkommendes Unwetter<br />

den Regen durchs offene Fenster treibt und dadurch<br />

Teppich und Parkett beschädigt. Es versteht sid1, daß niemals<br />

jemand auf den Gedanken gekommen ist, diese törichte Konsequenz<br />

wirklich zu ziehen. Und um noch ein besonders aktuelles<br />

Beispiel zu nennen: Soeben hat der Bundesgerichtshof entschieden<br />

8 ), daß § 100 d Abs. 2 StGB, der die landesverräterische<br />

Wühlarbeit unter Strafe stellt, entgegen seinem weiterreichenden<br />

Woritlaut auf solche Personen keine Anwendung findet, die weder<br />

dauernd in der Bundesrepublik wohnen noch zu ihr in einem<br />

besonderen -Schutz- und Treueverhältnis stehen. Weitere Belege<br />

erübrig,en sich. Auch die hier gegebenen waren nur deshalb<br />

nötig, weil eine Auffassung zurückzuweisen war, die dem bloßen<br />

Sprachsinn der Gesetzesworte zu viel Gewicht beilegt.<br />

Man kann also dem Urteil des Schöffengerichts ruhig zugeben,<br />

daß sich die Sehschär.fenprüfung zwecks Brillenbestimmung unter<br />

den Wortlaut des § 1 HPG subsumieren läßt. Damit ist noch<br />

keineswegs entschieden, ob das Gesetz wirklich auf sie Anwendung<br />

findet. Das hängt vielmehr davon ab, ob nicht das HPG<br />

einschränkend zu interpretieren ist und was für ein Resultat sich<br />

dabei ergibt.<br />

Darüber nun, daß das HPG grundsätzlich einschränk,end ausgelegt<br />

werden muß, ist überhaupt kein Zweifel möglich. Wollte<br />

man solche Einschränkungen verweigern, so käme man zu völlig<br />

abenteuerlichen Resultaten. Dem Zweck der Feststellung, Heilung<br />

oder Linderung menschlicher Krankheiten, Leiden oder Körperschäden<br />

dienen nämlich zahllose Tätigkeiten, die ganz gewiß<br />

nichts mit Ausübung der Heilkunde zu tun haben und die darum<br />

nicht nach § 1 Abs. 2 HPG beurteilt werden dürfen, praktisch<br />

auch niemals danach ,beurteilt werden, wiewohl sein Wortlaut<br />

vollkommen auf sie zutrifft. Beispiele bieten zunächst die Berufe<br />

der Krankenschwestern, Krankengymnastinnen, der Laboranten,<br />

medizirrisch-technischen Assistentinnen usw. Alle diese Personen<br />

tun ausnahmslos Dinge, die darauf abzi-elen, menschliche Krankheiten<br />

usw. festzustellen, zu heilen oder zu lindern, aber sicherlich<br />

üben sie nicht die Heilkunde aus. Zwar sind die meisten<br />

dieser Berufe durch Sondergesetze geregelt, und man könnte<br />

einwenden, daß diese Sondergesetze s ie eben ausdrücklich von<br />

den Vorschriften des HPG freigestellt hätten. Aber so liegen die<br />

Dinge n'icht. Mindestens zum Teil nämlich sind die einschlägigen<br />

Sondervorschriften älter als das HPG von 1939. Sie wären also<br />

nach allgemeinen Regeln durch das jüngere Gesetz außer Kraft<br />

gesetzt worden, wenn das HPG die in ihnen geregelten Sachverhalte<br />

überhaupt getroffen hätte. Aber das hat es eben nicht<br />

getan, und darum sind jene Tätigkeiten nicht etwa erst künstlich<br />

aus dem Begriff der .Ausübung der Heilkunde" ausgegliedert<br />

worden, sondern sie haben ihn niemals erfüllt.<br />

Ganz dasselbe gilt für eine Reihe weiterer Verrichtungen, für<br />

die es gar keine besonderen Vorschriften gibt, welche sich als<br />

Ausnahmen vom -HPG deuten ließen, und die doch unzweifelhaft<br />

nicht unter § 1 Abs. 2 HPG follen, wiewohl sie alle im<br />

Dienste der Diagnose oder der Therapie menschlicher Krankheiten<br />

stehen. Ich nenne die· Herstellung pharmazeutischer Artikel<br />

und chirurgischer Instrumente, die Produktion von Verbandsmaterial,<br />

von orthopädischen Apparaten, Hörgeräten usw.<br />

Man wende nicht ein, daß hier die V,erbindung mit eigentlich<br />

heilkundlicher Tätigkeit nur eine mittelbare sei und daß die<br />

Anwendung des HPG eben deshalb entfalle. Auf Mittelbarkeit<br />

oder Unmittelbarkeit kann es nicht ankommen. <strong>Der</strong> Assistenzarzt,<br />

der im Operationssaal nur helfend mitwirkt, macht zahllose<br />

I{andreichungen, die erst durch die Vermittlung des Operateurs<br />

wirksam werden, dennoch übt er zweifellos die Hei:lkunde aus.<br />

<strong>Der</strong> Krankenwärter, der den Patienten auf den Operationstisch<br />

bettet, greift so unmittelbar wie möglich ein, aber er übt die<br />

Heilkunde nicht aus.<br />

Es erübrigt sich, weitere Beispiele zu geben. Daß die Legaldefinition<br />

des § 1 Abs. 2 HPG einschränkend ausgelegt werden<br />

muß, steht völlig außer Frage . .Sie trifft nur di-e Ausübung der<br />

Heilkunde, nicht aber die Ausübung von bloßen Heilhilfstätigkeiten').<br />

Was zu den Heilhilfstätigkeiten gehört, braucht hier nicht<br />

untersucht zu werden. Im einzelnen mag es zweifelhaft sein.<br />

Aber daß die Sehschärfenprüfung durch Optiker dazu gezählt<br />

werden muß, kann ernstlich nicht bestritten werden.<br />

Bis zum Erlaß des HPG ist die Refraktionsbestimmung rechtlich<br />

niemals als Ausübung der Heilkunde .gewertet worden. Das be-<br />

S) NJW <strong>1957</strong> Seite 470<br />

' ) Vergl. OLG Hamburg Verw. Rspr. 2 Nr. 82<br />

10 ~ Heft 4/<strong>1957</strong>


weist die Judikatur zu § 56a Gew0 6 ) . An dieser rechtlichen<br />

Beurteilung hat das HPG nichts geändert. Sein Zweck, den das<br />

Schöffengericht zutreffend in der Bewahrung des Publikums vor<br />

. fachlich unfähigen• und .charakterlich minderwertigen" Heilbehandlern<br />

erblickt, erfordert die Erstattung seiner Verbotsvorschriften<br />

auf die Augenoptik,er von vornherein nicht. Daß ihre<br />

Tätigkeit zu .Mißständen" geführt hätte, um deren Abstellung<br />

der Gesetzgeber sich hätte bemühen müssen, hat, soweit ersichtlich,<br />

niemand behauptet. So hat der Gesetzgeber des HPG von<br />

1939 denn auch zu erkennen gegeben, daß er die Sehschärfenprüfung<br />

nicht unter die beschränkenden Vorschriften des HPG<br />

stellen wollte. Die in § 6 Abs. 2 HPG dem Reichsinnenminister<br />

eingeräumte Ermächtigung, bestimmte Verrichtungen von den<br />

Bestimmungen des HPG auszunehmen, sollte unter anderem<br />

gerade dazu dienen, die Befugnisse der <strong>Augenoptiker</strong> zur Sehschärfenprüfung<br />

klarzustellen 9 ).<br />

Freilich ist solch eine klarstellende VO_ tatsäc:hlic:h nicht ergangen,<br />

und das Schöffengericht leitet dar-aus die Folgerung ab, daß<br />

die Refraktionsbestimmung deshalb als heilkundliche Verrichtung<br />

beurteilt werden müsse. Aber das ist nicht richtig. § 6 Abs. 2<br />

HPG, der den Willen des Gesetzes nicht selber erschöpfend ausdrückt,<br />

sondern seine nähere Ausführung einer ministeriellen<br />

Verordnung· überläßt, findet seine Erklärung in dem damaligen<br />

Stil der Gesetzgebung. Dieser war durch die Neigung des Gesetzgebers<br />

gekennzeichnet, sich im eigentlichen Gesetz auf die<br />

schlagwortartige Plakatierung einiger Grundsätze zu beschränken<br />

und da, wa-s damit zuviel oder zuwenig gesagt war, durch ergänzende<br />

Vorschriften einer damit beauftragten Ministerialinstanz<br />

richtigstellen zu lassen. Nichts anderes als eine solche Richtigstellung<br />

hätte eine die Sehschärfenprüfung ausdrücklich freistellende<br />

VO bringen können.<br />

Wie verfehlt es wäre, aus ihrem Ausbleiben - welches sich<br />

zur Genüge daraus erklärt, daß der Gesetzgeber in dem alsbald<br />

nach Erlaß des HPG ausbrechenden Krieg andere Sorgen hatte -<br />

etwa zu schließen, die Sehschärfenprüfung müsse nunmehr bis<br />

auf weiteres unter § 1 Abs. 2 und § 5 HPG gezog.en werden, wird<br />

noch durch folgende Erwägung bestätigt:<br />

Auch die „Anfertigung orthopädischer Appar-ate• (wohlgemerkt:<br />

Die Anfertigung, nicht erst die Anpassung der Verordnung!) wird<br />

in der Erläuterung von Grunwald zu § 6 HPG 7 ) als eine Verrichtung<br />

bezeichnet, die der Gesetzgeber ausdrücklich aus dem<br />

Anwendungsbereich des HPG ausnehmen wollte. Auch für sie<br />

ist die angekündigte Ausnahmevorschrift nicht ergangen. Es ist<br />

aber noch niemandem eingefallen, hieraus die Folgerung zu<br />

ziehen, daß die Anfertigung solcher Apparate deshalb als . Ausübung<br />

der Heilkunde" zu gelten habe und daß sie daher nur<br />

bestallten Ärzten und zugelassenen Heilpraktikern erlaubt sei.<br />

Diese Folgerung wäre auch geradezu aberwitzig. Sie würde zum<br />

sofortigen Stillstand des gesamten orthopädischen Handwerks und<br />

der einschlägigen Industrie führen und für die Menschen, welche<br />

orthopädische Geräte brauchen, eine Katastrophe bedeuten. Kann<br />

aber aus dem Ausbleiben der geplanten Vorschrift, welche die<br />

Unanwendbarkeit des HPG auf die Anfertigung orthopädischer<br />

Apparate klarstellen wollte, nidlt der Schluß gezogen werden,<br />

5 ) OLG Königsberg, Goltdammer's Archiv 12 S. 153; s. audl Kammergeridlt<br />

bei Marcetus, Arzneimittelrecht, 1944, S. 350<br />

' ) Vergl. dazu Grunwald bei Pfundtner-Neubert, IV, d, 24, Anm. 2 zu<br />

§ 6 HPG<br />

7) Vergl. die vorstehende Anmerkung<br />

§ 6 .<br />

daß diese Tätigkeit Ausübung der Heilkunde sei, so gilt für die<br />

Sehschärfenprüfung durch Optiker ganz dasselbe.<br />

Wirklich -sind denn auch Gerichts- und Verwaltungspraxis in<br />

den beinahe zwei Jahrzehnten, die das HPG gilt, stets davon<br />

ausgegangen, daß die Optiker refraktionieren dürfen. Die Fachschule<br />

für <strong>Augenoptiker</strong> in Köln ist durch Ministerialerlaß von<br />

1953 genehmigt worden. Sie ist durch weiteren Erlaß für 1e•<br />

meinnützig erklärt worden. In ihrem Lehrplan bildet die .Brillenglasbestimmung<br />

eine Hauptabteilung. Dazu werden sowohl die<br />

subjektiv,en wie die objektiven Methoden gelehrt. Nach § 3<br />

Ziff. 2 der . Fachlichen Vorschriften· für ·die· Meisterprüfung im<br />

<strong>Augenoptiker</strong>-Handwerk" gehört die .Behebung von Sehfehlern<br />

durch Sehhilfen (Brillen)" zu den Grundforderungen, denen die<br />

Prüflinge genügen müssen. Zu den Mindestanforderungen, die<br />

dabei zu stellen sind, gehört das . Feststellen der verschiedenen<br />

Sehfehler. . . und Ermittlung der erforderlichen Korrektionsgläser".<br />

Die Methoden der Brillenglasbestimmung sind Gegenstand<br />

sowohl der theoretischen wie der praktischen Prüfung.<br />

Diese .Fachlichen Vorschriften" sind, ebenfalls durch MinisterialerJ,aß,<br />

zu Richtlinien für die Abnahme der Meisterprüfung<br />

erklärt worden. Die Ausbildung und Prüfung der Optiker in der<br />

Kunst der Sehschärfenprüfung zwecks Brillenbestimmung erfolgt<br />

also in staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und nach staatl.<br />

anerkannten Normen. Die Refraktionbestimmung ist den Optikern<br />

deshalb nach Auffassung der staatlic:hen Verwaltungsinstanzen<br />

unzweifelhaft g-estattet, denn die Ausbildung zu einer Tätigkeit,<br />

die er für verboten hält, pflegt der Staat nicht zu genehmigen,<br />

sondern zu verbieten. Selbst das Sozialversicherungsrecht -<br />

das übrigens für die Auslegung des HPG nicht maßgeblich ist -<br />

verlangt nicht mehr, als daß die Erforderlichkeit der Brille durch<br />

ärztliche (nicht notwendig ,augenärztliche!) Verschreibung festgestellt<br />

wird. Daß die Brillenglasbestimmung selbst vom Arzt vorgenommen<br />

werde, verlangt es nicht. Dies alles bedeutet aber,<br />

daß die Sehschärfenprüfung von der Verwaltung nicht als Ausübung<br />

der Heilkunde im Sinne des HPG, sondern als Heilhilfstätigkeit<br />

angesehen wird, womit die hier vertretene Auffassung<br />

bestätigt wird.<br />

Daß diese Ansicht auch in der Rechtsprechung Beifall findet,<br />

wird nicht nur dadurch bewiesen, daß die Gerichte bisher refraktionierende<br />

Optiker nicht nach dem HPG bestraft haben, sondern<br />

auch· dadurch, daß noch in neuester Zeit die Anwendbarkeit<br />

des HPG auf die Sehschärfenprüfung durch gerichtliches Urteil<br />

ausdrücklich verneint worden ist. (Vergl. die Entscheidung des<br />

AG Hofheim vom 23. 3. 1956). Und daß der heutige Gesetzgeber<br />

dieselbe Linie verfolgt, beweisen die Pläne, die er für ein neues<br />

HPG ausgearbeitet hat. In den Beschlüssen des 14. Bundestagsausschusses<br />

über den Entwurf eines solchen Gesetzes ist ein § Ba<br />

vorgesehen, nach dem • Verrichtungen im Rahmen eines Handwerks-<br />

oder sonstigen Gewerbebetriebes, die lediglich auf den<br />

Ausgleich körperlicher Störungen gerichtet sind•, nicht unter die<br />

Bestimmungen des HPG fallen. Die Begründung bemerkt dazu<br />

u. a., .daß <strong>Augenoptiker</strong> Brillen bestimmen, Brillen anfertigen<br />

und ,anpassen dürfen". (Vergl. Bundestagsdrucksache - 2. Wahlperiode<br />

- Nr. 3143.) Es ist offensichtlich, daß den Optikern damit<br />

nicht etwa neue Befugnisse gewährt, sondern überlieferte erhalten<br />

werden sollen.<br />

III. Ich komme somit zu dem Ergebnis, daß in dem hier besprochenen<br />

Fall die Angeklagte schon deshalb hätte freigesprochen<br />

werden müssen, weil sie die Verbotsvorschr,iften des<br />

HPG gar nicht übertreten hat.<br />

Die vorstehenden Ausführungen lassen ohne Zweifel erkennen, daß<br />

das Urteil des M.Gladbacher Schö/fengerichts nicht die allgemein<br />

herrschende Red,tsansicht wiedergibt. Das beweist auch das Urteil<br />

des Schö/fengerichts in Hofheim/Main vom 23. März 1956, dem als<br />

Tatbestand gleichfalls eine subjektive Augenglasbestimmung durch<br />

einen staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong> zugrunde lag. Das Gericht entschied<br />

anders als in M.Gladbach. Es sagte in der Begtündung zu dem rechtskräftigen<br />

Urteil u. a.<br />

,,Die Feststellung betri//t also lediglich den Grad d._er Fehlsichtigkeit<br />

und die Brille ist, wie oben dargelegt, kein Mittel,<br />

die bestehenden Augenänderungen zu heilen oder zu lindern,<br />

sondern gleicht die ungünstigen Folgen der Fehlsichtigkeit lediglich<br />

aus •• •<br />

<strong>Der</strong> Angeklagte war daher freizusprechen und die Kosten der<br />

Staatskasse aufzuerlegen."<br />

Man sieht aus all diesen Darlegungen, daß das Streben richtig ist,<br />

klare und für uns positive Bestimmungen in das zur parlamenta•<br />

rischen Behandlung anstehende neue Heilpraktikergesetz zu bringen.<br />

In dem Neuentwurf des auch in anderer Hinsicht revisionsbedürftigen<br />

Heilpraktikergesetzes von 1939 nahm der mit der Beratung betraute<br />

Ausschuß im November 1956 in 3. Lesung einen neuen § 8 a auf, der<br />

folgenden Wortlaut hat:<br />

Zentralverband der <strong>Augenoptiker</strong><br />

,,Unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen nicht Verrichtungen<br />

im Rahmen eines Handwerks- oder sonstigen Gewerbebetriebes,<br />

die lediglich auf den Ausgleich körperlicher Störungen<br />

gerichtet sind".<br />

In der Begründung zum Entwurf (die 2. und 3. Plenarlesung steht<br />

noch aus), schreibt der zuständige Berichterstatter:<br />

„Es wurde ein neuer § 8 a eingefügt, nach welchem unter die<br />

Bestimmungen dieses Gesetzes nicht Verrichtungen im Rahmen<br />

eines Handwerks- oder sonstigen Gewerbebetriebes, die lediglich<br />

auf den Ausgleich körperlicher Störungen gerichtet sind, fallen.<br />

Die11er § 8 a garantiert den technischen und Handwerksbetrieben<br />

ihren überlieferten Tätigkeitsbereich. Er stellt klar, daß z. B. die<br />

Produktion und der Vertrieb von Hörgeräten auch in Zukunft<br />

im Rahmen eines technischen Gewerbes stattfinden dürfe, daß<br />

<strong>Augenoptiker</strong> Brillen bestimmen, Brülen anfertigen und anpassen<br />

dürfen usw. Um die Aufzählung in einem Katalog zu vermeiden,<br />

begnügt sich die Ausnahmebestimmung damit, sie durch<br />

das gemeinsame Merkmal des Ausgleichs körperlicher Störungen<br />

zu kennzeichnen".<br />

Wir hielten es für richtig und notwendig, dem Stand der Dinge<br />

gemäß über diese Einzelheiten zu berichten.<br />

~ Heft 4/<strong>1957</strong> 11


Das von· mir im Februar angedeutete Projekt, mit Herrn<br />

Freeman zusammen einen privaten Weiterbildungskursus für<br />

ausländische <strong>Augenoptiker</strong> in London im Juli <strong>1957</strong> aufzuziehen,<br />

macht gute Fortschritte. Er wird im Rotary House, Portland<br />

Square, im Westend von London, abgehalten werden, welches<br />

ehemals das Wohnhaus des niederländischen Gesandten war.<br />

Eine Anzahl namhafter Optometristen hat sich bereit erklärt,<br />

Herrn Freeman und mir bei den Vorlesungen behilflich zu sein.<br />

Bis zur Abfassung dieses Berichtes, Ende März, sind bereits zahlreiche<br />

Anfragen von Interessenten aus den verschiedensten Ländern<br />

eingegangen, darunter aus Deutschland, Dänemark, Norwegen,<br />

Schweden, Holland, Irland, Nigeria und Japan.<br />

Auf Anfrage bin ich gern bereit, Interessenten einen Prospekt<br />

mit allen Einzelheiten zu senden (Adresse: C. S. Flick, Panton<br />

House, 1, Howard Street, Strand, London, W.C. 2).<br />

Da jetzt die Staatsmänner die Idee des allgemeinen europäischen<br />

Markts diskutieren, ist es interessant, daß diese schon<br />

auf dem Gebiet der optischen Ausbildung durchgeführt wird.<br />

Ein optischer Werbefilm<br />

<strong>Der</strong> .Information Council of the Optical Industry• (lnformationsausschuß<br />

der optischen Industrie) betreibt einen Werbefeldzug<br />

in Großbritannien und verfolgt damit in etwa die gleichen<br />

Ziele wie die .Fördergemeinschaft der Deutschen Augenoptik"<br />

mit ihrem Slogan „Besser sehen - besser aussehen".<br />

An der kürzlich stattgefundenen Versammlung nahmen<br />

200 Personen teil, welche die Interessen der beteiligten Fabrikanten,<br />

Großhändler, Werkstätten, Optiker und die Presse vertraten.<br />

Die Aussprache begann im Privatkino der .Royal Empire<br />

Society" in London mit einer Vorführung des neuen Werbefilms<br />

„Look This Way", den der ICOI für 700 Kinos in Großbritannien<br />

hergestellt hat.<br />

Anschließend beantworteten der Arbeitsausschuß und der<br />

Pressereferent, Mr. Frank Piggott, Fragen der Zuschauer nach<br />

den gegenwärtigen und zukünftigen Plänen der ICOI. Die .Versammlung<br />

schloß mit einem zwanglosen Beisammensein, bei<br />

welchem Erfrischungen gereicht und berufliche Fragen debattiert<br />

wurden.<br />

Optische Gesetzgebung<br />

Nach dem Rücktritt von Sir Anthony Eden setzte der neue<br />

Premier Macmillan, Mr. Dennis Vosper als Gesundheitsminister<br />

ein. <strong>Der</strong> letztere wurde von uns sofort im Parlament über die<br />

Aussichten einer Gesetzgebung für Optiker befragt, da Vorstellungen<br />

bei seinem Vorgänger erfolglos geblieben waren. <strong>Der</strong><br />

Abgeordnete W. Griffiths, der selbst <strong>Augenoptiker</strong> ist, stellte<br />

am 4. Februar im Unterhaus die Anfrage, wann beabsichtigt sei,<br />

ein Gesetz für die rechtliche Anerkennung der <strong>Augenoptiker</strong> vorzulegen.<br />

Mr. Vosper verwies den Fragesteller auf die bereits von<br />

seinem Vorgänger mehrmals in den vergangenen Jahren gegebene,<br />

vollkommen unzulängliche Antwort .sobald das Parlament<br />

dazu Zeit hat•. Am folgenden Tage stellte Lord Milner im<br />

Oberhaus die gleiche Anfrage, die vom Earl of Horne wie folgt<br />

beantwortet wurde: .,Das Prinzip eines Gesetzes für diesen<br />

Zweck wird zwar anerkannt, aber die Vorlage hängt von der<br />

parlamentarischen Zeiteinteilung ab und ist daher leider während<br />

dieser Sitzungsperiode unwahrscheinlich." Er fügte hinzu:<br />

.Die Tatsache, daß die Vorlage unumstritten ist, wird allgemein<br />

anerkannt und soll bei der Zusammenstellung des Sitzungsplanes<br />

für die nächste Sitzungsperiode in Betracht gezogen werden. 11<br />

Britische Auszeichnung für deutschen Professor<br />

Großbritannien hat die James Watt International Medal für<br />

<strong>1957</strong> zum ersten Male an einen deutschen Wissenschaftler verliehen.<br />

<strong>Der</strong> Empfänger ist der 77jährige Professor Dr.-Ing.<br />

Walther Bauersfeld von der Firma Carl Zeiss. Die Verleihung<br />

erfolgte in Anerkennung seiner Tätigkeit als Wissenschaftler,<br />

Erfinder und Organisator auf dem Gebiet der Feinmechanik und<br />

Optik. Die Medaille wird im Mai in London überreicht werden.<br />

Deutsche Ausfuhr nach England<br />

In den letzten Jahren ist es deutschen Fabrikanten optischer<br />

Artikel in steigendem Maße gelungen, den britischen Markt für<br />

ihre Produkte zu gewinnen. Erwähnung verdienen hier besonders<br />

die Brillenfassungen von Marwitz & Hauser und Böhler<br />

(die in der britischen Fachpresse direkt inserieren), Punktal­<br />

Gläser und Umbral-Sonnenbrillen von Zeiss, Scheitelbrechwertmesser<br />

und Rodatest von Rodenstock, die verschiedenen Oculus­<br />

Geräte und viele andere Erzeugnisse, die britische Großhändler<br />

von deutschen Herstellern beziehen und in ihrer Werbung und<br />

ihren Katalogen aufführen. .<br />

Die letzte diesbezügliche Nachricht ist, daß die Firma Continental<br />

Import Company, · Brighton, Sussex (Inhaber: <strong>Augenoptiker</strong><br />

E. W. Chinn, mit Praxis an derselben Adresse) unlängst<br />

die englische Vertretung für die optischen Prüfgeräte der Firma<br />

Werner D. Kuehn, Berlin-Steglitz, übernommen hat. Mr. Chinn<br />

vertritt bereits die Firma Rodenstock in Großbritannien. Ein<br />

anderer praktischer <strong>Augenoptiker</strong>, der als Goßhändler deutsche<br />

Brillenfassungen importiert, ist Mr. Gerald Lauder, Paddington,<br />

London, der unter der Firma Dentop Limited die Erzeugnisse der<br />

Firma Philipp M. Winter, Fürth/Bayern, einführt und in England<br />

vertreibt.<br />

Bankett der Spectacle Makers<br />

Das jährliche B·ankett der • Worshipful Company of Spectacle<br />

Makers" (Ehrwürdige Gilde der Brillenmacher), Englands 330<br />

Jahre alte optiische Innung, fand dieses Jahr am 2. April im<br />

Mansion House in London statt, dem Sitz des regierenden Oberbürg,ermeisters<br />

(Lord Mayor) der City von London. Die Veranstaltung<br />

gewann besondere Bedeutung dadurch, daß der diesjährige<br />

Lord Mayor, Sir Cullum Welch, seit vielen Jahren<br />

Mitgl


Ü er Weltruf des klassischen<br />

Wiener Stils findet in den modischen<br />

und dezent ausgeführten<br />

Qualitäts -Sonnenbrillen<br />

Anger<br />

~<br />

erneut Bestätigung.<br />

Gerade darum bewahren sie<br />

die Persönlichkeit des Trägers<br />

Repräsentant für Deutschland:<br />

Hubert Schulz, Optik-Spezial-Großhandlung<br />

München 59, Bahnstraße 8 u. 10, Telefon 46307<br />

Telegramme: HASCHULZ_ Mändien<br />

The London Course of Optometry<br />

Bezugnehmend auf den ersten Absatz des Berichtes von Mr.<br />

C. S. Flick bringen wi-r folgende Einzelheiten aus dem uns<br />

zwischenzeitlich zug•egang-enen Prospekt.<br />

<strong>Der</strong> Kursus beginnt am Montag, dem 1. Juli, und endet am<br />

Freitag, dem 26. Juli. Die Vorlesungen und Ubungen finden<br />

von montags bis freitags jeweils von 10 bis 12.30 Uhr und<br />

von 14 bis 16.30 Uhr statt. Als Treffpunkt gilt jeweils das Rotary<br />

House, 2,1, Portman Square, London, W. I. (Rotary-Club).<br />

Das Rotary-Haus liegt im Herzen von Londons West End und ist<br />

durch Busse und Untergrundbahnen von allen Teilen Londons<br />

aus bequem zu erreichen. Die praktischen Ubungen werden auch<br />

im Northampton Polytechnic durchg-eführt. Es ist hervorzuheben,<br />

daß die ~urse auf der Basis des Kostendeckungsprinzips abgehalten<br />

werden. Als Teilnehmergebühr werden ca. 460,- DM<br />

erhoben. Die Veranstalter haben dafür Sorge getragen, daß gute<br />

Unterbringungsmöglichkeiten in preiswerten Hotels und Privatzimmern<br />

zur Verfügung stehen. Es wird ferner darauf hingewiesen,<br />

daß sprachliche Schwierigkeiten für deutsche Teilnehmer<br />

dadurch behoben werden, daß zwei Lehrer des Kursus gut<br />

deutsch sprechen, trotzdem sind angemessene Kenntnisse der<br />

englischen Sprache Voraussetzung. Nachstehend geben wir die<br />

Themen, die behandelt werden sollen, bekannt:<br />

1. Einführende Aussprache über die Struktur und die Funktion<br />

der englischen <strong>Augenoptiker</strong>schaft. <strong>Der</strong> Optometrist und<br />

seine Stellung im Gesundheitsdienst der Gesellschaft.<br />

2. Die Anatomie und Physiologie des Auges. Das Auge als<br />

optisches Instrument. Das Auge als Teil des lebenden<br />

Körpers.<br />

3. Die Technik der subjektiven Refraktion (Nah- und Fernprüfung).<br />

Nebelmethoden. Verwendung des Kreuzzylinders.<br />

Bichromatische und Polarisationsmethoden.<br />

4. Das beidäugige Sehen. Besondere V-erfahren, z. B. T.I.B. u. a.<br />

5. Messung und Korrektion der Presbyopie. Besondere berufsbedingte<br />

Nahkohektionen.<br />

6. Das Muskelgleichgewicht und dessen Anomalien. Die Verordnung<br />

von Prismen.<br />

7. Die Konstruktion und Verwendung des Ophthalmoskops,<br />

Retinoskops, Perimeters und anderer Instrumente.<br />

8. Die Erkennung des normalen Auges. Äußere Erscheinungen.<br />

Medien, Augenhintergrund.<br />

9. Die Bedeutung von Anzeichen und Symptomen. Einzelberichte.<br />

10. Das Farbsehen.<br />

11. Die spezielle Sehhilfe.<br />

12. Kontaktschalen, ihre Bedeutung und Wirkung, Demonstration<br />

der Anpassung usw.<br />

Aus dem Fachgeschehen der Schweiz<br />

Am Sonntag, dem 19. Mai, treffen sich die Optiker aus der<br />

Schweiz in Interlaken zu ihrer 52. Generalversammlung <strong>1957</strong>.<br />

<strong>Der</strong> SVOM hat diesen zentral gelegenen Tagungsort im Herzen<br />

des Berner Oberlandes gewählt, um das Angenehme einer Reise<br />

in das einzigartige schöne Berner Oberland mit dem Nützlichen<br />

der beruflichen Kontaktnahme mit Gleichgesinnten zu verbinden.<br />

Neben den Regularien usw. sollen Kurzvorträge über Verkaufsschulung<br />

den Kern der Tagung bilden.<br />

*<br />

Am 31. März führte der SVOM eine Arbeitstagung in Olten<br />

durch, auf der folgende Themen zur Diskussion standen:<br />

Ober den heutigen Stand der Kontaktschalen-Anpassung<br />

Referent: Andre Wiegandt, Genf<br />

Grundsätzliches über die subjektiven Refraktionsmethoden<br />

Referent: Eduard Boßhard, Zürich<br />

Unterschiede zwischen dem Ergebnis der Brillenglasbestimmung<br />

und der endgültigen Brillenglaskorrektur<br />

Referent: Paul Loeliger, Bern<br />

eAugencpJi/{tll Heft 4/<strong>1957</strong> 13


<strong>Der</strong> Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1956<br />

in den hauptsächlichsten optischen Erzeugnissen<br />

Es wird Sie sidJ.erlidJ. interessieren, zu wissen, aus weldJ.en Ländern die Bundesrepublik DeutsdJ.land die hauptsädJ.lidJ.sten<br />

optisdJ.en Erzeugnisse (ungefaßte Gläser, Brillenfassungen, Ferngläser und Fernrohre) bezieht und in weldJ.' weitaus größerem Umfang<br />

wir die Welt mit den angeführten Artikeln beliefern.<br />

Wir haben deshalb die folgenden Tabellen zusammengestellt nadJ. dem vorliegenden statistischen Material des Bundesamtes<br />

Wiesbaden.<br />

Die Mengen sind in dz = 100 kg und die Werte in Einheite~ für je 1000,- DM = Millionen DM angegeben.<br />

Einfuhr- ungefaßte Brillen- Ferngläser<br />

Land- Brillengläser fassungen und Fernrohre<br />

ungefaßte Brillen- Ferngläser<br />

Land- Brillengläser fassungen und Fernrohre<br />

bezeichnung dz= 100 1000 dz = 100 1000 dz = 100 1000<br />

ka DM ka DM kq DM<br />

bezeichnung dz= 100 1000 dz = 100 1000 dz = 100 1000 Libyen 0 41<br />

kg DM ka DM ka DM Marokko, frz. - - - - 9 74<br />

Nigerien 1 18 1 27 - -<br />

Gesamt 267 1 039 16 268 114 1 058 Ostafrika,<br />

davon aus port. - - 0 11 - -<br />

Südafr. Union<br />

Saarland 8 128 usw. 8 179 18 1446 9 164<br />

Belgien 141 135<br />

Rhodes. und<br />

Dänemark 0 15 0 11<br />

Njassld. - - 0 28 0 32<br />

• Frankreich 8 101 3 184 69 650 Südwestafrika - 0 32 0 18<br />

Groß- Tanganjika - 0 18 0 10<br />

britannien 6 58 Tanger - 0 10 10 49<br />

Italien 0 10 Tunesien - - - - 2 20<br />

Japan 3 19<br />

Niederlande 5 39<br />

Kanada 9 105 13 908 138 440<br />

USA 20 692 92 3435 866 2637<br />

Osterreich 89 425 12 17 0 18 Kuba 1 29 2 108 2 25<br />

Schweden 13 79 Mexiko 3 79 8 6<strong>04</strong> 4 145<br />

Schweiz 9 58 0 17 Antillen,<br />

USA 8 190 0 28 8 23 niederl. - - 0 136 3 98<br />

Thailand 12 99 Costa Rica - - 0 35 0 10<br />

Dominik. Rep. - - 0 24 - -<br />

Guatemala - - 0 21 0 13<br />

Ausfuhr<br />

ungefaßte Brillen- Ferngläser<br />

Land- Brillengläser fassungen und Fernrohre<br />

Haiti (Rep.) - - 0 10 0 15<br />

Nicaragua - - 0 10 - -<br />

Panama<br />

(o. Kan.-Z.) - - 0 12 1 47<br />

Puerto Rico<br />

usw. - - - - 0 10<br />

Salvador - - 0 41 - -<br />

bezeldlnung dz = 100 1000 dz = 100 1000 dz= 100 1000 Westindien,<br />

ka DM ka DM ka DM brit. - - 0 75 0 58<br />

Argentinien 16 140 2 243 2 31<br />

Gesamt 717 10094 947 40 465 1 639 10 249 Bolivien 4 20 0 19 - -<br />

Brasilien 1 11 19 741 0 30<br />

davon nach Chile 5 73 0 133 6 83<br />

Ecuador - - 0 59 - -<br />

Uruguay - ·- 10 131 - -<br />

Venezuela 2 29 2 4<strong>04</strong> 6 121<br />

Aden - - 0 12 1 36<br />

Birma 1 10 2 281 1 15<br />

britannien 1 72 61 1497 72 502 Ceylon - - 0 42 - -<br />

China<br />

(Volksrep.) 4 37 - - - -<br />

Irland (Rep.) 0 15 1 169 3 101<br />

Island 1 32 0 79 - -<br />

Cypern 1 15 0 46 1 13<br />

Saarland 0 14 0 28 8 128 Kolumbien 2 58 6 449 2 27<br />

Belgien 75 756 47 1 757 19 130 Paraguay - - 0 44 - -<br />

Dänemark 76 452 78 2 257 47 252 Peru 7 122 0 275 0 21<br />

Finnland 25 320 63 19<strong>04</strong> 0 36<br />

Frankreich 2 86 2 223 7 148<br />

Griechenland 37 292 9 311 0 18<br />

Groß-<br />

Italien 46 685 23 1530 60 701<br />

Jugoslawien 4 25 3 106 1 16<br />

Luxemburg 0 35 0 58 0 27<br />

Malta-<br />

Bahrain-<br />

Inseln usw. - - - - 3 29<br />

Hongkong 3 117 6 567 1 50<br />

Gibraltar - - 0 10 0 19 Indien 4 35 9 852 4 80<br />

Niederlande 65 874 180 5000 44 409 Indien, port. - - 0 12 - -<br />

Norwegen 26 337 32 1385 20 233<br />

Osterreich 32 718 13 731 100 1 083<br />

Portugal 5 164 15 1109 1 59<br />

Polen - - 2 31 - -<br />

Schweden 109 1302 93 3 736 55 411<br />

Schweiz 67 1 0<strong>04</strong> 46 1 651 32 642<br />

Spanien 14 230 1 166 0 29<br />

Tschecho-<br />

Indonesien 11 95 19 694 1 36<br />

Irak 1 11 1 70 7 83<br />

Iran 1 21 0 41 - -<br />

Japan 9 138 0 36 - -<br />

Israel 0 18 0 36 1 20<br />

Libanon 2 45 1 80 0 24<br />

Jordanien - - 0 28 0 12<br />

Kambodscha 1 91 - -<br />

slowakei 0 68 - - - Kuweit 0 31 0 12<br />

Türkei 3 30 0 25 0 12 Laos 0 16 - -<br />

Ungarn - - 0 13 - - Pakistan - - 3 58 3 18<br />

Ägypten 0 16 0 51 1 24 Philippinen 2 16 2 228 - -<br />

Äthiopien,<br />

Saudi-<br />

Eritrea 0 29 0 35 - -<br />

Arabien 1 28 0 52 2 43<br />

Angola 0 22 0 36 - -<br />

Goldküste 0 18 0 13 0 10<br />

Kanar. Inseln - - - - 0 18<br />

Kenya,<br />

Uganda 0 13 0 66 0 39<br />

Kongo,<br />

Belgien 0 37 0 50 0 21<br />

Singapur u.<br />

Malaya 1 29 1 318 0 58<br />

Syrien - - 0 81 2 31<br />

Thailand 5 102 9 980 2 59<br />

Vietnam 1 41 0 70 - -<br />

Austr. Bund 1 19 40 1 419 69 197<br />

Neuseeland - - 11 675 7 108<br />

14 e(ugenq,Dkrl, Hell 4/<strong>1957</strong>


<strong>Der</strong> nationale Haftschalen-Kongreß 1956 in USA<br />

wird <strong>1957</strong> wiederholt<br />

(Ubersetzung aus „ The Optometrie Weekly" Nr. 52)<br />

Es wird sicher interessieren, daß nach den großen Erfolgen des<br />

Kongresses 1956 schon wieder ein neuer für 1·957 geplant ist. Die<br />

Vorbereitungen dazu sind in vollem Gange. Er soll ähnlich wie<br />

der erste in den Vereinigten Staaten von Amerika, der ein<br />

nationaler 3-Städte-Kongreß war und in New York, Chicago und<br />

Los Angeles vom 4. bi.:s zum 19. November 1956 stattfand, aufgezogen<br />

werden.<br />

Dieser Kongreß, der überhaupt der erste seiner Art in Amerika<br />

war, wurde unterstützt von der kürzlich gegründeten Eye­<br />

Research-Foundation. Mehr als 800 Personen nahmen daran teil.<br />

„Haftschalen - heute und morgen!" war das große Thema der<br />

zweitägigen Zusammenkünfte. Darin einbegriffen war das umfassende<br />

Vortragsprogramm von Gastsprechern und eine Reihe<br />

von praktischen Kursen, die die notwendigen technischen Kenntnisse<br />

der Contact-Schalen-Arbeit vermittelten.<br />

Schon während dieser Zeit


Feinmedianlk und Optik mit 2 Mrd. DM Umsatz<br />

Produktionsausweitung verlangsamt - Weiterhin<br />

Ausdehnung des Außenhandels - Preiserhöhungen<br />

kaum zu umgehen<br />

Die feinmechanische und optische Industrie<br />

des Bundesgebietes und Westberlins rechnet<br />

nach unseren Informationen auch für das laufende<br />

Jahr <strong>1957</strong> mit einer weiteren Produktionssteigerung,<br />

die sich allerdings im Vergleich zu<br />

den Vorjahren abschwächen wird. Im vergangenen<br />

Jahr be trug die Umsatzsteigerung gegenüber<br />

1955 9,7 v . H. Im Jahr davor konnte der<br />

U!llsatz gegenüber 1954 noch um 19,I v. H. gesteigert<br />

werden. In Zahlen ausgedrückt: Die<br />

feinmechanische und optische Industrie erzielte<br />

1956 einen Gesamtumsatz von 1,9 Mrd. DM<br />

gegenüber 1,7 Mrd. DM 1955.<br />

Im einzelnen lagen die Umsätze bei der optischen<br />

Industrie bei 239 Mill. DM (200 Mill.<br />

DM); bei der Photo-, Projektions- und kinotechnischen<br />

Industrie bei 555 Mill. DM (534 Mill.<br />

DM); bei der feinmechanisdlen Industrie bei<br />

487 Mill. DM (421 Mill. DM); bei der Medizinmechanischen<br />

Industrie bei 121 Mill. DM (108<br />

Mill. DM). Die Produktion von Regel- und Meßgeräten,<br />

die 1955 einen Wert von 250 Mill. DM<br />

erreichte, wurde weiter gesteigert und erreichte<br />

1956 schätzungsweise einen Wert von über 300<br />

Mill. DM. Gerade diesem Zweig der feinmechanisdlen<br />

und optischen Industrie wird für die<br />

nächsten Jahre eine sprunghaft ansteigende<br />

Entwicklung vorausgesagt, da die deutsche und<br />

westeuropäische Industrie im Zuge der Automation<br />

und der Atomtechnik eine Vielzahl von<br />

Präzisions- und Regelgeräten benötigt.<br />

Steigerung des Exports<br />

<strong>Der</strong> Außenhandel entwickelte sich 1956 auch<br />

weiter nach oben. <strong>Der</strong> Export hat im vergangenen<br />

Jahr eine Zunahme von 14,7 v. H. erfahren.<br />

Er erreichte absolut einen Wert von<br />

696 Mill. DM gegenüber 607 Mill. DM 1955.<br />

Hauptabnehmerländer waren die USA (15,7 v.<br />

H.), Sdlweden (7,3 v. H.), Niederlande (6,8 v.<br />

H.), Italien (5,2 v. H.) und die Schweiz (4,8 v .<br />

H.). Bei der Augenoptik sind Schweden und die<br />

Niederlande die Hauptabnehmerländer; bei der<br />

sonstigen Optik die USA; bei Photo- und Kinoerzeugnissen<br />

die USA, Sdlweden und Großbritannien,<br />

bei der Feinmechanik die Niederlande,<br />

USA, Italien und Schweden; bei der<br />

Medizinmechanik die USA und Niederlande. Bei<br />

den Importen, die 1956 mit 44 Mill. DM für<br />

Feinmechanik und Optik eine Zunahme um fast<br />

11 v. H. erreichten, teilen sich Firmen Westeuropas<br />

und aus Obersee in den deutschen<br />

Markt. Auf der Frankfurter Frühjahrsmesse war<br />

auch Japan erstmalig mit einem Kollektivstand<br />

der einheimischen Foto- und feinmechanischen<br />

Industrie vertreten. Man nimmt an, daß Japan<br />

in absehbarer Zeit in verstärktem Umfang<br />

Feldstecher und Kameras in die Bundesrepublik<br />

liefern und auf jeden Fall versuchen wird, die<br />

deutschen Preise zu unterbieten. Auf dem<br />

Weltmarkt ist Japan bereits in dieser Branche<br />

spürbar in Erscheill'Ung getreten. Es hat aber<br />

bisher nicht vermocht, den international anerkannten<br />

guten Einfluß deutscher Fabrikate wesentlich<br />

zurückzudrängen.<br />

Störungen aus der Ostzone<br />

Einen gewissen Ärger bereiten d·ie Lieferun•<br />

gen aus Mitteldeutschland in die Bundesrepublik<br />

und auch in das westliche Ausland. Hier<br />

wird von den volkseigenen Betrieben häufig<br />

mit altbekannten Firmen~men und neuerdings<br />

auch mit dem Namen ,;:Jena" eine •Werbung<br />

veranstaltet, die falsche Vorstellungen weckt.<br />

Im Rahmen des Interzonenhandels wurden im<br />

vergangenen Jahr 'die Liefermengen in die Sowjetzone<br />

erhöht. Die Lieferungen aus der Zone<br />

nach Westdeutschl_and gingen aber wegen man-<br />

AUS INDUSTRIE UND FACHGROSSHANDEL<br />

gelnder Lieferfähigkeit zurück. Die Zone lieferte<br />

1956 für über 3 Millionen Verrechnungseinheiten<br />

Kameras, optische Meßinstrumente<br />

sowie feinmechani'Sche Er.zeugnisse, Fotoverschlüsse<br />

und artverwandte Geräte in die Bundesrepublik.<br />

Die Lieferungen aus der Bundesrepublik<br />

nach Mitteldeutschland erreichten<br />

einen Umfang von 6 Millionen VE. Erfreulich<br />

ist die Tatsache, daß die Betriebe in Mitteldeutschland<br />

bisher weder auf dem westdeutschen<br />

noch auf dem Weltmarkt ein Preisdumping<br />

versucht haben. Nach vorsichtigen<br />

Schätzungen der optischen Industrie Westdeutschlands<br />

ist für die n•ahe Zukunft mit einer<br />

nennenswerten Aus.weitung des Interzonenhan.<br />

dels auf dem Gebiet von. Feinmechanik und<br />

Optik kaum zu rechnen.<br />

Sorgen bei den Preisen<br />

Die Preisentwicklung macht auch der feinmechanischen<br />

und optischen Industrie Sorge. Im<br />


Neues über den Feldstecher<br />

Ein Vortrag von Dr. Reiner anläßlich der Tagung der<br />

WV A-Bezirksgruppe Köln-Bonn-Aachen<br />

Ein .Mitgliederabend" am 25, Februar versammelte die Bezirksgruppe<br />

Köln-Bonn-Aachen fast vollzählig in den Räumen<br />

der Kölner Niederlass'ung der Fa. J, D. Möller. Mit besonderer<br />

Freude wurde das Erscheinen des 2. Vorsitzenden E. Brink, des<br />

Stiftungswartes H. Sasse sowie einiger Gäste aus der Nachbarbezirksgruppe<br />

Düsseldorf begrüßt. Unser Ehrenmitglied, Herr<br />

Dr. Schaditschabel, ein immer lebhaft empfangener und gern<br />

gesehener Gast, nahm mit seinen Mitarbeitern ebenfalls an- dem<br />

sehr interessanten Abend teil.<br />

Auf dem Programm standen:<br />

1. <strong>Der</strong> Vortrag von Herrn Dr. Reiner .Neues über den<br />

Feldstecher",<br />

2. eine Aussprache über anliegende WV A-Fragen und<br />

aktuelle Berufsprobleme.<br />

Herr Dr. Reiner, der uns mit seinem schon sprichwörtlichen<br />

Elan einleitend den Aufbau der Feldstecher vor Augen führte,<br />

fand ebenso aufschlußreiche Worte über den Wert des Feldstechers<br />

als optisches Instrument. Es war erstaunlich, mit welchem<br />

Einfühlungsvermögen der Referent die Probleme des Feldstechers<br />

- sozusagen am Rande - , mit jenen Fragen in<br />

Verbindung brachte, die von der Käuferschaft täglich an den<br />

Fachoptiker gestellt werden, - z. B. subjektiver Gebrauch, Einfluß<br />

der Akkommodation und Fehlsichtigkeit und Einfluß auf das<br />

binokulare Sehen u. a. m.<br />

Sodann behandelte Herr Dr. Reiner in präziser und verständlicher<br />

Manier den optischen Aufbau der gebräuchlichsten Feldstecher<br />

und die Bedingungen, die in Bezug auf Bildgüte und<br />

Korrektion zu erfiillen sind. Es wurden Beschaffenheit und Verwendungsmöglichkeit<br />

der bekanntesten Objektive und Okulare<br />

erläutert und ebenso eingehend die markantesten Umkehrsysteme<br />

wie Porro, Möller-Dachkant, Hensoldt- und Leitz-System.<br />

Die schwierigsten Fragen erklärte der Sprecher seinen Zuhörern<br />

mit leichter Hand. In sinnvoller Weise wur-den mit Hilfe<br />

einiger Beispiele die Bedeutung der totalen Plastik, die Verflachung<br />

des Raumes proportional der totalen Plastik und Merkmale<br />

sowie Hinweise für den praktischen Gebrauch klar auseinandergelegt.<br />

Als Herr Dr. Reiner schließlich die Leistung der Fernrohre<br />

behandelte, wurde es allen Anwesenden offenbar, daß der Referent<br />

eines seiner Spezialgebiete besprach. Es ist bekannt, daß<br />

Dr. Reiner hinsichtlich der Leistung der Fernrohre bedeutende<br />

Arbeit geleistet hat. Die Leistung der Fernrohre, ein viel diskutierter<br />

Punkt beim Verkauf eines Feldstechers, war in den<br />

vergangenen Jahrzehnten Gegenstand zahlreicher physiologischoptischer<br />

Untersuchungen. Wir wissen heute, daß der alte Leistungsbegriff<br />

AP 2 seine Bedeutung verloren hat. Neue Meßbegriffe<br />

wie VXD exakter y'VX D entsprechen eher der Wirklichkeit.<br />

Allerdings sagen solche Zahlenergebnisse dem Laien<br />

nicht viel, denn es fehlen die Vergleichswerte. Aus dieser<br />

Erkenntnis heraus prägte Dr. Reiner den Begriff der „relativen<br />

Dämmerungsleistung" in Prozenten und der .relativen Nadltleistung",<br />

Diesem Leistungsbegriff liegt der . Einheitsfeldstecher<br />

6X30" zugrunde, dessen relative Leistungszahl mit 100 9 /o festgelegt<br />

ist. Solche Meßzahlen bieten auch dem Laien und der<br />

Branche allgemein ein anschauliches Vergleichsergebnis, - wenn<br />

z. B. gegenüber dem Einheitsfeldstecher 6X30 ein Feldstecher<br />

10X 45 eine relative Dämmerungsleistung von 158 9 /9 aufweist.<br />

Eine ausführliche und sehr interessante Behandlung dieses<br />

Gebietes ist im übrigen in dem von Dr. Reiner verfaßten neuen<br />

Fachbuch „Optische Instrumente" nachzulesen (erschienen im<br />

Verlag Willy Sehricke!, Düsseldorf).<br />

Abschließend demonstrierte der Referent die neuesten Feldstechermodelle,<br />

u. a. von Leitz und Zeiss sowie die außergew·öhnliche<br />

Neuschöpfung der Fa. Möller, den Fotofeldstecher<br />

.CamBinox•. Kein Zweifel, daß nur ein Experte auf dem Gebiet<br />

der optischen Instrumente die Probleme des Feldstechers in<br />

einer so unmißverständlid:ien, fesselnden Sprache darlegen kann,<br />

wie wir es von Herrn Dr. Reiner an diesem Abend erlebten.<br />

Nach kurzer Pause standen aktuelle Berufsprobleme zur Diskussion.<br />

Interessante Ausführungen von Herrn Dr. Schachtschabel<br />

wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen.<br />

Eine Besprechung der Jahrestag.ung in Bad Godesberg beendete<br />

den regen und aufschlußreichen Kölner Abend, der noch<br />

manchen Diskussionspunkt für die anschließende gesellige Runde<br />

bot. A. G.<br />

Interessantes Angebot der Feinmechanik und Optik<br />

auf der Deutschen Industrie-Messe Hannover (28. April bis 7. Mai)<br />

Die im Vorjahr vollständig umgebaute Halle 5 im Zentrum<br />

des Ausstellungsgeländes steht etwa 100 Firmen der Feinmechanik<br />

und Optik zum zweiten Male zur Verfügung. Darüber hinaus<br />

werden etwa 60 Hersteller feinmechanisd1er und optischer Erzeugnisse<br />

noch in 11 weiiteren Hallen vertreten sein, da das<br />

Produktionsprogramm dieser !Firmen in ihrer Herstellungsart<br />

zwar der feinmechanischen und optischen Industrie entspricht,<br />

die Abnehmer jedoch den typischen Besucherkreisen jener übrigen<br />

Hallen .angehören.<br />

Die deutsdle Feinmechanik und Optik, die nach dem zweiten<br />

Weltkrieg innerhalb weniger Jahre ,auf Grund ihrer wissenschaftlich<br />

erarbeiteten jahrzehntelangen Konstruktionserfahrung und<br />

Fertigungspraxis die führende Rolle ,auf dem Weltmarkt wiederum<br />

übernehmen konnte, wird auch in diesem Jahre mit<br />

Neuentwicklung,en und bedeutenden Verbesserungen ihrer traditionellen<br />

Erzeugnisse aufwarten und dadurch für die Fachleute<br />

aus aller Welt einen besonderen Anzi-ehungspunkt darstellen.<br />

Aus der Fülle der angebotenen Ausstellungsgüter können an<br />

dieser Stelle nur einige wenige beispielhaft genc1,nnt werden:<br />

Aus dem Bereich der Augenoptik wird neben neuen, geschmackvollen<br />

Bnillenfassungen eine Fernsehbrille, durch die die<br />

Ermüdung der Augen beim Fernsehen wesentlich herabgesetzt<br />

wird, und ein Dreistärkenglas, das ,außer der Nähe und Feme<br />

auch den dazwi-schenliegenden Bereich scharf abbildet, gezeigt.<br />

Neben Feldstechermodellen 8X50 und 10X50 ergänzt ein neues,<br />

kleines, handlliches Taschenprismenglas 8X20 mit ausgezeichneter<br />

optischer Leistung und überraschend großem Gesichtsfeld das<br />

bisherige Angebot auf diesem Gebiet.<br />

Eine neue Kaltlicht-Leuchtlupe schafft mit ihrem kalten Licht<br />

und ,ihrer ans,eitig gleichmäßigen nicht blendenden Beleuchtung<br />

eine weit,gehende Aufhellung aller Schlagschatten und gestattet<br />

wegen des gleichmäßig beleuchteten Sehfeldes beidäugige Beobachtung.<br />

Die Photo-, Kino- und Projektionstechruik zeigt Kameras, Vergrößerer<br />

und Projektoren für alle Anwendungsgebiete der technischen<br />

Photographie, Industrie- und Pressekameras, kleine<br />

Stativwagen, große und kleine Nivellierköofe, die als Neuheiten<br />

auf der letzten Photokina bereits Beachtung fanden, eine einäugige<br />

Spiegelreflexkamera im Aufnahmeformat 24 X 36 mm mit<br />

Schlitzverschluß und Wechseloptik und neuerdings serienweise<br />

hergestellte Objektive in Wechselfassungen für Zentralverschluß.<br />

Dazu mehrere Typen von Tonfilmprojektoren mit neu entwickelten<br />

Xenonlampenhäusern und einen Tonbildprojektor, der jede<br />

denkbare Variation in Ton und Bild, gleichgültig, ob im Normalformat,<br />

in Cinemascope oder in einem Breitwandverfahren<br />

gestattet.<br />

~ Heft 4/<strong>1957</strong> 17


Stne {J.(J.H; den V.t,eJ,e,n:<br />

w<br />

B~mitq;~<br />

und ~i/i,rpl,an-$~<br />

TECHNISCHE NEUHEITEN<br />

ERTEILTE PATENTE<br />

Veröffentlicht im Patentblatt, Januar <strong>1957</strong><br />

42 h 6/10 - 958 509 - Inh.: Fa. Carl Zeiss, Heidenheim/Brenz: Abbildungssystem<br />

mit telezentrischem Strahlengang, insbes. für ein Meßmikroskop.<br />

42 h 17/01 - 957 695 - Inh.: Dr.-Ing. Helmut Naumann, München:<br />

Optisches Gerät mit unterteiltem Gesichtsfeld.<br />

42 h 17/02 - 956 813 - Inh.: Fa. Carl Zeiss, Heidenheim/Brenz:<br />

Einrichtung für Mikro-Absorptionsmessungen.<br />

EINGETRAGENE GEBRAUCHSMUSTER<br />

Veröffentlicht im Patentblatt, Jar.uar <strong>1957</strong><br />

42 h 6/10 - 1737 181 - Inh.: R. Winkel GmbH., Göttingen: Weitwinkelvorsatzsystem<br />

für Sehrohre.<br />

42 h 10/03 - 1738 388 - Inh.: M. Hensoldt & Söhne Opt. Werke AG.,<br />

Wetzlar: Absehen für Zielfernrohre aus Nadelstahl, der nicht vibriert.<br />

42 h 17/02 - 1738 389 - Inh.: Fa. Carl Zeiss, Heidenheim: Einrichtung<br />

für Mikro-Absorptionsmessungen - bei der eine mehrmalige Verschiebung<br />

zwischen Objekt und Vergleichsstelle bei einer Meßreihe entfällt.<br />

In den Strahlengang des Objektivs kommt deshalb eine Doppelblende<br />

zum Ausblenden der beiden Präparatelemente; durch die beiden Teilblenden<br />

tritt Licht derselben Wellenlänge hindurch.<br />

42 h 20/01 - 1738 796 - Inh.: Jakob Schmid, München: Optischer<br />

Spalt, insbes. für Spektrographen.<br />

42 h 22/08 - 1738 797 - Inh.: Karl Schenk, München: Betrachtungsgerät<br />

zur Erzielung eines plastischen Eindrudcs.<br />

42 h 23/24 - 1738 798 - Inh. : VEB Zeiss Ikon, Dresden: Kühlküvette<br />

für Projektionslid\tquellen - bei der eine oder beide Küvetten-Ab·<br />

schlußscheiben aus wärmereflektierendem Glas hergestellt sind, und<br />

zwar als Linsen, so daß man sie zugleich als Kondensor benützen kann.<br />

42 h 29/06 - 1738 799 - Inli.: Gerhard Helmedce, Optische Fabrik,<br />

Bordesholm: Metalleinlage für Celluloidbügel.<br />

42 h 29/09 - 1737 601 - Inh.: Fa. Sklenena bizuteri narodni podnik,<br />

Jablonec nad Nisou, Zweigniederlassung ·zittau: Federnde Klauenkupplung<br />

für Brillenbügel - mit einem zylindrischen .Steg zwischen den<br />

Schanierlappen des Mittelteils. <strong>Der</strong> Bügellappen ist klauenartig und<br />

besteht aus federndem Material. Das Innenprofil der Klaue entspricht<br />

dem Durchmesser des zylindrischen Stegs, und die Klauenöffnung ist<br />

kleiner als der Stegdurchmesser.<br />

42 h 29/\0 - 1738 ~90 - Inh.: Optische Werke G. Rodenstodc, München:<br />

Schließblodc für Brillenglasumrandungen.<br />

42 h 31/02 - 1738 018 -'- Inh.: Fritz Rene Sourisseau, Waltershausen/<br />

Thür.: leuchtende Brille - mit zwei elektrischen Scheinwerfern am<br />

Brillengestell. ·<br />

42 h 31/03 - 1738019 - Inh.: Richard Belmer, München: Lupe oder<br />

Diopter zum Aufsetzen auf eine Brille.<br />

42 h 34/09 - 1737 186 - Inh.: Optische Werke G. Rodenstodc, München:<br />

Linsenhalterung an Prüfgeräten.<br />

75 b 20 - 1738 948 - Inh.: Fa. Dr. Bedc, Sünninghausen bei Oelde/<br />

Westf.: Schmuckbrille - mit einem kontrastierenden Uberzug an bestimmten<br />

Teilen des Gestells, z. B. an den Badcen und Bügeln, der durch<br />

Ziselierungen unterbrochen wird.<br />

Patentberichte aus der Ostzone<br />

Elektronenoptlsdler Bildwandler mit zentrierbarem Abbildungssystem<br />

DWP 1669 - Kl. 21g, 37/01 - Erf., zugl. Inh.: Dr. Friedrich Edcart,<br />

Berlin-Oberschöneweide.<br />

<strong>Der</strong> Bildwandler besteht auf einem Tell seiner Länge aus einem<br />

innengeschliffenen Glasrohr bzw. Präzisionsglasrohr, in das ein Isolierkörper<br />

aus Glaskeramik oder dergleichen mit dem elektrostatischen Abbildungssystem<br />

eingepaßt ist. Die Kathodenfläche kann zur Achse des<br />

Präzisionsrohres und die Elektroden können zur Außenfläche des Keramikkörpers<br />

und damit zur Achse des Bildwandlersystems zentriert sein.<br />

Mlkroskopobjektlv<br />

DWP 377 - Kl. 42h, 3 - Inh.: VVB Optik Jena, Zweigbetrieb Optik<br />

Carl Zeiss, Jena, VEB.<br />

Das Mikroskopobjektiv ist für den Objektabstand Null ausgeführt.<br />

Die Objektivfassung ist als Korrektionsfassung ausgebildet. Das Okular<br />

kann gegenüber dem Objektiv verschiebbar eingerichtet sein. Weiterhin<br />

kann zwischen Objektiv und Okular ein verstellbares Zwischensystem<br />

zur genauen Fokussierung eingefügt sein. Außerdem ist vorgesehen,<br />

daß die Außenfläche der Frontlinse kugelig erhaben gestaltet<br />

ist.<br />

Fernrohr<br />

DWP 1830 - Kl. 42h, 12/03 - Inh. : VEB .Optik", Carl Zeiss, Jena.<br />

Bei dem Fernrohr ist die Augenlinse des Okulars unverstellbar in<br />

die Gehäusewand eingebaut. Die innenliegenden Glieder des Okulars<br />

sind verschiebbar, um mit ihnen das Okular an das Auge des Beobachters<br />

anpassen zu können. Zum Verschieben der in einer Fassung<br />

gelagerten optischen Glieder kann ein von außen verstellbares Antriebsritzel<br />

dienen. Dieses Antriebsritzel kann<br />

1. mit einem an der Fassung der optischen Glieder sitzenden Zahnrad<br />

im Eingriff stehen. Dann trägt die Fassung ein Außengewinde,<br />

das in einem entsprechenden, in der Gehäusewand vorgesehenen<br />

Gewinde läuft;<br />

2. mit einer auf der Fassung angebradlten Zahnstange im Eingriff<br />

stehen;<br />

=!- mit einem Stellglied verbunden sein, das durch Abrollen eines aufgelegten<br />

Fingers bewegt wird.<br />

Bei einem Fernrohr mit •einem Okular mit nur einer reellen Bildebene<br />

beträgt die Brechkraft der Augenlinse zwischen einem Drittel und<br />

drei Viertel der Brechkraft des ganzen Okulars. <strong>Der</strong> absolute Wert der<br />

Krümmung der äußeren dem Auge zugekehrten Fläche der Augenlinse<br />

ist nicht mehr als das 0,4fache ihrer Brechkraft.<br />

Fernrohr<br />

DWP 1832 (Zusatz zu vorstehendem Patent) - Inh.: VEB .Optik",<br />

Carl Zeiss, Jena.<br />

Zum Verschieben der Glieder des Okulars ist die Fassung der Augenlinse<br />

an dem Fernrohrgehäuse drehbar gelagert und durch ein Schraubgewinde<br />

mit der die verschiebbaren Glieder des Okulars tragenden<br />

Fassung so gekuppelt, daß die Drehbewegung der Fassung der Augenlinse<br />

in eine axiale Bewegung der Fassung der verschiebbaren Glieder<br />

des Okulars umgesetzt wird. Die Fassung der Augenlinse kann an dem<br />

Fernrohrgehäuse durch eine Stopfbudlsendichtung abgedichtet sein.<br />

Gerät zur objektiven Bestimmung des Sdleltelbredlwertes von Linsen<br />

oder der Refraktion eines Auges<br />

DWP 12 158 - Kl. 42h, 32/01 - Erf., zugl. Inh.: Ernst Beyer, Jena.<br />

Die in den Beleuchtungsstrahlengang eingeschaltete, axial verschiebbar<br />

angeordnete Restmarke ist teilweise mit einem optischen Keil so<br />

bededct, daß sowohl der bededcte als auch unbededcte Teil der Testmarke<br />

von dem Lichtstrahlenbündel durchsetzt wird, und hinter der<br />

Testmarke zwei unter einem Winkel zueinander verlaufenden Strahlenbündel<br />

entstehen. Die - aus der Testmarke heraustretenden Licht-Teilstrahlenbündel<br />

können symmetrisch oder unsymmetrisch zur optischen<br />

Achse liegen. Dann ist die Richtung des einen Teilstrahlenbündels durch<br />

außeraxiale Anordnung der Lichtquelle oder durch Einschaltung eines<br />

weiteren optischen Keiles zwischen Lichtquelle und Testmarke bestimmt,<br />

während die Richtung des anderen Teilstrahlenbündels durch den auf<br />

der Testmarke befindlichen Keil und durch die vorher bewirkte Ablenkung<br />

festgelegt ist.<br />

Handgearbeitete lE1 JA\ IN lill IBl/A\ ,; IBl IBlIT l1l1 IE lM<br />

sind Spitzenerzeugnisse<br />

Jedes gute Fachgeschäft fllhrt diese Brillen , Verlangen Sie Muster<br />

KIRCHER & CIE.<br />

LIEFERANT PANORA-OPTIK Stuttgart , Sophienstr. 26<br />

18 sf~ Heft 4/<strong>1957</strong>


<strong>Der</strong> <strong>Augenoptiker</strong>, Düsseldorf<br />

Werbe-Beilage Nr. 22 • 25. April <strong>1957</strong><br />

Erscheint in jeder dritten Ausgabe<br />

LLu,.'11/\ BEN<br />

IV .. . "{irAI(~ a'f!A,,;/i,6'f{l/l,~H6<br />

w E N N D E R ~%~e~~ s-<br />

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....___<br />

,,✓<br />

- -<br />

M A G H T<br />

Von Hans Straßer, Bochum<br />

. . • wenn Frau Sonne ihre belebenden Strahlen wieder<br />

intensiver zu uns herniedersendet, wenn Bäume und Sträucher<br />

ihr herrliches Blütenkleid anlegen und die Welt sich erneuert,<br />

dann ist die Zeit gekommen, in welcher der Mensch, schon<br />

von Urzeiten an, wieder zuversichtlich in den blauen Himmel<br />

schaut und sich fröhlich der ihn umgebenden, aufblühenden<br />

Natur anpaßt und mit den modischen Erzeugnissen seiner<br />

Phantasie dem Frühling gern seinen Tribut zollt.<br />

Welch schöne Aufgabe für den Kaufmann, als Vermittler<br />

vom Hersteller zum Verbraucher seinen Kunden Schönes<br />

bieten zu können!<br />

Hat sich doch gerade die Sonnenbrille vornehmlich in den<br />

letzten · Jahren neben ihrer Aufgabe, unsere Augen vor<br />

schädigenden Strahlen der Sonne zu schützen, mehr und<br />

mehr zu einem modischen Attribut entwickelt und verbindet<br />

in gelungener Einheit das Nützliche mit dem Schönen.<br />

Wenn dem <strong>Augenoptiker</strong> je die Gelegenheit gegeben ist,<br />

seinen Mitmenschen die manchmal noch vorhandene, zweifellos<br />

unbegründete Scheu vor der Brille zu nehmen, dann durch<br />

die geschickte Werbung für die Sonnenbrille, denn sie ist es,<br />

die sich nicht nur als Augenschutz, sondern gerade als<br />

modisches Requisit steigender Beliebtheit erfreut.<br />

~<br />

-~ , .<br />

(.<br />

Skizze 1<br />

Welch schöne Aufgabe auch für den · <strong>Augenoptiker</strong>, aus<br />

der prächtigen Kollektion einer leistungsfähigen Zulieferungsindustrie<br />

.. Die modische Sonnenbrille"<br />

für seine Kunden bereitzuhalten, um hier einmal neben seiner<br />

wissenschaftlich-verantwortungsvollen Tätigkeit seinen Mitmenschen<br />

eine korrekte und gut angepaßte Sehhilfe zu vermitteln,<br />

als modischer Berater zu wirken.<br />

Skizze 2<br />

Wenn aber von Werbung für die Sonnanbrille gesprochen<br />

werden soll, dann gibt es hierzu zwei ganz wesentliche<br />

Ansatzpunkte, nämlich Schutz und Mode .<br />

Unserer Kleidung fällt die Aufgabe zu, uns vor den Unbilden<br />

der Witterung zu schützen; aber wie sie aussieht, ob<br />

sie den Menschen schmückt und verschönt, ist eine Sache<br />

der Mode.<br />

Die optisch einwandfreie Sonnenbrille schützt unsere Augen<br />

und soll ebenfalls schön und geschmackvoll sein.


Zwei Grundthemen der Werbung für die Sonnenbrille ergaben<br />

sich hier, die es wert sind, jedes für sich, gerade vom<br />

<strong>Augenoptiker</strong> mit ganz besonderer Sorgfalt behandelt zu<br />

werden, und der <strong>Augenoptiker</strong> sollte überlegen, ob er Im<br />

Hinblick auf die Wichtigkeit dieses Artikels vielleicht sogar<br />

· zwei Sonnenbrillenfenster hintereinander gest,alten könnte.<br />

Werbethema I also: Sonnenschutz.<br />

Hier bieten sich dem Fachoptiker in seinem ureigenen<br />

Wissensbereich eine Fülle von Möglichkeiten an, um seinen<br />

Kunden davon zu überzeugen, daß nur er in der Loge ist,<br />

Im folgenden soll hier versucht werden, dem <strong>Augenoptiker</strong><br />

einige Anregungen zur Gestaltung seiner Sonnenbrillenfenster<br />

zu vermitteln.<br />

Zunächst in Skizze 1 bis 3 die Werbung für den Sonnenschutz.<br />

Skizze 1 zeigt: Ein großes Sonnenbrillenglas mit einem<br />

Auge, darauf zulaufend vor einem dunkleren Hintergrund<br />

konzentrisch auf das Glas zulaufend, hellgelbe Linien als<br />

Strahlen mit zwei Textstreifen etwa mit dem Text: Das optisch<br />

einwandfreie Sonnenglas - verbürgt wirklichen Augenschutz.<br />

Skizze 3<br />

eine optisch einwandfreie Sonnenbrille zu verkaufen, denn<br />

der Tatbestand ist ja gegeben, daß auch Drogisten und<br />

Fahrradhändler dunkle Brillen als Sonnenbrillen führen, die<br />

ober keineswegs Anspruch darauf erheben können, als Schutz<br />

für die Augen angesprochen zu werden, ganz abgesehen<br />

von der meist minderwertigen Qualität der Fassungen.<br />

Sagen Sie in Ihrer Werbung, verehrter Fachoptiker, Ihren<br />

Kunden also:<br />

1. daß nur die optisch einwandfreie Sonnenbrille wirklichen<br />

Sonnenschutz verbürgt<br />

2. daß nur der einwandfreie Sitz der Sonnenbrille störungsfreies<br />

·Sehen ermöglicht<br />

3. welche ·und wieviel Arten und Tönungen von ·speziolgläsern<br />

Sie zu seiner Verfügung holten, und wirken Sie hierbei<br />

auch im Interesse Ihrer Kunden helfend und aufklärend.<br />

Skizze 5<br />

Skizze 2: Hier ein Vorschlag, der dem erklärenden Text<br />

viel Raum läßt und denselben iQ ursächlichen Zusammenhang<br />

mit der plastisch dargestellten Sonnenbrille bringt. Spektrolfarbene<br />

Linien leiten auf die Ware Ober.<br />

Skizze 3: Eine Gegenüberstellung, bei der bewußt der<br />

positive Teil des Themas in der Gestaltung weit überwiegt.<br />

Einmal die typische Schutzbewegung mit der Hand als Blendschutz<br />

vor der Sonne, zum anderen der freie Blick durch die<br />

Sonnenbrille mit dem Textgedanken: Störungsfreies Sehen<br />

durch die optisch einwandfreie Sonnenbrille.<br />

Skizze 4: Schwungvolle Linien und betonte Leichtigkeit, verbunden<br />

mit betonter Eleganz in der Gestaltung, sollen das<br />

Modische der Sonnenbrille für die Dome wie für den Herrn<br />

herausstellen.<br />

Skizze 4<br />

Die modische Seite aber in Ihrer Werbung für die Sonnenbrille<br />

läßt der Phantasie einen beinahe unbegrenzten Spielraum.<br />

Wenn auch vornehmlich der Frühling die Hauptsaison<br />

für die Sonnenbrille ist, so bleibt sie doch auch Ober die<br />

Sommermonate fast bis zum einsetzenden Herbst interessant.<br />

Möglichkeiten der Themenauswahl . reichen also vom Frühling<br />

Ober den Sommer mit oll seinen vielen Ans,atzpunkten<br />

Ober Strand, Bad und Berge bis zur soisonabschließenden<br />

Ferienreise.<br />

Ob nun das so beliebte Motiv der Sonne mit den Strahlen<br />

gewählt wird, oder ob die Phantasie andere Wege sucht,<br />

ist nur von sekundärer Bedeutung. Wichtig ist, daß das jeweils<br />

behandelte Thema in seiner Gestaltung die Ware wirksam<br />

heraushebt.<br />

Skizze 6<br />

Skizze 5: Ein halbrunder Blütenvorhang, oder auch TOii,<br />

davor ein großes Modeheft mit modischen Illustrationen,<br />

darauf eine elegante Sonnenbrille mit dem Text: Frau Mode<br />

empfiehl1: Die schöne Sonnenbrille.<br />

Skizze 6 zeigt: Drei schwarze Hände, an BIOtenranken<br />

freischwebende Auflageflächen haltend, die als große Blüten<br />

gestaltet werden können, dazu jeweils die Möglichkeit für<br />

einen bestimmten Text, der vielleicht das gezeigte Modell<br />

bespricht, und als Haupttext vielleicht: Die modische Sonnenbrille<br />

für jeden Geschmack. Ein Fenster also, welches ausgesprochen_<br />

als Warenfenster bezeichnet· werden kann.<br />

Diese gezeigten Skizzen sollen auch nur skizzierte Anregungen<br />

darstellen, die mit einigem Geschick auch der Nichtdekorateur<br />

erstellen kann; und dazu dienen diese.


Von Wischo:<br />

Schaufensterscheibe - schräg eingesetzt!<br />

Vor etwa zwei Jahrzehnten gab es<br />

als Schaufenster-Abschluß verschiedentlich<br />

die konkave Scheibe. Sie erregte<br />

Aufsehen, da von ihr praktisch nichts zu<br />

sehen und die Sp iegelung ausgeschlossen<br />

war. Nachteilig w irkte sich die Biegung<br />

insofern aus, als der untere Teil<br />

rasch einstaubte. Schon damals war die<br />

konkave Schaufensterscheibe sehr teuer<br />

- sie kam aus dem Ausland - und ist<br />

heute meist nicht erreichbar.<br />

Da aber das Problem „spiegelungsfreies<br />

Schaufenster" weiter besteht, versucht<br />

man, ihm auf eine andere Art zu<br />

Leibe zu rücken. Man baut die Schaufensterscheibe<br />

schräg ein, und zwar oben<br />

nach außen geneigt (Tafel 4/B-C). In<br />

diesem Winkel ist die Schaufensterscheibe<br />

den störenden Einflüssen (heller<br />

Himmel, Häuserfront gegenüber) abgewandt.<br />

<strong>Der</strong> Kontrast zwischen Hell und<br />

Dunkel wird gemildert und damit auch<br />

die Sp iegelung.<br />

Spiegel oder Sdtauienstersdteibe 2. Teil<br />

Abb. A zeigt einen normalen Schaufenster-Kasten.<br />

1 - 2 - 3 - 4 - 5, also<br />

Wände, Boden und Decke sind Bretter<br />

oder Hartfaserplatten, den Maßen des<br />

eigenen Fensters im beliebigen Größenverhältnis<br />

entsprechend geschnitten. Die<br />

~ Sdtovlwnr.ter- Modell<br />

~<br />

Modellko11Y11<br />

..,,. 0/osscM ib.<br />

~?9 L K>rdod,_ -,,,,,,.,__.._,Bf<br />

~c<br />

Glasplatte<br />

G<br />

Alle Einzelheiten des großen Schaufensters<br />

müssen im Modell in Erscheinung<br />

treten, also Farbe, Form usw. Hat<br />

ein Schaufenster Oberlicht, so setzt man<br />

statt der Holz- eine Glasdecke ein. Die<br />

Modell-Scheibe wird in diesem Fall nicht<br />

mit Scharnieren, sondern mit einem weiteren<br />

Klebestreifen angebracht.<br />

In Abb. J ist die Scheibe senkrecht,<br />

sie spiegelt stark. Stellen Sie nun den<br />

Modellkasten in guter Sichthöhe vor das<br />

Schaufenster und verstellen Sie Scheibe<br />

und Vordach so, daß die Spiegelung gemildert<br />

bzw. behoben ist. Die ermittelten<br />

Winkelgrade werden auch das große<br />

Schaufenster splegelungsfrei machen.<br />

Die geteilte Schaufensterscheibe<br />

Sie verlieren nicht viel Schaufensterraum<br />

durch die Schrägstellung, wenn,<br />

besonders bei hohen Schaufenstern, eine<br />

horizontale Teilung der Scheibe vorgenommen<br />

wird (Tafel 4/D-E).<br />

~<br />

A<br />

1<br />

1<br />

1<br />

1 Normal einges11fzte<br />

Sch•ib• mit starker<br />

1 Sp"•gt1/vng<br />

1<br />

1<br />

D<br />

TRANSPARENT<br />

1<br />

---<br />

\ Sdiräg eingesdzte \<br />

Sd,.;,,. ,in n'd,fr9(!n \<br />

\ Wi„/,,e/ be/illbtdi•<br />

Spiog,lvng \<br />

1 1<br />

Platte B wird als Vordach eingesetzt,<br />

den Holzkeil C eventuell zur Schrägstellung<br />

verwenden, wenn dies nötig werden<br />

sollte (Abb. 1).<br />

Die Glasscheibe muß beweglich sein.<br />

Deshalb brauchen Sie neben der Glasplatte<br />

G ein Leistchen E und einen<br />

Klebestreifen F, mit welchem G und E<br />

verbunden werden. Mit den Scharnieren<br />

D befestigt man die so präparierte<br />

1<br />

E<br />

Vord11ronsidlt<br />

5.itenansicht<br />

Seitenoniicht<br />

Welche Schräge hilft? - Wozu ein<br />

Vordach?<br />

Wird die Schaufensterscheibe x-beliebig<br />

schräg eingesetzt, dürfte ein zufriedenstellendes<br />

Ergebnis nicht zu erwarten<br />

sein. <strong>Der</strong> richtige Winkel ist in<br />

jedem Fall verschieden und kann zu den<br />

Tageszeiten wechseln. Es ist ratsam, an<br />

Hand eines Modells des eigenen Schaufensters<br />

die Schräge festzustellen, welche<br />

für bestmögliche Abhilfe sorgt.<br />

Aus lichttechnischen Gründen· ist ein<br />

Vordach über Scheibenhöhe anz:.ubringen.<br />

Es kann gerade oder schräg ein-·<br />

gesetzt werden, je nach Fall. Die untere<br />

Seite dieses Daches muß stets schwarz<br />

sein. Die Breite des Daches wird der<br />

Schaufensterscheibe entsprechend bestimmt.<br />

Ein Verhältnis von 10 : 1 Ist angebracht.<br />

Ist die Scheibe also 250 cm<br />

hoch, genügt ein Vordach von 25 cm. Beachten<br />

Sie hierbei die Hinweise auf<br />

Tafel 4/B und C.<br />

<strong>Der</strong> zuverlösslge Weg,<br />

die richtige Schräge der Scheibe zu ermitteln,<br />

sind Versuche mit einem naturgetreuen<br />

Schaufenster-Modell. Vergleichen<br />

Sie Tafel „ Schaufenster-Modell".<br />

lode1troum<br />

8 lid,f'i_lnfoll ln Lod•<br />

1<br />

-,--<br />

~<br />

Glo•~-<br />

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\) t•<br />

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l•uchl-röm<br />

Ti1fstrahl•r<br />

K11rHMorlti••<br />

="-'--' trotzdem<br />

owreiffl1r,d1r<br />

Sonnen~•<br />

„Schaufensterscheibe" am Modellkasten<br />

(Abb. H). Die Scheibe wird nun mit Hilfe<br />

eines Stiftes, der in vorgebohrte Löcher<br />

gesteckt wird (K) derart schräg gestellt,<br />

daß die Spiegelung weitgehend behoben<br />

ist.<br />

<strong>Der</strong> obere senkrechte Teil kann aus<br />

Mattglas bestehen und eine Firmierung<br />

oder Branchenangabe erhalten, also<br />

durch eine Transparentbeschriftung aus-<br />

. gewertet werden. .<br />

Das Vordach kommt zwischen senkrechten<br />

und schrägen Glasteil. Ist die gesamte<br />

Schaufensterfläche zurückgenommen,<br />

wie es Seitenansicht 4/ F zeigt, dann<br />

ist ein Vordach nicht notwendig. Die<br />

obere, überstehende Deckenfläche sollte<br />

unbedingt schwarz sein.<br />

Beleuchtete G lasüberhänge sind außer<br />

den Leuchtfeldern schwarz auszulegen.<br />

Besser wäre ein Mechanismus, durch den<br />

die Fläche nach Belieben dunkel oder<br />

hell gehalten werden kann.<br />

Das In lichttechnischer Hinsicht Ideale,<br />

splegelungsfreie Schaufenster<br />

zeigt Tafel 5 in Vorder- und Seitenansicht.<br />

Ruhig in der Linienführung und von<br />

einladender Art die Frontansicht (Zeichnung<br />

5/A). Diese Fassadengestaltung bewährt<br />

sich besonders in belebten Geschäftsstraßen.<br />

Das zurückgenommene,<br />

nach einwärts gebaute Schaufenster ermöglicht<br />

jedem Passanten ein ungestör-


tes, vom Straßenverkehr nicht behindertes<br />

Betrachten. Eine große Oberlichtfläche<br />

aus Mattglas gibt Schaufenster,<br />

Eingang und Geschäftsraum viel Licht.<br />

Die gute Ausleuchtung, das Vordach<br />

und die richtige Schrägstellung der<br />

Scheibe können ein solches Schaufenster<br />

vollkommen spiegelungsfrei machen.<br />

Lichtanlagen, kombiniert aus Leuchtstoffröhren<br />

und Schrägstrahlern, beleuchten<br />

Schaufenster, Glastransparent, Eingang<br />

und geben auch dem Verkaufsraum blendungsfreies<br />

Licht. Beachtenswert ist an<br />

diesem Schaufenster die kurze und trotzdem<br />

ausreichende Markise (Tafel 5/B).<br />

Bei Neu- und Umbauten sollte reiflich<br />

überlegt und geplant werden, wie weit<br />

bauliche und örtliche Verhältnisse es gestatten,<br />

an dieses Ideal heranzukommen.<br />

.Die schrHge Decke -<br />

ein schrHger Boden<br />

Können bauliche Veränderungen nicht<br />

vorgenommen werden, mögen einige<br />

Hilfsmittel dazu beitragen, die Spiegelung<br />

zu mildern. Schon eine schräge<br />

Decke hilft. Ein oder einige Rahmen, je<br />

nach Größe des Raumes, werden mit<br />

weißem Stoff (Nessel) bespannt und<br />

weiß gestrichen oder mit Silberfolie beklebt.<br />

Es eignet sich dazu auch festeres<br />

Material, wie Sperrholz, Hartfaserplatte<br />

o. ä., je nach Anbringmöglichkeit. Um die<br />

richtige Schräge dieser Zwischendecken<br />

festzustellen (das Reflexlicht darf keinesfalls<br />

zur Scheibe hinausstrahlen, Tafel<br />

6/B) legen Sie einen Spiegel an einer<br />

Seitenwand an (Abb. 6/C). Die festgestellte<br />

Schräge ist für das Anbringen<br />

der Zwischendecke maßgebend. In tiefen<br />

Fenstern kann man einen Schrägstrahler<br />

auf die im rückwärtigen Teil des Schaufensters<br />

angebrachte Zwischendecke richten<br />

und so ebenfalls Erfolge erzielen.<br />

Den Strahler nach vorn abdecken (Abbildung<br />

6/D).<br />

Bei den relativ leichten optischen Artikeln<br />

läßt sich eine Aufhellung mit Hilfe<br />

eines schräggestellten Schaufensterbodens<br />

erreichen (Tafel 6/ E).<br />

In Wort und Bild wurde hier aufgezeigt,<br />

daß es viele gangbare Wege<br />

gibt, die im Kampf gegen die spiegelnde<br />

Scheibe beschritten werden können.<br />

Nachdem die spiegelnde Scheibe<br />

ein erhebliches Manko in der Werbung<br />

ist, wird sich den Verhältnissen entsprechend<br />

auch die richtige Abhilfe finden<br />

lassen. Wie man sich auch entschließen<br />

mag - immer ist das Facit zu beachten:<br />

„ Viel Licht im Schaufenster mildert<br />

und behebt die Spiegelung."<br />

Hier zeigen wir Ihnen wieder zwei zeitgemäße<br />

wirkung1volle Dekorationen, weldie Ihre Kollegen<br />

uni dankenswerterwei,e zur Verf,igung stellten.<br />

Schaufenster der Firma Adolf Wundrack, Hanau<br />

Vorhänge und Seitenwände postellgrün. Boden<br />

mit Vogelsond weiß und Kies ausgelegt. Aufbouten<br />

ous Dämmplolten montiert. Konten<br />

dunkelgrün. Flugzeug : Silber mit kirschrot.<br />

Fallschirme in verschiedenen Farben, doron<br />

hängend Sonnenbrillen, die besonders forciert<br />

werden sollten.<br />

Schaufenster der Firma Helnen-Brillen, Bochum<br />

Groph. Arbeit : Stroßer-Werbung, Bochum<br />

Ein Sommerfenster - Text und Themo der<br />

Dekoration: .,Schönes Erleben durch gutes<br />

Sehen".<br />

<strong>Der</strong> Rückwondousschnitt In Form einer modischen<br />

Sonnenbrille. Das oben befindliche Sonnendach<br />

in rot-weiß erhöht die sommerliche<br />

Wirkung. <strong>Der</strong> . Blickfang Ist eine Kombination<br />

der Werbung für Feldstecher und Sonnenbrillen.<br />

Farben : hellblau mit rosenholz.


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6fugenq,Ukr;t Heft 4/<strong>1957</strong><br />

23


Zentralverband der <strong>Augenoptiker</strong> (BIV)<br />

{für das Bundesgebiet und Westberlin)<br />

V o r s i t z e n d e r : Karl Dissel, Dortmund, HansastraBe 28, Ruf 3 0'196.<br />

G e s c h ä f t s stelle : Düsseldorf, Hüttenstraße 611, Fernruf 2 24 41.<br />

Zuschriften und Rüdcfragen erbittsin wir stets an die Geschäftsstelle, um Verzögerungen<br />

In der Bearbellung zu vermelden.<br />

ZV A-Tätigkeitsbericht<br />

Im Bel'ichtszei.traum konnten die Verhandlungen des Verbandes<br />

wegen des Grundstückserwerbs · für den Neubau der Fach- .<br />

schule in Köln sehr weit vorangetrieben und der Erwerb selbst<br />

beschlußreif gemacht werden. <strong>Der</strong> ZV A wird sich nun mit beson­<br />

,derer Intensität den weiteren Finanzierungsverhandlungen mit<br />

den zuständigen Instanzen widmen. Wir bitten die Landesinnungs"erbände<br />

und Innungen auf diesem Weg-e noch einmal,<br />

den vom ZVA mit Rundschreiben 2/<strong>1957</strong> vom 5. März angeregten<br />

Beschlüssen über die Eigenbeteiligung beim Fa.chschulneubau in<br />

den Jahreshauptversammlungen besondere Beachtung zu schenken.<br />

Es liegt nun be,i unseren Mitgliedsorganisationen und bei<br />

den lnnungsmitgliedern, ob die zur Kapitalbeschaffung notwendigen<br />

Eigenmittel aufgebracht werden.<br />

Es · ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert, daß die<br />

• Kölnische Rundschau", -eine der größten Kölner Tageszeitungen,<br />

einen ausführlichen Bildbericht über die Entwicklung der Kölner<br />

Schule und deren Neubaupläne veröffentlichte.<br />

In zahlreichen Gesprächen mit den kompetenten Behörden und<br />

Persönlichkeiten wurde auch die ~- und 0-Problematik behandelt.<br />

Es läßt sich zur Zeit noch nicht klar absehen, ob eine abschließende<br />

parlamentarische Behandlung des BPG-Entwurfs noch<br />

in dieser Legislaturperiode möglich ist.<br />

Aus dem Bundesverteidi-gungsministerium konnten w-ir -erfahren,<br />

daß das gemeinschaftlich von den Verbänden unser-es Faches<br />

vorgeschlagene Modell einer Dienstbrille in -seiner Form und<br />

Gestalt akzeptiert wurde. Anstelle des vorgeschlagenen Doubleemater,ials<br />

wil"d je.doch Platinin gewünscht. Zur Zeit werden neue<br />

Handmodelle angefertigt, die dann dem Bundesverteidigungsmini-sterium<br />

noch einmal vorgelegt werden sollen. In einer geplanten<br />

Unterredung sollen die Preisstellung für dieses Modell<br />

und die allgemeinen Lieferungsbedingungen behandelt werden.<br />

Damit wird auch der seit langem angestrebte Vertrag ' Realität<br />

werden.<br />

Mit dem Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK)<br />

konnte abschließend ein bundeseinheitliches Rahmenabkommen<br />

besprochen werden. Diesem Abkommen sollen die Landesinnungsverbände<br />

ohne Wirkung ,auf die bestehenden Preis-<br />

. vereinbarungen beitreten.<br />

<strong>Der</strong> ZV A wird Einzelheiten in Kürz-e fa einem Rundschreiben<br />

an die Mitgliedsorganisationen bekanntg,eben .<br />

In der Zeitschrift .Rationelles Handwerk", Nr. 2l<strong>1957</strong>, erschienen<br />

zwei Entwürfe für fachHche Merkblätter im <strong>Augenoptiker</strong>­<br />

Handwerk. Sie wurden auf Anregung unseres Verbandes von<br />

Herrn -staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong> Hermes, Köln, verfaßt und behandeln<br />

die Arbeitsplatzgestaltung und die rationelle Verwendung<br />

von Werkstattmasch-inen in unserem Handwerkszweig,<br />

Die Merkblätter werden später vom Deutschen Handwerksinstitut<br />

(Abt. Praktische Gewerbeförderung) in größerer Zahl<br />

kostenlos gedruckt und über den Zentralverl>and der <strong>Augenoptiker</strong><br />

unter besonderen Gesichtspunkten verteilt.<br />

Umsatztest im <strong>Augenoptiker</strong>-Handwerk<br />

In Hochkonjunkturen kann man leicht dazu neigen, die betriebliche<br />

Entwicklung des eigenen. Unternehmens nicht allzu genau<br />

zu verfolgen. Das gilt vor allem für die Kostenseite, aber auch<br />

für die Ertrags- und Umsatzseite. Man weiß, die Erträge nehmen<br />

zu, macht sich aber unter Umständen keine Gedanken darüber,<br />

auf welche Komponenten das zurückzuführen ist. ·<br />

<strong>Der</strong> ZV A hat beschlossen, den Fachzeitschriften in Quartalsabständen<br />

einen Testbogen beizulegen, durch den die Betriebe<br />

unseres Handwerks dazu angehalten ,werden sollen, die Entwicklung<br />

der Umsatzseite zu verfolgen. (Die Kostensituation wird<br />

bekanntlich in einem Sondervergleich, der im Auftrage des Verbandes<br />

vom Institut für Handelsforschung an der Universität<br />

Köln durchgeführt wird, untersucht.)<br />

Um dem Betriebsinhaber keine ungebührlich große Zusatza'rbeit<br />

aufzubürden, wurde für den Test eine Form gewählt, die<br />

sich in der deutschen Wirtschaft wachsender Beliebtheit erfreut<br />

und die ein rasches Ausfüllen des Testbogens gewährleistet. In<br />

dem Testbogen soll beim ersten Durchlesen durch Unterstreichen<br />

das jeweils Zutreffende hervorgehoben werden. Fragen, die nicht<br />

sofort beantwortet werden können, und Fragen, deren Beantwortung<br />

Schwierigkeiten macht, sollen unbeantwortet bleiben.<br />

Das Verfahren ist also denkbar einfach!<br />

Danach soll der Testbogen gefaltet und als Drucksache an den<br />

Zentralverband der <strong>Augenoptiker</strong>, Düsseldorf, Hüttenstraße 61,<br />

eingeschickt werden. Eine Unterschrift oder ein Firmenstempel<br />

wird nicht gewünscht. <strong>Der</strong> Verqand wertet die eingehenden<br />

Bogen aus und veröffentlicht die Ergebnisse in den Fachzeitschriften.<br />

Durch den Umsatztest soll zweierlei erreicht werden:<br />

1. Die Betriebsinhaber sollen - wie oben erwähnt - angehalten<br />

werden, der Umsatzentwicklung besondere Aufmerksamkeit<br />

zu schenken.<br />

2. <strong>Der</strong> Berufsstand und das ganze Fach sollen 'durch die Veröffentlichung<br />

der Ergebnisse ein Bild von der Situation<br />

erhalten.<br />

Man kann einwenden, daß die Mittel, mit denen diese Ziele<br />

erreicht werden sollen, reichlich einfach und unzulänglich sind.<br />

Dem ist entgegenzuhalten, daß die Testbogen von denjenigen<br />

ausgefüllt werden, die unmittelbar in der Praxis stehen.<br />

Ihr Urteil ist, wie die Erfahrung gelehrt hat, selten falsch. Eine<br />

große Beteiligung - diese ist natürlich von entscheidender Bedeutung<br />

- sichert, daß Fehlbeurteilungen sich ausgleichen. Und<br />

nicht zuletzt ist zu sagen: Man kann eine allgemeine konjunkturelle<br />

Umsatzbeobachtung nicht damit beginnen, daß man detaillierte<br />

Zahlen- und Prozentangaben verlangt. Vielleicht ist es<br />

nach ein- bis zweijähriger Durchführung dieses Umsatztestes<br />

möglich, konkreteres Material zu erheben.<br />

. <strong>Der</strong> Zentralverband der <strong>Augenoptiker</strong> richtet an alle Innungsmitglieder<br />

die dringende Bitte, sich an dem Umsatztest zu beteiligen.<br />

Die Aktion nützt Ihnen und unserem ganzen Berufsstand.<br />

Zentralverband der <strong>Augenoptiker</strong><br />

gez. K a r I D i s s e l .gez. Dr. G u n k e 1<br />

Vorsitzender<br />

Geschäftsführer<br />

Landesinnung der <strong>Augenoptiker</strong> von Schleswig-Holstein<br />

(Gesc:häftsstelle Eutin, Könlgstraße 4, Telefon 2509)<br />

Augenol)tik auf der großen Handwerksausstellung<br />

zur Kieler Woche<br />

Zur diesjährigen .Kieler Woche" vom 23. bis 30. Juni findet<br />

in der Ostseehalle in Kiel eine große Ausstellung .HANDWERK<br />

FUR ALLE" statt, die vom Handwerkerverband Schleswig­<br />

Holstein veranstaltet wird. Die verschiedensten Handwerks-<br />

zweige werden dabei auf den Ausstellungsständen vertreten sein.<br />

Die Landesinnung der <strong>Augenoptiker</strong> von Schleswig-Holstein<br />

wird eine in Funktion befindlich~ <strong>Augenoptiker</strong>werkstatt zeigen,<br />

zu der die Firmen I. 0. Möller, Wedel, und Wernicke & Co.,<br />

Düsseldorf, bereitwilligst die Ausrüstung mit modernsten Maschinen<br />

und Werkzeugen übernommen haben. Weiteres Demonstrationsmaterial<br />

von den Firmen Busch, Rodenstock und Zeiss aus<br />

der Fertigung der Brillengläser und Fassungen wird den Ausstellungsstand<br />

neben allgemein interessierendem Bildmaterial<br />

über die Augenoptik vervollständigen.<br />

Pst<br />

24 6/ugenq,JiJ{e.l Heft 4/<strong>1957</strong>


Jahreshauptversammlung der <strong>Augenoptiker</strong>-Innung<br />

für den Regierungsbezirk Detmold, Sitz Harl ord<br />

Am 1. März fand in Herford die Jahreshauptvers ammlung der<br />

<strong>Augenoptiker</strong>-Innung für den Reg.-Bez. Detmold statt. Die Niederschrift<br />

der letzten Innungsversammlung wunle verlesen und<br />

gebilligt. In seinem Rechenschaftsbericht wies der Obermeister,<br />

Herr Görn, auf die ,gute Zusammenarbeit im lnnungsvorstand<br />

hin, die sich nun schon über 10 Jahre erstreckt. In diesem<br />

Zeitraum wurden 98 Gehilfenprüfungen und 43 Meisterprüfungen<br />

abgenommen (von d en Meisterprüfungen wurden 40 bestanden).<br />

<strong>Der</strong> Obermeister berichtete weiter, daß zahlreiche Betriebe<br />

gemäß ihrem Aufnahmeantrag in die Innung überprüft wurden.<br />

Ein großer Teil wurde wegen seiner fachlichen Unzulänglichkeit<br />

negativ beurteilt. Leider wurde die Innung oftrnals durch die<br />

Weisungen der Bielefelder Handwerkskammer gezwungen, solche<br />

Betriebe wider besseres Wissen anzuerkennen. Herr Görn lobte<br />

den guten Kontakt mit den lnnungsmitgliedern und bedankte<br />

sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Herr Dr. Be«:ker,<br />

der Geschäftsführer der Innung, dankte gleichfalls für das Vertrauen<br />

und die Anerkennung, die ihm entgegengebracht wurden.<br />

Anschließend wu11de der gesamte Vorstand und die Ausschüsse<br />

in alter Besetzung wiedergewählt. <strong>Der</strong> Haushaltsplan der Innung<br />

wurde nach entsprechender Erläuterung einstimmig genehmigt.<br />

Nach einer Aussprache über die Faktorenskala zur handwerklichen<br />

Kalkulation von Brillenfasisungen machte Herr Görn einige<br />

Ausführungen über den geplanten Fachschulneubau in Köln. Es<br />

wurde ein Rundschreiben des Zentralverbandes der <strong>Augenoptiker</strong><br />

verlesen, in dem erklärt wurde, daß ,der Schulneubau<br />

zu 250/o von dem Berufsstand der <strong>Augenoptiker</strong> finanziert werden<br />

müsse (Eigenkapitalbasis). <strong>Der</strong> Zentralverband bittet daher<br />

die Innungen um eine einmalige Umlage von 20,- DM pro<br />

Innungsmitglied und pro Beschäftigten (Gehilfen oder Meister).<br />

Bs können freiwillige größere Zuwendungen gemacht werden.<br />

Die Umlage soll Beitragscharakter haben. Nach Diskussion und<br />

Abstimmung wu11de die Umlage mit Stimmenmehrheit beschlossen.<br />

In einem sehr ausführlichen Referat behandelt Herr Dr. Freybe<br />

von der Handwerkskammer Bielefeld .aktuelle Fragen zur Altersversorgung<br />

des Handwerks".<br />

Die im Herbst <strong>1957</strong> stattfindende lnnungsversammlung soll<br />

mit einer Fachvortragsvel'anstaltung verbunden werden. Herr<br />

Schulte, Bielefeld, ist z. Zt. bemüht, entsprechende Referenten<br />

ausfindig zu machen. Er bat die Innungsmitglieder weg-en des<br />

besonderen Charakters der Versammlung um vollzähliges Erscheinen.<br />

Zu dieser Tagung soll auch das F~chpersonal der<br />

<strong>Augenoptiker</strong>betriebe eingeladen werden.<br />

Zum Abschluß der Frühjahrs-Hauptversammlung dankte Herr<br />

Dodt dem Obermeister und dem Vorstand im Namen der Innungsmitglieder<br />

für die geleistete Arbeit.<br />

AUS DEM HANDWERK<br />

Gesc:häftseröffnungen und -verlegungen<br />

Düsseldorf: Anfang April eröffnete Frledrldl Holthaus, <strong>Augenoptiker</strong>meister,<br />

im Stadtteil Gerresbelm, Kölner Tor 29, ein _Fachgeschäft<br />

für Augenoptik.<br />

Erlangen: Am 1. April eröffnete Herr Emil Funk, staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong>,<br />

AugenopUkermeister und Fototechniker, am Hugenollenplatz,<br />

seine neu gestalteten Geschäftsräume.<br />

Modeme Mittel schufen hier das rechte Milieu für zwanglose<br />

Information und individuelle fachmännische Beratung.<br />

Dieses Fachgesdläft für Optik und Photo wurde 1780 von Optikus<br />

Johann Merz gegründet, der bis 1862 sein Inhaber war. Ihm folgte<br />

Jakob Merz, der schon seit 1808 Mitinhaber war und dem Betrieb<br />

bis 1870 vorstand. Von 1886----1916 zeichnete Un,iversitäts-Optiker<br />

Fr. Merz als Inhaber. Dalllll g,ing das Gesdläft für die Zeit von<br />

1916----1947 an den Optikermeister Ernst Funk über, dem in den<br />

Jahren 1928-1940 <strong>Augenoptiker</strong>meister Reinh. Funk zur Seite stand.<br />

Als jetziger Alleininhaber zeichnet Herr Emil Funk.<br />

Lübeck: Die Firma Lux Dlvina, Inhaber Dipl.-Optlker W. MUibe, hat<br />

ihre Geschäftsräume von Kohlmarkt 13 nach Breite Straße 56 verlegt.<br />

Stuttgart: Hans Nebbeling, <strong>Augenoptiker</strong>meister (vorm. Dipl.-Optiker<br />

C. Gentner), hat sein Fachgeschäft für moderne Augenoptik am<br />

1. Februar voh Sophienstraße 36 nach Herzogstraße 4 verlegt.<br />

W.-Elberfeld: <strong>Der</strong> staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong> und <strong>Augenoptiker</strong>meister<br />

Berthold Wever, gründete Anfang April, Kipdorf 52, ein Spezialgeschäft<br />

für Augenoptik.<br />

W.-Sonnborn: Das bisherige Geschäft des Herrn Horstmann hat <strong>Augenoptiker</strong>meisterWllfrled<br />

Sdlmldt am 1. April käuflich übernommen.<br />

Jubiläen und Geburtstage<br />

Bad Kissingen: Die Firma Hermann Köllmer, <strong>Augenoptiker</strong>meister,<br />

Untere Marktstraße 14, feierte am 15. März ihr 25jähriges Geschäftsjubiläum.<br />

Bochum: Ernst Mittelstraß begeht am 28. April seinen 50. Geburtstag.<br />

Dieser Kollege, der der älteren Generation kein Unbekannter sein<br />

wird, bat im Juli 1956 die Ostzone verlassen und leitet z. Z. die<br />

optische Abteilung der Firma W . Hamer in Bochum, Kortumstraße 23.<br />

Herr Ernst Mittelstraß ist im Sommer vorigen Jahres aus dem<br />

väterlichen Geschäft in Magdeburg ausgeschieden, in dem er zwanzig<br />

J ahre lang Mitinhaber war. Es wird jetzt von seinem Bruder,<br />

Dipl.-Optiker Bruno Mittelstraß, allein weitergeführt.<br />

Die alte Firma Gehr. Mittelstraß in Magdeburg besteht im Herbst<br />

d . Js. 90 Jahre, sie wurde am 1. Oktober 1867 gegrü nd~t.<br />

Germersheim/Pfalz: Herr Ernst Pfaifmann sen., Sandstraße 21, feierte<br />

am 30. März seinen 70. Geburtstag in voller Rüstigkeit. In die sem<br />

Jahr kann die Firma auch ihr 30jähriges Geschäftsjubiläum begeben.<br />

Hanau a. Main: Am 1. April beging der <strong>Augenoptiker</strong>meister WIiiy<br />

Baumbadl, Markt 7, sein 50jähriges Berufsjubiläum.<br />

Ei ist bis zum heutigen Tage noch aktiv in seinem Geschäft<br />

tätig, und seine Mitarbeiter hoffen und wünschen, daß es ihrem<br />

v erehrten Chef vergönnt sein möge, noch recht lange seinem Betrieb<br />

vorstehen zu können.<br />

Köln: <strong>Augenoptiker</strong>meister Otto Ropobl war am 1. April 25 Jahre bei<br />

der Firma <strong>Augenoptiker</strong> Ruhnke beschäftigt. Sein fachliches Interesse<br />

und sein Können hat er durch die Betätigung in Prüfungs-Ausschüssen<br />

innerhalb der <strong>Augenoptiker</strong>-Innung Köln schon oft unter<br />

Beweis gestellt.<br />

Oldenburg: Am 9. Mai besteht das Optische Fachgeschäft Otto SdJ.ulz,<br />

Achternstraße, 100 Jahre. Die Gründung erfolgte am 9, Mai 1857<br />

durch den Großvater in der Schüttingstraße. 1860 wurde das Gesdläft<br />

nach der Achterns traße verlegt. 1877 übernahm es sein Vater<br />

und von 1935 bis 1940 war der jetzige Inhaber Teilhaber des<br />

Geschäftes, weldles . er nadl dieser Zeit allein übernahm. Sein<br />

Sohn Helmut befindet sich z. Z. in der Ausbildung an der Fachsdlule<br />

für <strong>Augenoptiker</strong> in Köln. Nach einem Neubau im Jahr 1899<br />

und einem Umbau im Jahr 1946 wurde 1954 ein großer Erweiterungsbau<br />

durchgeführt.<br />

Berlin-Steglllz: Herr Willy Faulbaum, staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong>, bittet<br />

wegen der Fülle der ihm zu seinem 65. Geburtstag zugegangenen<br />

Glüdtwünsche, da er sie einzeln nicht beantworten kann, auf diesem<br />

Weg seinen allerherzlichsten Dank entgegen zu nehmen. Hierin<br />

sind die Herren Fabrikanten und deren Vertreter, die Herren Direktoren<br />

der Fachschule für Optik und Fototechnik und der Berufsschule,<br />

die Herren Dr. Thiele und Dr. Mindt, sowie die Berufskollegen<br />

und Freunde aus Ost und West und dem Ausland und<br />

nicht zuletzt der DGO-Vorstand eingeschlossen.<br />

55 Jahre Brillenmacher am Eppendorfer Weg<br />

Am 7. April bestantl die Firma Optiker Mannlg, Hamburg 19, 55 Jahre.<br />

<strong>Der</strong> Name Mannlg hat sich nunmehr bis zur 6. Generation, davon die<br />

letzten 3 Generationen in Feinmechanik und Optik, erhalten.<br />

Es ist ein gutes Zeichen, daß die Firma seit 1902 am Eppendorfer •<br />

Weg ansässig ist.<br />

<strong>Der</strong> jetzige Inhaber, Dipl.-Optiker Wllb. Mannl,g, hat 1934 die zusätzliche<br />

Schulung der Optiker in Hamburg aufgebaut und 20 Jahre<br />

lang geleitet. Er gehörte während dieser Zeit dem Gehilfen-Prüfungsausschuß<br />

an und war als Vorsitzender der Meisterprüfungs-Kommission<br />

tätig.<br />

Obermeister Gustav Funcke - 40 Jahre <strong>Augenoptiker</strong><br />

Diplom-Optiker Gustav Fundte, Köln, Kupfergasse 18/20, konnte am<br />

1. April auf eine vierzigjährige Tätigkeit in seinem Beruf zurückblicken.<br />

Gleichzeitig ist er zwanzig Jahr-e Lehrer der <strong>Augenoptiker</strong>-Fachk1'asse an<br />

der gewerblidlen Berufsschule in Köln. Aber damit ist das Berufsbild<br />

dieses Mannes, der sich viele Verdienste um die Allgemeinheit erworben<br />

hat, noch nicht zur Genüge gekennzeichnet. Gustav Fundte wirkt<br />

zudem noch als Dozent an der Fachschule für <strong>Augenoptiker</strong> in Köln.<br />

Seit fünf Jahren ist er Obermeister der <strong>Augenoptiker</strong>-Innung für den<br />

Reg.-Bez. Köln, ein Posten, den er vor und während des letzten<br />

Weltenbrandes unter ersdlwerten Umständen schon innegehabt hat.<br />

Seine fachlichen Kenntnisse werden weit und breit geschätzt, wovon<br />

viele Aufsätze in Fadlzeitschriften zeugen.<br />

Die Liebe zum Beruf ist Diplom-Optiker Funcke angeboren. Er verkörpert<br />

die vierte Generation, die dem Optiker-Handwerk angehört<br />

und das Spezialgeschäft in der Kupfergasse führt. Gründer des Betriebes,<br />

der im Herbst d. Js. 125 Jahre besteht, war der Opticus Heinrich Schieren.<br />

<strong>Der</strong> Jubilar übernahm das Geschät 1931 nadl dem Tode seines<br />

Vaters. Zuvor hatte er die Jenaer Fachschule besucht und diese als<br />

Diplom-Optiker verlassen.<br />

Wie sehr Herr Fundte mit seinem Beruf verbunden ist, geht audi<br />

daraus hervor, daß er iine Sammlung unterhält, die die Entwicklung<br />

der Brlllen vom Mittelalter bis in die Neuzeit aufzeigt. Hoch in Ehren<br />

hält er eine Schleifbank, an der sein Urgroßvater sdlon Brillengläser<br />

schliff und die in seinem Geschäftslokal ihren Ehrenplatz gefunden hat.<br />

Gesdläftsführer Franz Zimmermann 25 Jahre Im Dienste des Handwerks<br />

Am 1. April feierte Geschäftsführer Franz Zimmermann (60 Jahre)<br />

sein 25jähriges Dienstjubiläum. Er übernahm am 1. April 1932 noch<br />

beim damaligen Innungsausschuß die Leitung der Rechtsschutzstelle und<br />

des Einziehungsamtes. langjährige Tätigkeit als Bürovorsteher bei bekannten<br />

Essener Rechtsanwälten und Notaren befähigten ihn zur Erledigung<br />

dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Mit Eifer und Umsidit<br />

wirkte er in dieser Eigenschaft zum Wohle der rechtschutzsuchenden<br />

Handwerker, deren Vertrauen er besaß, bis er im Jahre 1939 zur<br />

Wehrmacht einberufen wurde. Nach seiner Rückkehr im Jahre 1943<br />

wurde er mit der Geschäftsführung mehrerer Innungen betraut, vornehmlich<br />

der des Bekleidungshandwerks. Bescheidenes Wesen, reidles<br />

Wissen und Gewissenhaftigkeit sind besondere Eigenschaften des Herrn<br />

Zimmermann, die ihm das Vertrauen aller sichern, die mit ihm zusammen<br />

an den mannigfaltigen Aufgaben des Handwerks zu wirken haben.<br />

Seine besondere Sorge gilt vornehmlich der gründlichen Ausbildung<br />

des Berufsnachwuchses, so ist er auch als Dozent für Bürgerliches- und<br />

Arbeits-Recht in den allgemeinkundUchen Kursen zur Vorbereitung<br />

auf die Meisterprüfung während der gesamten Zeit seiner Zugehörigkeit<br />

zur Handwerks-Organisation tätig und wirkt auch hier erfolgreidl<br />

zum Nutzen der künftigen Meister.<br />

Auch von dieser Stelle aus gratulieren wir Herrn Zimmerman redlt<br />

herzlich und verbinden damit die besten Wünsche für weiteres erfolgreiches<br />

Schaffen sowie persönliches Wohlergehen.<br />

Kreishandwerkerschaft Essen und <strong>Augenoptiker</strong>-Innung Essen<br />

efugenq,llkel Heff 4/<strong>1957</strong> 25


00<br />

Wissenschaftliche Vereinigung der <strong>Augenoptiker</strong> e. V.<br />

Sitz Bad Godesberg • Postscheck-Konto Köln 119022<br />

1, Vorsitzender 2. Vorsitzender Sohriftfährer Kaatierar<br />

H. Saaerbom, Falda<br />

E. Brink, Wappartal-Banaan<br />

R. Henneböhla, Siegen<br />

E. Fi1oher, Main•<br />

Poatfaoh 292<br />

Warth 27<br />

Bahnhofstraße 18<br />

Gr. Bleioha 22<br />

WVA Sf ft H. Sasaa, Rameobaid, Allaaetraßa 41<br />

- I Ung Rhein-Ruhr Bank Rem1oheid 83101 • Po111oheok,Konto der Bank : Köln 2752 ,<br />

Was uns diesmal erwartet<br />

(Aus dem Programmheft zur WVA-Johrestagung <strong>1957</strong>)<br />

Die berufliche Aufgabe des <strong>Augenoptiker</strong>s ist es, dem<br />

menschlichen Auge mit optischen Mitteln höhere Leistungen<br />

zu ermöglichen, als dies eben ohne diese Mittel möglich<br />

wäre. Man kann dabei den Kreis derjenigen optischen Mittel<br />

und Vorrichtungen, welche zur Anwendung kommen sollen<br />

(Brillen, Haftgläser, vergrößernde Instrumente u. a.), ruhig<br />

sehr weit ziehen, ohne auf den abwegigen Gedanken zu<br />

kommen, der deutsche <strong>Augenoptiker</strong> befasse sich mit der<br />

Feststellung oder gar mit der Behandlung von Krankheiten.<br />

Man sollte es sich endlich abgewöhnen, krampfhaft nach<br />

Negativem in der Berufsarbeit des <strong>Augenoptiker</strong>s zu suchen<br />

und lieber die beachtliche positive Leistung dieses aus einem<br />

modernen Kulturstaat nicht mehr fortzudenkenden Berufsstandes<br />

anerkennen.<br />

Es ist nun einmal so, daß die wichtigsten in Deutschland<br />

gegenwärtig gebräuchlichen NahprOfgeräte ebenso wie die<br />

modernsten Techniken der Nahbrlllen-Bestimmung von <strong>Augenoptiker</strong>n<br />

geschaffen wurden. Die WVA in ihrem Bestreben,<br />

fachlichen Fortschritt in unserem Beruf auf breiter Basis wirksam<br />

werden zu lassen, hat sich im Jahr <strong>1957</strong> als zentrale Aufgabe<br />

die Behandlung solcher Themen gestellt, die sich mit<br />

der modernen Nahbrillenbestimmung befassen. Ein ausgewählter<br />

Kreis bewährter Praktiker und Theoretiker kam<br />

bereits im Januar in Köln zu einem Kolloquium zusammen,<br />

um in dreitägiger Besprechung den Arbeitsgang festzulegen.<br />

Neben der entsprechenden praktischen und theoretischen<br />

Behandlung dieses Themenkreises in Bezirksgruppen und<br />

Fachaufsätzen findet diese vorbereitende Arbeit nun auf<br />

unserer Jahrestagung in drei Referaten ihren Niederschlag.<br />

Unser Ehrenmitglied Prof. Dr. Dr. Schober, München, wird<br />

uns zunächst einen kurzen Uberblick über die Entwicklung<br />

des Nahbrillenproblems von Donders bis zur Gegenwart vortragen<br />

und dann auf die besondere Bedeutung der Nahbrille<br />

als Arbeitsbrille eingehen. Physiologisch-optische Eigenheiten<br />

des Nahsehens und die daraus entstehenden Unterschiede<br />

zwischen Nah- und Fernbrille (Unterschiedsempfindlichkeit in<br />

Nähe und Ferne, Nahsehschärfe und Aubert-Förstersches Phänomen,<br />

Akkommodationsbereich im Gebiet des Nahsehens,<br />

Einflüsse der Konvergenzbreite im Nahbereich auf die Sehfunktionen)<br />

dürfte kaum jemand besser ·interpretieren können •<br />

als Prof. Schober.<br />

Die Nahprüfgeräte, die heute in zunehmendem Maße neben<br />

der traditionellen Nahleseprobe Anwendung finden, stehen<br />

im Mittelpunkt der Betrachtungen des bewährten Fachlehrers<br />

Dr.· Reiner, Köln. Er wird die Eigenschaften der auf dem<br />

deutschen Markt befindlichen Geräte untersuchen und einander<br />

gegenüberstellen. Und schließlich wird er auf die<br />

Forderungen hinweisen, welche an ein modernes Nahprüfgerät<br />

zu stellen sind.<br />

Natürlich lassen wir es bei der Theorie nicht bewenden. Als<br />

Mann der praktischen Berufsausübung wird Eberhardt Preussner,<br />

Mannheim, schließlich das zweckmäßige Vorgehen bei<br />

der Anwendung moderner Nahprüfgeräte den Hörern nahebringen.<br />

Das ist um so wichtiger, als durch die verschiedenartigen<br />

Gerätetypen einerseits und das Vorhandensein unterschiedlicher<br />

Arbeitsanweisungen andererseits bei manchem<br />

<strong>Augenoptiker</strong> eine gewisse - allerdings unbegründete -<br />

Scheu vor der Anwendung eines Nahprüfgerätes aufgetreten<br />

sein mag, die nun überwunden werden soll.<br />

Die Anwendung der gewonnenen Kenntnisse kann für einen<br />

beschränkten Teilnehmerkreis während eines im Anschluß an<br />

die Jahrestagung stattfindenden Kurzlehrganges geübt werden.<br />

<strong>Der</strong> Lehrgang findet unter der Leitung von Herrn Direktor<br />

Dr. Schachtschabel in den bestens geeigneten Räumen der<br />

Fachschule für <strong>Augenoptiker</strong>, Köln, statt. Um unfruchtbares<br />

Zuschauen zu vermeiden, finden die Ubungen in sehr kleinen<br />

Arbeitsgruppen statt. Die einzelnen Gruppen werden nach<br />

einem bestimmten Zeitplan zyklisch vertauscht, so daß jeder<br />

Lehrgangsteilnehmer mit allen Geräten und Arbeitsweisen in<br />

Berührung kommt.<br />

Einem ganz anderen aktuellen Gebiet gehören die Kurzvorträge<br />

von Dr. Ross, Fürstentum Liechtenstein, und Ed. Bosshard,<br />

Zürich, an. Es geht dabei um die heute schon weitverbreiteten<br />

Schutzgläser mit aufgedampften Schichten. Dr. Ross<br />

will zunächst einen allgemeinen Uberblick über die Herstellungsmethoden<br />

und die physikalischen Eigenschaften dünner<br />

Schichten geben. Nach der Beschreibung ausgewählter Anwendungsbeispiele<br />

für aufgedampfte Schichten in der allgemeinen<br />

Optik wird der Referent speziell ' auf die Anwendung<br />

in der Augenoptik eingehen.<br />

Die besonderen Eigenschaften der im Aufdampfverfahren<br />

hergestellten Schutzbrillengläser in technischer und optischer<br />

Hinsicht sowie die Absorptionseigenschaften mit Bezug auf<br />

die physiologischen Forderungen der Augenoptik wird unser<br />

Schweizer Kollege Bosshard herausstellen. Er wird auch von<br />

seinen praktischen Erfahrungen sprechen und auf die Aussichten<br />

der Aufdampfgläser in der Zukunft hinweisen.<br />

Besonders herzlich werden wir Rud. Koch, Eibau, als einen<br />

unserer Gäste aus mitteldeutschem Gebiet begrüßen. In<br />

einem Kurzvortrag berichtet er über Zweck und Ziel der Vorderkammerlinse,<br />

einer künstlichen Linse im Auge. Die Entwicklung<br />

der Linse mit ihren verschiedenen Formen wird an<br />

-einigen Lichtbildern gezeigt werden. Die Vorteile, die durch<br />

eine Einpflanzung· für den Träger entstehen, werden klargestellt.<br />

Was den <strong>Augenoptiker</strong> bei der Brillenanpassung in<br />

solchen Fällen interessieren muß, wird besonders erwähnt und<br />

über die erzielten Erfolge soll ebenfalls gesprochen werden.<br />

Man mag das Fernsehen als Mittler einer verbreiteteren<br />

Einheitskultur begrüßen oder es als Eindringling in den individuellen<br />

Bezirk unseres Familienlebens ablehnen. Die Tatsache<br />

einer zunehmenden Verbreitung bleibt bestehen. Wie<br />

auch schon auf anderen Sektoren der fortschreitenden Technik,<br />

ergeben sich bei . der Betrachtung von Fernsehübertragungen<br />

gesteigerte Anforderungen an die SehtOchtigkeit unserer<br />

Augen. Es ist deshalb für den <strong>Augenoptiker</strong> wichtig, aus der<br />

Technik des Fernsehens heraus die Zusammenhänge zu<br />

kennen, um in den Fällen auftretender Sehschwierigkeiten<br />

m_it augenoptisch richtigen Maßnahmen helfen zu können.<br />

Vom augenoptischen Standpunkt sind beim Betrachten eines<br />

Fernsehbildes von besonderem Einfluß die Rasterung, der Betrachtungsabstand,<br />

das Flimmern, der Bildstand, die Farbe<br />

der Leuchtschi.rmsubstanz, der zellenschrelbende Lichtpunkt<br />

mit Auswirkungen der Empfindungszeiten, ein nicht genügender<br />

Fusionszwang usw. Da es sich bei der Betrachtung eines<br />

Fernsehbildes um ein Sehen mit nicht mehr vollkommenen<br />

Voraussetzungen handelt, ergeben sich entsprechend erhöhte<br />

und zum Teil neuartige Anforderungen an die Sehhilfsmittel.<br />

Könnte es einen geeigneteren Fachmann geben als Dr. Werner<br />

Plstor, Eutin, um uns diese Zusammenhänge richtig und klar<br />

verständlich aufzuzeigen?<br />

Die Reihe der aus dem engeren Kreis ·der wissenschaftlichen<br />

Augenoptik zu erwähnenden Vorträge beschließt dann Herr<br />

Gulllno, München, indem er sich den besonderen optischen<br />

Problemen bei astigmatischen Mehrstärkengläsern zuwendet.<br />

Er wird dieses Gebiet einmal aus der Perspektive des Brillenglasherstellers<br />

sehen und auf die unterschiedliche Beurteilung<br />

26 ~ Heft 4/<strong>1957</strong>


der Achsen- und Nahteillage durch den <strong>Augenoptiker</strong> eingehen,<br />

die dadurch entstehen kann, daß bei der Messung<br />

entweder vom geometrischen oder vom optischen Mittelpunkt<br />

ausgegangen wird. Die Gefahr von Einschleiffehlern bei verschiedenen<br />

Methoden der Achsenanzeichnung wird diskutiert.<br />

Ja, lieber Tagungsteilnehmer, es werden auch in diesem<br />

Jahr die Zellen Deiner Großhirnrinde beim Hören der Vorträge<br />

beachtlich strapaziert werden. Aber das Ist ja eigentlich<br />

der Zweck unserer Jahrestagungen. Es ist schon ein hohes<br />

Maß an lntelllgenz, vereint mit manueller Geschicklichkeit und<br />

immer wieder begeisterter Einsatz des eigenen Könnens zur<br />

Hilfe an fehlslchtigen Mitmenschen notwendig, um ein meisterlicher<br />

<strong>Augenoptiker</strong> zu sein.<br />

Und diese hohen Anforderungen an die persönlichen Voraussetzungen<br />

müssen naturgemäß schon bei der Berufswahl<br />

berücksichtigt werden, wenn eine für die Fehlsichtigen segensreiche<br />

Weiterentwicklung unseres Berufes auch für die Zukunft<br />

gesichert bleiben soll. Wir können nicht weiterhin tatenlos<br />

zusehen, wie Personalchefs großer Industriefirmen, aber<br />

auch einzelne Berufsgruppen, darin bereits eine Systematik<br />

entwickelt haben, den befähigsten Teil der Jugend zu sich<br />

heranzuziehen. Wir geraten völlig ins Hintertreffen, wenn wir<br />

die Bewerbung um unsere Lehrstellen weiterhin dem Zufall<br />

überlassen. Wir müssen das Interesse für unseren Beruf bei der<br />

vor der Schulentlassung stehenden Jugend wecken und unter<br />

den Bewerbern nur die wirklich geeigneten Nachwuchskräfte<br />

auswählen. Das setzt aber voraus, daß wir klar erkennen,<br />

worauf es ankommt. Dieses brandwichtige Thema wurde von<br />

Hans Sauerborn, Fulda, für seinen Eröffnungsvortrag gewählt.<br />

Er wird uns wohlüberlegte Vorschläge machen und Richtlinien<br />

für die Auswahl, aber auch für die Werbung der Berufsanwärter<br />

geben.<br />

'<br />

Ein so vielschichtiges Gebiet wie die Augenoptik hat natürlich<br />

auch Berührungspunkte mit anderen Disziplinen. Es war<br />

deshalb naheliegend, auch einmal einen Fachmann der Farbenpsychologie<br />

durch Herrn Dr. Frlellng, Marquartstein, zu<br />

Wort kommen zu lassen. Die psychologische Wirkung der Farben<br />

kann durch die Slnnespsychologle, aber auch durch die<br />

Tiefenpsychofogie erfaßt werden. In beiden Bereichen hat der<br />

<strong>Augenoptiker</strong> Anliegen an die Farbenpsychologie. Ausgehend<br />

von der Wahrnehmungslehre werden die Fragen der geeigneten<br />

Beleuchtungsfarbe, der günstigsten Leuchtdichterelationen<br />

bei Augenoptlkermaschlnen und auf dem Arbeitsplatz<br />

des <strong>Augenoptiker</strong>s behandelt, wogegen die tiefenpsychologische<br />

Fragestellung sich vor allem auf die Gebiete der Brillenfarben<br />

in bezug auf ihre Träger, der Innenraumausstattung<br />

und der Schaufensterdekoration erstreckt, um nur einige der<br />

Gebiete zu nennen, auf denen sich Farbenpsychologie und<br />

Augenoptik begegnen.<br />

Was nutzt dem Fehlsichtigen das beste Paar Augengläser,<br />

wenn es sich in einer unschönen Fassung befindet und er<br />

Hemmungen haben muß, seine Brille auch wirklich zu tragen?<br />

Die Erkenntnisse, daß die Brillenanpassung auch nach ästhetischen<br />

Gesichtspunkten zu geschehen habe, Ist zwar nicht<br />

mehr neu. Aber ausschöpfen läßt sich dieses Thema nie ganz.<br />

Da Frau Mode hier entscheidend mitredet, ist es einer immerwährenden<br />

Wandlung unterworfen. Adalbert GrUn, Köln, hat<br />

es unternommen, in Vorträgen und In vielfältigem Gedankenund<br />

Erfahrungsaustausch die Frage zu klären, ob bei der Brillenanpassung<br />

nach ästhetischen Gesichtspunkten elementare<br />

Richtlinien ihre Bedeutung haben. Ferner hat er versucht, eine<br />

Methodik bei der Anpassung modischer Brillen zu verwirklichen,<br />

und zwar in Form eines „ästhetischen Testes", der es<br />

auch in Zweifelsfällen ermöglicht, eine entsprechende Lösung<br />

bewußt zu finden. <strong>Der</strong> Vortrag soll nun erläutern, wie man<br />

an Hand eines ästhetischen Testes bzw. gewisser Richtlinien<br />

schnell und zielbewußt beraten kann, und welche Forderungen<br />

in bezug auf Farbe und Form der Fassung unbedingt zu berücksichtigen<br />

sind, damit der Gesidltsausdruck. des Trägers<br />

nicht nachteilig beeinflußt wird. Wir wollen also dem Sehhilfebedürftigen<br />

das Tragen einer Brille durch eine geschmackvolle<br />

Fassung erleichtern.<br />

Besonders sorgfältig zusammengetragene Lichtbilder werden<br />

paarweise projiziert werden, um gute und schlechte Anpassungsbeispiele<br />

nebeneinander zeigen zu können.<br />

Wo immer auch Frau Mode vieldeutig lächelt, - und wo<br />

könnte sie es besser als aus einer hübschen Brillenfassung? -<br />

da ist auch Merkur nicht weit entfernt. Und so wird uns<br />

Heinrich Helnen, Bochum, darlegen, wie gerade in der Augenoptik<br />

fachliches Wissen und Können die unentbehrliche Voraussetzung<br />

für ein gutes Verkaufsgespräch sind. Wir haben<br />

in unseren Arbeitsräumen keine Tonbänke, sondern Anpaßtlsche.<br />

Wir reden unseren Kunden keine Waren auf, sondern<br />

Foto : Hatu Wapa•r<br />

Und wieder ist's Frilhlinl{ in Codesbug am Rhein, Die alte Codesburg<br />

mit ihren schönen Ausblid.en erwartet die <strong>Augenoptiker</strong> währmd der<br />

WVA-Tagung vom 26. bis ,W. Mai.<br />

wir setzen uns an den Anpaßtisch mit der inneren Bereitschaft,<br />

dem fehlsichtigen Mitmenschen unter Einsatz all<br />

unserer Fähigkeiten zu helfen. In dieser Hilfsbereitschaft liegt<br />

der ethische Sinn unseres Berufes. Und wer In solcher Haltung<br />

an sein Tagewerk geht, dem wird auch der materielle Lohn<br />

nicht ausbleiben.<br />

Im Zeichen der Marktwirtschaft scheuen Industrie und Großhandel<br />

keine Reisespesen, um ihre Erzeugnisse im Musterkoffer<br />

tagaus, tagein dem <strong>Augenoptiker</strong> in natura vorzuführen.<br />

In der Augenoptik sind die meisten Dinge Ja so<br />

hübsch klein, daß sich eine ansehnliche Kollektion bequem in<br />

einem repräsentativen Lederbehältnis unterbringen läßt. Und<br />

doch gibt es allerlei Gegenstände, die wir zwar zu unserer<br />

Berufsausbildung dringend brauchen, die aber Ausmaß und<br />

Gewicht eines „handbetriebenen" Musterkoffers erheblich<br />

überschreiten.<br />

Unsere augenoptischen Instrumente, Maschinen, Werkzeuge,<br />

Möbel und sonstigen lnventarstücke sollen uns für lange Zeit<br />

nützliche Arbeitsgeräte sein. Wir wählen sie mit viel Uberlegung<br />

sorgfältig aus und bestellen sie nicht gern „nach<br />

Katalog", ohne vorher gesehen und geprüft zu haben, wofür<br />

wir unser Geld ausgeben. Deshalb wird auch in diesem Jahr<br />

die einschlägige Ausstellung über Besuchermangel bestimmt<br />

nicht zu klagen haben. Da die Eröffnung der Ausstellung bereits<br />

am Sonntag, dem 26. Mai, um 11 Uhr, vorgenommen wird,<br />

ist auch solchen Kollegen, die werktags unabkömmlich sind,<br />

eine Besichtigung möglich. Die Ausstellung befindet sich in<br />

einem abgeschlossenen Vorraum der Stadthalle und ist durch<br />

den Haupteingang und das Foyer zu erreichen. E. Busch,<br />

Göttingen, M. Hensoldt & Söhne, Wetzlar, J. D. Möller, Wedel,<br />

Oculus-Optikgeräte, Dutenhofen, Ohlhanns, Wien, G. Rodenstock,<br />

München, Wernlcke & Co., Düsseldorf, C. Zeiss, Oberkochen,<br />

werden ihre Erzeugnisse zeigen.<br />

Vom Ausstellungsraum aus sind wieder drei Musterschaufenster<br />

zu besichtigen. Mit ihnen will uns Heinrich Helnen,<br />

Bochum, erneut Anregungen geben für weitere Verbesserungen<br />

unseres wichtigsten und wirkungsvollsten Werbemittels.<br />

Wer In Baden-Baden die feinen Dekorationen sah, wird sich<br />

auf den Genuß der diesjährigen Schau freuen.<br />

6'/II/JlßlJflllllt Heft 4/<strong>1957</strong> 27


Veranstaltungsfolge der WVA-Jahrestagung <strong>1957</strong> vom 26. bis 30. Mai<br />

zu Bad Godesberg am Rhein<br />

und Kurzlehrgang vom 31. Mai bis 1. Juni <strong>1957</strong><br />

11.00 Uhr Bad Godesberg, Stadthalle, Foyer<br />

Eröffnung der Ausstellung augenoptischen<br />

Inventars<br />

Erstbesichtigung der Musterschaufenster<br />

9.00 Uhr<br />

10.30 Uhr<br />

11.00 Uhr<br />

11.15 Uhr<br />

9.00 Uhr<br />

9.30 Uhr<br />

10.15 Uhr<br />

11.00 Uhr<br />

11.15 Uhr<br />

9.00 Uhr<br />

9.30 Uhr<br />

Stadthalle, großer Bühnensaal<br />

Offizielle Eröffnung der Tagung und<br />

Begrüßung der Tagungsteilnehmer<br />

Hans Sauerhorn WVA, Fulda:<br />

„Die Heranführung und Auswahl eines<br />

geeigneten Berufsnachwuchses"<br />

Pause<br />

Dr. Werner Pistor, WV A, Eutin/Holstein:<br />

„Die Technik des Fernsehens und dabei<br />

mögliche Sehsdiwierigkeiten"<br />

Stadthalle, kleiner Saal<br />

Prof. Dr. Dr. Herbert Sdiober,<br />

E.M.d.WVA, Mündien:<br />

„Die physiologisdien Probleme bei der<br />

Nahbrillenbestimmung''<br />

Dr. Josef Reiner, WV A, Köln:<br />

,,Nahprüfgeräte und Nahleseproben"<br />

Eberhardt Preussner, WVA, Mannheim·,<br />

,,Zwedcmäßiges Vorgehen bei der Nahbrillenbestimmung"<br />

Pause<br />

Dr. A. Ross, Wissensdiaftlidier Mitarbeiter<br />

der Gerätebau-Anstalt<br />

Balzers & Co., Fürstentum Lieditenstein:<br />

„Aufbau und Eigenschaften dünner<br />

Sdiiditen unter Berüdcskhtigun~ ihrer<br />

Anwendung in der Augenoptik'<br />

Stadthalle, kleiner Saal<br />

Rudolf Kodi, Eibau:<br />

,,Das Starglas. im Auge"<br />

H. Guilino, Wissensdiaftlidier Mitarbeiter<br />

der Optischen Werke G. Rodenstock,<br />

München:<br />

„Optisdie Probleme bei astigmatischen<br />

Mehrstärkengläsern''<br />

ab 10.30 Uhr Terrassen der Stadthalle<br />

Ausklang<br />

Sonntag, den '.26. Mai <strong>1957</strong><br />

Montag, den '.27, Mai <strong>1957</strong><br />

Dienstag, den 28. Mai <strong>1957</strong><br />

Mittwoch, den 29. Mai <strong>1957</strong><br />

10.30 Uhr<br />

10.45 Uhr<br />

ab 19.00 Uhr Rheinhotel Dreesen, Terrasse<br />

Begrüßungsabend<br />

12.15 Uhr Dr. Heinr. Frieling, Marquartstein/Obb.:<br />

„Farbenpsyc:hologisdie Forsdiungen und<br />

ihre Anwendung im Bereich des <strong>Augenoptiker</strong>s"<br />

16.00 Uhr Kleine Rundfahrt mit Omnibus oder<br />

Privatwagen durdi Bad Godesberg und<br />

Bonn, Besichtigung des Bundeshauses,<br />

Venusberg, Kasselsruhe (Kaffeepause).<br />

ab 20.00 Uhr Stadthalle, großer Bühnensaal<br />

,,Rheinischer Abend"<br />

12.00 Uhr Eduard Bosshard, Zürich/Schweiz:<br />

,,Praktisdie Erfahrungen mit den aufRedampften<br />

Sdiutzbrillengläsern"<br />

12.30 Uhr Terrasse zwisdien Weiher und Stadthalle:<br />

Gruppenbild aller Tagungsteilnehmer<br />

16.00 Uhr Omnibusfahrt zum Petersberg, daselbst<br />

Kaffeetafel auf der Terrasse,<br />

Rückkehr 19.00 Uhr<br />

19.00 Uhr Codesburg, großer Saal<br />

Jahreshauptversammlung (nur für<br />

Mitglieder)<br />

20.00 Uhr „Bastei" am. Rhein:<br />

Abendfahrt der Damen, in- und ausländisdien<br />

Gäste und Nichtmitglieder<br />

ansdiließend Rheinhotel Dreesen,<br />

zwangloses Beisammensein der Fahrtteilnehmer<br />

11.45 Uhr<br />

20.00 Uhr<br />

Donnerstag,_den 30. Mai <strong>1957</strong>, Christi Himmelfahrt<br />

Pamre<br />

Adalbert Grün, WV A, Köln:<br />

,,Praxis der Brillenanpassung nach ästhe•<br />

tisdien Gesiditspunkten"<br />

Heinrich Heinen, WVA, Bochum:<br />

,, Verkaufsgesprädi des <strong>Augenoptiker</strong>s"<br />

Stadthalle, großer Bühnensaal<br />

Festabend mit Programm<br />

Die Offnungszeiten der Ausstellung sind am Sonntag,<br />

dem 26. Mai, von 11.00 bis 17.00 Uhr und von Montag,<br />

dem 27. bis Mittwoch, dem 29. Mai, von 9.00 bis 17.00.<br />

Zur offiziellen Tagungseröffnung und zu den Fachvorträgen wird der Saal um 8.00 Uhr geöffnet. Um eine pünktlidie<br />

Durdiführung der Veranstaltungsfolge_zu ermöglichen, wird gebeten, spätestens 10 Minuten vor Beginn der Vorträge die<br />

Plätze einzunehmen.<br />

Kurzlehrgang „Moderne Nahbrillen-Bestimmung"<br />

in den Räumen der „Fachschule für <strong>Augenoptiker</strong>" Köln, Claudiusstraße 1<br />

9,00 Uhr Fahrt der Kursteilnehmer von Bad<br />

Godesberg nach Köln<br />

10.00 Uhr Fadisdiule für <strong>Augenoptiker</strong>, Köln, Hörsaal:<br />

Dr. Josef Reiner : Vortrag mit<br />

Demonstrationen<br />

8.00 Uhr<br />

9.00 Uhr<br />

16.00 Uhr ·<br />

Fahrt Bad Godesberg-Köln<br />

Fortsetzung der praktischen Obungen<br />

Kursusende<br />

Freitag, den 31. Mai <strong>1957</strong><br />

Samstag, den 1. Juni <strong>1957</strong><br />

14.00 Uhr Praktische IUbungen in kleinen Arbeitsgruppen<br />

18.00 Uhr Rüdcfahrt nach Bad Godesberg<br />

Die erforderliche Mittagspause wird eingelegt. Kursusgebühr<br />

DM 35.-. Teilnehmermeldung an die Geschäftsstelle<br />

der WV A, Fulda, Postfach 292.<br />

28<br />

6/ugenq,Jikel, Heft 4/<strong>1957</strong>


Aus der Gruppe Mitte<br />

Am Sonntag, dem 24. März, versammelten sidl über 50 Zuhörer<br />

im Konferenzzimmer des Hotel Musman in Hannover, um<br />

dem Vortrag des Ing. Guilino der Fa. G. Rodenstock über das<br />

Thema „Mehrstärkengläser" zu folgen. <strong>Der</strong> Vortrag war äußerst<br />

interessant, und die anschließende Diskussion erstreckte sidl nidlt<br />

nur iauf das Vortragsgebiet, sondern aus KoHegenmund wurde<br />

manch' interes~ante Frage an Herrn Guilino gestellt, der es verstand,<br />

in verständlidler Weise Unklarheiten zu klären.<br />

Es ist vorgesehen, daß Herr Dr. Wagner, Oberkodlen, in Kassel<br />

einen Vortrag starten wird. Einladungen hierzu ergehen nodl.<br />

,,Stuttgarter Montag"<br />

<strong>Der</strong> Einladung zu dem Stuttgarter Abend im März waren zahlreiche<br />

Mitglieder und Gäste nachgekommen. Bezirksbeauftragter<br />

Theo Schneider begrüßte alle sehr herzlich, besonders aber diejenigen,<br />

die neu in die WV A aufgenommen worden sind.<br />

Dieses Mal hielt Kollege Jäckle aus Kirchheim sein Kurzreferat:<br />

.Dezentrieren, warum und wie". Er führte sehr anschaulich aus,<br />

warum man heute bei der Anpassung von Bifokal- 'und besonders<br />

von Trifokalgläsern und bei den großen modischen Formen ganz<br />

besonders auf genaue Zentrierung der Gläser achten muß. Die<br />

bekannte Dezentrationsformel wurde allen nochmals ins Gedächtnis<br />

zurückgerufon, und zum Schluß zeigte Kollege Jäckle<br />

eine von ihm selbst konstruierte Einrichtung, bei der er mit<br />

Hilfe von Polarisation den zentrischen Sitz der Brille genauestens<br />

ermitteln kann.<br />

Eine lebhafte Diskussion schloß sich den Ausführungen an,<br />

und den Absc:hluß bildeten einige Fälle aus der Praxis.<br />

Auch im April waren viele Mitglieder und Gäste der Einladung<br />

nachgekommen. Kollege Postenrieder aus Pforzheim hatte<br />

sich für diesen Abend das Thema .Strahlung,sschutzgläser• gewählt,<br />

das bei allen Anwesenden ein starkes Ec:ho fand.<br />

Zuerst zeigte der Referent die Absorptionskurven der einzelnen<br />

Strahlungsschutzgläser und erläuterte daran die verschiedenen<br />

Wirkungsbereiche der getönten Gläser. Während bei den Hygalund<br />

Ultrasin-Gläsern mehr W,ert auf stärkere Absorption in dem<br />

UV-Bereich zwisc:hen 300 und 400 my gelegt wird, hat das<br />

Uropalglas seinen stärksten Absorptionsbereich im langwelligen<br />

Licht. Sehr interessant für alle Anwesenden war ein Test, den<br />

Kollege Postenrieder in Form einer Befragung bei seinen Kunden<br />

durchgeführt hat. Dieser Test ist allgemein bejahend aufgenommen<br />

worde.n.<br />

In der Diskussion spr,ach Kollege Schmidthammer vom Hause<br />

Zeiss, Oberkochen, über die Entwicklung und Wirkung des heutigen<br />

Uropalgla,ses. Kollege Bender fügte hinzu, daß nadl seinen<br />

Erfahrungen mit dem Hygalglas kontrastreicher und härter gesehen<br />

wird, was speziell auf Hyperoben und Presbyopen zutreffe.<br />

Er erklärte sich das schärfere Sehen mit dem getönten Glas durdl<br />

eine Einsduänkung der chromat. Aberr,ation.<br />

WV A-Veranstaltungs-Kalender<br />

Bezirksgruppe Zeit Ort Veranstaltungsart<br />

Köln-Bonn-Aachen<br />

Montag,<br />

A. Grün<br />

29. April<br />

Köln H. J. Schreyer:<br />

Köln-Lindenthal<br />

Niederlassung Zeiss<br />

„Das Brillenglas<br />

20.00 Uhr<br />

in der Werkstattpraxis"<br />

Kringswe~ l<br />

Hamburg<br />

E. Sanow<br />

Hamburg 20<br />

Eppendorfer<br />

Baum 18<br />

Dr. Ernst Wagner, Oberkodlen:<br />

Mittwoch,<br />

l.<br />

Hamburg, Ballindamm 13<br />

Experimentalvortrag .Schulzgläser"<br />

8. Mai, 19.45 Uhr 2. Meilensteine der Optik<br />

3. Fachgespräche am runden Tisch<br />

Rhein-Main<br />

Montag,<br />

C. Krieger Frankfurt am Main, Schönstr. 21 C. Krieger, WV A, Wiesbaden:<br />

13. Mai<br />

Wiesbaden<br />

GFA., Raum 13<br />

.Ästhetische Brillenanpassung"<br />

19.30 Uhr<br />

Langgasse 5<br />

Gesamte WVA<br />

26. bis 30. Mai<br />

Bad Godesberg am Rhein Jahrestagung <strong>1957</strong><br />

siehe Gesamtprogramm der Jahrestagung in dieser Ausgabe<br />

Düsseldorf<br />

E. Straube<br />

Solingen-Ohligs<br />

Düsseldorfer<br />

Straße 11<br />

Mittwoch,<br />

19. Juni<br />

Düsseldorf, Schadowstr. 44<br />

Allgemeine Aussprache über die Vorträge der<br />

Jahrestagung<br />

Köln-Bonn-Aachen<br />

Montag,<br />

24. Juni<br />

Köln<br />

Fachschule für <strong>Augenoptiker</strong><br />

Claudiusstraße 1<br />

Dr. J. Reiner, WVA, Köln:<br />

.Korrektion der Aniseikonie"<br />

Rhein-Main<br />

Montag,<br />

8. Juli<br />

Frankfurt am Main, Schönstraße 21<br />

Nahbrillenbestimmung<br />

Düsseldorf<br />

Montag,<br />

Düsseldorf, Sdiadowstraße 44<br />

Dr. J .. Reiner, WVA, Köln:<br />

8. Juli .Brille und Fernsehen"<br />

Schwaben<br />

E. Hans Sonntag,<br />

Kaufbeuren<br />

21. Juli<br />

Postfach 176<br />

Kaufbeuren<br />

Nahgläserbestimmung<br />

Dipl.-Opt. E. Bölter, WV A, Solingen:<br />

Köln-Bonn-Aadten<br />

Montag,<br />

Köln, Niederlassung Möller „Akkommodationsprobleme, mit denen wir täglich<br />

29. Juli<br />

zu tun haben•<br />

Wer an der Jahrestagung in Bad Godesberg teilnehmen möchte (und wer möchte das nicht?), sendet seine Anmeldekarte bis<br />

spätestens 10. Mai an die WV A-Geschäftsstelle, Fulda, Postfach 292. Wer ohne sid!. rechtzeitig angemeldet zu haben nach Bad<br />

Godesberg reist, muß leider wegen der verursachten Sonderarbeit einen höheren Tagungsbeitrag im Tagungsbüro entrichten~<br />

Wer als Gast (Nichtmitglied) an der Jahrestagung teilnehmen möchte und die Einladungsdrucksachen (Programmheft) noch<br />

.n,icht erhalten hat, wende sich sogleich dieserhalb an die Geschäftsstelle der WV A in Fulda, Postfach 292. '<br />

~ Heft 4/<strong>1957</strong> 29


Deutsche Gesellschaft für Optometrie<br />

Postscheckkonto Berlin West Nr. 824 00<br />

Geschäftsstelle: W ahher Moebis 1. Vorsitzender: Peter Abel Kassierer: Willy Faulbaum<br />

Berlin N 65, 01awi11ra6a 3 Berlin W 15, Kurfüntendamm 210 Berlin•Slegli11, Albraah1a1ra6a 9<br />

Aus dem Berliner Arbeitskreis der DGO:<br />

Erfahrungen mit dem Polatest<br />

Auf dem Vortragsabend am 13. März berichtete vor dem Berliner<br />

Arbeitskreis der Deutschen Gesellschaft für Optometrie<br />

unter dem obengenannten Thema Herr H. J. H a a ,s e , der -in<br />

Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Thiele und Herrn B. Gorges das<br />

neue binokulare Polarisations-Prüfverfahren der Fachschule für<br />

Optik und Fototechnik, Berlin, entwickelte, zusammenfassend<br />

über die in rund zweijährigen praktischen Versuchen mit dem<br />

Polagerät gesammelten Erfahrungen.<br />

Er ging von der Situation aus, die bei Beginn der Versuche<br />

bestand, und die gekennzeichnet gewesen sei durch die Auffassung,<br />

daß die Ruhelage der Sehachsen nicht unbedingt mit<br />

ihrer für das binokulare Sehen bequemsten Lage identisch sei.<br />

Man habe insbesondere angenommen, die Maddoxmessung weise<br />

die Sehachsenruhelage .an sich" nach, und es komme für die<br />

Korrektion von Heterophorien darauf an, zu ermitteln, welches<br />

der zu korrigierende .Störanteil" des Stellungsfehlers sei. Daraus,<br />

daß man nach den alten Maddox-Korrektionsregeln immer<br />

nur einen gewissen Teil des nachgewiesenen Fehlers korrigieren<br />

durfte, und daraus, daß Messungen nach dem unter einem Teilfusionsreiz<br />

stehenden TIB-Prinzip häufig einen in voller Höhe<br />

als Korrektion verträglichen Meßwert ergaben, habe man schließen<br />

zu müssen geglaubt, daß die Differenz zwischen dem Maddox­<br />

Meßwert und der .komfortablen" Korrektion im wesentlichen<br />

auf der individuellen relativen Fusionsbreite beruhe. Daß nach<br />

dieser Theorie das System der äußeren Augenmuskeln sich weitgehend<br />

anders verhi-elt als andere Systeme quergestreifter Muskeln,<br />

in denen die Ruhelage stets gleichzeitig auch die anstrengungsfreieste<br />

Lage sei, habe man auf vorerst unklärbare<br />

und zum Teil psychische Einflüsse zurückgeführt. Die Heterophoriekorrektion<br />

sei demzufolge im Vergleich zur rein refrak-·<br />

tiven Korrektion mit sehr großen und von Fall zu Fall verschiedenen<br />

Unsicherheiten belastet gewesen, die man nur mit sehr<br />

viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl glaubte bewältigen zu<br />

können. Immerhin habe sich aber das von der Berliner Fachschule<br />

aus in Deutschland bekanntgemachte TIB-Verfahren als großer<br />

Fortschritt in Richtung auf größere Sicherheit hin erwiesen und<br />

insbesondere zum erstenmal an Hand der Sehgleichgewichtsprüfung<br />

Aussagen darüber erlaubt, ob und in welcher Weise<br />

sich beide Augen eines Augenpaares am binokularen Sehakt beteiligten.<br />

Relativ unsicher sei man allerdings auch mit dem TIB­<br />

Verfahren noch bei der Bestimmung und Kor-rektion von Esophorien<br />

gewesen, wofür · ohne Frage der vom sichtbaren Trenner<br />

ausgehende esopetale Fusionsreiz verantwortlich zu machen sei.<br />

Durch glückliche Zufälle unterstützt, sei dem Vortragenden<br />

gleich zu Beginn der Versuche mit dem Polatest die Feststellung<br />

gelungen, daß - wenigstens in allen damals überprüften Fällen<br />

- eine .Maddox-Ruhelage" und noch eine andere Ruhelage<br />

nachweisbar sei, die sich unter den Meßbedingungen des Polatestes<br />

einstelle. Es sei mit einer entsprechend modifizierten Ausführung<br />

des Polatestes ferner der Nachweis gelungen, daß die<br />

Umstellung von der einen Ruhelage in die andere bewirkt werde<br />

durch Änderungen der Testleuchtdichte bzw. der Netzhautreizstärke,<br />

so daß man in der Folge die Maddox-Ruhelage als<br />

,.Dunkel-Ruhelage", die am Polatest und mit verfahrensbedingten<br />

Abweichungen auch am TIB-Test sich einstellende Ruhelage<br />

als .Hell-Ruhelage" bezeichnet habe. Es habe sich eine Reihe von<br />

Hinweisen darauf ergeben, daß die Hell-Ruhelage diejenige sei,<br />

in der im natürlichen binokularen Sehakt nicht nur komfortable,<br />

sondern das komfortabelste Sehen möglich sei. Daraufhin habe<br />

man für die Versuche mit dem Polatest eine neue hypothetische<br />

Korrektionsregel formuliert, die besagte, daß in Normalfällen<br />

stets der volle am Polatest ermittelte Heterophoriebetrag auskorrigiert<br />

werden solle. Nach dieser Regel seien sowohl Herr<br />

Gorges und der Vortragende an der Berliner Fachschule als auch<br />

die Kollegen Scherwinzky und Schubert verfahren.<br />

<strong>Der</strong> Vortragende berichtete über die Erfahrungen mit 121 von<br />

ihm selbst geprüften Fällen und führte an, daß auch die anderen<br />

Erprobungsreihen nach vorerst nur mündlichen Mitteilungen der<br />

Durchführenden keine anderen Gesichtspunkte ergeben hätten.<br />

Von den 121 Fällen des Vortragenden waren 97 mehr oder<br />

weniger muskelunrichtig für die Feme; bei 21 Fällen lagen pathologische<br />

Veränderungen vor, die die Herstellung binokularen<br />

Sehens unmöglich maditen, davon in 10 Fällen parafoveale Fixation.<br />

<strong>Der</strong> Vortragende betonte, daß diese Verteilung der Fälle<br />

bei weitem nicht der normalen Verteilung entspreche, da die<br />

Refraktionspraxis der Berliner Fachschule in der Hauptsache von<br />

solchen Klienten in Anspruch genommen werde, denen anderweitig<br />

nicht befriedigend geholfen werden konnte.<br />

Bei allen 100 binokular sehtüchtigen Klienten seien die am<br />

Polatest ermittelten Muskelwerte - auch in den Fällen mit<br />

Orthophorie - in sorgfältigen Verträglichkeitsproben an normalen<br />

Fernprobetafeln überprüft und mit schwachen Zusatzprismen<br />

ausdifferenziert worden. Hierbei habe sich stets die<br />

Vollkorrektion nach dem Pola-Meßwert als die vorteilhafteste<br />

herausgestellt.<br />

Von 52 Fällen verschiedenster Art lägen Berichte nach längerer<br />

Tragezeit der Pola-Vollkorrektion vor, Als nicht richtig habe sich<br />

die Vollkorrektion in zwei Fällen erwiesen, von denen der eine<br />

sich bei der Nachprüfung als hodlgradige und zunächst übersehene<br />

Anisophorie (latentes Lähmungsschielen) herausgestellt<br />

habe, die inzwischen nach Ausheilung der zugrundeliegenden<br />

nervösen Erkrankung beseitigt sei; der danach noch verbliebene<br />

isophorische Stellungsfehler, eine Exophorie von 4 prdptr, sei<br />

dann beschwerdefrei vollkorrigiert worden. <strong>Der</strong> Vortragende<br />

wies in' Zusammenhang mit diesem Falle darauf hin, daß Probiergläser<br />

mit extrem kleiner Durchblicköffnung die Ent1ieckung von<br />

Anisophorien so gut wie unmöglich machten. <strong>Der</strong> zweite Beschwerdefall<br />

habe eine Klientin mit langfristig um 3 bis 4 prdptr<br />

schwankender Ruhelage betroffen, bei der zufällig am Tage der<br />

Verordnung der Höchstwert der Heterophorie vorgelegen habe,<br />

so daß die daraufhin verabfolgte Stellungskorrektion zeitweilig<br />

überkorrigierend gewesen sei. Es habe sich in der Folge aber<br />

gerade an dieser Klientin besonders deutlich gezei~t, daß stets<br />

dasjenige Glas am angenehmsten sei, das dem im Augenblick<br />

vorliegenden Pola-Meßwert entspreche. Im übrigen kämen solche<br />

großen Ruhelagenschwankungen, die besondere Vorsicht bei der<br />

Stellungskorrektion voraussetzten, offenbar sehr selten vor, und<br />

es bestünden - auch nach Ansicht des Kollegen Schubert - Hinweise<br />

darauf, daß sie, ähnlich wie Anisophorien, pathologisch<br />

bedingt seien. <strong>Der</strong> erwähnte Fall zum Beispiel leide unter erheblichen<br />

Schilddrüsen-Funktionsstörungen mit stärkeren nervösen<br />

Begleitsymptomen.<br />

Im übrigen seien die Berichtsfälle mit der Stellungs-Vollkorrektion<br />

nach dem Pola-Meßwert sämtlich beschwerdefrei. Dieser<br />

Umstand allein biete allerdings noch keine ausreichende Gewähr<br />

dafür, daß die verabfolgte Korrektion wirklich die komfortabelste ,<br />

sei und daß nicht vielleicht eine andere im Dauergebrauch als<br />

ebensogut oder gar als besser empfunden werden könnte. Man<br />

hätte eigentlich alle Klienten außer mit der vollkorrigierenden<br />

auch noch mit einer etwas unterkorrigierenden und einer etwas<br />

überkorrigierenden Brille ausrüsten müssen, was aber schon<br />

aus finanziellen Gründen unmöglich sei.<br />

Um wenigstens stichprobenartige Aufschlüsse hierüber zu erhalten,<br />

versah der Vortl"agende drei •intelligente erstzukorrigierende<br />

jugendliche Klienten mit geringgradigen Esophorien<br />

zwischen 1,0 und 4,0 prdptr und hohem Fusionsvermögen, die<br />

nach der bisherigen Auffassung einer Stellungskorrektion nicht<br />

bedurft hätten, mit je einer nur refraktiv vollkorrigierenden und<br />

einer auch stellungsmäßig vollkorrigierenden Brille. Alle drei<br />

Klienten berichteten nach einiger Zeit, im Dauergebrauch sei die<br />

unverfänglich gekennzeichnete stellungsmäßig vollkorrigierende<br />

Brille angenehmer und weniger anstrengend. Darüber hinaus sei<br />

eine ganze Reihe von Klienten mit geringgradigen Exo- und<br />

Esophorien zwischen 1,0 und etwa 4 prdptr, die bisher nur<br />

refraktiv vollkorrigi'erend versorgt gewesen seien, mit einer zusätzlichen<br />

Stellungs-Vollkorrektion versehen worden, und bei<br />

allen habe sich die Abstellung binokularer Störungen ergeben,<br />

die vorher als konstitutionell oder pathologisch bedingt und folglich<br />

als unabänderlich hingenommen worden seien (Sehanstrengungsgefühl,<br />

Schmerzen in den Augenmuskelpartien, Blendungsempfindlichkeit,<br />

zeitweilige Diplopieerscheinungen, Schwierigkeiten<br />

bei der räumlich richtigen Einschätzung schnellbewegter Vorgänge<br />

usw.). Von diesen schon bei geringgradigen Heterophorien<br />

möglichen Störungen wurde die zuletzt genannte den Zuhörern<br />

mit Hilfe des Pola-Stereotestes, der im neuen Polatest-Gerät der<br />

Berliner Fachschule enthalten ist, anschaulich demonstriert, und<br />

es zeigte sich, daß ein nicht unbeträchtlicher Prozentsatz von<br />

ihnen eine merklich (bis zu 15 sec) verzögerte Tiefenwahrnehmung<br />

hatte. Daß gerade diese Störung des stereoskopischen<br />

Sehens - ganz abgesehen von der unbewußten Gefährdung, die<br />

zum Beispiel im Straßenverkehr aus ihr resultiere - ein sehr<br />

genaues Kriterium für die Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit einer<br />

Stellungskorrektion sein kann, erläuterte der Vortragende am<br />

30 ~ Heft 4/<strong>1957</strong>


Fall eines Klienten mit einer Exophorie von 3,0 prdptr bei langjähriger<br />

refraktiver Vollkorrektion, der stereoskopisches Sehen<br />

nur mit bewußter Anstrengung und erheblicher Verzögerung erzwingen<br />

konnte; bei ihm sei nach nur vierzehntägigem Tragen<br />

der Stellungskorrektion wie auch in anderen Fällen das binokulare<br />

und stereoskopische Sehen völlig normalisiert gewesen.<br />

Als man ihm ein halbes Jahr später die Stellungskorrektion<br />

wieder fortnahm, habe · das ·zu spontan einsetzenden und drei<br />

Wochen lang anhaltenden Kopfschmerzen geführt, nach deren<br />

Aufhören die Tiefenwahrnehmung wieder mit meßbarer Verzögerung<br />

abgelaufen sei - nach Meinung des Vortragenden ein<br />

Beweis dafür, daß nach Ablauf der drei Wochen mit Kopfschmerzen,<br />

in denen durch fusionale Ausgleichsinnervationen<br />

das binokulare Sehen noch aufrechterhalten worden sei, wieder<br />

zum weniger anstrengenden monokularen Sehen übergegangen<br />

worden war. Die vollkorrigierende Brille habe danach die Dinge<br />

sofort wieder normalisiert.<br />

Daß schon geringgradige Stellungsfehler, die bisher für bedeutungslos<br />

gehalten wurden, und ebensp auch geringgradige<br />

Unterkorrektionen größerer Heterophorien zu subjektiv wahrnehmbaren,<br />

manchmal stark störenden und manchmal sogar in<br />

ihren unbewußten Auswirkungen im gewissen Sinne gefährlkhen<br />

Sehstörungen führen können, hält der Vortragende nach dieser<br />

und nach einigen anderen Beobachtungen für klar erwiesen.<br />

Hieraus ergäben sich, so betonte er, sehr ernst zu nehmende<br />

Folgerungen auch für die Genauigkeit der optischen Brillenanpassung.<br />

Besonders instruktiv erschien ein weiterer Fall mit einer bisher<br />

völlig unkorrigierten Esophorie, die sich bei der ersten<br />

Messung am Polatest als zwischen 10 und 13 prdptr schwankend<br />

zeigte bei einem Maddoxwert von 12 prdptr. <strong>Der</strong> Klient litt seit<br />

langem an migräneartigen Sehbeschwerden, die nach der Verabfolgung<br />

von 10 prdptr B.a. für die Dauer von etwa vier<br />

Wochen völlig beseitigt waren und danach allmählich wieder<br />

einsetzten. Bei der Nachprüfung sei der Pola-Meßwert 14 prdptr<br />

B.a. gewesen, bei einem unveränderten Maddoxwert von<br />

12 prdptr, und außerdem habe sich das vorher außerordentlich<br />

starke Fusionsvermögen des Klienten bei dieser Nachprüfung<br />

erheblich reduziert gezeigt. Mit der inzwischen verabfolgten<br />

Vollkorrektion von 14 prdptr sehe der Klient nun schon seit<br />

einem Vierteljahr völlig beschwerdefrei.<br />

Es sei in diesem wie auch in allen anderen Fällen mit stärkeren<br />

prismatischen Korrektionen festzustellen gewesen, daß die<br />

Abbildungsfehler der Prismen, insbesondere die Verzeichnung,<br />

schon nach wenigen Tagen nicht mehr als störend empfunden<br />

würden, während die sensorische Unterdrückung der Reflexbildchen<br />

2. Ordnung in der Regel etwas längere Zeit beanspruche.<br />

<strong>Der</strong> Vortragende gab schließlich noch einen groben Uberblick<br />

über 48 Fälle, in denen er Vergleichsmessungen nac:b. dem Polaund<br />

Maddox-Verfahren durchführte, um zu klären, ob zwischen<br />

der Maddox-Ruhelage (Dunkel-Ruhelage) und der Pola-Ruhelage<br />

(Hell-Ruhelage) irgendein regelmäßiger, mit einem Umrechnungsfaktor<br />

erfaßbarer Zusammenhang bestehe; er verneinte einen<br />

solchen Zusammenhang entschieden. Nur 16 der vergleichend gemessenen<br />

Fälle (33 °/o) hätten den alten Maddox-Korrektionsregeln<br />

in zudem noch sehr großzügiger Auslegung entsproc:b.en,<br />

indem nämlich ihr komfortabler Korrektionswert niedriger gelegen<br />

habe als der Maddox-Meßwert; mathematisch regelmäßig<br />

seien aber die Differenzen auch in diesen Fällen schon nicht<br />

gewesen. Die restlichen Fälle hätten den Maddox-Regeln sowohl<br />

hinsichtlich der horizontalen als auch manchmal hinsichtlich der<br />

vertikalen Komponente zum Teil sehr grob widersprochen; unter<br />

anderem habe ein besonders eklatanter Fall bei einem mehrfac:b.<br />

und durch zwei Untersucher gemessenen Maddox-Wert von<br />

24 prdptr Basis außen eine am Polatest gemessene und im<br />

Stereoversuch ebenso wie im Dauergebrauch bestätigte Korrektion<br />

von 7 prdptr Basis innen benötigt. Es sei folglich in Zukunft<br />

wohl besser, auf die Maddox-Messung überhaupt zu verzic:b.ten,<br />

da sie leicht irreführen könne.<br />

Zum Absc:b.luß stellte der Vortragende den Zuhörern einen<br />

seiner Klienten, Herrn Dr. Henkel, vor, der seit Anfang<br />

Dezember 1956 beschwerdefrei eine Fernbrille mit 38 prdptr Basis<br />

außen trägt und mit dieser Brille nad!.weislich ohne Verzögerung<br />

stereoskopisch sieht, nachdem er vorher etwa fünf Jahre lang<br />

mit 29 prdptr B.a. teilkorrigiert war und seit einem Jahr migräneartige<br />

Sehbeschwerden und Störungen der stereoskopischen<br />

Wahrnehmung hatte. Die jetzt verabfolgten 38 prdptr entsprechen<br />

der Pola-Vollkorrektion, und es ist besonders interessant, daß in<br />

diesem Falle auch der statische und der dynamische Maddox­<br />

Wert 38 prdptr betragen. Verständlicherweise entspann sich aus<br />

der Unterhaltung der Zuhörer mit dem bereitwillig über seine<br />

Beobachtungen Auskunft gebenden Klienten eine lebhafte Diskussion,<br />

die wegen der vorgerückten Stunde nicht zu Ende geführt<br />

werden konnte, so daß die meisten Zuhörer mit einer Reihe<br />

klärungsbedürftiger Fragen nach Hause gegangen sein dürften.<br />

Es ist deshalb auf Vorschlag aus dem Zuhörerkreise vorgesehen<br />

worden, im Rahmen des Berliner Arbeitskreises der DGO bald<br />

noch einen reinen Diskussionsabend über Fragen der binokularen<br />

Korrektion folgen zu lassen.<br />

- e<br />

Kä~senfassungen<br />

aus Celluloidplatten<br />

geschnitten<br />

in stets gleichbleibender Qualität und Güte<br />

- .<br />

35 Anpassungs-Normen , Nr. 1-70<br />

lieferl der optische Fach-Großhandel<br />

ASA­<br />

Optik<br />

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(/.RTU R dALL IN<br />

Optische Waren / Handelsvertretungen<br />

HAMBURG 36<br />

Große Bleichen 30<br />

Telefon 343824<br />

KOBERG & TENTE<br />

OPTIK-GROSSHANDLUNG<br />

MUNSTER f. W.<br />

Bahnholstra&e 10<br />

Telefon 44-472<br />

BIELEFELD<br />

Vlktorlastra&e 1<br />

Telefon 622'8<br />

Großhandlung optischer Waren<br />

HANNOVER<br />

Hildesheimer-Str. 191<br />

Telefon 81 597<br />

t'"len tßecllmann<br />

OPTIK-GROSSHANDLUNG<br />

GELSENKIRCHEN<br />

Wagnerstraße 20<br />

Telefon 21 580<br />

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Bremerhaven-Lehe • Parkstr. 3<br />

Fernsprecher Nr. 81626<br />

OPTISCHE ANSTALT<br />

UND GROSSHANDLUNG<br />

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GROSS-BERKEL-HAMELN<br />

Fernsprecher Aerzen Nummer 288<br />

Walter Sengespeick<br />

OPTIK-GROSSHANDLUNG<br />

Dortmund<br />

Westenhellweg 9<br />

Tel. 37061<br />

Hameln<br />

Bäckerstr. 4<br />

Tel. 28 36<br />

~U--"'- _ _._,_<br />

HERMANN ~~~<br />

OPTIK -GROSSHANDLUNG<br />

Düsseldorf-Gerresheim<br />

Benderslraße 62 / Ruf 691995<br />

~ Heft 4/ <strong>1957</strong> 31


Bundesverband Nichtselbständiger <strong>Augenoptiker</strong> (BNA)<br />

Vorsitzender:<br />

H. J. Friedrich ,<br />

Gelsenkirchen, Auf dem 9 raskamp 67<br />

Geschäftsstelle:<br />

Düsseldorf-Gerresheim, Schönaustraße 8<br />

Telefon 692943<br />

Tagung des Hauptvorstandes in Essen<br />

Die Kollegen des Hauptvorstandes trafen sich am 24. März in<br />

Essen, im Hotel „Vereinshaus", zu einer ordentlichen Vorstands-,<br />

sitzung, ,an der wegen der besonderen Bedeutung der Tagesordnung<br />

auch die Bezirksgruppen-Vorstände.' des Rhein-Ruhr­<br />

Gebietes teilnahmen.<br />

Nach eingehender Beratung wuroe' beschlössen;


die preiswerten feldsledrer<br />

in gediegener<br />

Ausführung<br />

. FORDERN SIE BITTE AUSWAHLSENDUNG AN<br />

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Stellen-Angebote<br />

Jüngerer, selbständig<br />

arbeitender<br />

Augenoptlkergehilfe<br />

für Werkstatt mit Gelegen•<br />

heit, sich aushilfsweise im<br />

Verkauf zu betätigen, findet<br />

angenehmes Betätigungsfeld.<br />

Bewerbungsunterlagen mit Gehaltswünschen<br />

und möglichem<br />

Antrittstermin erbeten unter<br />

A 5226.<br />

Suche für Laden und Werkstatt<br />

jungen Optikergehilfen<br />

für sofort oder später. Mittl.<br />

Stadt Weserbergland. Angebote<br />

mit Gehaltsforderung erbeten<br />

unter A 5367.<br />

Tüchtiger<br />

<strong>Augenoptiker</strong><br />

für Verkauf und Werkstatt<br />

gesucht. Bewerb. u. A 5371.<br />

Junger tüchtiger<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister<br />

für Werkstatt und Laden von<br />

modernem Geschäft n. Wuppertal<br />

gesucht. Angenehme<br />

Dauerstellung wird geboten.<br />

Bewerbungen mit Gehaltsansprüchen<br />

erbeten u. A 5388.<br />

Suche Kollegensobn<br />

(Tochter) als Urlaubsvertre•<br />

tung für Mai und Juni für<br />

Verkauf und Werkstatt.<br />

Eilangebote erbeten unter<br />

A 5422.<br />

Juhger<br />

<strong>Augenoptiker</strong>gehilfe,<br />

gute Erscheinung u. Umgangs•<br />

form, selbständig in der Werkstatt,<br />

geeignet für Mithilfe<br />

im Laden, in angen. Dauerstellung<br />

(helle Werkstatt),<br />

aus Raum Bochum, Dortmund,<br />

Hagen oder Umgebung zum<br />

15. Juni oder 1. Juli gesucht.<br />

Handschr. Angebote mit Foto,<br />

Zeugnisabschriften und Gehaltswunsch<br />

an<br />

Diplom-Optiker Blennemann,<br />

Witten, Ruhrstraße 25.<br />

Jüngerer<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister(in}<br />

für Laden und Werkstatt zum<br />

1. Oktober von Uhren-Optik­<br />

Fachgeschäft im Raum Wuppertal<br />

gesucht. Ubliche Unterlagen<br />

erbeten unter A 5407.<br />

Optiker-Urlaubsvertretung<br />

gesucht für 4 Wochen, möglichst<br />

Monat Juli, im Landkrei,s<br />

Recklinghausen. Zuschriften<br />

erbeten unter A 5408.<br />

Wir suchen zum 1. Juli einen erfahrenen<br />

Verkäufer und Refraktionist<br />

mit guten Umgangsformen in Dauerstellung<br />

sowie einen ·<br />

Uhrmacher- und Optikergehilfen<br />

für Verkauf und Werkstatt.<br />

Uhrmach.ermeister - Optikermeister<br />

staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong><br />

Kohlenkamp 19 Mülheim-Ruhr Hingbergstraße 50<br />

Baldmöglichst jüngerer<br />

A ugenoptikergehilfe<br />

für Werkstatt und Verkauf, wenn möglich mit engl.<br />

Sprachkenntnissen, für modern eingerichtetes Fachgeschäft<br />

gesudlt.<br />

Gute Bezahlung, freier Samstagnachmittag.<br />

Anfrage mit Gehaltswünschen und Lichtbild erb. an<br />

Firma Artur lse, Optik - Foto - Kino,<br />

Bremerhaven, Bürger 100.<br />

In ein modern eingerichtetes großes Fachgeschäft in süddeutscher<br />

Großstadt wird ein erfahrener<br />

Optikermeister<br />

gesucht. Gefordert werden gute Kenntnisse und Erfahrung<br />

in Refraktion und Brillenanpassung mit soliden theoretischen<br />

Grundlagen, gute Verkaufserfolge, Sicherheit in der Anpassung<br />

von Mehrstärkengläsern. Geboten wird Dauerstellung<br />

mit gutem Gehalt und Verkaufsprovision. Angebote<br />

unter A 5370.<br />

Für meine Werkstatt sudle idl einen tüchtigen<br />

Mitarbeiter.<br />

Gebot~n wird Dauerstellung bei angenehmem Betriebsklima<br />

und sehr guter Bezahlung.<br />

Optik Preuß<br />

Düsseldorf, Königsallee 98.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>gehilfe,<br />

der sauber und gewissenhaft alle Werkstattarbeiten ausführt,<br />

nadl Frankfurt/M, gesucht. Gelegenheit zur Weiterbildung<br />

im Verkauf. Angenehme Dauerstellung bei gutem<br />

Gehalt. Für evtl. Beschaffung von Wohnraum wird weitgehende<br />

Unterstützung geboten.<br />

Bewerbungen unter A 5298.<br />

Fach.erfahrener und gewandter<br />

Expedient oder Lagerist<br />

für unsere Fassungsabteilung gesucht.<br />

Bewerbungsunterlagen mit Lichtbild, handgeschriebenem<br />

Lebenslauf und Gehaltsansprüchen erbeten.<br />

0 p t i v a -Mainz, M ainz-M om b ach.<br />

Jüngerer <strong>Augenoptiker</strong>gehilfa<br />

für Werkstatt .und Laden sofort<br />

nach Hamburg gesudlt.<br />

Fotokenntnisse erwünscht. Bewerbungen<br />

mit den üblichen<br />

Unterlagen und Gehaltsansprüchen<br />

erbeten u. A 5395.<br />

Erfahrener<br />

Zellh.-Brillenmacber<br />

nach dem Rheinland gesucht.<br />

Bewerbung mit detaillierten<br />

Angaben über beherrsch.te Arbeitsvorgänge<br />

erb. u. A 5411.<br />

Junger Optikergehilfe<br />

für Werkstatt u. Verkauf zum<br />

1. Juli nach Gelsenkirch.en gesudlt.<br />

Bewerbungen u. A 5415.<br />

Sudle z. 1. Mai oder später einen<br />

· <strong>Augenoptiker</strong><br />

oder Gehilfin<br />

für Werkstatt und Refraktionsarbeit<br />

nach Vorort Hamburg.<br />

Gehalt 400,- DM. Angebote<br />

erbeten unter A 5416.<br />

Jüngerer<br />

<strong>Augenoptiker</strong>gehilfe<br />

für Werkstatt und Verkauf<br />

gesucht. Raum Köln. Bewerbungen<br />

unter A 5417.<br />

Urlaubsvertretung<br />

(4 bis 5 Wochen) im Juni,<br />

Juli oder August für Laden<br />

(aushilfsweise Werkstatt) bei<br />

guter Bezahlung nach Köln<br />

gesudlt. Angebote u. A 5418.<br />

Jüngerer Meister<br />

oder staatl. gepr. Optiker,<br />

ledig, für Werkstatt und Laden<br />

gesudlt. Ubliche Unterlagen<br />

erbeten unter A 5419.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>gehilfe,<br />

mit<br />

Uhrmachergehilfen - Prüfung,<br />

für Werkstatt und Laden<br />

in Dauerstellung bei hohem<br />

Lohn gesuc:ht. Angebote an<br />

Wilhelm Meierkamp,<br />

Lemgo/Lippe, Mittelstr. 74.<br />

, <strong>Augenoptiker</strong>meister<br />

(Meisterin), zuverl., mit guten<br />

Umgangsformen, perfekt in<br />

Refraktion, Verkauf u. Werk- .<br />

statt, in angenehme Dauerstellung<br />

für sofort oder später,<br />

im Raum Essen gesucht.<br />

Bewerb. mit den üblichen Unterlagen<br />

und Gehaltsansprüchen<br />

erbeten unter A 5398.<br />

Jünger<br />

Industrie-Optiker<br />

für unsere Zellbrillen~Fabrikation<br />

möglichst zu sofort<br />

gesuc:ht.<br />

Einbecker Brillen-Fabrik,<br />

Einbeildung und gute Fach•<br />

kenntnisse besitzt. Gelegenheit zur Weiterbildung im Verkauf<br />

wird geboten.<br />

Bewerbungen mit Gehaltsansprüchen, Zeugnisabschriften,<br />

Lebenslauf und Lichtbild erbeten.<br />

Firma D. Maysdleider, Optisches Fachgeschäft seit 1853,<br />

Ludwigshafen/Rhein, Bismarckstraße 71 .<br />

34<br />

eA~IIC(IJiJM Heft 4/<strong>1957</strong>


Im sudle für mein bedeutendes Uhren• und Goldwaren­<br />

Geschäft, verbunden mit einer sehr guten Spezial-Abteilung<br />

für gute Augenoptik, einen soliden tüchtigen<br />

Optikermeister und Uhrmachermelster<br />

(letzteres nicht Bedingung) mit den besten Empfehlungen.<br />

Dieser soll nach kurzer Zeit zwecks späterer Ubemahme<br />

als Teilhaber mit in das Geschäft eintreten. Kapital nicht<br />

unbedingt erforderlich. Umsatz 1956 etwa ¼ Mill.<br />

Es kommt nur ein wohlerzogener strebsamer junger Mann<br />

in Frage. Ausführliche Bewerbungen mit Bild an<br />

Hugo Schmidt, Hattingen-Ruhr, Heggerstraße 31.<br />

Junger lediger<br />

Uhrmachergehilfe und Optikergehilfe,<br />

evtl. Uhrmachergehilfe mit mögl. optischen Kenntnissen und<br />

handwerklichen Fähigkeiten (beste Gelegenheit zur Weiterbildung<br />

in der Augenoptik) zum 1. Juli von Fachgeschäft<br />

für Augenoptik und Uhren gesucht. (Raum Recklinghausen.)<br />

Bewerbungen mit Bild, Zeugnisabschriften und Gehaltsforderung<br />

erbeten unter A 5382.<br />

Da sich einer unserer Mitarbeiter selbständig macht, suchen<br />

wir einen<br />

zuverlässigen Nachfolger<br />

mit besten Kenntnissen in Optik und Foto.<br />

Ausführliche Bewerbungen an<br />

Optlk-Photo-Kipernick, Wiesbaden, Langgasse 10.<br />

Junger tüchtiger<br />

Optikermeister<br />

mit guten Umgangsformen für Verkauf und Refraktion<br />

zum baldigen Eintritt gesucht.<br />

Optik Ising, Esssen, Hbf.-Unterführung.<br />

Hamburg!<br />

Modemes Augenoptik- und Fotogeschäft sucht für sofort<br />

oder später tüchtigen<br />

<strong>Augenoptiker</strong>gehilfen<br />

mit Weiterbildung im Verkauf und Refraktion. Bewerbungen<br />

mit Gehaltsansprüchen und Zeugnisabschriften erbeten unter<br />

A 5424.<br />

Jüngerer <strong>Augenoptiker</strong>gehilfe (in)<br />

für Werkstatt und Laden für sofort gesucht (Dauerstellung).<br />

Modernste Werkstatteinrichtung.<br />

Bewerbungen mit Unterlagen an<br />

<strong>Augenoptiker</strong> Walter Ewe n, Stuttgart,<br />

Schwabstraße, Ecke Rotebühlstraße.<br />

· Für die selbständige Leitung eines führenden optisch-photographischen<br />

Detailgeschäftes in einer Großstadt wird ein<br />

qualifizierter<br />

Geschäftsführer<br />

gesucht.<br />

Bedingungen: Weitgehende Erfahrungen in der Geschäftsführung<br />

eines Detailgeschäftes, Qualifikation<br />

zur Menschenführung, gute Kenntnisse in der<br />

Werbung, technisches Verständnis, einwandfreier<br />

Charakter. Sprachkenntnisse, insbesondere<br />

englisdre, erwünscht.<br />

Bewerbungen mit handgeschriebenem Lebenslauf, Beifügung<br />

eines Lichtbildes, Angabe von Referenzen und Gehaltsansprüchen<br />

unter A 5434.<br />

Optikermeister,<br />

perfekt in Refraktion, bei bester Bezahlung in angenehme<br />

Dauerstellung zum sofortigen Eintritt nach Frankfurt/M.<br />

gesucht. Engl. Sprach- und Fotokenntnisse erwünscht.<br />

Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild<br />

und Gehaltsansprüchen erbeten unter A 5428.<br />

<strong>Augenoptiker</strong> (in)<br />

bis 25 ·J. für den Verkauf gesucht. Angebote mit Bild,<br />

Zeugnissen und Gehaltswunsch erbeten.<br />

Heinen-Brillen, Bochum, Kortumstraße 45.<br />

Jüngerer <strong>Augenoptiker</strong>(in)<br />

nicht über 25 J., für Werkstatt und Verkauf für mein<br />

modernst eingerichtetes größeres Spezialgeschäft zu sofor•<br />

tigern Eintritt oder später in angenehme Dauerstellung<br />

gesucht. Engl. Sprachkenntnisse Bedingung. Ausbildung in<br />

Refraktion (Rod. Combi I) wird geboten. Bewerbung mit<br />

·den üblichen Unterlagen und Gehaltsanspruch erbeten.<br />

Augen-Optik Lohmann, M.Gladbach, Hindenburgstr. 135-137.<br />

Tüchtiger <strong>Augenoptiker</strong>gehilfe<br />

für modern eingerichtetes maßgebendes Geschäft nach<br />

Dortmund gesucht. Verkauf und Werkstatt.<br />

Bewerbungen mit Gehaltsforderung unter A 5431.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister<br />

für mein modernes Optik-Foto-Geschäft zum baldmögl.<br />

Eintrittstermin gesucht.<br />

Beste Kenntnisse in Refraktion, Brillenanpassung und<br />

Optik-Foto-Verkauf erwünscht.<br />

Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugnissen und Bild<br />

erbeten an<br />

Optiker Schlöttgen, Remscheid, Postfach 374.<br />

Wir suchen für unsere Optikabteilung zum möglichst baldigen<br />

Eintritt einen<br />

jüngeren Optikermeister.<br />

Bewerbung mit den üblichen Unterlagen erbeten.<br />

Beckmann & Dirks oHG., Iserlohn/Westf., Postfach 374.<br />

Jüngerer tüditiger<br />

<strong>Augenoptiker</strong>gehilf e<br />

für Werkstatt und Laden zum 1. Mai gesucht. Bewerbungen<br />

mit Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild an<br />

Optiker Sduewe, Krefeld, Ostwall 157.<br />

Tüchtiger <strong>Augenoptiker</strong>gehllfe<br />

für Verkauf und Werkstatt in angenehme Dauerstellung<br />

nach Süddeutschland gesucht. Fotokenntnisse<br />

erwünscht. Bewerbungen mit Lichtbild, Lebenslauf und<br />

Angabe der Gehaltsansprüche erbeten unter A 5447.<br />

Stellen-Gesuc:he<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister, 34 J., in<br />

•ungekündigter Stellung, perfekt<br />

in Laden und Werkstatt,<br />

sucht neuen Wirkungskreis.<br />

Angebote unter B 5378.<br />

Gehilfe, 26 Jahre, 10. Berufsjahr,<br />

sucht Stellung nur im<br />

Verkauf. Angebote mit Gehaltsangabe<br />

unter B 5393.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister, 45 Jahre,<br />

verh., in ungekündigter Stellung<br />

als Filialleiter tätig, erfahrener<br />

Praktiker in Werkstatt,<br />

Brillenanpassung, neuen<br />

Refraktionsmethoden, Dekoration<br />

und Foto, an selbständiges<br />

Arbeiten gewöhnt, sudit<br />

sich in Dauerstellung mit gesundem<br />

Betriebsklima zu verändern.<br />

Angebote erbeten unter<br />

B 5383.<br />

~ Heft 4/<strong>1957</strong> 35


Urlaubsvertretung!<br />

Kollegensohn, staatl. gepr.,<br />

mit 4-jähr. Meisterpraxis, 25<br />

Jahre alt, perfekt in Verkauf<br />

und Refraktion, übernimmt in<br />

landschaftlich schöner Gegend<br />

Urlaubsvertretung ab Juli für<br />

~Wochen.Angebote unter<br />

B 5384.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister, 31 Jahre,<br />

verh., mit allen Arbeiten vertraut,<br />

sudtt Stellung, wo spätere<br />

Ubernahme mögl., · aber<br />

nicht Bedingung. Angebote<br />

mit Gehaltsangabe erbeten<br />

unter B 5385.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister, 39 Jahre,<br />

verh., in ungekünd. leitender<br />

Stellung sucht sidl als Filialleiter<br />

oder Geschäftsführer im<br />

nordwestd. Raum zu verändern.<br />

Angebote mit Gehaltsangabe<br />

unter B 5396.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister, 36 Jahre,<br />

ledig, Abiturient, erfahrener<br />

Optik- und Fotoverkäufer,<br />

sicherer Refraktionist, guter<br />

Organisator, in führend~n<br />

Häusern tätig gewesen, m<br />

ungekündigter Stellung, sudlt<br />

umfangreiche und verantwortungsvolle<br />

Tätigkeit als Gesdläftsführer<br />

oder Filialleiter<br />

zum 1. Oktober. Zuschriften<br />

mit ungefährer Gehaltsangabe<br />

erbeten unter B 5397.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>in, 26 Jahre,<br />

4. Gehilfenjahr, Abiturientin,<br />

sicher in Werkstatt, Verkauf<br />

und Refraktion, erfahren in<br />

Dekoration, englische und<br />

französische Sprachkenntnisse,<br />

vertraut im Umgang<br />

mit erstklassigem Publikum,<br />

gewandtes Auftreten, sudit<br />

zum 1. August Stellung als<br />

Verkäuferin, aushilfsweise<br />

Werkstatt. Zuschriften mit ~<br />

Gehaltsangabe erbeten unter<br />

B 5400.<br />

Erfahrener Uhrmadier, Optiker<br />

und Goldsdlmied sudlt Stelle<br />

als Verkäufer oder Geschäftsführer.<br />

Angebote u. B 5403.<br />

Erfahrener Verkäufer und Refraktionist,<br />

in ungekündigter<br />

Stellung, sudlt sidl zu verändern.<br />

Vertretung auch angenehm.<br />

Angebote u. B 54<strong>04</strong>.<br />

Jüngerer <strong>Augenoptiker</strong> mit Fotokenntnissen<br />

sucht Stellung.<br />

Münsterland bevorzugt. Angebote<br />

unter B 5413.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>gehilfe sudlt zum 1<br />

1. Juni neuen Wirkungskreis<br />

im Raum Düsseldorf - Köln 1<br />

- Duisburg. Langj. Praxis in<br />

Verkauf, Werkstatt und Refraktion.<br />

Gutes Betriebsklima<br />

Gesucht: Vertretung optischer Firmen.<br />

Geboten: planvolle, intensivste Arbeit, jahrzehntel. Arbeitsund<br />

Reise-Erf. in der opt. Branche, Wohns. Niedersachsen•<br />

evtl. Obersiedlung nach Hamburg. Angeb.<br />

u. B 5446. (Pers. Rückspr. Hannov. Messe möglich.)<br />

erwünscht. B 5405. ~-------------------------<br />

Optikergehilfe, ungek., sudlt<br />

Dauerstellung für Laden und <strong>Augenoptiker</strong>in, 43 Jahre,<br />

Werkstatt mögl. zum 1. Juni. sucht zwecks Wiederaufnahme<br />

des Berufs passenden<br />

Habe langjährige Berufspraxis<br />

und wünsche Dauerstellung. Wirkungskreis.<br />

Köln-Düsseldorfer Raum bevorzugt.<br />

Angebote u. B<br />

· Zuschriften erb. u. B 5435.<br />

5406.<br />

Für meinen jüngeren Bruder,<br />

staatl. gepr. Optikermeister,<br />

Berliner Schule, 32 J., kath.,<br />

ledig, 1,86, statt!. Erscheinung,<br />

einwandfr. und solider Charakter,<br />

15 Jahre im Fach, im<br />

5. Jahr Meister, firm in Refraktion,<br />

Werkstatt, Verkauf<br />

und Foto, sudle idl selbständigen<br />

Wirkungskreis in größerem<br />

Fachgeschäft, welches<br />

ihm nach gründl. Bewährung<br />

echte Chance für spätere Ubernahme<br />

bietet, auch auf Rentenoder<br />

langfrist. Pachtbasis. Vertrauensv.<br />

Zuschr. bei absoluter<br />

Zusicherung von Diskretion<br />

höfl. erbeten unter B 5410.<br />

Junger Optikermeister (staatl.<br />

geprüft), 25 J., sudtt Stellung<br />

zum 1. Juli (evtl. früher) in<br />

Hamburg oder näherer Umgebung.<br />

Z. Z. mit der selbständigen<br />

Führung eines<br />

Zweiggeschäftes betraut. Angebote<br />

erbeten unter B 5420.<br />

Zum 1. Juli oder später sudlt<br />

staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong>,<br />

26 J., Vertrauensstellung in<br />

Verkauf und Refraktion. Angebote<br />

erbeten unter B 5426.<br />

Staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong>,<br />

Berliner Schule, 26 J., 1,80,<br />

versierter Verkäufer, erfahrener<br />

Refraktionist, sucht für<br />

sofort oder später neuen<br />

Wirkungskreis in Nordrhein­<br />

Westfalen oder West-Berlin.<br />

Fotokenntnisse. Angebote mit<br />

Gehaltsangabe erb. u. B 5429.<br />

Staat!. gepr. <strong>Augenoptiker</strong>,<br />

28 Jahre, ledig, in ungekündigter<br />

Stellung, sudlt Stellung<br />

im Verkauf, Gläserbestimmung<br />

und Anpassung. Erfahrung im<br />

Foto- und Kinoverkauf sowie<br />

in der Blitztechnik. Englisch<br />

flüssig; franz. Sprachkenntnisse<br />

vorhanden. Raum Düsseldorf-Mülheim-Essen<br />

Bedingung.<br />

Angeb, erb. u. B 5444.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister,<br />

Ende 20, ledig, mit allen Arbeiten in Laden und Werkstatt<br />

vertraut,- sowie mit guten Kenntnissen in Refraktion und<br />

Photo, sudit neuen Wirkungskreis. Auch Vertretungen angenehm;<br />

eigener Wagen vorhanden. Angebote unter B 5401.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>gehilfe<br />

24 Jahre, ledig, vertraut mit allen vorkommenden<br />

Werkstattarbeiten, möchte sidl zwecks Weiterbildung<br />

zum 1. Juni in Dortmund verändern.<br />

Zuschriften erbeten unter B 5402.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister, 26 Jahre,<br />

vertraut mit allen vorkom-<br />

Wegen Liquidation<br />

Doppelfocus, 47 mm Größe,<br />

mit sichtbarer Trennungslinie<br />

in gangbaren Schärfen zu<br />

1,- DM pro Stück abzugeben.<br />

Sort. Probesendung 100 Stück<br />

zur Prüfung mit Rückgaberecht.<br />

Nordwest-Optik GmbH,<br />

Sdlarbeutz/Ostsee.<br />

menden Arbeiten, sucht an- 1 1<br />

genehme Dauerstellung. Angebote<br />

erbeten unter B 5442.<br />

Verschiedenes .<br />

..______________,<br />

Französisdter Optiker sudit<br />

Staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong><br />

wünscht<br />

Vertretung<br />

Gebrauchter<br />

Scheitelbrechwertmesser<br />

zu kaufen gesudlt. C 5387.<br />

Suche<br />

Scheitelbredlwertmesser,<br />

Handsdileifmaschine und<br />

Gläser-Probierkasten.<br />

Angebote unter C 5423.<br />

Weco-Universal-Automat<br />

(Z opt.) gegen Kasse zu kaufen<br />

gesudlt. Angeb. u. C 5438.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister sucht<br />

Gesdläft zu kaufen, pachten<br />

oder auf Rentenbasis zu übernehmen.<br />

Angeb. unter C 5379<br />

Verkäufe<br />

L------------- I·<br />

Aus Konkursmasse zu verk.:<br />

2 Scheitelbrediwertmesser,<br />

Voigtländer {ält. Mod.) Stück '<br />

80,- DM, 6 Doppelfocusmasdtinen<br />

kompl. mit Tisch<br />

1000,- DM, 2 Torl-Ringmasminen<br />

a 4 Spindeln mit Schleifwerkzeugen<br />

und Köpfen, zus.<br />

etwa 3000,- bis 4000,- DM.<br />

Dipl.-Kfm. K. Ahlswede,<br />

Hannover, Gretchenstraße 36,<br />

Telefon 6 17 21.<br />

Möller Idemvisus<br />

Wandgerät zu verkaufen.<br />

Optiker Henze, Hamburg 24,<br />

Mundsburgerdamm 60.<br />

Modemes<br />

Uhren-Fachgeschäft<br />

mit 3-Zimmer-Wohnung in<br />

Westdeutschland mit oder<br />

ohne Ware abzugeben. Min-.<br />

destens 7000,- DM erforderlich.<br />

Für Optiker bestens geeignet.<br />

Angebote · u. C 5409.<br />

optisches Fachgeschäft<br />

deutscher Brillenfabriken<br />

zu padlten oder auf Renten-<br />

(Marken-Erzeugnisse) für basis zu übernehmen. Ange-<br />

Frankreich. bote unter C 5427.<br />

J. Laudet, 6 rue de Nemours,<br />

N e v e r s , Frankreidl.<br />

<strong>Augenoptiker</strong>meister,<br />

Kaufgesuche<br />

30 J., verh., gute Erscheinung,<br />

beste Umgangsformen,<br />

sicherer Refraktionist, perfekt<br />

in Werkstatt, Labor,<br />

Optik-, Foto- und Kinoverkauf,<br />

gute engl. Sprachkenntnisse,<br />

Führerschein Kl. III,<br />

beste Referenzen von ersten<br />

Häusern, sudlt stdl in leitende<br />

oder ausbaufähige Position<br />

zu verändern. Evtl.<br />

Pacht oder Kauf. Angebote<br />

mit Gehaltsangabe erbeten<br />

unter C 5374.<br />

Für meine Freundin, Optikerin,<br />

26, kath., 1,68, beruflich tätig,<br />

natürlich, aufrichtig und kameradschaftlich,<br />

aus sehr guter<br />

Familie, sudle idl den<br />

"Meister~. Er soll sein bis<br />

Mitte 30, charakterfest, anpassungsfähig<br />

und im Beruf<br />

sehr tüchtig. Spätere Ubernah11;1e<br />

eines klei~en, ~ber_ gut<br />

fundierten Geschaftes m emer<br />

Kreisstadt nicht ausgesdllossen.<br />

Nur ernstgemeinte, ausführliche<br />

Bildzuschriften sind<br />

bei strengster Diskretion erbeten<br />

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(Bille kurzerhand beim ersten Durchlesen durch Unterstreichen des jeweils Zutreffenden ausfüllen. Sollten Fragen nicht<br />

spontan beantwortet werden können und ihre Beantwortung Mühe verursachen, sollen sie unbeantwortet bleiben, Den<br />

Bogen billen wir, nach - Ausfüllung zu falten und offen als Drucksache ohne Umschlag an den Zentralverband der<br />

<strong>Augenoptiker</strong>, Düsseldorf, Hüttenstra~e 61, zurückzuschicken. Einer Unterschrift oder eines Firmenstempels bedarf es nicht.)<br />

1. Struktur des Betriebes<br />

Spezialbetrieb ohne Foto - Optik und Foto - gemischter Betrieb (mit Foto, Uhren usw.) -<br />

2. Lage des Betriebes<br />

Zentrale Lage in Orten über 100 0_00 Einwohnern -<br />

Randlage in Orten über 100 000 Einwohnern -<br />

Ort von 50 000 bis 100 000 Einwohnern -<br />

Ort von 20 000 bis 50 000 Einwohnern -<br />

Ort unter 20 000 E'inwohnern -<br />

3. Betriebsgrö~e (nur in der Optik Beschäftigte)<br />

1 bis 3 Beschäftigte - 4 bis 10 Beschäftigte - über 10 Beschäftigte<br />

A. Umsatz in Brlllenglösern<br />

a) ungezeichnete Gläser<br />

gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />

b) Markengläser<br />

gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - lind zwar: saisonnormal - nich·t saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />

c) Zweistärkengläser<br />

gegenüber dem letzten Quartol: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />

B. Umsatz In Fassungen<br />

a) Cellhornfassungen bis DM 15,50 Abgabepreis<br />

gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal . des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />

b) Cellhornfassungen über DM 15,50 Abgabepreis<br />

gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />

c) Cellhornfassungen über DM 35,- Abgabepreis<br />

gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />

. d) Double-Fassungen<br />

gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />

e) kombinierte Fassungen<br />

gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />

C. Umsatz in Sonnenschutzbrillen<br />

a) Metall<br />

gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />

b) Cellhorn bis DM 10,- Abgabepreis<br />

gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend • und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: Qnsteigend - abfallend - gleichbleibend .<br />

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c) Cellhorn über DM 10,- Abgabepreis<br />

gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />

gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />

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