Der_Augenoptiker_1957_04
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DEUTSCHE OP T ISCHE MONATSSCHRI FT<br />
1 2 • J a h r g a .n g<br />
25. April <strong>1957</strong><br />
AMTLICHES ORGAN DES ZENTRALVERBANDES DER AUGENOPTIK&R (B I V)<br />
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DEUTSCHE OPTISCHE MONATSSCHRIFT<br />
Heft 4 Düsseldorf, 25. April <strong>1957</strong> 12. Jahrgang<br />
Amtliches Organ<br />
des Zentralverbandes der ,<strong>Augenoptiker</strong> (BIV)<br />
Mitteilungsblatt<br />
der Wissenschaftlichen Vereinigung der <strong>Augenoptiker</strong><br />
der Deutschen Gesellschaft für Optometrie .<br />
des Bundesverbandes Nichtselbständiger <strong>Augenoptiker</strong><br />
1 N HALT :<br />
Seite<br />
Fragen um den Nahsdleitelbrechwert . . . . , 5<br />
Brillenglasbestimmung durch den <strong>Augenoptiker</strong> 8<br />
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5c,,Lll!IJ,_,J llil1Llllll Heft 4/<strong>1957</strong>
Prof. Dr. Th. G raff, Frankfurt a. M.<br />
Fragen um den Nahscheitelbrechwert<br />
„Wenn man·s nicht so genau nimmt", ist die Brillenoptik<br />
eine ziemlich einfache Sache. Will man aber nur etwas genau<br />
arbeiten, so sieht man, es ist eine richtige Wissenschaft -<br />
wenn das auch manche Leute nicht gern hören.<br />
Hierzu ein ausgesucht einfaches Beispiel: Wir wollen uns<br />
die Aufgabe stellen, ein Normalsichtiger wolle eine Brille<br />
haben, mit der er ¼ m vom Auge (genauer: vom vorderen<br />
Augenhauptpunkt) Entferntes ohne Akkommodation scharf<br />
sieht.<br />
Nehmen wil's „nicht so genau", so werden wir sofort sagen,<br />
wir brauchen dazu ein Brillenglas von + 4.0 dptr. Zwar wissen<br />
wir, das gilt eigentlich nur für ein Glas von der Dicke null<br />
und auch das nur, wenn es im vorderen Augenhauptpunkt angeordnet<br />
ist. Aber wir glauben auch zu wissen: bei 4 dptr spielt<br />
die Dicke noch keine erhebliche Rolle, und auch der Scheitelabstand<br />
ist erst bei mehr als 6 dptr von Belang.<br />
Wir .wollen aber trotzdem einmal sehen, welcher Scheitelbrechwert<br />
herauskommt, wenn wir statt jenes geisterhaften<br />
Brillenglases ein richtiges im Normalabstand nehmen.<br />
<strong>Der</strong> ganz elementare und doch ganz strenge Gang ist der<br />
folgende. Da das Auge auf unendlich eingestellt sein soll, muß<br />
das vom Dingpunkt auf der Achse ausgehende Strahlenbüschel<br />
das Brillenglas achsenparallel verlassen. Wir brauchen also das<br />
Glas im umgekehrten Strahlengang nur von unendlich durchzurechnen<br />
und den Radius der letzten Fläche dann so zu<br />
wählen, daß sich die Strahlen in jenem Dingpunkt schneiden.<br />
So haben wir das gesuchte Brillenglas gefunden und können<br />
seinen Scheitelbrechwert ausrechnen. Da dieser in der Nähe<br />
von 4 dptr liegt, dürfen wir von der Mittendicke eines Glases<br />
von 4 dptr ausgehen; sie mag 3,1 mm betragen. Dann muß der<br />
Di'ngpunkt, da er 250 mm vor dem vorderen Augenhauptpunkt<br />
liegen soll, 250,0- 3,1 - 12,0-1,5 mm sich vor dem vorderen<br />
Glasscheitel befinden. Bei jener umgekehrten Durchrechnung<br />
muß also eine Schlußschnittweite von 233,4 mm herauskommen.<br />
Schon hier ist der wissenschaftliche Weg der weitaus einfachere;<br />
wir wollen deshalb ihn gehen, wenn wir nun den<br />
gesuchten Scheitelbrechwert ausrechnen. Ist - A der Dioptrienbetrag<br />
des Dingabstandes (von E. Weiss .Dingnähe" genannt)<br />
vom Augenhauptpunkt, N die Eigenvergrößerung des Brillenglases,<br />
so ist dessen Scheitelbrechwert W mit dem zugehörigen<br />
Nahscheitelbrechwert P'2 durch die Formel<br />
(18) p• 2<br />
N 2 A w<br />
1 + cA<br />
und dieser mit dem Hauptpunktbrechwert A des Auges durch<br />
die Formel<br />
116)<br />
p,<br />
2<br />
A<br />
1 + eA<br />
verknüpft, wie ich 1952 in der .Optik" Bd. 9, S. 130 gezeigt<br />
habe. Wie nach dem heutigen Sprachgebrauch (nicht nach M. v .<br />
Rohrs ursprünglicher Definition!) der Scheitelbrechwert der<br />
Kehrwert des Abstandes des Brennpunktes vom hinteren Glassdleitel<br />
ist, so ist der Nahscheitelbrechwert definiert als der<br />
Kehrwert des Abstandes des Bildpunktes des abgebildeten<br />
Dingpunktes auf der Achse vom hinteren Glasscheitel. Dieser ist<br />
für die Nahkorrektion des Auges bestimmend. In Formel (18) ist<br />
t8a) c = e + k = e + d (1- N/n),<br />
wo .e• der Abstand des hinteren Brillenglasscheitels vom<br />
Augenhauptpunkt, .d" seine Mittendicke und .n• der Glasindex<br />
ist. In unserer Aufgabe soll der Nahscheitelbrechwert P'2<br />
null sein, so daß (18) für den gesuchten Scheitelbrechwert W<br />
einfach ergibt<br />
w<br />
N 2 A<br />
c:A<br />
wo in unserem Fall A = -4,0 dptr und c = 13,5+3,1 (1-N/ 1,523)<br />
mm ist. die Eigenvergrößerung N entnehmen wir für +4 dptr<br />
dem NCrHilfsbüchlein für die Augenoptik, obwohl sie für die<br />
heutigen Gläser etwas anders sein dürfte (aber die optischen<br />
Fumen haben ihre Eigenvergrößerungen noch immer nicht bekanntgegeben)<br />
: N = 1,0<strong>04</strong> beim Biglas, N = 1,020 beim Punkti.9-<br />
kus. Dann ist<br />
c - 14,55 bzw. c 14,52 mm<br />
und<br />
W _ 1,008 • 4,0<br />
- 1 - 0,01455 · 4,0 1- 0 01452 • 40 ptr<br />
bzw. w<br />
t,<strong>04</strong>0 · 4,0 d<br />
I 1<br />
4,032<br />
4,160<br />
0,05820 1 - 0,05808<br />
bzw.<br />
dptr<br />
4,28 dptr bzw. + 4,41 dptr,<br />
wie man leicht und genau genug mit dem Rechenschieber ausrechnet.<br />
Man kann sich durch erneute · Durchrechnung unter<br />
Verwendung der zu + 4,25 bzw. + 4,5 dptr gehörenden Dicken<br />
und Eigenvergrößerungen von der Endgültigkeit der gewonnenen<br />
Scheitelbrechwerte überzeugen.<br />
Bei unserer Uberschlagsrechnung hatten wir also einen Fehler<br />
von einer halben Dioptrie gemacht, wenn wir einen Meniskus<br />
verwenden wollen! Vielleicht lag das aber an dem Abstand<br />
des Glases vom Auge? Nun haben wir ja gelernt: ein Plusglas<br />
muß bei Entfernung vom Auge abgeschwächt, ein Minusglas<br />
verstärkt werden; dann müßten wir statt unseres Uberschlagswertes<br />
von 4,0 dptr , einen noch kleineren Wert bekommen,<br />
der Unterschied gegen unseren genauen Wert also<br />
noch größer werden.<br />
Auszurechnen brauchen wir diesen Wert allerdings nicht<br />
denn diese letzte Uberlegung war auch falsch, weil sie di~<br />
Verhältnisse, die beim Fernbrillenglas vorliegen, einfach aufs<br />
Nahg)?s übertrug. Die bekannte Regel für die Berücksichtigung<br />
von Änderungen des Scheitelabstandes gilt nämlich für nahe<br />
Objekte nicht immer, wie der bekannte Wiener Ophthalmologe<br />
K. Lindner auf der vorjährigen Tagung der Deutschen Ophthalmologischen<br />
Gesellschaft gezeigt hat. In unserem Beispiel ist<br />
das besonders leicht einzusehen: da das dem Auge vom Brillenglas<br />
dargebotene Bild im Unendlichen liegen soll, müßte eine<br />
Änderung des Scheitelabstandes ohne jeden Einfluß sein. Aber<br />
auch das ist nicht ganz richtig; denn mit dem Scheitelabstand<br />
ändert sich bei nahem Objekt ja auch die Dingweite!<br />
Um das ganze hier vorliegende Problem ·besser zu durchschauen,<br />
wollen wir uns noch eine Aufgabe stellen. Es sei ein<br />
Auge in festgehaltenem Akkommodationszustand vorgelegt.<br />
Sein Hauptpunktbrechwert möge A = + 2,5 dptr sein, wobei<br />
es belanglos ist, ob dieser mit oder ohne Akkommodation<br />
zustande gekommen ist. Auch die Dingnähe sei fest: A = - 2,0<br />
dptr. Wir wollen den Scheitelbrechwert des berichtigenden<br />
Glases für die Scheitelabstände von O bis 20 mm ausrechnen.<br />
Das können wir, wie oben, elementar, aber auch wissenschaftlich<br />
machen. Ich zeige das letztere: man berechnet mit (16)<br />
erst einmal den zu A = + i,o gehörenden Nahscheitelbrechwert<br />
P'2, um zu wissen, wo das Bild des nahen Objektes entstehen<br />
müßte. Den Scheitelbrechwert W des Brillenglases, das<br />
dieses dorthin bringt, gewinnt man dann ~it Hilfe von (18).<br />
Wieder mögen Menisken verwendet werden. Es ergeben sich<br />
für e = 0 ein W = + 4,60, für e = 10 ein W = + 4 58<br />
und für e = 20 ein W = + 4,56 dptr. Wir sehen: mit zunehm~ndem<br />
Scheitelabstand .e• muß auch der Scheitelbrechwert W<br />
kleiner gemacht werden, ganz wie wir das gewohnt sind. Daß<br />
bei dem gewählten schwachen Glas diese Änderung von W<br />
geringfügig ist, ist für den vorliegenden Zweck belanglos.<br />
Nun rechnen wir dasselbe für die Dingnähe A = - 2,5 dptr<br />
aus und bekommen da für alle drei Scheitelabstände . e• denselben<br />
Scheitelbrechwert W = + 5,14 dptr. Gehen wir zu A =<br />
- 3,0 dptr über, so kommen wir für die Scheitelabstände<br />
e = 0, 10 und 20 mm auf die Scheitelbrechwerte W = + 5,60,<br />
+ 5,64 und + 5,68 dptr und sehen, daß entgegen dem bisher<br />
Gewohnten der Scheitelbrechwert nun mit wachsendem Scheitelabstand<br />
größer gemacht werden muß.<br />
Und nun möchten wir doch wissen, wann unsere gewohnte<br />
Abstandsregel ins Gegenteil umschlägt. Sie gilt,· wenn mit<br />
v.:achsendem ''.e• die positiven Werte W absinken; sie gilt<br />
nicht, wenn sie dann _2unehmen. Offenbar tritt der Umschlag<br />
ein bei der Dingnähe A, bei der W von . e• unabhängig wird.<br />
~ Heft 4/19S7 5
Um diese zu finden, verbinden wir (16) und (18):<br />
A N 2 A<br />
w<br />
1 + eA 1 + cA<br />
Das ist a~er noch zu kompliziert, um daraus die Abhängigkeit<br />
von .e• zu erkennen. Nun muß aber „e" in Metern gemessen<br />
werden, wenn A, A und W in Dioptrien gemessen<br />
werden. Dann ist nicht nur e und k, sondern auch eA und<br />
(e+k)A viel kleiner als eins. Bekanntlich kann man aber statt<br />
1: (1,01) setzen 0,99, und nach demselben Rezept hier in guter<br />
Näherung<br />
W -<br />
A(1 - eA)<br />
- A<br />
und das ist dann und nur dann unabhängig von .e•, wenn<br />
sein Faktor A 2 - N 2 A 2 = 0, also wenn A = ± N~<br />
Setzen wir das in unsere Nä 1 herungsformel für W ein, so<br />
sehen wir: der Umschlag muß für W = N (± 1-N) A + kA 2 N2<br />
eintreten. Da N nicht viel größer ist als 1, so ergibt sich für den<br />
Fall des Pluszeichens in der Klammer ein Scheitelbrechwert W,<br />
der sehr nahe bei Null liegt und uns daher wenig interessiert.<br />
Aus dem gleichen Grund ergibt das Minuszeichen in der<br />
Klammer einen Scheitelbrechwert W, der nahe bei -<br />
2 A liegt.<br />
Damit haben wir die Regel gewonnen: die Dingnähe, bei der<br />
die bekannte Regel für die Berücksidltigung des Scheitelabstandes<br />
ins Gegenteil umsdllägl, liegt beim halben Scheitelbrechwert<br />
des Nahglases. <strong>Der</strong> Umschlag tritt, wie man aus den<br />
Formeln ebenfalls erkennt, nur bei Plusgläsern zwischen O und<br />
10 dptr auf, und das bei um so größerer Dingentfernung, je<br />
schwächer das Glas ist. Ob das Auge dabei akkommodiert<br />
oder nidlt, ist ohne Bedeutung, ebenso auch der Betrag des<br />
Scheitelabstandes des Glases.<br />
Das ist nun freilidl auch wieder eine von den Regeln, die<br />
nur genähert gelten. In aller Strenge liefert die Mathematik den<br />
Umschlag der Abstandsregel bei einer Dingnähe<br />
w<br />
A - N (N + 1) + cW .<br />
Ich habe sie in der Abbildung 1 graphisch für NG-Busch<br />
Punktisken dargestellt. Die Umrechnung aber, die wir eingangs<br />
an den .Scheitelbrechwert schlechthin" geknüpft hatten, war<br />
darum falsch, weil sie beim Nahglas auf den Nahscheitelbrechwert<br />
bezogen werden muß. <strong>Der</strong> .Scheitelbrechwert schlechthin"<br />
ist ja darum das geeignete Maß für die Stärke des Brillenglases,<br />
weil ganz verschiedene Brillengläser gleichen Scheitelbrechwertes<br />
doch die gleiche Berichtigung des in die Feme<br />
sehenden Auges bewirken, wenn sie normgerecht vor ihm sitzen;<br />
denn dann nur und nur dann fallen Brennpunkt des Brillenglases<br />
und Fernpunkt des Auges zusammen. Aber nur für fernes<br />
Objekt! Beim Nahsehen lautet die Bedingung für die Berichtigung<br />
entsprechend: der Punkt, in den das Brillenglas den<br />
angeblicx.ten nahen Dingpunkt abbildet, und der Punkt, auf<br />
den das Auge akkommodiert, müssen zusammen fallen. Also<br />
können verschiedene Ne.hgläser nur dann die gleiche Berichtigung<br />
bewirken, wenn (bei im übrigen gleichem Sitz) sie<br />
diesen Dingpunkt an die Stelle abbilden, die den gleichen Abstand<br />
vom hinteren Glasscheitel hat. <strong>Der</strong> Kehrwert (Dioptrienwert)<br />
dieses Abstandes p'2 ist der Nahscheitelbrechwert P'2, Er<br />
ist bei allen Nahkorrektionen sinngemäß anstelle des Scheitelbrechwertes<br />
W zu verwenden, also auch bei der Berücx.sichtigung<br />
der Folgen einer Abstandsänderung.<br />
A 1<br />
-1<br />
-2<br />
-J<br />
-5<br />
-6<br />
rlptr<br />
1~<br />
1 2 J<br />
•<br />
'----- ....._____<br />
!"-.<br />
.......<br />
5 6 7 8 9<br />
' ""'-- ~ ~<br />
Abb. 1<br />
w<br />
10 II 12 dptr<br />
----=:<br />
~<br />
~2<br />
10<br />
<strong>Der</strong> Nahscheitelbrechwert hängt aber u. a. ·von der Dingnähe<br />
(P1 dptr, gerechnet vom vorderen Glasscheitel und stets negativ;<br />
nach E. Weiss, C. Z. 1925, ist genähert P' 2 = N 2 P1 + W) ab. Um<br />
eine feste Maßzahl für die Nahwirkung eines Brillenglases zu<br />
haben, scheint daher nur übrig zu bleiben, sich auf eine bestimmte<br />
Dingnähe festzulegen. Andererseits wird man diese<br />
Maßzahl nur brauchen können, wenn man aus ihr auch bequem<br />
und hinreichend genau für andere Dingnähen den Nahscheitelbrechwert<br />
gewinnen kann. Für das Nahteil des Zweistärkenglases<br />
hat W. Roos (Südd. Opt, Z, 1953) eine solche Maßzahl<br />
angegeben, Beim einfachen Nahglas ergibt sich analog (wie ich<br />
ebenda 1954 gezeigt nabe) eine Maßzahl W, die nur ein wenig<br />
kleiner ist als der Scheitelbrechwert W desselben Glases:<br />
W = W + ,1, Sie ist für die zugehörige Dingnähe definiert als<br />
die Zahl, die um den Betrag dieser Dingnähe größer ist als der<br />
zugehörige Nahscheitelbrechwert. Da sie nur für eine bestimmte<br />
Dingnähe genau gilt, wollen wir sie für drei Dioptrien Dingnähe<br />
. Dreiwert" nennen, für vier Dioptrien .Vierwert"· usw.<br />
w-<br />
.11 -15 10 5 0 5 10 15 +20dptr<br />
0.00 l===F==~~k:::--+--+--+------1<br />
-0.10<br />
-010<br />
-0.30<br />
-0.40<br />
-0.50<br />
-0.60<br />
-0.70<br />
-1.00 1-----1----1---~---+---+----f-----+I<br />
Abb. 2<br />
Demnach ergibt sich der Dreiwert W (3) aus dem Nahscheitelbrechwert<br />
P'!J3) für die Dingnähe 3 dptr aus<br />
W (3) = P'2 (3) + 3,0<br />
und allgemein<br />
W (Pi) = P'2 (P1) - P1,<br />
Erfreulicherweise braucht man aber i. a. nur den Dreiwert,<br />
denn ich konnte zeigen, daß die Korrektion ,1, um die sich<br />
W von W unterscheidet, wohl für ein Biglas eine andere ist<br />
als für einen Meniskus gleichen Scheitelbrechwertes W. Das<br />
sieht man aus der Abbildung 2 (entnommen aus Heft 6 der Optometrie<br />
1955 und berechnet aus der genauen Formel<br />
Nl P1<br />
,1=<br />
1 - N 1l P 1<br />
),<br />
in der das obere schraffierte Feld für Oculus-Breitrand-Probiergläser,<br />
das nächste für gewöhnliche Bigläser und das letzte<br />
für gewisse Menisken (NG-Busch) gilt; aber innerhalb jedes<br />
Feldes sind die Unterschiede gegenüber der Kurve in seiner<br />
Mitte, die für eine Dingnähe von 3 cJ,ptr gilt (während die<br />
obere und die untere für 2 und für 4 dptr gelten), für alle<br />
· Minusgläser und für die meisten Plusgläser ersichtlich zu vernachlässigen.<br />
Gibt also der Fabrikant, wie ich empfehle, von nun an außer<br />
dem Scheitelbrechwert W zu jedem stärkeren Plusglas, insbesondere<br />
bei den Probiergläsern, noch dessen Dreiwert W (3)<br />
an, so -ist damit auch dessen Wirkung, wenn es als Nahglas verwendet<br />
wird, insofern festgelegt, als für alle normalen Dingnähen<br />
zwei Gläser (im gleichen Sdleitelabsland) dann und nur<br />
dann die gleiche Berichtigung ergeben, wenn sie den gleidlen<br />
Dreiwert haben. Den Nahscheitelbrechwert, den man vor allem<br />
dann noch braucht, wenn der Scheitelabstand ein anderer werden<br />
soll, findet man, wie gezeigt, aus dem Dreiwert genau genug<br />
· durch Abziehen des Betrages der Dingnähe, wenn dieser zwischen<br />
zwei und vier Dioptrien liegt.<br />
6 6/ugelWfllUM Heft 4/<strong>1957</strong>
B 1003<br />
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arkante Züge, markante Linien:<br />
sie fo rmen das Antlitz, aus dem wir die Werte der Persönlichkeit abzulesen glauben. Soll die<br />
Korrektionsbrille tlen gewinnenden Blick des Menschen befreien, so bedarf sie der Harmonie<br />
ihrer Modellform, die sich mit der Individualität des Gesichtes zu einer Einheit verbindet.<br />
Atrio-Korrektionsbrillen werden stets unter Anlegung eines solchen Maß~tabes entwickelt: so<br />
entstand auch die neue Korrektionsbrille für den Herrn - das schöne Modell CORNET!<br />
tih'l"o OPTISCHE GESELLSCHAFT M. B. H.<br />
S O t I N G E N
Brillenglasbestimmung durch den <strong>Augenoptiker</strong><br />
Am 7. Februar fand in Mönchen-Gladbach vor dem örtlichen<br />
Schöffengericht jener Pra:r;eß. statt, van dem ea im Mitteilungsblatt<br />
des Berufsverbandes der Augenärzte Deutsd,lands (Nr. 12, November<br />
1954) geheißen hatte: .,So haben wir in einem Fall.. . einen<br />
Muster pro:,; e ß eingeleitet".<br />
Von Seiten der Augenärzte wurde diesem Prozeß offenbar er•<br />
hebliche Bedeutung zugemessen. Die Zuhörerbänke waren voll besetn.<br />
Man aah u. a. den Sonderbeauftragten des Berufsverbande,<br />
der Augenärzte, Herrn Dr. Richter, den Herausgeber des „Augen•<br />
spiegel" (Zeitschrift für den deutschen Augenarzt), Herrn Dr. Bruens,<br />
das V arstandsmitglied Dr. Krückels und andere.<br />
Schon am 15. Februar berichtete der „Augenspiegel" über das noch<br />
nicht rechtskräftige Urteil.<br />
Das Ermittlungsverfahren war bereits seit 1954 anhängig. Im<br />
Herbst 1956 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. <strong>Der</strong> erstmals für<br />
den 30. Oktober 1956 anberaumte Termin wurde wegen Erkrankiing<br />
des vom Gericht geladenen Sachverständigen Prof. Dr. med. Engel•<br />
king (Leiter der Universitäts-Augenklinik Heidelberg) verlegt.<br />
Am 7. Februar fungierten als amtlich geladene Sachverständige<br />
die Herren Prof. Dr. med. K. Müller (Direktor der Universitäts•<br />
Augenklinik Bonn) und Dr. med. Femmer (Regierungs• und Medizi•<br />
nalrat bei der Bezirksregierung Düsseldorf). Auf Antrag der Ver•<br />
teidigung wurden in der Verhandlung Herr Prof. Dr. Hartinger und<br />
- Ein Urteil -<br />
der Direktor der Fachschule für Optik und Fototechnik in Berlin,<br />
Herr Dr. Thiele, gehört.<br />
Dem Verfahren lag - reduziert auf die wesentlichen Merkmale -<br />
folgender Tatbestand :,;ugrnnde:<br />
Eine staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong>in hatte, unter Verwendung van<br />
Sehproben. und einer Probierbrille, eine siibjektive Aiigenglasbestimmiing<br />
bei einer alterssichtigen Kundin vorgenommen. Das betrachtete<br />
die Staatsanwaltschaft als Verstoß gegen § 1,2 in Verbindung mit<br />
§ 5 des Heilpraktikergeset:r;es vom 17. Februar 1939.<br />
lnteresaant sind zunächst die Hintergründe zu diesem Prozeß. Wie<br />
kam es :,;ur Anklage? Leider wurde darüber im Verfahren selbst<br />
nichts gesagt. Eine entsprechende Anfrage seitens der Verteidigung<br />
der staatl. geprüften <strong>Augenoptiker</strong>in an die Staatsanwaltschaft wurde<br />
nicht zugelassen.<br />
Wir haben, wie unser ganzer Berufsstand, :,;u dem hier anstehenden<br />
Problemen und :,;u diesem Prozeß selbst unsere eigene, begründete<br />
Meinung. Sie soll hier nicht wiederholt werden. Man könnte<br />
uns entgegenhalten, wir seien Partei und nicht genügend objektiv.<br />
Es ist besser, wenn wir nachstehend das Urteil aus M.Gladbach wiedergeben<br />
und wenn ein Vertreter des hier zuständigen Faches - ein<br />
Jurist - dazu gehört wird.<br />
Prof. D r. ju r. Bocke l man n, ein bekannter Sachkenner<br />
dieses Rechtsgebietes, wird weiter unten zu dem Urteil aiisführlich<br />
Stellung nehmen.<br />
Urteil des Amtsgerichts (Schöffengericht) M.Gladbach vom 7. Febr. <strong>1957</strong> (5 Ms 24/5.6) (Auszug)<br />
-<strong>Der</strong> Angekla•gten wird zum Vorwurf gemacht, dadurch gegen<br />
die §§ 1 Abs. 1 und 2, 5 des Heilpraktikergesetzes (HPG) vom<br />
11. Februar 1939 verstoßen zu haben, daß sie bei der Zeugin M.<br />
durch Aufsetzen des Probiergestells und Einfügen verschiedener<br />
Gläser zur Ermittlung der optimalen Sehschärfe sich verbotswidrig<br />
der Ausübung der Heilkunde schuldig gemacht hat.<br />
Gern. § 5 HPG ist zu bestrafen, wer, ohne Arzt oder Heilpraktiker<br />
zu sein, die Heilkunde .im Sinne des HPG ausübt. Ausübung<br />
der Heilkunde im Sinne des HPG ist gern. § 1 Abs. 2 dieses<br />
Gesetzes jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit<br />
zur ,Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten,<br />
Lei.den oder Körperschäden bei Menschen. Es bedarf keiner weiteren<br />
Erörterung, daß die Angeklagte .berufs- oder gewerbsmäßig"<br />
gehandelt hat, da sie die in Rede stehende Tätigkeit im<br />
Rahmen ihres Berufs und Geschäfts vorgenommen hat.<br />
Von entscheidender Bedeutung ist aber, ob sie diese Tätigkeit<br />
.zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten,<br />
Leiden oder Körperschäden• vorgenommen hat. Die Zeugin war<br />
fehlsichtig, d. h. ihre Augen wiesen nicht die volle, normale,<br />
sondern nur eine mindere Sehschärfe auf. Ob diese Minderleistung<br />
der Augen als Krankheit oder als Leiden oder als Körper-schaden<br />
angesprochen werden muß oder ob sie von keinem<br />
dieser Begriffe erfaßt wird, kann ,allein durch eine dem Sinn und<br />
Zweck des HPG entsprechende Auslegung festgestellt werden.<br />
<strong>Der</strong> Gesetzgeber hat den von ihm verfolgten Zweck in der Begründung<br />
des HPG - Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 50 vom<br />
28. Februar 1939, Seite 2-klar und unmißverständlich bezeichnet<br />
•... Kam es im Jahre 1869 ,im Zuge der Einführung allgemeiner<br />
Gewerbefreiheit in Deutschland auch zur Einführung der allgemeinen<br />
Kurierfreiheit. Diese Kurierfreiheit war eine nahezu unbeschränkte;<br />
fast jede praktische Betätigung auf dem Gebiet<br />
der Heilkunde war für jedermann möglich. Es konnte dabei nicht<br />
ausbleiben, daß sich auch fachlich unfähige und charakterlich<br />
minderwertige Per,sonen auf diesem Gebi-et betätigten und durch<br />
unzweckmäßige Behandlungsmethoden gesundheitlichen Schaden<br />
anrichteten. Die hierzu berufenen Stellen haben daher ... Mittel<br />
und Wege geprüft, um diese Mißstände zu beseitigen und dem<br />
Deutschen Volke eine einwandfreie gesundheitLiche Betreuung<br />
sicherzustellen ... Das vorUegende Gesetz soll daher auf Grund<br />
der zur Zeit gegebenen Verhältnisse die berufsmäßige Ausübung<br />
!!er Heilkunde ohne ärztliche Bestallung endgültig regeln , .. "<br />
Daraus erfolgt eindeutig, daß der Gesetzgeber alle Fälle erfassen<br />
wollte, die auch nach dem normalen Sprachgebrauch im<br />
weitesten Sinne als .Ausübung der Heilkunde bei Menschen" anzusehen<br />
sind; denn nur so konnte die bis dahin bestehende und<br />
al-s unzuträglich empfundene Kurierfreiheit wirklich beseitigt<br />
werden. Es k-ann daher kein Zweifel daran bestehen, daß es bei<br />
der Aus1'egung der vom Gesetzgeber verwandten Begriffe<br />
.Krankheiten, Leiden oder Körperschäden" nicht auf medizinisch<br />
strenge Begr,iffsbestimmungen ankommt, daß es ferner nicht<br />
darauf ankommt, im Einzelfall präzis zu sagen, ob es sich um eine<br />
Krankheit oder ein Leiden oder einen Körperschaden handelt. Es<br />
ist vielmehr ,davon auszugehen, daß die vom Gesetzg,eber gewählte<br />
Aneinanderreihung der Begriffe .Krankheit, Leiden oder<br />
Körperschaden" ganz allgemein alle Beeinträchtigungen der<br />
menschlichen Gesundheit einschließlich der Unversehrtheit des<br />
menschlichen Körpers, die eine Abweichung vom Normalzustand<br />
und Beschwerden oder Minderungen der Leistungsfähigkeit des<br />
Menschen im allgemeinen oder auch nur in irgend einer Hinsicht<br />
zur !Folge haben, umfassen soll, deren Behebung ja auch nach allgemeinem<br />
Sprachgebrauch als .Heilung" oder .Linderung• angesehen<br />
und mit der .Heilung• in Verbindung gebracht wird. Sinn<br />
und Zweck des HPG lassen es als völlig unerheblich erscheinen,<br />
auf welchen Ursachen die .Krankheiten, Leiden ode1 Körperschäden"<br />
beruhen. Es genügt ihr Vorhandensein, d. h. das Vorhandensein<br />
irgendwelcher Beeinträchtigungen der menschlichen<br />
Gesundheit, verbunden mit Beschwerden oder Leistungsminderungen.<br />
Es unterliegt keinem Zweifel, daß eine Fehlsichtigkeit<br />
ohne Rücksicht auf ihre Ursache als eine solche Beeinträchtigung<br />
des normalen Zustandes der menschlichen Gesundheit, die Verminderungen<br />
der Leistungsfähigkeit zur Folge hat, zu bezeichnen<br />
ist, und zwar als ein .Körperschaden" im Sinne des Gesetzes. Die<br />
Fehlsichtigkeit kann im Einzelfall durchaus auch eine .Krankheit"<br />
oder ein .Leiden" im Sinne des Gesetzes s-ein, aber ein .Körperschaden•<br />
im Sinne des Gesetzes ist sie in jedem Fall, da ein Teil<br />
des Körpers, nämlich das Auge oder die Augen, nicht den normalen<br />
Zustand und die normale Leistungsfähigkeit aufw,eisen,<br />
also normale Sehkraft ,besitzt, sondern aus irgendeinem Grunde<br />
in -seiner Zweckerfüllung hinter dem Normalen zurückbleibt.<br />
Diese Minderung. der Leistungsfähigkeit, zurückzuführen auf irgendeine<br />
Störung, ·ist auch nach allgemeinem Sprachgebrauch als<br />
ein .Schaden" zu bezeichnen. Das empfindet der Fehlsichtige<br />
auch selbst. Wenn er sich entschließt, sich eine Sehhilfe, also eine<br />
Brille, zu beschaffen, dann tut er das, um die mindere Leistung<br />
des fehlsichtigen Auges auszugleichen. <strong>Der</strong> Optiker, der dem<br />
Fehls-ichti,gen die Brille verpaßt, indem er mit den ihm zur Verfügung<br />
-stehenden Hilfsmitteln die Sehschärfe des fehlsichtigen<br />
Auges bestimmt, wie es die Angeklagte getan hat, tut das mit<br />
dem gleichen Ziel, nämlich die f'ehls-ichtigkeit des Auges des<br />
Fehlsichtigen auszugleichen. Von einer .Heilung• im Sinne des<br />
Gesetzes kann dabei freilich keine Rede sein, denn die Fehlsichtigkeit<br />
des Auges bleibt nach wie vor bestehen. Aber es wird<br />
durch die Bestimmung der Fehlsichti,gkeit und die Verabfolgung<br />
des sie ausgleichenden Glases erreicht, daß die Leistungsminderung<br />
des Aug,es bei Benutzung des festgestellten Glases mehr<br />
oder weniger aufgehoben wird. Da-s aber erfüllt den Begriff des<br />
.Linderns• im Sinne des Gesetzes. Das ergfüt sich zwanglos und<br />
zwingend aus der vom Gesetzgeber klar ausgespromenen Zweckbestimmung<br />
des HPG, die eine einengende Auslegung der vom<br />
Gesetzgeber verwandten Begriffe .Krankheit, Leiden oder Körperschaden"<br />
und .Feststellung, Heilung oder Linderung• verbietet.<br />
Damit erg-ibt sich eindeutig, -aus einer von der vom Gesetzgeber<br />
klar umrissenen Zweckbestimmung des HPG ausgehenden,<br />
aUgemeinem Sprachgebrauch folgenden Auslegung des § 1 Abs. 2<br />
HPG, daß die von der Angeklagten vorg,enommene Sehschärfenbestimmung<br />
eine Ausübung der Heilkunde im Sinne des HPG<br />
darstellt und somit unter das Verbot des HPG fällt. -Diese Auffassung<br />
wird vollauf bestätigt durch den _Gesetzgeber selbst: In<br />
§ 6 Abs. 1 HPG ist ausgesprochen,_ daß di-e Ausübung der Zahn-<br />
8 ~ Heft 4/<strong>1957</strong>
heilkunde nicht unter die Bestimmungen des HPG falle. Abs. 2<br />
dieser Bestimmung hat folgenden Wortlaut:<br />
.<strong>Der</strong> Reichsminister des Innern kann im Einvernehmen mit<br />
dem Stellvertr,eter des. Führers auch andere heilkundliche<br />
Verrichtungen von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnehmen."<br />
In der Begründung zum HPG heißt es zu § 6:<br />
„Die Berufsverhältn,isse auf dem Gebiet der Zahnheilkunde<br />
sind als grundsätzlich so verschieden von denen der allgemeinen<br />
Heilkunde anzusehen, daß für sie eine besondere<br />
Regelung vorbehalten bleibt. Es ist weiter beabsichtigt, bestimmte<br />
heilkundliche Verrichtungen mehr technischer und<br />
handwerklicher Art, wie Feststellung der Sehschärfe durch<br />
einen Optiker, ... von den Bestimmungen dieses Ges-etzes<br />
auszunehmen.• ·<br />
Diese Ausnahme ist seither nicht erfolgt.<br />
<strong>Der</strong> Wortlaut des HPG läßt keinen Zweifel daran zu, daß es<br />
für den Begriff .Ausübung der Heilkunde" im Sinne des § 1<br />
Abs. 2 des Gesetzes auch nicht darauf ,ankommt, inwieweit die<br />
ausgeübte Tätigkeit technisch-handwerklichen Charakter besitzt,<br />
sondern es kommt allein auf das Ziel der Tätigkeit an. Unter<br />
diesen Umständen erübrigt es sich, in diesem Zusammenhang<br />
näher auf die Ausführungen der Sachverständigen einzugehen.<br />
Die Sachverständigen Prof. Dr. M. und Reg.- u. Med.-Rat Dr. F.<br />
haben übereinstimmend den medizinischen Charakter der Sehschärfenprüfung<br />
unterstrichen, während die Sachverständigen<br />
Prof. Dr. H. und Dr. Th. ebenso übereinstimmend den physikalischtechnischen<br />
und handwerklichen Charakter der Sehschärfenbestimmung<br />
herausg-estellt haben. Es ,ist nicht Aufgabe des Gerichts,<br />
sich mit den von• den Sachverständigen ins Feld geführten Argumenten<br />
auseinanderzusetzen oder sich der einen oder anderen<br />
Auffassung anzuschließen. Für das Gericht ist alJ.ein das geltende<br />
Gesetz, also das HPG, maßgebend. Dieses erfaßt die von der<br />
Angeklagten vorgenommene Sehschärfenbestimmung eindeutig<br />
als eine .Ausübung der Heilkunde" gern. § 1 Abs. 2, ohne auf<br />
das Uberwiegen des medizinischen oder des physikalisch-technisch-handwerklichen<br />
Charakters dieser Täfigkeit abzustellen, so<br />
daß also für die Frage der Anwendbarkeit der §§ 1, 5 HPG die<br />
Ausführungen der Sachverständigen als ohne jede Bedeutung<br />
anzusehen 5ind.<br />
Für die Prüfung der Schuldfrage dagegen gewinnen die Ausführungen<br />
der Sachverständigen außerordentliche Bedeutung.<br />
Aus ihnen ergibt sich klar, daß zwischen der Ärzteschaft und<br />
der Optikerschaft ernste Auseinanderaetzungen über den Charakter<br />
der Sehschärfenbestimmung als .Ausübung der Heilkunde"<br />
außerhalb des Begriffsbereichs des HPG im Gange sind, die von<br />
beiden Seiten unter lnsfeldführung sehr gewichtiger Argumente<br />
geführt werden. Diese beiderseits mit höchstem wissenschaftlichen<br />
Ernst und Verantwortungsbewußtsein geführten Auseinandeisetzungen<br />
haben offensichtlich einen weitreichenden Irrtum<br />
über den Ausdehnungsbereich des Verbots der §§ 1, 5 HPG zur<br />
Folge gehabt, der möglicherweise auch noch dadurch gefördert<br />
worden sein kann, daß der Gesetzgeber selbst in seiner Begründung<br />
zu § 6 HPG die Sehschärfenbestimmung durch einen Optiker<br />
als eine .heHkundliche Verrichtung mehr technischer und<br />
handwerklicher Art• bezeichnet und die - allerdings bisher<br />
nicht verwirklichte - Absicht zum Ausdruck gebracht hat, sie<br />
von den Bestimmungen des HPG auszunehmen. Es kann der<br />
Angeklagten daher nicht widerlegt werden, daß sie ebenfalls<br />
dem Irrtum über äen heilkundlichen Charakter der Sehschärfenbestimmung<br />
nach dem HPG zum Opfer gefallen ist, und angesichts<br />
der weiten Verbreitung dieser umzutr-effenden Auffassung<br />
erscheint der Irrtum der Angeklagten ohne weiteres auch entschuldbar.<br />
Sie war daher freizusprechen. Es konnte aber nicht<br />
davon ausgegangen werden, daß die Angekla,gte unter allen<br />
Umständen als gut.gläubig angesehen werden mußte. Denn daß<br />
immerhin eine gewisse Unklarheit darüber, ob neben den Augenärzten<br />
die <strong>Augenoptiker</strong> zu selbständigen Sehschärfenbestimmungen<br />
befugt -sind, seit langer Zeit bestanden hat, ist auch außerhalb<br />
der mit diesen Dingen unmittelbar befaßten Berufsstände<br />
der Augenärzte und der <strong>Augenoptiker</strong> bekannt. Beispielsweise<br />
die Krankenkassen, sei es Orts- oder Ersatzkrankenkassen oder<br />
auch Privatkrankenkasen, haben in durchaus nicht seltenen Fällen<br />
Brmenverordnungen durch Optiker beanstandet und ihre<br />
Mitglieder veranlaßt, vor einer Brillenbeschaffung einen Augenarzt<br />
,aufzusuchen. Es muß davon ausgegangen werden, daß das<br />
auch ,der Angeklagten bekannt gewesen ist, so daß sie Veran-·<br />
lassung gehabt haben mußte, sich über das Vorhandensein oder<br />
Nichtvorhandensein eines Verbots der Sehschärfenbestimmung<br />
durch einen Optiker zu informieren. Ihre Schuldlosigkeit konnte<br />
daher nicht festgestellt werden, sondern es konnte lediglich nicht<br />
widerlegt werden, daß sie sich in einem Irrtum befand, der aber<br />
als entschuldbar anzusehen ist.<br />
Dem Urteil ist sicherlich darin zuzustimmen, daß die Angeklagte<br />
freigesprochen werden mußte. Aber die Begründung, auf<br />
die der Freispruch gestützt wird, halte ich für falsch.<br />
Anmerkungen von Prof. Dr. Bockelmann<br />
I. Zunächst bedarf es - für den Nichtjuristen - der Klarstellung,<br />
wie sie überhaupt gemeint ist. Das Gericht vertritt die Auffassung,<br />
daß die von einem Optiker im Rahmen seines Gewerbebetriebes<br />
vol'g-enommene Sehschärfenprüfung zwecks Brillenbestimmung<br />
den gesetzlidien Begriff .Ausübung der Heilkunde",<br />
wie er in § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes vom 17. !Februar<br />
1939 (HPG) definiert ist, auf alle Fälle erfüllt und daß es über<br />
diese juristische Qualifikation der Refrakitions'bestimmung keinen<br />
Zweifel geben -darf. Es stellt aber in Rechnung, daß die Sehschärfenprüfung<br />
vom medizinischen oder naturwissenschaftlichen<br />
Standpunkt aus möglich,erweise anders, d. h. nidtt als heilkundliche<br />
Maßnahme, zu beurteilen i,st, daß jedenfalls über ihre<br />
medizinische Wertung Meinungsve11schiedenheiten bestehen. Aus<br />
ihnen könne sich für den Laien ein • weitreichender Irrtum" über<br />
den Anwendungsbereich des HPG el'geben. In der Tat wird, wer<br />
der Ansicht ist, daß die Sehschärfenprüfung ärztlich oder naturwissenschaftlich<br />
betrachtet, kein Akt der Heilkunde ist, zugleich<br />
annehmen, daß sie es auch im Rechtssinn nicht rst. Die Tatsache,<br />
daß der Rechtsbegriff eines Gegenstandes sich von dem korrespondierenden<br />
Begriff unterscheiden kann, mit dem eine nichtjuristische<br />
Betrachtungsweise dimselben Sachverhalt erfaßt, hat<br />
für jeden Nichteingeweihten etwas Verblüffendes. Es ist darum<br />
sehr wohl möglich - so meint ,da:s .Schöffengericht - daß ein<br />
Optiker, der bei Prüfung der Frage, ob ihm die Sehschärfenprüfung<br />
erlaubt ist, von den ihm geläufigen Anschauungen über<br />
ihren vorwiegend physikalisch-technischen Charakter ausgeht,<br />
die Reichweite des HPG verkennt. Dies·er Irrtum betrifft den<br />
Inhalt des in § 5 HPG -aufgestellten Verbots, die Heilkunde ohne<br />
Erlaubnis auszuüben. Er kann die rechtliche Folge haben, daß<br />
dem, der das Verbot übertritt - was der Optiker nach der Ansicht<br />
des Gerichts mit der Refraktionsbestimmung tut - gleichwohl<br />
kein Schuldvorwurf gemacht werden darf. Ob der Irrtum<br />
diese Wirkung hat, hängt davon ab, ob er seinerseits verzeih•<br />
lich, entschuld!bar ,ist. Darüber, wenn er das ist, trifft das Gericht<br />
keine allgemeine Feststellungen, und allerdings hängt die Entscheidung<br />
dieser Frag,e immer von den Umständen des einzelnen<br />
Falles ab; ob jemand in bestimmter Weise geirrt hat, kann eben<br />
nur von Mal zu Mal entschieden werden. Immerhin führt das<br />
Gericht aus, daß die Praxis der Krankenkassen, Bri1lenverordnungen<br />
von Optikern zu beanstanden und ihre Mitglieder zur Konsultation<br />
des Augenarztes anzuhalten, den Optikern Anlaß geben<br />
müsse, sich über ihre Befugnisse zu -informieren. Es geht weiter<br />
davon aus, daß die in dem vorliegenden Prozeß angeklagte<br />
Optikermeisterin jene Ubung der Krankenkasse gekannt habe.<br />
Es hat sich deshalb nicht davon überzeugen können, daß die<br />
Angeklagte sich wirklich in einem die Schuld ausschließenden<br />
Irrtum befunden hat. Aber es hat sich auch nicht vom Gegenteil<br />
überzeugen können, und es hat die Angekilagte deshalb mangels<br />
Beweises, nämlich mangels Schuldbeweises, freigesprochen. Dies<br />
ist, wiewohl die Wendung .mangels Beweises" in den Gründen<br />
der Entscheidung nicht auftaucht, der eigentliche Sinn des Urteils.<br />
<strong>Der</strong> lfreispruch ist also auf die schmalste Basis gestützt, die<br />
eine solche Erkenntnis gerade noch tragen kann. Er ist außerdem<br />
so motiviert, daß er in künftigen FäMen kaum wiederholt werden<br />
kann. Denn das Urteil erklärt ja, daß die Meinungsdifferenzen<br />
darüber, ob die Sehschärfenprüfung eine vorwiegend ärztliche<br />
oder eine vorwiegend physikalisch-technische Verrichtung<br />
sei, für ihre rechtliche Beurteilung keine Bedeutung hätten, daß<br />
die Refl'aktionsbestimmung in juristischem Sinne unter allen Umständen<br />
Ausübung der Heilkunde sei. ·wer dies Urteil vernimmt,<br />
kann sich in Zukunft nicht mehr darauf berufen, daß er sich über<br />
die rechtliche Bedeutung der Sehschärfenprüfung ~eirrt habe.<br />
II. Das gilt aber natü11lich nur dann, wenn die Auslegung des<br />
§ 1 HPG durch das Schöffengericht richtig ist, und das ist sie nach<br />
meiner Uberzeugung nicht.<br />
1. Richtig ist allerdings der Grundgedanke des Urteils, daß der<br />
Begriff .Ausübung der Heilkunde" ein Rechtsbegriff ist, dessen<br />
Inhalt allein aus Wortlaut, Sinn und Zweck des HPG zu ermitteln<br />
ist. Was die Medizin, aber auch was andere Rechtsgebiete, z. B.<br />
was das Sozialvers-icherungsrecht darüber und unter den einzelnen<br />
Merkmalen des Begriffs verstehen (Krankheit, Leiden, Körperschaden,<br />
Feststellung, Heilung, Linderung usw.), ist für die Interpretation<br />
des HPG gewiß nicht gleichgültig, aber es ist nicht maßgeblich.<br />
Trifft § 1 Abs. 2 HPG auf die Sehschärfenprüfung zwe~s<br />
Brillengiasbestimmung zu, so ist diese „Ausübung der Heilkunde",<br />
auch wenn sie es für -die-Medizin nicht ist, und trifft§ ·1<br />
Abs. 2 nicht zu, so ,ist die Refraktionsbestimmung nicht Ausübung<br />
der Heilkunde, auch wenn die Medizin oder das Sozialversicherungsrecht<br />
sie als solche betrachten. Wenn das HPG seine Legaldefinition<br />
der Heilkundeausü:bung auf die jeweiligen medizinischen<br />
Ansc:hauungen hätte stützen wollen, so hätte es die zu<br />
§ 56 a der Gewerbeordnung von der Rechuiprechung entwickelte<br />
6/ugencplil{ot Heft 4/ <strong>1957</strong> 9
Begriffsbestimmung aufnehmen müssen. Danach war unter Aus•<br />
übung der Heilkunde .im gewerbepolizeilichen Sinne• zu verstehen:<br />
.Jede nach ,allgemeiner Auffassung eine besondere<br />
ärztliche Famkenntnis voraussetzende TäUgkeit, welche auf Feststellung<br />
oder Heiilung oder Linderung von Krankheiten bei Menschen•<br />
(und Tieren) gerichtet ist1). Aber diese Anknüpfung an<br />
das Erfordernis besonderer ärztlicher Fachkenntnis hat das HPG<br />
gerade vermieden. Daraus folgt, daß eine Tätigkeit Ausübung<br />
der Heilkunde im Sinne des HPG auch dann sein kann, wenn sie<br />
solche Fachkenntnis nicht voraussetzt, und daß eine andere Tätig•<br />
keit nicht Ausübung der Heilkunde zu sein braucht, auch wenn<br />
sie ärztliche !Fachkenntnis erfordert. Entscheidend ist ,also allein,<br />
was § 1 Abs. 2 HPG sagt und meint.<br />
2. Daß er über die Sehschärfenprüfung zwecks Brillenbestim•<br />
mung nichts Besonderes sagt, zeigt sein Wortlaut. Er erwähnt<br />
weder sie noch die Körperbescha.ffenheit, die sie veranlaßt, nämlich<br />
die Fehlsichtigkeit. Die Auslegung des Gesetzes ist also<br />
nicht in der einfachen Lage, d ie, für seinen Geltungsbereich,<br />
das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde von 1952<br />
geschaffen hat. Dort ist nicht generell von .Krankheiten, Leiden<br />
oder Körperschäden", sondern speziell von . Zahn-, Mund- und<br />
Kieferkrankheiten• die Rede, und der Krankheitsbegriff ist überdies<br />
näher erläutert durch eine gesetzliche Definition, welche als<br />
. Krankheit" .jede von der Norm abweichende Erscheinung•<br />
bezeichnet und außerdem noch die Anomalien der Zahnstellung<br />
und das Fehlen von Zähnen ausdrücklich in den Krankheitsbegriff<br />
einbezieht und damit zu Gegenständen der Zahnheilkunde<br />
erklärt. So deutlich ist das HPG nicht und kann es nach Lage<br />
der Sache auch gar nicht sein. Wie weit sein Anwendungsbereich<br />
sich erstreckt, ist mit den allgemeinen Mitteln der juristischen<br />
Interpretation auszumachen.<br />
3. Dabei ist dem vorHegenden Urteil darin zu folgen, daß es<br />
auf den Wortlaut und auf den Zweck des Gesetzes ankommt,<br />
nicht aber darin, wie es beide miteinander in Verbindung bringt.<br />
Erstaunlicherweise nämlich sucht das Gericht nicht, wie es üblich<br />
und richtig ist, ein aus dem Wortlaut gewonnenes Ergebnis<br />
am Gesetzeszweck zu überprüfen. Vielmehr leitet es umgekehrt<br />
aus dem Zweck des Gesetzes - kr-anke Menschen vor fachlich<br />
unfähigen und charakterlich minderwertigen Heilbehandlern und<br />
vor unzweckmäßigen Behandlungsmethoden zu schützen - die<br />
Folgerung ab, daß der im Sinn der in § 1 Abs. 2 gegebenen<br />
Legaldefinition aus dem all,gemeinen Sp-rachsinn der in ihr gebrauchten<br />
Worte zu erschließen sei, die dabei .im weitesten<br />
Sinne• verstanden werden müßten. Es soll also nichts weiter ent·<br />
scheiden als der bloße Wortlaut.<br />
Wie verfehlt das ist, zeigt sich schon darin, daß bei reiner<br />
Wortinterpretation die Reichweite des HPG geradezu verhängnisvoll<br />
beschränkt werden würde. Die normale Schwangerschaft<br />
z. B. ist ganz sicherlich im aHgemeinen Sprachsinn weder Kr-ankheit<br />
noch Leiden noch Körperschaden. Vom Standpunkt des Schöffengerichts<br />
aus würde daraus folgen, daß die, selbst berufs- oder<br />
gewerbsmäßig vorgenommene, Beratung von Schwangeren über<br />
Ernährung und Lebensweise nicht Ausübung der Heilkunde wäre,<br />
daß von Heilkunde vielmehr erst da die Rede sein könnte, wo<br />
der Behandelnde sich um Linderung einzelner mit der Schwangerschaft<br />
verbundener Beschwerden (Leiden) bemüht. Oder: Gewöhnliche<br />
Schönheitsmängel - eine Himmelfu.hrts- oder Hakennase -<br />
sind nach alilgemeinem Sprachgebrauch nicht Krankheit, nicht<br />
Leiden und nicht Körperschaden (die meisten sind häßlich, und<br />
man leidet nicht • an•, sondern "unter" seiner Häßlichkeit) - soll<br />
das bedeuten, daß die kosmetische Chirurgie nicht Ausübung der<br />
Heilkunde ist? Und vor allem: Das schwindelhafte Gebaren des<br />
Wunderdoktors, Heilapostel-s, Kurpfuschers, ist im gewöhnlichen<br />
Sprachsinn ganz sicherlich nicht etwa eine auf Feststellung, Heilung<br />
oder Linderung von Krankheiten usw. gerichtete Tätigkeit,<br />
sondern das gerade Gegenteil d-avon - soll es deshalb nicht<br />
unter das Verbot des § 5 HPG fallen? Mit Recht hat der Bundesgerichtshof<br />
anders entschieden 2 ). Schon diese E-rwägungen zeigen,<br />
daß eine Auslegung des HPG, die sich lediglich auf den allgemeinen<br />
Sprachg.ebrauch stützt, gar nicht weit genug führt.<br />
Aber umgekehrt fährt sie in anderer Richtung viel zu weit, und<br />
insofern bedarf das Gesetz einer ei1;1schränkenden Interpretation.<br />
Darin liegt nicht Befremdliches. Daß ein Gesetz restriktiv ausgelegt<br />
werden muß, ist, und gar bei einem Strafgesetz, eine alltägliche<br />
Erscheinung. Wer sich am bloßen Sprachsinn orientiert,<br />
geht in die Irre. Was verbindet der Sprachgebrauch z. B. nicht<br />
-alles für Bedeutungen mit dem Wort . Sache"! Er verwendet es<br />
als Bezeichnung für alle möglichen Gegenstände, körperlicher und<br />
nicht körperlicher Art; das Wort deckt unter Umständen Gefühle<br />
und Gedanken, es .dient zur Abweisung unerwünschter Einmischungen<br />
(Das ist meine Sache!), zur Kennzeichnung von Prozeßakten<br />
(In der Sache Müller gegen Schulze), es gibt .eine feine"<br />
und .eine ernste Sache", aber es ,gibt auch .dunkle", • trübe"<br />
Sachen, und der Idealist verficht eine wgroße" Sache. Von all<br />
1 ) RGSt. Leipziger Zeitschrift IX Sp. 1541 - Goltdammer's Archiv Bd. 62<br />
Seite 475<br />
2) BGH St. 8/231<br />
diesen Bedeutungen kommt .für den Tatbestand der Sachbesdlä•<br />
digung natürlich nur eine einzige in Betracht. Sache im Sinne des<br />
§ 303 StGB ist nur ein körperlicher Gegenstand. Oder: § 266 StGB<br />
bedroht mit Strafe jeden, der die ihm auf Grund eines Treueverhältnisses<br />
obliegende Pflicht zur Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen<br />
verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen<br />
er zu betreuen hat, Nachteile zufüge (Untreue). Nimmt<br />
man das wörtlich, so ist das Dienstmädchen wegen Untreue strafbar,<br />
das, in Voraussicht der Folgen, di,e seiner Obhut anvertraute<br />
Wohnung ohne Aufsicht läßt, so daß ein aufkommendes Unwetter<br />
den Regen durchs offene Fenster treibt und dadurch<br />
Teppich und Parkett beschädigt. Es versteht sid1, daß niemals<br />
jemand auf den Gedanken gekommen ist, diese törichte Konsequenz<br />
wirklich zu ziehen. Und um noch ein besonders aktuelles<br />
Beispiel zu nennen: Soeben hat der Bundesgerichtshof entschieden<br />
8 ), daß § 100 d Abs. 2 StGB, der die landesverräterische<br />
Wühlarbeit unter Strafe stellt, entgegen seinem weiterreichenden<br />
Woritlaut auf solche Personen keine Anwendung findet, die weder<br />
dauernd in der Bundesrepublik wohnen noch zu ihr in einem<br />
besonderen -Schutz- und Treueverhältnis stehen. Weitere Belege<br />
erübrig,en sich. Auch die hier gegebenen waren nur deshalb<br />
nötig, weil eine Auffassung zurückzuweisen war, die dem bloßen<br />
Sprachsinn der Gesetzesworte zu viel Gewicht beilegt.<br />
Man kann also dem Urteil des Schöffengerichts ruhig zugeben,<br />
daß sich die Sehschär.fenprüfung zwecks Brillenbestimmung unter<br />
den Wortlaut des § 1 HPG subsumieren läßt. Damit ist noch<br />
keineswegs entschieden, ob das Gesetz wirklich auf sie Anwendung<br />
findet. Das hängt vielmehr davon ab, ob nicht das HPG<br />
einschränkend zu interpretieren ist und was für ein Resultat sich<br />
dabei ergibt.<br />
Darüber nun, daß das HPG grundsätzlich einschränk,end ausgelegt<br />
werden muß, ist überhaupt kein Zweifel möglich. Wollte<br />
man solche Einschränkungen verweigern, so käme man zu völlig<br />
abenteuerlichen Resultaten. Dem Zweck der Feststellung, Heilung<br />
oder Linderung menschlicher Krankheiten, Leiden oder Körperschäden<br />
dienen nämlich zahllose Tätigkeiten, die ganz gewiß<br />
nichts mit Ausübung der Heilkunde zu tun haben und die darum<br />
nicht nach § 1 Abs. 2 HPG beurteilt werden dürfen, praktisch<br />
auch niemals danach ,beurteilt werden, wiewohl sein Wortlaut<br />
vollkommen auf sie zutrifft. Beispiele bieten zunächst die Berufe<br />
der Krankenschwestern, Krankengymnastinnen, der Laboranten,<br />
medizirrisch-technischen Assistentinnen usw. Alle diese Personen<br />
tun ausnahmslos Dinge, die darauf abzi-elen, menschliche Krankheiten<br />
usw. festzustellen, zu heilen oder zu lindern, aber sicherlich<br />
üben sie nicht die Heilkunde aus. Zwar sind die meisten<br />
dieser Berufe durch Sondergesetze geregelt, und man könnte<br />
einwenden, daß diese Sondergesetze s ie eben ausdrücklich von<br />
den Vorschriften des HPG freigestellt hätten. Aber so liegen die<br />
Dinge n'icht. Mindestens zum Teil nämlich sind die einschlägigen<br />
Sondervorschriften älter als das HPG von 1939. Sie wären also<br />
nach allgemeinen Regeln durch das jüngere Gesetz außer Kraft<br />
gesetzt worden, wenn das HPG die in ihnen geregelten Sachverhalte<br />
überhaupt getroffen hätte. Aber das hat es eben nicht<br />
getan, und darum sind jene Tätigkeiten nicht etwa erst künstlich<br />
aus dem Begriff der .Ausübung der Heilkunde" ausgegliedert<br />
worden, sondern sie haben ihn niemals erfüllt.<br />
Ganz dasselbe gilt für eine Reihe weiterer Verrichtungen, für<br />
die es gar keine besonderen Vorschriften gibt, welche sich als<br />
Ausnahmen vom -HPG deuten ließen, und die doch unzweifelhaft<br />
nicht unter § 1 Abs. 2 HPG follen, wiewohl sie alle im<br />
Dienste der Diagnose oder der Therapie menschlicher Krankheiten<br />
stehen. Ich nenne die· Herstellung pharmazeutischer Artikel<br />
und chirurgischer Instrumente, die Produktion von Verbandsmaterial,<br />
von orthopädischen Apparaten, Hörgeräten usw.<br />
Man wende nicht ein, daß hier die V,erbindung mit eigentlich<br />
heilkundlicher Tätigkeit nur eine mittelbare sei und daß die<br />
Anwendung des HPG eben deshalb entfalle. Auf Mittelbarkeit<br />
oder Unmittelbarkeit kann es nicht ankommen. <strong>Der</strong> Assistenzarzt,<br />
der im Operationssaal nur helfend mitwirkt, macht zahllose<br />
I{andreichungen, die erst durch die Vermittlung des Operateurs<br />
wirksam werden, dennoch übt er zweifellos die Hei:lkunde aus.<br />
<strong>Der</strong> Krankenwärter, der den Patienten auf den Operationstisch<br />
bettet, greift so unmittelbar wie möglich ein, aber er übt die<br />
Heilkunde nicht aus.<br />
Es erübrigt sich, weitere Beispiele zu geben. Daß die Legaldefinition<br />
des § 1 Abs. 2 HPG einschränkend ausgelegt werden<br />
muß, steht völlig außer Frage . .Sie trifft nur di-e Ausübung der<br />
Heilkunde, nicht aber die Ausübung von bloßen Heilhilfstätigkeiten').<br />
Was zu den Heilhilfstätigkeiten gehört, braucht hier nicht<br />
untersucht zu werden. Im einzelnen mag es zweifelhaft sein.<br />
Aber daß die Sehschärfenprüfung durch Optiker dazu gezählt<br />
werden muß, kann ernstlich nicht bestritten werden.<br />
Bis zum Erlaß des HPG ist die Refraktionsbestimmung rechtlich<br />
niemals als Ausübung der Heilkunde .gewertet worden. Das be-<br />
S) NJW <strong>1957</strong> Seite 470<br />
' ) Vergl. OLG Hamburg Verw. Rspr. 2 Nr. 82<br />
10 ~ Heft 4/<strong>1957</strong>
weist die Judikatur zu § 56a Gew0 6 ) . An dieser rechtlichen<br />
Beurteilung hat das HPG nichts geändert. Sein Zweck, den das<br />
Schöffengericht zutreffend in der Bewahrung des Publikums vor<br />
. fachlich unfähigen• und .charakterlich minderwertigen" Heilbehandlern<br />
erblickt, erfordert die Erstattung seiner Verbotsvorschriften<br />
auf die Augenoptik,er von vornherein nicht. Daß ihre<br />
Tätigkeit zu .Mißständen" geführt hätte, um deren Abstellung<br />
der Gesetzgeber sich hätte bemühen müssen, hat, soweit ersichtlich,<br />
niemand behauptet. So hat der Gesetzgeber des HPG von<br />
1939 denn auch zu erkennen gegeben, daß er die Sehschärfenprüfung<br />
nicht unter die beschränkenden Vorschriften des HPG<br />
stellen wollte. Die in § 6 Abs. 2 HPG dem Reichsinnenminister<br />
eingeräumte Ermächtigung, bestimmte Verrichtungen von den<br />
Bestimmungen des HPG auszunehmen, sollte unter anderem<br />
gerade dazu dienen, die Befugnisse der <strong>Augenoptiker</strong> zur Sehschärfenprüfung<br />
klarzustellen 9 ).<br />
Freilich ist solch eine klarstellende VO_ tatsäc:hlic:h nicht ergangen,<br />
und das Schöffengericht leitet dar-aus die Folgerung ab, daß<br />
die Refraktionsbestimmung deshalb als heilkundliche Verrichtung<br />
beurteilt werden müsse. Aber das ist nicht richtig. § 6 Abs. 2<br />
HPG, der den Willen des Gesetzes nicht selber erschöpfend ausdrückt,<br />
sondern seine nähere Ausführung einer ministeriellen<br />
Verordnung· überläßt, findet seine Erklärung in dem damaligen<br />
Stil der Gesetzgebung. Dieser war durch die Neigung des Gesetzgebers<br />
gekennzeichnet, sich im eigentlichen Gesetz auf die<br />
schlagwortartige Plakatierung einiger Grundsätze zu beschränken<br />
und da, wa-s damit zuviel oder zuwenig gesagt war, durch ergänzende<br />
Vorschriften einer damit beauftragten Ministerialinstanz<br />
richtigstellen zu lassen. Nichts anderes als eine solche Richtigstellung<br />
hätte eine die Sehschärfenprüfung ausdrücklich freistellende<br />
VO bringen können.<br />
Wie verfehlt es wäre, aus ihrem Ausbleiben - welches sich<br />
zur Genüge daraus erklärt, daß der Gesetzgeber in dem alsbald<br />
nach Erlaß des HPG ausbrechenden Krieg andere Sorgen hatte -<br />
etwa zu schließen, die Sehschärfenprüfung müsse nunmehr bis<br />
auf weiteres unter § 1 Abs. 2 und § 5 HPG gezog.en werden, wird<br />
noch durch folgende Erwägung bestätigt:<br />
Auch die „Anfertigung orthopädischer Appar-ate• (wohlgemerkt:<br />
Die Anfertigung, nicht erst die Anpassung der Verordnung!) wird<br />
in der Erläuterung von Grunwald zu § 6 HPG 7 ) als eine Verrichtung<br />
bezeichnet, die der Gesetzgeber ausdrücklich aus dem<br />
Anwendungsbereich des HPG ausnehmen wollte. Auch für sie<br />
ist die angekündigte Ausnahmevorschrift nicht ergangen. Es ist<br />
aber noch niemandem eingefallen, hieraus die Folgerung zu<br />
ziehen, daß die Anfertigung solcher Apparate deshalb als . Ausübung<br />
der Heilkunde" zu gelten habe und daß sie daher nur<br />
bestallten Ärzten und zugelassenen Heilpraktikern erlaubt sei.<br />
Diese Folgerung wäre auch geradezu aberwitzig. Sie würde zum<br />
sofortigen Stillstand des gesamten orthopädischen Handwerks und<br />
der einschlägigen Industrie führen und für die Menschen, welche<br />
orthopädische Geräte brauchen, eine Katastrophe bedeuten. Kann<br />
aber aus dem Ausbleiben der geplanten Vorschrift, welche die<br />
Unanwendbarkeit des HPG auf die Anfertigung orthopädischer<br />
Apparate klarstellen wollte, nidlt der Schluß gezogen werden,<br />
5 ) OLG Königsberg, Goltdammer's Archiv 12 S. 153; s. audl Kammergeridlt<br />
bei Marcetus, Arzneimittelrecht, 1944, S. 350<br />
' ) Vergl. dazu Grunwald bei Pfundtner-Neubert, IV, d, 24, Anm. 2 zu<br />
§ 6 HPG<br />
7) Vergl. die vorstehende Anmerkung<br />
§ 6 .<br />
daß diese Tätigkeit Ausübung der Heilkunde sei, so gilt für die<br />
Sehschärfenprüfung durch Optiker ganz dasselbe.<br />
Wirklich -sind denn auch Gerichts- und Verwaltungspraxis in<br />
den beinahe zwei Jahrzehnten, die das HPG gilt, stets davon<br />
ausgegangen, daß die Optiker refraktionieren dürfen. Die Fachschule<br />
für <strong>Augenoptiker</strong> in Köln ist durch Ministerialerlaß von<br />
1953 genehmigt worden. Sie ist durch weiteren Erlaß für 1e•<br />
meinnützig erklärt worden. In ihrem Lehrplan bildet die .Brillenglasbestimmung<br />
eine Hauptabteilung. Dazu werden sowohl die<br />
subjektiv,en wie die objektiven Methoden gelehrt. Nach § 3<br />
Ziff. 2 der . Fachlichen Vorschriften· für ·die· Meisterprüfung im<br />
<strong>Augenoptiker</strong>-Handwerk" gehört die .Behebung von Sehfehlern<br />
durch Sehhilfen (Brillen)" zu den Grundforderungen, denen die<br />
Prüflinge genügen müssen. Zu den Mindestanforderungen, die<br />
dabei zu stellen sind, gehört das . Feststellen der verschiedenen<br />
Sehfehler. . . und Ermittlung der erforderlichen Korrektionsgläser".<br />
Die Methoden der Brillenglasbestimmung sind Gegenstand<br />
sowohl der theoretischen wie der praktischen Prüfung.<br />
Diese .Fachlichen Vorschriften" sind, ebenfalls durch MinisterialerJ,aß,<br />
zu Richtlinien für die Abnahme der Meisterprüfung<br />
erklärt worden. Die Ausbildung und Prüfung der Optiker in der<br />
Kunst der Sehschärfenprüfung zwecks Brillenbestimmung erfolgt<br />
also in staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und nach staatl.<br />
anerkannten Normen. Die Refraktionbestimmung ist den Optikern<br />
deshalb nach Auffassung der staatlic:hen Verwaltungsinstanzen<br />
unzweifelhaft g-estattet, denn die Ausbildung zu einer Tätigkeit,<br />
die er für verboten hält, pflegt der Staat nicht zu genehmigen,<br />
sondern zu verbieten. Selbst das Sozialversicherungsrecht -<br />
das übrigens für die Auslegung des HPG nicht maßgeblich ist -<br />
verlangt nicht mehr, als daß die Erforderlichkeit der Brille durch<br />
ärztliche (nicht notwendig ,augenärztliche!) Verschreibung festgestellt<br />
wird. Daß die Brillenglasbestimmung selbst vom Arzt vorgenommen<br />
werde, verlangt es nicht. Dies alles bedeutet aber,<br />
daß die Sehschärfenprüfung von der Verwaltung nicht als Ausübung<br />
der Heilkunde im Sinne des HPG, sondern als Heilhilfstätigkeit<br />
angesehen wird, womit die hier vertretene Auffassung<br />
bestätigt wird.<br />
Daß diese Ansicht auch in der Rechtsprechung Beifall findet,<br />
wird nicht nur dadurch bewiesen, daß die Gerichte bisher refraktionierende<br />
Optiker nicht nach dem HPG bestraft haben, sondern<br />
auch· dadurch, daß noch in neuester Zeit die Anwendbarkeit<br />
des HPG auf die Sehschärfenprüfung durch gerichtliches Urteil<br />
ausdrücklich verneint worden ist. (Vergl. die Entscheidung des<br />
AG Hofheim vom 23. 3. 1956). Und daß der heutige Gesetzgeber<br />
dieselbe Linie verfolgt, beweisen die Pläne, die er für ein neues<br />
HPG ausgearbeitet hat. In den Beschlüssen des 14. Bundestagsausschusses<br />
über den Entwurf eines solchen Gesetzes ist ein § Ba<br />
vorgesehen, nach dem • Verrichtungen im Rahmen eines Handwerks-<br />
oder sonstigen Gewerbebetriebes, die lediglich auf den<br />
Ausgleich körperlicher Störungen gerichtet sind•, nicht unter die<br />
Bestimmungen des HPG fallen. Die Begründung bemerkt dazu<br />
u. a., .daß <strong>Augenoptiker</strong> Brillen bestimmen, Brillen anfertigen<br />
und ,anpassen dürfen". (Vergl. Bundestagsdrucksache - 2. Wahlperiode<br />
- Nr. 3143.) Es ist offensichtlich, daß den Optikern damit<br />
nicht etwa neue Befugnisse gewährt, sondern überlieferte erhalten<br />
werden sollen.<br />
III. Ich komme somit zu dem Ergebnis, daß in dem hier besprochenen<br />
Fall die Angeklagte schon deshalb hätte freigesprochen<br />
werden müssen, weil sie die Verbotsvorschr,iften des<br />
HPG gar nicht übertreten hat.<br />
Die vorstehenden Ausführungen lassen ohne Zweifel erkennen, daß<br />
das Urteil des M.Gladbacher Schö/fengerichts nicht die allgemein<br />
herrschende Red,tsansicht wiedergibt. Das beweist auch das Urteil<br />
des Schö/fengerichts in Hofheim/Main vom 23. März 1956, dem als<br />
Tatbestand gleichfalls eine subjektive Augenglasbestimmung durch<br />
einen staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong> zugrunde lag. Das Gericht entschied<br />
anders als in M.Gladbach. Es sagte in der Begtündung zu dem rechtskräftigen<br />
Urteil u. a.<br />
,,Die Feststellung betri//t also lediglich den Grad d._er Fehlsichtigkeit<br />
und die Brille ist, wie oben dargelegt, kein Mittel,<br />
die bestehenden Augenänderungen zu heilen oder zu lindern,<br />
sondern gleicht die ungünstigen Folgen der Fehlsichtigkeit lediglich<br />
aus •• •<br />
<strong>Der</strong> Angeklagte war daher freizusprechen und die Kosten der<br />
Staatskasse aufzuerlegen."<br />
Man sieht aus all diesen Darlegungen, daß das Streben richtig ist,<br />
klare und für uns positive Bestimmungen in das zur parlamenta•<br />
rischen Behandlung anstehende neue Heilpraktikergesetz zu bringen.<br />
In dem Neuentwurf des auch in anderer Hinsicht revisionsbedürftigen<br />
Heilpraktikergesetzes von 1939 nahm der mit der Beratung betraute<br />
Ausschuß im November 1956 in 3. Lesung einen neuen § 8 a auf, der<br />
folgenden Wortlaut hat:<br />
Zentralverband der <strong>Augenoptiker</strong><br />
,,Unter die Bestimmungen dieses Gesetzes fallen nicht Verrichtungen<br />
im Rahmen eines Handwerks- oder sonstigen Gewerbebetriebes,<br />
die lediglich auf den Ausgleich körperlicher Störungen<br />
gerichtet sind".<br />
In der Begründung zum Entwurf (die 2. und 3. Plenarlesung steht<br />
noch aus), schreibt der zuständige Berichterstatter:<br />
„Es wurde ein neuer § 8 a eingefügt, nach welchem unter die<br />
Bestimmungen dieses Gesetzes nicht Verrichtungen im Rahmen<br />
eines Handwerks- oder sonstigen Gewerbebetriebes, die lediglich<br />
auf den Ausgleich körperlicher Störungen gerichtet sind, fallen.<br />
Die11er § 8 a garantiert den technischen und Handwerksbetrieben<br />
ihren überlieferten Tätigkeitsbereich. Er stellt klar, daß z. B. die<br />
Produktion und der Vertrieb von Hörgeräten auch in Zukunft<br />
im Rahmen eines technischen Gewerbes stattfinden dürfe, daß<br />
<strong>Augenoptiker</strong> Brillen bestimmen, Brülen anfertigen und anpassen<br />
dürfen usw. Um die Aufzählung in einem Katalog zu vermeiden,<br />
begnügt sich die Ausnahmebestimmung damit, sie durch<br />
das gemeinsame Merkmal des Ausgleichs körperlicher Störungen<br />
zu kennzeichnen".<br />
Wir hielten es für richtig und notwendig, dem Stand der Dinge<br />
gemäß über diese Einzelheiten zu berichten.<br />
~ Heft 4/<strong>1957</strong> 11
Das von· mir im Februar angedeutete Projekt, mit Herrn<br />
Freeman zusammen einen privaten Weiterbildungskursus für<br />
ausländische <strong>Augenoptiker</strong> in London im Juli <strong>1957</strong> aufzuziehen,<br />
macht gute Fortschritte. Er wird im Rotary House, Portland<br />
Square, im Westend von London, abgehalten werden, welches<br />
ehemals das Wohnhaus des niederländischen Gesandten war.<br />
Eine Anzahl namhafter Optometristen hat sich bereit erklärt,<br />
Herrn Freeman und mir bei den Vorlesungen behilflich zu sein.<br />
Bis zur Abfassung dieses Berichtes, Ende März, sind bereits zahlreiche<br />
Anfragen von Interessenten aus den verschiedensten Ländern<br />
eingegangen, darunter aus Deutschland, Dänemark, Norwegen,<br />
Schweden, Holland, Irland, Nigeria und Japan.<br />
Auf Anfrage bin ich gern bereit, Interessenten einen Prospekt<br />
mit allen Einzelheiten zu senden (Adresse: C. S. Flick, Panton<br />
House, 1, Howard Street, Strand, London, W.C. 2).<br />
Da jetzt die Staatsmänner die Idee des allgemeinen europäischen<br />
Markts diskutieren, ist es interessant, daß diese schon<br />
auf dem Gebiet der optischen Ausbildung durchgeführt wird.<br />
Ein optischer Werbefilm<br />
<strong>Der</strong> .Information Council of the Optical Industry• (lnformationsausschuß<br />
der optischen Industrie) betreibt einen Werbefeldzug<br />
in Großbritannien und verfolgt damit in etwa die gleichen<br />
Ziele wie die .Fördergemeinschaft der Deutschen Augenoptik"<br />
mit ihrem Slogan „Besser sehen - besser aussehen".<br />
An der kürzlich stattgefundenen Versammlung nahmen<br />
200 Personen teil, welche die Interessen der beteiligten Fabrikanten,<br />
Großhändler, Werkstätten, Optiker und die Presse vertraten.<br />
Die Aussprache begann im Privatkino der .Royal Empire<br />
Society" in London mit einer Vorführung des neuen Werbefilms<br />
„Look This Way", den der ICOI für 700 Kinos in Großbritannien<br />
hergestellt hat.<br />
Anschließend beantworteten der Arbeitsausschuß und der<br />
Pressereferent, Mr. Frank Piggott, Fragen der Zuschauer nach<br />
den gegenwärtigen und zukünftigen Plänen der ICOI. Die .Versammlung<br />
schloß mit einem zwanglosen Beisammensein, bei<br />
welchem Erfrischungen gereicht und berufliche Fragen debattiert<br />
wurden.<br />
Optische Gesetzgebung<br />
Nach dem Rücktritt von Sir Anthony Eden setzte der neue<br />
Premier Macmillan, Mr. Dennis Vosper als Gesundheitsminister<br />
ein. <strong>Der</strong> letztere wurde von uns sofort im Parlament über die<br />
Aussichten einer Gesetzgebung für Optiker befragt, da Vorstellungen<br />
bei seinem Vorgänger erfolglos geblieben waren. <strong>Der</strong><br />
Abgeordnete W. Griffiths, der selbst <strong>Augenoptiker</strong> ist, stellte<br />
am 4. Februar im Unterhaus die Anfrage, wann beabsichtigt sei,<br />
ein Gesetz für die rechtliche Anerkennung der <strong>Augenoptiker</strong> vorzulegen.<br />
Mr. Vosper verwies den Fragesteller auf die bereits von<br />
seinem Vorgänger mehrmals in den vergangenen Jahren gegebene,<br />
vollkommen unzulängliche Antwort .sobald das Parlament<br />
dazu Zeit hat•. Am folgenden Tage stellte Lord Milner im<br />
Oberhaus die gleiche Anfrage, die vom Earl of Horne wie folgt<br />
beantwortet wurde: .,Das Prinzip eines Gesetzes für diesen<br />
Zweck wird zwar anerkannt, aber die Vorlage hängt von der<br />
parlamentarischen Zeiteinteilung ab und ist daher leider während<br />
dieser Sitzungsperiode unwahrscheinlich." Er fügte hinzu:<br />
.Die Tatsache, daß die Vorlage unumstritten ist, wird allgemein<br />
anerkannt und soll bei der Zusammenstellung des Sitzungsplanes<br />
für die nächste Sitzungsperiode in Betracht gezogen werden. 11<br />
Britische Auszeichnung für deutschen Professor<br />
Großbritannien hat die James Watt International Medal für<br />
<strong>1957</strong> zum ersten Male an einen deutschen Wissenschaftler verliehen.<br />
<strong>Der</strong> Empfänger ist der 77jährige Professor Dr.-Ing.<br />
Walther Bauersfeld von der Firma Carl Zeiss. Die Verleihung<br />
erfolgte in Anerkennung seiner Tätigkeit als Wissenschaftler,<br />
Erfinder und Organisator auf dem Gebiet der Feinmechanik und<br />
Optik. Die Medaille wird im Mai in London überreicht werden.<br />
Deutsche Ausfuhr nach England<br />
In den letzten Jahren ist es deutschen Fabrikanten optischer<br />
Artikel in steigendem Maße gelungen, den britischen Markt für<br />
ihre Produkte zu gewinnen. Erwähnung verdienen hier besonders<br />
die Brillenfassungen von Marwitz & Hauser und Böhler<br />
(die in der britischen Fachpresse direkt inserieren), Punktal<br />
Gläser und Umbral-Sonnenbrillen von Zeiss, Scheitelbrechwertmesser<br />
und Rodatest von Rodenstock, die verschiedenen Oculus<br />
Geräte und viele andere Erzeugnisse, die britische Großhändler<br />
von deutschen Herstellern beziehen und in ihrer Werbung und<br />
ihren Katalogen aufführen. .<br />
Die letzte diesbezügliche Nachricht ist, daß die Firma Continental<br />
Import Company, · Brighton, Sussex (Inhaber: <strong>Augenoptiker</strong><br />
E. W. Chinn, mit Praxis an derselben Adresse) unlängst<br />
die englische Vertretung für die optischen Prüfgeräte der Firma<br />
Werner D. Kuehn, Berlin-Steglitz, übernommen hat. Mr. Chinn<br />
vertritt bereits die Firma Rodenstock in Großbritannien. Ein<br />
anderer praktischer <strong>Augenoptiker</strong>, der als Goßhändler deutsche<br />
Brillenfassungen importiert, ist Mr. Gerald Lauder, Paddington,<br />
London, der unter der Firma Dentop Limited die Erzeugnisse der<br />
Firma Philipp M. Winter, Fürth/Bayern, einführt und in England<br />
vertreibt.<br />
Bankett der Spectacle Makers<br />
Das jährliche B·ankett der • Worshipful Company of Spectacle<br />
Makers" (Ehrwürdige Gilde der Brillenmacher), Englands 330<br />
Jahre alte optiische Innung, fand dieses Jahr am 2. April im<br />
Mansion House in London statt, dem Sitz des regierenden Oberbürg,ermeisters<br />
(Lord Mayor) der City von London. Die Veranstaltung<br />
gewann besondere Bedeutung dadurch, daß der diesjährige<br />
Lord Mayor, Sir Cullum Welch, seit vielen Jahren<br />
Mitgl
Ü er Weltruf des klassischen<br />
Wiener Stils findet in den modischen<br />
und dezent ausgeführten<br />
Qualitäts -Sonnenbrillen<br />
Anger<br />
~<br />
erneut Bestätigung.<br />
Gerade darum bewahren sie<br />
die Persönlichkeit des Trägers<br />
Repräsentant für Deutschland:<br />
Hubert Schulz, Optik-Spezial-Großhandlung<br />
München 59, Bahnstraße 8 u. 10, Telefon 46307<br />
Telegramme: HASCHULZ_ Mändien<br />
The London Course of Optometry<br />
Bezugnehmend auf den ersten Absatz des Berichtes von Mr.<br />
C. S. Flick bringen wi-r folgende Einzelheiten aus dem uns<br />
zwischenzeitlich zug•egang-enen Prospekt.<br />
<strong>Der</strong> Kursus beginnt am Montag, dem 1. Juli, und endet am<br />
Freitag, dem 26. Juli. Die Vorlesungen und Ubungen finden<br />
von montags bis freitags jeweils von 10 bis 12.30 Uhr und<br />
von 14 bis 16.30 Uhr statt. Als Treffpunkt gilt jeweils das Rotary<br />
House, 2,1, Portman Square, London, W. I. (Rotary-Club).<br />
Das Rotary-Haus liegt im Herzen von Londons West End und ist<br />
durch Busse und Untergrundbahnen von allen Teilen Londons<br />
aus bequem zu erreichen. Die praktischen Ubungen werden auch<br />
im Northampton Polytechnic durchg-eführt. Es ist hervorzuheben,<br />
daß die ~urse auf der Basis des Kostendeckungsprinzips abgehalten<br />
werden. Als Teilnehmergebühr werden ca. 460,- DM<br />
erhoben. Die Veranstalter haben dafür Sorge getragen, daß gute<br />
Unterbringungsmöglichkeiten in preiswerten Hotels und Privatzimmern<br />
zur Verfügung stehen. Es wird ferner darauf hingewiesen,<br />
daß sprachliche Schwierigkeiten für deutsche Teilnehmer<br />
dadurch behoben werden, daß zwei Lehrer des Kursus gut<br />
deutsch sprechen, trotzdem sind angemessene Kenntnisse der<br />
englischen Sprache Voraussetzung. Nachstehend geben wir die<br />
Themen, die behandelt werden sollen, bekannt:<br />
1. Einführende Aussprache über die Struktur und die Funktion<br />
der englischen <strong>Augenoptiker</strong>schaft. <strong>Der</strong> Optometrist und<br />
seine Stellung im Gesundheitsdienst der Gesellschaft.<br />
2. Die Anatomie und Physiologie des Auges. Das Auge als<br />
optisches Instrument. Das Auge als Teil des lebenden<br />
Körpers.<br />
3. Die Technik der subjektiven Refraktion (Nah- und Fernprüfung).<br />
Nebelmethoden. Verwendung des Kreuzzylinders.<br />
Bichromatische und Polarisationsmethoden.<br />
4. Das beidäugige Sehen. Besondere V-erfahren, z. B. T.I.B. u. a.<br />
5. Messung und Korrektion der Presbyopie. Besondere berufsbedingte<br />
Nahkohektionen.<br />
6. Das Muskelgleichgewicht und dessen Anomalien. Die Verordnung<br />
von Prismen.<br />
7. Die Konstruktion und Verwendung des Ophthalmoskops,<br />
Retinoskops, Perimeters und anderer Instrumente.<br />
8. Die Erkennung des normalen Auges. Äußere Erscheinungen.<br />
Medien, Augenhintergrund.<br />
9. Die Bedeutung von Anzeichen und Symptomen. Einzelberichte.<br />
10. Das Farbsehen.<br />
11. Die spezielle Sehhilfe.<br />
12. Kontaktschalen, ihre Bedeutung und Wirkung, Demonstration<br />
der Anpassung usw.<br />
Aus dem Fachgeschehen der Schweiz<br />
Am Sonntag, dem 19. Mai, treffen sich die Optiker aus der<br />
Schweiz in Interlaken zu ihrer 52. Generalversammlung <strong>1957</strong>.<br />
<strong>Der</strong> SVOM hat diesen zentral gelegenen Tagungsort im Herzen<br />
des Berner Oberlandes gewählt, um das Angenehme einer Reise<br />
in das einzigartige schöne Berner Oberland mit dem Nützlichen<br />
der beruflichen Kontaktnahme mit Gleichgesinnten zu verbinden.<br />
Neben den Regularien usw. sollen Kurzvorträge über Verkaufsschulung<br />
den Kern der Tagung bilden.<br />
*<br />
Am 31. März führte der SVOM eine Arbeitstagung in Olten<br />
durch, auf der folgende Themen zur Diskussion standen:<br />
Ober den heutigen Stand der Kontaktschalen-Anpassung<br />
Referent: Andre Wiegandt, Genf<br />
Grundsätzliches über die subjektiven Refraktionsmethoden<br />
Referent: Eduard Boßhard, Zürich<br />
Unterschiede zwischen dem Ergebnis der Brillenglasbestimmung<br />
und der endgültigen Brillenglaskorrektur<br />
Referent: Paul Loeliger, Bern<br />
eAugencpJi/{tll Heft 4/<strong>1957</strong> 13
<strong>Der</strong> Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1956<br />
in den hauptsächlichsten optischen Erzeugnissen<br />
Es wird Sie sidJ.erlidJ. interessieren, zu wissen, aus weldJ.en Ländern die Bundesrepublik DeutsdJ.land die hauptsädJ.lidJ.sten<br />
optisdJ.en Erzeugnisse (ungefaßte Gläser, Brillenfassungen, Ferngläser und Fernrohre) bezieht und in weldJ.' weitaus größerem Umfang<br />
wir die Welt mit den angeführten Artikeln beliefern.<br />
Wir haben deshalb die folgenden Tabellen zusammengestellt nadJ. dem vorliegenden statistischen Material des Bundesamtes<br />
Wiesbaden.<br />
Die Mengen sind in dz = 100 kg und die Werte in Einheite~ für je 1000,- DM = Millionen DM angegeben.<br />
Einfuhr- ungefaßte Brillen- Ferngläser<br />
Land- Brillengläser fassungen und Fernrohre<br />
ungefaßte Brillen- Ferngläser<br />
Land- Brillengläser fassungen und Fernrohre<br />
bezeichnung dz= 100 1000 dz = 100 1000 dz = 100 1000<br />
ka DM ka DM kq DM<br />
bezeichnung dz= 100 1000 dz = 100 1000 dz = 100 1000 Libyen 0 41<br />
kg DM ka DM ka DM Marokko, frz. - - - - 9 74<br />
Nigerien 1 18 1 27 - -<br />
Gesamt 267 1 039 16 268 114 1 058 Ostafrika,<br />
davon aus port. - - 0 11 - -<br />
Südafr. Union<br />
Saarland 8 128 usw. 8 179 18 1446 9 164<br />
Belgien 141 135<br />
Rhodes. und<br />
Dänemark 0 15 0 11<br />
Njassld. - - 0 28 0 32<br />
• Frankreich 8 101 3 184 69 650 Südwestafrika - 0 32 0 18<br />
Groß- Tanganjika - 0 18 0 10<br />
britannien 6 58 Tanger - 0 10 10 49<br />
Italien 0 10 Tunesien - - - - 2 20<br />
Japan 3 19<br />
Niederlande 5 39<br />
Kanada 9 105 13 908 138 440<br />
USA 20 692 92 3435 866 2637<br />
Osterreich 89 425 12 17 0 18 Kuba 1 29 2 108 2 25<br />
Schweden 13 79 Mexiko 3 79 8 6<strong>04</strong> 4 145<br />
Schweiz 9 58 0 17 Antillen,<br />
USA 8 190 0 28 8 23 niederl. - - 0 136 3 98<br />
Thailand 12 99 Costa Rica - - 0 35 0 10<br />
Dominik. Rep. - - 0 24 - -<br />
Guatemala - - 0 21 0 13<br />
Ausfuhr<br />
ungefaßte Brillen- Ferngläser<br />
Land- Brillengläser fassungen und Fernrohre<br />
Haiti (Rep.) - - 0 10 0 15<br />
Nicaragua - - 0 10 - -<br />
Panama<br />
(o. Kan.-Z.) - - 0 12 1 47<br />
Puerto Rico<br />
usw. - - - - 0 10<br />
Salvador - - 0 41 - -<br />
bezeldlnung dz = 100 1000 dz = 100 1000 dz= 100 1000 Westindien,<br />
ka DM ka DM ka DM brit. - - 0 75 0 58<br />
Argentinien 16 140 2 243 2 31<br />
Gesamt 717 10094 947 40 465 1 639 10 249 Bolivien 4 20 0 19 - -<br />
Brasilien 1 11 19 741 0 30<br />
davon nach Chile 5 73 0 133 6 83<br />
Ecuador - - 0 59 - -<br />
Uruguay - ·- 10 131 - -<br />
Venezuela 2 29 2 4<strong>04</strong> 6 121<br />
Aden - - 0 12 1 36<br />
Birma 1 10 2 281 1 15<br />
britannien 1 72 61 1497 72 502 Ceylon - - 0 42 - -<br />
China<br />
(Volksrep.) 4 37 - - - -<br />
Irland (Rep.) 0 15 1 169 3 101<br />
Island 1 32 0 79 - -<br />
Cypern 1 15 0 46 1 13<br />
Saarland 0 14 0 28 8 128 Kolumbien 2 58 6 449 2 27<br />
Belgien 75 756 47 1 757 19 130 Paraguay - - 0 44 - -<br />
Dänemark 76 452 78 2 257 47 252 Peru 7 122 0 275 0 21<br />
Finnland 25 320 63 19<strong>04</strong> 0 36<br />
Frankreich 2 86 2 223 7 148<br />
Griechenland 37 292 9 311 0 18<br />
Groß-<br />
Italien 46 685 23 1530 60 701<br />
Jugoslawien 4 25 3 106 1 16<br />
Luxemburg 0 35 0 58 0 27<br />
Malta-<br />
Bahrain-<br />
Inseln usw. - - - - 3 29<br />
Hongkong 3 117 6 567 1 50<br />
Gibraltar - - 0 10 0 19 Indien 4 35 9 852 4 80<br />
Niederlande 65 874 180 5000 44 409 Indien, port. - - 0 12 - -<br />
Norwegen 26 337 32 1385 20 233<br />
Osterreich 32 718 13 731 100 1 083<br />
Portugal 5 164 15 1109 1 59<br />
Polen - - 2 31 - -<br />
Schweden 109 1302 93 3 736 55 411<br />
Schweiz 67 1 0<strong>04</strong> 46 1 651 32 642<br />
Spanien 14 230 1 166 0 29<br />
Tschecho-<br />
Indonesien 11 95 19 694 1 36<br />
Irak 1 11 1 70 7 83<br />
Iran 1 21 0 41 - -<br />
Japan 9 138 0 36 - -<br />
Israel 0 18 0 36 1 20<br />
Libanon 2 45 1 80 0 24<br />
Jordanien - - 0 28 0 12<br />
Kambodscha 1 91 - -<br />
slowakei 0 68 - - - Kuweit 0 31 0 12<br />
Türkei 3 30 0 25 0 12 Laos 0 16 - -<br />
Ungarn - - 0 13 - - Pakistan - - 3 58 3 18<br />
Ägypten 0 16 0 51 1 24 Philippinen 2 16 2 228 - -<br />
Äthiopien,<br />
Saudi-<br />
Eritrea 0 29 0 35 - -<br />
Arabien 1 28 0 52 2 43<br />
Angola 0 22 0 36 - -<br />
Goldküste 0 18 0 13 0 10<br />
Kanar. Inseln - - - - 0 18<br />
Kenya,<br />
Uganda 0 13 0 66 0 39<br />
Kongo,<br />
Belgien 0 37 0 50 0 21<br />
Singapur u.<br />
Malaya 1 29 1 318 0 58<br />
Syrien - - 0 81 2 31<br />
Thailand 5 102 9 980 2 59<br />
Vietnam 1 41 0 70 - -<br />
Austr. Bund 1 19 40 1 419 69 197<br />
Neuseeland - - 11 675 7 108<br />
14 e(ugenq,Dkrl, Hell 4/<strong>1957</strong>
<strong>Der</strong> nationale Haftschalen-Kongreß 1956 in USA<br />
wird <strong>1957</strong> wiederholt<br />
(Ubersetzung aus „ The Optometrie Weekly" Nr. 52)<br />
Es wird sicher interessieren, daß nach den großen Erfolgen des<br />
Kongresses 1956 schon wieder ein neuer für 1·957 geplant ist. Die<br />
Vorbereitungen dazu sind in vollem Gange. Er soll ähnlich wie<br />
der erste in den Vereinigten Staaten von Amerika, der ein<br />
nationaler 3-Städte-Kongreß war und in New York, Chicago und<br />
Los Angeles vom 4. bi.:s zum 19. November 1956 stattfand, aufgezogen<br />
werden.<br />
Dieser Kongreß, der überhaupt der erste seiner Art in Amerika<br />
war, wurde unterstützt von der kürzlich gegründeten Eye<br />
Research-Foundation. Mehr als 800 Personen nahmen daran teil.<br />
„Haftschalen - heute und morgen!" war das große Thema der<br />
zweitägigen Zusammenkünfte. Darin einbegriffen war das umfassende<br />
Vortragsprogramm von Gastsprechern und eine Reihe<br />
von praktischen Kursen, die die notwendigen technischen Kenntnisse<br />
der Contact-Schalen-Arbeit vermittelten.<br />
Schon während dieser Zeit
Feinmedianlk und Optik mit 2 Mrd. DM Umsatz<br />
Produktionsausweitung verlangsamt - Weiterhin<br />
Ausdehnung des Außenhandels - Preiserhöhungen<br />
kaum zu umgehen<br />
Die feinmechanische und optische Industrie<br />
des Bundesgebietes und Westberlins rechnet<br />
nach unseren Informationen auch für das laufende<br />
Jahr <strong>1957</strong> mit einer weiteren Produktionssteigerung,<br />
die sich allerdings im Vergleich zu<br />
den Vorjahren abschwächen wird. Im vergangenen<br />
Jahr be trug die Umsatzsteigerung gegenüber<br />
1955 9,7 v . H. Im Jahr davor konnte der<br />
U!llsatz gegenüber 1954 noch um 19,I v. H. gesteigert<br />
werden. In Zahlen ausgedrückt: Die<br />
feinmechanische und optische Industrie erzielte<br />
1956 einen Gesamtumsatz von 1,9 Mrd. DM<br />
gegenüber 1,7 Mrd. DM 1955.<br />
Im einzelnen lagen die Umsätze bei der optischen<br />
Industrie bei 239 Mill. DM (200 Mill.<br />
DM); bei der Photo-, Projektions- und kinotechnischen<br />
Industrie bei 555 Mill. DM (534 Mill.<br />
DM); bei der feinmechanisdlen Industrie bei<br />
487 Mill. DM (421 Mill. DM); bei der Medizinmechanischen<br />
Industrie bei 121 Mill. DM (108<br />
Mill. DM). Die Produktion von Regel- und Meßgeräten,<br />
die 1955 einen Wert von 250 Mill. DM<br />
erreichte, wurde weiter gesteigert und erreichte<br />
1956 schätzungsweise einen Wert von über 300<br />
Mill. DM. Gerade diesem Zweig der feinmechanisdlen<br />
und optischen Industrie wird für die<br />
nächsten Jahre eine sprunghaft ansteigende<br />
Entwicklung vorausgesagt, da die deutsche und<br />
westeuropäische Industrie im Zuge der Automation<br />
und der Atomtechnik eine Vielzahl von<br />
Präzisions- und Regelgeräten benötigt.<br />
Steigerung des Exports<br />
<strong>Der</strong> Außenhandel entwickelte sich 1956 auch<br />
weiter nach oben. <strong>Der</strong> Export hat im vergangenen<br />
Jahr eine Zunahme von 14,7 v. H. erfahren.<br />
Er erreichte absolut einen Wert von<br />
696 Mill. DM gegenüber 607 Mill. DM 1955.<br />
Hauptabnehmerländer waren die USA (15,7 v.<br />
H.), Sdlweden (7,3 v. H.), Niederlande (6,8 v.<br />
H.), Italien (5,2 v. H.) und die Schweiz (4,8 v .<br />
H.). Bei der Augenoptik sind Schweden und die<br />
Niederlande die Hauptabnehmerländer; bei der<br />
sonstigen Optik die USA; bei Photo- und Kinoerzeugnissen<br />
die USA, Sdlweden und Großbritannien,<br />
bei der Feinmechanik die Niederlande,<br />
USA, Italien und Schweden; bei der<br />
Medizinmechanik die USA und Niederlande. Bei<br />
den Importen, die 1956 mit 44 Mill. DM für<br />
Feinmechanik und Optik eine Zunahme um fast<br />
11 v. H. erreichten, teilen sich Firmen Westeuropas<br />
und aus Obersee in den deutschen<br />
Markt. Auf der Frankfurter Frühjahrsmesse war<br />
auch Japan erstmalig mit einem Kollektivstand<br />
der einheimischen Foto- und feinmechanischen<br />
Industrie vertreten. Man nimmt an, daß Japan<br />
in absehbarer Zeit in verstärktem Umfang<br />
Feldstecher und Kameras in die Bundesrepublik<br />
liefern und auf jeden Fall versuchen wird, die<br />
deutschen Preise zu unterbieten. Auf dem<br />
Weltmarkt ist Japan bereits in dieser Branche<br />
spürbar in Erscheill'Ung getreten. Es hat aber<br />
bisher nicht vermocht, den international anerkannten<br />
guten Einfluß deutscher Fabrikate wesentlich<br />
zurückzudrängen.<br />
Störungen aus der Ostzone<br />
Einen gewissen Ärger bereiten d·ie Lieferun•<br />
gen aus Mitteldeutschland in die Bundesrepublik<br />
und auch in das westliche Ausland. Hier<br />
wird von den volkseigenen Betrieben häufig<br />
mit altbekannten Firmen~men und neuerdings<br />
auch mit dem Namen ,;:Jena" eine •Werbung<br />
veranstaltet, die falsche Vorstellungen weckt.<br />
Im Rahmen des Interzonenhandels wurden im<br />
vergangenen Jahr 'die Liefermengen in die Sowjetzone<br />
erhöht. Die Lieferungen aus der Zone<br />
nach Westdeutschl_and gingen aber wegen man-<br />
AUS INDUSTRIE UND FACHGROSSHANDEL<br />
gelnder Lieferfähigkeit zurück. Die Zone lieferte<br />
1956 für über 3 Millionen Verrechnungseinheiten<br />
Kameras, optische Meßinstrumente<br />
sowie feinmechani'Sche Er.zeugnisse, Fotoverschlüsse<br />
und artverwandte Geräte in die Bundesrepublik.<br />
Die Lieferungen aus der Bundesrepublik<br />
nach Mitteldeutschland erreichten<br />
einen Umfang von 6 Millionen VE. Erfreulich<br />
ist die Tatsache, daß die Betriebe in Mitteldeutschland<br />
bisher weder auf dem westdeutschen<br />
noch auf dem Weltmarkt ein Preisdumping<br />
versucht haben. Nach vorsichtigen<br />
Schätzungen der optischen Industrie Westdeutschlands<br />
ist für die n•ahe Zukunft mit einer<br />
nennenswerten Aus.weitung des Interzonenhan.<br />
dels auf dem Gebiet von. Feinmechanik und<br />
Optik kaum zu rechnen.<br />
Sorgen bei den Preisen<br />
Die Preisentwicklung macht auch der feinmechanischen<br />
und optischen Industrie Sorge. Im<br />
Neues über den Feldstecher<br />
Ein Vortrag von Dr. Reiner anläßlich der Tagung der<br />
WV A-Bezirksgruppe Köln-Bonn-Aachen<br />
Ein .Mitgliederabend" am 25, Februar versammelte die Bezirksgruppe<br />
Köln-Bonn-Aachen fast vollzählig in den Räumen<br />
der Kölner Niederlass'ung der Fa. J, D. Möller. Mit besonderer<br />
Freude wurde das Erscheinen des 2. Vorsitzenden E. Brink, des<br />
Stiftungswartes H. Sasse sowie einiger Gäste aus der Nachbarbezirksgruppe<br />
Düsseldorf begrüßt. Unser Ehrenmitglied, Herr<br />
Dr. Schaditschabel, ein immer lebhaft empfangener und gern<br />
gesehener Gast, nahm mit seinen Mitarbeitern ebenfalls an- dem<br />
sehr interessanten Abend teil.<br />
Auf dem Programm standen:<br />
1. <strong>Der</strong> Vortrag von Herrn Dr. Reiner .Neues über den<br />
Feldstecher",<br />
2. eine Aussprache über anliegende WV A-Fragen und<br />
aktuelle Berufsprobleme.<br />
Herr Dr. Reiner, der uns mit seinem schon sprichwörtlichen<br />
Elan einleitend den Aufbau der Feldstecher vor Augen führte,<br />
fand ebenso aufschlußreiche Worte über den Wert des Feldstechers<br />
als optisches Instrument. Es war erstaunlich, mit welchem<br />
Einfühlungsvermögen der Referent die Probleme des Feldstechers<br />
- sozusagen am Rande - , mit jenen Fragen in<br />
Verbindung brachte, die von der Käuferschaft täglich an den<br />
Fachoptiker gestellt werden, - z. B. subjektiver Gebrauch, Einfluß<br />
der Akkommodation und Fehlsichtigkeit und Einfluß auf das<br />
binokulare Sehen u. a. m.<br />
Sodann behandelte Herr Dr. Reiner in präziser und verständlicher<br />
Manier den optischen Aufbau der gebräuchlichsten Feldstecher<br />
und die Bedingungen, die in Bezug auf Bildgüte und<br />
Korrektion zu erfiillen sind. Es wurden Beschaffenheit und Verwendungsmöglichkeit<br />
der bekanntesten Objektive und Okulare<br />
erläutert und ebenso eingehend die markantesten Umkehrsysteme<br />
wie Porro, Möller-Dachkant, Hensoldt- und Leitz-System.<br />
Die schwierigsten Fragen erklärte der Sprecher seinen Zuhörern<br />
mit leichter Hand. In sinnvoller Weise wur-den mit Hilfe<br />
einiger Beispiele die Bedeutung der totalen Plastik, die Verflachung<br />
des Raumes proportional der totalen Plastik und Merkmale<br />
sowie Hinweise für den praktischen Gebrauch klar auseinandergelegt.<br />
Als Herr Dr. Reiner schließlich die Leistung der Fernrohre<br />
behandelte, wurde es allen Anwesenden offenbar, daß der Referent<br />
eines seiner Spezialgebiete besprach. Es ist bekannt, daß<br />
Dr. Reiner hinsichtlich der Leistung der Fernrohre bedeutende<br />
Arbeit geleistet hat. Die Leistung der Fernrohre, ein viel diskutierter<br />
Punkt beim Verkauf eines Feldstechers, war in den<br />
vergangenen Jahrzehnten Gegenstand zahlreicher physiologischoptischer<br />
Untersuchungen. Wir wissen heute, daß der alte Leistungsbegriff<br />
AP 2 seine Bedeutung verloren hat. Neue Meßbegriffe<br />
wie VXD exakter y'VX D entsprechen eher der Wirklichkeit.<br />
Allerdings sagen solche Zahlenergebnisse dem Laien<br />
nicht viel, denn es fehlen die Vergleichswerte. Aus dieser<br />
Erkenntnis heraus prägte Dr. Reiner den Begriff der „relativen<br />
Dämmerungsleistung" in Prozenten und der .relativen Nadltleistung",<br />
Diesem Leistungsbegriff liegt der . Einheitsfeldstecher<br />
6X30" zugrunde, dessen relative Leistungszahl mit 100 9 /o festgelegt<br />
ist. Solche Meßzahlen bieten auch dem Laien und der<br />
Branche allgemein ein anschauliches Vergleichsergebnis, - wenn<br />
z. B. gegenüber dem Einheitsfeldstecher 6X30 ein Feldstecher<br />
10X 45 eine relative Dämmerungsleistung von 158 9 /9 aufweist.<br />
Eine ausführliche und sehr interessante Behandlung dieses<br />
Gebietes ist im übrigen in dem von Dr. Reiner verfaßten neuen<br />
Fachbuch „Optische Instrumente" nachzulesen (erschienen im<br />
Verlag Willy Sehricke!, Düsseldorf).<br />
Abschließend demonstrierte der Referent die neuesten Feldstechermodelle,<br />
u. a. von Leitz und Zeiss sowie die außergew·öhnliche<br />
Neuschöpfung der Fa. Möller, den Fotofeldstecher<br />
.CamBinox•. Kein Zweifel, daß nur ein Experte auf dem Gebiet<br />
der optischen Instrumente die Probleme des Feldstechers in<br />
einer so unmißverständlid:ien, fesselnden Sprache darlegen kann,<br />
wie wir es von Herrn Dr. Reiner an diesem Abend erlebten.<br />
Nach kurzer Pause standen aktuelle Berufsprobleme zur Diskussion.<br />
Interessante Ausführungen von Herrn Dr. Schachtschabel<br />
wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen.<br />
Eine Besprechung der Jahrestag.ung in Bad Godesberg beendete<br />
den regen und aufschlußreichen Kölner Abend, der noch<br />
manchen Diskussionspunkt für die anschließende gesellige Runde<br />
bot. A. G.<br />
Interessantes Angebot der Feinmechanik und Optik<br />
auf der Deutschen Industrie-Messe Hannover (28. April bis 7. Mai)<br />
Die im Vorjahr vollständig umgebaute Halle 5 im Zentrum<br />
des Ausstellungsgeländes steht etwa 100 Firmen der Feinmechanik<br />
und Optik zum zweiten Male zur Verfügung. Darüber hinaus<br />
werden etwa 60 Hersteller feinmechanisd1er und optischer Erzeugnisse<br />
noch in 11 weiiteren Hallen vertreten sein, da das<br />
Produktionsprogramm dieser !Firmen in ihrer Herstellungsart<br />
zwar der feinmechanischen und optischen Industrie entspricht,<br />
die Abnehmer jedoch den typischen Besucherkreisen jener übrigen<br />
Hallen .angehören.<br />
Die deutsdle Feinmechanik und Optik, die nach dem zweiten<br />
Weltkrieg innerhalb weniger Jahre ,auf Grund ihrer wissenschaftlich<br />
erarbeiteten jahrzehntelangen Konstruktionserfahrung und<br />
Fertigungspraxis die führende Rolle ,auf dem Weltmarkt wiederum<br />
übernehmen konnte, wird auch in diesem Jahre mit<br />
Neuentwicklung,en und bedeutenden Verbesserungen ihrer traditionellen<br />
Erzeugnisse aufwarten und dadurch für die Fachleute<br />
aus aller Welt einen besonderen Anzi-ehungspunkt darstellen.<br />
Aus der Fülle der angebotenen Ausstellungsgüter können an<br />
dieser Stelle nur einige wenige beispielhaft genc1,nnt werden:<br />
Aus dem Bereich der Augenoptik wird neben neuen, geschmackvollen<br />
Bnillenfassungen eine Fernsehbrille, durch die die<br />
Ermüdung der Augen beim Fernsehen wesentlich herabgesetzt<br />
wird, und ein Dreistärkenglas, das ,außer der Nähe und Feme<br />
auch den dazwi-schenliegenden Bereich scharf abbildet, gezeigt.<br />
Neben Feldstechermodellen 8X50 und 10X50 ergänzt ein neues,<br />
kleines, handlliches Taschenprismenglas 8X20 mit ausgezeichneter<br />
optischer Leistung und überraschend großem Gesichtsfeld das<br />
bisherige Angebot auf diesem Gebiet.<br />
Eine neue Kaltlicht-Leuchtlupe schafft mit ihrem kalten Licht<br />
und ,ihrer ans,eitig gleichmäßigen nicht blendenden Beleuchtung<br />
eine weit,gehende Aufhellung aller Schlagschatten und gestattet<br />
wegen des gleichmäßig beleuchteten Sehfeldes beidäugige Beobachtung.<br />
Die Photo-, Kino- und Projektionstechruik zeigt Kameras, Vergrößerer<br />
und Projektoren für alle Anwendungsgebiete der technischen<br />
Photographie, Industrie- und Pressekameras, kleine<br />
Stativwagen, große und kleine Nivellierköofe, die als Neuheiten<br />
auf der letzten Photokina bereits Beachtung fanden, eine einäugige<br />
Spiegelreflexkamera im Aufnahmeformat 24 X 36 mm mit<br />
Schlitzverschluß und Wechseloptik und neuerdings serienweise<br />
hergestellte Objektive in Wechselfassungen für Zentralverschluß.<br />
Dazu mehrere Typen von Tonfilmprojektoren mit neu entwickelten<br />
Xenonlampenhäusern und einen Tonbildprojektor, der jede<br />
denkbare Variation in Ton und Bild, gleichgültig, ob im Normalformat,<br />
in Cinemascope oder in einem Breitwandverfahren<br />
gestattet.<br />
~ Heft 4/<strong>1957</strong> 17
Stne {J.(J.H; den V.t,eJ,e,n:<br />
w<br />
B~mitq;~<br />
und ~i/i,rpl,an-$~<br />
TECHNISCHE NEUHEITEN<br />
ERTEILTE PATENTE<br />
Veröffentlicht im Patentblatt, Januar <strong>1957</strong><br />
42 h 6/10 - 958 509 - Inh.: Fa. Carl Zeiss, Heidenheim/Brenz: Abbildungssystem<br />
mit telezentrischem Strahlengang, insbes. für ein Meßmikroskop.<br />
42 h 17/01 - 957 695 - Inh.: Dr.-Ing. Helmut Naumann, München:<br />
Optisches Gerät mit unterteiltem Gesichtsfeld.<br />
42 h 17/02 - 956 813 - Inh.: Fa. Carl Zeiss, Heidenheim/Brenz:<br />
Einrichtung für Mikro-Absorptionsmessungen.<br />
EINGETRAGENE GEBRAUCHSMUSTER<br />
Veröffentlicht im Patentblatt, Jar.uar <strong>1957</strong><br />
42 h 6/10 - 1737 181 - Inh.: R. Winkel GmbH., Göttingen: Weitwinkelvorsatzsystem<br />
für Sehrohre.<br />
42 h 10/03 - 1738 388 - Inh.: M. Hensoldt & Söhne Opt. Werke AG.,<br />
Wetzlar: Absehen für Zielfernrohre aus Nadelstahl, der nicht vibriert.<br />
42 h 17/02 - 1738 389 - Inh.: Fa. Carl Zeiss, Heidenheim: Einrichtung<br />
für Mikro-Absorptionsmessungen - bei der eine mehrmalige Verschiebung<br />
zwischen Objekt und Vergleichsstelle bei einer Meßreihe entfällt.<br />
In den Strahlengang des Objektivs kommt deshalb eine Doppelblende<br />
zum Ausblenden der beiden Präparatelemente; durch die beiden Teilblenden<br />
tritt Licht derselben Wellenlänge hindurch.<br />
42 h 20/01 - 1738 796 - Inh.: Jakob Schmid, München: Optischer<br />
Spalt, insbes. für Spektrographen.<br />
42 h 22/08 - 1738 797 - Inh.: Karl Schenk, München: Betrachtungsgerät<br />
zur Erzielung eines plastischen Eindrudcs.<br />
42 h 23/24 - 1738 798 - Inh. : VEB Zeiss Ikon, Dresden: Kühlküvette<br />
für Projektionslid\tquellen - bei der eine oder beide Küvetten-Ab·<br />
schlußscheiben aus wärmereflektierendem Glas hergestellt sind, und<br />
zwar als Linsen, so daß man sie zugleich als Kondensor benützen kann.<br />
42 h 29/06 - 1738 799 - Inli.: Gerhard Helmedce, Optische Fabrik,<br />
Bordesholm: Metalleinlage für Celluloidbügel.<br />
42 h 29/09 - 1737 601 - Inh.: Fa. Sklenena bizuteri narodni podnik,<br />
Jablonec nad Nisou, Zweigniederlassung ·zittau: Federnde Klauenkupplung<br />
für Brillenbügel - mit einem zylindrischen .Steg zwischen den<br />
Schanierlappen des Mittelteils. <strong>Der</strong> Bügellappen ist klauenartig und<br />
besteht aus federndem Material. Das Innenprofil der Klaue entspricht<br />
dem Durchmesser des zylindrischen Stegs, und die Klauenöffnung ist<br />
kleiner als der Stegdurchmesser.<br />
42 h 29/\0 - 1738 ~90 - Inh.: Optische Werke G. Rodenstodc, München:<br />
Schließblodc für Brillenglasumrandungen.<br />
42 h 31/02 - 1738 018 -'- Inh.: Fritz Rene Sourisseau, Waltershausen/<br />
Thür.: leuchtende Brille - mit zwei elektrischen Scheinwerfern am<br />
Brillengestell. ·<br />
42 h 31/03 - 1738019 - Inh.: Richard Belmer, München: Lupe oder<br />
Diopter zum Aufsetzen auf eine Brille.<br />
42 h 34/09 - 1737 186 - Inh.: Optische Werke G. Rodenstodc, München:<br />
Linsenhalterung an Prüfgeräten.<br />
75 b 20 - 1738 948 - Inh.: Fa. Dr. Bedc, Sünninghausen bei Oelde/<br />
Westf.: Schmuckbrille - mit einem kontrastierenden Uberzug an bestimmten<br />
Teilen des Gestells, z. B. an den Badcen und Bügeln, der durch<br />
Ziselierungen unterbrochen wird.<br />
Patentberichte aus der Ostzone<br />
Elektronenoptlsdler Bildwandler mit zentrierbarem Abbildungssystem<br />
DWP 1669 - Kl. 21g, 37/01 - Erf., zugl. Inh.: Dr. Friedrich Edcart,<br />
Berlin-Oberschöneweide.<br />
<strong>Der</strong> Bildwandler besteht auf einem Tell seiner Länge aus einem<br />
innengeschliffenen Glasrohr bzw. Präzisionsglasrohr, in das ein Isolierkörper<br />
aus Glaskeramik oder dergleichen mit dem elektrostatischen Abbildungssystem<br />
eingepaßt ist. Die Kathodenfläche kann zur Achse des<br />
Präzisionsrohres und die Elektroden können zur Außenfläche des Keramikkörpers<br />
und damit zur Achse des Bildwandlersystems zentriert sein.<br />
Mlkroskopobjektlv<br />
DWP 377 - Kl. 42h, 3 - Inh.: VVB Optik Jena, Zweigbetrieb Optik<br />
Carl Zeiss, Jena, VEB.<br />
Das Mikroskopobjektiv ist für den Objektabstand Null ausgeführt.<br />
Die Objektivfassung ist als Korrektionsfassung ausgebildet. Das Okular<br />
kann gegenüber dem Objektiv verschiebbar eingerichtet sein. Weiterhin<br />
kann zwischen Objektiv und Okular ein verstellbares Zwischensystem<br />
zur genauen Fokussierung eingefügt sein. Außerdem ist vorgesehen,<br />
daß die Außenfläche der Frontlinse kugelig erhaben gestaltet<br />
ist.<br />
Fernrohr<br />
DWP 1830 - Kl. 42h, 12/03 - Inh. : VEB .Optik", Carl Zeiss, Jena.<br />
Bei dem Fernrohr ist die Augenlinse des Okulars unverstellbar in<br />
die Gehäusewand eingebaut. Die innenliegenden Glieder des Okulars<br />
sind verschiebbar, um mit ihnen das Okular an das Auge des Beobachters<br />
anpassen zu können. Zum Verschieben der in einer Fassung<br />
gelagerten optischen Glieder kann ein von außen verstellbares Antriebsritzel<br />
dienen. Dieses Antriebsritzel kann<br />
1. mit einem an der Fassung der optischen Glieder sitzenden Zahnrad<br />
im Eingriff stehen. Dann trägt die Fassung ein Außengewinde,<br />
das in einem entsprechenden, in der Gehäusewand vorgesehenen<br />
Gewinde läuft;<br />
2. mit einer auf der Fassung angebradlten Zahnstange im Eingriff<br />
stehen;<br />
=!- mit einem Stellglied verbunden sein, das durch Abrollen eines aufgelegten<br />
Fingers bewegt wird.<br />
Bei einem Fernrohr mit •einem Okular mit nur einer reellen Bildebene<br />
beträgt die Brechkraft der Augenlinse zwischen einem Drittel und<br />
drei Viertel der Brechkraft des ganzen Okulars. <strong>Der</strong> absolute Wert der<br />
Krümmung der äußeren dem Auge zugekehrten Fläche der Augenlinse<br />
ist nicht mehr als das 0,4fache ihrer Brechkraft.<br />
Fernrohr<br />
DWP 1832 (Zusatz zu vorstehendem Patent) - Inh.: VEB .Optik",<br />
Carl Zeiss, Jena.<br />
Zum Verschieben der Glieder des Okulars ist die Fassung der Augenlinse<br />
an dem Fernrohrgehäuse drehbar gelagert und durch ein Schraubgewinde<br />
mit der die verschiebbaren Glieder des Okulars tragenden<br />
Fassung so gekuppelt, daß die Drehbewegung der Fassung der Augenlinse<br />
in eine axiale Bewegung der Fassung der verschiebbaren Glieder<br />
des Okulars umgesetzt wird. Die Fassung der Augenlinse kann an dem<br />
Fernrohrgehäuse durch eine Stopfbudlsendichtung abgedichtet sein.<br />
Gerät zur objektiven Bestimmung des Sdleltelbredlwertes von Linsen<br />
oder der Refraktion eines Auges<br />
DWP 12 158 - Kl. 42h, 32/01 - Erf., zugl. Inh.: Ernst Beyer, Jena.<br />
Die in den Beleuchtungsstrahlengang eingeschaltete, axial verschiebbar<br />
angeordnete Restmarke ist teilweise mit einem optischen Keil so<br />
bededct, daß sowohl der bededcte als auch unbededcte Teil der Testmarke<br />
von dem Lichtstrahlenbündel durchsetzt wird, und hinter der<br />
Testmarke zwei unter einem Winkel zueinander verlaufenden Strahlenbündel<br />
entstehen. Die - aus der Testmarke heraustretenden Licht-Teilstrahlenbündel<br />
können symmetrisch oder unsymmetrisch zur optischen<br />
Achse liegen. Dann ist die Richtung des einen Teilstrahlenbündels durch<br />
außeraxiale Anordnung der Lichtquelle oder durch Einschaltung eines<br />
weiteren optischen Keiles zwischen Lichtquelle und Testmarke bestimmt,<br />
während die Richtung des anderen Teilstrahlenbündels durch den auf<br />
der Testmarke befindlichen Keil und durch die vorher bewirkte Ablenkung<br />
festgelegt ist.<br />
Handgearbeitete lE1 JA\ IN lill IBl/A\ ,; IBl IBlIT l1l1 IE lM<br />
sind Spitzenerzeugnisse<br />
Jedes gute Fachgeschäft fllhrt diese Brillen , Verlangen Sie Muster<br />
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LIEFERANT PANORA-OPTIK Stuttgart , Sophienstr. 26<br />
18 sf~ Heft 4/<strong>1957</strong>
<strong>Der</strong> <strong>Augenoptiker</strong>, Düsseldorf<br />
Werbe-Beilage Nr. 22 • 25. April <strong>1957</strong><br />
Erscheint in jeder dritten Ausgabe<br />
LLu,.'11/\ BEN<br />
IV .. . "{irAI(~ a'f!A,,;/i,6'f{l/l,~H6<br />
w E N N D E R ~%~e~~ s-<br />
~<br />
....___<br />
,,✓<br />
- -<br />
M A G H T<br />
Von Hans Straßer, Bochum<br />
. . • wenn Frau Sonne ihre belebenden Strahlen wieder<br />
intensiver zu uns herniedersendet, wenn Bäume und Sträucher<br />
ihr herrliches Blütenkleid anlegen und die Welt sich erneuert,<br />
dann ist die Zeit gekommen, in welcher der Mensch, schon<br />
von Urzeiten an, wieder zuversichtlich in den blauen Himmel<br />
schaut und sich fröhlich der ihn umgebenden, aufblühenden<br />
Natur anpaßt und mit den modischen Erzeugnissen seiner<br />
Phantasie dem Frühling gern seinen Tribut zollt.<br />
Welch schöne Aufgabe für den Kaufmann, als Vermittler<br />
vom Hersteller zum Verbraucher seinen Kunden Schönes<br />
bieten zu können!<br />
Hat sich doch gerade die Sonnenbrille vornehmlich in den<br />
letzten · Jahren neben ihrer Aufgabe, unsere Augen vor<br />
schädigenden Strahlen der Sonne zu schützen, mehr und<br />
mehr zu einem modischen Attribut entwickelt und verbindet<br />
in gelungener Einheit das Nützliche mit dem Schönen.<br />
Wenn dem <strong>Augenoptiker</strong> je die Gelegenheit gegeben ist,<br />
seinen Mitmenschen die manchmal noch vorhandene, zweifellos<br />
unbegründete Scheu vor der Brille zu nehmen, dann durch<br />
die geschickte Werbung für die Sonnenbrille, denn sie ist es,<br />
die sich nicht nur als Augenschutz, sondern gerade als<br />
modisches Requisit steigender Beliebtheit erfreut.<br />
~<br />
-~ , .<br />
(.<br />
Skizze 1<br />
Welch schöne Aufgabe auch für den · <strong>Augenoptiker</strong>, aus<br />
der prächtigen Kollektion einer leistungsfähigen Zulieferungsindustrie<br />
.. Die modische Sonnenbrille"<br />
für seine Kunden bereitzuhalten, um hier einmal neben seiner<br />
wissenschaftlich-verantwortungsvollen Tätigkeit seinen Mitmenschen<br />
eine korrekte und gut angepaßte Sehhilfe zu vermitteln,<br />
als modischer Berater zu wirken.<br />
Skizze 2<br />
Wenn aber von Werbung für die Sonnanbrille gesprochen<br />
werden soll, dann gibt es hierzu zwei ganz wesentliche<br />
Ansatzpunkte, nämlich Schutz und Mode .<br />
Unserer Kleidung fällt die Aufgabe zu, uns vor den Unbilden<br />
der Witterung zu schützen; aber wie sie aussieht, ob<br />
sie den Menschen schmückt und verschönt, ist eine Sache<br />
der Mode.<br />
Die optisch einwandfreie Sonnenbrille schützt unsere Augen<br />
und soll ebenfalls schön und geschmackvoll sein.
Zwei Grundthemen der Werbung für die Sonnenbrille ergaben<br />
sich hier, die es wert sind, jedes für sich, gerade vom<br />
<strong>Augenoptiker</strong> mit ganz besonderer Sorgfalt behandelt zu<br />
werden, und der <strong>Augenoptiker</strong> sollte überlegen, ob er Im<br />
Hinblick auf die Wichtigkeit dieses Artikels vielleicht sogar<br />
· zwei Sonnenbrillenfenster hintereinander gest,alten könnte.<br />
Werbethema I also: Sonnenschutz.<br />
Hier bieten sich dem Fachoptiker in seinem ureigenen<br />
Wissensbereich eine Fülle von Möglichkeiten an, um seinen<br />
Kunden davon zu überzeugen, daß nur er in der Loge ist,<br />
Im folgenden soll hier versucht werden, dem <strong>Augenoptiker</strong><br />
einige Anregungen zur Gestaltung seiner Sonnenbrillenfenster<br />
zu vermitteln.<br />
Zunächst in Skizze 1 bis 3 die Werbung für den Sonnenschutz.<br />
Skizze 1 zeigt: Ein großes Sonnenbrillenglas mit einem<br />
Auge, darauf zulaufend vor einem dunkleren Hintergrund<br />
konzentrisch auf das Glas zulaufend, hellgelbe Linien als<br />
Strahlen mit zwei Textstreifen etwa mit dem Text: Das optisch<br />
einwandfreie Sonnenglas - verbürgt wirklichen Augenschutz.<br />
Skizze 3<br />
eine optisch einwandfreie Sonnenbrille zu verkaufen, denn<br />
der Tatbestand ist ja gegeben, daß auch Drogisten und<br />
Fahrradhändler dunkle Brillen als Sonnenbrillen führen, die<br />
ober keineswegs Anspruch darauf erheben können, als Schutz<br />
für die Augen angesprochen zu werden, ganz abgesehen<br />
von der meist minderwertigen Qualität der Fassungen.<br />
Sagen Sie in Ihrer Werbung, verehrter Fachoptiker, Ihren<br />
Kunden also:<br />
1. daß nur die optisch einwandfreie Sonnenbrille wirklichen<br />
Sonnenschutz verbürgt<br />
2. daß nur der einwandfreie Sitz der Sonnenbrille störungsfreies<br />
·Sehen ermöglicht<br />
3. welche ·und wieviel Arten und Tönungen von ·speziolgläsern<br />
Sie zu seiner Verfügung holten, und wirken Sie hierbei<br />
auch im Interesse Ihrer Kunden helfend und aufklärend.<br />
Skizze 5<br />
Skizze 2: Hier ein Vorschlag, der dem erklärenden Text<br />
viel Raum läßt und denselben iQ ursächlichen Zusammenhang<br />
mit der plastisch dargestellten Sonnenbrille bringt. Spektrolfarbene<br />
Linien leiten auf die Ware Ober.<br />
Skizze 3: Eine Gegenüberstellung, bei der bewußt der<br />
positive Teil des Themas in der Gestaltung weit überwiegt.<br />
Einmal die typische Schutzbewegung mit der Hand als Blendschutz<br />
vor der Sonne, zum anderen der freie Blick durch die<br />
Sonnenbrille mit dem Textgedanken: Störungsfreies Sehen<br />
durch die optisch einwandfreie Sonnenbrille.<br />
Skizze 4: Schwungvolle Linien und betonte Leichtigkeit, verbunden<br />
mit betonter Eleganz in der Gestaltung, sollen das<br />
Modische der Sonnenbrille für die Dome wie für den Herrn<br />
herausstellen.<br />
Skizze 4<br />
Die modische Seite aber in Ihrer Werbung für die Sonnenbrille<br />
läßt der Phantasie einen beinahe unbegrenzten Spielraum.<br />
Wenn auch vornehmlich der Frühling die Hauptsaison<br />
für die Sonnenbrille ist, so bleibt sie doch auch Ober die<br />
Sommermonate fast bis zum einsetzenden Herbst interessant.<br />
Möglichkeiten der Themenauswahl . reichen also vom Frühling<br />
Ober den Sommer mit oll seinen vielen Ans,atzpunkten<br />
Ober Strand, Bad und Berge bis zur soisonabschließenden<br />
Ferienreise.<br />
Ob nun das so beliebte Motiv der Sonne mit den Strahlen<br />
gewählt wird, oder ob die Phantasie andere Wege sucht,<br />
ist nur von sekundärer Bedeutung. Wichtig ist, daß das jeweils<br />
behandelte Thema in seiner Gestaltung die Ware wirksam<br />
heraushebt.<br />
Skizze 6<br />
Skizze 5: Ein halbrunder Blütenvorhang, oder auch TOii,<br />
davor ein großes Modeheft mit modischen Illustrationen,<br />
darauf eine elegante Sonnenbrille mit dem Text: Frau Mode<br />
empfiehl1: Die schöne Sonnenbrille.<br />
Skizze 6 zeigt: Drei schwarze Hände, an BIOtenranken<br />
freischwebende Auflageflächen haltend, die als große Blüten<br />
gestaltet werden können, dazu jeweils die Möglichkeit für<br />
einen bestimmten Text, der vielleicht das gezeigte Modell<br />
bespricht, und als Haupttext vielleicht: Die modische Sonnenbrille<br />
für jeden Geschmack. Ein Fenster also, welches ausgesprochen_<br />
als Warenfenster bezeichnet· werden kann.<br />
Diese gezeigten Skizzen sollen auch nur skizzierte Anregungen<br />
darstellen, die mit einigem Geschick auch der Nichtdekorateur<br />
erstellen kann; und dazu dienen diese.
Von Wischo:<br />
Schaufensterscheibe - schräg eingesetzt!<br />
Vor etwa zwei Jahrzehnten gab es<br />
als Schaufenster-Abschluß verschiedentlich<br />
die konkave Scheibe. Sie erregte<br />
Aufsehen, da von ihr praktisch nichts zu<br />
sehen und die Sp iegelung ausgeschlossen<br />
war. Nachteilig w irkte sich die Biegung<br />
insofern aus, als der untere Teil<br />
rasch einstaubte. Schon damals war die<br />
konkave Schaufensterscheibe sehr teuer<br />
- sie kam aus dem Ausland - und ist<br />
heute meist nicht erreichbar.<br />
Da aber das Problem „spiegelungsfreies<br />
Schaufenster" weiter besteht, versucht<br />
man, ihm auf eine andere Art zu<br />
Leibe zu rücken. Man baut die Schaufensterscheibe<br />
schräg ein, und zwar oben<br />
nach außen geneigt (Tafel 4/B-C). In<br />
diesem Winkel ist die Schaufensterscheibe<br />
den störenden Einflüssen (heller<br />
Himmel, Häuserfront gegenüber) abgewandt.<br />
<strong>Der</strong> Kontrast zwischen Hell und<br />
Dunkel wird gemildert und damit auch<br />
die Sp iegelung.<br />
Spiegel oder Sdtauienstersdteibe 2. Teil<br />
Abb. A zeigt einen normalen Schaufenster-Kasten.<br />
1 - 2 - 3 - 4 - 5, also<br />
Wände, Boden und Decke sind Bretter<br />
oder Hartfaserplatten, den Maßen des<br />
eigenen Fensters im beliebigen Größenverhältnis<br />
entsprechend geschnitten. Die<br />
~ Sdtovlwnr.ter- Modell<br />
~<br />
Modellko11Y11<br />
..,,. 0/osscM ib.<br />
~?9 L K>rdod,_ -,,,,,,.,__.._,Bf<br />
~c<br />
Glasplatte<br />
G<br />
Alle Einzelheiten des großen Schaufensters<br />
müssen im Modell in Erscheinung<br />
treten, also Farbe, Form usw. Hat<br />
ein Schaufenster Oberlicht, so setzt man<br />
statt der Holz- eine Glasdecke ein. Die<br />
Modell-Scheibe wird in diesem Fall nicht<br />
mit Scharnieren, sondern mit einem weiteren<br />
Klebestreifen angebracht.<br />
In Abb. J ist die Scheibe senkrecht,<br />
sie spiegelt stark. Stellen Sie nun den<br />
Modellkasten in guter Sichthöhe vor das<br />
Schaufenster und verstellen Sie Scheibe<br />
und Vordach so, daß die Spiegelung gemildert<br />
bzw. behoben ist. Die ermittelten<br />
Winkelgrade werden auch das große<br />
Schaufenster splegelungsfrei machen.<br />
Die geteilte Schaufensterscheibe<br />
Sie verlieren nicht viel Schaufensterraum<br />
durch die Schrägstellung, wenn,<br />
besonders bei hohen Schaufenstern, eine<br />
horizontale Teilung der Scheibe vorgenommen<br />
wird (Tafel 4/D-E).<br />
~<br />
A<br />
1<br />
1<br />
1<br />
1 Normal einges11fzte<br />
Sch•ib• mit starker<br />
1 Sp"•gt1/vng<br />
1<br />
1<br />
D<br />
TRANSPARENT<br />
1<br />
---<br />
\ Sdiräg eingesdzte \<br />
Sd,.;,,. ,in n'd,fr9(!n \<br />
\ Wi„/,,e/ be/illbtdi•<br />
Spiog,lvng \<br />
1 1<br />
Platte B wird als Vordach eingesetzt,<br />
den Holzkeil C eventuell zur Schrägstellung<br />
verwenden, wenn dies nötig werden<br />
sollte (Abb. 1).<br />
Die Glasscheibe muß beweglich sein.<br />
Deshalb brauchen Sie neben der Glasplatte<br />
G ein Leistchen E und einen<br />
Klebestreifen F, mit welchem G und E<br />
verbunden werden. Mit den Scharnieren<br />
D befestigt man die so präparierte<br />
1<br />
E<br />
Vord11ronsidlt<br />
5.itenansicht<br />
Seitenoniicht<br />
Welche Schräge hilft? - Wozu ein<br />
Vordach?<br />
Wird die Schaufensterscheibe x-beliebig<br />
schräg eingesetzt, dürfte ein zufriedenstellendes<br />
Ergebnis nicht zu erwarten<br />
sein. <strong>Der</strong> richtige Winkel ist in<br />
jedem Fall verschieden und kann zu den<br />
Tageszeiten wechseln. Es ist ratsam, an<br />
Hand eines Modells des eigenen Schaufensters<br />
die Schräge festzustellen, welche<br />
für bestmögliche Abhilfe sorgt.<br />
Aus lichttechnischen Gründen· ist ein<br />
Vordach über Scheibenhöhe anz:.ubringen.<br />
Es kann gerade oder schräg ein-·<br />
gesetzt werden, je nach Fall. Die untere<br />
Seite dieses Daches muß stets schwarz<br />
sein. Die Breite des Daches wird der<br />
Schaufensterscheibe entsprechend bestimmt.<br />
Ein Verhältnis von 10 : 1 Ist angebracht.<br />
Ist die Scheibe also 250 cm<br />
hoch, genügt ein Vordach von 25 cm. Beachten<br />
Sie hierbei die Hinweise auf<br />
Tafel 4/B und C.<br />
<strong>Der</strong> zuverlösslge Weg,<br />
die richtige Schräge der Scheibe zu ermitteln,<br />
sind Versuche mit einem naturgetreuen<br />
Schaufenster-Modell. Vergleichen<br />
Sie Tafel „ Schaufenster-Modell".<br />
lode1troum<br />
8 lid,f'i_lnfoll ln Lod•<br />
1<br />
-,--<br />
~<br />
Glo•~-<br />
/2,<br />
/..,'}<br />
\) t•<br />
·t'<br />
l•uchl-röm<br />
Ti1fstrahl•r<br />
K11rHMorlti••<br />
="-'--' trotzdem<br />
owreiffl1r,d1r<br />
Sonnen~•<br />
„Schaufensterscheibe" am Modellkasten<br />
(Abb. H). Die Scheibe wird nun mit Hilfe<br />
eines Stiftes, der in vorgebohrte Löcher<br />
gesteckt wird (K) derart schräg gestellt,<br />
daß die Spiegelung weitgehend behoben<br />
ist.<br />
<strong>Der</strong> obere senkrechte Teil kann aus<br />
Mattglas bestehen und eine Firmierung<br />
oder Branchenangabe erhalten, also<br />
durch eine Transparentbeschriftung aus-<br />
. gewertet werden. .<br />
Das Vordach kommt zwischen senkrechten<br />
und schrägen Glasteil. Ist die gesamte<br />
Schaufensterfläche zurückgenommen,<br />
wie es Seitenansicht 4/ F zeigt, dann<br />
ist ein Vordach nicht notwendig. Die<br />
obere, überstehende Deckenfläche sollte<br />
unbedingt schwarz sein.<br />
Beleuchtete G lasüberhänge sind außer<br />
den Leuchtfeldern schwarz auszulegen.<br />
Besser wäre ein Mechanismus, durch den<br />
die Fläche nach Belieben dunkel oder<br />
hell gehalten werden kann.<br />
Das In lichttechnischer Hinsicht Ideale,<br />
splegelungsfreie Schaufenster<br />
zeigt Tafel 5 in Vorder- und Seitenansicht.<br />
Ruhig in der Linienführung und von<br />
einladender Art die Frontansicht (Zeichnung<br />
5/A). Diese Fassadengestaltung bewährt<br />
sich besonders in belebten Geschäftsstraßen.<br />
Das zurückgenommene,<br />
nach einwärts gebaute Schaufenster ermöglicht<br />
jedem Passanten ein ungestör-
tes, vom Straßenverkehr nicht behindertes<br />
Betrachten. Eine große Oberlichtfläche<br />
aus Mattglas gibt Schaufenster,<br />
Eingang und Geschäftsraum viel Licht.<br />
Die gute Ausleuchtung, das Vordach<br />
und die richtige Schrägstellung der<br />
Scheibe können ein solches Schaufenster<br />
vollkommen spiegelungsfrei machen.<br />
Lichtanlagen, kombiniert aus Leuchtstoffröhren<br />
und Schrägstrahlern, beleuchten<br />
Schaufenster, Glastransparent, Eingang<br />
und geben auch dem Verkaufsraum blendungsfreies<br />
Licht. Beachtenswert ist an<br />
diesem Schaufenster die kurze und trotzdem<br />
ausreichende Markise (Tafel 5/B).<br />
Bei Neu- und Umbauten sollte reiflich<br />
überlegt und geplant werden, wie weit<br />
bauliche und örtliche Verhältnisse es gestatten,<br />
an dieses Ideal heranzukommen.<br />
.Die schrHge Decke -<br />
ein schrHger Boden<br />
Können bauliche Veränderungen nicht<br />
vorgenommen werden, mögen einige<br />
Hilfsmittel dazu beitragen, die Spiegelung<br />
zu mildern. Schon eine schräge<br />
Decke hilft. Ein oder einige Rahmen, je<br />
nach Größe des Raumes, werden mit<br />
weißem Stoff (Nessel) bespannt und<br />
weiß gestrichen oder mit Silberfolie beklebt.<br />
Es eignet sich dazu auch festeres<br />
Material, wie Sperrholz, Hartfaserplatte<br />
o. ä., je nach Anbringmöglichkeit. Um die<br />
richtige Schräge dieser Zwischendecken<br />
festzustellen (das Reflexlicht darf keinesfalls<br />
zur Scheibe hinausstrahlen, Tafel<br />
6/B) legen Sie einen Spiegel an einer<br />
Seitenwand an (Abb. 6/C). Die festgestellte<br />
Schräge ist für das Anbringen<br />
der Zwischendecke maßgebend. In tiefen<br />
Fenstern kann man einen Schrägstrahler<br />
auf die im rückwärtigen Teil des Schaufensters<br />
angebrachte Zwischendecke richten<br />
und so ebenfalls Erfolge erzielen.<br />
Den Strahler nach vorn abdecken (Abbildung<br />
6/D).<br />
Bei den relativ leichten optischen Artikeln<br />
läßt sich eine Aufhellung mit Hilfe<br />
eines schräggestellten Schaufensterbodens<br />
erreichen (Tafel 6/ E).<br />
In Wort und Bild wurde hier aufgezeigt,<br />
daß es viele gangbare Wege<br />
gibt, die im Kampf gegen die spiegelnde<br />
Scheibe beschritten werden können.<br />
Nachdem die spiegelnde Scheibe<br />
ein erhebliches Manko in der Werbung<br />
ist, wird sich den Verhältnissen entsprechend<br />
auch die richtige Abhilfe finden<br />
lassen. Wie man sich auch entschließen<br />
mag - immer ist das Facit zu beachten:<br />
„ Viel Licht im Schaufenster mildert<br />
und behebt die Spiegelung."<br />
Hier zeigen wir Ihnen wieder zwei zeitgemäße<br />
wirkung1volle Dekorationen, weldie Ihre Kollegen<br />
uni dankenswerterwei,e zur Verf,igung stellten.<br />
Schaufenster der Firma Adolf Wundrack, Hanau<br />
Vorhänge und Seitenwände postellgrün. Boden<br />
mit Vogelsond weiß und Kies ausgelegt. Aufbouten<br />
ous Dämmplolten montiert. Konten<br />
dunkelgrün. Flugzeug : Silber mit kirschrot.<br />
Fallschirme in verschiedenen Farben, doron<br />
hängend Sonnenbrillen, die besonders forciert<br />
werden sollten.<br />
Schaufenster der Firma Helnen-Brillen, Bochum<br />
Groph. Arbeit : Stroßer-Werbung, Bochum<br />
Ein Sommerfenster - Text und Themo der<br />
Dekoration: .,Schönes Erleben durch gutes<br />
Sehen".<br />
<strong>Der</strong> Rückwondousschnitt In Form einer modischen<br />
Sonnenbrille. Das oben befindliche Sonnendach<br />
in rot-weiß erhöht die sommerliche<br />
Wirkung. <strong>Der</strong> . Blickfang Ist eine Kombination<br />
der Werbung für Feldstecher und Sonnenbrillen.<br />
Farben : hellblau mit rosenholz.
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BE R LICH ING E N / WORT T.<br />
6fugenq,Ukr;t Heft 4/<strong>1957</strong><br />
23
Zentralverband der <strong>Augenoptiker</strong> (BIV)<br />
{für das Bundesgebiet und Westberlin)<br />
V o r s i t z e n d e r : Karl Dissel, Dortmund, HansastraBe 28, Ruf 3 0'196.<br />
G e s c h ä f t s stelle : Düsseldorf, Hüttenstraße 611, Fernruf 2 24 41.<br />
Zuschriften und Rüdcfragen erbittsin wir stets an die Geschäftsstelle, um Verzögerungen<br />
In der Bearbellung zu vermelden.<br />
ZV A-Tätigkeitsbericht<br />
Im Bel'ichtszei.traum konnten die Verhandlungen des Verbandes<br />
wegen des Grundstückserwerbs · für den Neubau der Fach- .<br />
schule in Köln sehr weit vorangetrieben und der Erwerb selbst<br />
beschlußreif gemacht werden. <strong>Der</strong> ZV A wird sich nun mit beson<br />
,derer Intensität den weiteren Finanzierungsverhandlungen mit<br />
den zuständigen Instanzen widmen. Wir bitten die Landesinnungs"erbände<br />
und Innungen auf diesem Weg-e noch einmal,<br />
den vom ZVA mit Rundschreiben 2/<strong>1957</strong> vom 5. März angeregten<br />
Beschlüssen über die Eigenbeteiligung beim Fa.chschulneubau in<br />
den Jahreshauptversammlungen besondere Beachtung zu schenken.<br />
Es liegt nun be,i unseren Mitgliedsorganisationen und bei<br />
den lnnungsmitgliedern, ob die zur Kapitalbeschaffung notwendigen<br />
Eigenmittel aufgebracht werden.<br />
Es · ist in diesem Zusammenhang erwähnenswert, daß die<br />
• Kölnische Rundschau", -eine der größten Kölner Tageszeitungen,<br />
einen ausführlichen Bildbericht über die Entwicklung der Kölner<br />
Schule und deren Neubaupläne veröffentlichte.<br />
In zahlreichen Gesprächen mit den kompetenten Behörden und<br />
Persönlichkeiten wurde auch die ~- und 0-Problematik behandelt.<br />
Es läßt sich zur Zeit noch nicht klar absehen, ob eine abschließende<br />
parlamentarische Behandlung des BPG-Entwurfs noch<br />
in dieser Legislaturperiode möglich ist.<br />
Aus dem Bundesverteidi-gungsministerium konnten w-ir -erfahren,<br />
daß das gemeinschaftlich von den Verbänden unser-es Faches<br />
vorgeschlagene Modell einer Dienstbrille in -seiner Form und<br />
Gestalt akzeptiert wurde. Anstelle des vorgeschlagenen Doubleemater,ials<br />
wil"d je.doch Platinin gewünscht. Zur Zeit werden neue<br />
Handmodelle angefertigt, die dann dem Bundesverteidigungsmini-sterium<br />
noch einmal vorgelegt werden sollen. In einer geplanten<br />
Unterredung sollen die Preisstellung für dieses Modell<br />
und die allgemeinen Lieferungsbedingungen behandelt werden.<br />
Damit wird auch der seit langem angestrebte Vertrag ' Realität<br />
werden.<br />
Mit dem Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK)<br />
konnte abschließend ein bundeseinheitliches Rahmenabkommen<br />
besprochen werden. Diesem Abkommen sollen die Landesinnungsverbände<br />
ohne Wirkung ,auf die bestehenden Preis-<br />
. vereinbarungen beitreten.<br />
<strong>Der</strong> ZV A wird Einzelheiten in Kürz-e fa einem Rundschreiben<br />
an die Mitgliedsorganisationen bekanntg,eben .<br />
In der Zeitschrift .Rationelles Handwerk", Nr. 2l<strong>1957</strong>, erschienen<br />
zwei Entwürfe für fachHche Merkblätter im <strong>Augenoptiker</strong><br />
Handwerk. Sie wurden auf Anregung unseres Verbandes von<br />
Herrn -staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong> Hermes, Köln, verfaßt und behandeln<br />
die Arbeitsplatzgestaltung und die rationelle Verwendung<br />
von Werkstattmasch-inen in unserem Handwerkszweig,<br />
Die Merkblätter werden später vom Deutschen Handwerksinstitut<br />
(Abt. Praktische Gewerbeförderung) in größerer Zahl<br />
kostenlos gedruckt und über den Zentralverl>and der <strong>Augenoptiker</strong><br />
unter besonderen Gesichtspunkten verteilt.<br />
Umsatztest im <strong>Augenoptiker</strong>-Handwerk<br />
In Hochkonjunkturen kann man leicht dazu neigen, die betriebliche<br />
Entwicklung des eigenen. Unternehmens nicht allzu genau<br />
zu verfolgen. Das gilt vor allem für die Kostenseite, aber auch<br />
für die Ertrags- und Umsatzseite. Man weiß, die Erträge nehmen<br />
zu, macht sich aber unter Umständen keine Gedanken darüber,<br />
auf welche Komponenten das zurückzuführen ist. ·<br />
<strong>Der</strong> ZV A hat beschlossen, den Fachzeitschriften in Quartalsabständen<br />
einen Testbogen beizulegen, durch den die Betriebe<br />
unseres Handwerks dazu angehalten ,werden sollen, die Entwicklung<br />
der Umsatzseite zu verfolgen. (Die Kostensituation wird<br />
bekanntlich in einem Sondervergleich, der im Auftrage des Verbandes<br />
vom Institut für Handelsforschung an der Universität<br />
Köln durchgeführt wird, untersucht.)<br />
Um dem Betriebsinhaber keine ungebührlich große Zusatza'rbeit<br />
aufzubürden, wurde für den Test eine Form gewählt, die<br />
sich in der deutschen Wirtschaft wachsender Beliebtheit erfreut<br />
und die ein rasches Ausfüllen des Testbogens gewährleistet. In<br />
dem Testbogen soll beim ersten Durchlesen durch Unterstreichen<br />
das jeweils Zutreffende hervorgehoben werden. Fragen, die nicht<br />
sofort beantwortet werden können, und Fragen, deren Beantwortung<br />
Schwierigkeiten macht, sollen unbeantwortet bleiben.<br />
Das Verfahren ist also denkbar einfach!<br />
Danach soll der Testbogen gefaltet und als Drucksache an den<br />
Zentralverband der <strong>Augenoptiker</strong>, Düsseldorf, Hüttenstraße 61,<br />
eingeschickt werden. Eine Unterschrift oder ein Firmenstempel<br />
wird nicht gewünscht. <strong>Der</strong> Verqand wertet die eingehenden<br />
Bogen aus und veröffentlicht die Ergebnisse in den Fachzeitschriften.<br />
Durch den Umsatztest soll zweierlei erreicht werden:<br />
1. Die Betriebsinhaber sollen - wie oben erwähnt - angehalten<br />
werden, der Umsatzentwicklung besondere Aufmerksamkeit<br />
zu schenken.<br />
2. <strong>Der</strong> Berufsstand und das ganze Fach sollen 'durch die Veröffentlichung<br />
der Ergebnisse ein Bild von der Situation<br />
erhalten.<br />
Man kann einwenden, daß die Mittel, mit denen diese Ziele<br />
erreicht werden sollen, reichlich einfach und unzulänglich sind.<br />
Dem ist entgegenzuhalten, daß die Testbogen von denjenigen<br />
ausgefüllt werden, die unmittelbar in der Praxis stehen.<br />
Ihr Urteil ist, wie die Erfahrung gelehrt hat, selten falsch. Eine<br />
große Beteiligung - diese ist natürlich von entscheidender Bedeutung<br />
- sichert, daß Fehlbeurteilungen sich ausgleichen. Und<br />
nicht zuletzt ist zu sagen: Man kann eine allgemeine konjunkturelle<br />
Umsatzbeobachtung nicht damit beginnen, daß man detaillierte<br />
Zahlen- und Prozentangaben verlangt. Vielleicht ist es<br />
nach ein- bis zweijähriger Durchführung dieses Umsatztestes<br />
möglich, konkreteres Material zu erheben.<br />
. <strong>Der</strong> Zentralverband der <strong>Augenoptiker</strong> richtet an alle Innungsmitglieder<br />
die dringende Bitte, sich an dem Umsatztest zu beteiligen.<br />
Die Aktion nützt Ihnen und unserem ganzen Berufsstand.<br />
Zentralverband der <strong>Augenoptiker</strong><br />
gez. K a r I D i s s e l .gez. Dr. G u n k e 1<br />
Vorsitzender<br />
Geschäftsführer<br />
Landesinnung der <strong>Augenoptiker</strong> von Schleswig-Holstein<br />
(Gesc:häftsstelle Eutin, Könlgstraße 4, Telefon 2509)<br />
Augenol)tik auf der großen Handwerksausstellung<br />
zur Kieler Woche<br />
Zur diesjährigen .Kieler Woche" vom 23. bis 30. Juni findet<br />
in der Ostseehalle in Kiel eine große Ausstellung .HANDWERK<br />
FUR ALLE" statt, die vom Handwerkerverband Schleswig<br />
Holstein veranstaltet wird. Die verschiedensten Handwerks-<br />
zweige werden dabei auf den Ausstellungsständen vertreten sein.<br />
Die Landesinnung der <strong>Augenoptiker</strong> von Schleswig-Holstein<br />
wird eine in Funktion befindlich~ <strong>Augenoptiker</strong>werkstatt zeigen,<br />
zu der die Firmen I. 0. Möller, Wedel, und Wernicke & Co.,<br />
Düsseldorf, bereitwilligst die Ausrüstung mit modernsten Maschinen<br />
und Werkzeugen übernommen haben. Weiteres Demonstrationsmaterial<br />
von den Firmen Busch, Rodenstock und Zeiss aus<br />
der Fertigung der Brillengläser und Fassungen wird den Ausstellungsstand<br />
neben allgemein interessierendem Bildmaterial<br />
über die Augenoptik vervollständigen.<br />
Pst<br />
24 6/ugenq,JiJ{e.l Heft 4/<strong>1957</strong>
Jahreshauptversammlung der <strong>Augenoptiker</strong>-Innung<br />
für den Regierungsbezirk Detmold, Sitz Harl ord<br />
Am 1. März fand in Herford die Jahreshauptvers ammlung der<br />
<strong>Augenoptiker</strong>-Innung für den Reg.-Bez. Detmold statt. Die Niederschrift<br />
der letzten Innungsversammlung wunle verlesen und<br />
gebilligt. In seinem Rechenschaftsbericht wies der Obermeister,<br />
Herr Görn, auf die ,gute Zusammenarbeit im lnnungsvorstand<br />
hin, die sich nun schon über 10 Jahre erstreckt. In diesem<br />
Zeitraum wurden 98 Gehilfenprüfungen und 43 Meisterprüfungen<br />
abgenommen (von d en Meisterprüfungen wurden 40 bestanden).<br />
<strong>Der</strong> Obermeister berichtete weiter, daß zahlreiche Betriebe<br />
gemäß ihrem Aufnahmeantrag in die Innung überprüft wurden.<br />
Ein großer Teil wurde wegen seiner fachlichen Unzulänglichkeit<br />
negativ beurteilt. Leider wurde die Innung oftrnals durch die<br />
Weisungen der Bielefelder Handwerkskammer gezwungen, solche<br />
Betriebe wider besseres Wissen anzuerkennen. Herr Görn lobte<br />
den guten Kontakt mit den lnnungsmitgliedern und bedankte<br />
sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Herr Dr. Be«:ker,<br />
der Geschäftsführer der Innung, dankte gleichfalls für das Vertrauen<br />
und die Anerkennung, die ihm entgegengebracht wurden.<br />
Anschließend wu11de der gesamte Vorstand und die Ausschüsse<br />
in alter Besetzung wiedergewählt. <strong>Der</strong> Haushaltsplan der Innung<br />
wurde nach entsprechender Erläuterung einstimmig genehmigt.<br />
Nach einer Aussprache über die Faktorenskala zur handwerklichen<br />
Kalkulation von Brillenfasisungen machte Herr Görn einige<br />
Ausführungen über den geplanten Fachschulneubau in Köln. Es<br />
wurde ein Rundschreiben des Zentralverbandes der <strong>Augenoptiker</strong><br />
verlesen, in dem erklärt wurde, daß ,der Schulneubau<br />
zu 250/o von dem Berufsstand der <strong>Augenoptiker</strong> finanziert werden<br />
müsse (Eigenkapitalbasis). <strong>Der</strong> Zentralverband bittet daher<br />
die Innungen um eine einmalige Umlage von 20,- DM pro<br />
Innungsmitglied und pro Beschäftigten (Gehilfen oder Meister).<br />
Bs können freiwillige größere Zuwendungen gemacht werden.<br />
Die Umlage soll Beitragscharakter haben. Nach Diskussion und<br />
Abstimmung wu11de die Umlage mit Stimmenmehrheit beschlossen.<br />
In einem sehr ausführlichen Referat behandelt Herr Dr. Freybe<br />
von der Handwerkskammer Bielefeld .aktuelle Fragen zur Altersversorgung<br />
des Handwerks".<br />
Die im Herbst <strong>1957</strong> stattfindende lnnungsversammlung soll<br />
mit einer Fachvortragsvel'anstaltung verbunden werden. Herr<br />
Schulte, Bielefeld, ist z. Zt. bemüht, entsprechende Referenten<br />
ausfindig zu machen. Er bat die Innungsmitglieder weg-en des<br />
besonderen Charakters der Versammlung um vollzähliges Erscheinen.<br />
Zu dieser Tagung soll auch das F~chpersonal der<br />
<strong>Augenoptiker</strong>betriebe eingeladen werden.<br />
Zum Abschluß der Frühjahrs-Hauptversammlung dankte Herr<br />
Dodt dem Obermeister und dem Vorstand im Namen der Innungsmitglieder<br />
für die geleistete Arbeit.<br />
AUS DEM HANDWERK<br />
Gesc:häftseröffnungen und -verlegungen<br />
Düsseldorf: Anfang April eröffnete Frledrldl Holthaus, <strong>Augenoptiker</strong>meister,<br />
im Stadtteil Gerresbelm, Kölner Tor 29, ein _Fachgeschäft<br />
für Augenoptik.<br />
Erlangen: Am 1. April eröffnete Herr Emil Funk, staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong>,<br />
AugenopUkermeister und Fototechniker, am Hugenollenplatz,<br />
seine neu gestalteten Geschäftsräume.<br />
Modeme Mittel schufen hier das rechte Milieu für zwanglose<br />
Information und individuelle fachmännische Beratung.<br />
Dieses Fachgesdläft für Optik und Photo wurde 1780 von Optikus<br />
Johann Merz gegründet, der bis 1862 sein Inhaber war. Ihm folgte<br />
Jakob Merz, der schon seit 1808 Mitinhaber war und dem Betrieb<br />
bis 1870 vorstand. Von 1886----1916 zeichnete Un,iversitäts-Optiker<br />
Fr. Merz als Inhaber. Dalllll g,ing das Gesdläft für die Zeit von<br />
1916----1947 an den Optikermeister Ernst Funk über, dem in den<br />
Jahren 1928-1940 <strong>Augenoptiker</strong>meister Reinh. Funk zur Seite stand.<br />
Als jetziger Alleininhaber zeichnet Herr Emil Funk.<br />
Lübeck: Die Firma Lux Dlvina, Inhaber Dipl.-Optlker W. MUibe, hat<br />
ihre Geschäftsräume von Kohlmarkt 13 nach Breite Straße 56 verlegt.<br />
Stuttgart: Hans Nebbeling, <strong>Augenoptiker</strong>meister (vorm. Dipl.-Optiker<br />
C. Gentner), hat sein Fachgeschäft für moderne Augenoptik am<br />
1. Februar voh Sophienstraße 36 nach Herzogstraße 4 verlegt.<br />
W.-Elberfeld: <strong>Der</strong> staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong> und <strong>Augenoptiker</strong>meister<br />
Berthold Wever, gründete Anfang April, Kipdorf 52, ein Spezialgeschäft<br />
für Augenoptik.<br />
W.-Sonnborn: Das bisherige Geschäft des Herrn Horstmann hat <strong>Augenoptiker</strong>meisterWllfrled<br />
Sdlmldt am 1. April käuflich übernommen.<br />
Jubiläen und Geburtstage<br />
Bad Kissingen: Die Firma Hermann Köllmer, <strong>Augenoptiker</strong>meister,<br />
Untere Marktstraße 14, feierte am 15. März ihr 25jähriges Geschäftsjubiläum.<br />
Bochum: Ernst Mittelstraß begeht am 28. April seinen 50. Geburtstag.<br />
Dieser Kollege, der der älteren Generation kein Unbekannter sein<br />
wird, bat im Juli 1956 die Ostzone verlassen und leitet z. Z. die<br />
optische Abteilung der Firma W . Hamer in Bochum, Kortumstraße 23.<br />
Herr Ernst Mittelstraß ist im Sommer vorigen Jahres aus dem<br />
väterlichen Geschäft in Magdeburg ausgeschieden, in dem er zwanzig<br />
J ahre lang Mitinhaber war. Es wird jetzt von seinem Bruder,<br />
Dipl.-Optiker Bruno Mittelstraß, allein weitergeführt.<br />
Die alte Firma Gehr. Mittelstraß in Magdeburg besteht im Herbst<br />
d . Js. 90 Jahre, sie wurde am 1. Oktober 1867 gegrü nd~t.<br />
Germersheim/Pfalz: Herr Ernst Pfaifmann sen., Sandstraße 21, feierte<br />
am 30. März seinen 70. Geburtstag in voller Rüstigkeit. In die sem<br />
Jahr kann die Firma auch ihr 30jähriges Geschäftsjubiläum begeben.<br />
Hanau a. Main: Am 1. April beging der <strong>Augenoptiker</strong>meister WIiiy<br />
Baumbadl, Markt 7, sein 50jähriges Berufsjubiläum.<br />
Ei ist bis zum heutigen Tage noch aktiv in seinem Geschäft<br />
tätig, und seine Mitarbeiter hoffen und wünschen, daß es ihrem<br />
v erehrten Chef vergönnt sein möge, noch recht lange seinem Betrieb<br />
vorstehen zu können.<br />
Köln: <strong>Augenoptiker</strong>meister Otto Ropobl war am 1. April 25 Jahre bei<br />
der Firma <strong>Augenoptiker</strong> Ruhnke beschäftigt. Sein fachliches Interesse<br />
und sein Können hat er durch die Betätigung in Prüfungs-Ausschüssen<br />
innerhalb der <strong>Augenoptiker</strong>-Innung Köln schon oft unter<br />
Beweis gestellt.<br />
Oldenburg: Am 9. Mai besteht das Optische Fachgeschäft Otto SdJ.ulz,<br />
Achternstraße, 100 Jahre. Die Gründung erfolgte am 9, Mai 1857<br />
durch den Großvater in der Schüttingstraße. 1860 wurde das Gesdläft<br />
nach der Achterns traße verlegt. 1877 übernahm es sein Vater<br />
und von 1935 bis 1940 war der jetzige Inhaber Teilhaber des<br />
Geschäftes, weldles . er nadl dieser Zeit allein übernahm. Sein<br />
Sohn Helmut befindet sich z. Z. in der Ausbildung an der Fachsdlule<br />
für <strong>Augenoptiker</strong> in Köln. Nach einem Neubau im Jahr 1899<br />
und einem Umbau im Jahr 1946 wurde 1954 ein großer Erweiterungsbau<br />
durchgeführt.<br />
Berlin-Steglllz: Herr Willy Faulbaum, staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong>, bittet<br />
wegen der Fülle der ihm zu seinem 65. Geburtstag zugegangenen<br />
Glüdtwünsche, da er sie einzeln nicht beantworten kann, auf diesem<br />
Weg seinen allerherzlichsten Dank entgegen zu nehmen. Hierin<br />
sind die Herren Fabrikanten und deren Vertreter, die Herren Direktoren<br />
der Fachschule für Optik und Fototechnik und der Berufsschule,<br />
die Herren Dr. Thiele und Dr. Mindt, sowie die Berufskollegen<br />
und Freunde aus Ost und West und dem Ausland und<br />
nicht zuletzt der DGO-Vorstand eingeschlossen.<br />
55 Jahre Brillenmacher am Eppendorfer Weg<br />
Am 7. April bestantl die Firma Optiker Mannlg, Hamburg 19, 55 Jahre.<br />
<strong>Der</strong> Name Mannlg hat sich nunmehr bis zur 6. Generation, davon die<br />
letzten 3 Generationen in Feinmechanik und Optik, erhalten.<br />
Es ist ein gutes Zeichen, daß die Firma seit 1902 am Eppendorfer •<br />
Weg ansässig ist.<br />
<strong>Der</strong> jetzige Inhaber, Dipl.-Optiker Wllb. Mannl,g, hat 1934 die zusätzliche<br />
Schulung der Optiker in Hamburg aufgebaut und 20 Jahre<br />
lang geleitet. Er gehörte während dieser Zeit dem Gehilfen-Prüfungsausschuß<br />
an und war als Vorsitzender der Meisterprüfungs-Kommission<br />
tätig.<br />
Obermeister Gustav Funcke - 40 Jahre <strong>Augenoptiker</strong><br />
Diplom-Optiker Gustav Fundte, Köln, Kupfergasse 18/20, konnte am<br />
1. April auf eine vierzigjährige Tätigkeit in seinem Beruf zurückblicken.<br />
Gleichzeitig ist er zwanzig Jahr-e Lehrer der <strong>Augenoptiker</strong>-Fachk1'asse an<br />
der gewerblidlen Berufsschule in Köln. Aber damit ist das Berufsbild<br />
dieses Mannes, der sich viele Verdienste um die Allgemeinheit erworben<br />
hat, noch nicht zur Genüge gekennzeichnet. Gustav Fundte wirkt<br />
zudem noch als Dozent an der Fachschule für <strong>Augenoptiker</strong> in Köln.<br />
Seit fünf Jahren ist er Obermeister der <strong>Augenoptiker</strong>-Innung für den<br />
Reg.-Bez. Köln, ein Posten, den er vor und während des letzten<br />
Weltenbrandes unter ersdlwerten Umständen schon innegehabt hat.<br />
Seine fachlichen Kenntnisse werden weit und breit geschätzt, wovon<br />
viele Aufsätze in Fadlzeitschriften zeugen.<br />
Die Liebe zum Beruf ist Diplom-Optiker Funcke angeboren. Er verkörpert<br />
die vierte Generation, die dem Optiker-Handwerk angehört<br />
und das Spezialgeschäft in der Kupfergasse führt. Gründer des Betriebes,<br />
der im Herbst d. Js. 125 Jahre besteht, war der Opticus Heinrich Schieren.<br />
<strong>Der</strong> Jubilar übernahm das Geschät 1931 nadl dem Tode seines<br />
Vaters. Zuvor hatte er die Jenaer Fachschule besucht und diese als<br />
Diplom-Optiker verlassen.<br />
Wie sehr Herr Fundte mit seinem Beruf verbunden ist, geht audi<br />
daraus hervor, daß er iine Sammlung unterhält, die die Entwicklung<br />
der Brlllen vom Mittelalter bis in die Neuzeit aufzeigt. Hoch in Ehren<br />
hält er eine Schleifbank, an der sein Urgroßvater sdlon Brillengläser<br />
schliff und die in seinem Geschäftslokal ihren Ehrenplatz gefunden hat.<br />
Gesdläftsführer Franz Zimmermann 25 Jahre Im Dienste des Handwerks<br />
Am 1. April feierte Geschäftsführer Franz Zimmermann (60 Jahre)<br />
sein 25jähriges Dienstjubiläum. Er übernahm am 1. April 1932 noch<br />
beim damaligen Innungsausschuß die Leitung der Rechtsschutzstelle und<br />
des Einziehungsamtes. langjährige Tätigkeit als Bürovorsteher bei bekannten<br />
Essener Rechtsanwälten und Notaren befähigten ihn zur Erledigung<br />
dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Mit Eifer und Umsidit<br />
wirkte er in dieser Eigenschaft zum Wohle der rechtschutzsuchenden<br />
Handwerker, deren Vertrauen er besaß, bis er im Jahre 1939 zur<br />
Wehrmacht einberufen wurde. Nach seiner Rückkehr im Jahre 1943<br />
wurde er mit der Geschäftsführung mehrerer Innungen betraut, vornehmlich<br />
der des Bekleidungshandwerks. Bescheidenes Wesen, reidles<br />
Wissen und Gewissenhaftigkeit sind besondere Eigenschaften des Herrn<br />
Zimmermann, die ihm das Vertrauen aller sichern, die mit ihm zusammen<br />
an den mannigfaltigen Aufgaben des Handwerks zu wirken haben.<br />
Seine besondere Sorge gilt vornehmlich der gründlichen Ausbildung<br />
des Berufsnachwuchses, so ist er auch als Dozent für Bürgerliches- und<br />
Arbeits-Recht in den allgemeinkundUchen Kursen zur Vorbereitung<br />
auf die Meisterprüfung während der gesamten Zeit seiner Zugehörigkeit<br />
zur Handwerks-Organisation tätig und wirkt auch hier erfolgreidl<br />
zum Nutzen der künftigen Meister.<br />
Auch von dieser Stelle aus gratulieren wir Herrn Zimmerman redlt<br />
herzlich und verbinden damit die besten Wünsche für weiteres erfolgreiches<br />
Schaffen sowie persönliches Wohlergehen.<br />
Kreishandwerkerschaft Essen und <strong>Augenoptiker</strong>-Innung Essen<br />
efugenq,llkel Heff 4/<strong>1957</strong> 25
00<br />
Wissenschaftliche Vereinigung der <strong>Augenoptiker</strong> e. V.<br />
Sitz Bad Godesberg • Postscheck-Konto Köln 119022<br />
1, Vorsitzender 2. Vorsitzender Sohriftfährer Kaatierar<br />
H. Saaerbom, Falda<br />
E. Brink, Wappartal-Banaan<br />
R. Henneböhla, Siegen<br />
E. Fi1oher, Main•<br />
Poatfaoh 292<br />
Warth 27<br />
Bahnhofstraße 18<br />
Gr. Bleioha 22<br />
WVA Sf ft H. Sasaa, Rameobaid, Allaaetraßa 41<br />
- I Ung Rhein-Ruhr Bank Rem1oheid 83101 • Po111oheok,Konto der Bank : Köln 2752 ,<br />
Was uns diesmal erwartet<br />
(Aus dem Programmheft zur WVA-Johrestagung <strong>1957</strong>)<br />
Die berufliche Aufgabe des <strong>Augenoptiker</strong>s ist es, dem<br />
menschlichen Auge mit optischen Mitteln höhere Leistungen<br />
zu ermöglichen, als dies eben ohne diese Mittel möglich<br />
wäre. Man kann dabei den Kreis derjenigen optischen Mittel<br />
und Vorrichtungen, welche zur Anwendung kommen sollen<br />
(Brillen, Haftgläser, vergrößernde Instrumente u. a.), ruhig<br />
sehr weit ziehen, ohne auf den abwegigen Gedanken zu<br />
kommen, der deutsche <strong>Augenoptiker</strong> befasse sich mit der<br />
Feststellung oder gar mit der Behandlung von Krankheiten.<br />
Man sollte es sich endlich abgewöhnen, krampfhaft nach<br />
Negativem in der Berufsarbeit des <strong>Augenoptiker</strong>s zu suchen<br />
und lieber die beachtliche positive Leistung dieses aus einem<br />
modernen Kulturstaat nicht mehr fortzudenkenden Berufsstandes<br />
anerkennen.<br />
Es ist nun einmal so, daß die wichtigsten in Deutschland<br />
gegenwärtig gebräuchlichen NahprOfgeräte ebenso wie die<br />
modernsten Techniken der Nahbrlllen-Bestimmung von <strong>Augenoptiker</strong>n<br />
geschaffen wurden. Die WVA in ihrem Bestreben,<br />
fachlichen Fortschritt in unserem Beruf auf breiter Basis wirksam<br />
werden zu lassen, hat sich im Jahr <strong>1957</strong> als zentrale Aufgabe<br />
die Behandlung solcher Themen gestellt, die sich mit<br />
der modernen Nahbrillenbestimmung befassen. Ein ausgewählter<br />
Kreis bewährter Praktiker und Theoretiker kam<br />
bereits im Januar in Köln zu einem Kolloquium zusammen,<br />
um in dreitägiger Besprechung den Arbeitsgang festzulegen.<br />
Neben der entsprechenden praktischen und theoretischen<br />
Behandlung dieses Themenkreises in Bezirksgruppen und<br />
Fachaufsätzen findet diese vorbereitende Arbeit nun auf<br />
unserer Jahrestagung in drei Referaten ihren Niederschlag.<br />
Unser Ehrenmitglied Prof. Dr. Dr. Schober, München, wird<br />
uns zunächst einen kurzen Uberblick über die Entwicklung<br />
des Nahbrillenproblems von Donders bis zur Gegenwart vortragen<br />
und dann auf die besondere Bedeutung der Nahbrille<br />
als Arbeitsbrille eingehen. Physiologisch-optische Eigenheiten<br />
des Nahsehens und die daraus entstehenden Unterschiede<br />
zwischen Nah- und Fernbrille (Unterschiedsempfindlichkeit in<br />
Nähe und Ferne, Nahsehschärfe und Aubert-Förstersches Phänomen,<br />
Akkommodationsbereich im Gebiet des Nahsehens,<br />
Einflüsse der Konvergenzbreite im Nahbereich auf die Sehfunktionen)<br />
dürfte kaum jemand besser ·interpretieren können •<br />
als Prof. Schober.<br />
Die Nahprüfgeräte, die heute in zunehmendem Maße neben<br />
der traditionellen Nahleseprobe Anwendung finden, stehen<br />
im Mittelpunkt der Betrachtungen des bewährten Fachlehrers<br />
Dr.· Reiner, Köln. Er wird die Eigenschaften der auf dem<br />
deutschen Markt befindlichen Geräte untersuchen und einander<br />
gegenüberstellen. Und schließlich wird er auf die<br />
Forderungen hinweisen, welche an ein modernes Nahprüfgerät<br />
zu stellen sind.<br />
Natürlich lassen wir es bei der Theorie nicht bewenden. Als<br />
Mann der praktischen Berufsausübung wird Eberhardt Preussner,<br />
Mannheim, schließlich das zweckmäßige Vorgehen bei<br />
der Anwendung moderner Nahprüfgeräte den Hörern nahebringen.<br />
Das ist um so wichtiger, als durch die verschiedenartigen<br />
Gerätetypen einerseits und das Vorhandensein unterschiedlicher<br />
Arbeitsanweisungen andererseits bei manchem<br />
<strong>Augenoptiker</strong> eine gewisse - allerdings unbegründete -<br />
Scheu vor der Anwendung eines Nahprüfgerätes aufgetreten<br />
sein mag, die nun überwunden werden soll.<br />
Die Anwendung der gewonnenen Kenntnisse kann für einen<br />
beschränkten Teilnehmerkreis während eines im Anschluß an<br />
die Jahrestagung stattfindenden Kurzlehrganges geübt werden.<br />
<strong>Der</strong> Lehrgang findet unter der Leitung von Herrn Direktor<br />
Dr. Schachtschabel in den bestens geeigneten Räumen der<br />
Fachschule für <strong>Augenoptiker</strong>, Köln, statt. Um unfruchtbares<br />
Zuschauen zu vermeiden, finden die Ubungen in sehr kleinen<br />
Arbeitsgruppen statt. Die einzelnen Gruppen werden nach<br />
einem bestimmten Zeitplan zyklisch vertauscht, so daß jeder<br />
Lehrgangsteilnehmer mit allen Geräten und Arbeitsweisen in<br />
Berührung kommt.<br />
Einem ganz anderen aktuellen Gebiet gehören die Kurzvorträge<br />
von Dr. Ross, Fürstentum Liechtenstein, und Ed. Bosshard,<br />
Zürich, an. Es geht dabei um die heute schon weitverbreiteten<br />
Schutzgläser mit aufgedampften Schichten. Dr. Ross<br />
will zunächst einen allgemeinen Uberblick über die Herstellungsmethoden<br />
und die physikalischen Eigenschaften dünner<br />
Schichten geben. Nach der Beschreibung ausgewählter Anwendungsbeispiele<br />
für aufgedampfte Schichten in der allgemeinen<br />
Optik wird der Referent speziell ' auf die Anwendung<br />
in der Augenoptik eingehen.<br />
Die besonderen Eigenschaften der im Aufdampfverfahren<br />
hergestellten Schutzbrillengläser in technischer und optischer<br />
Hinsicht sowie die Absorptionseigenschaften mit Bezug auf<br />
die physiologischen Forderungen der Augenoptik wird unser<br />
Schweizer Kollege Bosshard herausstellen. Er wird auch von<br />
seinen praktischen Erfahrungen sprechen und auf die Aussichten<br />
der Aufdampfgläser in der Zukunft hinweisen.<br />
Besonders herzlich werden wir Rud. Koch, Eibau, als einen<br />
unserer Gäste aus mitteldeutschem Gebiet begrüßen. In<br />
einem Kurzvortrag berichtet er über Zweck und Ziel der Vorderkammerlinse,<br />
einer künstlichen Linse im Auge. Die Entwicklung<br />
der Linse mit ihren verschiedenen Formen wird an<br />
-einigen Lichtbildern gezeigt werden. Die Vorteile, die durch<br />
eine Einpflanzung· für den Träger entstehen, werden klargestellt.<br />
Was den <strong>Augenoptiker</strong> bei der Brillenanpassung in<br />
solchen Fällen interessieren muß, wird besonders erwähnt und<br />
über die erzielten Erfolge soll ebenfalls gesprochen werden.<br />
Man mag das Fernsehen als Mittler einer verbreiteteren<br />
Einheitskultur begrüßen oder es als Eindringling in den individuellen<br />
Bezirk unseres Familienlebens ablehnen. Die Tatsache<br />
einer zunehmenden Verbreitung bleibt bestehen. Wie<br />
auch schon auf anderen Sektoren der fortschreitenden Technik,<br />
ergeben sich bei . der Betrachtung von Fernsehübertragungen<br />
gesteigerte Anforderungen an die SehtOchtigkeit unserer<br />
Augen. Es ist deshalb für den <strong>Augenoptiker</strong> wichtig, aus der<br />
Technik des Fernsehens heraus die Zusammenhänge zu<br />
kennen, um in den Fällen auftretender Sehschwierigkeiten<br />
m_it augenoptisch richtigen Maßnahmen helfen zu können.<br />
Vom augenoptischen Standpunkt sind beim Betrachten eines<br />
Fernsehbildes von besonderem Einfluß die Rasterung, der Betrachtungsabstand,<br />
das Flimmern, der Bildstand, die Farbe<br />
der Leuchtschi.rmsubstanz, der zellenschrelbende Lichtpunkt<br />
mit Auswirkungen der Empfindungszeiten, ein nicht genügender<br />
Fusionszwang usw. Da es sich bei der Betrachtung eines<br />
Fernsehbildes um ein Sehen mit nicht mehr vollkommenen<br />
Voraussetzungen handelt, ergeben sich entsprechend erhöhte<br />
und zum Teil neuartige Anforderungen an die Sehhilfsmittel.<br />
Könnte es einen geeigneteren Fachmann geben als Dr. Werner<br />
Plstor, Eutin, um uns diese Zusammenhänge richtig und klar<br />
verständlich aufzuzeigen?<br />
Die Reihe der aus dem engeren Kreis ·der wissenschaftlichen<br />
Augenoptik zu erwähnenden Vorträge beschließt dann Herr<br />
Gulllno, München, indem er sich den besonderen optischen<br />
Problemen bei astigmatischen Mehrstärkengläsern zuwendet.<br />
Er wird dieses Gebiet einmal aus der Perspektive des Brillenglasherstellers<br />
sehen und auf die unterschiedliche Beurteilung<br />
26 ~ Heft 4/<strong>1957</strong>
der Achsen- und Nahteillage durch den <strong>Augenoptiker</strong> eingehen,<br />
die dadurch entstehen kann, daß bei der Messung<br />
entweder vom geometrischen oder vom optischen Mittelpunkt<br />
ausgegangen wird. Die Gefahr von Einschleiffehlern bei verschiedenen<br />
Methoden der Achsenanzeichnung wird diskutiert.<br />
Ja, lieber Tagungsteilnehmer, es werden auch in diesem<br />
Jahr die Zellen Deiner Großhirnrinde beim Hören der Vorträge<br />
beachtlich strapaziert werden. Aber das Ist ja eigentlich<br />
der Zweck unserer Jahrestagungen. Es ist schon ein hohes<br />
Maß an lntelllgenz, vereint mit manueller Geschicklichkeit und<br />
immer wieder begeisterter Einsatz des eigenen Könnens zur<br />
Hilfe an fehlslchtigen Mitmenschen notwendig, um ein meisterlicher<br />
<strong>Augenoptiker</strong> zu sein.<br />
Und diese hohen Anforderungen an die persönlichen Voraussetzungen<br />
müssen naturgemäß schon bei der Berufswahl<br />
berücksichtigt werden, wenn eine für die Fehlsichtigen segensreiche<br />
Weiterentwicklung unseres Berufes auch für die Zukunft<br />
gesichert bleiben soll. Wir können nicht weiterhin tatenlos<br />
zusehen, wie Personalchefs großer Industriefirmen, aber<br />
auch einzelne Berufsgruppen, darin bereits eine Systematik<br />
entwickelt haben, den befähigsten Teil der Jugend zu sich<br />
heranzuziehen. Wir geraten völlig ins Hintertreffen, wenn wir<br />
die Bewerbung um unsere Lehrstellen weiterhin dem Zufall<br />
überlassen. Wir müssen das Interesse für unseren Beruf bei der<br />
vor der Schulentlassung stehenden Jugend wecken und unter<br />
den Bewerbern nur die wirklich geeigneten Nachwuchskräfte<br />
auswählen. Das setzt aber voraus, daß wir klar erkennen,<br />
worauf es ankommt. Dieses brandwichtige Thema wurde von<br />
Hans Sauerborn, Fulda, für seinen Eröffnungsvortrag gewählt.<br />
Er wird uns wohlüberlegte Vorschläge machen und Richtlinien<br />
für die Auswahl, aber auch für die Werbung der Berufsanwärter<br />
geben.<br />
'<br />
Ein so vielschichtiges Gebiet wie die Augenoptik hat natürlich<br />
auch Berührungspunkte mit anderen Disziplinen. Es war<br />
deshalb naheliegend, auch einmal einen Fachmann der Farbenpsychologie<br />
durch Herrn Dr. Frlellng, Marquartstein, zu<br />
Wort kommen zu lassen. Die psychologische Wirkung der Farben<br />
kann durch die Slnnespsychologle, aber auch durch die<br />
Tiefenpsychofogie erfaßt werden. In beiden Bereichen hat der<br />
<strong>Augenoptiker</strong> Anliegen an die Farbenpsychologie. Ausgehend<br />
von der Wahrnehmungslehre werden die Fragen der geeigneten<br />
Beleuchtungsfarbe, der günstigsten Leuchtdichterelationen<br />
bei Augenoptlkermaschlnen und auf dem Arbeitsplatz<br />
des <strong>Augenoptiker</strong>s behandelt, wogegen die tiefenpsychologische<br />
Fragestellung sich vor allem auf die Gebiete der Brillenfarben<br />
in bezug auf ihre Träger, der Innenraumausstattung<br />
und der Schaufensterdekoration erstreckt, um nur einige der<br />
Gebiete zu nennen, auf denen sich Farbenpsychologie und<br />
Augenoptik begegnen.<br />
Was nutzt dem Fehlsichtigen das beste Paar Augengläser,<br />
wenn es sich in einer unschönen Fassung befindet und er<br />
Hemmungen haben muß, seine Brille auch wirklich zu tragen?<br />
Die Erkenntnisse, daß die Brillenanpassung auch nach ästhetischen<br />
Gesichtspunkten zu geschehen habe, Ist zwar nicht<br />
mehr neu. Aber ausschöpfen läßt sich dieses Thema nie ganz.<br />
Da Frau Mode hier entscheidend mitredet, ist es einer immerwährenden<br />
Wandlung unterworfen. Adalbert GrUn, Köln, hat<br />
es unternommen, in Vorträgen und In vielfältigem Gedankenund<br />
Erfahrungsaustausch die Frage zu klären, ob bei der Brillenanpassung<br />
nach ästhetischen Gesichtspunkten elementare<br />
Richtlinien ihre Bedeutung haben. Ferner hat er versucht, eine<br />
Methodik bei der Anpassung modischer Brillen zu verwirklichen,<br />
und zwar in Form eines „ästhetischen Testes", der es<br />
auch in Zweifelsfällen ermöglicht, eine entsprechende Lösung<br />
bewußt zu finden. <strong>Der</strong> Vortrag soll nun erläutern, wie man<br />
an Hand eines ästhetischen Testes bzw. gewisser Richtlinien<br />
schnell und zielbewußt beraten kann, und welche Forderungen<br />
in bezug auf Farbe und Form der Fassung unbedingt zu berücksichtigen<br />
sind, damit der Gesidltsausdruck. des Trägers<br />
nicht nachteilig beeinflußt wird. Wir wollen also dem Sehhilfebedürftigen<br />
das Tragen einer Brille durch eine geschmackvolle<br />
Fassung erleichtern.<br />
Besonders sorgfältig zusammengetragene Lichtbilder werden<br />
paarweise projiziert werden, um gute und schlechte Anpassungsbeispiele<br />
nebeneinander zeigen zu können.<br />
Wo immer auch Frau Mode vieldeutig lächelt, - und wo<br />
könnte sie es besser als aus einer hübschen Brillenfassung? -<br />
da ist auch Merkur nicht weit entfernt. Und so wird uns<br />
Heinrich Helnen, Bochum, darlegen, wie gerade in der Augenoptik<br />
fachliches Wissen und Können die unentbehrliche Voraussetzung<br />
für ein gutes Verkaufsgespräch sind. Wir haben<br />
in unseren Arbeitsräumen keine Tonbänke, sondern Anpaßtlsche.<br />
Wir reden unseren Kunden keine Waren auf, sondern<br />
Foto : Hatu Wapa•r<br />
Und wieder ist's Frilhlinl{ in Codesbug am Rhein, Die alte Codesburg<br />
mit ihren schönen Ausblid.en erwartet die <strong>Augenoptiker</strong> währmd der<br />
WVA-Tagung vom 26. bis ,W. Mai.<br />
wir setzen uns an den Anpaßtisch mit der inneren Bereitschaft,<br />
dem fehlsichtigen Mitmenschen unter Einsatz all<br />
unserer Fähigkeiten zu helfen. In dieser Hilfsbereitschaft liegt<br />
der ethische Sinn unseres Berufes. Und wer In solcher Haltung<br />
an sein Tagewerk geht, dem wird auch der materielle Lohn<br />
nicht ausbleiben.<br />
Im Zeichen der Marktwirtschaft scheuen Industrie und Großhandel<br />
keine Reisespesen, um ihre Erzeugnisse im Musterkoffer<br />
tagaus, tagein dem <strong>Augenoptiker</strong> in natura vorzuführen.<br />
In der Augenoptik sind die meisten Dinge Ja so<br />
hübsch klein, daß sich eine ansehnliche Kollektion bequem in<br />
einem repräsentativen Lederbehältnis unterbringen läßt. Und<br />
doch gibt es allerlei Gegenstände, die wir zwar zu unserer<br />
Berufsausbildung dringend brauchen, die aber Ausmaß und<br />
Gewicht eines „handbetriebenen" Musterkoffers erheblich<br />
überschreiten.<br />
Unsere augenoptischen Instrumente, Maschinen, Werkzeuge,<br />
Möbel und sonstigen lnventarstücke sollen uns für lange Zeit<br />
nützliche Arbeitsgeräte sein. Wir wählen sie mit viel Uberlegung<br />
sorgfältig aus und bestellen sie nicht gern „nach<br />
Katalog", ohne vorher gesehen und geprüft zu haben, wofür<br />
wir unser Geld ausgeben. Deshalb wird auch in diesem Jahr<br />
die einschlägige Ausstellung über Besuchermangel bestimmt<br />
nicht zu klagen haben. Da die Eröffnung der Ausstellung bereits<br />
am Sonntag, dem 26. Mai, um 11 Uhr, vorgenommen wird,<br />
ist auch solchen Kollegen, die werktags unabkömmlich sind,<br />
eine Besichtigung möglich. Die Ausstellung befindet sich in<br />
einem abgeschlossenen Vorraum der Stadthalle und ist durch<br />
den Haupteingang und das Foyer zu erreichen. E. Busch,<br />
Göttingen, M. Hensoldt & Söhne, Wetzlar, J. D. Möller, Wedel,<br />
Oculus-Optikgeräte, Dutenhofen, Ohlhanns, Wien, G. Rodenstock,<br />
München, Wernlcke & Co., Düsseldorf, C. Zeiss, Oberkochen,<br />
werden ihre Erzeugnisse zeigen.<br />
Vom Ausstellungsraum aus sind wieder drei Musterschaufenster<br />
zu besichtigen. Mit ihnen will uns Heinrich Helnen,<br />
Bochum, erneut Anregungen geben für weitere Verbesserungen<br />
unseres wichtigsten und wirkungsvollsten Werbemittels.<br />
Wer In Baden-Baden die feinen Dekorationen sah, wird sich<br />
auf den Genuß der diesjährigen Schau freuen.<br />
6'/II/JlßlJflllllt Heft 4/<strong>1957</strong> 27
Veranstaltungsfolge der WVA-Jahrestagung <strong>1957</strong> vom 26. bis 30. Mai<br />
zu Bad Godesberg am Rhein<br />
und Kurzlehrgang vom 31. Mai bis 1. Juni <strong>1957</strong><br />
11.00 Uhr Bad Godesberg, Stadthalle, Foyer<br />
Eröffnung der Ausstellung augenoptischen<br />
Inventars<br />
Erstbesichtigung der Musterschaufenster<br />
9.00 Uhr<br />
10.30 Uhr<br />
11.00 Uhr<br />
11.15 Uhr<br />
9.00 Uhr<br />
9.30 Uhr<br />
10.15 Uhr<br />
11.00 Uhr<br />
11.15 Uhr<br />
9.00 Uhr<br />
9.30 Uhr<br />
Stadthalle, großer Bühnensaal<br />
Offizielle Eröffnung der Tagung und<br />
Begrüßung der Tagungsteilnehmer<br />
Hans Sauerhorn WVA, Fulda:<br />
„Die Heranführung und Auswahl eines<br />
geeigneten Berufsnachwuchses"<br />
Pause<br />
Dr. Werner Pistor, WV A, Eutin/Holstein:<br />
„Die Technik des Fernsehens und dabei<br />
mögliche Sehsdiwierigkeiten"<br />
Stadthalle, kleiner Saal<br />
Prof. Dr. Dr. Herbert Sdiober,<br />
E.M.d.WVA, Mündien:<br />
„Die physiologisdien Probleme bei der<br />
Nahbrillenbestimmung''<br />
Dr. Josef Reiner, WV A, Köln:<br />
,,Nahprüfgeräte und Nahleseproben"<br />
Eberhardt Preussner, WVA, Mannheim·,<br />
,,Zwedcmäßiges Vorgehen bei der Nahbrillenbestimmung"<br />
Pause<br />
Dr. A. Ross, Wissensdiaftlidier Mitarbeiter<br />
der Gerätebau-Anstalt<br />
Balzers & Co., Fürstentum Lieditenstein:<br />
„Aufbau und Eigenschaften dünner<br />
Sdiiditen unter Berüdcskhtigun~ ihrer<br />
Anwendung in der Augenoptik'<br />
Stadthalle, kleiner Saal<br />
Rudolf Kodi, Eibau:<br />
,,Das Starglas. im Auge"<br />
H. Guilino, Wissensdiaftlidier Mitarbeiter<br />
der Optischen Werke G. Rodenstock,<br />
München:<br />
„Optisdie Probleme bei astigmatischen<br />
Mehrstärkengläsern''<br />
ab 10.30 Uhr Terrassen der Stadthalle<br />
Ausklang<br />
Sonntag, den '.26. Mai <strong>1957</strong><br />
Montag, den '.27, Mai <strong>1957</strong><br />
Dienstag, den 28. Mai <strong>1957</strong><br />
Mittwoch, den 29. Mai <strong>1957</strong><br />
10.30 Uhr<br />
10.45 Uhr<br />
ab 19.00 Uhr Rheinhotel Dreesen, Terrasse<br />
Begrüßungsabend<br />
12.15 Uhr Dr. Heinr. Frieling, Marquartstein/Obb.:<br />
„Farbenpsyc:hologisdie Forsdiungen und<br />
ihre Anwendung im Bereich des <strong>Augenoptiker</strong>s"<br />
16.00 Uhr Kleine Rundfahrt mit Omnibus oder<br />
Privatwagen durdi Bad Godesberg und<br />
Bonn, Besichtigung des Bundeshauses,<br />
Venusberg, Kasselsruhe (Kaffeepause).<br />
ab 20.00 Uhr Stadthalle, großer Bühnensaal<br />
,,Rheinischer Abend"<br />
12.00 Uhr Eduard Bosshard, Zürich/Schweiz:<br />
,,Praktisdie Erfahrungen mit den aufRedampften<br />
Sdiutzbrillengläsern"<br />
12.30 Uhr Terrasse zwisdien Weiher und Stadthalle:<br />
Gruppenbild aller Tagungsteilnehmer<br />
16.00 Uhr Omnibusfahrt zum Petersberg, daselbst<br />
Kaffeetafel auf der Terrasse,<br />
Rückkehr 19.00 Uhr<br />
19.00 Uhr Codesburg, großer Saal<br />
Jahreshauptversammlung (nur für<br />
Mitglieder)<br />
20.00 Uhr „Bastei" am. Rhein:<br />
Abendfahrt der Damen, in- und ausländisdien<br />
Gäste und Nichtmitglieder<br />
ansdiließend Rheinhotel Dreesen,<br />
zwangloses Beisammensein der Fahrtteilnehmer<br />
11.45 Uhr<br />
20.00 Uhr<br />
Donnerstag,_den 30. Mai <strong>1957</strong>, Christi Himmelfahrt<br />
Pamre<br />
Adalbert Grün, WV A, Köln:<br />
,,Praxis der Brillenanpassung nach ästhe•<br />
tisdien Gesiditspunkten"<br />
Heinrich Heinen, WVA, Bochum:<br />
,, Verkaufsgesprädi des <strong>Augenoptiker</strong>s"<br />
Stadthalle, großer Bühnensaal<br />
Festabend mit Programm<br />
Die Offnungszeiten der Ausstellung sind am Sonntag,<br />
dem 26. Mai, von 11.00 bis 17.00 Uhr und von Montag,<br />
dem 27. bis Mittwoch, dem 29. Mai, von 9.00 bis 17.00.<br />
Zur offiziellen Tagungseröffnung und zu den Fachvorträgen wird der Saal um 8.00 Uhr geöffnet. Um eine pünktlidie<br />
Durdiführung der Veranstaltungsfolge_zu ermöglichen, wird gebeten, spätestens 10 Minuten vor Beginn der Vorträge die<br />
Plätze einzunehmen.<br />
Kurzlehrgang „Moderne Nahbrillen-Bestimmung"<br />
in den Räumen der „Fachschule für <strong>Augenoptiker</strong>" Köln, Claudiusstraße 1<br />
9,00 Uhr Fahrt der Kursteilnehmer von Bad<br />
Godesberg nach Köln<br />
10.00 Uhr Fadisdiule für <strong>Augenoptiker</strong>, Köln, Hörsaal:<br />
Dr. Josef Reiner : Vortrag mit<br />
Demonstrationen<br />
8.00 Uhr<br />
9.00 Uhr<br />
16.00 Uhr ·<br />
Fahrt Bad Godesberg-Köln<br />
Fortsetzung der praktischen Obungen<br />
Kursusende<br />
Freitag, den 31. Mai <strong>1957</strong><br />
Samstag, den 1. Juni <strong>1957</strong><br />
14.00 Uhr Praktische IUbungen in kleinen Arbeitsgruppen<br />
18.00 Uhr Rüdcfahrt nach Bad Godesberg<br />
Die erforderliche Mittagspause wird eingelegt. Kursusgebühr<br />
DM 35.-. Teilnehmermeldung an die Geschäftsstelle<br />
der WV A, Fulda, Postfach 292.<br />
28<br />
6/ugenq,Jikel, Heft 4/<strong>1957</strong>
Aus der Gruppe Mitte<br />
Am Sonntag, dem 24. März, versammelten sidl über 50 Zuhörer<br />
im Konferenzzimmer des Hotel Musman in Hannover, um<br />
dem Vortrag des Ing. Guilino der Fa. G. Rodenstock über das<br />
Thema „Mehrstärkengläser" zu folgen. <strong>Der</strong> Vortrag war äußerst<br />
interessant, und die anschließende Diskussion erstreckte sidl nidlt<br />
nur iauf das Vortragsgebiet, sondern aus KoHegenmund wurde<br />
manch' interes~ante Frage an Herrn Guilino gestellt, der es verstand,<br />
in verständlidler Weise Unklarheiten zu klären.<br />
Es ist vorgesehen, daß Herr Dr. Wagner, Oberkodlen, in Kassel<br />
einen Vortrag starten wird. Einladungen hierzu ergehen nodl.<br />
,,Stuttgarter Montag"<br />
<strong>Der</strong> Einladung zu dem Stuttgarter Abend im März waren zahlreiche<br />
Mitglieder und Gäste nachgekommen. Bezirksbeauftragter<br />
Theo Schneider begrüßte alle sehr herzlich, besonders aber diejenigen,<br />
die neu in die WV A aufgenommen worden sind.<br />
Dieses Mal hielt Kollege Jäckle aus Kirchheim sein Kurzreferat:<br />
.Dezentrieren, warum und wie". Er führte sehr anschaulich aus,<br />
warum man heute bei der Anpassung von Bifokal- 'und besonders<br />
von Trifokalgläsern und bei den großen modischen Formen ganz<br />
besonders auf genaue Zentrierung der Gläser achten muß. Die<br />
bekannte Dezentrationsformel wurde allen nochmals ins Gedächtnis<br />
zurückgerufon, und zum Schluß zeigte Kollege Jäckle<br />
eine von ihm selbst konstruierte Einrichtung, bei der er mit<br />
Hilfe von Polarisation den zentrischen Sitz der Brille genauestens<br />
ermitteln kann.<br />
Eine lebhafte Diskussion schloß sich den Ausführungen an,<br />
und den Absc:hluß bildeten einige Fälle aus der Praxis.<br />
Auch im April waren viele Mitglieder und Gäste der Einladung<br />
nachgekommen. Kollege Postenrieder aus Pforzheim hatte<br />
sich für diesen Abend das Thema .Strahlung,sschutzgläser• gewählt,<br />
das bei allen Anwesenden ein starkes Ec:ho fand.<br />
Zuerst zeigte der Referent die Absorptionskurven der einzelnen<br />
Strahlungsschutzgläser und erläuterte daran die verschiedenen<br />
Wirkungsbereiche der getönten Gläser. Während bei den Hygalund<br />
Ultrasin-Gläsern mehr W,ert auf stärkere Absorption in dem<br />
UV-Bereich zwisc:hen 300 und 400 my gelegt wird, hat das<br />
Uropalglas seinen stärksten Absorptionsbereich im langwelligen<br />
Licht. Sehr interessant für alle Anwesenden war ein Test, den<br />
Kollege Postenrieder in Form einer Befragung bei seinen Kunden<br />
durchgeführt hat. Dieser Test ist allgemein bejahend aufgenommen<br />
worde.n.<br />
In der Diskussion spr,ach Kollege Schmidthammer vom Hause<br />
Zeiss, Oberkochen, über die Entwicklung und Wirkung des heutigen<br />
Uropalgla,ses. Kollege Bender fügte hinzu, daß nadl seinen<br />
Erfahrungen mit dem Hygalglas kontrastreicher und härter gesehen<br />
wird, was speziell auf Hyperoben und Presbyopen zutreffe.<br />
Er erklärte sich das schärfere Sehen mit dem getönten Glas durdl<br />
eine Einsduänkung der chromat. Aberr,ation.<br />
WV A-Veranstaltungs-Kalender<br />
Bezirksgruppe Zeit Ort Veranstaltungsart<br />
Köln-Bonn-Aachen<br />
Montag,<br />
A. Grün<br />
29. April<br />
Köln H. J. Schreyer:<br />
Köln-Lindenthal<br />
Niederlassung Zeiss<br />
„Das Brillenglas<br />
20.00 Uhr<br />
in der Werkstattpraxis"<br />
Kringswe~ l<br />
Hamburg<br />
E. Sanow<br />
Hamburg 20<br />
Eppendorfer<br />
Baum 18<br />
Dr. Ernst Wagner, Oberkodlen:<br />
Mittwoch,<br />
l.<br />
Hamburg, Ballindamm 13<br />
Experimentalvortrag .Schulzgläser"<br />
8. Mai, 19.45 Uhr 2. Meilensteine der Optik<br />
3. Fachgespräche am runden Tisch<br />
Rhein-Main<br />
Montag,<br />
C. Krieger Frankfurt am Main, Schönstr. 21 C. Krieger, WV A, Wiesbaden:<br />
13. Mai<br />
Wiesbaden<br />
GFA., Raum 13<br />
.Ästhetische Brillenanpassung"<br />
19.30 Uhr<br />
Langgasse 5<br />
Gesamte WVA<br />
26. bis 30. Mai<br />
Bad Godesberg am Rhein Jahrestagung <strong>1957</strong><br />
siehe Gesamtprogramm der Jahrestagung in dieser Ausgabe<br />
Düsseldorf<br />
E. Straube<br />
Solingen-Ohligs<br />
Düsseldorfer<br />
Straße 11<br />
Mittwoch,<br />
19. Juni<br />
Düsseldorf, Schadowstr. 44<br />
Allgemeine Aussprache über die Vorträge der<br />
Jahrestagung<br />
Köln-Bonn-Aachen<br />
Montag,<br />
24. Juni<br />
Köln<br />
Fachschule für <strong>Augenoptiker</strong><br />
Claudiusstraße 1<br />
Dr. J. Reiner, WVA, Köln:<br />
.Korrektion der Aniseikonie"<br />
Rhein-Main<br />
Montag,<br />
8. Juli<br />
Frankfurt am Main, Schönstraße 21<br />
Nahbrillenbestimmung<br />
Düsseldorf<br />
Montag,<br />
Düsseldorf, Sdiadowstraße 44<br />
Dr. J .. Reiner, WVA, Köln:<br />
8. Juli .Brille und Fernsehen"<br />
Schwaben<br />
E. Hans Sonntag,<br />
Kaufbeuren<br />
21. Juli<br />
Postfach 176<br />
Kaufbeuren<br />
Nahgläserbestimmung<br />
Dipl.-Opt. E. Bölter, WV A, Solingen:<br />
Köln-Bonn-Aadten<br />
Montag,<br />
Köln, Niederlassung Möller „Akkommodationsprobleme, mit denen wir täglich<br />
29. Juli<br />
zu tun haben•<br />
Wer an der Jahrestagung in Bad Godesberg teilnehmen möchte (und wer möchte das nicht?), sendet seine Anmeldekarte bis<br />
spätestens 10. Mai an die WV A-Geschäftsstelle, Fulda, Postfach 292. Wer ohne sid!. rechtzeitig angemeldet zu haben nach Bad<br />
Godesberg reist, muß leider wegen der verursachten Sonderarbeit einen höheren Tagungsbeitrag im Tagungsbüro entrichten~<br />
Wer als Gast (Nichtmitglied) an der Jahrestagung teilnehmen möchte und die Einladungsdrucksachen (Programmheft) noch<br />
.n,icht erhalten hat, wende sich sogleich dieserhalb an die Geschäftsstelle der WV A in Fulda, Postfach 292. '<br />
~ Heft 4/<strong>1957</strong> 29
Deutsche Gesellschaft für Optometrie<br />
Postscheckkonto Berlin West Nr. 824 00<br />
Geschäftsstelle: W ahher Moebis 1. Vorsitzender: Peter Abel Kassierer: Willy Faulbaum<br />
Berlin N 65, 01awi11ra6a 3 Berlin W 15, Kurfüntendamm 210 Berlin•Slegli11, Albraah1a1ra6a 9<br />
Aus dem Berliner Arbeitskreis der DGO:<br />
Erfahrungen mit dem Polatest<br />
Auf dem Vortragsabend am 13. März berichtete vor dem Berliner<br />
Arbeitskreis der Deutschen Gesellschaft für Optometrie<br />
unter dem obengenannten Thema Herr H. J. H a a ,s e , der -in<br />
Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Thiele und Herrn B. Gorges das<br />
neue binokulare Polarisations-Prüfverfahren der Fachschule für<br />
Optik und Fototechnik, Berlin, entwickelte, zusammenfassend<br />
über die in rund zweijährigen praktischen Versuchen mit dem<br />
Polagerät gesammelten Erfahrungen.<br />
Er ging von der Situation aus, die bei Beginn der Versuche<br />
bestand, und die gekennzeichnet gewesen sei durch die Auffassung,<br />
daß die Ruhelage der Sehachsen nicht unbedingt mit<br />
ihrer für das binokulare Sehen bequemsten Lage identisch sei.<br />
Man habe insbesondere angenommen, die Maddoxmessung weise<br />
die Sehachsenruhelage .an sich" nach, und es komme für die<br />
Korrektion von Heterophorien darauf an, zu ermitteln, welches<br />
der zu korrigierende .Störanteil" des Stellungsfehlers sei. Daraus,<br />
daß man nach den alten Maddox-Korrektionsregeln immer<br />
nur einen gewissen Teil des nachgewiesenen Fehlers korrigieren<br />
durfte, und daraus, daß Messungen nach dem unter einem Teilfusionsreiz<br />
stehenden TIB-Prinzip häufig einen in voller Höhe<br />
als Korrektion verträglichen Meßwert ergaben, habe man schließen<br />
zu müssen geglaubt, daß die Differenz zwischen dem Maddox<br />
Meßwert und der .komfortablen" Korrektion im wesentlichen<br />
auf der individuellen relativen Fusionsbreite beruhe. Daß nach<br />
dieser Theorie das System der äußeren Augenmuskeln sich weitgehend<br />
anders verhi-elt als andere Systeme quergestreifter Muskeln,<br />
in denen die Ruhelage stets gleichzeitig auch die anstrengungsfreieste<br />
Lage sei, habe man auf vorerst unklärbare<br />
und zum Teil psychische Einflüsse zurückgeführt. Die Heterophoriekorrektion<br />
sei demzufolge im Vergleich zur rein refrak-·<br />
tiven Korrektion mit sehr großen und von Fall zu Fall verschiedenen<br />
Unsicherheiten belastet gewesen, die man nur mit sehr<br />
viel Erfahrung und Fingerspitzengefühl glaubte bewältigen zu<br />
können. Immerhin habe sich aber das von der Berliner Fachschule<br />
aus in Deutschland bekanntgemachte TIB-Verfahren als großer<br />
Fortschritt in Richtung auf größere Sicherheit hin erwiesen und<br />
insbesondere zum erstenmal an Hand der Sehgleichgewichtsprüfung<br />
Aussagen darüber erlaubt, ob und in welcher Weise<br />
sich beide Augen eines Augenpaares am binokularen Sehakt beteiligten.<br />
Relativ unsicher sei man allerdings auch mit dem TIB<br />
Verfahren noch bei der Bestimmung und Kor-rektion von Esophorien<br />
gewesen, wofür · ohne Frage der vom sichtbaren Trenner<br />
ausgehende esopetale Fusionsreiz verantwortlich zu machen sei.<br />
Durch glückliche Zufälle unterstützt, sei dem Vortragenden<br />
gleich zu Beginn der Versuche mit dem Polatest die Feststellung<br />
gelungen, daß - wenigstens in allen damals überprüften Fällen<br />
- eine .Maddox-Ruhelage" und noch eine andere Ruhelage<br />
nachweisbar sei, die sich unter den Meßbedingungen des Polatestes<br />
einstelle. Es sei mit einer entsprechend modifizierten Ausführung<br />
des Polatestes ferner der Nachweis gelungen, daß die<br />
Umstellung von der einen Ruhelage in die andere bewirkt werde<br />
durch Änderungen der Testleuchtdichte bzw. der Netzhautreizstärke,<br />
so daß man in der Folge die Maddox-Ruhelage als<br />
,.Dunkel-Ruhelage", die am Polatest und mit verfahrensbedingten<br />
Abweichungen auch am TIB-Test sich einstellende Ruhelage<br />
als .Hell-Ruhelage" bezeichnet habe. Es habe sich eine Reihe von<br />
Hinweisen darauf ergeben, daß die Hell-Ruhelage diejenige sei,<br />
in der im natürlichen binokularen Sehakt nicht nur komfortable,<br />
sondern das komfortabelste Sehen möglich sei. Daraufhin habe<br />
man für die Versuche mit dem Polatest eine neue hypothetische<br />
Korrektionsregel formuliert, die besagte, daß in Normalfällen<br />
stets der volle am Polatest ermittelte Heterophoriebetrag auskorrigiert<br />
werden solle. Nach dieser Regel seien sowohl Herr<br />
Gorges und der Vortragende an der Berliner Fachschule als auch<br />
die Kollegen Scherwinzky und Schubert verfahren.<br />
<strong>Der</strong> Vortragende berichtete über die Erfahrungen mit 121 von<br />
ihm selbst geprüften Fällen und führte an, daß auch die anderen<br />
Erprobungsreihen nach vorerst nur mündlichen Mitteilungen der<br />
Durchführenden keine anderen Gesichtspunkte ergeben hätten.<br />
Von den 121 Fällen des Vortragenden waren 97 mehr oder<br />
weniger muskelunrichtig für die Feme; bei 21 Fällen lagen pathologische<br />
Veränderungen vor, die die Herstellung binokularen<br />
Sehens unmöglich maditen, davon in 10 Fällen parafoveale Fixation.<br />
<strong>Der</strong> Vortragende betonte, daß diese Verteilung der Fälle<br />
bei weitem nicht der normalen Verteilung entspreche, da die<br />
Refraktionspraxis der Berliner Fachschule in der Hauptsache von<br />
solchen Klienten in Anspruch genommen werde, denen anderweitig<br />
nicht befriedigend geholfen werden konnte.<br />
Bei allen 100 binokular sehtüchtigen Klienten seien die am<br />
Polatest ermittelten Muskelwerte - auch in den Fällen mit<br />
Orthophorie - in sorgfältigen Verträglichkeitsproben an normalen<br />
Fernprobetafeln überprüft und mit schwachen Zusatzprismen<br />
ausdifferenziert worden. Hierbei habe sich stets die<br />
Vollkorrektion nach dem Pola-Meßwert als die vorteilhafteste<br />
herausgestellt.<br />
Von 52 Fällen verschiedenster Art lägen Berichte nach längerer<br />
Tragezeit der Pola-Vollkorrektion vor, Als nicht richtig habe sich<br />
die Vollkorrektion in zwei Fällen erwiesen, von denen der eine<br />
sich bei der Nachprüfung als hodlgradige und zunächst übersehene<br />
Anisophorie (latentes Lähmungsschielen) herausgestellt<br />
habe, die inzwischen nach Ausheilung der zugrundeliegenden<br />
nervösen Erkrankung beseitigt sei; der danach noch verbliebene<br />
isophorische Stellungsfehler, eine Exophorie von 4 prdptr, sei<br />
dann beschwerdefrei vollkorrigiert worden. <strong>Der</strong> Vortragende<br />
wies in' Zusammenhang mit diesem Falle darauf hin, daß Probiergläser<br />
mit extrem kleiner Durchblicköffnung die Ent1ieckung von<br />
Anisophorien so gut wie unmöglich machten. <strong>Der</strong> zweite Beschwerdefall<br />
habe eine Klientin mit langfristig um 3 bis 4 prdptr<br />
schwankender Ruhelage betroffen, bei der zufällig am Tage der<br />
Verordnung der Höchstwert der Heterophorie vorgelegen habe,<br />
so daß die daraufhin verabfolgte Stellungskorrektion zeitweilig<br />
überkorrigierend gewesen sei. Es habe sich in der Folge aber<br />
gerade an dieser Klientin besonders deutlich gezei~t, daß stets<br />
dasjenige Glas am angenehmsten sei, das dem im Augenblick<br />
vorliegenden Pola-Meßwert entspreche. Im übrigen kämen solche<br />
großen Ruhelagenschwankungen, die besondere Vorsicht bei der<br />
Stellungskorrektion voraussetzten, offenbar sehr selten vor, und<br />
es bestünden - auch nach Ansicht des Kollegen Schubert - Hinweise<br />
darauf, daß sie, ähnlich wie Anisophorien, pathologisch<br />
bedingt seien. <strong>Der</strong> erwähnte Fall zum Beispiel leide unter erheblichen<br />
Schilddrüsen-Funktionsstörungen mit stärkeren nervösen<br />
Begleitsymptomen.<br />
Im übrigen seien die Berichtsfälle mit der Stellungs-Vollkorrektion<br />
nach dem Pola-Meßwert sämtlich beschwerdefrei. Dieser<br />
Umstand allein biete allerdings noch keine ausreichende Gewähr<br />
dafür, daß die verabfolgte Korrektion wirklich die komfortabelste ,<br />
sei und daß nicht vielleicht eine andere im Dauergebrauch als<br />
ebensogut oder gar als besser empfunden werden könnte. Man<br />
hätte eigentlich alle Klienten außer mit der vollkorrigierenden<br />
auch noch mit einer etwas unterkorrigierenden und einer etwas<br />
überkorrigierenden Brille ausrüsten müssen, was aber schon<br />
aus finanziellen Gründen unmöglich sei.<br />
Um wenigstens stichprobenartige Aufschlüsse hierüber zu erhalten,<br />
versah der Vortl"agende drei •intelligente erstzukorrigierende<br />
jugendliche Klienten mit geringgradigen Esophorien<br />
zwischen 1,0 und 4,0 prdptr und hohem Fusionsvermögen, die<br />
nach der bisherigen Auffassung einer Stellungskorrektion nicht<br />
bedurft hätten, mit je einer nur refraktiv vollkorrigierenden und<br />
einer auch stellungsmäßig vollkorrigierenden Brille. Alle drei<br />
Klienten berichteten nach einiger Zeit, im Dauergebrauch sei die<br />
unverfänglich gekennzeichnete stellungsmäßig vollkorrigierende<br />
Brille angenehmer und weniger anstrengend. Darüber hinaus sei<br />
eine ganze Reihe von Klienten mit geringgradigen Exo- und<br />
Esophorien zwischen 1,0 und etwa 4 prdptr, die bisher nur<br />
refraktiv vollkorrigi'erend versorgt gewesen seien, mit einer zusätzlichen<br />
Stellungs-Vollkorrektion versehen worden, und bei<br />
allen habe sich die Abstellung binokularer Störungen ergeben,<br />
die vorher als konstitutionell oder pathologisch bedingt und folglich<br />
als unabänderlich hingenommen worden seien (Sehanstrengungsgefühl,<br />
Schmerzen in den Augenmuskelpartien, Blendungsempfindlichkeit,<br />
zeitweilige Diplopieerscheinungen, Schwierigkeiten<br />
bei der räumlich richtigen Einschätzung schnellbewegter Vorgänge<br />
usw.). Von diesen schon bei geringgradigen Heterophorien<br />
möglichen Störungen wurde die zuletzt genannte den Zuhörern<br />
mit Hilfe des Pola-Stereotestes, der im neuen Polatest-Gerät der<br />
Berliner Fachschule enthalten ist, anschaulich demonstriert, und<br />
es zeigte sich, daß ein nicht unbeträchtlicher Prozentsatz von<br />
ihnen eine merklich (bis zu 15 sec) verzögerte Tiefenwahrnehmung<br />
hatte. Daß gerade diese Störung des stereoskopischen<br />
Sehens - ganz abgesehen von der unbewußten Gefährdung, die<br />
zum Beispiel im Straßenverkehr aus ihr resultiere - ein sehr<br />
genaues Kriterium für die Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit einer<br />
Stellungskorrektion sein kann, erläuterte der Vortragende am<br />
30 ~ Heft 4/<strong>1957</strong>
Fall eines Klienten mit einer Exophorie von 3,0 prdptr bei langjähriger<br />
refraktiver Vollkorrektion, der stereoskopisches Sehen<br />
nur mit bewußter Anstrengung und erheblicher Verzögerung erzwingen<br />
konnte; bei ihm sei nach nur vierzehntägigem Tragen<br />
der Stellungskorrektion wie auch in anderen Fällen das binokulare<br />
und stereoskopische Sehen völlig normalisiert gewesen.<br />
Als man ihm ein halbes Jahr später die Stellungskorrektion<br />
wieder fortnahm, habe · das ·zu spontan einsetzenden und drei<br />
Wochen lang anhaltenden Kopfschmerzen geführt, nach deren<br />
Aufhören die Tiefenwahrnehmung wieder mit meßbarer Verzögerung<br />
abgelaufen sei - nach Meinung des Vortragenden ein<br />
Beweis dafür, daß nach Ablauf der drei Wochen mit Kopfschmerzen,<br />
in denen durch fusionale Ausgleichsinnervationen<br />
das binokulare Sehen noch aufrechterhalten worden sei, wieder<br />
zum weniger anstrengenden monokularen Sehen übergegangen<br />
worden war. Die vollkorrigierende Brille habe danach die Dinge<br />
sofort wieder normalisiert.<br />
Daß schon geringgradige Stellungsfehler, die bisher für bedeutungslos<br />
gehalten wurden, und ebensp auch geringgradige<br />
Unterkorrektionen größerer Heterophorien zu subjektiv wahrnehmbaren,<br />
manchmal stark störenden und manchmal sogar in<br />
ihren unbewußten Auswirkungen im gewissen Sinne gefährlkhen<br />
Sehstörungen führen können, hält der Vortragende nach dieser<br />
und nach einigen anderen Beobachtungen für klar erwiesen.<br />
Hieraus ergäben sich, so betonte er, sehr ernst zu nehmende<br />
Folgerungen auch für die Genauigkeit der optischen Brillenanpassung.<br />
Besonders instruktiv erschien ein weiterer Fall mit einer bisher<br />
völlig unkorrigierten Esophorie, die sich bei der ersten<br />
Messung am Polatest als zwischen 10 und 13 prdptr schwankend<br />
zeigte bei einem Maddoxwert von 12 prdptr. <strong>Der</strong> Klient litt seit<br />
langem an migräneartigen Sehbeschwerden, die nach der Verabfolgung<br />
von 10 prdptr B.a. für die Dauer von etwa vier<br />
Wochen völlig beseitigt waren und danach allmählich wieder<br />
einsetzten. Bei der Nachprüfung sei der Pola-Meßwert 14 prdptr<br />
B.a. gewesen, bei einem unveränderten Maddoxwert von<br />
12 prdptr, und außerdem habe sich das vorher außerordentlich<br />
starke Fusionsvermögen des Klienten bei dieser Nachprüfung<br />
erheblich reduziert gezeigt. Mit der inzwischen verabfolgten<br />
Vollkorrektion von 14 prdptr sehe der Klient nun schon seit<br />
einem Vierteljahr völlig beschwerdefrei.<br />
Es sei in diesem wie auch in allen anderen Fällen mit stärkeren<br />
prismatischen Korrektionen festzustellen gewesen, daß die<br />
Abbildungsfehler der Prismen, insbesondere die Verzeichnung,<br />
schon nach wenigen Tagen nicht mehr als störend empfunden<br />
würden, während die sensorische Unterdrückung der Reflexbildchen<br />
2. Ordnung in der Regel etwas längere Zeit beanspruche.<br />
<strong>Der</strong> Vortragende gab schließlich noch einen groben Uberblick<br />
über 48 Fälle, in denen er Vergleichsmessungen nac:b. dem Polaund<br />
Maddox-Verfahren durchführte, um zu klären, ob zwischen<br />
der Maddox-Ruhelage (Dunkel-Ruhelage) und der Pola-Ruhelage<br />
(Hell-Ruhelage) irgendein regelmäßiger, mit einem Umrechnungsfaktor<br />
erfaßbarer Zusammenhang bestehe; er verneinte einen<br />
solchen Zusammenhang entschieden. Nur 16 der vergleichend gemessenen<br />
Fälle (33 °/o) hätten den alten Maddox-Korrektionsregeln<br />
in zudem noch sehr großzügiger Auslegung entsproc:b.en,<br />
indem nämlich ihr komfortabler Korrektionswert niedriger gelegen<br />
habe als der Maddox-Meßwert; mathematisch regelmäßig<br />
seien aber die Differenzen auch in diesen Fällen schon nicht<br />
gewesen. Die restlichen Fälle hätten den Maddox-Regeln sowohl<br />
hinsichtlich der horizontalen als auch manchmal hinsichtlich der<br />
vertikalen Komponente zum Teil sehr grob widersprochen; unter<br />
anderem habe ein besonders eklatanter Fall bei einem mehrfac:b.<br />
und durch zwei Untersucher gemessenen Maddox-Wert von<br />
24 prdptr Basis außen eine am Polatest gemessene und im<br />
Stereoversuch ebenso wie im Dauergebrauch bestätigte Korrektion<br />
von 7 prdptr Basis innen benötigt. Es sei folglich in Zukunft<br />
wohl besser, auf die Maddox-Messung überhaupt zu verzic:b.ten,<br />
da sie leicht irreführen könne.<br />
Zum Absc:b.luß stellte der Vortragende den Zuhörern einen<br />
seiner Klienten, Herrn Dr. Henkel, vor, der seit Anfang<br />
Dezember 1956 beschwerdefrei eine Fernbrille mit 38 prdptr Basis<br />
außen trägt und mit dieser Brille nad!.weislich ohne Verzögerung<br />
stereoskopisch sieht, nachdem er vorher etwa fünf Jahre lang<br />
mit 29 prdptr B.a. teilkorrigiert war und seit einem Jahr migräneartige<br />
Sehbeschwerden und Störungen der stereoskopischen<br />
Wahrnehmung hatte. Die jetzt verabfolgten 38 prdptr entsprechen<br />
der Pola-Vollkorrektion, und es ist besonders interessant, daß in<br />
diesem Falle auch der statische und der dynamische Maddox<br />
Wert 38 prdptr betragen. Verständlicherweise entspann sich aus<br />
der Unterhaltung der Zuhörer mit dem bereitwillig über seine<br />
Beobachtungen Auskunft gebenden Klienten eine lebhafte Diskussion,<br />
die wegen der vorgerückten Stunde nicht zu Ende geführt<br />
werden konnte, so daß die meisten Zuhörer mit einer Reihe<br />
klärungsbedürftiger Fragen nach Hause gegangen sein dürften.<br />
Es ist deshalb auf Vorschlag aus dem Zuhörerkreise vorgesehen<br />
worden, im Rahmen des Berliner Arbeitskreises der DGO bald<br />
noch einen reinen Diskussionsabend über Fragen der binokularen<br />
Korrektion folgen zu lassen.<br />
- e<br />
Kä~senfassungen<br />
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Düsseldorf-Gerresheim<br />
Benderslraße 62 / Ruf 691995<br />
~ Heft 4/ <strong>1957</strong> 31
Bundesverband Nichtselbständiger <strong>Augenoptiker</strong> (BNA)<br />
Vorsitzender:<br />
H. J. Friedrich ,<br />
Gelsenkirchen, Auf dem 9 raskamp 67<br />
Geschäftsstelle:<br />
Düsseldorf-Gerresheim, Schönaustraße 8<br />
Telefon 692943<br />
Tagung des Hauptvorstandes in Essen<br />
Die Kollegen des Hauptvorstandes trafen sich am 24. März in<br />
Essen, im Hotel „Vereinshaus", zu einer ordentlichen Vorstands-,<br />
sitzung, ,an der wegen der besonderen Bedeutung der Tagesordnung<br />
auch die Bezirksgruppen-Vorstände.' des Rhein-Ruhr<br />
Gebietes teilnahmen.<br />
Nach eingehender Beratung wuroe' beschlössen;
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in gediegener<br />
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Ludwigshafen/Rhein, Bismarckstraße 71 .<br />
34<br />
eA~IIC(IJiJM Heft 4/<strong>1957</strong>
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Dieser soll nach kurzer Zeit zwecks späterer Ubemahme<br />
als Teilhaber mit in das Geschäft eintreten. Kapital nicht<br />
unbedingt erforderlich. Umsatz 1956 etwa ¼ Mill.<br />
Es kommt nur ein wohlerzogener strebsamer junger Mann<br />
in Frage. Ausführliche Bewerbungen mit Bild an<br />
Hugo Schmidt, Hattingen-Ruhr, Heggerstraße 31.<br />
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handwerklichen Fähigkeiten (beste Gelegenheit zur Weiterbildung<br />
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~ Heft 4/<strong>1957</strong> 35
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verh., mit allen Arbeiten vertraut,<br />
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verh., in ungekünd. leitender<br />
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Verkauf und Refraktion. Angebote<br />
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Staatl. gepr. <strong>Augenoptiker</strong>,<br />
Berliner Schule, 26 J., 1,80,<br />
versierter Verkäufer, erfahrener<br />
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natürlich, aufrichtig und kameradschaftlich,<br />
aus sehr guter<br />
Familie, sudle idl den<br />
"Meister~. Er soll sein bis<br />
Mitte 30, charakterfest, anpassungsfähig<br />
und im Beruf<br />
sehr tüchtig. Spätere Ubernah11;1e<br />
eines klei~en, ~ber_ gut<br />
fundierten Geschaftes m emer<br />
Kreisstadt nicht ausgesdllossen.<br />
Nur ernstgemeinte, ausführliche<br />
Bildzuschriften sind<br />
bei strengster Diskretion erbeten<br />
unter C 5433.<br />
Künstliche Augen<br />
nach alng111ndt1m Muster<br />
Elgana Fabrikation<br />
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38 6/ugetll}fdll(:el Heft 4/<strong>1957</strong>
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(Bille kurzerhand beim ersten Durchlesen durch Unterstreichen des jeweils Zutreffenden ausfüllen. Sollten Fragen nicht<br />
spontan beantwortet werden können und ihre Beantwortung Mühe verursachen, sollen sie unbeantwortet bleiben, Den<br />
Bogen billen wir, nach - Ausfüllung zu falten und offen als Drucksache ohne Umschlag an den Zentralverband der<br />
<strong>Augenoptiker</strong>, Düsseldorf, Hüttenstra~e 61, zurückzuschicken. Einer Unterschrift oder eines Firmenstempels bedarf es nicht.)<br />
1. Struktur des Betriebes<br />
Spezialbetrieb ohne Foto - Optik und Foto - gemischter Betrieb (mit Foto, Uhren usw.) -<br />
2. Lage des Betriebes<br />
Zentrale Lage in Orten über 100 0_00 Einwohnern -<br />
Randlage in Orten über 100 000 Einwohnern -<br />
Ort von 50 000 bis 100 000 Einwohnern -<br />
Ort von 20 000 bis 50 000 Einwohnern -<br />
Ort unter 20 000 E'inwohnern -<br />
3. Betriebsgrö~e (nur in der Optik Beschäftigte)<br />
1 bis 3 Beschäftigte - 4 bis 10 Beschäftigte - über 10 Beschäftigte<br />
A. Umsatz in Brlllenglösern<br />
a) ungezeichnete Gläser<br />
gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />
gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />
b) Markengläser<br />
gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - lind zwar: saisonnormal - nich·t saisonnormal<br />
gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />
c) Zweistärkengläser<br />
gegenüber dem letzten Quartol: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />
gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />
B. Umsatz In Fassungen<br />
a) Cellhornfassungen bis DM 15,50 Abgabepreis<br />
gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />
gegenüber dem entsprechenden Quartal . des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />
b) Cellhornfassungen über DM 15,50 Abgabepreis<br />
gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />
gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />
c) Cellhornfassungen über DM 35,- Abgabepreis<br />
gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />
gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />
. d) Double-Fassungen<br />
gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />
gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />
e) kombinierte Fassungen<br />
gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />
gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />
C. Umsatz in Sonnenschutzbrillen<br />
a) Metall<br />
gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend - und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />
gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: ansteigend - abfallend - gleichbleibend<br />
b) Cellhorn bis DM 10,- Abgabepreis<br />
gegenüber dem letzten Quartal: ansteigend - abfallend - gleichbleibend • und zwar: saisonnormal - nicht saisonnormal<br />
gegenüber dem entsprechenden Quartal des Vorjahres: Qnsteigend - abfallend - gleichbleibend .<br />
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c) Cellhorn über DM 10,- Abgabepreis<br />
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Diese Klappe bitte zuerat elnsd,lagen