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M das Ausbildungsmagazin - Deine Zukunft, Dein Ding 1/ 23

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Teil 2<br />

Ausbildung und Studium<br />

Das hätte ich gerne gewusst!<br />

FIT FOR FUTURE<br />

3<br />

BAföG Gesetzesänderung<br />

Seit dem 01. August 2022 gilt die 27. BAföG-<br />

Gesetzesänderung. Diese beinhaltet einige<br />

Änderungen, die es sich zu wissen<br />

lohnt.<br />

Unter anderem wurde die Altersgrenze<br />

angehoben. Studierende, die zu Beginn<br />

des Studiums nicht älter als 45 Jahre sind,<br />

können BAföG beziehen.<br />

Außerdem gibt es zahlreiche Änderungen<br />

zum Förderungs-Höchstsatz. Studierende,<br />

die weiterhin bei den Eltern wohnhaft<br />

sind, erhalten 511 €. Wohnt man allein, erhält<br />

man 812 €.<br />

Auch der Freibetrag zum Vermögen der<br />

Auszubildenden hat sich geändert. Vor<br />

dem 30. Lebensjahr liegt dieser bei 15.000<br />

€. Ist man älter als 30 Jahre, liegt der Freibetrag<br />

bei 45.000 €. Das monatliche Einkommen<br />

von Auszubildenden wurde auf<br />

maximal 520 € angehoben.<br />

Diese und weitere Informationen zur<br />

BAföG-Gesetzesänderung sind unter www.<br />

studierendenwerkdarmstadt.de/studienfinanzierung/bafoeg/27-bafoeg-gesetzesaenderung/<br />

zu finden.<br />

Wohngeld<br />

Verfügt man über ein geringes Einkommen,<br />

lohnt sich ein Antrag für Wohngeld.<br />

Studierende können allerdings nur Wohngeld<br />

erhalten, wenn zuvor der Anspruch<br />

auf BAföG verweigert wurde. Diese Reihenfolge<br />

muss eingehalten werden, da<br />

die örtliche Wohngeldstelle den ablehnenden<br />

BAföG-Bescheid benötigt. Wurde<br />

jedoch der Antrag auf BAföG abgelehnt,<br />

da <strong>das</strong> Einkommen der Eltern, des Ehegatten/Lebenspartners<br />

oder <strong>das</strong> eigene<br />

Einkommen/Vermögen zu hoch ist, erhält<br />

man auch kein Wohngeld.<br />

Einem Auszubildenden<br />

steht in der Regel kein<br />

Wohngeld zu, da stattdessen<br />

ein Anspruch auf Berufsausbildungshilfe<br />

(kurz: BAB)<br />

besteht. Wird dieser Antrag abgelehnt,<br />

da die Eltern oder man<br />

selber ein zu hohes Einkommen besitzen,<br />

verfällt auch hier der Anspruch<br />

auf Wohngeld. Ein Auszubildender hat<br />

nur dann die Möglichkeit Wohngeld zu<br />

beziehen, wenn einem die BAB aus anderen<br />

als den oben genannten Gründen<br />

nicht zusteht. Wie <strong>das</strong> Absolvieren einer<br />

zweiten Ausbildung oder <strong>das</strong> Erlernen<br />

eines staatlich nicht anerkannten Berufs.<br />

Darüber hinaus muss man mindestens 18<br />

Jahre alt sein und darf nicht mehr bei den<br />

Eltern wohnen.<br />

Finanzierung<br />

Möchte man einer Ausbildung nachgehen<br />

oder ein Studium beginnen, stellt sich<br />

recht schnell die Frage der Finanzierung.<br />

Schließlich bezahlt sich eine Ausbildung/<br />

Studium und der Lebensunterhalt nicht<br />

von selbst. Glücklicherweise gibt es verschiedene<br />

Möglichkeiten, um nebenbei<br />

etwas Geld zu verdienen. Wir haben euch<br />

die wichtigsten Finanzierungsquellen<br />

vorgestellt:<br />

1. Eltern:<br />

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet ihren<br />

Kindern, auch volljährigen, die Ausbildung<br />

bis zu einem ersten berufsqualifizierenden<br />

Abschluss zu bezahlen. Das<br />

entspricht im Regelfall einer Unterhaltsverpflichtung<br />

der Eltern bis zum Ende<br />

eines Studiums.<br />

2. Nebenjob:<br />

Laut dem „Deutschen Studierendenwerk“<br />

gehen circa zwei Drittel der Studierenden<br />

neben dem Studium zusätzlich jobben,<br />

um sich den Lebensunterhalt finanzieren<br />

zu können.<br />

3. BAföG:<br />

Eine weitere und die womöglich beste<br />

Möglichkeit der Finanzierung, ist eine<br />

Ausbildungsförderung in Form von BAföG.<br />

Erfüllt man bestimmte Voraussetzungen,<br />

kann man monatlich mehr als 800 €<br />

erhalten. Diese Beträge variieren je nach<br />

Alter, Wohnsitz und Einkommen der Eltern/Ehegatten<br />

oder des Lebenspartners.<br />

4. BAB:<br />

Werden bestimmte Qualifikationen erfüllt,<br />

kann ein Auszubildender Berufsausbildungsbeihilfe<br />

(kurz: BAB) beziehen.<br />

Damit kann dieser bis zu 781 € pro Monat<br />

bekommen, was sich allerdings von Fall zu<br />

Fall unterscheidet.<br />

Neben diesen Optionen gibt es natürlich<br />

auch Stipendien, Kredite oder eine Unterstützung<br />

anderer Verwandter.<br />

Text Leila Zimmer<br />

Quellen studierendenwerkdarmstadt.de<br />

studentenwerke.de · azubi.de<br />

Illustration: © CROCOTHERY – stock.adobe.com<br />

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