RehaStimme, April 2021
Verbandsmagazin der DEGEMED. Erscheint quartalsweise. 16 Seiten.
Verbandsmagazin der DEGEMED. Erscheint quartalsweise. 16 Seiten.
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APRIL 2021
IM DIALOG MIT
MDB MARIA KLEIN-SCHMEINK (DIE GRÜNEN)
MDB PROF. DR. ANDREW ULLMANN (FDP)
REHABILITATION
POST-COVID-
REHABILITATION
VERBAND
POSITIONSPAPIER
PRÄVENTION
POLITIK UND PANDEMIE
CORONA IM SUPERWAHLJAHR
DIE HOHE KUNST DES RICHTIGEN ENDES
Das Ende der Legislaturperiode ist wie ein zu langer Abend mit der Familie
im Sommer. Der Tag war ok, aber er geht zu Ende. Die Kinder sind
müde und müssen ins Bett. Sie wollen aber nicht aufhören, zanken und
ziehen sich an den Haaren. Am Ende spricht einer ein Machtwort. In
der Politik sind das die Wähler. Sie entscheiden im September, wie es
weitergeht. Wer ins Bett muss und wer noch aufbleiben darf. Die ersten
Wahlen in diesem Jahr zeigen, dass gerade einiges in Bewegung
gerät. Welche Farbenlehre sich am Ende durchsetzt, hängt auch vom
Krisenmanagement in der Corona-Pandemie ab. Für die Reha-Branche
ist entscheidend, dass auch nach der Wahl Abgeordnete und Bundesregierung
die Bedeutung der Reha wahrnehmen. Sie wird gebraucht, um
die mittel- und langfristigen Folgen der Pandemie zu bekämpfen. Sie
rettet Lebensläufe. Diese Botschaft müssen alle in der Branche offensiv
nach außen tragen. Vor und nach der Wahl.
Kurzer Blick zurück: Die aktuelle Bundesregierung hat einiges für die
Reha-Branche getan. Sie hat die Systemrelevanz der Reha anerkannt und
Schutzschirme für die soziale Infrastruktur organisiert. Sie hat die Beziehungen
zwischen Einrichtungen und den Trägern der Deutschen Rentenversicherung
(DRV) auf eine neue Grundlage gestellt. Das Vergütungssystem
soll endlich transparent werden. Qualitätsprofile werden öffentlich
und Patienten können ihr Wunsch- und Wahlrecht effektiv ausüben. Im
Verhältnis zu den Krankenkassen regulieren künftig Rahmenempfehlungen
die Inhalte der Versorgungsverträge. Diese Neuerungen kommen
aber nicht sofort. Ihre Ausgestaltung hängt von zwei Voraussetzungen
ab: DRV und Krankenkassen müssen einen echten und ergebnisoffenen
Dialog ermöglichen. Und die Reha-Branche muss ihre Chance nutzen und
mit eigenen klaren Vorstellungen in die Verhandlungen gehen. Wenn das
gelingt, nimmt diese Legislaturperiode ein gutes Ende.
(cl)
www.degemed.de
APRIL 2021
Degemed
INHALT
TITEL
Checkliste Infektionsschutz 3
Zukunftsstaffel 2021 3
Post-Covid-Rehabilitation 4
POLITIK & RECHT
Doppelinterview im Superwahljahr6
Sachverständigenrat 9
Finanzierung Reha-TI 9
REHABILITATION
Kinder- und Jugendreha 13
Gastbeitrag der BAR 14
Deutscher Reha-Tag 15
EDITORIAL
1 MILLION REHA BILI TAN DEN IN
DER PANDEMIE
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Anlass für positive Botschaften gibt es ganz offensichtlich keine, denn ein trauriges Jubiläum
liegt hinter uns: vor über einem Jahr, am 11. März 2020, rief die WHO die Pandemie
aus. Und in dem Moment, in dem ich Ihnen diese Zeilen schreibe, steht die dritte Welle
vor der Tür. Die medizinischen Reha-Einrichtungen stehen nach wie vor in der ersten
Reihe, wenn es um die Bewältigung dieser Krise geht. Sie sichern die Regelversorgung
für chronisch Kranke und Patienten im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Im
vergangenen Jahr betraf das trotz Corona mehr als eine Million Menschen!
PRÄVENTION
Reha-Kolloquium 5
Positionspapier Prävention 12
DEGEMED
Editorial 2
Chat DKTIG 10
Konflikt DAkkS 11
Qualitätskompass 11
Neues Fördermitglied 15
SERVICE
Termine und Veranstaltungen 16
Impressum 16
IM DIALOG MIT DEGEMED
Geben Sie uns gerne ein Feedback
an presse@degemed.de oder treten
Sie mit uns über unsere Facebook-,
Twitter-, Instagram- und XING-Kanäle
in Kontakt. Liken, teilen oder
kommentieren Sie DEGEMED-Beiträge
und unterstützen Sie so unsere
gemeinsame Kampagne
#rehabrauchtdich
#zukunftsstaffel
Diese Zahl darf uns – trotz aller Umstände – stolz machen. In einer Zeit, in der wir wirtschaftlich
und mental zu kämpfen haben, wissen wir: Wir haben geliefert! Dass die Anträge
auf Reha-Leistungen immer noch deutlich unter Vorjahresniveau liegen und die
Auslastung der Reha-Einrichtungen in naher Zukunft voraussichtlich nicht das Niveau
von vor Beginn der Pandemie erreicht, hat nichts damit zu tun, dass wir nicht bereit sind.
Wir erleben jedoch täglich, dass Patientinnen und Patienten Fragen im Umgang mit der
Pandemie und zur Sicherheit in den Einrichtungen haben. Wir wollen als Verband dafür
sorgen, dass Rehabilitanden verstehen, was sie in der Einrichtung erwartet. Und wir
wollen sie überzeugen, dass sie sich ihr anvertrauen dürfen. Dafür haben wir in Form
einer Pressemitteilung und Checkliste transparent gemacht, mit welchen Maßnahmen
Einrichtungen für Patientensicherheit sorgen und Infektionsrisiken vermindern (siehe
nächste Seite). Bitte unterstützen Sie diese Kommunikation!
Wir sind ebenfalls bereit, die Folgen der Pandemie zu begleiten. Der neuen Post-Covid-Patientengruppe,
die mit Langzeitfolgen umgehen muss, bietet die Rehabilitation Chancen,
deren medizinische Versorgung zu unterstützen und langfristig zu verbessern. Das neue
Krankheitsbild und die oft mit ihm verbundene Verknüpfung verschiedener Indikationen
sowie die zahlreichen zu erwartenden Patienten, sind eine Herausforderung für uns. Lesen
Sie mehr dazu auf Seite 4.
Besonders am Herzen liegt mir noch unsere neue Aktion, die „DEGEMED Zukunftsstaffel
2021“, mit der wir im Superwahljahr in Richtung Politik agieren. Lesen Sie daher neben
dem neuen interessanten Doppelinterview mit der Politik auch über diese Maßnahme
auf S. 3, und engagieren Sie sich mit einer Staffelübergabe an eine Politikerin oder einen
Politiker in Ihrer Region!
Herzliche Grüße und: bleiben Sie fröhlich und gesund!
HIGHLIGHT
Die aktuellen Webinare, Web-Workshops
und -Trainings der DEGEMED
in 2021 finden Sie auf S. 16. Ab Mitte
des Jahres sind erste Präsenzveranstaltungen
zumindest wieder geplant.
Wir freuen uns auf Sie: remote
oder persönlich!
Ihre Dr. Constanze Schaal
Vorstandsvorsitzende der DEGEMED
Seite 2
DAS VERBANDSMAGAZIN DER
CHECKLISTE „INFEKTIONSSCHUTZ IN REHA-
EINRICHTUNGEN“
Die DEGEMED mahnt in einer aktuellen Pressemitteilung unentschlossene
Rehabilitanden vor zu langem Aufschub wichtiger
Reha-Maßnahmen. Verzögerung aufgrund der Sorge, sich in
Pandemiezeiten in einer Reha-Einrichtung zu infizieren, fördere
den Genesungsprozess nicht, sondern verschlechtere ihn. Bisherige
Erfahrungen zeigten ein generell niedriges Infektionsrisiko
in Reha-Einrichtungen.
Die Checkliste umfasst zehn Punkte mit kurzen Erläuterungen.
Dieser Kriterienkatalog ist als Entscheidungshilfe für Rehabilitanden
und deren Angehörige gedacht. Diese können mit seiner
Hilfe eine ausgewählte Einrichtung vor Reha-Antritt prüfen.
Wenn die Reha-Klinik die Punkte erfüllt, dann stellt sie einen
guten Standard sicher und vermeidet Infektionsrisiken.
REHA IST SICHER
6. Wie oft werden Mitarbeiter und Rehabilitanden getestet?
Tests ohne das Vorliegen konkreter Symptome sollten in der Regel wöchentlich
stattfinden.
7. Wie wird mit Verdachtsfällen oder positiv getesteten Mitarbeitern und
Rehabilitanden umgegangen?
Verdachtsfälle oder positiv getestete Rehabilitanden begeben sich innerhalb der
Einrichtung in Quarantäne. Die Mitarbeiter begeben sich in häusliche Quarantäne.
8. Wird unbefugten Dritten der Zutritt auf das Gelände / in die Klinik verwehrt? 2. Werden Abstandsregeln streng eingehalten?
Seit Beginn der Pandemie müssen die Einrichtungen sicherstellen, dass Unbefugte Um Infektionsrisiken zu vermeiden, muss die Einrichtung zu jedem Zeitpunkt sicherdas
Klinikgelände und die Einrichtungsgebäude nicht betreten. Einrichtungen sind stellen, dass ausreichende Abstände eingehalten werden. Das kann sie tun, indem
dazu angehalten, dies auch zu kontrollieren.
sie die An- und Abreisetage stärker reglementiert, ein Wege-Leitsystem in Gängen
9. Wie sehen die Regeln für Besucher aus?
Jede Einrichtung muss eindeutig regeln und transparent kommunizieren, wo sich
Rehabilitanden und Besucher begegnen können und wie die Abstands- und Hygiene- 3. Wie sieht die Informationspolitik zu Corona des Hauses aus?
regeln dabei eingehalten werden.
Über die aktuelle Infektionslage sollte die Einrichtung regelmäßig nicht nur Mitarbeiter,
10. Wie ist der Impfstatus der Mitarbeiter?
Inzwischen sind einige Reha-Einrichtungen bereits in der Lage gewesen, den
SEITE 2
Dieser Kriterienkatalog ist als Entscheidungshilfe für Rehabilitanden und deren Ange-
Mitarbeitern ein Impfangebot zu machen. Das ist aber regional sehr unterschiedlich. 4. Wie gestaltet sich das Aufnahmemanagement bei Antritt der Reha?
Bundesweit ist die Impfquote in Reha-Einrichtungen daher noch nicht hoch. Hier kommt es darauf an, dass die Einrichtung bei Antritt der Rehabilitation nur Reha-
Das liegt vor allem an der noch nicht ausreichenden Verfügbarkeit von Impfstoffen. bilitanden mit einem aktuellen, negativen Test die Rehabilitation beginnen lässt –
* Gemeint sind immer m/w/d Stand: März 2021
5. Unterstützt die Reha-Einrichtung eine pandemiegerechte Anreise?
Zur Verfügung gestellt durch:
Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V.
Fasanenstraße 5 | 10623 Berlin | Tel. 030 284496-6
degemed@degemed.de | www.degemed.de
INFEKTIONSSCHUTZ
IN REHA-
EINRICHTUNGEN
IHRE CHECKLISTE
hörige gedacht. Sie können mit seiner Hilfe eine ausgewählte Einrichtung vor Reha-Antritt
prüfen. Wenn die Reha-Klinik die Punkte erfüllt, dann stellt sie einen guten Standard
sicher und vermeidet Infektionsrisiken.
1. Wie schützen Mitarbeiter und Rehabilitanden* der Einrichtung sich und andere?
Wie sieht das Hygienekonzept aus und wo ist es nachzulesen?
Jede Einrichtung muss ein Hygienekonzept haben. Das fordern die Gesundheitsämter.
In diesem Hygienekonzept beschreibt die Einrichtung, wie sie Mitarbeiter und Rehabili-
tanden mit Masken und Schutzbekleidung ausstattet. Daneben gehören auch Hände-
desinfektion, Reinigungs- und Lüftungsintervalle sowie der Umgang mit Speisen dazu.
Bildnachweis: © pangoasis - stock.adobe.com, Prostock-studio - stock.adobe.com, sudok1 - stock.adobe.com
und Fluren etabliert, Therapiegruppen teilt und Essenszeiten im Mehrschichtsystem
organisiert.
sondern auch die Rehabilitanden informieren. Die Mitarbeiter sollten natürlich auch
darüber aufgeklärt sein, wie sie mit Infektionsfällen umgehen.
entweder durch Nachweis eines aktuellen, negativen Tests oder durch einen Test vor Ort.
Manche Kliniken bieten einen eigenen Fahrdienst bei der An-und Abreise für den
Transport von und zum Bahnhof an.
Titel
Die 2-seitige Checkliste steht auf der Website der DEGEMED zum
Download zur Verfügung.
Die Mehrzahl der Reha-Einrichtungen hat sich bereits seit
Frühsommer 2020 mit strengen Hygienekonzepten und Abstandsvorschriften
auf die Pandemie eingestellt und ist anschließend
– auch in Zusammenarbeit mit den lokalen Gesundheitsämtern
– jeden Entwicklungsschritt mitgegangen. Neben
Maskenpflicht und kürzeren Reinigungsintervallen heißt das
unter anderem, dass sich Hygiene-Abstände durch geteilte Therapiegruppen
und Essenszeiten im Mehrschichtensystem etabliert
haben. Darüber hinaus sollten Rehabilitanden in spe aber
auch auf ein striktes Aufnahme-Management, regelmäßige
Testungen von Mitarbeitern und Rehabilitanden, die Quarantäne
von Infizierten und den Impfstatus der Belegschaft achten.
(jp)
DEGEMED ZUKUNFTSSTAFFEL 2021
Ende April startet die Aktion DEGEMED Zukunftsstaffel 2021,
die die Arbeitsgruppe Kommunikation „Lauter werden“ in den
vergangenen Wochen entwickelt hat. Im Superwahljahr soll sie
Politikern vermitteln, was Reha-Einrichtungen brauchen, um
für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Reha-Kliniken übergeben
dabei ihren regionalen Politikern den Staffelstab gepaart
mit Informationen und Forderungen der Branche. Die Aktionen
werden über die Sozialen Medien dargestellt und sollen so
Reichweite erzielen. Den ideologischen Überbau steuert die Geschäftsstelle
bei. Ein Kampagnen-„Werkzeugkasten“ mit analogen
und digitalen Tools für alle Mitglieder und interessierte
Einrichtungen wird nach und nach befüllt und steht dann allen
zur Verfügung. Ihr Engagement ist hier gefragt! Wir berichten
regelmäßig über Mitgliederinfos, Pressemitteilungen und im
Verbandsmagazin. #rehabrauchtdich #zukunftsstaffel (jp)
Die Aktion ist Bestandteil der Kampagne "Reha braucht Dich!".
Material für Ihre Kommunikation finden Sie unter :
www.degemed.de/Presse/Kampagne
Seite 3
APRIL 2021
Titel
DEGEMED-INTERVIEW
GENESEN IST NICHT GESUND – NEUER
REHABEDARF „LONG-COVID-SYNDROM“
Interview mit Frau Dr. Jördis Frommhold, Chefärztin der Abteilung für Atemwegserkrankungen und Allergien,
MEDIAN Klinik Heiligendamm.
Dr. Jördis Frommhold, Chefärztin der Abteilung für Atemwegserkrankungen
und Allergien, MEDIAN Klinik Heiligendamm.
DEGEMED: Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, ist
nicht automatisch genesen. Warum nicht?
Frommhold: Es wird zunehmend ersichtlich, dass viele PatientInnen
nach überstandener Infektion mit dem Coronavirus „nicht
gesund“ sind, sondern anhaltend an Beschwerden leiden, die
nicht nur pneumologische, sondern auch neurologische, kardiologische,
psychosomatische und soziale sein können. Dies betrifft
PatientInnen nach notwendiger Krankenhausbehandlung,
aber auch Erkrankte, die ausschließlich ambulant behandelt
wurden. Erste Studien zu Langzeitfolgen zeigen besorgniserregende
Ergebnisse.
Sind die Spätfolgen abhängig von der Schwere der Corona-Erkrankung
und sind diese reversibel?
Wir unterscheiden zwischen „Echten Genesenen“, „Spät Genesenen“
und „Krank Genesenen“.
Zur Gruppe der „Echten Genesenen“ zählen die PatientInnen
mit milden grippeähnlichen Akutverläufen, bei denen keine
Spätfolgen auftreten und somit auch kein weiterer Behandlungsbedarf
besteht.
Der Verlauf bei „Spät Genesenen“ hingegen war sehr schwer
bis lebensbedrohlich und ging mit langen Intensivstationsaufenthalten
einher. Sie leiden unter Spätfolgen wie z.B. Leistungsminderung,
pathologischen Atemmustern, neurologischen
Einschränkungen sowie psychosomatischen Belastungen, die
nachweislich aber sehr gut im Rahmen der Rehabilitation therapierbar
sind. Eine vollständige Genesung dieser Patienten ist
demnach sehr wahrscheinlich.
Die Wirksamkeit der Post-Covid-Reha bei den „kranken Genesenen“,
i.d.R. im Alter zwischen 20 und 50 Jahren, hingegen ist
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilbar. Der Akutverlauf
bei dieser Gruppe, war leicht bis mittelschwer und erforderte
keinen Krankenhausaufenthalt. Nach ein bis vier Monaten leiden
die Betroffenen vordergründig an Leistungsminderung,
„wirklich bleierner Müdigkeit“, Fatigue-Symptomatik, aber auch
neurologisch-kognitiven Einschränkungen, Wortfindungsstörungen,
Gedächtnisstörungen bis hin zu dementiellen Symptomen.
Häufig sind diese Symptome so massiv, dass die Erwerbsfähigkeit
der Betroffenen eingeschränkt oder gefährdet
ist. Diese Gruppe bereitet mir besonders große Sorgen, weil sie
„durch die Maschen fällt“ und der Reha-Bedarf bei dieser Gruppe
nicht unbedingt offensichtlich ist.
Wie können Reha-Einrichtungen bestehende Strukturen anpassen,
um der Herausforderung des Long-COVID-Syndroms zu
begegnen?
Das Ausmaß der Krankheitsfolgen erfordert umfassende multimodale
und interdisziplinäre Behandlungskonzepte, die auch
einen höheren medizinischen, therapeutischen und organisatorischen
Einsatz der Beschäftigten notwendig machen. Entsprechende
Handlungsempfehlungen bieten z.B. die von der
Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin
herausgegebenen Fachgesellschaftsübergreifenden Leitlinien
zur Rehabilitation bei COVID-19.
Vielen Dank für das Gespräch.
(cr)
Seite 4
DAS VERBANDSMAGAZIN DER
30. REHAWISSENSCHAFTLICHES KOLLOQUIUM 2021
PRÄVENTION WIRKT – VORAUSGESETZT,
SIE WIRD IN ANSPRUCH GENOMMEN
Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke (BV BFW) war die DEGEMED beim
digitalen Reha-Kolloquium vertreten. Das Thema der diesjährigen Diskussionsveranstaltung lautete „Prävention
vor Rehabilitation – Perspektiven und Angebote von Betrieben und Leistungserbringern“.
Prävention
Die 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren ein eindeutiger
Beleg dafür, dass das Thema auf dem Reha-Kolloquium gut
platziert war.
RELEVANZ DER PRÄVENTION UNBESTRITTEN
ABER ZU WENIG BEKANNT
Als Fazit aus vier praxisnahen Inputs konnte festgehalten werden,
dass Präventionsleistungen bei den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern, die sie in Anspruch nehmen, gut ankommen
und die Impulse auch langfristig aufgenommen werden.
In Einzelfällen ziehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sogar
die Konsequenz, ihren Arbeitsplatz zu wechseln, wenn daraus
entstehende Belastungen dauerhaft nicht beseitigt werden
können. Allerdings wies der Großteil der Referenten darauf
hin, dass das Angebot der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
„RV-Fit“, in der breiten Öffentlichkeit zu wenig bekannt ist.
ZENTRALE FRAGESTELLUNGEN
Neben dem Thema “Zugang zu Präventionsleistungen“ wurden
in erster Linie die Themen „Vermeidung von Drop-outs,“ „Pro
und Contra betrieblich organisierte Prävention“ sowie „Individualisierung
der Leistungen“ diskutiert.
KOOPERATION MIT ARBEITGEBERN WICHTIG
Generell zeigt sich in der Praxis, dass die Kooperation mit Arbeitgebern
wichtig ist, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu Präventionsleistungen
zu bieten. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen
hat zudem den Vorteil, dass es bei der Durchführung von Prävention
einfacher ist, leistungshomogene Gruppen zu bilden.
Leistungshomogene Gruppen wiederum haben eine geringere
Drop-out Quote als offene Gruppen.
MEHR INFORMATIONEN
Der gedruckten und versendeten Ausgabe der RehaStimme
liegt als Beileger das aktuelle Positionspapier Prävention
der DEGEMED bei. Mehr Information lesen Sie außerdem
auf Seite 12.
INDIVIDUELLE LEISTUNGSANGEBOTE SIND EIN
ERFOLGSFAKTOR
Damit offene Gruppen dennoch erfolgreich sind, sollte das Leistungsangebot
möglichst eng auf die individuellen Bedürfnisse
zugeschnitten werden. Die Präventionsleistungen dauern rund
neun Monate, ein Zeitraum, in dem viele unvorhersehbare Ereignisse
eintreten können, die den Erfolg gefährden oder im
schlimmsten Fall zum Abbruch führen. Wenn es gelingt, die
Präventionsleistungen flexibler zu gestalten, könnten mehr
Menschen davon Gebrauch machen.
PRÄVENTION VOR REHA AUF EINEM GUTEN
WEG
Insgesamt hat die Diskussion das Ziel „Prävention vor Reha“
bestätigt und zugleich einmal mehr verdeutlicht, dass der Weg
dorthin noch nicht ganz eben ist.
Wichtig ist, dass Leistungserbringer und Leistungsträger über
das Angebot der Präventionsleistungen im steten Austausch
bleiben. Dies ist auch eine der Forderungen, die die DEGEMED
in ihrem aktuellen Positionspapier zum Angebot „RV-Fit“ formuliert
und veröffentlicht hat.
(vk)
MIT STARKEN PARTNERN MEHR ERREICHEN
Im Rahmen des 29. Reha-Kolloquiums wollte die DEGE-
MED 2020 nicht nur mit einem eigenen Stand, sondern
zusätzlich mit einer Abendveranstaltung präsent sein.
Dies in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher
Berufsförderungswerke e.V. (BV BFW). Corona-bedingt
wurden Kolloquium und Abendveranstaltung damals
abgesagt. DEGEMED und BV BFW waren erstmals beim
27. Reha-Kolloquium 2018 in München mit einem gemeinsames
Diskussionsforum vertreten. Nach 2019 in Berlin
war die Veranstaltung 2021 die dritte dieser Art.
www.bv-bfw.de
Seite 5
APRIL 2021
Politik & Recht
DEGEMED IM DIALOG MIT
MARIA KLEIN-SCHMEINK, MDB (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) UND PROF. DR. ANDREW ULL MANN,
MDB (FDP)
Im Jahr 2021 finden in zahlreichen Bundesländern Wahlen statt. Aus Gründen der Parität führen wir daher im
Superwahljahr politische Doppelinterviews. Interviewpartnerin und -partner haben identische Fragen, die
sie unabhängig voneinander beantworten.
Maria Klein-Schmeink, MdB, ist gesundheitspolitische Sprecherin
der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen
Bundestag.
Prof. Dr. Andrew Ullmann, MdB (FDP), ist Obmann im Ausschuss
für Gesundheit im Deutschen Bundestag.
DEGEMED: Unsere Sozialversicherungssysteme sind durch die Pandemie finanziell unter erheblichen Druck geraten. Zugleich zeigt
sich, dass der Bedarf an Rehabilitation nach Covid-19 Erkrankungen steigen wird. Wenn Sie im Herbst 2021 in der Regierungsverantwortung
sind, wie werden Sie sicherstellen, dass auch langfristig ausreichend Mittel zur Finanzierung des Reha-Bedarfs zur Verfügung
stehen?
Klein-Schmeink: So lange die Pandemie andauert, kommt es
darauf an, die bestehenden Strukturen zu erhalten. Rehabilitations-
und Vorsorgeeinrichtungen müssen so lange wie nötig
durch angemessene Ausgleichszahlungen gestützt werden.
Das gilt auch für Einrichtungen der ambulanten Rehabilitation.
Die Auswirkungen der Pandemie werden noch lange zu spüren
sein. Das betrifft neben den Kosten auch die Einnahmen der
Krankenkassen. Dazu kommen dauerhafte Belastungen aus
den teuren Gesetzen der großen Koalition. In den letzten Jahren
wurden der GKV immer mehr Aufgaben übergeholfen, für
die sie nicht zuständig ist. Damit muss Schluss sein. So sollte
Ullmann: Rehabilitation ist wichtig, um den individuellen Gesundheitszustand
zu erhalten oder wiederherzustellen. Wir, als
Freie Demokraten im Deutschen Bundestag, haben uns daher
frühzeitig dafür eingesetzt, dass die bestehenden Strukturen
auch während der pandemischen Situation erhalten bleiben.
Wenn meine Partei in Regierungsverantwortung kommt, dann
werden wir uns zudem für eine Neuausrichtung in der Gesundheitspolitik
einsetzen. Weg von Krankheitswirtschaft hin
zur Gesundheitsförderung, heißt das Motto. Dabei wird der
Reha-Bedarf neben anderen Bausteinen, wie z.B. die Förderung
von Gesundheitskompetenz, von Bedeutung sein.
Seite 6
DAS VERBANDSMAGAZIN DER
künftig der Bund die Kosten für die Krankenversicherung von
Empfänger*innen von Arbeitslosengeld 2 aufstocken und den
Freibetrag bei der Betriebsrente finanzieren. Zudem wird es Zeit,
endlich alle Einwohner*innen in die solidarische Finanzierung
von Gesundheit und Pflege einzubeziehen und mit der Bürgerversicherung
eine nachhaltigere Finanzierung zu schaffen.
Rehabilitationsmaßnahmen können für die Vermeidung von
Folgekosten sorgen. Das funktioniert bei der Rehabilitation zur
Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit auf Kosten der Rentenversicherung.
In der GKV allerdings sind die Anreize so gesetzt,
dass Krankenkassen nur ein geringes ökonomisches Interesse
daran haben, Maßnahmen zu finanzieren, deren finanzielle
Erfolge durch verzögerte oder vermiedene Pflegebedürftigkeit
vornehmlich bei der Pflegeversicherung anfallen. Wir wollen
diese Verschiebebahnhöfe beseitigen und werden prüfen, in
welche Form sich die Pflegeversicherung an den Kosten der geriatrischen
Rehabilitation beteiligen kann.
Politik & Recht
Die Pandemie hat in nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen zu einem Digitalisierungsschub geführt, so auch in der medizinischen
Versorgung. Halten Sie die bisherige Strategie der Bundesregierung zur Anbindung der Reha-Einrichtungen an die Telematik-Infrastruktur
für ausreichend?
Klein-Schmeink: Grundsätzlich gilt, dass Digitalisierung im
Gesundheitswesen erst dann funktioniert, wenn alle Leistungserbringer
einbezogen werden. Die Anbindung von Vorsorge-
und Rehaeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur
(TI) hätte, ebenso wie die Anbindung von Pflegeeinrichtungen
und Heilmittelerbringer*innen, viel früher geplant und in Angriff
genommen werden müssen. In der Digitalisierung steckt
immenses Potential für den Pflegebereich. Die Anbindung von
Case-Management-Organisationen an die TI bspw. wäre ein
Riesenschritt in Richtung gute Versorgung Pflegebedürftiger
bei größtmöglicher Erhaltung ihrer Selbständigkeit. Darum
sollte die Anbindung der Leistungserbringer gerade im Bereich
Vorsorge und Rehabilitation sowie Pflege forciert werden. Stattdessen
erfolgt die Anbindung der Rehaeinrichtungen an die TI
derzeit auf freiwilliger Basis, zudem scheinen die Vergütungsverhandlungen
mit der Rentenversicherung und der GKV zur
Erstattung der Kosten für die Anbindung an die TI zu stocken.
Hier wird wieder einmal wertvolle Zeit verspielt.
Ullmann: Ausreichend bei weitem noch nicht. Ich bin froh darüber,
dass die Digitalisierung einen Schub erlebt. Dieser darf
nach Ende der Pandemie aber nicht aufhören. Insbesondere
im Gesundheitswesen ist noch viel zu tun. Die elektronische
Patientenakte darf beispielsweise nicht zu einem PDF-Sammelbecken
verkommen. Jede Stadtsparkasse hat bereits bessere
Übersichten als es das staatliche E-Health-Projekt anbietet.
Und natürlich muss auch bei der Anbindung etwas geschehen.
Einfache und mobile Zugänge werden die Telematik-Infrastruktur
nutzbarer machen.
Seite 7
APRIL 2021
Angebote zur Prävention gehören zu den Pflichtleistungen der Leistungsträger GKV und DRV. Die Inanspruchnahme bleibt bislang
weit hinter den Erwartungen zurück. Welche Ansätze verfolgt Ihre Partei, damit Präventionsleistungen stärker als bisher genutzt
werden?
Politik & Recht
Klein-Schmeink: Bislang konzentrieren sich Gesundheitsförderung
und Prävention zu sehr auf individuelle Verhaltensänderung.
Die Rückenschule oder Programme zur Ernährung
sind keine angemessene Antwort auf die Problemstellungen,
die sich z.B. durch zunehmende chronische Erkrankungen und
Multimorbidität ergeben. Wir müssen gesundheitsförderliche
Alltagsbedingungen für alle Menschen schaffen und die gesundheitliche
Chancenungleichheit in Deutschland dringend
abbauen. Wir setzen uns für einen verbindlichen Gesundheits-Check
in allen politischen Entscheidungen ein, damit
Gesundheit als politikfeldübergreifende Aufgabe wahrgenommen
wird.
Wir verfolgen den Health-in-all-Policies-Ansatz und setzen auf
eine Gesundheitsförderungspolitik, die über den Gesundheitsbereich
weit hinausgeht und Sozial-, Arbeitsmarkt-, Bildungs-,
Verbraucherschutz- und Umweltpolitik etc. miteinbezieht.
Zukünftig muss dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eine
bedeutendere Rolle in der Gesundheitsförderung in den Kommunen
zukommen. Dafür ist eine dauerhafte Stärkung der Gesundheitsämter
und der Public Health-Perspektive in unserem
Gesundheitswesen insgesamt notwendig. Versicherungsleistungen
für Prävention und Gesundheitsförderung dürfen sich
nicht auf die GKV beschränken, sondern müssen auch die weiteren
Sozialversicherungsträger umfassen.
Zusätzlich muss an weiteren Stellschrauben gedreht werden.
Bspw. sollte, wie bereits oben erwähnt, die Pflegeversicherung
an Rehabilitationsmaßnahmen finanziell beteiligt werden. Der
Beitrag, den die Krankenkassen pro Versicherten für Präventionsmaßnahmen
aufwenden müssen, sollte erhöht werden.
Es war ein schlechtes Signal, dass mit dem Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz
die Kranken- und die Pflegekassen von ihrer
Pflicht entbunden wurden, die vorgesehenen Mittel für Prävention
auszugeben. Mittel, die pandemiebedingt nicht verausgabt
werden konnten, etwa weil Kurse ausfallen mussten, sollten
zu einem späteren Zeitpunkt für Präventionsmaßnahmen
ausgegeben werden müssen.
Weiterhin sollten die Arbeitsbedingungen und die Vergütung
der Gesundheitsberufe, die einen großen Anteil an der Prävention
tragen, verbessert werden. Das sind insbesondere die Heilmittelerbringer*innen.
Ullmann: Ich setze mich seit langem für die Stärkung der Gesundheitskompetenz
ein. Das heißt, wir sollten Bildungsmodule
zur Gesundheitskompetenz in Schulen und Kitas bringen.
Durch einen bewussteren Umgang mit dem eigenen Körper
können viele Krankheiten vermieden werden. Zudem bietet
uns die Digitalisierung viele Möglichkeiten. Viele Menschen
benutzen bereits jetzt ihr Smartphone oder Fitnessarmbänder,
um auf ihre tägliche Schrittzahl zu kommen. Diese Entwicklung
wird sich weiter fortsetzen. Die Politik muss die Rahmenbedingungen
für solche innovativen Entwicklungen schaffen.
Vielen Dank für das Gespräch.
(vk)
MEHR INFORMATIONEN
Maria Klein-Schmeink, MdB (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN):
https://www.klein-schmeink.de/
MEHR INFORMATIONEN
Prof. Dr. Andrew Ullmann, MdB (FDP):
https://www.andrew-ullmann.com/
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN:
https://www.gruene.de/
FDP:
https://www.fdp.de/
Seite 8
DAS VERBANDSMAGAZIN DER
SACHVERSTÄNDIGENRAT: DEUTSCHLAND BEI
DIGITALISIERUNG WEIT ZURÜCK
für Forschung, Prävention, Diagnostik und Therapie verfügbar
gemacht werden. Auf die ePA sollen künftig auch Reha-Einrichtungen
zugreifen können, wenn sie sich an die Telematikinfrastruktur
anschließen. Chancen bieten außerdem Digitale
Gesundheitsanwendungen (DiGA), die seit einiger Zeit Teil der
Regelversorgung sind und demnächst auch in der medizinischen
Rehabilitation angewandt werden.
CORONA-PANDEMIE
Politik & Recht
SVR-Vorsitzender Prof. Ferdinand M. Gerlach (li.) übergibt das
SVR-Gutachten dem parlamentarischen Staatssekretär Dr. Thomas
Gebhart.
In seinem Ende März veröffentlichten Gutachten stellt der
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im
Gesundheitswesen lakonisch fest: „Deutschland steht bei der
Digitalisierung des Gesundheitswesens weit hinter anderen
Ländern zurück.“ Er beklagt strukturelle und informationstechnologische
Defizite und fordert mehr Effizienz bei der Verarbeitung
von Informationen und bei sektorenübergreifender Versorgung.
CHANCEN DER DIGITALISIERUNG IN DER REHA
Die Sachverständigen fordern mehr Entschlossenheit, Gesundheitsdaten
sinnvoll zu nutzen. Die elektronische Patientenakte
(ePA) sei ein Beispiel. Dort könnten Versorgungsdaten
Die Corona-Krise zeigt nach Einschätzung der Sachverständigen,
wie wichtig es wäre, Gesundheitsdaten mit Bewegungsund
Kontaktdaten zu verknüpfen. So könnten Infektionsketten
effektiver unterbrochen werden. Sie kritisieren, dass Konzepte
wie Datensparsamkeit von der Lebenswirklichkeit längst überholt
seien und fordern wirksame Kontrollen und Schutzmechanismen,
um vorhandene Daten gezielt für Forschung und Versorgung
zu nutzen.
(cl)
SACHVERSTÄNDIGENRAT
Der siebenköpfige Sachverständigenrat ist ein unabhängiges
Gremium wissenschaftlicher Politikberatung und wird
durch das Bundesministerium für Gesundheit berufen. Er
veröffentlicht alle drei Jahre sein Gutachten und gibt darin
Impulse zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung
in Deutschland. Das Gutachten, die Pressemitteilung
und ein Executive Summary ist abrufbar unter
www.svr-gesundheit.de
FINANZIERUNG REHA-TELEMATIK OFFEN
Reha-Einrichtungen können sich ab diesem Jahr freiwillig an
die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen anschließen.
Dafür sind neben den technischen Voraussetzungen und der
Infrastruktur auch der Aufwand und die Kosten zu klären. Der
Gesetzgeber hat bereits im letzten Jahr den GKV-Spitzenverband
und die DRV Bund beauftragt, mit der DEGEMED und den
übrigen Verbänden der Leistungsanbieter eine Vereinbarung
abzuschließen.
SYSTEMZUSCHLAG STATT ANSCHUB FINAN-
ZIERUNG
Der Aufwand soll künftig über einen sogenannten Systemzuschlag
abgegolten werden. Damit zahlen Krankenkassen und
Träger der DRV künftig nach dem Anschluss an die Telematik
einen bestimmten Zuschlag pro Tag. Eine Anschubfinanzierung
lehnen die Kostenträger dagegen ab.
AUFWAND REALISTISCH EINSCHÄTZEN
Strittig ist vor allem die Höhe des Aufwands der Reha-Einrichtungen.
Er umfasst die Anschaffung zusätzlicher Hard- und
Softwarekomponenten, die Anpassung der bestehenden Kliniksoftware,
die Schulung der Mitarbeiter und die Kosten des
laufenden Betriebs. Reha-Einrichtungen sind Krankenhäusern
strukturell sehr ähnlich. GKV-SV und DRV vergleichen die Leistungsanbieter
aber eher mit Arztpraxen und halten den Aufwand
für überschaubar. Die Verhandlungen über die Finanzierungsvereinbarung
werden daher noch in weitere Runden
gehen.
(cl)
Seite 9
APRIL 2021
ANBINDUNG AN DIE TELEMATIKINFRASTRUKTUR
KURZER CHAT MIT RENÉ SCHUBERT (DKTIG)
Degemed
René Schubert, Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG)
René Schubert blickt auf über 27 Jahre Erfahrung im deutschen Gesundheitswesen zurück. Er war
bei verschiedenen Krankenkassen, unter anderem im Bereich Krankenhausfallmanagement, tätig.
Als Fachreferent für Fragen der Krankenhausfinanzierung unterstützte er langjährig die Arbeit der
Krankenhausgesellschaft Sachsen. Seit 2015 trägt er als Geschäftsführer die Verantwortung für die
Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG). Die DKTIG ist u. a.
ein TrustCenter der deutschen Krankenhäuser gemäß § 301 SGB V und Herausgeber der SMC-B Krankenhaus.
Zudem ist René Schubert in zahlreichen Gremien auf der Bundes- und Landesebene aktiv.
Herr Schubert, die DKTIG ist seit mehr als zehn Jahren in den Roll-Out-Prozess der deutschen
Telematikinfrastruktur eingebunden. Welche zentrale Erfahrung können Sie den Einrichtungen der
Rehabilitation und Vorsorge im Zuge der anstehenden TI-Anbindung mitgeben?
Mit der Digitalisierung wird das deutsche Gesundheitswesen nachhaltig verändert, andere gesellschaftliche
Bereiche hat dies bereits längst erfasst. Die jetzt anstehende TI-Anbindung des Sektors
der Rehabilitation erfolgt zunächst freiwillig. Wichtig ist es, die zur Verfügung stehende Zeit der
Freiwilligkeit zu nutzen, denn das Thema ist komplex und vielschichtig.
Welche Vorteile sehen Sie in diesem Kontext für die Rehabilitationseinrichtungen?
Die TI wird mehr als nur die Prozesse verändern. Mit den bereitstehenden Fachdiensten und Anwendungen
werden zukünftig medizinische Informationen sicher und standardisiert schneller zur
Verfügung stehen. Im Kontext einer fortschreitenden Digitalisierung ergeben sich zahlreiche Chancen
insbesondere mit Blick auf eine stärkere Vernetzung aller Beteiligten.
Warum sollten sich die Rehabilitationseinrichtungen gerade jetzt mit diesem Thema auseinandersetzen?
Man muss sich klar vor Augen halten, dass ohne Digitalisierung und Telematikinfrastruktur die
Perspektiven eines Leistungserbringers erheblich eingeschränkt sind. Erfreulicherweise hat der
Gesetzgeber Möglichkeiten einer Finanzierung zur TI-Einführung vorgesehen. Zudem darf man
nicht vergessen, dass auch Patientinnen und Patienten, aber auch die Beschäftigten und Dienstleister
eine zunehmend digitale Erwartungshaltung fokussieren. Dieser Entwicklung sollte strukturiert
Rechnung getragen werden.
Was kann die Rehabilitationseinrichtung schon heute tun?
Vor einer Beschaffung von Komponenten und deren Inbetriebnahme empfiehlt sich eine analytische
Bestandsaufahme, um somit Erkenntnisse zu den zukünftigen Strukturen zu gewinnen. Darüber hinaus
bieten sich vielfältige Möglichkeiten zur grundlegenden Informations- und Wissensbeschaffung.
Vielen Dank für das Gespräch.
(cr)
Seite 10
DAS VERBANDSMAGAZIN DER
ZERTIFIZIERUNG IN DER REHA
KONFLIKT MIT DER DAkkS SCHWELT WEITER
Vor einem Dreivierteljahr hat die DAkkS das seit mehr als einem
Jahrzehnt etablierte und anerkannte Zertifizierungsverfahren
in der medizinischen Rehabilitation angegriffen. Die betroffenen
Parteien sind seitdem nur kleine Schritte vorangekommen.
Wie die RehaStimme bereits in der Oktober-Ausgabe des Vorjahres
berichtete, haben die DAkkS, die Herausgebenden Stellen,
das BMAS und das BMG unter Moderation der Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation e.V. (BAR) eine Arbeitsgruppe
gebildet, um die bestehenden strittigen Rechtsfragen zu klären.
Bisher ist von einer Annäherung allerdings nichts zu erkennen.
Die DAkkS weicht weiterhin nicht einen Millimeter von ihrem
Standpunkt ab, dass die Konformitätsbewertungsstellen (KBS)
zu verpflichten seien, sich von der DAkkS akkreditieren zu lassen.
Bei den letzten Treffen der Arbeitsgruppe wurde deutlich, dass
das BMAS auf politischer Ebene nicht eingreifen wird. Die Vertreter
des BMAS appellierten mehrfach an die betroffenen
Parteien, sich auf einen Kompromiss zu einigen und eine gemeinsame
Verfahrensabsprache zu formulieren. Dieser Kompromissvorschlag
beinhaltet aber auch, dass sich am Ende die
KBS akkreditieren lassen sollen.
Das nächste Treffen wird Anfang Mai stattfinden und nach aktuellem
Stand wird es höchstwahrscheinlich auf die Fertigstellung
der Verfahrensabsprache hinauslaufen. Ziel der DEGEMED
ist in diesem Fall, eine ausreichende Übergangsfrist für die Zertifizierungsgesellschaften
und für die bestehenden Zertifikate
einen Bestandsschutz zu erreichen.
(kp)
Degemed
REHA-QUALITÄTSKOMPASS
ÖFFNUNG AB SOFORT
AUCH FÜR NICHT-
MITGLIEDER
Mit ihrer zentralen Website www.reha-qualitaetskompass.de
trägt die DEGEMED seit mehr als einem Jahr zu mehr Transparenz
im Bereich des Qualitätsmanagements der Rehabilitation
bei. Mehr als 60 Fachabteilungen haben bisher ihre Qualitätskompasse
auf der Website eingestellt und die Zahl steigt.
Bisher war die Veröffentlichung auf der Website den Mitgliedern
der DEGEMED vorbehalten. Nun hat der Vorstand der DE-
GEMED entschieden, die Website auch für Nichtmitglieder zu
öffnen.
Ab sofort können alle Nutzer des Qualitätsmanagementverfahrens
nach DEGEMED/FVS® die erst im Februar 2021 aktualisierte
Vorlage des Qualitätskompasses bei der DEGEMED anfordern
und mit den aktuellen Daten auf der Website veröffentlichen
lassen. Nichtmitglieder zahlen hierfür dann jährlich eine Bearbeitungsgebühr.
Mitgliedern steht dieser Service weiterhin kostenlos
zur Verfügung.
Der Reha-Qualitätskompass bildet Schwerpunkte und Qualitätsergebnisse
von Reha-Einrichtungen transparent und für
Laien verständlich ab. Denn die öffentliche Darstellung von
Qualitätsprofilen der Leistungsanbieter im Gesundheitswesen
(Public Reporting) wird im Wettbewerb um Patienten und Fachpersonal
immer wichtiger.
(kp)
Auf der Website können Nutzer über Kacheln mit Krankheitsbildern
sowie Fachabteilungen nach geeigneten Einrichtungen
suchen. Im Ergebnis (Abbildung) werden die Einrichtungen
und ihre Reha-Qualitätskompasse nach Postleitzahlen sortiert
angezeigt.
WEITERE INFORMATION
Bei Fragen zum Thema steht Ihnen die Referentin für den
Bereich Qualität, Katharina Perl, gern zur Verfügung. Bei
ihr können Sie auch die Vorlage für den Reha-Qualitätskompass
anfordern unter k.perl@degemed.de. Sie erhalten
mit der Vorlage außerdem eine ausführliche Bedienungsanleitung.
Seite 11
APRIL 2021
Prävention
NEUES POSITIONSPAPIER
AK PRÄVENTION GIBT SCHUB AUF DIE
PRÄVENTIONSLEISTUNGEN DER DRV
Gesundheit und Teilhabe am sozialen Leben sind hohe Güter, wie uns durch die andauernde Pandemie wahrscheinlich
allen zurzeit mehr als deutlich ist. Der Erhalt der individuellen Gesundheit dient nicht nur einer
guten Lebensqualität, sondern auch der Befähigung zur Teilhabe.
Ein Instrument, um Gesundheit und Teilhabefähigkeit langfristig
zu erhalten, kann die Inanspruchnahme von Präventionsleistungen
sein, wie sie etwa die Deutsche Rentenversicherung
(DRV) Erwerbstätigen als Pflichtleistung anbietet. Diese Präventionsleistungen
werden mehrheitlich durch Reha-Einrichtungen
erbracht. Daher befasst sich die DEGEMED als Spitzenverband
von Reha-Leistungserbringern seit langem mit dem
Präventionsangebot der DRV.
Als Ergebnis dieser Arbeit hat der Arbeitskreis Prävention der
DEGEMED ein Positionspapier verfasst, das das bestehende
Präventionsangebot der DRV vor dem Hintergrund erster praktischer
Anwendungserfahrungen bewertet und Vorschläge zur
Weiterentwicklung enthält.
IM ÜBERBLICK
Im Wesentlichen nimmt das Positionspapier zu folgenden
Punkten Stellung:
• Öffentlichkeitsarbeit – Das bestehende Angebot der DRV
ist gut, aber weder bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern,
noch bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
oder Medizinerinnen und Medizinern ausreichend bekannt.
Hier sollte deutlich offensiver informiert werden.
• Angebot – Die Angebotsstruktur ist derzeit nicht ausreichend,
damit die Leistungsberechtigten aus einer großen
Anzahl von Anbietern ein für sie ideales Angebot
auswählen können.
• Vergütung – Um die Angebotsstruktur zu erweitern,
muss die Vergütung eine betriebswirtschaftlich sinnvolle
Kostendeckung gewährleisten.
Die Mitglieder des AK haben sich entschlossen, das Positionspapier
einem sehr breiten Adressatenkreis zu übermitteln. Neben
der Veröffentlichung in den Medien adressiert die DEGEMED
das Positionspapier Prävention an Vertreterinnen und Vertreter
in Politik und Bundesregierung, verschiedenen Leistungsträgern,
Verbänden von Gesundheitsberufen, Sozialverbänden,
Tarifpartnern und weiteren Präventionsträgern. Damit soll ein
konstruktiver Diskussionsprozess angestoßen werden, der neben
inhaltlichem Austausch gleichfalls für mehr Bekanntheit
des Präventionsangebotes bei den relevanten Akteuren sorgt.
Zugleich stellt sich die DEGEMED selber als aktiver Part im Themenkomplex
Prävention vor und zeigt, dass die Mitglieder auch
4. LEISTUNGSERBRINGUNG: FLEXIBLE PROZESSGESTALTUNG
Die Anbieter von Präventionsleistungen müssen in der Lage sein, die
zeitliche Struktur der Prävention und insbesondere die Ausgestaltung
der Startphase und der weiteren Phasen an der konkreten Situation der
Leistungsberechtigten auszurichten. Bei wohnortnaher ambulanter
Durchführung der Startphase der Prävention sollte daher die ärztliche
Eingangsuntersuchung auch unabhängig und vor dem eigentlichen Beginn
der Startphase erfolgen können. Dadurch wird sichergestellt,
1. VORBEMERKUNG
dass
angebotes, dass eine angemessene Zahl an Leistungsanbietern mit Präventionsleistungen
im Portfolio überhaupt zur Verfügung steht, damit tungen Leistungen zur Prävention in ihren Leistungskatalog aufnehmen,
um die vorhandene Anbieterstruktur auszubauen. Hierfür muss
Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) ist Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation und vertritt in ganz Deutschland
die Leistungsberechtigten ihr Wunsch- und Wahlrecht frei ausüben und
indikationsübergreifend die Interessen stationärer und ambulanter Reha-Einrichtungen in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft.
unter verschiedenen geeigneten Leistungsanbietern auswählen kön-
eine angemessene Vergütung gewährleistet sein.
DEGEMED · Fasanenstr. 5 · 10623 Berlin · degemed@degemed.de · www.degemed.de
Folgen Sie uns auf Facebook, Twitter und XING: #rehabrauchtdich
März 2021
unter den Bedingungen einer Pandemie in der Lage sind, perspektivische
Diskussionen über das Pandemiegeschehen hinaus
zu führen und ein Positionspapier zu veröffentlichen.
Daher den Mitgliedern des AK Prävention auch von dieser Seite
noch einmal herzlichen Dank für die Zusammenarbeit.
(vk)
WEITERE INFORMATION
die Startphase von Beginn an für das Erreichen der individuellen Präventionsziele
genutzt wird.
POSITIONSPAPIER ZUM ANGEBOT „RV-FIT“ DER DRV
DEGEMED-VORSCHLAG: Wir schlagen vor, die Durchführung der Prävention
flexibler zu gestalten und die ärztliche Eingangsuntersuchung bei
einer wohnortnahen ambulanten Prävention vor der eigentlichen Startphase
zu ermöglichen.
Seit dem 01.01.2017 ist Prävention eine Pflichtleistung der Deutschen
Seit dem 01.01.2021 gilt das von der DRV vorgelegte „RV Fit Rahmen-
Rentenversicherung (DRV). Gemeinsam mit der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorlage dieses Rahmenkonzeptes, das einen wichtigen und
konzept für Leistungen zu Prävention“. Die DEGEMED begrüßt die
5. LEISTUNGSDAUER: EFFEKTIVE LEISTUNGSDAUER VERLÄNGERN
sinnvol-
Das Rahmenkonzept (DGUV) sieht und vor, weiteren dass die Gesamtdauer Institutionen arbeitet der Präventionsleistungen
sechs Monate ventionsstrategie beträgt. Bereits und übernimmt bestehende damit Präventionskon-
Verantwortung ventionsleistungen für die Ausge-
dem neun Hintergrund Monate beträgt, bestehender um sicherzustellen, Erfahrungen dass und bei Erkenntnisse aus der
sie an einer Nationalen DEGEMED-Vorschlag: Prälen
Wir Orientierungsrahmen schlagen vor, dass die liefert. effektive Zugleich Dauer bietet der Prä-
es der DEGEMED vor
zepte umfassen deutlich staltung mehr der Prävention Einheiten, in die Deutschland. in nur sechs Allerdings Monaten bleiben den Fallzahlen,
Teilnehmerinnen Durchführung und Teilnehmern von Präventionsangeboten eine nachhaltige Verhaltensänderung
deutlich erreicht wird. Vorschlägen zu den folgenden Themenfeldern: Öffentlichkeitsarbeit für
Anlass zu Klarstellungen und
nicht zu absolvieren Leistungsangebote sind, sondern eine und Gesamtlaufzeit Bekanntheit der von Maßnahmen neun Monaten
erfordern. hinter den Erwartungen zurück.
Präventionsleistungen, Anbieterstruktur, Leistungserbringung, Vergü-
bislang
Als Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGE- tung und weiterem Diskussionsbedarf.
MED) unterstützen wir das politische Ziel der Ausweitung der Prävention
NUTZUNG und die Etablierung DER einer VORHANDENEN Präventionskultur, die INSTRUMENTE möglichst viele VON ANFANG AN
6. QUALITÄT:
Lebensbereiche und Personengruppen umfasst.
Qualitätssicherung ist im Interesse der Leistungsberechtigten notwen-
bereits bestehenden Leistungsgeschehens und relevanter Fallzahlen
dig und ein elementarer Bestandteil zur dauerhaften Sicherung eines
erfolgen, die statistisch valide Ergebnisse liefern. Vorgaben zur Struktur-
optimalen Leistungsangebotes. Daher ist es auch aus Sicht der DEGE- qualität sind davon unabhängig und sollten daher im Rahmenkonzept
2. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT: MEHR ÖFFENTLICHKEIT HERSTELLEN
MED richtig, dass das Rahmenkonzept für Leistungen zur Prävention abgebildet werden.
auch Instrumente Die zur flächendeckende Qualitätssicherung und aufführt. rechtzeitige Erhebungen Information zur ist DEGEMED-VORSCHLAG: entscheidend Informationskampagne Wir schlagen vor, dass geschehen. die DRV Dabei im Rahmenkon-
ist wichtig, dass auch kleine
Prozess- und Ergebnisqualität für die Akzeptanz können und aber die tatsächliche nur auf Grundlage Nutzung eines von Präventionsangezept
eindeutige Strukturvorgaben und mittlere Unternehmen für Leistungsanbieter erreicht werden. festlegt. Außerdem können innova-
boten. Die DRV betreibt seit dem 01.07.2020 die Internetseite „RV-Fit“
(www.rv-fit.de) zur Information über Präventionsleistungen und Leistungsanbieter.
PRÄVENTIONSLEISTUNGEN Sie informiert außerdem seit längerem BEDARFSGERECHT zusammen mit keit und FINANZIEREN
daraus folgend mehr Inanspruchnahme
mit der Renteninformation zur Verfügung stellen, erhöhte Aufmerksam-
7. BEZAHLUNG: erzeugen.
der jährlich versandten Renteninformation über das neue Leistungsangebot.
Diese Maßnahmen sind bislang nicht ausreichend. Die Träger der mit einer breit angelegten öffentlichkeitswirksamen Informations-
DEGEMED-VORSCHLAG: Wir schlagen vor, über Präventionsleistungen
Damit Präventionsleistungen bedarfsgerecht finanziert werden, muss DEGEMED-VORSCHLAG: Wir schlagen vor, die Vergütung des Leistungsanbieters
am tatsächlichen Aufwand für die Durchführung der Prä-
sich die Vergütung am tatsächlichen Aufwand des Anbieters orientieren.
Während der Startphase und bei der Auffrischung liefern die Präventionsleistungen
zu orientieren. Die Preisbildung sollte im Rahmen-
DRV müssen daher auf ihre Versicherten aktiver zugehen und über die kampagne zu informieren, die Leistungsberechtigte sowie Arbeitgeberinnen-
und Arbeitgeber-, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerver-
Präventionsleistungen offensiver informieren. Zusätzlich müssen Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmertretungen
und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte einbezieht. Ebenso
ventionseinrichtungen ein hochqualifiziertes und hochverdichtetes konzept transparent abgebildet sein und eine betriebswirtschaftlich
Angebot für die Leistungsberechtigten. Die Vergütung für Präventionsleistungen
muss sich daher am Vergütungsniveau für Leistungen zur
sinnvolle Kostendeckung gewährleisten.
vertretungen und Betriebesärztinnen und Betriebsärzte von der DRV sollten innovative Ansätze wie Gutscheine, die ebenfalls eine erhöhte
aktiv informiert werden. Dies kann in einer gezielten und länger fristigen Aufmerksamkeit erzeugen, stärker als bisher genutzt werden.
medizinischen Rehabilitation orientieren.
8. PERSPEKTIVE: 3. LEISTUNGSERBRINGER: DISKUSSIONSFORUM GUTE FÜR DIE ANBIETERSTRUKTUR WEITERENTWICKLUNG ZUR SICHERUNG
SICHERN
DES WUNSCH- UND WAHLRECHTS
Begleitend zur Durchführung des Angebotes sollte ein gemeinsames DEGEMED-VORSCHLAG: Wir schlagen vor, dass zwischen Leistungsträgern,
Leistungserbringern nen. Für und das Expertinnen gemeinsame und Ziel, Experten mehr Menschen verschiedener für die Inanspruchnah-
Diskussionsforum Prinzipiell eingerichtet sind werden, alle Anbieter in dem von sich medizinischen Expertinnen Rehabilitationsleistungen,
die bereits der Leistungserbringer heute schon mit den und Trägern Angehörige der DRV vertraglich Gesundheitsberufe zume
ein von dauerhafter Präventionsleistungen Austausch zur zu Frage gewinnen, der Abgren-
wäre es kontraproduktiv,
und
Experten der Leistungsträger,
verschiedener Gesundheitsberufe sammenarbeiten, zur aufgrund Frage der ihrer Abgrenzung sozialmedizinischen von Rehabilitation
und Prävention Durchführung und zur von Weiterentwicklung Präventionsleistungen von „RV geeignet. Fit“ aus-
Bislang „RV Fit“ bieten etabliert wird. wird, aber die Durchführung durch mangelnde oder nicht ausreichend
Kompetenz zung von Rehabilitation zur wenn und zwar Prävention das Angebot und bekannter zur Weiterentwicklung und der Zugang von niedrigschwelliger
tauschen können. aber nur einige wenige Reha-Einrichtungen Leistungen zur Prävention vorhandene Angebotsstruktur behindert würde.
an. Dabei ist es im Interesse der verstärkten Nutzung des Präventions-
DEGEMED-VORSCHLAG: Wir schlagen vor, dass die DRV eine eigenstän-
Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED) ist Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation und vertritt in ganz Deutschland
indikationsübergreifend die Interessen stationärer und ambulanter Reha-Einrichtungen in öffentlicher, freigemeinnütziger und privater Trägerschaft.
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tive Methoden wie z. B. Gutscheine, die die Träger der DRV zusammen
dige Initiative startet und gezielt dafür wirbt, dass mehr Reha-Einrich-
März 2021
Das vollständige Positionspapier liegt der versendeten
Printausgabe der RehaStimme als Beileger bei, die Leserinnen
und Leser der digitalen Ausgabe finden das Positionspapier
Prävention auf der Website der DEGEMED unter:
www.degemed.de/degemed-fordert-mehr-schub-fuer-praeventionsleistungen/
Seite 12
DAS VERBANDSMAGAZIN DER
KINDER- UND JUGENDREHABILITATION
CORONA-KRISE BREMST AUFSCHWUNG DER
KINDER- UND JUGENDREHA
Die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendrehabilitation im Flexirentengesetz führte zu einem Aufschwung
des Angebotes für chronisch kranke Kinder und Jugendliche. Mit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr
2020 änderte sich alles. Die Rehakliniken durchleben schwierige und herausfordernde Zeiten mit immer
noch nicht absehbarem Ende.
Das Flexirentengesetz vom Dezember
2016 verbesserte den Zugang und die
Leistungen der Kinder- und Jugendrehabilitation
wesentlich. Die stationäre
Kinder- und Jugendrehabilitation wurde
eine Pflichtleistung der Deutschen
Rentenversicherung, die Familienorientierung
wurde gestärkt, Indikationsbeschränkungen
und Ausgabenbegrenzungen
wurden aufgehoben und die
Vierjahreswiederholungsfrist findet
seither keine Anwendung mehr. Neue
Leistungen wurden mit der ambulanten
Kinder- und Jugendrehabilitation und
der Nachsorge eingeführt. Das Gesetz
führte in den folgenden drei Jahren zu
einer kontinuierlichen Steigerung der
Anträge, Bewilligungen und durchgeführten Maßnahmen
durch die Deutsche Rentenversicherung.
COVID-19 BREMST POSITIVE ENTWICKLUNG AUS
leeren Betten bis zur nächsten Aufnahme. Laufende Maßnahmen
wurden wegen der Einschränkungen in der Klinik oder Vorkommnissen
zuhause abgebrochen. Bei Corona-Ausbrüchen in
der Klinik mussten ganze Gruppen entlassen werden.
REHABILITATION
Noch im Januar und Februar 2020 nahmen die Anträge und Bewilligungen
zur Kinder- und Jugendrehabilitation weiter zu. Mit
Beginn der Pandemie in Deutschland kam der Einbruch. Die Anträge
gingen im März um 17 Prozent und im April um 54 Prozent
zurück. Über das ganze Jahr 2020 gerechnet gingen die Anträge
um 20 Prozent zurück. Auffallend ist, dass der Rückgang der
angetretenen Maßnahmen mit 36 Prozent viel höher liegt. Mit
Beginn der zweiten Infektionswelle im November gingen die
Anträge erneut deutlich stärker zurück, im Januar 2021 waren
es 43 Prozent weniger Anträge als 2020 im gleichen Monat.
KLINIKEN VOR ENORMEN HERAUSFORDERUNGEN
Aufgrund der Vorgaben der Länder und Gesundheitsämter sowie
der anspruchsvollen Hygienekonzepte konnten die üblichen
Mehrbettzimmer nur als Einzelzimmer belegt werden. Aufnahmebeschränkungen
bei Alter, Risikopatienten, Begleitpersonen
und Begleitkindern waren weitere Folgen der Hygienekonzepte.
Die Rehabilitanden mussten in bestimmten Blöcken anreisen,
um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die hohe Zahl von
kurzfristigen Absagen führte wegen des Kohortenkonzeptes zu
WIRTSCHAFTLICHE PROBLEME
Seit einem Jahr müssen die Mitarbeiter der Kliniken und die
kleinen und großen Rehabilitanden mit den Hygienemaßnahmen
umgehen. Für die Mitarbeiter ist das eine permanente
organisatorische, inhaltliche und persönliche Herausforderung.
Über die Kinder, Jugendlichen und ihre Begleitpersonen berichten
die Kliniken, dass diese viel besser als erwartet mit den
Einschränkungen klarkommen und die Reha-Ziele trotzdem erreicht
werden.
Aber die wirtschaftlichen Defizite können die Kliniken nur sehr
schwer wieder aufholen. Lange kann das nicht mehr gut gehen,
auch weil wir es in der Kinder- und Jugendreha mit vielen gemeinnützigen
Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und mit vielen
kleineren privaten Trägern zu tun haben.
Alwin Baumann
Sprecher des Vereins Bündnis Kinder- und Jugendreha e.V.
a.baumann@bkjr.de
www.kinder-und-jugendreha-im-netz.de
Seite 13
APRIL 2021
Rehabilitation
GASTBEITRAG DER BAR
E-LEARNING: REHA UND TEILHABE IM
GEGLIEDERTEN SOZIALLEISTUNGSSYSTEM
Umdenken, umplanen, umstrukturieren – die COVID-19-Pandemie fordert auf vielen Ebenen und natürlich
auch in der Arbeitswelt: Kommunikation findet überwiegend digital statt, berufliche Tätigkeiten verlagerten
sich ins Home-Office und auch die Fortbildungslandschaft musste sich anpassen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation e.V. (BAR) hat darauf reagiert und ihr E-Learning-Projekt vorgezogen, um neben
ihren gewohnten Seminarformaten eine fachlich fundierte und zugleich am individuellen Lernen orientierte,
flexible Alternative in diesen Zeiten und auch in Zukunft anbieten zu können.
Die Vorteile: Ein E-Learning-Kurs kann unabhängig von Zeit und
Ort absolviert werden – ob am Arbeitsplatz, im Home-Office
oder unterwegs, ob frühmorgens oder abends. Die Lerninhalte
sind zudem interaktiv aufbereitet und können dem eigenen
Lerntempo angepasst werden: Der Kurs muss also nicht am
Stück durchgearbeitet werden, sondern man kann zu einem
späteren Zeitpunkt an der Stelle weiterlernen, wo man zuvor
aufgehört hat.
Der neue E-Learning-Kurs der BAR „Grundlagen Rehabilitation
und Teilhabe im gegliederten Sozialleistungssystem“ wurde in
einer dreimonatigen Test-Phase gemeinsam mit über 450 Nutzerinnen
und Nutzern aus der Reha-Praxis erprobt. Seit März ist
der Grundlagen-Kurs nun mit seinen insgesamt drei Modulen
komplett und als reguläre Fortbildung im Seminarangebot der
BAR integriert. Interessierte können sich für den Kurs über die
Website der BAR anmelden und erhalten nach erfolgreicher Beendigung
des Kurses ein Teilnahmezertifikat – bei Bedarf können
zudem sechs Stunden für die CDMP-Weiterbildung angerechnet
werden.
FACHINHALTE UND ZIELGRUPPEN
Ziel des neuen E-Learning-Kurses ist die Vermittlung von Grundlagen
zu Rehabilitation und Teilhabe im gegliederten Sozialleistungssystem
– verständlich und anschaulich mit Grafiken,
interaktiven Aufgaben, Praxisbeispielen und weiterführenden
Links. Modul 1 steigt ein mit den Rechtsgrundlagen von Rehabilitation
und Teilhabe, neben dem SGB IX werden dabei auch die
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und die International
Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)
thematisiert. Modul 2 vertieft anschließend den Themenkomplex
Reha-Träger und Leistungsgruppen und deren Verflechtungen
bzw. Rollen in der Reha-Praxis. Dort, wo speziell konkrete
Situationen der trägerübergreifenden Zusammenarbeit entstehen,
knüpft Modul 3 an und beleuchtet den Reha-Prozess als
Ganzes und im Einzelnen die Kooperation und Koordination der
Reha-Träger in wichtigen Phasen.
Das E-Learning der BAR richtet sich unter anderem an berufliche
Neu- bzw. Wiedereinsteiger im Bereich Rehabilitation und
Teilhabe, aber auch an Reha-Fachkräfte, die ihre Kenntnisse über
das komplexe Sozialleistungssystem auffrischen möchten. Der
zeit- und ortsunabhängige Kurs bietet zudem Nutzen für weitere
Zielgruppen, zum Beispiel im Bereich der Hochschulen.
Anmeldung zum E-Learning der BAR: www.bar-frankfurt.de >
service > fort- und weiterbildung
Franziska Fink, Teamleiterin Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit,
Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation e.V. (BAR)
Eric Meyer, Fachreferent Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit,
Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation e.V. (BAR)
Seite 14
17. DEUTSCHER REHA-TAG
DAS VERBANDSMAGAZIN DER
Der Deutsche Reha-Tag findet jedes Jahr rund um den vierten
Sonnabend im September statt. Die bundesweite Auftaktveranstaltung
2020 musste aufgrund der Corona-Pandemie verschoben
werden und fand daher als digitaler Reha-Fachkongress
am 24. Februar 2021 statt.
Der Tag stand dieses Mal unter dem Motto „Dimensionen von
Teilhabe psychisch kranker Menschen“. Vorträge, Diskussionen
und Workshops rückten psychische Erkrankungen bei der geriatrischen,
neurologischen, psychosomatischen und suchtspezifischen
Rehabilitation in den Fokus. Die Alexianer Krefeld GmbH
hatte die Programmplanung sowie Organisation und Durchführung
der ganztägigen Veranstaltung übernommen. Schirmherr
war MdB und Vorsitzender der Aktion Psychisch Kranke,
Peter Weiß (CDU).
Der nächste Deutsche Reha-Tag findet voraussichtlich wieder
regulär im September 2021 statt. Es ist in der Diskussion,
hierbei einen Bezug zu den Folgen der Pandemie herzustellen.
Schön wäre es, wenn dann auch wieder viele
Reha-Einrichtungen regionale Einzelveranstaltungen unter
dem Dach des Deutschen Reha-Tages anbieten würden – so wie
es in den vergangenen Jahren üblich war.
HINTERGRUND
Zum Deutschen Reha-Tag haben sich Leistungserbringerund
Leistungsträgerorganisationen der medizinischen,
beruflichen und sozialen Rehabilitation zusammengeschlossen.
So auch die DEGEMED. Als Initiatorenkreis bilden
sie eine gemeinsame Plattform auf Bundesebene.
Gemeinsames Ziel ist es, die Bedeutung der Rehabilitation
als ganzheitliche Leistung zur Förderung der Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten
zu erläutern und darzustellen.
https://www.rehatag.de/
Degemed
NEUE MITGLIEDER / FÖRDERMITGLIEDER STELLEN SICH VOR
GOREHA
GMBH
Caspar Health unterstützt Rehabilitand*innen
dabei, gesund zu werden
und zu bleiben. Das Ziel ist die nachhaltige
Sicherung des Therapieerfolgs
durch eine sich ständig verbessernde
digitale Therapie vor, während und nach
der Reha. Denn: Trotz relevanter gesundheitlicher Vorteile, besucht
nur jede*r vierte Patient*in eine Nachsorgemaßnahme in
der Einrichtung. Barrieren stellen Zeitmangel und die Distanz
zur Einrichtung dar. Das betrifft auch den Bereich der Prävention.
Die Corona-Pandemie hat das Problem noch verstärkt. Mit
der Caspar-Applikation können Patient*innen Kenntnisse und
Fertigkeiten, die sie in der Klinik gelernt haben, langfristig verstetigen
– ganz unabhängig von Zeit und Ort. In der Bibliothek
finden sie hilfreiche Übungen und Seminare rund um die Themen
Gesundheitsbildung. Aktuell bieten rund 250 Einrichtungen
in Deutschland ihren Patient*innen die digitale Therapie
per App an.
(GOREHA GmbH)
WARUM ZUR DEGEMED?
Max Michels, CEO GOREHA GmbH
„Die erfolgreiche Versorgung von Reha-Patient*innen ist
unser gemeinsames Ziel. Die Branche hat jetzt die Chance,
wesentlich mehr Menschen in Deutschland eine Therapie
zu ermöglichen. Dass das in vielen Bereichen digital genauso
gut funktioniert wie klassisch in Präsenzform, zeigt die
jüngste DRV-Studie zur Wirksamkeit der Tele-Reha-Nachsorge.
Wir freuen uns sehr, durch einen klinikübergreifenden
Austausch im Mitgliederkreis der DEGEMED, den wachsenden
Herausforderungen der medizinischen Rehabilitation
gemeinsam begegnen zu können.“
Seite 15
APRIL 2021
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN 2021
KNOW-HOW AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS
Service
26. + 27.04.2021
Web-Workshop: „Arztbriefe und
Reha-Entlassungsberichte – besser,
einfacher, schneller“
26. + 27.04.2021
Webinar: „Finanzierung und Controlling
in Rehabilitationskliniken“
28. + 29.04.2021
Web-Workshop: „Sozialmedizinische
Leistungsbeurteilung als Kernstück des
Reha-Entlassungsberichts“
04. + 05.05.2021
Web-Workshop: „Motivation zur gesunden
Ernährung – Strategien für die Ernährungsberatung
von Rehabilitanden“
31.05.2021
Reihe Rollout Telematikinfrastruktur
Webinar Telematik – Modul 1: „TI Vorbereitung
und Projektplanung – Grundlagen
und Basisinformationen“
07.06.2021
Präsenz-Seminar „Prozess-Kostenrechnung
in Rehabilitationskliniken“
Berlin
09.06.2021
Web-Workshop: „Die medizinische
Rehabilitation für Kinder und Jugendliche
als wichtiger Weichensteller für die
richtige Berufswahl“
10. + 11.06.2021
Webinar: „Umstieg auf das
Interne Qualitätsmanagement nach
DEGEMED®“
21. + 22.06.2021
Web-Workshop (Einstieg): „Die
Reha-Einrichtung als Marke und Social
Media“
01.07.2021
Online-Mitgliederversammlung der
DEGEMED (nur für Mitglieder)
06. – 09.07.2021
DEGEMED Sommerakademie 2021:
„Transformation“
Schloss Höhenried, Starnberger See
14.09.2021
Reihe Rollout Telematikinfrastruktur
Webinar Telematik – Modul 2:
„TI Technische Anforderungen – Hardund
Softwarekomponenten, Datennetze
und digitale Infrastrukturen“
16.09.2021
Webinar: „TI-Rollout – Aufnahme &
Entlassprozess Reha“
21.09.2021
Fachtagung: MBOR-Update
(Hybridveranstaltung)
Berlin
24.09.2021:
Präsenz-Training: „Der schwierige
Patient“
Berlin
27. + 28.09.2021
Gemeinsamer Qualitätskongress mit
FVS
(Hybridveranstaltung)
Berlin
03.12.2021
Webinar: „TI-Rollout – Aufnahme &
Entlassprozess Reha“
IMPRESSUM
DEGEMED
Deutsche Gesellschaft für
Medizinische Rehabilitation e. V.
Vorstand
Dr. Constanze Schaal
(Vorstandsvorsitzende),
Tobias Brockmann, Dr. Hubert
Erhard, Dr. Maik Fischer, Björn
Gollée, Ricarda Lorenz, Angelika
Presl, Petra Schraml-Dussle,
Robert Zucker
Geschäftsführer
Christof Lawall (V.i.S.d.P.)
Fasanenstraße 5, 10623 Berlin
Tel.: 030 284496-6
Fax: 030 284496-70
E-Mail: degemed@degemed.de
Internet: www.degemed.de
Redaktion: Julia Peters (jp),
Vera Knieps (vk), Christof
Lawall (cl), Katharina Perl (kp),
Conny Rodtmann (cr)
Namentlich gekennzeichnete Beiträge / Gastbeiträge geben die
Meinung der Autoren wieder. In einigen Texten benutzen wir
lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Form.
Selbstverständlich sind immer m/w/d gemeint.
Layout: stilbrand® DESIGNWERKSTATT, Berlin, www.stilbrand.de
Redaktionsschluss: 29.03.2021
Fotos: Titel: Anton Sokolov, Comauthor, stock.adobe.com;
S. 2, Portrait: Andreas Schwarz; S. 3, oben, Checkliste: DEGEMED,
Bettina Riedel, Fotos auf der Checkliste: pangoasis, Prostock-studio,
sudok1, alle stock.adobe.com, unten: DEGEMED und www.sneg.de;
S. 4: Peter Hempel für Median; S. 5, Logo: BV BFW; S. 6: Portrait Klein-
Schmeink: Stefan Kaminski, Portrait Ullmann: Brian Rauschert; S. 8:
Logos der Parteien: Bündnis 90 / Die Grünen und FDP; S. 9: BMG/
Frederic Schweizer; S. 10: Jenny Stadthaus; S. 11, Screenshot:
DEGEMED und Rehakliniken Miriquidi, Höhenblick, Klausenbach,
Sonnhalde, Überruh, am Kurpark; S. 12: Positionspapier: DEGEMED,
stilbrand; S. 13: BKJR; S. 14: Screenshots: BAR; S. 15, oben: Deutscher
Reha-Tag, unten: GOREHA GmbH; Beileger: DEGEMED, stilbrand
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