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gewerbliche Leistung verstanden haben will. Abzustellen ist vielmehr auf die<br />

Auffassung der Verkehrskreise, an die sich die Werbung richtet, und hier<br />

maßgeblich auf den durchschnittlich informierten und verständigen<br />

Verbraucher (Bornkamm in Köhler/Bornkamm aaO. § 5 Rn. 2.67 m.w.N.).<br />

Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass die angegriffene TÜV-<br />

Siegel-Bewertung irreführend ist, weil bei einem nicht unerheblichen Teil der<br />

Verbraucher der unzutreffende Eindruck erweckt wird, der TÜV sei im<br />

Rahmen eines unabhängigen Tests zu dem Ergebnis gelangt, der Bereich<br />

Kundendienst und Teileservice der Firma Peugeot ... pp. sei mit sehr gut zu<br />

bewerten.<br />

Das TÜV-Siegel ist so gestaltet, dass unter dem bekannten Logo des TÜV in<br />

großen Buchstaben der Schriftzug „Service tested“ steht. Darunter findet sich<br />

der kleine Schriftzug „Bereich Kundendienst + Teileservice“, darunter steht<br />

dann in wiederum größeren Buchstaben das Qualitätsurteil „sehr gut“. Diese<br />

Aussage wird von einem Durchschnittsverbraucher so verstanden, dass der<br />

TÜV den Bereich Kundendienst und Teileservice selbst anhand einer<br />

anerkannten Bewertungsskala getestet und beurteilt hat. Dies entspricht den<br />

Erwartungen des angesprochenen Verbrauchers, weil der TÜV als<br />

unabhängige, staatlich anerkannte Prüforganisation bekannt ist. Eine eigene<br />

Prüfung durch den TÜV hat jedoch nicht stattgefunden. Vielmehr basiert das<br />

Testsiegel auf einer vom TÜV ausgewerteten Kundenbefragung, die per se<br />

schon subjektiv geprägt ist. Das ist aber aufgrund der Gestaltung des TÜV-<br />

Siegels für einen durchschnittlichen Verbraucher nicht zu erkennen, weil sich<br />

an keiner Stelle ein entsprechender Hinweis findet.<br />

Entgegen der Auffassung des Beklagten wird auch durch den Zusatz<br />

„freiwilliges Prüfzeichen“ – dieser findet sich in ganz kleiner Schrift unter der<br />

Testnote und ist jedenfalls auf der in der Akte befindlichen Kopie (GA 49) nur<br />

lesbar, wenn man weiß, was dort stehen soll – nicht klargestellt, dass es sich<br />

nicht um einen objektiven unabhängigen Test durch den TÜV handelt. Auch<br />

wenn ein Unternehmen sich freiwillig einer TÜV-Prüfung unterwirft, bedeutet<br />

das nicht, dass diese nicht anhand objektiver eigener Prüfungen sondern

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