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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7720 STELLUNGNAHME des VfEW – Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V zum Entwurf des Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) 17.09.15 VfEW e.V. Seite 1 230

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7720 Vorbemerkung Der VfEW e.V. vertritt als Verband der Energie- und Wasserwirtschaft über 200 Energie- und Wasserversorger in Baden-Württemberg. Darunter Großunternehmen aber auch kommunale Betriebe sowie kleine, teilweise private Gebietsversorger und Zweckverbände. Für jene Unternehmen steht die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, sei es mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser oder umweltverträglicher und kostengünstiger Energie, an oberer Stelle. Nicht umsonst nimmt gerade auch die deutsche Energieversorgung im Vergleich zu anderen Staaten einen oberen Platz in Sachen Ausfallsicherheit ein. Der hohe gesellschaftliche Abhängigkeitsgrad von einer funktionierenden, sicheren Energie- und Wasserversorgung macht jedoch den besonderen Schutz jener kritischen Infrastrukturen notwendig. Gerade auch vor dem Hintergrund immer stärkerer IT- basierter Geschäftsprozesse. Die Bundesregierung konnte hier mit der nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) 2009 sowie dem kürzlich beschlossenen IT- Sicherheitsgesetz wesentliche Schritte tun. Diese Aspekte sind im vorliegenden Gesetzentwurf nicht hinreichend berücksichtigt. Gegenüber jenem notwendigen vertrauenswürdigen Umgang mit Daten steht jedoch auch das steigende Verlangen der Bevölkerung nach Transparenz und Informationsfreiheit. Daher begrüßt der VfEW die Pläne der Landesregierung Baden-Württemberg, der Bevölkerung mit dem LIFG den Zugang zu bei der öffentlichen Verwaltung liegenden Informationen zu ermöglichen sowie Pflichten zur Veröffentlichung jener Informationen zu schaffen. Dies kommt nicht zuletzt dem Wunsch der Gesellschaft nach mehr Transparenz und Mitspracherecht entgegen. Auch für Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft können so hilfreiche Informationen bei den Behörden zugänglich gemacht werden, die zu Erleichterungen in der täglichen Arbeit führen. Die Anlehnung des Gesetzentwurfs sowohl vom Aufbau, als auch inhaltlich an das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist hierbei zu begrüßen. Dennoch sind in einigen Teilen deutliche Abweichungen zu erkennen, die stark dem Umweltinformationsgesetz ähneln und somit ungeklärte Rechtsfragen aufwerfen. Insbesondere inwieweit auch Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung vom Anwendungsbereich erfasst sind, ist nicht eindeutig. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass sich die Unternehmen der Energiewirtschaft in einem intensiven Wettbewerb befinden. Insofern sollten Unternehmen der Energiewirtschaft aus dem Anwendungsbereich ausgenommen werden. Dies gilt sowohl für die unmittelbar im Wettbewerb stehenden Bereiche des Energievertriebs, des Energiehandels und der Energieerzeugung. Ebenso für den Bereich der Energienetze. Zum einen, weil auch hier Wettbewerb um die Netze stattfindet und daher insbesondere Informationen zur Organisation des Netzbetriebes im Wettbewerb relevant sind. Zum anderen ist auch zu bedenken, dass gerade im Bereich der Energienetze bereits sehr weitgehende Veröffentlichungspflichten bestehen und nicht nur durch die Netzbetreiber, sondern auch von Seiten der Regulierungsbehörden Veröffentlichungen von Informationen und Daten stattfindet. VfEW e.V. Seite 2 231

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />

Vorbemerkung<br />

Der VfEW e.V. vertritt als Verband der Energie- und Wasserwirtschaft über 200 Energie- und<br />

Wasserversorger in Baden-Württemberg. Darunter Großunternehmen aber auch kommunale<br />

Betriebe sowie kleine, teilweise private Gebietsversorger und Zweckverbände.<br />

Für jene Unternehmen steht die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, sei es mit qualitativ<br />

hochwertigem Trinkwasser oder umweltverträglicher und kostengünstiger Energie, an oberer<br />

Stelle. Nicht umsonst nimmt gerade auch die deutsche Energieversorgung im Vergleich zu<br />

anderen Staaten einen oberen Platz in Sachen Ausfallsicherheit ein. Der hohe<br />

gesellschaftliche Abhängigkeitsgrad von einer funktionierenden, sicheren Energie- und<br />

Wasserversorgung macht jedoch den besonderen Schutz jener kritischen Infrastrukturen<br />

notwendig. Gerade auch vor dem Hintergrund immer stärkerer IT- basierter<br />

Geschäftsprozesse.<br />

Die Bundesregierung konnte hier mit der nationalen Strategie zum Schutz Kritischer<br />

Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) 2009 sowie dem kürzlich beschlossenen IT-<br />

Sicherheitsgesetz wesentliche Schritte tun. Diese Aspekte sind im vorliegenden<br />

Gesetzentwurf nicht hinreichend berücksichtigt.<br />

Gegenüber jenem notwendigen vertrauenswürdigen Umgang mit Daten steht jedoch auch<br />

das steigende Verlangen der Bevölkerung nach Transparenz und Informationsfreiheit.<br />

Daher begrüßt der VfEW die Pläne der Landesregierung Baden-Württemberg, der<br />

Bevölkerung mit dem LIFG den Zugang zu bei der öffentlichen Verwaltung liegenden<br />

Informationen zu ermöglichen sowie Pflichten zur Veröffentlichung jener Informationen zu<br />

schaffen. Dies kommt nicht zuletzt dem Wunsch der Gesellschaft nach mehr Transparenz<br />

und Mitspracherecht entgegen.<br />

Auch für Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft können so hilfreiche<br />

Informationen bei den Behörden zugänglich gemacht werden, die zu Erleichterungen in der<br />

täglichen Arbeit führen.<br />

Die Anlehnung des Gesetzentwurfs sowohl vom Aufbau, als auch inhaltlich an das<br />

Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ist hierbei zu begrüßen. Dennoch sind in einigen<br />

Teilen deutliche Abweichungen zu erkennen, die stark dem Umweltinformationsgesetz<br />

ähneln und somit ungeklärte Rechtsfragen aufwerfen. Insbesondere inwieweit auch<br />

Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung vom Anwendungsbereich erfasst sind, ist<br />

nicht eindeutig.<br />

Grundsätzlich ist zu bedenken, dass sich die Unternehmen der Energiewirtschaft in einem<br />

intensiven Wettbewerb befinden. Insofern sollten Unternehmen der Energiewirtschaft aus<br />

dem Anwendungsbereich ausgenommen werden. Dies gilt sowohl für die unmittelbar im<br />

Wettbewerb stehenden Bereiche des Energievertriebs, des Energiehandels und der<br />

Energieerzeugung. Ebenso für den Bereich der Energienetze. Zum einen, weil auch hier<br />

Wettbewerb um die Netze stattfindet und daher insbesondere Informationen zur Organisation<br />

des Netzbetriebes im Wettbewerb relevant sind. Zum anderen ist auch zu bedenken, dass<br />

gerade im Bereich der Energienetze bereits sehr weitgehende Veröffentlichungspflichten<br />

bestehen und nicht nur durch die Netzbetreiber, sondern auch von Seiten der<br />

Regulierungsbehörden Veröffentlichungen von Informationen und Daten stattfindet.<br />

VfEW e.V. Seite 2<br />

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