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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7720 Unverständlich ist vorliegend auch, dass die Öffentlichkeit an der Debatte über dieses Reformprojekt bisher nicht beteiligt wurde. Das Hamburger Transparenzgesetz, das derzeit im Bundesvergleich das beste Anspruchsniveau bietet, ist unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft zustande gekommen. Gleiches gilt für das im Vergleich zu Stuttgart deutlich ambitioniertere Gesetzgebungsverfahren in Mainz, wobei die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg identische Legislaturperioden aufweisen. In Baden-Württemberg hat man sich dagegen offenbar dafür entschieden, dieses Vorhaben unter Ausschluss der Öffentlichkeit anzugehen. Die jetzt über das Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg mögliche Öffentlichkeitsbeteiligung kommt leider zu einem derart späten Zeitpunkt, dass es schwierig wird, vor dem Ende der Legislaturperiode sehr grundlegende Überarbeitungen vorzunehmen, wie sie zwingend erforderlich sind. Netzwerk Recherche baut deshalb darauf, dass die überfälligen Korrekturen am Gesetzentwurf nun mit Priorität angegangen werden. 15 / von 15 204

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 7720 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Informationsfreiheit – Anhörung Aktenzeichen 2-0510.1/19 Sehr geehrter Herr Dr. Debus, vielen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit bis zum 18.09.2015. Die NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden – Württemberg sieht keinen Änderungsbedarf beim Gesetzesentwurf. Wir begrüßen die Anstrengungen des Landes zur besseren Information der Bürgerinnen und Bürger und zu einer offenen Verwaltung. Selbstverständlich teilen wir als Teil der öffentlichen Verwaltung die Sorge, dass solche Instrumente zur höheren Belastung führen können. Diesen nehmen wir uns aber gerne an und sind uns hierbei der Unterstützung des Landes gewiss. Wir sehen uns auch in dem Bemühen bestärkt, den Bürgerinnen und Bürger durch unsere Homepage im Sinne des § 12 LIFG proaktiv Informationen bereit zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Andreas Krauß Andreas Krauß Geschäftsbereich Recht NVBW - Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart Tel: (0711) 23991-107 Fax: (0711) 23991-2442 E-Mail: Krauss@nvbw.de Internet: www.nvbw.de 205

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />

Unverständlich ist vorliegend auch, dass die Öffentlichkeit an der Debatte<br />

über dieses Reformprojekt bisher nicht beteiligt wurde.<br />

Das Hamburger<br />

Transparenzgesetz, das derzeit im Bundesvergleich das beste<br />

Anspruchsniveau bietet, ist unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft<br />

zustande gekommen. Gleiches gilt für das im Vergleich zu Stuttgart deutlich<br />

ambitioniertere Gesetzgebungsverfahren in Mainz,<br />

wobei die Bundesländer<br />

Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg identische Legislaturperioden<br />

aufweisen. In Baden-Württemberg hat man sich dagegen offenbar dafür<br />

entschieden, dieses Vorhaben unter Ausschluss der Öffentlichkeit<br />

anzugehen.<br />

Die jetzt über das Beteiligungsportal des Landes Baden-Württemberg<br />

mögliche Öffentlichkeitsbeteiligung kommt leider zu einem derart späten<br />

Zeitpunkt, dass es schwierig wird, vor dem Ende der Legislaturperiode sehr<br />

grundlegende Überarbeitungen vorzunehmen, wie sie zwingend erforderlich<br />

sind.<br />

Netzwerk Recherche baut deshalb darauf, dass die überfälligen<br />

Korrekturen am Gesetzentwurf nun mit Priorität angegangen werden.<br />

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