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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />
“nachteilige Auswirkungen haben kann auf” Einfügen der Worte “erheblich gefährden oder<br />
beeinträchtigen” nach den Worten “Daten einzelner öffentlicher Schulen”<br />
Eine Präzesierung und Klarstellung ist erforderlich, da nahezu immer die hypothetische<br />
Möglichkeit besteht das durch beantworten einer Anfrage nach IFG dies auf einen der Punkte<br />
in § 4 Absatz 1. nachteilige Auswirkungen haben könnte.<br />
zu § 6<br />
Wir fordern zu ergänzen das einfache Werke wie beispielsweise Protokolle und Gutachten im<br />
Auftrag einer Informationspflichtigen Stelle oder selbst erstellte nicht unter den Schutz des<br />
geistigen Eigentums nach § 6 fallen.<br />
zu § 7<br />
Wir fordern die Frist von einem Monat auf 2 Wochen zu senken, und die Verlängerung auf<br />
maximal 6 Wochen zu beschränken. Im weiteren begrüßen wir das die Anträge unverzüglich<br />
und spätestens innerhalb einer gesetzten Frist bearbeitet werden müssen.<br />
zu § 10 Absatz 2<br />
Wir fordern, dass sobald zur Bearbeitung eines Antrags Gebühren fällig werden, der Antragssteller<br />
unverzüglich und unentgeltlich informiert wird. Im Weiteren muss bis zu diesem<br />
Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen, den Antrag unentgeltlich zurückzuziehen.<br />
Für Bürgerinnen und Bürger ist schwer abzuschätzen wie hoch der tatsächliche Aufwand<br />
zur Bereitstellung von Informationen ist. Die Unkenntnis, ob eine Anfrage gebührenpflichtig<br />
ist oder unangekündigt bis zu 200 Euro Gebühr fällig werden hat abschreckende Wirkung,<br />
welche dem Transparenzgedanken entgegensteht.<br />
Im Weiteren merken wir an, im Sinne der Transparenz klarzustellen, dass durch die Gebühren<br />
lediglich der entstandene Aufwand gedeckt werden darf, und keine darüber hinausgehende<br />
Mehreinnahmen erzielt werden dürfen.<br />
zu § 12<br />
Wir fordern als folgende neue Punkte die Veröffentlichungspflichten wie folgt auszuweiten:<br />
• Ausschreibungsergebnisse über 100.000 Euro,<br />
• Stellenpläne, sowie weitere Stellen,<br />
• Haushaltspläne, Jahresberichte und langfristige Planungen (z.B. Struktur- und Entwicklungsplan<br />
bei Hochschulen),<br />
• Gestellte Anfragen und erteilte Antworten und Ablehnungen in anonymisierter Form.<br />
zu § 13<br />
Wir fordern die Einrichtung eines Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit mit den<br />
Rechten und Pflichten des Beauftragten in § <strong>15</strong> Absatz 1 bis 7 des HmbIFG (Hamburg)<br />
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Präsidium der Landesstudierendenvertretung<br />
(praesidium@lastuve-bawue.de).<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Lukas Schulz<br />
Sprecher<br />
Fabian Wiedenhöfer<br />
Sprecher<br />
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