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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />

“nachteilige Auswirkungen haben kann auf” Einfügen der Worte “erheblich gefährden oder<br />

beeinträchtigen” nach den Worten “Daten einzelner öffentlicher Schulen”<br />

Eine Präzesierung und Klarstellung ist erforderlich, da nahezu immer die hypothetische<br />

Möglichkeit besteht das durch beantworten einer Anfrage nach IFG dies auf einen der Punkte<br />

in § 4 Absatz 1. nachteilige Auswirkungen haben könnte.<br />

zu § 6<br />

Wir fordern zu ergänzen das einfache Werke wie beispielsweise Protokolle und Gutachten im<br />

Auftrag einer Informationspflichtigen Stelle oder selbst erstellte nicht unter den Schutz des<br />

geistigen Eigentums nach § 6 fallen.<br />

zu § 7<br />

Wir fordern die Frist von einem Monat auf 2 Wochen zu senken, und die Verlängerung auf<br />

maximal 6 Wochen zu beschränken. Im weiteren begrüßen wir das die Anträge unverzüglich<br />

und spätestens innerhalb einer gesetzten Frist bearbeitet werden müssen.<br />

zu § 10 Absatz 2<br />

Wir fordern, dass sobald zur Bearbeitung eines Antrags Gebühren fällig werden, der Antragssteller<br />

unverzüglich und unentgeltlich informiert wird. Im Weiteren muss bis zu diesem<br />

Zeitpunkt die Möglichkeit bestehen, den Antrag unentgeltlich zurückzuziehen.<br />

Für Bürgerinnen und Bürger ist schwer abzuschätzen wie hoch der tatsächliche Aufwand<br />

zur Bereitstellung von Informationen ist. Die Unkenntnis, ob eine Anfrage gebührenpflichtig<br />

ist oder unangekündigt bis zu 200 Euro Gebühr fällig werden hat abschreckende Wirkung,<br />

welche dem Transparenzgedanken entgegensteht.<br />

Im Weiteren merken wir an, im Sinne der Transparenz klarzustellen, dass durch die Gebühren<br />

lediglich der entstandene Aufwand gedeckt werden darf, und keine darüber hinausgehende<br />

Mehreinnahmen erzielt werden dürfen.<br />

zu § 12<br />

Wir fordern als folgende neue Punkte die Veröffentlichungspflichten wie folgt auszuweiten:<br />

• Ausschreibungsergebnisse über 100.000 Euro,<br />

• Stellenpläne, sowie weitere Stellen,<br />

• Haushaltspläne, Jahresberichte und langfristige Planungen (z.B. Struktur- und Entwicklungsplan<br />

bei Hochschulen),<br />

• Gestellte Anfragen und erteilte Antworten und Ablehnungen in anonymisierter Form.<br />

zu § 13<br />

Wir fordern die Einrichtung eines Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit mit den<br />

Rechten und Pflichten des Beauftragten in § <strong>15</strong> Absatz 1 bis 7 des HmbIFG (Hamburg)<br />

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Präsidium der Landesstudierendenvertretung<br />

(praesidium@lastuve-bawue.de).<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Lukas Schulz<br />

Sprecher<br />

Fabian Wiedenhöfer<br />

Sprecher<br />

2<br />

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