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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />

Landesstudierendenvertretung<br />

c/o AStA-Geschäftsstelle<br />

Duale Hochschule (DHBW)<br />

Friedrichstraße 14<br />

70174 Stuttgart<br />

praesidium@lastuve-bawue.de<br />

www.lastuve-bawue.de<br />

Innenministerium Baden-Württemberg<br />

Willy-Brandt-Straße 41<br />

70173 Stuttgart<br />

- per Email -<br />

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Informationsfreiheit<br />

20. September 20<strong>15</strong><br />

Sehr geehrte Damen und Herren<br />

die Landesstudierendenvertretung (LaStuVe) versteht sich als Interessenvertretung der 330.000<br />

Studierenden und 42 Studierendenschaften von Baden-Württemberg.<br />

Die Landesstudierendenvertretung fordert folgende<br />

Einführung der Informationsfreiheit:<br />

Änderungen am Gesetzesentwurf zur<br />

zu § 2 Absatz 3 Nr. 2<br />

Wir fordern den Anwendungsbereich des IFG auf die Hochschulen und Studierendenwerke<br />

nach Absatz 2 Nr. 2 ohne Einschränkung auszuweiten.<br />

Der Schutz besonderer geheimhaltungsbedürftiger Informationen aus Bereich der Forschung<br />

wird bereits im Gesetzesentwurf berücksichtigt. Ebenso ist durch §6 der Schutz von geistigen<br />

Eigentum ausreichend gewährleistet. Die Beschränkung auf den Bereich Drittmittel in §41<br />

a LHG reicht nicht aus, um das öffentliche Interesse auf Informationszugang an den Hochschulen<br />

zu decken. Dem Ausforschen von Prüfungsleistungen steht im weiteren §5 entgegen.<br />

Das Informationsfreiheitsgesetz schränkt die Freiheit der Forschung in keinster Weise ein, da<br />

es sich um Offenlegung von Informationen handelt, und kein steuernder Eingriff erfolgt.<br />

Die Studierendenwerke sollten aufgrund des öffentlichen Interesses an ihrer Arbeit und ihrer<br />

gesetzlichen Aufgaben in den Geltungsbereich des IFG mit aufgenommen werden. Wir bitten<br />

dies klarzustellen.<br />

zu § 2 Absatz 3 Nr. 3<br />

Wir fordern die verfassten Studierendenschaften nach LHG § 65 als mitgliederfinanzierte<br />

Selbstverwaltungsorganisationen ähnlich wie die Selbstverwaltungsorganisationen aus der<br />

Wirtschaft und der freien Berufe aus dem Anwendungsbereich auszunehmen.<br />

zu § 4 Absatz 1<br />

Angelehnt an das IFG-Hamburg fordern wir folgende Änderungen: Streichen der Worte:<br />

Lukas Schulz<br />

Universität Stuttgart<br />

Tel 0711 / 685 883 67<br />

lschulz@stuvus.uni-stuttgart.de<br />

Fabian Wiedenhöfer<br />

Hochschule Heilbronn<br />

Tel 0<strong>15</strong>1 / 268 509 40<br />

fabian.wiedenhoefer@gmail.com<br />

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