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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />
Landesstudierendenvertretung<br />
c/o AStA-Geschäftsstelle<br />
Duale Hochschule (DHBW)<br />
Friedrichstraße 14<br />
70174 Stuttgart<br />
praesidium@lastuve-bawue.de<br />
www.lastuve-bawue.de<br />
Innenministerium Baden-Württemberg<br />
Willy-Brandt-Straße 41<br />
70173 Stuttgart<br />
- per Email -<br />
Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Informationsfreiheit<br />
20. September 20<strong>15</strong><br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
die Landesstudierendenvertretung (LaStuVe) versteht sich als Interessenvertretung der 330.000<br />
Studierenden und 42 Studierendenschaften von Baden-Württemberg.<br />
Die Landesstudierendenvertretung fordert folgende<br />
Einführung der Informationsfreiheit:<br />
Änderungen am Gesetzesentwurf zur<br />
zu § 2 Absatz 3 Nr. 2<br />
Wir fordern den Anwendungsbereich des IFG auf die Hochschulen und Studierendenwerke<br />
nach Absatz 2 Nr. 2 ohne Einschränkung auszuweiten.<br />
Der Schutz besonderer geheimhaltungsbedürftiger Informationen aus Bereich der Forschung<br />
wird bereits im Gesetzesentwurf berücksichtigt. Ebenso ist durch §6 der Schutz von geistigen<br />
Eigentum ausreichend gewährleistet. Die Beschränkung auf den Bereich Drittmittel in §41<br />
a LHG reicht nicht aus, um das öffentliche Interesse auf Informationszugang an den Hochschulen<br />
zu decken. Dem Ausforschen von Prüfungsleistungen steht im weiteren §5 entgegen.<br />
Das Informationsfreiheitsgesetz schränkt die Freiheit der Forschung in keinster Weise ein, da<br />
es sich um Offenlegung von Informationen handelt, und kein steuernder Eingriff erfolgt.<br />
Die Studierendenwerke sollten aufgrund des öffentlichen Interesses an ihrer Arbeit und ihrer<br />
gesetzlichen Aufgaben in den Geltungsbereich des IFG mit aufgenommen werden. Wir bitten<br />
dies klarzustellen.<br />
zu § 2 Absatz 3 Nr. 3<br />
Wir fordern die verfassten Studierendenschaften nach LHG § 65 als mitgliederfinanzierte<br />
Selbstverwaltungsorganisationen ähnlich wie die Selbstverwaltungsorganisationen aus der<br />
Wirtschaft und der freien Berufe aus dem Anwendungsbereich auszunehmen.<br />
zu § 4 Absatz 1<br />
Angelehnt an das IFG-Hamburg fordern wir folgende Änderungen: Streichen der Worte:<br />
Lukas Schulz<br />
Universität Stuttgart<br />
Tel 0711 / 685 883 67<br />
lschulz@stuvus.uni-stuttgart.de<br />
Fabian Wiedenhöfer<br />
Hochschule Heilbronn<br />
Tel 0<strong>15</strong>1 / 268 509 40<br />
fabian.wiedenhoefer@gmail.com<br />
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