10.12.2015 Views

15_7720_D

15_7720_D

15_7720_D

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

Landtag von Baden-Württemberg Drucksache <strong>15</strong> / <strong>7720</strong><br />

- 3 -<br />

in Kraft getreten. Die Landesregierung hat am 9. Juni 20<strong>15</strong> den Aktionsplan zur Umsetzung<br />

der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg beschlossen<br />

und sich mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket explizit zur Barrierefreiheit bekannt.<br />

Mit dem Gesetz zur Einführung der Informationsfreiheit wird hierfür eine wichtige<br />

Voraussetzung geschaffen, indem den besonderen Belangen behinderter Menschen<br />

durch die Schaffung eines Anspruchs auf angemessene Vorkehrungen im Einzelfall<br />

für einen barrierefreien Informationszugang Rechnung getragen wird. Angemessene<br />

Vorkehrungen bedeuten in Übereinstimmung mit Artikel 2 UN-Behindertenrechtskonvention<br />

notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine<br />

unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem<br />

bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, dass Menschen mit Behinderungen<br />

den gleichberechtigen Zugang zu den amtlichen Informationen nach diesem<br />

Gesetz haben.<br />

Im übrigen begrüße ich es, dass der Status einer Behinderung in Artikel 1 § 5 Absatz<br />

2 des vorliegenden Gesetzentwurfs in den besonderen Schutzbereich personenbezogener<br />

Daten aufgenommen wurde, nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention<br />

jede Form der Diskriminierung wegen einer Behinderung verbietet.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Gerd Weimer<br />

178

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!